Fachbeiträge & Kommentare zu Vermieter

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Teppichboden – mietvertragl... / 2.1.2 Entfernung bei Auszug – Das Wegnahmerecht des Mieters

Der Mieter ist berechtigt, den von ihm verlegten Teppichboden bei Vertragsende zu entfernen (§ 539 Abs. 2 BGB). Der Vermieter ist berechtigt, dieses Wegnahmerecht durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abzuwenden. Dies gilt nicht, wenn dem Mieter ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme zur Seite steht (§ 552 Abs. 1 BGB). Die Parteien eines Mietvertrags können auch ...mehr

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Teppichboden – mietvertragl... / 4.3 Schadensersatz wegen mangelhaftem Teppichboden

Fordert der Mieter Schadensersatz, weil der Teppich in der Zeit nach Mietbeginn schadhaft wurde, ist er in vollem Umfang dafür beweispflichtig, dass den Vermieter das Verschulden hieran trifft. Etwas anderes gilt nur, wenn feststeht, dass die Schadensursache im Herrschafts- und Einflussbereich des Vermieters liegt.[1] Kann die Schadensursache nicht aufgeklärt werden, geht di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsleistungen und d... / 1 Problematik

Vermietet ein Unternehmer Räume an einen anderen Unternehmer, liegt – soweit die Vermietung im Inland ausgeführt wird – ein steuerbarer Umsatz vor, der dort ausgeführt wird, wo das Grundstück belegen ist.[1] Die Vermietung ist aber grundsätzlich steuerfrei nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG. Es ergeben sich für den leistenden Unternehmer nun zwei Möglichkeiten: Der Vermieter kann...mehr

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Vermietungsleistungen und d... / 2.3 Lösung

R wird durch die Vermietung zum Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht (wirtschaftliche) Umsätze ausführt.[1] Selbst wenn R nicht schon vorher Unternehmereigenschaft aufgrund anderer wirtschaftlicher Aktivitäten inne hatte, wird er spätestens mit dem Erwerb des Mietobjekts zum Unternehmer. Bei dem Erwerb des Hauses ist davon auszugehen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungskosten / 2 Frei finanzierter Wohnraum

Beim frei finanzierten Wohnraum muss der Vermieter die Verwaltungskosten bei der Kalkulation der Grundmiete berücksichtigen. Achtung Verwaltungskosten sind nicht umlegbar Die Verwaltungskosten zählen nicht zu den Betriebskosten i. S. v. § 556 Abs. 1 BGB. Eine gesonderte Umlage dieser Kosten auf den Mieter ist deshalb bei der Wohnraummiete unzulässig.[1] Dies gilt allerdings nur...mehr

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Teppichboden – mietvertragl... / 2.2.2 Entfernung des Teppichbodens bei Vertragsende

Der Mieter ist nach Beendigung des Mietvertrags zur Rückgabe der Mietsache verpflichtet (§ 546 Abs. 1 BGB). Hierzu gehört, mieterseits verlegte Teppichböden zu entfernen, auch wenn sie fest verklebt wurden.[1] Wichtig Inhalt der Rückgabeverpflichtung Inhalt der Rückgabeverpflichtung ist die Beseitigung aller Einbauten und Einrichtungen, die der Mieter in das Mietobjekt eingebr...mehr

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Teppichboden – mietvertragl... / 2.2.4 Frist setzen, um den Schaden durch den Mieter zu beseitigen!

Vor dem Verlangen auf Geldersatz muss der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Schadens setzen.[1]mehr

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Verwaltungskosten / 3 Geschäftsraum

Bei der Geschäftsraummiete können die Verwaltungskosten auf den Gewerbemieter umgelegt werden. Der Vermieter kann auch durch Formularmietvertrag die Kosten für die Hausverwaltung wirksam übertragen.[1] Praxis-Tipp Hausverwaltung auf Unternehmen gegen Entgelt übertragen Hat der Vermieter die Hausverwaltung einem Verwaltungsunternehmen gegen ein fest vereinbartes oder vom Mietei...mehr

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Teppichboden – mietvertragl... / 4.1 Erneuerung des Teppichbodens

Ist der Mieter Anspruchsteller für den gewünschten Austausch des Bodenbelags, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die Erneuerungsbedürftigkeit, was dem allgemeinen Beweisgrundsatz entspricht, wonach derjenige, welcher für ihn günstige Tatsachen behauptet, diese beweisen muss. Im Streitfall vor Gericht wird hierzu der Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutac...mehr

