Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG)

Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG v. 25.5.2009[1], ist das handelsrechtliche Aktivierungsverb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rz. 230 Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind jeweils gesondert auszuweisen. Zu den Begriffen vgl. Rz. 202. Die besondere Ausweispflicht trifft sowohl die Obergesellschaft, die die Beteiligung hält, als auch die Untergesellschaft, an der die Beteiligung besteht, Letzteres jedenfalls dann, wenn dies...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Verlustabzug (Absatz 3 Satz 5)

Rz. 353 [Autor/Stand] Ausgleich von Gewinnen und Verlusten. Ein Steuerinländer kann an verschiedenen ausländischen Zwischengesellschaften unmittelbar beteiligt sein, von denen die eine positive und die andere negative Zwischeneinkünfte erzielt (vgl. Anm. 376). In einem solchen Fall kann keine Verlustverrechnung zwischen den Zwischengesellschaften vorgenommen werden.[2] Eine ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 16. FinSen. Berlin, Erlass v. 6.1.2016 – III A - S 2745a - 3/2013, (Anwendung des § 8c KStG auf Verluste im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG)

Die KSt-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder erörterten, ob Verluste im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG in den Anwendungsbereich des § 8c KStG fallen. Sie haben beschlossen, dass § 8c KStG im Rahmen der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags nach dem AStG sowohl auf einen laufenden Verlust als auch auf einen festgestellten ver...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Negativbetrag (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 131 [Autor/Stand] Systematische Stellung des § 10 Abs. 1 Satz 4. Die Stellung von § 10 Abs. 1 Satz 4 ist systematisch verfehlt. Ihrem Inhalt nach betrifft die Bestimmung weder den Abzug der Steuern von den Zwischeneinkünften noch den HZB i.S. von § 10 Abs. 1. Vielmehr entfällt die Hinzurechnung nur, wenn der sog. anzusetzende HZB i.S. von § 10 Abs. 2 negativ ist. § 10 Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.5 Verluste

10.3.5.1 Von den dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünften können in entsprechender Anwendung des § 10 d EStG die Verluste anderer maßgeblicher Wirtschaftsjahre aus passivem Erwerb abgezogen werden. Verluste, die bei Zwischeneinkünften im Sinne von § 10 Abs. 7 AStG entstanden sind, sind entsprechend der verminderten Berücksichtigung dieser Einkünfte bei der Hinz...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.5 Verluste

10.3.5.1 Von den dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünften können in entsprechender Anwendung des § 10 d EStG die Verluste anderer maßgeblicher Wirtschaftsjahre aus passivem Erwerb abgezogen werden. Verluste, die bei Zwischeneinkünften im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 AStG entstanden sind, sind entsprechend der verminderten Berücksichtigung dieser Einkünfte bei d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Einzelheiten zu den wesentlichen Berichtsangaben i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO

Rz. 46 [Autor/Stand] Allgemeines. Im ersten Berichtsteil des CbC-Reports sind in einer gegliederten Übersicht (Tabelle 1), aufgeteilt nach Steuerhoheitsgebieten, die in § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO in den Buchst. a–j aufgelisteten Unternehmensdaten darzustellen. Rz. 47 [Autor/Stand] Überblick der wesentlichen Berichtsangaben. Für Zwecke der Darstellung der Verteilung der Geschäftst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 9. Einzelheiten zu den Berichtsangaben i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 3 AO

Rz. 72 [Autor/Stand] Angabe erläuternder Zusatzinformationen. Nach § 138a Abs. 2 Nr. 3 AO enthält der länderbezogene Bericht als dritten Informationsbereich (Tabelle 3) weitere ergänzende Angaben, welche dazu dienen sollen, das Verständnis für die ersten beiden Berichtsteile zu erleichtern und zu fördern. Der deutsche Gesetzgeber legt es den berichtverpflichteten Unternehmen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Konzeption der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Ursprüngliches Konzept: Beseitigung der Abschirmwirkung. Mit § 10 Abs. 2 verbindet sich die Frage, wie die Hinzurechnungsbesteuerung rechtssystematisch zu verstehen ist (vgl. Vor §§ 7–14 Anm. 1 ff. und 46 ff.). Ausgangspunkt aller Überlegungen war die Tatsache, dass das deutsche Steuerrecht die zivilrechtliche Trennung zwischen Kapitalgesellschaft und ih...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Wenige Änderungen. § 10 hat in seiner Entstehungsgeschichte keine grundlegenden Änderungen erfahren. Dies beruht vor allem darauf, dass die Bestimmung nicht die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung berührt, sondern eher als technische Durchführungsvorschrift verstanden werden muss. Gerade diese Tatsache hat im Ergebnis dazu geführt, dass die B...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 18.2 Zeile 57

