Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.6: Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen bereits bekannt ist, vertreten wir Ihren Versicherungsnehmer Herrn/Frau _________________________. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den Fortgang der Angelegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes 116 ZPO 2; 727 ZPO 14 Unterbrechung 244 ZPO 3 Partei kraft Amtes (Tod) Unterbrechung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren 495a ZPO 1 Bagatellbeträge 753 ZPO 9 Bagatellforderungen 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert 2 ZPO 6 Bankbürgschaft 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht 817 ZPO 14 Baugeldforderungen 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek 926 ZPO 10; 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel 100 ZPO 6 Bauteilöffnung selbststän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 07.10.1998, BStBl I 1998, 1221 (zur ertragsteuerlichen Behandlung von im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodenschätzen). Rn. 55c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bewirtschaftet ein LuF Grundstücke, die grundeigene Bodenschätze (zB Kies, Sand, Ton, Quarz) enthalten, gehören diese zu seinem luf BV; sie bilden mit dem Grund und Boden, in dem sie lagern, zivil- wie auch s...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 1.1.1 Sinn und Zweck

Über den Tod hinaus ... Der Erblasser möchte mitunter sicherstellen, dass sein Vermögen über mehrere Generationen hinweg in bestimmter Weise verwaltet wird. Oder er möchte einen unliebsamen Dritten, z. B. den geschiedenen Ehegatten, als Pflichtteilsberechtigten vom ererbten Nachlass fernhalten.[1] Für derartige Fälle bietet das Gesetz die Einsetzung von Vorerben und Nacherben...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 1.3 Rechtliche Wirkungen

Staffelung der Erben Im Fall der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft ist Erbe im Todesfall zunächst der Vorerbe. Mit dem Nacherbfall, d. h. mit einem bestimmten vom Erblasser letztwillig vorgesehenen Ereignis (z. B. Tod oder Wiederverheiratung des Vorerben, Volljährigkeit des Nacherben), geht dann die Erbschaft automatisch auf den Nacherben über; auf das Wissen und Wollen de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / Zusammenfassung

Begriff Unter Schadensersatz versteht man den Ausgleich eines Schadens, den jemand durch den Eingriff eines anderen an seinen Rechtsgütern erlitten hat. Sinn und Zweck des Schadensersatzes ist der Ausgleich entstandener Schäden. Ein Strafschadensersatz ist dem deutschen Recht weitgehend fremd, auch wenn einzelne Regelungen – z. B. als Entschädigungsanspruch im Allgemeinen Gl...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 1.2 Testamentsauslegung

Gericht entscheidet Die Vorstellungen des Erblassers treten in seiner letztwilligen Verfügung nicht immer hinreichend deutlich zutage. Dann müssen häufig die Gerichte – oder auch das Grundbuchamt – die erforderliche Auslegung vornehmen. Praxis-Beispiel Testamentsauslegung Die Formulierung des Erblassers in einem handschriftlichen Testament: "Ich [...] setze meine Ehefrau [...] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / 1 Einführung

Arbeitgeber[1] und Arbeitnehmer können bei schuldhafter Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags zum Schadensersatz verpflichtet sein. Als Pflichtverletzungen kommen in der Praxis hauptsächlich Nebenpflichtverletzungen in Betracht[2], z. B. in Form von Eigentums- oder Gesundheitsverletzungen. Grundsätzlich kann sich der Schadensersatzanspruch aber auch aus einer Verletzung der ...mehr

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Datenerfassung in der konso... / 3.2.2 Beispiele für Vorgehensweisen in der Unternehmenspraxis

Ein Beispiel für den Umgang mit Beteiligungsverhältnissen aus der Unternehmenspraxis liefert die BASF SE.[1] BASF inkludiert in ihrem Nachhaltigkeitsbericht des Geschäftsjahrs 2022 alle Daten ihrer vollkonsolidierten Tochterunternehmen (Anteilsbesitz am Kapital zwischen 49,33 und 100 %) mit 100 %, selbst wenn ihr Anteil darunter liegen sollte. Bei anteilsmäßig konsolidierten...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.3.4 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 627 Erheblich größere Probleme als bei den übrigen Vermögensarten wirft die Ermittlung des gemeinen Werts bei land- und forstwirtschaftlichen Vermögen auf. Bei der Bewertung entsprechenden inländischen Vermögens hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, den gemeinen Wert grundsätzlich nicht als Veräußerungs-, sondern als Fortführungswert zu ermitteln. Soll die Gleichbe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2 Begriff und Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