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Teppichboden – mietvertragl... / 2.2.1 Die Reinigung des Teppichbodens

Pflicht des Mieters zur Reinigung Den Mieter trifft die Pflicht, die Mietsache zu schonen und pfleglich zu behandeln, sodass er verpflichtet ist, die Teppichböden einer regelmäßigen Reinigung zu unterziehen. Dementsprechend ist diese Verpflichtung begrenzt auf eine übliche Reinigung. Der BGH versteht hierunter die Reinigung von dem sich allmählich ansammelnden Schmutz, vergle...mehr

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Teppichboden – mietvertragl... / 3.2 Formularvertragliche Vereinbarungen

Vereinbarungen in Mietverträgen, insbesondere über Wohnraum, finden sich häufig in formularvertraglicher Form. Nicht selten sind sie dann unwirksam. Praxis-Beispiel Teppichverklebung Die formularvertragliche Klausel "Teppichböden dürfen nicht verklebt werden." ist unwirksam. Diese Vertragsbestimmung ist zu allgemein gehalten und nimmt keine Rücksicht auf die Tatsache, dass es w...mehr

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Teppichboden – mietvertragl... / 2.1.1 Anspruch auf Neuverlegung eines Teppichbodens?

Hat der Teppichboden ein bestimmtes Alter erreicht und ist er unansehnlich geworden oder hat er im Laufe des Mietvertrags Schaden erlitten, kann es einen Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Austausch des Bodens geben. Der Ersatz des Teppichbodens hat nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun.[1] Für den Bereich des Gewerberaums wird dies auch anders gesehen.[2] Die Begri...mehr

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Teppichboden – mietvertragl... / 1 Vertragsgegenstand

Ist die Wohnung oder der Gewerberaum bei Mietbeginn mit Teppichböden ausgestattet, gelten diese als Teil der Mietsache und damit als mitvermietet, es sei denn, die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Die früheren Eigentumsverhältnisse zum Teppichboden spielen dabei keine Rolle, sodass es nicht darauf ankommt, ob der Vermieter sie vom Vormieter erworben oder selb...mehr

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Verwaltungskosten / 1 Öffentlich geförderter (preisgebundener) Wohnraum

Bei dieser Wohnungsgruppe sind die Verwaltungskosten Teil der Kostenmiete. Es gilt die Legaldefinition in § 26 Abs. 1 II. BV. Danach zählen zu den Verwaltungskosten "die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht sowie der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsa...mehr

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Verwaltungskosten / Zusammenfassung

Begriff Zu den Verwaltungskosten zählen die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht sowie der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit. Zu den Verwaltungskosten gehören auch die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses...mehr

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Teppichboden – mietvertragl... / 2.2.5 Die Verjährung der Vermieterrechte

Die Ansprüche des Vermieters auf Ersatz von Schäden verjähren in der Frist des § 548 Abs. 1 BGB: 6 Monate ab Rückerhalt der Mietsache.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungskosten / 4 Besonderheiten bei Mietverträgen über Ladengeschäfte in Einkaufscentern

Einkaufscenter bedienen sich zur Verwaltung und für das Marketing i. d. R. eines sog. Centermanagers. Die hierfür entstehenden Kosten können auf die Mieter anteilig umgelegt werden, wenn und soweit es sich um Verwaltungskosten im materiell-rechtlichen Sinne handelt. Achtung Begriff "Centermanagement" ist nicht bestimmt Zu beachten ist aber, dass der Begriff des "Centermanageme...mehr

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Teppichboden – mietvertragl... / 2.2.6 Gibt es ein Vermieterpfandrecht am Teppichboden?

Dem Vermieterpfandrecht dürfte ein Teppichboden des Mieters i. d. R. nicht unterliegen, da es sich um einen Einrichtungsgegenstand handelt, der der Pfändung nicht unterliegt (§ 562 BGB, § 811 ZPO). Eine Ausnahme kann greifen, wenn der Teppichbelag besonders wertvoll ist und eine Austauschpfändung durchgeführt werden kann. Wichtig Pfändungsfreie Sachen Maßgebend sind aber stets...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.3 Heizungsumstellung in Mietwohnungen

Um Mieter vor zu hohen Betriebskosten und vor einer zu hohen Umlage an den Investitionskosten für eine neue Heizung zu schützen, sollen Vermieter bei einer Umstellung der Gasheizung auf Biomethan die Kosten für das Biogas nur in der Höhe abrechnen können, wie zur Erzeugung derselben Menge an Heizwärme mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfallen würden. Dies soll au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Möglichkeiten energetischer... / 3.8 Exkurs: Feuchtigkeit und Schimmel in der Immobilie