Diese Zeile ist nur von Kapitalgesellschaften auszufüllen, an denen unmittelbar oder mittelbar eine oder mehrere juristische Personen des öffentlichen Rechts die Mehrheit der Stimmrechte halten ("Eigengesellschaften"). Zudem müssen diese juristischen Personen des öffentlichen Rechts nachweislich als Anteilseigner der Kapitalgesellschaft ausschließlich die Verluste aus Dauerv...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 18.1 Zeile 56

In dieser Zeile ist der Verlustabzug einzutragen, der im Vz 2019 geltend gemacht werden kann. Diese Zeile sowie Zeile 58 sind nur auszufüllen, wenn der Betrag in Zeile 53 positiv ist. Der Verlustabzug setzt sich zusammen aus dem verbleibenden Verlustvortrag der Veranlagungszeiträume 1985–2018; dem nach § 57 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Verlust aus der ehemaligen DDR und B...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 14.4 Zeile 31

In dieser Zeile sind den Aufwendungen nach Zeile 30 entsprechende Aufwendungen des laufenden Vz bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens hinzuzurechnen, die mit einem in einem anderen Vz entstandenen Sanierungsertrag zusammenhängen und nicht in einem festgestellten Verlustvortrag enthalten sind. Sind diese Beträge im folgenden Vz entstanden, sind sie hinzuzurechnen...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 16.8 Zeile 40

In Zeile 40 sind im Fall einer Abspaltung die Einkünfte der übertragenden Körperschaft um den Teil des laufenden Verlusts zu erhöhen, der durch die Abspaltung nicht abzugsfähig wird. Dieser Verlust geht nicht auf die übernehmende Körperschaft über, sondern geht steuerlich verloren. Bei der Abspaltung geht nur ein Teil des Vermögens der übertragenden Körperschaft auf die über...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 17.9 Zeile 54

Zeile 54 betrifft nur Eigengesellschaften der öffentlichen Hand, die Dauerverlustgeschäfte i. S. d. § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG betreiben, sowie Betriebe gewerblicher Art, die Organträger solcher Eigengesellschaften sind.[1] Eigengesellschaften i. d. S. sind nur Kapitalgesellschaften, an denen unmittelbar oder mittelbar eine oder mehrere juristische Personen des öffen...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 10.1 Zeile 20

In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Die Beträge sind nicht auf die Einkunftsarten aufzuteilen, sondern in dieser Zeile in einer Summe von der...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 17.8 Zeile 53

In diese Zeile ist als Zwischensumme der Gesamtbetrag der Einkünfte einzutragen. Ist der Betrag in Zeile 53 negativ, handelt es sich um den steuerlichen Verlust des Jahres (negatives Einkommen des Vz). Zur Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags ist der negative Betrag in Zeile 19 der Anlage Verluste zu übertragen.mehr

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Versorgungsausgleich an Ex-Partner: Wiederauffüllungszahlung der gekürzten Rentenanwartschaft ist nur als Sonderausgabe abziehbar

Leitsatz Das FG Baden-Württemberg entschied, dass Zahlungen zur Wiederauffüllung der – zuvor durch Versorgungsausgleich gekürzten – eigenen Rentenanwartschaft lediglich als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Der Kläger hatte einen (günstigeren) Abzug als vorweggenommene Werbungskosten begehrt. Sachverhalt Der Kläger war angestellter Rechtsanwalt und im Jahr 2013 von seiner früh...mehr

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Übergang eines Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Leitsatz Überträgt eine AG ihr operatives Geschäft im Wege der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine KG, so geht ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag der AG jedenfalls dann nicht auf die KG über, wenn sich die AG fortan nicht nur auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung bei der KG beschränkt. Normenkette § 10a Satz 10, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 5 Ge...mehr

