Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energetische Gebäudesanieru... / 2.4 Energieausweis

Energieausweise sind eine Kurzzusammenfassung von Wärmeschutznachweisen und enthalten wesentliche Informationen und Kennzahlen für Gebäude (siehe hierzu aus ausführlich Energierecht (ZertVerwV), Kap. 6). Nach § 80 GEG müssen in den folgenden Fällen Energieausweise erstellt werden bei Neuerrichtung eines Gebäudes, Verkauf einer Wohnung oder einer Immobilie, Vermietung, Verpachtu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Quantitative Kriterien

Rz. 28 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Fehlt es an einer Zuweisung durch den ArbG (> Rz 12 ff) zu einer betrieblichen Einrichtung oder ist sie nicht eindeutig, ist dennoch von einer ersten Tätigkeitsstätte an der ortsfesten betrieblichen Einrichtung (> Rz 7 ff) auszugehen, an der der ArbN typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Andere Einkünfte

Rz. 40 Nach § 32c Abs. 3 S. 1 EStG ist eine anteilige Berechnung der Tarifermäßigung durchzuführen, wenn außer den begünstigten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft noch andere Einkünfte erzielt werden. Maßgebend für die Verhältnisrechnung sind die positiven stpfl. begünstigten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die der Summe der positiven Einkünfte gegenüberzustel...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Progressionsvorbehalt bei nach DBA steuerfreien Einkünften (§ 32b Abs 1 Nr 3 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ausländische Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA; > Doppelbesteuerung) in Deutschland nicht besteuert werden können, unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Der Progressionsvorbehalt wird unabhängig davon angewendet, ob dies in dem maßgebenden DBA vorgesehen ist. Er wird nur dann nicht angewendet, wenn ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung – Zurechnung der Einkünfte – Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil

Leitsatz 1. Durch die Bestellung des Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft erzielt der Nießbraucher – anstelle des Gesellschafters – die auf den Anteil entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn und soweit er aufgrund der ihm vertraglich zur Ausübung überlassenen Stimm- und Verwaltungsrechte grundsätzlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

2.2.1 Vermietung Rz. 34 Nach alter Rechtsprechung des BFH war der Vermietungsbegriff nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen abzugrenzen, es war also auf das BGB abzustellen.[1] Der Vermietungsbegriff ist in § 535 BGB definiert. Danach wird der Vermieter durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Steuerbarkeit der Vermietung und Verpachtung eines Gegenstands

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 12 UStG sind – mit Ausnahme bestimmter in Satz 2 der Vorschrift abschließend aufgezählter steuerpflichtiger Umsätze – Vermietungs- und Verpachtungsumsätze im Zusammenhang mit Grundstücken, Nutzungsrechten an Grundstücken und anderen Berechtigungen von der USt befreit. Rz. 2 Die entgeltliche Vermietung und Verpachtung als Nutzungsüberlassung eines Gegenstand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Berechtigungen und staatlichen Hoheitsrechten – § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG

2.1 Überblick Rz. 29 Nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG sind folgende Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Verpachtung von Berechtigungen, für die die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, Verpachtungen von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 12 [Vermietung und Verpachtung]

1 Allgemeines 1.1 Steuerbarkeit der Vermietung und Verpachtung eines Gegenstands Rz. 1 Nach § 4 Nr. 12 UStG sind – mit Ausnahme bestimmter in Satz 2 der Vorschrift abschließend aufgezählter steuerpflichtiger Umsätze – Vermietungs- und Verpachtungsumsätze im Zusammenhang mit Grundstücken, Nutzungsrechten an Grundstücken und anderen Berechtigungen von der USt befreit. Rz. 2 Die e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen

5.5.1 Aufteilungsgebot Rz. 170 Nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG ist auch die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), steuerpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind. Dieses Aufteilungsgebot soll auch keine Einbezieh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Verpachtung

