Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hag) Alsbaldige Veräußerung des Objekts

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / had) Grundsatz: Prima facie besteht Überschusserzielungsabsicht

Rn. 109 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Grds spricht danach der Beweis des ersten Anscheins für Überschusserzielungsabsicht (BFH IX R 39/07, BStBl II 2009, 138; FG Mchn 7 K 2102/13, DStRE 2017, 17 rkr), auch wenn sich über längere Zeiträume WK-Überschüsse ergeben (BFH BStBl II, 2000, 676; 2001, 789; 2005, 692; BFH IX R 39/08, BStBl II 2009, 776; BFH IX R 13/12, BStBl II 2013, 533...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vertikaler Verlustausgleich

Tz. 6 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Verluste, die in verschiedenen Einkunftsarten entstanden sind, können (seit dem 01.01.2004) grundsätzlich uneingeschränkt mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (sog. vertikaler Verlustausgleich). Tz. 7 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) wegen Förderung steuerbegünstigter Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / haa) Der Betrachtungszeitraum

Rn. 105 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der BFH hält in st Rspr (zB BFH BStBl II 1995, 116; 1997, 650; 2000, 67; 2003, 580; 2003, 695; 2009, 776; 2010, 124; ferner s Rn 92) auch bei VuV Liebhaberei für möglich. Ob Liebhaberei oder Überschusserzielungsabsicht vorliegt, entscheidet sich danach, ob bei Gebäuden innerhalb eines Prognosezeitraums (= "Zeitraum der tatsächlichen Vermöge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hal) Leerstehenlassen einer Wohnung

Rn. 119 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung sind dann als vorweggenommene WK abziehbar (dh Überschusserzielungsabsicht besteht), wenn sich der StPfl endgültig entschlossen hat, daraus VuV-Einkünfte zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder aufgegeben hat (BFH IX R 1/07, BFH/NV 2009, 68; BFH IX R 39/08, BStBl II 2009, 776; BFH IX...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hah) Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen/erhöhten Absetzungen

Rn. 115 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Hierbei ist Folgendes zu beachten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ham) Immobilienfonds

Rn. 120 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 S Rn 123 "Immobilienfonds".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / haj) Hotelappartements

Rn. 117 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Beim Kauf von Hotelappartements im Steuersparmodell fehlt die Überschusserzielungsabsicht (FG Münster EFG 1995, 1025 rkr).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hai) Zunächst vermietete, später eigengenutzte Objekte

Rn. 116 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei zunächst vermieteten und später eigengenutzten (inkl unentgeltlich überlassenen an Dritte, BMF v 08.10.2004, BStBl I 2004, 933 Rz 8) Objekten wird man mE zu unterscheiden haben wie folgt (s Heuermann, DB 2002, 2011; Paus, NWB F 3, 12 873):mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Freigrenzen (Bagatellgrenzen)

Tz. 7 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Verpflichtung, den Steuerabzug vorzunehmen, entfällt für den Auftraggeber, wenn die Gegenleistung (das Bruttoentgelt) je Jahr nachfolgende Beträge nicht übersteigt: 15 000 EUR, wenn der Leistungsempfänger ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 UStG (Anhang 5) ausführt (hier: Umsätze, die aus der Vermietung und Verpachtung erzie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hap) Keine Reaktion auf fehlende Marktgängigkeit

Rn. 121b Stand: EL 159 – ET: 08/2022 BFH IX R 7/10, BStBl II 2013, 436 verneint die Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Gewerbeimmobilie, wenn das Objekt wegen seiner baulichen Gestaltung seit Jahren leer steht und der StPfl nicht versucht, durch bauliche Umgestaltungen eine Vermietbarkeit zu erreichen (ähnlich BFH IX R 14/12, BStBl II 2013, 279; FG Nbg v 03.11.2016, 3 K 310...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hao) Keine Beitreibung ausstehender Mieten