5.2.1 Begriff der Land- und Forstwirtschaft Rz. 425 § 158 Abs. 1 S. 1 BewG grenzt den Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens durch eine tätigkeitsbezogene Begriffsbestimmung ab, die mit der ertragsteuerlichen Definition übereinstimmt. Unter Land- und Forstwirtschaft ist danach die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen un...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.4 Abgrenzung des Grundvermögens gegenüber dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem Betriebsvermögen

Rz. 513 Zum Grundvermögen gehört der Grundbesitz nur, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen[1] oder um Betriebsgrundstücke[2] handelt. Die Abgrenzung des Grundvermögens gegenüber dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen richtet sich vorrangig nach § 158 BewG. Diese Vorschrift regelt positiv, welcher Grundbesitz zum land- und forstwirtschaftliche...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2.3 Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Wirtschaftsgüter

Rz. 427 § 158 Abs. 4 BewG grenzt den Umfang der wirtschaftlichen Einheit zum Betriebsvermögen und zum sonstigen Vermögen hin ab. Die Abgrenzung ist im Hinblick auf das anzuwendende Bewertungsverfahren und unter Berücksichtigung der traditionellen Verkehrsanschauung für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen geboten. Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehö...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2.2 Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Wirtschaftsgüter

Rz. 426 § 158 Abs. 3 BewG präzisiert in positiver Hinsicht, welche Wirtschaftsgüter der wirtschaftlichen Einheit Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören insbesondere: der Grund und Boden, d. h. alle Flächen, die nicht nach § 159 BewG als Grundvermögen zu erfassen sind; die Wirtschaftsgebäude, d. h. Gebäude oder Gebäudeteile, die ausschließli...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

5.1 Überblick Rz. 420 Nach § 157 Abs. 2 BewG sind die Grundbesitzwerte für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und für Betriebsgrundstücke, die losgelöst von ihrer Zugehörigkeit zu einem Gewerbebetrieb einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würden,[1] unter Anwendung der §§ 158–175 BewG zu ermitteln. Auch für Betriebe der La...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.9 Noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen (§ 12 Abs. 4 BewG)

Rz. 118 § 12 Abs. 4 BewG regelt die Bewertung noch nicht fälliger Ansprüche aus Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen. Nicht fällig sind Ansprüche aus Lebensversicherungen, solange die versicherte Person noch nicht verstorben ist, und Ansprüche aus Rentenversicherungen, solange die Rentenzahlung noch nicht aufgenommen worden ist. Anderenfalls sind die Ansprüche nach al...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.5 Keine gesonderten Feststellungen bei Auslandsvermögen (§ 151 Abs. 4 BewG)

Rz. 216 Nach § 151 Abs. 4 BewG wird der Wert von ausländischem Vermögen nicht gesondert festgestellt. Der Wert ausländischer Vermögensgegenstände ist daher von dem Erbschaftsteuerfinanzamt als unselbstständige Besteuerungsgrundlage im Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerveranlagungsverfahren zu ermitteln.[1] Gehören ausländische Vermögensteile jedoch zu einem inländischen Betrieb...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.1 Allgemeines

Rz. 620 Gem. § 12 Abs. 7 ErbStG werden ausländischer Grundbesitz und ausländisches Betriebsvermögen nach § 31 BewG bewertet. Die Vorschrift stimmt wörtlich mit § 12 Abs. 6 ErbStG in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung überein. Allerdings hat sich die sachliche Bedeutung der Vorschrift insofern verändert, als der Bewertungsgrundsatz des gemeinen Werts, der sich aus der W...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.1 Überblick

Rz. 420 Nach § 157 Abs. 2 BewG sind die Grundbesitzwerte für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und für Betriebsgrundstücke, die losgelöst von ihrer Zugehörigkeit zu einem Gewerbebetrieb einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würden,[1] unter Anwendung der §§ 158–175 BewG zu ermitteln. Auch für Betriebe der Land- und Forst...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.2 Einzelbewertung betriebsneutraler Wirtschaftsgüter

Rz. 329 § 200 Abs. 2 BewG durchbricht das Prinzip der Gesamtbewertung des Unternehmens für nicht betriebsnotwendiges bzw. neutrales Vermögen. Können Wirtschaftsgüter und mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden aus dem Unternehmen herausgelöst werden, ohne die eigentliche Unternehmenstätigkeit zu beeinträchtigen, werden diese Wirtschaftsgüter als nicht b...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2.1 Begriff der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 425 § 158 Abs. 1 S. 1 BewG grenzt den Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens durch eine tätigkeitsbezogene Begriffsbestimmung ab, die mit der ertragsteuerlichen Definition übereinstimmt. Unter Land- und Forstwirtschaft ist danach die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch s...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.2 Begriff des ausländischen Grundbesitzes und Betriebsvermögens

