Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1 Dingliche Nutzungsrechte

Rz. 55 Dingliche Nutzungsrechte sind insbesondere der Nießbrauch sowie das dingliche Wohnrecht. Rz. 56 Nießbrauch ist das Recht, aus der belasteten Sache die Nutzungen zu ziehen (§ 1030 BGB). Dies ist bei der Belastung eines Mietwohngrundstücks mit einem Nießbrauch regelmäßig das Recht, den Mietzins als Rechtsfrucht des Grundstücks zu erhalten. Als weitere dingliche Nutzungsr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 235 Der Zusammenschluss mehrerer Personen zu Erwerber- oder Bauherrengemeinschaften oder zu geschlossenen Immobilienfonds diente auch dem Ziel, Immobilieninvestitionen durch eine Vielzahl von in der Anfangsphase zu erbringenden Gebühren usw., die als Werbungskosten sofort abziehbar sein sollten, teilweise über Steuerersparnis zu finanzieren. Die steuerrechtliche Problema...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 96 Jeder Stpfl. kann grundsätzlich seine steuerlichen Verhältnisse auch durch Verträge mit nahen Angehörigen gestalten. In diesen Fällen ist aber zu klären, ob die Verträge durch die Einkunftserzielung (§ 21 EStG) oder durch steuerlich unbeachtliche private Gründe (§ 12 EStG) veranlasst sind. Solche Verträge sind daher steuerlich nur anzuerkennen, wenn sie bürgerlich-rec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.3 Rechtliche Einordnung der vom Bauherrn aufzubringenden Kosten

Rz. 251 Die Kosten, die der Bauherr im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes oder der Eigentumswohnung aufzubringen hat, können Anschaffungskosten des Grund und Bodens, bei Eintritt nach Baubeginn auch des bereits erstellten Teils des Gebäudes, Herstellungskosten des Gebäudes oder der Eigentumswohnung oder Werbungskosten sein. Dabei betreffen die verschiedenen Kosten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4.3 Wesentliche Verbesserung eines Gebäudes

Rz. 168 Aufwendungen für eine Baumaßnahme führen zu Herstellungskosten, wenn die Baumaßnahme zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führt, sofern es sich nicht um Maßnahmen handelt, die zur Herstellung der Betriebsbereitschaft und damit zu Anschaffungskosten führen. Rz. 169 Zur Bestimmung des ursprünglichen Zustands ist grundsätzlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4.5 Zusammentreffen von Baumaßnahmen, die zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand führen

Rz. 180 Erfolgen im Rahmen einer Baumaßnahme Aufwendungen, die einerseits zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten führen, andererseits als Erhaltungsaufwand anzusehen sind, sind die Aufwendungen ggf. im Weg der Schätzung in Anschaffungs-/Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen aufzuteilen, z. B. ein für die Gesamtaufwendungen geleistetes Architektenhonorar oder Reinig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.5 Sinngemäße Anwendung des § 15a Abs. 4 EStG

Rz. 274 § 15a Abs. 4 EStG ordnet die gesonderte Feststellung des verrechenbaren Verlusts an und regelt das Verfahren. Dabei sind der Feststellungsbescheid der Einkünfte und des verrechenbaren Verlusts gesonderte selbstständige Verwaltungsakte (§ 15a EStG Rz. 339ff.). Nicht geregelt ist, wer die Erklärung zur gesonderten Feststellung des Verlusts abzugeben hat. Da eine Beiladu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.3 Sinngemäße Anwendung des § 15a Abs. 2 EStG

Rz. 272 Nach § 15a Abs. 2 EStG sind die verrechenbaren Verluste in den Folgejahren mit Überschüssen der Einnahmen über die Werbungskosten zeitlich unbegrenzt auszugleichen. Vgl. § 15a EStG Rz. 253ff.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 1.2 Überblick über die Regelung

Rz. 10 § 21 Abs. 1 EStG regelt abschließend, welche Wirtschaftsgüter vermietet oder verpachtet werden müssen, Abs. 1 Nr. 1 unbewegliches Vermögen (Rz. 112ff.), Abs. 1 Nr. 2 Sachinbegriffe (Rz. 122f.), Abs. 1 Nr. 3 die zeitliche Überlassung von Rechten (Rz. 124ff.), Abs. 1 Nr. 4 die Veräußerung von Miet- und Pachtzinsen (Rz. 127ff.). Abs. 1 S. 2 ordnet die sinngemäße Anwendun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.1 Abgrenzung Bauherr – Erwerber