Rn. 121a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die nicht ernsthafte Beitreibung von seit Jahren ausstehenden Mieten spricht gegen Einkünfteerzielungsabsicht (FG Köln 7 K 1166/12, DStRE 2014, 67 rkr: nur Titel durch Klage erhalten, aber keine Zwangsvollstreckung und keine Kündigungen).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hab) Das Objekt der Betrachtung

Rn. 107b Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Einkünfteerzielungsabsicht ist objektbezogen zu prüfen, dh (BFH IX R 67/07, BStBl II 2009, 370; BFH IX R 39/08, BStBl II 2009, 776; BFH IX R 3/10, BStBl II 2011, 166; BFH IX R 14/12, BStBl II 2013, 279; BFH IX R 37/12, BStBl II 2013, 815; BFH IX B 97/03, BFH/NV 2004, 196; Schallmoser, DStR 2013, 501; s § 21 Rn 29 (Nacke)), also die auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hac) Außer Betracht bleibende Vorgänge für die Totalüberschuss-Berechnung

Rn. 108 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Außer Betracht bleiben für die Berechnung (hierzu bereits s Rn 75) Wertsteigerungen der Vermögenssubstanz (BFH BStBl II 1995, 116; 2000, 676), steuerfreie Veräußerungsgewinne (BFH BStBl II 1982, 463; BFH/NV 1991, 369; 1993, 8; 1999, 717), nicht steuerbare Veräußerungsgewinne (BFH BStBl II 2000, 660; 2002, 726; 2003, 914). Zu nach § 23 EStG stpf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Verein darf neben der Verfolgung seiner satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke auch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) unterhalten. Werden mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, sind die Ergebnisse der verschiedenen steuerpflichtig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hae) Ausnahme: Mietkaufmodelle

Rn. 110 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei sog Mietkaufmodellen spricht allerdings der erste Anschein für Liebhaberei (BFH BStBl II 1987, 668; 1987, 774; 1993, 658; aA FG D'dorf DStRE 2005, 443 rkr). Die Beteiligung an einem solchen Modell ist nicht darauf angelegt, positive Einkünfte aus VuV zu erzielen. Vielmehr will der Anleger lediglich die Steuervorteile beanspruchen und di...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 2 Anwendungsbereich der Regelung

Die Abzugsbegrenzung für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG gilt nur für die Gewinneinkunftsarten, d. h. für Einkünfte von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus selbstständiger Arbeit. Kapitalgesellschaften sind von § 4 Abs. 4a EStG – ausgenommen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter ei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Abfindungszahlungen an Mieter als anschaffungsnahe Herstellungskosten

Abfindungszahlungen an Mieter, die zwecks Durchführung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG geleistet werden, stellen anschaffungsnahe Herstellungskosten dar. Das FG entschied, dass neben Aufwendungen für die Planung der jeweiligen Baumaßnahme auch die Kosten zählen, die für die Entmietung aufgewendet werden. Entscheidend ist d...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Auskunftsanspruch zwischen Eltern und Kindern

Rz. 204 Ein Kind kann von demjenigen Auskunft über seine Einkünfte fordern, der ihm Barunterhalt schuldet. Das Kind muss mit Hilfe der Auskunft eine Einordnung in die Regelbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle vornehmen können. Damit wird dann die Höhe der Barunterhaltspflicht bestimmt. Die gilt nicht nur "im Ausnahmefall",[211] sondern grundsätzlich auch dann, wenn feste Bed...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 5. Einkommen und Vermögen des Kindes

Rz. 106 Eigenes Einkommen des Kindes mindert grundsätzlich seine Bedürftigkeit.[104] Dies gilt nicht in gleicher Weise für das Kindesvermögen. Grundsätzlich mindert jede Art des eigenen Einkommens des Kindes dessen Bedürftigkeit. Ausnahmsweise ist dies jedoch bei subsidiären Sozialleistungen nicht der Fall.[105] Rz. 107 Anrechenbare Einkünfte[106] des Kindes sind aber vor alle...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 7. Antrag auf Anpassung wegen Unterhalt, §§ 33, 34 VersAusglG