Rz. 621 Zum Grundbesitz i. S. d. § 12 Abs. 7 ErbStG gehört sowohl das land- und forstwirtschaftliche Vermögen i. S. d. § 158 BewG als auch das Grundvermögen i. S. d. § 176 BewG. Um ausländischen Grundbesitz handelt es sich, wenn der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bzw. das Grundstück im Ausland belegen ist. Der Anspruch auf Übereignung ausländischen Grundbesitzes gehör...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Wirtschaftliche Einheit (§ 2 BewG)

Rz. 13 Gegenstand der Bewertung ist die wirtschaftliche Einheit. Daraus folgt zum einen, dass jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist[1], zum anderen, dass ihr Wert im Ganzen festzustellen ist.[2] Eine wirtschaftliche Einheit kann entweder aus einem einzelnen Wirtschaftsgut bestehen, das im Wirtschaftsleben ein Eigendasein führt, oder aus der Verbindung mehrere...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Gegenstand und Voraussetzungen der gesonderten Feststellung (§ 151 BewG)

Rz. 201 Der Gegenstand der gesonderten Feststellungen i. S. d. § 179 AO ergibt sich aus § 151 Abs. 1 S. 1 BewG. Gesondert festzustellen sind danach: Grundbesitzwerte [1] der Wert des Betriebsvermögens oder eines Anteils am Betriebsvermögen[2] der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 11 Abs. 2 BewG der Anteil am Wert von anderen als den in Nrn. 1–3 genannten Vermö...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Bewertungsziel und Bewertungsverfahren

Rz. 2 Nach dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006 [1] muss die Bewertung des anfallenden Vermögens bei der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage wegen der dem geltenden Erbschaftsteuerrecht zugrunde liegenden Belastungsentscheidung des Gesetzgebers, den durch Erbfall oder Schenkung anfallenden Vermögenszuwachs zu besteuern, einheitlich am gemeinen Wert als ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.6 Uneinbringliche Forderungen (§ 12 Abs. 2 BewG)

Rz. 113 Nach § 12 Abs. 2 BewG bleiben Forderungen, die uneinbringlich sind, außer Ansatz. Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn mit ihrem Eingang nicht mehr gerechnet werden kann. Dies kann zum einen an der Vermögenslage des Schuldners liegen. Uneinbringlichkeit ist unter diesem Gesichtspunkt insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Sc...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.6 Örtliche Zuständigkeit (§ 152 BewG)

Rz. 217 Die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit obliegt in erster Linie dem nach § 151 Abs. 1 S. 2 BewG zuständigen FA. Zwar ist dessen Beurteilung für das um die Durchführung der gesonderten Feststellung ersuchte FA nicht bindend, sondern von diesem ggf. in eigener Verantwortung zu überprüfen. Doch dürfte eine Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit für ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.2 Stichtag

Rz. 301a Bei der Ermittlung des Substanzwerts ist das Vermögen der Kapitalgesellschaft bzw. das Betriebsvermögen zum Bewertungsstichtag[1] zugrunde zu legen.[2] Für den Fall, dass die Steuer zu einem Zeitpunkt entsteht, der nicht mit dem Abschlussstichtag der Gesellschaft bzw. des Betriebs übereinstimmt, und die Gesellschaft bzw. der Betrieb keinen Zwischenabschluss erstellt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.5.1 Ermittlung des Unternehmenswerts unter "Berücksichtigung" der Ertragsaussichten

Rz. 290 Wie sich aus der Begründung des Regierungsentwurfs zu Art. 2 Nr. 2 ErbStRG ergibt, ist die Wertermittlung "unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten" aus Sicht des Gesetzgebers gleichbedeutend mit der Bewertung im Ertragswertverfahren. Davon gingen auch die während der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens veröffentlichten Diskussionsbeiträge in der Literatur einhelli...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.1 Vorrangige Zurechnung der Kapitalkonten (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG)

