Fachbeiträge & Kommentare zu Vermieter

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz

Rz. 65 Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Zwischen _____ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachfolgend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird folgende Sicherungsübereignung vorgenommen. 1. Gegenstand der Sicherungsübereignung Der Sicherungsgeber...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 8. Insbesondere: Ansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen

Rz. 27 Häufig entzündet sich ein Streit zwischen Vermieter und Mieter bei Auszug des Mieters an der Frage, ob und inwieweit Schönheitsreparaturen durchzuführen sind, bzw. ob diese ordnungsgemäß durchgeführt sind. Eine solche Überwälzung ist sowohl einzelvertraglich als auch formularmäßig grds. zulässig (vgl. Rdn 38 m.w.N.). Bei in unrenoviertem oder in renovierungsbedürftige...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

Rz. 17 Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf gem. § 568 BGB der Schriftform und soll begründet werden. Da gem. §§ 573 Abs. 3 und 574 Abs. 3 BGB bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Wirksamkeit einer Kündigung oder die Wirksamkeit eines Widerspruchs nur die Gründe berücksichtigt werden, die im Kündigungsschreiben angegeben sind, bedeutet dies bei...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 6. Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses

Rz. 25 Gem. § 546 BGB ist der Mieter nach der Beendigung des Mietverhältnisses zur Rückgabe der Mietsache verpflichtet. Er hat hierzu grds. dem Vermieter den unmittelbaren Besitz einzuräumen. Grds. ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt in dem Zustand zurückzugeben, in dem es sich bei Vertragsbeginn befunden hat. Demgemäß hat er auch eingebrachte Sachen zu entfernen und...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 134 Gem. § 543 BGB kann jede der Vertragsparteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dabei vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältni...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 71 Die in der Praxis häufigste Mieterhöhung bei Wohnmietverhältnissen ist die Mieterhöhung gem. §§ 558 ff. BGB. Hiernach kann der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung des Mietzinses verlangen, wenn der Mietzins – von Erhöhungen nach §§ 559 und 560 BGB abgesehen – zu dem Zeitpunkt zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist, der verlan...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Aufhebungsvertrag

Rz. 145 Muster 31.35: Mietaufhebungsvertrag Muster 31.35: Mietaufhebungsvertrag Zwischen _____ – Vermieter – und _____ – Mieter – wird folgender Mietaufhebungsvertrag geschlossen: 1. Das zwischen den Parteien bestehende Mietverhältnis über die Wohnung _____ in _____ wird im beiderseitigen Einvernehmen zum _____ beendet. Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass er auf die Einräumung e...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / c) Angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstückes

Rz. 112 Ein berechtigtes Interesse liegt ebenso vor, wenn der Vermieter bei Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile davonträgt. Eine solche Situation ist insbesondere dann gegeben, wenn bei Verkauf im vermieteten Zustand nur ein erheblich niedrigerer Preis zu erzielen...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 52 Gem. § 555d Abs. 1 BGB ist der Mieter verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume oder sonstigen Teile des Gebäudes, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraumes zu dulden, es sei denn, dass die Maßnahme für ihn oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermiet...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 95 Nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen i.S.d. § 555b Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6 BGB kann der Vermieter eine Erhöhung der jährlichen Miete von 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten verlangen, § 559 Abs. 1 BGB. Erfasst sind jedoch nur solche energetischen Sanierungen, die einen Bezug zur Mietsache haben, also als Einsparung beim Mieter ankommen. Durch ein...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 122 Gem. § 573a BGB besteht eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit des Vermieters für eine Wohnung im vom Vermieter selbst bewohnten Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen,[144] ohne dass es der sonst erforderlichen Kündigungsgründe bedarf. Bei Kündigung nach dem Sonderkündigungsrecht verlängert sich die Kündigungsfrist um drei Monate. In dem Kündigungsschreiben ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 55 Mandant V ist Vermieter der Geschäftsräume der Fa. A-GmbH. Seit drei Monaten wird die Miete nicht gezahlt. V möchte wissen, welche Möglichkeit er hat, eine Befriedigung seiner Zahlungsansprüche zu erreichen, ob er einen Insolvenzantrag stellen und das Mietverhältnis vorzeitig beenden kann. Variante: Die Miete wurde weiterhin nicht gezahlt. Auf den von V gestellten Inso...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Soweit die Mietsache bei Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder einschränkt, oder soweit ein solcher Mangel später entsteht, kann der Mieter nach Maßgabe der §§ 536 ff. BGB die Miete entsprechend mindern. Gem. § 536c BGB hat der Mieter auftretende Mängel der Mietsache oder erforderlich werdende ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Schuldhafte Vertragsverletzung