Rz. 90 Zugunsten der F, die während langjähriger Ehe aus Gründen der Haushaltsführung und der Erziehung der gemeinsamen Kinder nicht bzw. nur eingeschränkt berufstätig war, ist durch Ehescheidungsfolgenvergleich ein Unterhaltsanspruch gegen M von monatlich 800 EUR festgelegt worden. M, 5 Jahre älter als F, geht in den Ruhestand. Seine Rente aus dem Versorgungswerk der Rechts...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Der Haben-Bereich

Rz. 998 Der Haben-Bereich beschreibt die Deckungsmasse, die im Rahmen der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist. Berücksichtigungsfähig sind grundsätzlich alle Einkünfte, gleich, ob sie auf den Bedarf Einfluss haben oder nicht. Dies sind alle Einkünfte, die erzielt werden oder in zumutbarer Weise erzielbar sind, ohne Rücksicht auf Herkunft und Eheprägung. Maßgeblich sind ...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.3 Strukturelle Erfolgsanalyse

Rz. 73 Im Rahmen der strukturellen Erfolgsanalyse stehen die Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten und die Erfolgsspaltung nach Unternehmenssegmenten im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei der Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten wird das vom Unternehmen ausgewiesene Jahresergebnis in homogene Teilergebnisse mit betriebswirtschaftlich relevanter Aussage zerlegt, wobei aus ex...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.9 Beseitigung der Ungewissheit, Abs. 8

Rz. 157 Wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Steuer nach § 165 AO vorläufig festzusetzen, oder wird die Steuerfestsetzung nach dieser Vorschrift ausgesetzt, benötigt die Finanzbehörde nach Beseitigung der Ungewissheit eine ausreichende Frist, um die steuerlichen Konsequenzen zu ziehen. Die Festsetzungsfrist endet daher erst mit Ablauf eines Jahres, nachdem die Fina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.3.2 Persönlicher Umfang (erfasste Steuerpflichtige)

Rz. 119 Die Ablaufhemmung tritt grundsätzlich nur ein, wenn sich die Außenprüfung gegen den Stpfl. selbst richtet.[1] Gegen diese Person muss die Prüfungsanordnung wirksam ergangen sein. Richtet sich die Prüfung gegen mehrere Personen, muss allen, denen gegenüber Ablaufhemmung eintreten soll, die Prüfungsanordnung bekannt gegeben werden. Personen gegenüber, denen gegenüber d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Nichtbegünstigte Umsätze

Rz. 27 Nicht unmittelbar mit dem Betrieb eines Schwimmbads verbunden und deshalb nicht steuerermäßigt sind Eintrittsgelder für Schwimmsportveranstaltungen, weil dadurch den Besuchern nicht die Gelegenheit zum Schwimmen, sondern nur zum Zuschauen bei einer Schwimmsportveranstaltung geboten wird. Für diese Eintrittsgelder kann aber die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 U...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / II. Einzelfälle

Rz. 18 Dachboden. Das Nutzungsrecht der Miteigentümer an einem im Gemeinschaftseigentum stehenden Dachboden, der nur durch eine Wohnung zugänglich ist, ist umstritten (→ § 4 Rdn 68). Rz. 19 Dachterrasse. Die sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümer haben dafür zu sorgen, dass die Dachentwässerung nicht durch die Blätter oder Nadeln von Pflanzen verunreinigt oder verstopf...mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 1 Systematische Einordnung

Lizenzgebühren sind Einnahmen aus der Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten (Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte) oder von nicht geschützten Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten (Know-how). Sie können zu gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG, zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 EStG, zu Einkünften aus Vermietung und Verpa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 13 UStG hat keine unmittelbare Bezugsvorschrift in der MwStSystRL . Die Art. 132 ff. MwStSystRL, die den Umfang der Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug abschließend regeln, enthalten eine § 4 Nr. 13 UStG vergleichbare Steuerbefreiung nicht. § 4 Nr. 13 UStG beruht vielmehr auf der Protokollerklärung Nr. 7 des Rates und der Kommission zu Art. 13 der 6. EG-Richtl...mehr