Rz. 394 Zum Kapitalkonto i. S. d. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG gehören neben dem Festkapital auch der Anteil an einer gesamthänderischen Gewinnrücklage und die variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerrechtlich um Eigenkapital der Gesellschaft handelt.[1] Maßgeblich ist der Stand zum Bewertungsstichtag, der ausgehend von den Verhältnissen des letzten Bi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.7.2 Ansatz des Liquidationswerts bei Veräußerung des Betriebs oder eines Anteils am Betrieb innerhalb von 15 Jahren (§ 162 Abs. 3 BewG)

Rz. 461 § 162 Abs. 3 BewG regelt den Fall, dass der Betrieb oder ein Anteil i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren nach dem Bewertungsstichtag veräußert wird. Die Betriebsaufgabe steht der Betriebsveräußerung nicht gleich, sondern fällt unter § 162 Abs. 4 BewG. Der Nachbewertungsvorbehalt des § 162 Abs. 3 BewG bezieht sich auf die wirtschaftl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.2 Personengesellschaften und Gemeinschaften

Rz. 430 Wird ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Form einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft geführt, ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen einheitlich zu ermitteln. Durch § 158 Abs. 2 S. 2 BewG werden in diese wirtschaftliche Einheit auch diejenigen Wirtschaftsgüter einbezogen, die im Allein- oder Miteigentum eines Gesellschafters oder Gemeinschafte...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3.1 Ermittlung nach dem Anteil am Nennkapital

Rz. 401 Gem. § 97 Abs. 1b S. 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert eines Anteils an einer in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaft nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital, d. h. dem Grundkapital oder Stammkapital der Gesellschaft, zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft zum Bewertungsstichtag. Eine sachliche Begründung für die au...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2.1 Feststellung von Grundbesitzwerten (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BewG)

Rz. 206 Die Feststellung von Grundbesitzwerten erfolgt nach § 157 Abs. 1–3 BewG für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke.[1] Für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und für Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG erfolgt die Ermittlung ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.1 Allgemeines

Rz. 390 Die Vorschriften des § 97 Abs. 1a und 1b BewG regeln, wie der für das Betriebsvermögen bzw. für das Vermögen der Kapitalgesellschaft als Ganzes ermittelte gemeine Wert auf den zu bewertenden Anteil zu verteilen ist. Zugleich lässt sich aus dieser Regelung entnehmen, dass der Wert des Anteils (am Betriebsvermögen bzw. an der Kapitalgesellschaft) nicht auf direktem, so...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.6 Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnungsteils (§ 167 BewG)

Rz. 478 Der Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst die Gebäude und Gebäudeteile, die dem Inhaber des Betriebs, den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen und den Altenteilern zu Wohnzwecken dienen.[1] Zwischen Wohnung und Betrieb muss nach den jeweiligen wirtschaftlichen Gegebenheiten eine unlösbare Einheit bestehen.[2] Das ist der Fall, wenn...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.1 Grundsatz: Kapitalisierung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags

Rz. 328 Nach § 200 Abs. 1 BewG ergibt sich der Ertragswert – vorbehaltlich der Abs. 2–4 – durch Multiplikation des zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrags mit dem in § 203 BewG definierten Kapitalisierungsfaktor. Der Unternehmenswert wird damit im Wege der "ewigen" Verrentung des nachhaltig erzielbaren Ertragswerts ermittelt. Das Prinzip der unendlichen Unternehmenspe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2.4 Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG

Rz. 428 Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG sind solche, die losgelöst von ihrer Zugehörigkeit zu einem Gewerbebetrieb einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würden. Solche Fälle sind verhältnismäßig selten. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen können vor allem dann Betriebsgrundstücke sein, wenn die Land- und Forstwirtschaft den Nebenbe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 429 Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und damit Bewertungsgegenstand i. S. d. § 157 Abs. 2 BewG ist nach § 158 Abs. 2 S. 1 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Nach § 160 Abs. 1 BewG umfasst ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft den Wirtschaftsteil, die Betriebswohnungen und den Wohnteil. Für die Abgrenzung der wirtschaftlich...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Überblick

Rz. 10 Nach § 12 Abs. 1 ErbStG richtet sich die Bewertung, soweit nicht in den Vorschriften der Abs. 2–7 etwas anderes bestimmt ist, nach den Vorschriften des 1. Teils des BewG (Allgemeine Bewertungsvorschriften). Diese Vorschriften regeln nicht nur die Bewertung des angefallenen Vermögens und der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten, sondern auch die Feststellung des Umf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheit

5.3.1 Allgemeines Rz. 429 Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und damit Bewertungsgegenstand i. S. d. § 157 Abs. 2 BewG ist nach § 158 Abs. 2 S. 1 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Nach § 160 Abs. 1 BewG umfasst ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft den Wirtschaftsteil, die Betriebswohnungen und den Wohnteil. Für die Abgrenzung d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.3 Ermittlung der Wirtschaftswerte (§ 163 BewG)

5.5.3.1 Allgemeines Rz. 437 § 163 BewG regelt die Ermittlung der Wirtschaftswerte für die einzelnen Nutzungen i. S. d. § 160 Abs. 2 BewG, die in ihrer Summe den Wert des Wirtschaftsteils ergeben. Die Wirtschaftswerte werden durch Kapitalisierung des jeweiligen Reingewinns mit dem Kapitalisierungsfaktor 18,6 ermittelt, der einem Kapitalisierungszinssatz von 5,5 % entspricht.[1...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.3 Besonderheiten bei Betriebsgrundstücken

Rz. 256 Nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung des § 99 Abs. 2 BewG gehörten Betriebsgrundstücke je nach dem Maß ihrer betrieblichen oder nicht betrieblichen Nutzung entweder in vollem Umfang zum Betriebsvermögen oder zum Grundvermögen bzw. land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Durch Art. 2 Nr. 7 ErbStRG wurde diese Regelung ersatzlos gestrichen; nach der Begründu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.7.5 Beibehaltung des Fortführungswerts der Wirtschaftsgüter bei rechtzeitiger Verwendung des Veräußerungserlöses im betrieblichen Interesse (§ 162 Abs. 4 S. 2 BewG)

Rz. 473 Nach § 162 Abs. 4 S. 2 BewG unterbleibt der nachträgliche Ansatz des Liquidationswerts, wenn der Veräußerungserlös innerhalb von 6 Monaten ausschließlich im betrieblichen Interesse verwendet wird. Die Vorschrift kommt nur in Fällen der Veräußerung zum Tragen, nicht hingegen, wenn Wirtschaftsgüter durch Entnahme aus ihrem Funktionszusammenhang mit dem Betrieb der Land...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.7 Sonstige Hinzurechnungen und Abzüge

Rz. 368 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BewG sind auch sonstige wirtschaftlich nicht begründete Vermögensminderungen oder -erhöhungen mit Einfluss auf den zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrag und gesellschaftsrechtlichem Bezug hinzuzurechnen oder abzuziehen, soweit sie nicht nach Nrn. 1 und 2 berücksichtigt wurden. Die Vorschrift soll über die in den Nrn. 1 und 2 genann...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.3 Stückländereien

Rz. 431 Nach § 160 Abs. 7 S. 1 BewG bilden auch Stückländereien, die als gesonderte wirtschaftliche Einheit zu bewerten sind, einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Stückländereien sind einzelne land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, bei denen die Wirtschaftsgebäude oder die Betriebsmittel oder beide Arten von Wirtschaftsgütern nicht dem Eigentümer des Grund u...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5 Bewertung des Wirtschaftsteils (§ 162 BewG)

5.5.1 Überblick Rz. 435 Nach § 162 Abs. 1 S. 1 BewG ist bei der Bewertung des Wirtschaftsteils der gemeine Wert zugrunde zu legen. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft fortführt.[1] Für die Ermittlung des Fortführungswerts sind grundsätzlich 2 Verfahren vorgesehen. Als Regelfall sieht § 162 Abs. 1 S. 3 BewG die E...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.5 Beispiel für die Bewertung des Wirtschaftsteils eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 458 Ein im Regierungsbezirk Köln wirtschaftender Landwirt überträgt seinen viehlosen Ackerbaubetrieb auf den Sohn. Zu dem Betrieb gehören selbst bewirtschaftete Eigentumsflächen zur Größe von 120 ha mit einer Ertragsmesszahl von 80. Sie werden zu jeweils 1/4 (30 ha) zum Anbau von Zuckerrüben, Hartweizen, Gerste und Kartoffeln verwendet. Der Betrieb hat keine Sondernutzun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2.4 Feststellung des Anteils am Wert von Wirtschaftsgütern und Schulden in anderen Fällen (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG)

Rz. 209 § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG betrifft die gesonderte Feststellung in Fällen, in denen Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Nrn. 1–3 fallen, oder Schulden mehreren Personen zustehen.[1] Die gemeinsame Rechtszuständigkeit kann sowohl in in Form der Beteiligung an einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder Gesamthandsgemeinschaft als auch in Form einer Bruchteilsgem...mehr