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Altersentlastungsbetrag erhöht den verbleibenden Verlustvortrag

Leitsatz Der Altersentlastungsbetrag des § 24a EStG kann im Jahr seiner Gewährung einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte erhöhen und lässt sich zudem über einen Verlustvortrag in Folgejahre übertragen. Sachverhalt Die zusammenveranlagten Eheleute hatten im Jahr 2015 (Streitjahr) beide das 64. Lebensjahr vollendet und daher Anspruch auf Altersentlastungsbeträge nach § 24a ...mehr

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Gesonderte Feststellung des verbleibenden Spendenvortrags – Zeitpunkt der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück bei Übertragung auf eine Stiftung

Leitsatz 1. Ein verbleibender Spendenvortrag für eine Vermögensstockspende nach § 10b Abs. 1a EStG ist erstmals zum Schluss des Veranlagungszeitraums des Zuwendungsjahres gesondert festzustellen (§ 10b Abs. 1a Satz 4 EStG i.V.m. § 10d Abs. 4 EStG). Dieser Bescheid hat für die nachfolgenden Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 10b A...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 35 Sondervorschriften für Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Rz. 1 § 35 regelt die Behandlung von Verlusten, die eine in den neuen Bundesländern ansässige Körperschaft vor der Herstellung der Einheit Deutschlands erlitten hat und nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens im Wege des Verlustvortrags geltend macht. Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 20.12.2001[1] eingefügt worden und hat den bisherigen § 35 ersetzt. Die bisherige Fassu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ergänzungsbescheid (§ 179 Abs. 3 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist im Feststellungsbescheid eine notwendige Feststellung unterblieben, kann sie im Ergänzungsbescheid gem. § 179 Abs. 3 AO nachgeholt werden. Der Ergänzungsbescheid ist ein eigenständiger Feststellungsbescheid, das Ergänzungsverfahren ein selbstständiges Verwaltungsverfahren (BFH v. 13.07.1999, VIII R 76/97, BStBl II 1999, 747 m. w. N....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Feststellung trotz Ablaufs der Feststellungsfrist (§ 181 Abs. 5 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 181 Abs. 5 AO muss eine gesonderte Feststellung auch nach Ablauf der Feststellungsfrist erfolgen, wenn die Feststellung für eine Steuerfestsetzung, eine Feststellung oder eine Messbetragsfestsetzung von Bedeutung ist, für die die Festsetzungs- oder Feststellungsfrist im Zeitpunkt der gesonderten Feststellung noch nicht abgelaufen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Müller, Das Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile, DStZ 2001, 613; Jope, Steuerhinterziehung im Feststellungsverfahren, DStZ 2009, 247; Blesinger, Grundlagenbescheide als Gegenstand einer Steuerhinterziehung? wistra 2009, 294; Pflaum, Strafrechtliche Gesichtspunkte der Begünstigung nicht entnommener Gewinne, § 34a EStG, wistra 2012, 205; Gehm, Steuerhinterziehung bei u...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Umfang der Haftung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ihrem Umfang nach reicht die Haftung nicht weiter als der strafbare Vorsatz des Haftenden. Ging dieser Vorsatz z. B. nur auf Beteiligung an einem Teilstück einer Steuerhinterziehung, so umfasst die Haftung nur den entsprechenden Teil der hinterzogenen Steuer. Desgleichen kommt bei einem Täter, der in seinen Vorsatz nur die Verkürzung von...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Antrag vor Ablauf der Festsetzungsfrist

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Antrag i. S. des § 171 Abs. 3 AO muss vor Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt und der zur Entscheidung über den Antrag zuständigen Finanzbehörde zugegangen sein. Geht der Antrag einer unzuständigen Finanzbehörde zu, wird der Fristablauf nur dann gehemmt, wenn der Antrag innerhalb der Festsetzungsfrist an die zuständige Behörde wei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 68 Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts

Schrifttum Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56; Drüen, Der Automatismus der Klageänderung nach Änderung des Bescheids, AO-StB 2001, 87; Leingang-Ludolph/Wiese, Automatische Klageänderung bei Änderungs- und Erstattungsbescheiden durch § 68 FGO n. F., DStR 2001, 775; Lemaire, Die Reform der FGO – Praktische Konsequenzen für den Rechtsschutz ab 2...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Grundtatbestand (Abs. 1)