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Zinsen – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Zinsen gehören nach § 20 Abs. 1 EStG grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dabei kann es sich um Zinsen aus partiarischem Darlehen[1], um Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden[2] oder um Zinsen aus sonstigen Forderungen[3] handeln. Nach § 20 Abs. 8 EStG hat die Einordnung der Zinsen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger...mehr

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Werbung – ABC IntStR / 2 Inhalt

Einkünfte aus Werbung sind ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 2 Buchst. a i. V. m. Nr. 7, 8 Buchst. c EStG, wenn die Rechte zur Nutzung in einem ausl. Staat überlassen werden oder wenn der zur Vergütung Verpflichtete Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat. Soweit diese Tatbestände erfüllt sind, ist eine auf die Vergütungen für die Werbung im ausl. Staat er...mehr

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Fremdleistungen: Unterschie... / 4 Fremdleistungen bei umgegliederten Umsatzerlösen (BilRuG)

Ab dem Geschäftsjahr 2016 wurden durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) Umgliederungen von den sonstigen betrieblichen Erlösen in die Umsatzerlöse vorgeschrieben. Durch die Umsetzung der zugrunde liegenden Bilanzrichtlinie der EU gelten Umsatzerlöse seither als solche Erlöse, die aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie der Erbringu...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (e) Steuerliche Aspekte

Rz. 63 Die Abschreibung vermieteter Objekte – unabhängig von Alt- und Neubauten – beträgt 2 % p.a. linear bezogen auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Grundstück. Erhöhte Abschreibungen gibt es für denkmalgeschützte Objekte und Objekte in Sanierungsgebieten (vgl. § 7h, i EStG). Zu den abzugsfähigen Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ge...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / gg) Alternative Investmentfonds (AIF)

Rz. 95 In diversifizierten Nachlässen finden sich geschlossene Fondsbeteiligungen mit einem Volumen von 5–10 % am Gesamtvermögen. Standen zunächst hohe Verlustzuweisungen im Fokus der Anleger, gelangten später Renditefonds mit hohem steuerfreiem Anteil (bedingt durch die Optierung zur Tonnagesteuer bei Schiffsbeteiligungen, Steuerfreibeträge für Einkünfte bei ausländischen I...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / f) Praxisfall: Zeitvergütung als Steuersparmodell für den Erben

Rz. 40 Praxisfall Die Erblasserin verstarb Mitte 2002[87] Alleinerbin kraft Testierung aus 1996 ist die Tochter. Angeordnet ist Testamentsvollstreckung durch den Steuerberater für die Dauer von 20 Jahren. Das Testament enthält folgende Vergütungsregelung: "Für jedes Jahr erhält er Testamentsvollstrecker 1,5 % vom Bruttonachlass". Der Nachlass setzt sich wie folgt zusammen:mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.7 Miet-, Pacht- bzw. Leasingvertrag

Rz. 195 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG betrifft nur die Fälle, in denen das bewegliche Anlagegut aufgrund von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen genutzt wird. Die Begriffe Miete, Pacht und Leasing sind im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen, sodass für die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG die zivilrechtliche Einordnung des Nutzungsüberlassungsvert...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / b) Vorteile zeitbezogener Vergütung

Rz. 28 Die Vorteile der Zeitvergütung liegen auf der Hand. Sie wird dem Zeitaufwand im Einzelfall in besonderem Maße gerecht und löst daneben viele praktische Probleme aus dem Bereich der Testamentsvollstreckervergütung. Ganz nebenbei kann sie in der Praxis erfahrungsgemäß häufig zu einer positiven Streitkultur beitragen, indem sie besänftigend auf allzu streitlustige Erben ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.1 Allgemeines/Entstehungsgeschichte

