Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.4 Erstellung des Nachfolgekonzepts

Bei der Erarbeitung des Nachfolgekonzepts sollte die Verwirklichung der persönlichen Nachfolgeziele des Mandanten im Vordergrund stehen und nicht nur die Optimierung steuerlicher Aspekte. Deshalb sollte mit dem Mandanten besprochen werden, welche vorrangigen Ziele mit der Nachfolgeregelung angestrebt werden. Dabei ist meist das familiäre Umfeld des Mandanten von besonderer B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.11 Besonderheiten bei Familienunternehmen

Familienunternehmen sind in vielen Fällen durch die folgenden Merkmale und Besonderheiten gekennzeichnet. Vorteile von Familienunternehmen: flache Hierarchien kurze Entscheidungswege ausgeprägtes Kosten-/Nutzendenken starke Identifikation mit dem Unternehmen Verantwortungsgefühl gegenüber der Belegschaft Nachteile von Familienunternehmen: Vermischung von privaten und unternehmerisch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.8.4 Substanzwertverfahren

Bei der Substanzwertmethode wird das Vermögen des Unternehmens mit dem Wiederbeschaffungswert oder dem Liquidationswert bewertet. Von dem so ermittelten Wert werden die Schulden des Unternehmens abgezogen. Zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts wird das betriebsnotwendige Vermögen anhand der Inventarliste mit seinen Wiederbeschaffungskosten bewertet. Nicht betriebsnotwend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquidität: Verbesserung de... / 3.1 Gesamtlage analysieren

Bevor damit begonnen wird, einen oder mehrere Bereiche zu optimieren, sollte unbedingt eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Dabei sollten u. a. folgende Fragen berücksichtigt werden: Sind den Verantwortlichen im Unternehmen die Folgen und Nachteile eines hohen Working Capital bekannt? Kann z. B. aufgezeigt werden, wie hoch die Kapitalbindung ist, welche Kosten hierdurch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquidität: Verbesserung de... / 3 Verbesserung des Working Capital

Die Qualität des Working Capital verbessert sich, wenn sich die sogenannten Working-Capital-Treiber Forderungen, Bestände verringern und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhen, da diese Faktoren im kurzfristigen Bereich für den Großteil der Kapitalbindung verantwortlich sind. Ziel der Verbesserung nicht immer gewünscht Eine Verbesserung des Working Capita...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.8.5 Gliederung von Bewertungsgutachten

Das Ergebnis der Unternehmensbewertung wird regelmäßig in einem Bewertungsgutachten dargestellt. Dieses kann wie folgt gegliedert werden: Darstellung des Bewertungsauftrags Auftraggeber Auftragsumfang (Bewertungsanlass; Funktion des Bewertenden: Berater, Gutachter, Schiedsgutachter) Beschreibung des Bewertungsobjekts (rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse) Dars...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquidität: Verbesserung de... / 6 Zusammenfassung und Ausblick

In vielen Betrieben wird im kurzfristigen Bereich durch Forderungen, Vorräte, Fertigwaren und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in erheblichem Maß Kapital gebunden. Gebundenes Kapital entzieht lebensnotwendige Liquidität und verhindert bspw. dass Investitionen getätigt, Produkte entwickelt oder Schulden abgebaut werden können. Eine hohe Kapitalbindung hat zude...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.8.6 Checkliste Unternehmensbewertung

Die folgende Checkliste enthält die wichtigsten Fragen, die bei der Unternehmensbewertung für Käufer und Verkäufer relevant sind. Es wird in der Praxis keine Unternehmensbewertung geben, bei der sämtliche Fragen relevant sind. In jedem Bewertungsfall sind diejenigen Fragen auszuwählen, die für das jeweilige Unternehmen von Bedeutung sind. Checkliste Unternehmensbewertung Allge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.3 Mögliche Sperrwirkung der Doppelbesteuerungsabkommen

Der BFH hat in 3 Entscheidungen[1] zur Frage der Korrektur von Teilwertabschreibungen an kapitalersetzende Darlehen, die ausländischen notleidenden Tochtergesellschaften gewährt wurden, den Grundsatz der Sperrwirkung der DBA herausgearbeitet. Der abkommensrechtliche Grundsatz des "dealing at arm's length" nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA ermöglicht eine Einkünftekorrektur nach nat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquidität: Verbesserung de... / 5.3 Arbeitsblatt Forderungen