Rz. 39 Durch den Pachtvertrag verpflichtet sich der Verpächter zur Gewährung des Gebrauchs- und Fruchtgenusses einer Sache oder eines Rechts während der Pachtzeit, der Pächter verpflichtet sich zu einer Gegenleistung.[1] Vom Mietvertrag unterscheidet sich der Pachtvertrag also dadurch, dass der Verpächter nicht nur den Gebrauch des Pachtgegenstands, sondern auch dessen Fruch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.5 Abgrenzung zwischen Vermietung von Campingplätzen und Wohnwagenplätzen

Rz. 159 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 UStG ist u. a. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken steuerfrei. Nicht befreit ist die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen.[1] Bei der Vermietung von Campingplätzen ist im Gegensatz zur Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen nach wie vor zwischen der steuerfreien langfristigen und steuerpflichtigen kurzfristigen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Vermietung

Rz. 34 Nach alter Rechtsprechung des BFH war der Vermietungsbegriff nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen abzugrenzen, es war also auf das BGB abzustellen.[1] Der Vermietungsbegriff ist in § 535 BGB definiert. Danach wird der Vermieter durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 11 § 4 Nr. 12 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. l i. V. m. Abs. 2 MwStSystRL. Rz. 12 Die Befreiungsvorschrift war im ursprünglichen Vorschlag für eine 6. EG-Richtlinie der EU-Kommission[1] enger gefasst. Insbesondere war von der Befreiung ausdrücklich die Vermietung von Grundstücken ausgenommen, die gewerblichen Zwecken dienen (Fabriken, Läden, Plätze und Stände sow...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.1 Aufteilungsgebot

Rz. 170 Nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG ist auch die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), steuerpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind. Dieses Aufteilungsgebot soll auch keine Einbeziehung der Überlassung vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Begriff des Grundstücks

Rz. 41 Zivilrechtlich ist ein Grundstück ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbstständiges Grundstück eingetragen ist.[1] Zu einem Grundstück gehören auch seine wesentlichen Bestandteile: Gebäude und alles, was mit einem Gebäude nicht nur vorübergehend fest verbunden ist, z. B. Fahrstuhl, Treppenaufgang, Zentralheizung. Ein Bauwerk ist al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Vorsteuerabzug und Option zur Steuerpflicht

Rz. 28 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG schließt den Vorsteuerabzug aus.[1] Um der dadurch eintretenden Steuerkumulation zu begegnen, ist nach § 9 Abs. 1 UStG die Option zur Steuerpflicht eröffnet. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermietungs- oder Verpachtungsumsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Vermietungs- und Verpachtu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Umfang der Steuerbefreiung – Nebenleistungen

Rz. 110 Zu den nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietungs- bzw. Verpachtungsleistungen gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.[1] Die Nebenleistungen sind Leistungen, die im Vergleich zu Grundstücksvermietungen bzw. -verpachtungen nebensächlich sind, mit ihnen eng zusammenhängen und in ihrem Gefolge ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Grundstücksgleiche Berechtigungen

Rz. 105 Steuerfrei ist nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG auch die Vermietung und Verpachtung von Berechtigungen, für die die Vorschriften des BGB über Grundstücke gelten. Hierzu gehören z. B. das Bergwerkseigentum [1], landesrechtliche Realgewerbeberechtigungen (z. B. Mühlen- und Abdeckereigerechtigkeiten), Fischereirechte und Wassernutzungsrechte nach Landesrecht, soweit j...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Staatliche Hoheitsrechte

Rz. 108 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG ist auch die Vermietung und Verpachtung staatlicher Hoheitsrechte, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen, umsatzsteuerfrei. Hierzu gehören die Rechte, die einem Staatsvorbehalt unterliegen, wie insbesondere die Mineralgewinnungsrechte.[1] Weiterhin gehören zu den staatlichen Hoheitsrechten z. B. Bergwerks-, Brücken-, Flößerei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Überblick