Rz. 107 Der Mieter muss seine vertraglichen Verpflichtungen durch sein Tun oder Unterlassen schuldhaft verletzt haben. Solche Pflichtverstöße sind z.B. Zahlungsrückstände,[127] ständig unpünktliche Zahlungen, unbefugte Gebrauchsüberlassung, Verletzung von Erhaltungs- und Obhutspflichten, Belästigung oder Beleidigung von Vermieter oder anderen Mietparteien, schuldhafte Verlet...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 130 Durch das Mietrechtsreformgesetz wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, die Befristung eines Wohnraummietverhältnisses herbeizuführen, die diesen Namen auch verdient. § 575 BGB hat insoweit die Modalitäten für den Abschluss eines Zeitmietvertrages neu geregelt. Hiernach ist der Abschluss eines Zeitmietvertrages nunmehr auch über eine Laufzeit von fünf Jahren hinau...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Checkliste: Kündigung

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Unberechtigte Kündigung

Rz. 21 Hat der Vermieter zur Begründung einer Kündigung schuldhaft unzutreffende Gründe angegeben (z.B. Eigenbedarf vorgetäuscht) oder den Mieter nicht über den Wegfall des geltenden Eigenbedarfs oder Ablauf der Kündigungsfrist informiert,[36] kann er sich aus positiver Vertragsverletzung bzw. unerlaubter Handlung schadensersatzpflichtig machen. Der Schadensersatzanspruch ka...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Ordentliche Kündigung

Rz. 16 Mietverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, können als Dauerschuldverhältnisse durch ordentliche Kündigung einer der Vertragsparteien beendet werden. Die Kündigung ist – soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist – formlos möglich. Lediglich Kündigungen über Wohnraum bedürfen gem. § 568 BGB der Schriftform. Für die Kündigung eines Mietver...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 3. Muster: Aufhebung des Mietverhältnisses

Rz. 59 Muster 21.12: Aufhebung des Mietverhältnisses Muster 21.12: Aufhebung des Mietverhältnisses Aufhebung des Mietverhältnisses An den vorläufigen Insolvenzverwalter der Fa. A-GmbH In dem obigen Insolvenzeröffnungsverfahren bitte ich um einverständliche Aufhebung des Mietvertrages vom _____ über die Geschäftsräume der Schuldnerin in _____ zum nächstmöglichen Termin. Zwischen ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Besonderheiten bei preisgebundenem Wohnraum

Rz. 8 Für mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnraum gelten umfangreiche Sonderregelungen. So bestehen die Einschränkungen des Wohnungsbindungsgesetzes. Der Vermieter darf die öffentlich geförderte Wohnung nur an Personen vermieten, deren Einkommen in den gesetzlich festgesetzten Grenzen liegt und die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines sind. Für Gebiete "mit erhöht...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 143 Ein Mietaufhebungsvertrag unterliegt im Rahmen der §§ 134, 138 BGB der freien Vereinbarung zwischen den Parteien. Es ist den Parteien überlassen, was sie als jeweils regelungsbedürftig ansehen. Hierbei ist von der jeweiligen Interessenlage auszugehen, wie z.B. das Interesse des Vermieters, den vermieteten Wohnraum schnell – u.U. ohne das Vorliegen von Kündigungsgründ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Kündigungswiderspruch

Rz. 20 Gem. §§ 574–574b BGB kann der Mieter der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushaltes eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des V...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Mietaufhebungsvertrag

Rz. 24 Die Vertragsparteien können darüber hinaus das Mietverhältnis jederzeit durch vertragliche Vereinbarung beenden. Ein solcher Mietaufhebungsvertrag ist grds. formlos möglich, aus Gründen der Beweissicherung empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Vertragsabschluss (vgl. Rdn 142 ff.). Der Vertragsinhalt unterliegt der freien Vereinbarung der Parteien. Im Vertrag sind so...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 57 Gem. § 543 BGB steht dem Vermieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde zu, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendi...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Checkliste: Mieterhöhung

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 102 § 557 BGB räumt die Möglichkeit durch schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag ein, die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zu bestimmen. Im Gegensatz zu der Regelung im früheren § 10a MHRG ist die Wirksamkeit nicht mehr an eine bestimmte Mindestlaufzeit des Mietvertrages geko...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 56 Der Vermieter erlangt Kenntnis davon, dass die Mieterin die vermietete Wohnung nicht in der vertraglich vorgesehenen Weise nutzt, sondern dort einen Gewerbebetrieb mit Publikumsverkehr betreibt oder die Wohnung einem Dritten überlassen hat.mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 110 Der Insolvenzverwalter möchte das Inventar in den Geschäftsräumen der A-GmbH im Gesamten verkaufen. Es bestehen offene Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag über die Geschäftsräume. Der Vermieter macht das Vermieterpfandrecht an dem Inventar geltend. Der Bürokopierer ist geleast. Außerdem erwägt der Verwalter, die aus den vorgelegten Kontoauszügen ersichtlichen Lasts...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 121 Der Vermieter hat eine in seinem Wohnhaus belegene Einliegerwohnung vermietet. Mit der Zeit ist es zu gewissen Spannungen zwischen den Parteien gekommen, die jedoch nicht die Intensität einer Vertragsverletzung des Mieters erreichen.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 138 Da der Vermieter den Zugang beweisen muss, empfiehlt sich Zustellung durch Gerichtsvollzieher (§ 132 BGB) oder Boten.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 51 Der Vermieter plant, die vermieteten Wohnungen mit Kunststofffenstern mit Wärmeschutzverglasung zu versehen, um hierdurch Heizenergie einzusparen und den Wohnkomfort zu erhöhen.mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 2. Abgrenzung der Auftragsverarbeitung zur eigenverantwortlichen Datenverarbeitung