Rz. 244 Für den Erwerber sind alle Aufwendungen, die er tätigt, um Eigentümer der Immobilie zu werden, regelmäßig Anschaffungskosten, während der Bauherr in größerem Umfang (Rz. 251f.) seine Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen kann. Rz. 245 Bauherr ist, wer ein Gebäude auf eigene Rechnung und Gefahr baut oder bauen lässt und das Baugeschehen – allein oder mit ander...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.2.1 Anschaffungskosten

Rz. 246 Zu den Anschaffungskosten (Rz. 145ff.) gehören alle an die Anbieterseite geleisteten Aufwendungen, die auf den Erwerb des Grundstücks mit bezugsfertigem (betriebsbereitem) Gebäude gerichtet sind.[1] Baukosten für die Errichtung oder Modernisierung des Gebäudes: Baubetreuungsgebühren[2]; Treuhandgebühren[3]; Finanzierungsvermittlungsgebühren; Gebühren für die Vermittlung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.6 Sinngemäße Anwendung bei Beteiligung an anderen Rechtsformen, § 15a Abs. 5 EStG

Rz. 275 § 15a EStG findet gem. § 15a Abs. 5 Nr. 2 EStG sinngemäß Anwendung, wenn die Vermietungseinkünfte durch eine andere Rechtsform als die KG, z. B. durch eine GbR, erzielt werden (§ 15a EStG Rz. 359ff.).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.4.2 Begriff der nahen Angehörigen

Rz. 96a Zu den nahen Angehörigen (s. auch § 15 AO) gehören in erster Linie Eltern und Kinder[1], sowie Geschwister und Verschwägerte oder der Lebensgefährte eines Angehörigen[2], offengelassen für Stiefeltern/-kinder. Aber unabhängig von der Frage, ob Stiefeltern/-kinder nahe Angehörigen sind, ist zu berücksichtigen, ob ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 1.4 Rechtsentwicklung

Rz. 14 § 21 EStG war bereits in dem EStG v. 10.8.1949[1] enthalten. Die Vorschrift entsprach in Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 bereits der gegenwärtigen Fassung. Durch Gesetz v. 5.4.2011[2] wurde die Fassung des Abs. 2 bestätigt. Durch Gesetz v. 1.11.2011[3] wurde in Abs. 2 der Prozentsatz für die Aufteilung von 56 % auf 66 % angehoben und bei einer Miete von 66 % der ortsüblichen Mie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.3.2 Werbungskosten

Rz. 260 Werbungskosten sind nur die Aufwendungen, die auch ein Einzelerwerber außerhalb des Fonds oder im Rahmen eines Gesamtobjekts geltend machen könnte. Hier kommen wieder im Wesentlichen Finanzierungskosten in Betracht. Im Übrigen gelten die Ausführungen in Rz. 246f. entsprechend.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 8 Sinngemäße Anwendung des § 15b EStG

Rz. 276 Nach § 21 Abs. 1 S. 2 EStG ist § 15b EStG sinngemäß anzuwenden. § 15b EStG als Nachfolgeregelung des § 2b EStG verbietet den Ausgleich von Verlusten im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder mit anderen Einkünften. Die Verluste dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden (§ 15b EStG Rz. 13ff.).mehr

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ABC der Werbungskosten / Wohnung

Literatur: v. Bornhaupt, BB 1998, 136 Die Aufwendungen für Anschaffung, Bezug, Einrichtung und Unterhalt einer Wohnung gehören grundsätzlich zu den Kosten der Lebensführung.[1] Das Wohnbedürfnis ist ein grundlegendes Lebensbedürfnis; die Befriedigung dieses Bedürfnisses ist daher grundsätzlich (zumindest auch) privat veranlasst. Das gilt auch, soweit berufliche Erwägungen bei ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Ferienwohnung

Literatur: Schuler, DB 1993, 1318; Urbahns, DStZ 1999, 329; Thürmer, DB 2002, 444; Risthaus, FR 2002, 909; Thürmer, DStR 2003, 584; Diemel-Metz, DStR 2004, 495; Neufang, StB 2017, 248; Hutmacher, ZNotP 2014, 130 Bei Ferienwohnungen, die ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (also ohne wesentliche Eigennutzung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 4.3 Überlassung von Rechten (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 124 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG erfasst die zeitliche Überlassung von Rechten. Die Vorschrift enthält keine abschließende Regelung.[1] Hierzu gehören insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Erfahrungen, Gerechtigkeiten und Gefälle. Es handelt sich nicht um die Verwertung eigener Rechte durch den Urheber selbst. Er erzielt z. B. bei schriftstellerischer Tätigkeit Einkünft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.2 Abgrenzung Bauherren – Erwerberfonds

