Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch / 2.4 Sicherungsnießbrauch

Ein Sicherungsnießbrauch liegt vor, wenn die Vereinbarung des dinglichen Nutzungsrechts lediglich dazu bestimmt ist, die dem Berechtigten versprochenen Leistungen dinglich abzusichern, ohne dass der Berechtigte selbst auf Art und Umfang Einfluss nehmen kann. Da ein derartiges Nutzungsrecht nicht ausgeübt wird, bleibt es einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.[1] Der Sicherung...mehr

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Vorbehaltsnießbrauch: Entge... / 2 Entgeltliche Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs

Wird der Nießbrauch später entgeltlich abgelöst, beseitigt der Übernehmer die Beschränkung seiner Eigentumsbefugnisse und verschafft sich hierdurch die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück. Die Aufwendungen für die Ablösung des Nießbrauchsrechts sind Anschaffungskosten für den Vermögensgegenstand "Grundstück". Dies bedingt zwingend die...mehr

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Nießbrauch / 1.2 Steuerrechtliche Wirksamkeit

Nießbrauchsvereinbarungen zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich nur dann anerkannt, wenn sie klar vereinbart, ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt werden. Dies setzt zunächst die bürgerlich-rechtlich wirksame Begründung eines Nutzungsrechts voraus.[1] An einer tatsächlichen Durchführung fehlt es, wenn äußerlich alles beim Alten bleibt und lediglich die Erträge...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.3 Entgeltliche Rechtsbestellung

Rechtsprechung und Finanzverwaltung behandeln den entgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauch wie eine Grundstücksvermietung des Eigentümers an den Nießbraucher. Der Eigentümer erzielt in Form des für die Nießbrauchsbestellung gezahlten Entgelts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aufgrund der Einkunftserzielung kann der Eigentümer nun auch die Gebäudeabschreibung sowi...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.5.2 Nießbraucher

Dem Vorbehaltsnießbraucher sind aufgrund seines Nutzungsrechts die Mieteinnahmen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn er das Grundstück an den Eigentümer vermietet. Gleichzeitig ist er berechtigt, die Aufwendungen, die er aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung zu tragen hat, als Werbungskosten abzuziehen. Hier ge...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.4 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Im Fall des entgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauchs führen Zahlungen zur Rechtsablösung beim Eigentümer im Jahr der Zahlung zu negativen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Sofern die Versteuerung des Entgelts für die Bestellung des Nießbrauchs auf mehrere Jahre verteilt wurde, ist der noch nicht versteuerte Restbetrag beim Eigentümer als Einnahme zu erfassen. Be...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.5.1 Grundsätze

Der Vorbehaltsnießbrauch ist die in der Besteuerungspraxis wohl am häufigsten anzutreffende Nießbrauchsform. Es handelt sich i. d. R. um vorweggenommene Erbregelungen, im Rahmen derer sich der Übertragende ein Nießbrauchsrecht am übertragenen Grundstück vorbehält und damit weiterhin nutzungsberechtigt bleibt. Bei einem Vorbehaltsnießbrauch erhält der Erwerber wirtschaftlich...mehr

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Nießbrauch / 2.1 Zuwendungsnießbrauch

Beim Zuwendungsnießbrauch bestellt der Eigentümer einer Sache, insbesondere eines Grundstücks oder Inhaber eines Rechts, den Nießbrauch zugunsten eines Dritten. Der Zuwendungsnießbrauch kann unentgeltlich oder entgeltlich, auch teilentgeltlich, erfolgen. Davon hängen u. a. die steuerlichen Folgen ab. Steuerlich ist in 2-facher Hinsicht Vorsicht geboten: Der unentgeltliche Zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.2 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Rz. 100 Der Eigentümer des mit dem Nießbrauchsrecht belasteten Wirtschaftsguts ist berechtigt, in Bezug auf dieses Wirtschaftsgut AfA vorzunehmen, sofern er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat. Er erzielt durch die entgeltliche Bestellung des Nießbrauchsrechts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sofern das Entgelt für die Nießbrau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 § 7 EStG enthält, von § 7 Abs. 5 EStG abgesehen, keine Regelung darüber, wer die AfA vorzunehmen hat. Zur Vornahme der AfA ist derjenige berechtigt, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von eigenen Einkünften einsetzt und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des genutzten Wirtschaftsguts getragen hat.[1] Zuzurechnen sind die Einkünfte demjenigen, der den Tatbesta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.5 Miete/Pacht