Rz. 25 [Autor/Stand] Antrag des Steuerpflichtigen. Die Anwendung von § 12 Abs. 1 setzt einen Antrag des Stpfl. voraus. Für den Antrag gelten keine besonderen Formerfordernisse (vgl. Anm. 28). Mit dem Antrag hat es der Stpfl. in der Hand, die für ihn günstigste Art der Besteuerung zu wählen. Der Antrag kann jederzeit bis zur Unanfechtbarkeit des Bescheids gestellt werden, d.h...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.2 Verlustvortrag oder Verlustbescheinigung

Rz. 102 Bleibt am Ende eines Kj. ein nicht ausgeglichener Verlust aus Kapitalanlagen, wird dieser bei der auszahlenden Stelle auf das Folgejahr vorgetragen (§ 43a Abs. 3 S. 3 EStG).[1] Der vorgetragene Verlust wird dann mit zukünftigen positiven Kapitalerträgen des Stpfl. verrechnet. Alternativ kann der Kunde bis zum 15. Dezember des laufenden Kj. bei der auszahlenden Stelle...mehr

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Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG stellt keine europarechtswidrige Beihilfe dar

Zusammenfassung § 8c Abs. 1a KStG, wonach in Sanierungssituationen Verlustvorträge auch bei einem Gesellschafterwechsel erhalten bleiben, ist keine europarechtswidrige Beihilfe; der entsprechende Beschluss der EU-Kommission ist nichtig. Der Hintergrund des Urteils – die sog. Sanierungsklausel Die Entscheidung des EuGH betrifft die sog. Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1a KStG. D...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Billigkeitsmaßnahme wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der Mindestbesteuerung

Leitsatz 1. Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeord­net oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt keine Billigkeitsmaßnahme, weil Billigkeitsmaßnahmen nicht die einem gesetzlichen Steuertatbestand innewohnende Wertung des Gesetzgebers generell durchbrechen oder korrigieren, sondern nur einem ungewollten Überhang des gesetzlich...mehr

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Maßgeblicher Zeitpunkt für den Ausschluss des Verlustabzugs nach § 8 Abs. 4 KStG 2002 a.F. – Zulässigkeit der Klage gegen einen Folgebescheid

Leitsatz 1. § 8 Abs. 4 Satz 1 KStG 2002 a.F. versagt den Verlustabzug auch dann vom Zeitpunkt der schädlichen Anteilsübertragung an, wenn die Zuführung des neuen Betriebsvermögens dieser zeitlich nachfolgt (Bestätigung des Senatsurteils vom 5. Juni 2007 I R 9/06, BFHE 218, 207, BStBl II 2008, 988). 2. Der Verlustabzug ist (ggf. rückwirkend) in dem Feststellungsbescheid zum 31...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 4 Stand: EL 128 – ET: 06/2018 Auf der Tatbestandsebene erfordert die Anwendung der iRd Ermittlung von Gewinneinkünften iSd § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG relevanten Vorschrift des § 4i EStG in einem Schritt das Vorliegen von Aufwendungen. Folglich ist die Vorschrift im Hinblick auf einzelne BA zu prüfen, ungeachtet dessen, ob insgesamt ein Gewinn o Verlust anfällt. Die Art der A...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / hh. Latente Steuern aus der Anwendung der Equity-Methode

Tz. 173 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Nach IAS 12.38 müssen beim Investor latente Steuern abgegrenzt werden, die durch die Anwendung der Equity-Methode entstehen. Nach IAS 12 sind nicht nur zeitliche Differenzen abzugrenzen, die sich in absehbarer Zeit umkehren, sondern alle sog. temporären Differenzen, dh. sämtliche Differenzen zwischen den Steuer(bilanz)werten der Vermögenswert...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Ansatz u. Bewertung

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Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verhältnis der Verlustfeststellung zur Steuerfestsetzung

Leitsatz Sind der Körperschaftsteuerbescheid und der Gewerbesteuermessbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig (geworden) und berücksichtigen diese einen geringeren Verlust als vom Steuerpflichtigen begehrt, ist die Änderung eines Bescheides über den verbleibenden Verlustvortrag und des vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i.d.F. des JSt...mehr