Rz. 255 Ein geschlossener Immobilienfonds ist regelmäßig Erwerber, wenn der Initiator der Gesellschaft ein einheitliches Vertragswerk vorgibt und die Gesellschafter in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keine Möglichkeit haben, hierauf Einfluss zu nehmen. Ein einheitliches Vertragswerk besteht i. d. R. aus mehreren aufeinander abgestimmten Verträgen, die der Sicher...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.4 Rechtliche Einordnung der von einem Fonds mit wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten der Anlieger aufzubringenden Kosten

Rz. 261 Fonds mit wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten (Rz. 254ff.) können Herstellungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsfonds sowie Erwerberfonds sein. Die Abgrenzung ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 6 EStG Rz. 109ff., 209ff.).[1] Rz. 262 Bei einem Herstellungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsfonds gelten zur Abgrenzung zwischen A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.2 Sinngemäße Anwendung des § 15a Abs. 1 EStG

Rz. 266 Nach § 15a Abs. 1 S. 1 EStG dürfen Verlustanteile eines Kommanditisten weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG zurück- oder vorgetragen werden. Die Vorschrift setzt die Ermitt...mehr

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ABC der Werbungskosten / Abstandszahlungen

Literatur: Weber-Grellet, FR 2023, 224; Brucker/Just, ZfIR 2022, 481. Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts, die dem Abschluss eines neuen Nutzungsverhältnisses dienen, sind als Werbungskosten sofort abziehbar. Die Grundstücksnutzung nach der Ablösung des Rechts begründet den wirtschaftlichen Zusammenhang der Ablöseaufwendungen mit den Einkünften aus Vermietung und Verp...mehr

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ABC der Werbungskosten / Räumungskosten

Kosten der Abwicklung eines Vertragsverhältnisses, das zu stpfl. Einkünften geführt hat, wie die Kosten der Räumung, eines Räumungsprozesses und eine Abstandszahlung bei Vermietung und Verpachtung, können (nachträgliche) Werbungskosten sein (Rz. 32).[1] Kosten der Zwangsräumung, um das Grundstück bebauen und dann vermieten zu können, sind, soweit sie die zu bebauende Fläche b...mehr

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ABC der Werbungskosten / Fremdwährungsdarlehen

Literatur: Watrin/Riegler, FR 2015, 1049 Mit Einführung der Abgeltungsteuer sind Währungsgewinne und -verluste in die Besteuerungsgrundlage mit einzubeziehen. Auch im Rahmen von Vermietungs- und Verpachtungseinkünften ist ihre Berücksichtigung nicht ausgeschlossen. Nimmt der Stpfl. ein Darlehen auf, um ein Fremdwährungsdarlehen abzulösen, welches er zur Anschaffung eines Verm...mehr

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ABC der Werbungskosten / Bauzeitzinsen

Werden Zinsen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Wirtschaftsguts gezahlt (z. B. eines Hauses bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung), ist zu prüfen, ob die Zinsen zu den Anschaffungskosten oder den als Werbungskosten abziehbaren Finanzierungskosten des Erwerbers gehören ("Bauzeitzinsen"). Werden diese Zinsen nicht von dem Erwerber selbst dem Kreditgeber geschuldet, ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Veräußerung der Einkunftsquelle

Nicht mit stpfl. Einnahmen in Zusammenhang stehen Aufwendungen, die ganz oder überwiegend durch die Veräußerung der Einkunftsquelle (Mietshaus, Kapitalvermögen) verursacht sind, da Veräußerungsgewinne im Bereich der Überschusseinkünfte nicht steuerbar sind.[1] Durch diese Aufwendungen wird eine Einkunftsquelle des Stpfl. beseitigt, sie dienen daher nicht dem Erwerb, der Sich...mehr

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ABC der Werbungskosten / Maklergebühren

Maklergebühren können bei einem beruflich veranlassten Umzug Werbungskosten sein. Bei einem beruflich veranlassten Umzug gelten jedoch nicht alle damit verbundenen Aufwendungen als Werbungskosten.[1] Zu den als Werbungskosten abziehbaren "Umzugskosten" gehören die Maklergebühren für eine Mietwohnung, nicht jedoch für ein erworbenes Haus oder eine Eigentumswohnung.[2] Die Rege...mehr

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Größenklassen / 3.2 Diese Positionen zählen zu den Umsatzerlösen