Die Luftfeuchtigkeit ist der Wassergehalt der Luft und wird in der Regel als relative Luftfeuchtigkeit in Prozent angegeben. Die relative Luftfeuchtigkeit ist der Indikator, den wir im Alltag meist verwenden und sie ist temperaturabhängig. Das bedeutet, wenn die Temperatur steigt, kann die Luft mehr Wasserdampf aufnehmen und die relative Luftfeuchtigkeit fällt, selbst wenn d...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.2.2 Vermieter

Insbesondere mit Blick auf einen Heizungsaustausch hat der BGH[1] längst klargestellt, dass der Vermieter keine Umbau- oder Nachrüstmaßnahmen seitens des Mieters zu dulden hat. In seiner insoweit maßgeblichen Entscheidung hat der BGH den Anspruch eines Mieters auf Einbau einer Etagenheizung in einer Altbauwohnung verneint. Der Vermieter hatte vor der Neuvermietung anderer Wo...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.6.3 Vom Vermieter nicht zu vertreten

Eine gegenseitige Interessenabwägung findet auch dann nicht statt, wenn die Modernisierungsmaßnahme aufgrund von Umständen durchgeführt wurde, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte. In erster Linie ist hier an die anlasslosen Pflichten des Vermieters insbesondere nach § 47 GEG zur Dämmung oberster Geschossdecken zu denken, aber auch an die Fälle etwa anlassbezogener Pfl...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.1.2.3 Wahlrecht des Vermieters

Nach GEG erforderliche Maßnahmen dienen allein der Energieeinsparung. Hierbei ist es auch unerheblich, ob bestimmte Nachrüstpflichten oder die 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG zu erfüllen sind. Da sie jedenfalls in aller Regel der nachhaltigen Energieeinsparung dienen, können sie auch eine Modernisierung nach § 555b Nr. 1 oder Nr. 2 BGB darstellen, auch wenn es sich um Ma...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 4.3.1 Seitens des Vermieters

4.3.1.1 Grundsätze Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 CO2KostAufG ermittelt der Vermieter im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Versorgt der Vermieter eine vermietete Wohnung gesondert mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, hat er nach § 5 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG den Kohlendiox...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.10 Zeitpunkt der Mieterhöhung

Voraussetzung für die Zahlung der erhöhten Miete ist, dass die Modernisierungsmaßnahme vollständig abgeschlossen ist. Nicht Voraussetzung ist, dass der Vermieter schon die Kosten des entsprechend beauftragten Unternehmens ausgeglichen hat. Ist jedenfalls die Modernisierungsmaßnahme abgeschlossen, hat der Mieter die erhöhte Miete nach § 559b Abs. 2 BGB mit Beginn des 3. Monat...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 4.4 Beschränkungen energetischer Verbesserung

Stehen öffentlich-rechtliche Vorgaben wie beispielsweise denkmalschutzrechtliche Beschränkungen, rechtliche Verpflichtungen, Wärmelieferungen in Anspruch zu nehmen, insbesondere bei einem Anschluss- und Benutzungszwang oder der Umstand, dass das Gebäude im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB liegt, einer wesentlichen energetischen Verbesserung ...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 4.3.1.1 Grundsätze

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 CO2KostAufG ermittelt der Vermieter im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Versorgt der Vermieter eine vermietete Wohnung gesondert mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, hat er nach § 5 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG den Kohlendioxidausstoß der Wohn...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 3.1 Grundsätze

Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Grundsätzlich also hat der Mieter einen Anspruch gegen den Vermieter auf Erhaltung der Mietsache nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Entspricht der Zustand de...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.2.1 Betragsmäßige Begrenzung

Zu beachten sind weiter die Grenzen des § 559 Abs. 3a BGB. Anknüpfungspunkt ist insoweit jeweils die Nettokaltmiete ohne Berücksichtigung von Betriebskostenvorauszahlungen oder Betriebskostenpauschalen. Die monatliche Miete darf sich innerhalb von 6 Jahren nicht um mehr als 3 EUR je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Beträgt die Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 EUR pro...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.4.1.3 Keine Inanspruchnahme der Drittmittel