Rz. 49 Die Auftragsverarbeitung durch den Dienstleister ist abzugrenzen von einer eigenverantwortlichen Datenverarbeitung. Damit stellt sich die Frage, wann ein Unternehmen noch als Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO handelt und wann er weisungsgebundener Dienstleister ist. Rz. 50 Nach der DSGVO wird ein Unternehmen als Verantwortlicher für eine Datenverarbeitung ange...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 94 Der Vermieter hat in der Wohnung des Mieters mit dessen Zustimmung die alten Holzfenster ausbauen und durch neue isolierverglaste Kunststofffenster ersetzen lassen. Die daraus entstandenen Kosten möchte er auf die Miete umlegen.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 61 Im Laufe eines Mietverhältnisses tritt ein Mangel an der Mietsache auf. Der Vermieter unternimmt jedoch nichts zur Mängelbeseitigung.mehr

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§ 29 Maklerrecht / 2. Verflechtung

Rz. 47 Der Provisionsanspruch erfordert, dass der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt, also ein "Dreiecksverhältnis" Makler-Auftraggeber-Vertragspartner vorliegt, bei dem der Makler als nachweisender oder vermittelnder Dritter zwischen den Parteien des Hauptvertrages steht.[148] Ist der Makler mit einer der Parteien so verbunden, dass diese ihre Entscheidung nicht ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 6. Anmerkungen zum Muster

Rz. 68 Zur Selbstvornahme: Der Mieter kann hierzu Vorschuss vom Vermieter verlangen. Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist kann der Mieter auch gem. § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristlos kündigen.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / c) Begründung mit Vergleichswohnungen

Rz. 77 Muster 31.13: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Vergleichswohnungen) Muster 31.13: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Vergleichswohnungen) Ich halte eine Erhöhung des Mietzinses von _____ EUR auf _____ EUR für angemessen. Zur Begründung verweise ich auf die folgenden Vergleichswohnungen: 1) _____, ____...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / g) Zusatz in Gemeinden mit qualifiziertem Mietspiegel

Rz. 81 Muster 31.15: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Zusatz in Gemeinden mit qualifiziertem Mietspiegel) Muster 31.15: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Zusatz in Gemeinden mit qualifiziertem Mietspiegel) Der von der Stadt _____ herausgegebene qualifizierte Mietspiegel weist für Wohnungen mit _____ (Hinweis auf vergleichbare Lage, Art...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / e) Begründung durch Sachverständigengutachten

Rz. 79 Muster 31.14: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Sachverständigengutachten) Muster 31.14: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Sachverständigengutachten) Zur Begründung beziehe ich mich auf das beigefügte schriftliche Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen _____.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / i) Begründung durch Auskunft einer Mietdatenbank

Rz. 83 Muster 31.16: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Auskunft einer Mietdatenbank) Muster 31.16: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Auskunft einer Mietdatenbank) Nach einer am _____ eingeholten Auskunft der Mietdatenbank beträgt der ortsübliche Vergleichsmietzins für Wohnungen mit _____ (Hinweis auf ve...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 106 Wohnraummietverhältnisse, mit Ausnahme der in § 549 Abs. 2, 3 und § 573a BGB genannten Mietverhältnisse, können gem. § 573 BGB nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des Vermieters gekündigt werden. Dem kann der Mieter ein Widerspruchsrecht nach § 574 BGB entgegensetzen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Ange...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / X. Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung

Rz. 304 Muster 57.78: Antrag auf einstweilige Verfügung Muster 57.78: Antrag auf einstweilige Verfügung An das Amtsgericht Bonn Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Firma _____ – Antragstellerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Herrn _____ – Antragsgegner – Namens und im Auftrag der Antragstellerin beantragen wir wegen der besonderen Dringlichkeit d...mehr

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§ 28 Leasing / 3. Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe

Rz. 84 Gibt der Leasingnehmer den Gegenstand nicht bei Vertragsende zurück, sehen die Leasingbedingungen bei sämtlichen Vertragsmodellen eine Verpflichtung des Leasingnehmers zur zeitanteiligen Fortzahlung der Leasingraten bis zum Zeitpunkt der Rückgabe vor. Entsprechende Klauseln sind nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn sie die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Za...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Zeitablauf

Rz. 14 Soweit für das Mietverhältnis eine bestimmte Laufzeit vereinbart worden ist, endet das Mietverhältnis, ohne dass es einer gesonderten Erklärung der Parteien bedarf, mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Sieht jedoch der Mietvertrag – wie in der Praxis häufig – bei einem befristeten Mietverhältnis eine Verlängerungsklausel vor, verlängert sich das Mietverhältnis um...mehr