Allgemeine Daten Im ersten eigentlichen Arbeitsblatt "Forderungen" (s. Abb. 4) sollten zunächst alle allgemeinen Angaben getätigt werden, da diese i. d. R. automatisch in die übrigen Arbeitsblätter übernommen werden. Zu den allgemeinen Angaben gehören: das Bearbeitungsdatum in Zelle U8 (blaue Schrift), die Überschriften in den Zellen D10, I10 und P10 (Zellen mit roter Schrift, d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquidität: Verbesserung de... / Zusammenfassung

Das Working Capital ist eine wichtige Kenngröße zur Beurteilung der Liquidität eines Unternehmens und wird ermittelt, indem man vom Umlaufvermögen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen abzieht. Das Working Capital wird auch als Nettoumlaufvermögen bezeichnet. Im Umlaufvermögen, vor allem in Forderungen und Beständen, ist in vielen Unternehmen mehr Kapital gebun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquidität: Verbesserung de... / 3.3 Vorräte und Bestände

Vorräte, Materialien und Verkaufsartikel sind ebenfalls Positionen im Umlaufvermögen und binden in vielen Betrieben in erheblichem Umfang Kapital. Zudem entstehen in nicht zu unterschätzendem Umfang Kosten, z. B. für Lagerhaltung und Zinsen. Hinzu kommen Risiken wie Schwund, Diebstahl oder Überalterung bei technischen Produkten. Immer wieder stellt sich heraus, dass Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquidität: Verbesserung de... / 4 Laufendes Working-Capital-Management einführen

Eine Verbesserung des Working Capital darf nicht zufällig, sporadisch oder einmalig geschehen. Um eine dauerhafte Verbesserung realisieren zu können, ist es sinnvoll, eine aktive und regelmäßige Beeinflussung der genannten Treiber zu erreichen. Daher sollte überlegt werden, ein dauerhaftes Working-Capital-Management einzuführen. Bestimmung der Verantwortlichkeit Dazu ist zunäc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquidität: Verbesserung de... / 3.2 Forderungen

Forderungen sind Bestandteil des Umlaufvermögens eines Unternehmens und tauchen auf der Habenseite der Bilanz auf. Sie sind auf der einen Seite ein Indikator für den Verkaufserfolg des Betriebes. Jedes Unternehmen sollte sich aber bewusst sein, dass Forderungen nichts anderes sind als unverzinsliche Außenstände bzw. Kredite an seine Kunden. Und diese Kredite sind für den gew...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 2.2.2 Finanzierungsaufwendungen

Entgelte für Schulden[1] Entgelte für Schulden sind vollständig und in voller Höhe für die Hinzurechnung zu erfassen. Auf die Laufzeit der Schulden kommt es nicht an. Insbesondere sind auch Entgelte für Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs einzubeziehen. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Aufwendungen hinzuzurechnen: Zinsen für langfristige Darlehen Kontokorre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.1.2 Zurechnung durch Tatbestandsverwirklichung

Rz. 108 Der Einnahmebegriff hat eine auf die Person des Stpfl. bezogene Komponente; er ist personenbezogen (Rz. 49).[1] Laut BFH sind die Einnahmen demjenigen Stpfl. zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht, an den das EStG die Entstehung der Steuer knüpft.[2] Dementsprechend kann auch nur derjenige Werbungskosten geltend machen, der den Tatbestand...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Krisenleitfaden für die Buc... / 1.1 Krisen erkennen in der Buchhaltung

Die Unternehmensbereiche Einkauf und Verkauf sind wesentlich enger mit den Märkten verbunden als die Buchhaltung. Deuten sich Krisen an, sollten Einkäufer und Verkäufer die Zeichen besser erkennen und deuten als die Buchhalter. Nicht immer ist dies möglich, oft werden die ersten Anzeichen für problematische Entwicklungen verdrängt. Dann werden sich über kurz oder lang in der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.1 Überschusseinkünfte