Umsatzerlöse setzen sich aus folgenden Positionen zusammen: Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen, nach Abzug von Erlösschmälerungen, Umsatzsteuer und sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern[1] Der Verkauf und die Vermietung oder Verpachtung von Erzeugnissen und Waren sowie Dienstleistungen sind a...mehr

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ABC der Werbungskosten / Währungskursverlust

Literatur: Malke, FR 1994, 457; Watrin/Riegler, FR 2015, 1049 Währungskursverluste sind Vermögensverluste und daher keine Werbungskosten.[1] Währungsverluste entstehen nicht als Entgelt für die Überlassung des Kapitals, sind also keine Schuldzinsen. Der Währungsverlust wird nicht durch eine Einkunftsart veranlasst, fällt daher in den Privatbereich.[2] Von dem Fall einer verlo...mehr

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ABC der Werbungskosten / Cash Pool

Stellen Unternehmen, z. B. Personengesellschaften, die Vermögensverwaltung betreiben, ihre liquiden Mittel in ein von einem der Unternehmen betriebenen Cash Pool ein, hat das Auswirkungen auf den Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten. Die Einstellung von Mitteln in den Cash Pool durch den Stpfl. stellt ein Darlehen dar, das der Stpfl. der den Cash Pool betreibenden Unter...mehr

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ABC der Werbungskosten / Zweitwohnungssteuer

Die vom Inhaber einer Ferienwohnung gezahlte Zweitwohnungssteuer ist mit dem auf die Vermietung der Wohnung an wechselnde Feriengäste entfallenden zeitlichen Anteil als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.[1] Eine vom Stpfl. gezahlte Zweitwohnungssteuer als sonstige Aufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können zusätzlich ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Dingliche Belastung

Aufwendungen zur Befreiung eines Grundstücks von dinglichen Belastungen werden auf die Substanz gemacht und sind daher keine Werbungskosten. Soweit die dingliche Belastung das Gebäude betrifft, handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten, die nur als Abschreibungen verrechnet werden können.[1] Durch diese Aufwendungen wird der Vermögensgegenstand erst in die Lage ver...mehr

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ABC der Werbungskosten / Vorsteuer

Vorsteuerbeträge, die abziehbar sind, und die auf Aufwendungen entfallen, die Werbungskosten darstellen, können selbst nicht als Werbungskosten abgezogen werden, da sie infolge ihrer Abziehbarkeit keine Belastung darstellen. Vorsteuerbeträge, die nicht abziehbar sind, gehören nach § 9b EStG zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung un...mehr

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ABC der Werbungskosten / Veräußerungsgeschäfte, private

Literatur: Warnke, DStR 1998, 1073; Sagmeister, DStR 2011, 1589; Welzer, NWB 2018, 3451; Schießl, NWB 2017, 1644; Schießl, jM 2015, 298 Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften werden nach § 22 Nr. 2 EStG, § 23 EStG steuerlich erfasst. Werbungskosten zu diesen Einkünften sind alle durch das Veräußerungsgeschäft veranlassten Aufwendungen. Es sind dies alle Ausgaben, die o...mehr

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ABC der Werbungskosten / Kanalisationsgebühr

Die Kanalisationsgebühr (Gebühr für die Nutzung, nicht für den Anschluss, der öffentlichen Abwasserentsorgung) gehört zu den sonstigen öffentlichen Abgaben auf den Grundbesitz bzw. das Gebäude und gehört als Verwaltungskosten zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung.mehr

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ABC der Werbungskosten / Haus- und Grundbesitzerverein

Beiträge zu Haus- und Grundbesitzervereinen hängen ursächlich mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zusammen, soweit der Grundbesitz entgeltlich vermietet wird; vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG; Rz. 109.mehr

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ABC der Werbungskosten / Bauwesenversicherung

Die Bauwesenversicherung ist eine Versicherung, die mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zusammenhängt, und gehört daher zu den Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG.[1]mehr

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ABC der Werbungskosten / Müllabfuhrgebühr

Müllabfuhrgebühren sind als sonstige öffentliche Abgaben auf den Grundbesitz bzw. das Gebäude Verwaltungskosten und sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Vgl. § 9 EStG Rz. 105.mehr

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ABC der Werbungskosten / Grundsteuer

GrSt gehört zu den Steuern i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG. GrSt und die Nebenleistungen hierzu sind daher als Werbungskosten im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abzugsfähig.mehr

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ABC der Werbungskosten / Grundstückskaufvertrag, Rücktritt

Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag sind nicht durch die (spätere) Erzielung von Einnahmen veranlasst, sondern dienen dazu, das Entstehen einer Einkunftsquelle zu verhindern. Es handelt sich daher nicht um Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.[1] Vgl. auch Rz. 52.mehr

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ABC der Werbungskosten / Gerichts- und Prozesskosten

Literatur: Kuhlmann, DB 1985, 1613; Müller, DStZ 1999, 50; Degel/Haase, DStR 2005, 1260; Gehm, EStB 2015, 30 Für die Prozess- und Rechtsanwaltskosten besteht kein ausdrückliches gesetzliches Abzugsverbot. Eine unterschiedliche Behandlung gegenüber den Geldstrafen und Geldbußen ist gerechtfertigt, weil Prozess- und Rechtsanwaltskosten kein Unwerturteil enthalten und keinen St...mehr

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ABC der Werbungskosten / Vorfälligkeitsentschädigung

Literatur: Röhrig, DB 1990, 1738; Schell, FR 2004, 506; Schoor, StBp 2007, 114, 119; Schießl, DStZ 2007, 466; Joachimsthaler, NWB 2018, 402 Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist wirtschaftlich betrachtet das Ergebnis einer auf vorzeitige Ablösung gerichteten Änderung des Darlehensvertrags. Hierbei wird ein Zusammenhang mit der bisherigen Vermietungstätigkeit im Zuge der Veräuß...mehr

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ABC der Werbungskosten / Haftpflichtversicherung

Kosten der Haftpflichtversicherung sind Werbungskosten, wenn sie ursächlich mit einer Einkunftsart zusammenhängen. Das ist z. B. bei der Gebäudehaftpflicht- bzw. Eigentümerhaftpflichtversicherung der Fall, wenn aus dem Gebäude Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden.mehr

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ABC der Werbungskosten / Straßenreinigungsgebühr

Straßenreinigungsgebühren sind sonstige öffentliche Abgaben i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG und gehören daher zu den Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.mehr

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ABC der Werbungskosten / Substanzverluste

Literatur: Glanegger, DStZ 1984, 583; Woring, DStZ 1991, 76; Flies, DStR 1996, 89; Uhländer, FR 1996, 301; Flies, FR 1996, 702; Thomas, DStR 2004, 1273 Substanzverluste (Beschädigung, Zerstörung oder sonstiger Verlust) eines (privaten oder beruflich genutzten) Vermögensgegenstands aus beruflichem Anlass führt zu Werbungskosten.[1] Wertveränderungen und Veräußerungsverluste si...mehr

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ABC der Werbungskosten / Erbbaurecht

Literatur: Fabry, DStR 1997, 691 Bestellt der Stpfl. an einem Grundstück ein Erbbaurecht, verliert er hierdurch das wirtschaftliche Eigentum an den Gebäuden. Erhält er für die Gebäude keine Gegenleistung, hat er das (wirtschaftliche) Eigentum hieran aufgeopfert, um (stpfl.) Einnahmen aus der Erbbaurechtsbestellung zu erzielen. Der Restwert des Gebäudes (Anschaffungs- bzw. Her...mehr

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ABC der Werbungskosten / Hinterziehungszinsen

Durch Verweisung in § 9 Abs. 5 EStG ist § 4 Abs. 5 Nr. 8a EStG in Bezug genommen worden. Damit können Hinterziehungszinsen nach § 235 AO nicht als Werbungskosten angesetzt werden. Ein Beispiel wären etwa Hinterziehungszinsen auf verkürzte USt (Vorsteuerabzug), weil der Stpfl. bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu Unrecht optiert hat. Einzelheiten vgl. § 4 EStG Rz. ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Damnum

Literatur: Beck, DStR 2016, 2628 Das Damnum ist ein Entgelt für die Kapitalnutzung und hat Zinscharakter. Das Damnum ist regelmäßig als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzins und damit als Vorauszahlung eines Teils der Zinsen anzusehen.[1] Es ist nur dann nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, wenn es sich nicht im Rahmen des am aktuellen Kreditmar...mehr

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ABC der Werbungskosten / Geringwertige Wirtschaftsgüter

§ 6 Abs. 2 EStG (Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter) ist unmittelbar nicht anwendbar, da diese Vorschrift nach ihrer systematischen Stellung nur für Gewinneinkünfte gilt.[1] Jedoch ist in § 9 Abs. 1 Nr. 7 S. 2 EStG die Regelung des § 6 Abs. 2 S. 1 bis 3 EStG, und damit die Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter, in Bezug genommen worden. Sie gilt für ...mehr