Rz. 130 § 4 Nr. 12 S. 2 UStG enthält insgesamt vier Ausnahmen von der Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, nämlich die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, Vermietung von Plätzen zum Abstellen von Fahrzeugen, kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen, Vermietung und Verp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 ABC der Vertragsgestaltungen

Rz. 68 Abbauverträge: Verträge, durch die der Grundstückseigentümer einem anderen gestattet, die im Grundstück vorhandenen Bodenschätze (z. B. Kohle, Sand, Bims, Kies, Kalk, Torf usw.) abzubauen, sind i. d. R. als Pachtverträge über Grundstücke anzusehen.[1] Das gilt auch, wenn das Entgelt nicht zeit-, sondern mengenbezogen ist, also nach der Abbaumenge bemessen wird.[2] Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Gemischter Vertrag

Rz. 60 Ein gemischter Vertrag liegt vor, wenn er sowohl die Merkmale einer Vermietung/Verpachtung als auch die Merkmale anderer Leistungen, d. h. Elemente der Nutzungsüberlassung an anderen Gegenständen als Grundstücken oder aufgrund anderer Rechtsbeziehungen enthält. Die verschiedenen Merkmale müssen in dem Vertrag jedoch so stark vertreten sein, dass jedes Element umsatzst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Überblick

Rz. 29 Nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG sind folgende Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Verpachtung von Berechtigungen, für die die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, Verpachtungen von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Vermietungs- u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Kurzfristigkeit

Rz. 163 Nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG fällt auch die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen. Diese Vermietungen sind grundsätzlich als Grundstücksvermietungen i. S. v. § 4 Nr. 12 UStG anzusehen, wenn sie darauf gerichtet sind, dem Benutzer des Campingplatzes den Gebrauch einer bestimmten, nur ihm zur Verfügung stehenden Campingfläche zu gewähr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Ort der Leistung

Rz. 5 Der Ort der Leistung bei Umsätzen nach § 4 Nr. 12 UStG dürfte sich regelmäßig nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG richten. Danach wird eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt. Als sonstige Leistung mit einem Grundstück sind nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a UStG insbesondere Leistungen nach § 4 Nr. 12 UStG anzusehen.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Miet- oder Pachtvertrag

Rz. 56 Wesensbestimmend für den Mietvertrag ist die Einräumung des Gebrauchs. Besitz ist nur insoweit erforderlich, als der Gebrauch ihn voraussetzt. Der Gebrauch des Mieters braucht kein ausschließlicher Gebrauch zu sein, wenn nur die Gebrauchsberechtigungen verschiedener Personen nicht miteinander unvereinbar sind. Auch ein bloßer Mitgebrauch kann den Tatbestand der Miete ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Dingliche Nutzungsrechte an Grundstücken – § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. c UStG

Rz. 126 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. c UStG sind auch die Bestellung, die Übertragung und die Überlassung der Ausübung von dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken umsatzsteuerfrei. Davon betroffen sind insbesondere der Nießbrauch [1], die Grunddienstbarkeit [2], die beschränkte persönliche Dienstbarkeit[3] sowie das Dauerwohnrecht und das Dauernutzungsrecht.[4] Damit ist z....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Mitverpachtung von Betriebsvorrichtungen

Rz. 166 Das deutsche Recht gibt das Unionsrecht nicht ganz zutreffend wieder. Allerdings hat auch der BFH in seinem Urteil v. 28.5.1998[1] für die Überlassung von Versorgungseinrichtungen für Mobilheimplätze auch bei langfristiger Vermietung eine Steuerpflicht angenommen. Bei (steuerfreier) Verpachtung von Grundstücken mit darauf errichteten Betriebsvorrichtungen führe das A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Vertrag besonderer Art

Rz. 66 Spielen neben einer Vermietungs- oder Verpachtungsleistung anders geartete Leistungen eine Rolle und sind die einzelnen Leistungsmerkmale nicht mehr klar voneinander trennbar, sondern sind sie unauflöslich verbunden und geben sie damit dem ganzen Rechtsverhältnis ein besonderes Gepräge, liegt ein Vertrag besonderer Art vor. Die Gebrauchsüberlassung des Grundstücks tri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Vertragstypen