Rz. 7 Die steuerlich relevanten 7 Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG) gliedern sich in die Gewinneinkünfte [1] und in die Überschusseinkünfte.[2] Die in den §§ 8 bis 9a EStG geregelte Ermittlung des "Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten" ist nur bei den Überschusseinkünften zulässig (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG). Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§§ 4ff. E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 2.2.4 Weitere Hinzurechnungen

Gewinnanteile persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA[1] Gewinnanteile persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien unterliegen der Hinzurechnung. Hinzugerechnet werden Tantiemen und Vergütungen für die Geschäftsführung. Steuerfreie Dividendenerträge[2] In der Einkommensteuer bleiben Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften zu 40 % ste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.2.2.2 Veranlassung der Einnahmen durch die Leistung des Steuerpflichtigen

Rz. 122 Nach der Angleichung des Werbungskostenbegriffs an den Begriff der Betriebsausgaben durch die Rspr. des BFH[1] erscheint es gerechtfertigt, hinsichtlich der Art des Zusammenhangs zwischen Leistung und Einnahmen, die in § 8 EStG selbst nicht geregelt ist, auf die entsprechende Anwendung des § 4 Abs. 4 EStG zurückzugreifen und auf die Veranlassung der Einnahmen durch d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 3 Inhalt der Unterrichtungspflicht (§ 92 S. 1 EStG)

Rz. 5 Die Bescheinigung ist für jeden Altersvorsorgevertrag getrennt zu erstellen. Zu unterrichten ist über die Leistungen des Zulageberechtigten auf diesen Vertrag, also über die von ihm erbrachten Altersvorsorgebeiträge, und zwar in zweifacher Hinsicht: zum einen über die Höhe der im abgelaufenen Beitragsjahr (§ 88 EStG) erbrachten Beiträge (Nr. 1), zum anderen über die insg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 6 Ausschlusstatbestände (Abs. 4)

Rz. 28 § 82 Abs. 4 EStG dient der Vermeidung von Doppelförderungen. Rz. 28a Nach Nr. 1 und 2 gehören Aufwendungen, die vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. VermBG oder prämienbegünstigte Aufwendungen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz sind, nicht zu den Altersvorsorgebeiträgen. Dies betrifft Aufwendungen, für die eine Arbeitnehmersparzulage nach § 13 5. VermBG, eine Wohnung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.5 Veräußerungserlöse

Rz. 84 Der Erlös aus der Veräußerung eines zu Erwerbszwecken genutzten Wirtschaftsguts führt begrifflich zwar zu einer Einnahme. Er rechnet aber, von den Sonderfällen der §§ 17, 20 Abs. 2, 23 EStG abgesehen – da kein Vermögensvergleich stattfindet und bei den Überschusseinkünften mithin kein dem Betriebsvermögen vergleichbares Vermögen vorliegt – nicht zu stpfl. Einnahmen im...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 105 Der ESt unterliegen gem. § 2 Abs. 1 EStG die Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten, die der Stpfl. erzielt hat. Folglich ist zunächst zu prüfen, ob die Einkünfte dem Stpfl. persönlich zuzurechnen sind. Da die Überschusseinkünfte sich als Gegenüberstellung von Einnahmen und Werbungskosten darstellen (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG), ist bei den Einnahmen und den Ausgaben die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.1 Bedeutung des Zuflusses

Rz. 88 Nach der gesetzlichen Regelung handelt es sich bei dem Zufließen um ein Tatbestandsmerkmal des Begriffs der Einnahmen (str.; Rz. 55). Ohne den Zugang geldwerter Güter (Rz. 57ff.) fehlt es daher bereits am Vorliegen einer Einnahme. Rz. 89 Der Zufluss ist ferner für die zeitliche Abgrenzung von Einnahmen ausschlaggebend (zeitliche Zurechnung). Der Zeitpunkt des Zuflusses...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.1 Aufbewahrung

Rz. 92 Güter, die der Stpfl. zur Aufbewahrung erhält, führen nicht zu einer Vermögensvermehrung (Zufluss) und damit nicht zu Einnahmen. Das Vermögen des Stpfl. ist mit dem Rückgabeanspruch des Hinterlegers belastet. Anders verhält es sich, wenn die Rückgabeverpflichtung nicht ernsthaft besteht oder wenn bereits in der Gebrauchsüberlassung ein geldwerter Vorteil zu sehen ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Krisenleitfaden für die Buc... / Zusammenfassung