Vom Grundsatz her wichtig ist für den Anwendungsbereich des § 559e Abs. 1 BGB, dass die vom Vermieter zur Erfüllung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG getroffene Maßnahme grundsätzlich förderungsfähig ist. Nimmt der Vermieter die Fördermittel nicht in Anspruch, dann kann er die Miete nicht nach § 559e Abs. 1 Satz 1 BGB erhöhen, sondern er kann dann nach § 559e Abs. 1 Sa...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 4.3.1.2 Vorwegabzug des Vermieteranteils

Nach § 7 Abs. 1 CO2KostAufG im Fall von Wohngebäuden bzw. § 8 Abs. 1 CO2KostAufG im Fall von Nichtwohngebäuden ermittelt der Vermieter die auf den oder die Mieter entfallenden Kohlendioxidkosten. Bezüglich des auf ihn selbst entfallenden Anteils hat ein Vorwegabzug zu erfolgen. In der Heizkostenabrechnung ist nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG bzw. § 8 Abs. 3 CO2KostAufG die Anteil...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.2 Inhalt

Gemäß § 555c Abs. 1 Satz 2 BGB muss die Modernisierungsankündigung Angaben enthalten über: die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen, den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsmaßnahme, den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, sofern eine Erhöhung nach § 559 oder § 559c BGB verlangt werden ...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 4.3.3 Online-Tool zur Berechnung bzw. Aufteilung der CO2-Kosten

Da sich die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr richtet, und dieser sowohl für Vermieter als auch Mieter im Fall des Direktbezugs auch auf Grundlage der vom Energielieferanten mitzuteilenden Angaben zu errechnen ist, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimasch...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.1.2.2 Neuer Modernisierungstatbestand des § 555b Nr. 1a BGB

Die Neuregelungen des GEG haben eine Erweiterung des Katalogs der Modernisierungsmaßnahmen des § 555b BGB erforderlich gemacht. Als Modernisierungsmaßnahme gilt nach § 555b Nr. 1a BGB auch eine bauliche Veränderung, durch die mittels Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude die Anforderungen des § 71 GEG erfüllt werden. Wird ...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 3.2 Mietminderung

Im Fall der Durchführung einer energetischen Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nr. 1 BGB ist eine Mietminderung für einen Zeitraum von 3 Monaten nach der Bestimmung des § 536 Abs. 1a BGB ausgeschlossen. Modernisierungsmaßnahmen am Mietobjekt können während der Bauphase wegen der mit den Arbeiten ggf. verbundenen Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit wie Lärm, Dreck, Ab...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.4.1.1 Einführung

Neben dem Modernisierungstatbestand des § 555b Nr. 1a BGB, der die Erfüllung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG zum Inhalt hat, wurde mit Inkrafttreten der GEG-Reform 2024 ein weiterer neuer Mieterhöhungstatbestand in das BGB eingefügt. § 559e BGB regelt die Möglichkeit der Mieterhöhung neben § 559 BGB, soweit der Vermieter eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nr. 1...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 4.3.2 Direktbelieferung des Mieters

Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, ermittelt er nach § 5 Abs. 3 CO2KostAufG im Fall eines Wohngebäudes und nach § 8 Abs. 2 CO2KostAufG bei einem Nichtwohngebäude im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß der Wohnung bzw. sonstigen Nutzungseinheit in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohn- bzw. Nutzfl...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.4.1.2 Inanspruchnahme der Drittmittel

Nimmt der Vermieter die Drittmittel in Anspruch, kann er nach § 559e Abs. 1 Satz 1 BGB jährlich die Miete um 10 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten abzüglich der in Anspruch genommenen Drittmittel erhöhen. Praxis-Beispiel Berechnung In Umsetzung der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG entstehen dem Vermieter für die vom Mieter gemietete Wohnung Kosten in Höhe von 5.000 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.3.5 Leerstand

Vermieter haben zu beachten, dass in die Kostenumlage auch leerstehende Wohnungen einbezogen werden müssen. Dies gilt selbstverständlich unabhängig davon, ob der Mieter die von ihm gemietete Wohnung nicht bewohnt oder ein Mietverhältnis nicht besteht. Im 2. Fall sind die anteiligen Kosten vom Vermieter zu tragen. Entsprechende Grundsätze gelten für Geschäfts- bzw. Gewerberäu...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.5.1 Indexmiete

Im Rahmen der Vereinbarung einer Indexmiete können die Parteien nach § 557b Abs. 1 BGB schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Bereits vor Inkrafttreten der GEG-Reform 2024 am 1.1.2024 konnte eine Mieterhöhung nach § 559 BGB nur verlangt we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.7.1 Form