Rz. 81 Aus der Entstehungsgeschichte (Rz. 2ff.) des § 12 Nr. 2 EStG ergibt sich, dass die Vorschrift in neuerer Zeit im Wesentlichen die folgenden Änderungen erfahren hat: Das EStRG 1975 schloss ab 1975 neben "freiwilligen Zuwendungen" auch "Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht" vom Abzug aus mit der Folge, dass sämtliche freiwilligen Unterhaltslei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 25 § 12 Nr. 1 EStG gilt für alle Einkunftsarten und auch für die verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden. Dementsprechend hat die Abgrenzung zwischen nicht abziehbaren Lebensführungskosten und abziehbaren Betriebsausgaben oder Werbungskosten nach den gleichen Grundsätzen zu erfolgen.[1] Ebenso ist unerheblich, ob es sich um laufende Kosten oder um Anschaffungs-/Herstellu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen: Betriebsverpachtung als schädliche gewerbliche Tätigkeit – Betriebsgrundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

Leitsatz Durch die Nutzung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsverpachtung wird eine originäre gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, die die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen durch den als GmbH & Co. KG firmierenden Verpächter ausschließt. Sachverhalt Die Klägerin betrieb bis Ende 1987 ein Autohaus in Rechtsform einer KG, an d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.6 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 124 Steuerliche Nebenleistungen sind nach § 3 Abs. 3 AO Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO, Zinsen (§§ 233ff. AO), Säumniszuschläge (§ 240 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 178, 337 bis 345 AO). Diese Nebenleistungen sind hinsichtlich der Abziehbarkeit wie die entsprechenden Steuern, zu denen sie gehören, zu behandeln.[1] Die Abziehb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen / 2.1 Werbungskosten

Werbungskosten sind abzugsfähige Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen im Rahmen der Überschusseinkünfte: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,[1] Einkünfte aus Kapitalvermögen,[2] Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,[3] sonstige Einkünfte.[4] [5] Eine Belastung des eigenen Vermögens ist hierbei nicht notwendig. Praxis-Beispiel Abschreibungen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 204 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift des § 268 Abs. 4 Satz 2 stellt auf das rechtliche Entstehen von Forderungen ab. Diese Orientierung ist jedoch zu eng. Forderungen, die am Abschlussstichtag rechtlich noch nicht entstanden sind, sind nach dem Realisationsprinzip grds. nicht bilanzierungsfähig. Darüber hinaus erscheint es auch zweifelhaft, ob die mit diesen Forde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1.3.1 Schadstoffgutachten als Werbungskosten

Aufwendungen für ein Schadstoffgutachten, das der Feststellung der durch einen Mieter des Grundstücks verursachten Untergrund- und Bodenverunreinigungen dient, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein. Die Aufwendungen betreffen zwar den Grund und Boden, jedoch ist dies unerheblich, denn bei der Vermietung von Gebäuden gehört...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.2 Definition Vermietung (Nr. 1)

Rz. 38 Die zu Wohnzwecken überlassene Wohnung muss für die Verschonungsregelung des § 13d Abs. 3 Nr. 1 ErbStG vermietet sein. Die Vermietung an sich ist erbschaftsteuerlich nicht definiert. Das Mietverhältnis ist zivilrechtlich das vertragliche Schuldrechtsverhältnis zwischen einem Vermieter und einem Mieter, das auf Gebrauchsgewährung gegen Entgelt (die Miete) gerichtet und...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.8 Die land- und forstwirtschaftliche Verpachtung (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 f) ErbStG)

Rz. 190 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 f ErbStG stellen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten, die Dritte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden, ebenfalls kein Verwaltungsvermögen dar (vgl. a. R E 13b.19 Abs. 1 S. 1 ErbStR). Mit dieser Rückausnahme wird erreicht, dass bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, der über ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 20 Einem Nutzungsberechtigten sind bei Vermietung des Grundstücks die Einkünfte i. S. v. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen, wenn ihm die volle Besitz- und Verwaltungsbefugnis zusteht, er die Nutzungen tatsächlich zieht, das Grundstück in Besitz hat und es verwaltet. Erzielt der Nießbraucher demnach Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ist bei der Ermittlung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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