Rz. 54 In der Praxis wird bei Verträgen über die Überlassung von Grundstücken bzw. Grundstücksteilen unterschieden zwischen Miet- oder Pachtvertrag im eigentlichen Sinne, gemischter Vertrag, Vertrag besonderer Art, Abbauvertrag und Ablagerungsvertrag. Rz. 55 Welcher dieser Vertragstypen vorliegt, beurteilt sich nach dem objektiven Inhalt und der Gesamtheit der Vertragsbestimmunge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 122 Die private Nutzung einer Wohnung in einem dem Unternehmen zugeordneten Gebäude, bei dessen Anschaffung der Unternehmer den Vorsteuerabzug geltend machen konnte, ist als steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. Unionsrechts zu beurteilen.[1] Der BFH ist dieser Entscheidung gefolgt.[2] Dies hat zur Folge, dass die Verwendung einer Wohnung in einem dem Unter...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 ABC der Betriebsvorrichtungen

Rz. 181 Bei der Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und Außenanlagen ist z. B. in folgenden Fällen von Betriebsvorrichtungen auszugehen[1]: Rz. 182 Abfertigungsvorfelder auf Flughäfen Abhitzeeinrichtungen (Kühltürme) Absaugevorrichtungen in einem gewerblichen Betrieb Abwasserfilterbassins, die mit dem Betriebsablauf in engem Zusammenhang stehen Aktenaufzüge (auch in Büro- und V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der rückwirkende Entfall ei... / 5. Kein Präjudiz der freiwilligen oder "erzwungenen" anfänglichen Aktivierung

Eine von der Systematik der "fictio legis gewerblicher Grundstückshandel" nicht erfasste Argumentationsschiene, die von Seiten der Finanzverwaltung manchmal ins Spiel gebracht wird, ist die selbst vorgenommene oder bspw. i.R. einer Betriebsprüfung zumindest fortgeführte Duldung der Aktivierung eines Grundstücks. Diese Argumentation zielt auf die in einer Bilanz erfolgte Akti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der rückwirkende Entfall ei... / II. Sachverhalt

Im Rahmen der Betriebsprüfung (BP) 2007–2009 (Bericht v. 21.7.2011) wurde das mit Notarvertrag vom 27.8.2009 (Übergang Nutzen und Lasten als steuerrechtlicher Übergang wirtschaftliches Eigentum zum 1.9.2009) vom Steuerpflichtigen (Stpfl.) erworbene Grundstück als zur kurzfristigen Vermietung mit Weiterverkaufsabsicht angeschafft qualifiziert und dem bereits bestehenden gewer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der rückwirkende Entfall ei... / 2. Die (nicht gesetzlich definierte) Zehn-Jahres-Frist für bebaute Zählobjekte

Zusätzlich wurde von Rspr. und Verwaltung eine Zehn-Jahres-Grenze für das Halten von Grundstücken eingeführt, deren Überschreitung grundsätzlich dazu führt, dass das Grundstück nicht mehr als Zählobjekt zu qualifizieren ist. In Tz. 32 des BMF-Schreibens heißt es insoweit: „Im Übrigen hat die Prüfung des Umfangs der gewerblichen Tätigkeit eines bereits bestehenden gewerblichen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der rückwirkende Entfall ei... / 6. Folgen der Zuordnung zum Privatvermögen: Versuch eines Ansatzes für die Praxis

Das Grundstück ist in 2009 (i.R.d. Umqualifizierung durch die Betriebsprüfung) de lege bzw. qua fictione legis vorläufig als Betriebsvermögen des gewerblichen Grundstückhandels erfasst worden. Diese Zuordnung hat sich als tatsächlich unzutreffend erwiesen. Fraglich ist jedoch, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen ertragsteuerlichen Konsequenzen die Umqualifizierung des Grunds...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sofortabzug von Sanierungsa... / 2 Das Problem