§ 559 Abs. 1 BGB stellt hinsichtlich der Modernisierungsmieterhöhung auf eine durchgeführte Maßnahme der Modernisierung ab. Bevor also die Modernisierungsmaßnahme nicht abgeschlossen ist, kann auch keine Mieterhöhung geltend gemacht werden. Die Mieterhöhungserklärung selbst ist eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung. Sie muss bei einer Mehrheit von Mietern g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietrechtliche Besonderheit... / 4.1.2 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Erfasst sind alle Wärmeerzeugungsanlagen, also auch Warmwasserbereitungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden (Erdgas, Flüssiggas, Heizöl oder Kohle). Unerheblich ist, ob es sich um hauseigene Anlagen oder Blockheizkraftwerke handelt und ob es sich um Nah- oder Fernwärme oder um Contracting handelt. Maßgebend ist allein, dass CO2 emittiert wird.[1] Ausgenom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.3.4 Gemischt genutzte Gebäude

In gemischt genutzten Gebäuden, also solchen mit Wohnungen und Geschäfts- bzw. Gewerbeeinheiten, muss der Vermieter beachten, dass anteilige für die Geschäfts- bzw. Gewerbeeinheiten anfallende Kosten nicht auf die Wohnraummieter umgelegt werden können. Der Vermieter hat diese vielmehr selbst zu tragen. Hat er mit dem Geschäfts- bzw. Gewerberaummieter allerdings vereinbart, d...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.2.1 Mieter

Der Mieter hat sämtliche Maßnahmen zu dulden, die in Erfüllung des GEG erforderlich sind, da sie aufgrund rechtlicher Verpflichtung erforderlich sind.[1] Rechtsgrundlage stellt hier § 555b Nr. 6 BGB dar. Hiernach gehören zu den vom Mieter zu duldenden Modernisierungsmaßnahmen auch solche, die aufgrund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten ha...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.2.2 Zeitliche Begrenzung

Die betragsmäßige Begrenzung von 3 EUR bzw. 2 EUR je Quadratmeter Wohnfläche gilt für einen Zeitraum von 6 Jahren, Erhöhungen nach § 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete) oder § 560 BGB (Anpassung von Betriebskostenpauschalen und -vorauszahlungen) ausgenommen. Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 EUR/m2 Wohnfläche, darf sie sich nicht um mehr als 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.11 Sonderkündigungsrecht des Mieters

Nach § 561 Abs. 1 BGB kann der Mieter das Mietverhältnis bis zum Ablauf des 2. Monats nach Zugang der Mieterhöhungserklärung außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Das Gesetz räumt ihm also zunächst eine Überlegungsfrist ein, ob er das Mietverhältnis kündigen möchte. Ist dies der Fall, kann er das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats nach A...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.7.2 Inhalt

Ihrem Wesen nach stellt die Mieterhöhungserklärung des Vermieters eine einseitige Gestaltungserklärung dar. Sie ist also nicht von der Zustimmung des Mieters abhängig. Vor diesem Hintergrund muss sie inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen genügen. Genügt sie diesen nicht, ist sie unwirksam. Zunächst muss der Vermieter in seiner Mieterhöhungserklärung deutlich machen, dass...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 4.1.1 Hintergrund

Am 1.1.2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Es regelt die Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern. CO2-Emissionshandel Auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) müssen Unternehmen, die mit Heizöl und Erdgas sowie Benzin und Diesel beliefern, seit dem 1.1.2021 einen Kohlendioxidpreis z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.7.2.1 Modernisierende Erhaltung

Im Fall der modernisierenden Erhaltung bzw. Instandsetzung muss der Vermieter bei der Ermittlung der umlagefähigen Kosten nach Maßgabe des § 559 Abs. 2 BGB eine entsprechende Kürzung vornehmen. Aus der Mieterhöhungserklärung muss hervorgehen, in welchem Umfang durch die durchgeführten Arbeiten Instandsetzungskosten erspart wurden. Da aber auch insoweit keine überhöhten Anfor...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.1 Kosten der Modernisierungsmaßnahme

Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, kann der Vermieter die Miete um 8 % nach § 559 Abs. 1 BGB, unter den Voraussetzungen des § 559e Abs. 1 BGB um 10 % der Kosten der Modernisierungsmaßnahme erhöhen. Maßgeblich sind insoweit die Kosten, die für die jeweilige Mieterwohnung aufgewendet werden. Insbesondere Maßnahmen der energetischen Sanierung betreffen nic...mehr