Überblick Die Welt ist in den letzten Jahren unruhiger geworden. Nicht nur Naturkatastrophen führen zu Betroffenheit in unserer für unerschütterlich gehaltenen Gesellschaft. Das Entsetzen ist groß, überrascht sind nur noch wenige, wenn wieder ein neuer, menschengemachter Krisenherd entsteht. Entwicklungen innerhalb von Staaten wie in Mali, Afghanistan oder aktuell in Argenti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.6 Vermögensumschichtung

Rz. 99 Eine Einnahme liegt auch dann vor, wenn beim Stpfl. lediglich eine Vermögensumschichtung erfolgt, wenn z. B. an die Stelle der Forderung der zur Tilgung geleistete Geldbetrag tritt oder der Stpfl. statt Geld einen Gegenstand erhält. Gleiches gilt z. B. bei der Umwandlung einer Lohnforderung in eine Darlehensforderung.[1] Verzichtet der Gesellschafter einer Kapitalgese...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.3 Tilgungsleistungen

Rz. 10 Seit dem Vz 2008 ist die Förderung auf Tilgungsleistungen des Zulageberechtigten ausgedehnt worden, die im Zusammenhang mit dem geförderten Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie i. S. v. § 92a EStG stehen (Rz. 3). Die damit beabsichtigte Verbesserung der Einbeziehung selbst genutzter Wohnimmobilien beruht auf dem Gedanken, dass das mietfreie Wohnen im Alter eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.2 Objektive Betrachtung

Rz. 66 Eine Einnahme setzt eine Vermögensmehrung i. S. einer objektiven Bereicherung voraus.[1] Ob ein geldwertes Gut gegeben ist, entscheidet sich allein nach objektiven Gesichtspunkten.[2] Dies folgt schon aus dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 EStG ("Güter … in Geldeswert") sowie hinsichtlich der Höhe aus § 8 Abs. 2 EStG ("übliche Endpreise"). Den subjektiven Vorstellungen der V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.3 Durchlaufende Gelder, Auslagenersatz

Rz. 94 Wirtschaftsgüter (Gelder), die der Stpfl. mit der Verpflichtung erhält, sie an einen Dritten weiterzuleiten (durchlaufende Posten), gelangen wirtschaftlich nicht in das Vermögen des Stpfl. und sind daher nicht als Einnahmen zu erfassen[1], und zwar unabhängig davon, wann sie weitergeleitet werden (§ 4 EStG Rz. 300 und Rz. 502). Etwas anderes gilt nur, wenn noch nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.7 Verzicht auf Einnahmen

Rz. 100 Verzichtet der Stpfl. unentgeltlich auf Einnahmen (z. B. auf Mieteinnahmen, auf Darlehenszinsen, auf Arbeitslohn, um eine niedrigere Stufe des ESt-Tarifs zu erreichen), sind ohne Rücksicht auf den Anlass regelmäßig keine Einnahmen zu unterstellen. Denn es ist niemand verpflichtet, aus einem Vermögen Nutzungen zu ziehen. Der RFH[1] hat bereits ausdrücklich ausgeführt,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.2 Begriff des Zuflusses

Rz. 91 Der Begriff des Zuflusses ist rein wirtschaftlich zu verstehen. Entscheidend ist die wirtschaftliche Vermehrung des Vermögens des Stpfl., d. h. die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die geldwerten Güter.[1] Abzustellen ist auf die Vermögensmehrung i. S. einer objektiven Bereicherung.[2] Auch bei einem Schneeballsystem sind tatsächlich ausgezahlte bzw. gutgeschriebe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.2 Anwendung bei Existenz von Subsidiaritätsklauseln und Umqualifizierungsnormen

Rz. 11 Auch wenn Einkünfte nach den Kriterien für die Abgrenzung der Einkunftsarten dem äußeren Erscheinungsbild nach Überschusseinkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG darstellen und damit grundsätzlich dem Anwendungsbereich des § 8 EStG unterfallen, können sie durch die sog. Subsidiaritätsklauseln im Rahmen einer anderen Einkunftsart – mit der Folge einer abweic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.3 Abgrenzung zum Betriebseinnahmen- und Betriebsausgabenbegriff