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Verschmelzung nach Forderungsverzicht mit Besserungsabrede

Leitsatz 1. Wird eine vermögenslose und inaktive Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter ihr gegenüber auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schwesterkapitalgesellschaft mit der weiteren Folge des Eintritts des Besserungsfalls und dem "Wiederaufleben" der Forderungen verschmolzen, so kann die beim übernehmend...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 2.2.2 Tatsächliche Besteuerung im Inland und im Ausland

Rz. 31 Die Ausnahme vom Abzugsverbot verlangt, dass die Aufwendungen i. S. d. § 4i S. 1 EStG Erträge des Stpfl. mindern, die sowohl der inländischen Besteuerung unterliegen als auch nachweislich einer tatsächlichen Besteuerung im Ausland. Der Wortlaut von § 4i S. 2 EStG verlangt damit nicht, dass die Erträge mit den Sonderbetriebsausgaben i. S. v. § 4i S. 1 EStG korrespondie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 2.1.3 Minderung der Steuerbemessungsgrundlage in anderem Staat

Rz. 24 Voraussetzung für das Sonderbetriebsausgabenabzugsverbot des § 4i S. 1 EStG ist, dass die nämlichen Aufwendungen die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat gemindert haben. Ausweislich des Wortlauts ist damit nicht erforderlich, dass die Aufwendungen zu einer Minderung der effektiven Steuerbelastung im Ausland geführt haben. Ausreichend ist vielmehr, dass di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Zusammenhang mit nicht besteuerbaren Einnahmen

Rz. 69 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, erfüllen von vornherein nicht den WK-Begriff. Denn WK sind schon begrifflich nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von besteuerbaren Einnahmen veranlasst sind. Beispiel 1: Ein in einem Dienstverhältnis tätiger Gärtnergeselle hat sich auf di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zu späte Eintragung eines Gewinnabführungsvertrags verzögert Organschaft

Zusammenfassung Ein Gewinnabführungsvertrag wird steuerlich frühestens für das Jahr wirksam, in dem er in das Handelsregister eingetragen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Eintragung durch das Registergericht verzögert wird. Hintergrund Die klagende GmbH schloss im September 2006 als Organgesellschaft mit ihrer Gesellschafterin einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertra...mehr

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Außenprüfung bei sog. Einkunftsmillionären

Leitsatz 1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO i.V.m. § 147a AO sowohl formell als auch materiell verfassungsgemäß sind. 2. Bei der Berechnung des Schwellenwertes des § 147a Abs. 1 Satz 1 AO sind Kapitaleinkünfte, die aufgrund eines Antrags auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG der tariflichen...mehr

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Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften nach § 8c KStG

Kommentar Das BMF hat in einem 21-seitigen Schreiben zu den Regelungen der Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften Stellung bezogen. Damit liegt zu der 2008 eingeführten Norm des § 8c KStG nun endlich ein Anwendungsschreiben vor. Schnellübersicht Das BMF-Schreiben befasst sich vor allem mit den folgenden Themen: Anwendungsbereich des § 8c KStG, schädlicher Beteiligungserwer...mehr

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Gewinnübertragung nach § 6b EStG: Veräußerung an Schwesterpersonengesellschaft, Kürzung um fiktive Wertaufholung

Leitsatz 1. Veräußert eine Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut des Gesamthandsvermögens an eine ­andere Personengesellschaft, an der einer ihrer ­Gesellschafter ebenfalls als Mitunternehmer beteiligt ist, kann der auf den Doppelgesellschafter entfallende Veräußerungsgewinn unter den Voraussetzungen des § 6b EStG im Umfang des Anteils des Doppelgesellschafters am Gesamtha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Kein Verlustvortrag aus der Zeit vor der Zusammenfassung

Tz. 4 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 8 Abs 8 S 2 KStG können nicht ausgeglichene negative Eink der einzelnen BgA aus der Zeit vor der Zusammenfassung nicht beim zusammengefassten BgA abgezogen werden. Hierdurch ist uE sowohl der Verlustvortrag aus früheren VZ als auch – im Falle einer unterjährigen Zusammenfassung vorher getrennten BgA – der Verlustausgleich im Jahr der Zu...mehr