Rz. 88 Als Gegenstand der AfA kommen in Betracht das Miet- bzw. Pachtrecht, das gemietete bzw. gepachtete Wirtschaftsgut und das vom Mieter bzw. Pächter angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut. Nicht Gegenstand der AfA ist das Recht, ein Wirtschaftsgut gegen laufende Miet- bzw. Pachtzahlungen nutzen zu können.[1] Anders ist dies bei durch Einmalzahlung erworbenen Nutzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.10 Erbbaurecht

Rz. 162 Beim Erbbaurecht ist bezüglich der AfA-Berechtigung zu differenzieren zwischen dem Erbbaurecht, dem Gebäude und dem Grundstück. Hinsichtlich des Grundstücks scheidet eine AfA mangels Abnutzbarkeit aus. Rz. 163 Beim Erbbaurecht handelt es sich um ein zeitlich beschränktes dingliches Nutzungsrecht am Grundstück. Hatte der Erbbauberechtigte für das Erbbaurecht Anschaffun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.4 Amtliche AfA-Tabellen

Rz. 286 Bei den amtlichen AfA-Tabellen handelt es sich um Verwaltungsanweisungen. Sie sollen einen Anhalt dafür geben, ob der Stpfl. die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts zutreffend geschätzt hat. Des Weiteren sollen durch sie auch die Einheitlichkeit der Verwaltung und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gesichert werden. Es gibt AfA-Tabellen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.3.2 Wirtschaftsgebäude

Rz. 399 Wirtschaftsgebäude sind nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG Gebäude oder den Gebäuden nach § 7 Abs. 5a EStG gleichgestellte Objekte, die zu einem Betriebsvermögen gehören, nicht Wohnzwecken dienen und für die der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist. Rz. 400 Das Gebäude muss zum Betriebsvermögen gehören. Gleichgültig ist, ob es sich um notwendi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.10 Fiktive Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 209 Um den zur Erzielung von Einkünften aufgewendeten Wertverzehr abnutzbarer Anlagegüter korrekt zu erfassen und damit eine systemgerechte Besteuerung zu gewährleisten, ist in bestimmten Fällen anstelle der tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf Hilfswerte in Form von fiktiven Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzustellen. Rz. 210 Bei Wirtschaftsgüte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.4.4 AfA wegen außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung (§ 7 Abs. 4 S. 3 EStG)

Rz. 442 Zulässig ist die AfaA nach § 7 Abs. 4 S. 3 i. V. m. Abs. 1 S. 7 EStG auch bei der linearen Gebäude-AfA. Voraussetzung ist das Vorliegen einer außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung. Es gelten die Grundsätze des § 7 Abs. 1 S. 7 EStG (Rz. 324a ff.). Die AfaA kann bei Verkürzung der Restnutzungsdauer auch die Anwendung von § 7 Abs. 4 S. 2 EStG zur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.1 Allgemeines

Rz. 495 Nach § 7 Abs. 6 Halbs. 1 EStG ist bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Betrieben, die einen Verbrauch der Substanz mit sich bringen, § 7 Abs. 1 EStG entsprechend anzuwenden. Zulässig sind nach § 7 Abs. 6 Halbs. 2 EStG aber auch Absetzungen nach Maßgabe des Substanzverzehrs, sog. Absetzungen für Substanzverringerung (AfS). Rz. 495a Der Stpfl. hat in den Fäl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.2 Außergewöhnliche Abnutzung

Rz. 331 Die planmäßige AfA geht von den üblichen Nutzungsverhältnissen bei einem Wirtschaftsgut aus. Demgegenüber erfordert die AfaA außergewöhnliche Einwirkungen technischer oder wirtschaftlicher Art auf das Wirtschaftsgut, die im Rahmen des üblichen Gebrauchs des Wirtschaftsguts nicht auftreten.[1] Die Abnutzung muss gegenüber dem normalen Abnutzungsverlauf außergewöhnlich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 10 Einlage von Wirtschaftsgütern aus dem Bereich der Überschusseinkünfte (§ 7 Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 307 § 7 Abs. 1 S. 5 EStG bestimmt die AfA-Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsgüter, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegt werden. Danach mindert sich der Einlagewert um die Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 2.1 Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen

Rz. 3 Nach Nr. 1 wird beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) – insbesondere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – oder Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV), das bei Arbeitnehmern um die gesetzlichen Abzüge und bei sonstigen Versicherten um 20 % vermindert ist, auf das Verletzten- und Übergangsgeld angerechnet. Das gilt indes nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Vorliegen eines DBA mit Freistellungsmethode

Rn. 25 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Ausländische Verluste sind nach den DBA-Regeln im Inland steuerfrei und dürfen bei der Ermittlung der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage nicht zum Ausgleich gebracht werden. § 2a Abs 1 und 2 EStG wirken sich bei Verlusten aus Drittstaaten (Nicht-EU-/EWR-Staaten) iRd Progressionsvorbehaltes auf den Steuersatz aus: Rn. 26 Stand: EL 164 –...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonstige Leistung / 2 Definition der sonstigen Leistung

Das Umsatzsteuerrecht kennt keine positive Definition des Begriffs der sonstigen Leistung. Während der Begriff der Lieferung als Verschaffung der Verfügungsmacht nach § 3 Abs. 1 UStG beschrieben ist, ergibt sich der Begriff der sonstigen Leistung aus einer Ausschlussdefinition in § 3 Abs. 9 UStG: Jede Leistung im wirtschaftlichen Sinn, die keine Lieferung darstellt, ist dana...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 ABC der juristischen Person des öffentlichen Rechts

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Entwicklung

Rz. 374 Nach Art. 13 Abs. 1 MwStSystRL gelten Staaten, Länder, Gemeinden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie die Tätigkeiten ausüben oder Umsätze bewirken, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, auch wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten oder Umsätzen Zölle, Gebühren, Beiträge oder sonstige Abgabe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.8 Verpachtungsbetrieb (§ 4 Abs. 4 KStG)

Rz. 412 Die Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art gilt als Betrieb gewerblicher Art.[1] Es wird dann ein Betrieb verpachtet, wenn die Betrachtung ergibt, dass die juristische Person einen Betrieb gewerblicher Art unterhielte, würde sie die Pachtgegenstände so benutzen, wie sie es dem Pächter gestattet hat.[2] Für die Entscheidung, ob sich der Verpachtungsbetrieb innerh...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / Zusammenfassung

Überblick Die bloße Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern vollzieht sich i. d. R. im Rahmen einer Vermögensverwaltung und stellt deshalb keinen Gewerbebetrieb dar. Etwas anderes gilt jedoch für die Verpachtung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Hier geht die Verpachtung über den Rahmen einer Vermögensverwaltu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2 Abfärbewirkung auf eine ansonsten freiberuflich oder vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft

Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung sind auch anzuwenden, wenn Besitz- und Betriebsunternehmen aus einer früheren freiberuflichen Tätigkeit hervorgegangen sind.[1] Das gilt jedoch nur, wenn das Betriebsunternehmen als solches ein Gewerbebetrieb ist (sei es kraft originärer Tätigkeit, kraft Abfärbung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, kraft gewerblicher Prägung gem. § 15 Abs. 3 ...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 3.1 Wertgebühr und Gebührentabellen

Wertgebühren sind alle Gebühren, die in der StBVV mit "volle Gebühr" oder mit Bruchteilen der vollen Gebühr bezeichnet sind. Sie werden nach dem Gegenstandswert berechnet und ergeben sich aus den Tabellen A bis D der Verordnung. Durch die zwischenzeitliche Erhöhung der vollen Gebühr um 12 % in den entsprechenden Tabellen wurden der wirtschaftlichen Entwicklung sowie den gest...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Gebäude, Gebäudeteile, Grundstücke, Grund und Boden

Aktivierung, Bewertung Der frühest mögliche Aktivierungszeitpunkt für ein Grundstück des Anlagevermögens richtet sich nach dem zivilrechtlichen Eigentumsübergang. Das Grundstück ist – unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags – zu aktivieren, wenn Besitz, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind.[1] Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung.[2] Es ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.2 Anwendung des § 3 Abs. 2 Satz 1 EStG

Es stellt sich dann die Frage, ob z. B. bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung eines Gebäudegrundstücks das Besitzunternehmen die Grundstücksaufwendungen voll oder im Hinblick auf das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nur zu 60 % abziehen kann. Der BFH[1] hat in Grundsatzentscheidungen in Bezug auf die Anwendung des Teilabzugsverbots bei verschiedenen Fallkonstel...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.1 Gewinnerzielungsabsicht des Besitzunternehmens