Rz. 17 Den Begriffen "Einnahmen" i. S. v. § 8 EStG und "Werbungskosten" i. S. d. §§ 9, 9a EStG entsprechen bei den Gewinneinkünften die Begriffe "Betriebseinnahmen" und "Betriebsausgaben" i. S. d. § 4 Abs. 3ff. EStG. Trotz der unterschiedlichen Formulierungen in § 4 Abs. 4, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 EStG haben sich die Begriffe in der Praxis in den entscheidenden Bereichen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen / Zusammenfassung

Begriff Zinsen zählen wie Dividenden zu den Erträgen des Betriebs, wenn die Kapitalforderungen bzw. Wertpapiere zum Betriebsvermögen gehören. Zinsen sind begrenzt abziehbare Betriebsausgaben, wenn diese als Entgelt für die Überlassung von Fremdkapital für betriebliche Konten gezahlt werden müssen. Zinsen aufgrund eines Darlehens für die Anschaffung eines konkreten Wirtschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen / 1 Betriebliche Zinserträge: Gewinnerhöhend zu erfassen

Zinsen werden als Entgelt für die Überlassung von Kapital gezahlt. Zum Beispiel kann der Unternehmer auch Zinsen vom Kunden verlangen, wenn dieser nicht fristgerecht bezahlt. Verzugszinsen unter Kaufleuten/Unternehmern betragen 9 % über dem Basiszinssatz.[1] Zusätzlich kann der Gläubiger bei Eintritt des Verzugs eine Pauschale von 40 EUR vom Schuldner verlangen, wenn dieser k...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.2.2 Dienstleistungen

Rz. 204 Der Begründung zum Entwurf des StReformG 1990[1] lässt sich zum Begriff der Dienstleistungen i. S. v. Abs. 2 nichts entnehmen. Vom Wortlaut her knüpft die Regelung an die Leistung von "Diensten", d. h. an die Bestimmungen über den Dienstvertrag nach den §§ 611ff. BGB an. Gegenstand eines bürgerlich-rechtlichen Dienstvertrags können sowohl unselbstständige (abhängige)...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 5 Ausnahmen von der Bescheinigungspflicht (§ 92 S. 2 und 3 EStG)

Rz. 14 Durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz[1] wurden die bis dahin lediglich in § 92 S. 2 EStG erhaltenen Regelungen mit Wirkung ab 2014 durch § 92 S. 2 und S. 3 EStG ersetzt. Hintergrund ist die alleinige und dauerhafte Übernahme der Führung des Wohnförderkontos durch die zentrale Stelle (Rz. 10). Rz. 15 Voraussetzung für die Befreiung von der jährlichen Bescheinigu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beginn der sachlichen Gewer... / 3. BFH v. 15.6.2023 – IV R 30/19

Der IV. Senat des BFH entschied in diesem Fall[22], dass eine Mitunternehmerschaft auch für lediglich eine juristische Sekunde bestehen könne und auch in einem derartigen Fall sachlich gewerbesteuerpflichtig sein könne. So beginne der Gewerbebetrieb – also die werbende Tätigkeit – einer gewerblich geprägten Personengesellschaft mit Aufnahme deren vermögensverwaltender Tätigke...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesetzliche Änderungen bei ... / 9. Untergang von EBITDA-Vortrag und Zinsvortrag bei Teilbetriebsabgang

Durch § 4h Abs. 5 S. 1 EStG wird – insbesondere für Personenunternehmen (Mitunternehmerschaften) – geregelt, dass durch eine Betriebsveräußerung/-aufgabe ein (noch nicht verbrauchter) EBITDA-Vortrag und ein (noch nicht verbrauchter) Zinsvortrag untergehen. Bei einem Mitunternehmerwechsel gehen der EBITDA-Vortrag und der Zinsvortrag quotenentsprechend anteilig unter (§ 4h Abs. 5...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.1 Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit

Rz. 75 Abs. 2 regelt weitere Sachverhalte sozialwidrigen Verhaltens, denen der Gesetzgeber das gleiche Gewicht beimisst wie den in Abs. 1 genannten Pflichtverletzungen. Dementsprechend sollen auch Rechtsfolgen im gleichen Umfang eintreten (Leistungskürzung von 10 % der maßgebenden Leistung für den Regelbedarf bei der ersten Pflichtverletzung nach Maßgabe des § 20). Für wiede...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei handelt es sich stets um Pflichtverletzungen des Betroffenen, die darin bestehen, dass die Bemühungen darum, die eigene Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit dem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.4.4 Substanzwertverfahren

Bei der Substanzwertmethode wird das Vermögen des Unternehmens mit dem Wiederbeschaffungswert oder dem Liquidationswert bewertet. Von dem so ermittelten Wert werden die Schulden des Unternehmens abgezogen. Zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts wird das betriebsnotwendige Vermögen anhand der Inventarliste mit seinen Wiederbeschaffungskosten bewertet. Nicht betriebsnotwend...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.5 Vorrangige Selbsthilfe, Bedarfsdeckung (Abs. 5)

Rz. 37 Abs. 5 enthält zwei eigenständige Grundsätze: den Nachranggrundsatz und den Bedarfsdeckungsgrundsatz. Abs. 5 Satz 1 verpflichtet die gesamte Bedarfsgemeinschaft zur vorrangigen Selbsthilfe. Diese gehört zum Grundsatz des Forderns auch ausdrücklich im Wortlaut des § 2 Abs. 1 Satz 1. Die Regelung ist unverändert aus dem früheren Abs. 3 verschoben worden. Dabei handelt e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.3 Rechtsfähigkeit der GbR

Die GbR ist auch nach dem Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024 wie alle Personengesellschaften keine juristische Person. Nach § 705 Abs. 2 BGB ist die GbR als Außengesellschaft jedoch rechtsfähig. Sie kann damit Träger von Rechten und Pflichten sein, insbesondere auch von Forderungen und Vermögen, und sie kann vor Gericht klagen und verklagt werden. Die GbR-Außengesellschaft ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4 Das Gesellschaftsvermögen

Die rechtsfähige GbR ist nach § 713 nF BGB Trägerin des Gesellschaftsvermögens. Zum Gesellschaftsvermögen gehören die geleisteten Beiträge der Gesellschafter, das, was die Gesellschaft im Rechtsverkehr mit Dritten erlangt hat, und die gegen die Gesellschaft begründeten Verbindlichkeiten. Die GbR ist Eigentümerin der Sachen, die zum Gesellschaftsvermögen gehören, Inhaberin vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.3.3 Maßnahmen bei Liquiditätsengpässen

Hat das beratene Unternehmen Liquiditätsprobleme sollte über den Einsatz folgender Maßnahmen nachgedacht werden: Maßnahmen im Einzahlungsbereich Eigenkapitalzuführung (Einlagen) Fremdkapitalzuführung (Kontokorrentkredit, Darlehensaufnahme) Gesellschafterdarlehen Umschuldung von Krediten (= Reduzierung von Zins- und Tilgungszahlungen) Zeitnahe Rechnungsstellung Verkürzung von Zahlun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2.2 Die Personenhandelsgesellschaften und die Partnerschaften

Der Unterschied zwischen der GbR und den Personenhandelsgesellschaften OHG und KG ist ausschließlich der Zweck der jeweiligen Gesellschaft. Bei der OHG und bei der KG muss der Zweck der Gesellschaft im gemeinsamen Betrieb eines Handelsgewerbes oder in einem der in § 107 HGB genannten Zwecke liegen, ein anderer Zweck ist nicht zulässig. Bei der GbR ist jeder Zweck zulässig, a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.5 Kostenübernahme nach dem SchKG

Rz. 21 Ist einer Frau die Aufbringung der Mittel für die von ihr selbst zu tragenden Leistungen nicht zumutbar, hat sie Anspruch auf Kostenübernahme zulasten des Bundeslandes ihres Aufenthaltsortes bzw. Wohnsitzes. Auftragsweise übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Grundlage hierfür war das durch Art. 5 SFH-ÄndG v. 21.8.1995 eingeführte Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schw...mehr