Streitig war, ob Aufwendungen für Baumaßnahmen an einer aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommenen Wohnung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen oder als anschaffungsnahe Herstellungskosten im Wege der AfA zu berücksichtigen sind. X erzielte als Inhaber einer Hofstelle land- und forstwirtschaftliche Einkü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 2.2 Abzugsverpflichteter: Unternehmer

Unternehmer Zum Steuerabzug verpflichtet ist der Leistungsempfänger, wenn er Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist. Umsatzsteuerlich ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig nachhaltig ausübt und seine Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Einnahmen zu erzielen. Eine Absicht, Gewinne zu erzielen, ist keine Bedingung. Dabei umfasst das Unternehmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Überlassung an erwachsene Mitglieder und Nichtmitglieder

Tz. 19 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Überlassung einer Skihütte an Mitglieder und Nichtmitglieder kann u. U. noch Vermögensverwaltung (Einkunftsart Vermietung und Verpachtung) sein, wenn der Verein keinen oder einen nur geringen Verwaltungsaufwand hat und es sich nicht um hotelmäßige Leistungen handelt. Tz. 20 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Werden zusätzliche Nebenleistungen erb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b EStG

Rn. 120 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG regelt die Kindergeldberechtigung von StPfl, die auf ihren Antrag von den FinBeh nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt estpfl behandelt werden, BFH v 12.01.2001, VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231. Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland können nach § 1 Abs 3 EStG einen Antrag auf Behandlung als...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fernsehtantiemen

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Erhalten Vereine/Verbände aus der Überlassung von Übertragungsrechten anlässlich ihrer sportlichen Veranstaltungen Zahlungen von den jeweiligen Fernseh- oder Rundfunkanstalten, sind derartige Einnahmen ertragsteuerlich wie die Eintrittsgelder aus den sportlichen Veranstaltungen zu beurteilen. Es ist daher auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Allgemeines

Rn. 99 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nachträgliche WK sind Ausgaben, die zwar erst nach Aufgabe der auf die Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit anfallen, die jedoch durch die ursprünglich zur Erzielung von Einkünften begonnene und unverändert fortgeführte Tätigkeit wirtschaftlich veranlasst sind (BFH v 07.11.1995, IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; BFH v 31.03.1998, IX R 26/96, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Bsp für vorab entstandene WK

Rn. 91 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorab entstandene WK sind bei allen Überschusseinkünften denkbar. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit können sie zB vorliegen bei Bewerbungskosten, Umschulungsmaßnahmen (von arbeitsloser Industriekauffrau zur Fahrlehrerin (BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403), Kosten für ein berufsbegleitendes Hochschulstudium (BFH v 17....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Definition der Bewirtschaftungskosten

Rz. 8 [Autor/Stand] Bewirtschaftungskosten sind nach § 255 BewG die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich entstehenden jährlichen Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis, die nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind. Damit entspricht die Regelung den bei der Verabschiedung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.2 Leistungsempfänger

Rz. 14 Betroffen sind alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts (einschränkend, soweit diese im Bereich ihrer Betriebe gewerblicher Art tätig werden) und alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, für die jemand im Inland Bauleistungen erbringt. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Abs. 1 UStG). Die Tätigkeit muss auf di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Entgeltlich bestellter Nießbrauch an Vermietungsobjekt

Räumt der Eigentümer eines vermieteten (Mietwohn-)Grundstücks einem Dritten ein entgeltliches Nießbrauchsrecht an dem Grundstück ein, so hat der Eigentümer das für die Bestellung des Nießbrauchsrechts gezahlte Entgelt grundsätzlich im Jahr des Zuflusses als Einnahmen nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu versteuern. Beachten Sie: Die dingliche Natur des Nießbrauchsrechts steht der ...mehr