Regelmäßig wird die Betriebsaufspaltung dadurch bewirkt, dass dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen im Wege der Vermietung oder Verpachtung zur Nutzung überlassen werden. Als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung genügt aber auch die teilentgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung (Leihe).[1] Die Gewinnerzielungsabsicht des Besitzu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.1 Betriebsaufgabe

Die Betriebsaufspaltung endet, wenn die sachlichen[1] oder personellen[2] Voraussetzungen hierfür entfallen. Ein solches Ende kann beabsichtigt sein, wenn das Besitzunternehmen veräußert wird oder wenn die Betriebsgesellschaft ihre gewerbliche Tätigkeit einstellt. Wird eine Betriebsaufspaltung aufgrund der Auflösung der sachlichen oder personellen Verflechtung beendet, ob ge...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.4 Rechtsfolgen

Die Organschaft bewirkt, dass zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen nichtsteuerbare Innenleistungen erbracht werden.[1] Diese im Inland gelegenen Unternehmensteile sind als ein Unternehmen zu behandeln.[2]. Sind die Organschaftsvoraussetzungen erfüllt, kommt es zwingend zu den genannten Rechtsfolgen. Ein Wahlrecht, von der Organschaft Gberauch zu machen oder ni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Umsätze der Theater

Rz. 72 Ein Theater i. S. d. § 4 Nr. 20 UStG wendet sich i. d. R. an eine unbestimmte Zahl von Zuschauern und hat die Aufgabe, der Öffentlichkeit Theaterstücke in künstlerischer Form nahezubringen. Ein Theater liegt vor[1], wenn so viele künstlerische und technische Kräfte und die zur Ausführung von Theaterveranstaltungen notwendigen technischen Voraussetzungen unterhalten we...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 5. Die Vorlage des BFH vom 26.5.2021

Der BFH hat dem EuGH nur eine Frage vorgelegt. Diese lautet: Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gem. Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL nur die isolierte (eigenständige) Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen oder auch die Vermietung (Verpachtung) derartiger Vorrichtungen und Maschinen, die aufgrund einer...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / b) Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

Keine Aufteilung zwischen steuerfreier Grundstücksvermietung u. steuerpflichtiger Überlassung von Betriebsvorrichtungen: Die Finanzverwaltung geht hinsichtlich der Überlassung von Sport- und anderen Anlagen an Endverbraucher von einer einheitlichen steuerpflichtigen Leistung aus und nimmt keine Aufteilung zwischen einer steuerfreien Grundstücksvermietung und einer steuerpfli...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 1. Einleitung – Keine umsatzsteuerfreie Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen aus deutscher Sicht

Nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings gilt dies aufgrund der Regelung des § 4 Nr. 12 S. 2 UStG nach ständiger Verwaltungsauffassung[1] ausdrücklich nicht für die Vermietung von Betriebsvorrichtungen, selbst wenn sie wesentliche Bestandteile des vermieteten Grundstückes sind. Die entsprechen...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 4. Betriebsvorrichtungen als Grundstücksbestandteile nach der Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung

Zum 1.1.2017 trat Art. 13b Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung (MwSt-DVO) in Kraft. In diesem Artikel wird der Grundstücksbegriff für Zwecke der Anwendung der MwStSystRL beschrieben. Nach Art. 13b Buchst. d MwSt-DVO umfasst dieser Grundstücksbegriff auch "Sachen, Ausstattungsgegenstände oder Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder einem Bauwerk installiert sind, un...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / a) Der Sachverhalt

Der Kläger erzielte u.a. Umsätze aus der auf Dauer angelegten Verpachtung von Stallgebäuden inklusive Betriebsvorrichtungen zur Putenaufzucht und -haltung. Nach den Feststellungen des Gerichtes bestanden die Betriebsvorrichtungen in speziell entwickelten Ausstattungselementen zur Fütterung und Aufzucht der Tiere wie besonderen Heizungs- und Lüftungsanlagen zur Sicherstellung...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 8. Zusammenfassung

Die deutsche Finanzverwaltung sieht ein Aufteilungsgebot bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Betriebsvorrichtungen grundsätzlich als vorrangig vor einer Betrachtung als umsatzsteuerlich einheitliche Leistung an. Dies hat zur Folge, dass die Grundstücksvermietung gem. § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG grundsätzlich steuerfrei ist, während die Vermietung von B...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 1 Einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften bei Personenmehrheiten

Gesondert und einheitlich werden die einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte festgestellt, wenn an denselben Einkünften [1] aus einer (oder mehreren) gemeinsamen Einkunftsquelle(n) mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen Personen steuerlich zuzurechnen sind. Dies ist z. B. bei der OHG[2], KG[3], GbR[4] oder der GmbH & Co. KG oder einer Mietein...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.2 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 14 Die Wirtschaftsgüter müssen entnommen werden. Die Entnahme ist regelmäßig ein tatsächlicher Vorgang,[1] der eine ausdrückliche oder schlüssige Entnahmehandlung voraussetzt, die von einem Entnahmewillen getragen ist.[2] Entnahmehandlung Rz. 15 Der Steuerpflichtige entscheidet im Rahmen seiner Willensfreiheit, welche Wirtschaftsgüter er für seinen Betrieb nutzen (Einlage)...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.2.2 Pachtvertrag über Bodenschätze

Rz. 56 Ein Substanzausbeutevertrag ist bürgerlich-rechtlich i. d. R. als Pachtvertrag nach § 581 BGB anzusehen und berechtigt den Pächter zum Genuss der Ausbeute (§ 99 Abs. 1 BGB). Der Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums am noch nicht ausgebeuteten Vorkommen bzw. des bürgerlich-rechtlichen Eigentums an den ausgebeuteten Bodenbestandteilen ist nicht Folge eines Veräußerungs...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.2.3 Kaufvertrag über Bodenschätze

Rz. 62 Bodenschätze können nur Gegenstand eines Kaufvertrages sein, wenn es sich um eine einmalige Lieferung einer fest begrenzten Menge eines vom Steuerpflichtigen gehobenen Bodenschatzes handelt oder wenn der Bodenschatz zusammen mit dem Grund und Boden veräußert wird.[1] Rz. 63 Finanzgericht und Bundesfinanzhof haben den im BFH-Urteil v. 6.5.2003[2] vorliegenden Sandausbeu...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.3.2 Zurechnung bei Land- und Forstwirten

Rz. 72 Bodenschätze im Rahmen des § 13 Abs. 1 EStG können nur dann gewillkürtes Betriebsvermögen sein, wenn der land- und forstwirtschaftliche Nebenbetrieb dem Hauptbetrieb dadurch dient, dass die gewonnene Substanz überwiegend im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet wird.[1] Rz. 73 Notwendiges Betriebsvermögen einer Land- und Forstwirtschaft ist der Bode...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.7.1 Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rz. 100 Maßgebliche Bemessungsgrundlage für die AfS sind die Anschaffungskosten des Bodenschatzes oder des Nutzungsrechtes. Bei entgeltlichem Erwerb eines Grundstücks mit einem Bodenschatz, dessen Existenz den Anschaffungspreis beeinflusst hat, ist der Kaufpreis auf den Grund und Boden und den Bodenschatz aufzuteilen, sofern dieser als selbstständiges Wirtschaftsgut entstand...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.2.1 Grundsätzliches

Rz. 51 Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung[1] und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH[2] die zeitlich begrenzte Überlassung von Grundstücken zur Hebung der darin ruhenden Bodenschätze (sog. Ausbeuteverträge) grundsätzlich als Pachtverträge beurteilt und Einnahmen daraus zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gezählt.[3] Nur in besonderen Ausnahmef...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.3.2.1 Einlagefähige Wirtschaftsgüter

Rz. 46 Einlagefähig sind alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren materiellen Wirtschaftsgüter aller Art, unabhängig davon, ob sie dem Anlage- oder Umlaufvermögen zuzuordnen sind,[1] wenn sie in eine Bilanz aufgenommen werden können und Bestandteil des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG sein können.[2] Die Rechtsprechung geht bei der Beurteilung der Einlag...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 8.5 Begründung der Prüfungsanordnung

Rz. 65 Nach der Rechtsprechung des BFH genügt zur Begründung einer Außenprüfung bei einem Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieb der Hinweis auf § 193 Abs. 1 AO und zwar auch dann, wenn sich der Prüfungszeitraum unmittelbar an den Prüfungszeitraum der vorangegangenen Außenprüfung anschließt.[1] Eine besondere Begründung für die Anordnung einer Außenprüfung ist bei einer sog. Rou...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 9.4 Übersicht über die Gebühren für die wichtigsten Hilfeleistungen in Steuersachen

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