Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.4.5 Gliederung von Bewertungsgutachten

Das Ergebnis der Unternehmensbewertung wird regelmäßig in einem Bewertungsgutachten dargestellt. Dieses kann wie folgt gegliedert werden: Darstellung des Bewertungsauftrags Auftraggeber Auftragsumfang (Bewertungsanlass; Funktion des Bewertenden: Berater, Gutachter, Schiedsgutachter) Beschreibung des Bewertungsobjekts (rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse) Dars...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1 Vertragsschluss

Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages zwischen 2 oder mehreren Personen, also mit dem Vorliegen der übereinstimmenden, wirksamen Willenserklärungen, entsteht die GbR.[19] Der Gesellschaftsvertrag kann schriftlich, mündlich und auch durch konkludentes Verhalten geschlossen werden. Aus Beweiszwecken ist in der Praxis aber immer der Abschluss eines schriftlichen Vertrage...mehr

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Schell, SGB IX Einführung / 2 Inhaltliche Schwerpunkte des Gesetzes

Mit dem Bundesteilhabegesetz werden Empfehlungen aus den "Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands" aufgegriffen und die Behindertenpolitik in Deutschland in Einklang mit der UN-BRK weiterentwickelt. Gleichzeitig wurden Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 18. Legislaturperiode umgesetzt, die u. a. vorsehen, die Lebenssituation von Menschen ...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.4 Hypothetische Sperrzeit nach dem SGB III

Rz. 85 Abs. 2 Nr. 4 betrifft Fälle, in denen die Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit nach § 159 SGB III erfüllt sind, die Agentur für Arbeit diese bzw. das Erlöschen des Anspruchs nach § 161 Abs. 1 Nr. 2 SGB III nicht feststellt, weil kein Anspruch auf eine Leistung besteht, die durch die Sperrzeit zum Ruhen gebracht werden oder erlöschen könnte, weil z. B. die ...mehr

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Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.4.6 Checkliste Unternehmensbewertung

Die folgende Checkliste enthält die wichtigsten Fragen, die bei der Unternehmensbewertung für Käufer und Verkäufer relevant sind. Es wird in der Praxis keine Unternehmensbewertung geben, bei der sämtliche Fragen relevant sind. In jedem Bewertungsfall sind diejenigen Fragen auszuwählen, die für das jeweilige Unternehmen von Bedeutung sind. Checkliste Unternehmensbewertung Allge...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.5 Haftung in der GbR

Die Haftung in der GbR ist durch das MoPeG seit dem 1.1.2024 neu geregelt worden. Zur bisherigen, durch die Rechtsprechung des BGH geprägten Rechtslage, ergeben sich aber kaum Änderungen. Die rechtsfähige Außengesellschaft kann nach § 705 Abs. 2 BGB selbst Verbindlichkeiten eingehen und haftet deshalb dafür mit ihrem Vermögen (§ 713 BGB).[34] Neben der Gesellschaft haften die...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.2.2 Jugendliche erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 25 Abs. 2 stellt jugendliche erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht mehr als besondere Personengruppe im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II heraus. Die Leistungsgrundsätze der Abs. 1 und 3 sind auf diesen Personenkreis ebenso anzuwenden, soweit sich aus der Historie des Abs. 2 keine Besonderheiten ergeben. Zu den individuellen Lebensumständen ...mehr

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Sauer, SGB III § 82c Anrech... / 2.1 Anrechnung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 regelt die Anrechnung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit während der Zeit, für die dem Arbeitnehmer Qualifizierungsgeld zusteht. Der Gesetzgeber hat bei der Wortwahl zu der Vorschrift das Zustehen von Qualifizierungsgeld gewählt und damit zum Ausdruck gebracht, dass es dabei auf den gesetzlich bestimmten Anspruch ankommt. Dem Arbeitnehmer steht Qualifizierungsge...mehr

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Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.2.2 Kostenartenrechnung

Die Kostenartenrechnung stellt die Frage: "Welche Kosten sind entstanden?" Zur Ermittlung der relevanten Kostenarten ist i. d. R. eine Überleitungsrechnung von der Finanzbuchhaltung (FiBu) zur Kostenrechnung erforderlich. Überleitung von der FiBu zur Kostenrechnung Die Aufwendungen aus der Buchführung werden in die Kostenrechnung übernommen und ggf. bereinigt um: betriebsfremde...mehr

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Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.2.6 Fallstudie: Einrichtung einer Kostenrechnung in einem Fertigungsbetrieb

Die A-GmbH produziert zwei elektronische Spezialgeräte. Beide Geräte müssen zwei Fertigungsstufen durchlaufen (Stufe 1: Vorfertigung; Stufe 2: Endfertigung). Die A-GmbH hat folgende (vereinfachte) Bilanz und GuV erstellt:mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift setzt den Rahmen und die Parameter für die Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Damit wird das Prinzip der Subsidiarität durch die Festlegung von Grundsätzen für die Leistungserbringung manifestiert. Durch redaktionelle Änderung der Vorschrift zum 1.4.2011 werden die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen seither ausschließlich als erwerbsfähi...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.4 Wichtiger Grund

Rz. 36 Hat der Leistungsberechtigte die Voraussetzungen einer der Grundtatbestände in § 31 (soweit gefordert, trotz (schriftlicher) Belehrung über die Rechtsfolgen, Abs. 1 und ohne vorgeschriebene Form Abs. 2 Nr. 2) erfüllt, tritt die Rechtsfolge nach § 31a dennoch nicht ein, wenn er für sein Verhalten einen wichtigen Grund nachweist (Abs. 1 Satz 2). Damit wird nicht nur dem...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / Einführung

Gesellschafter einer GmbH dürfen nicht, wie etwa die Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Einzelunternehmer, einfach Gewinne der GmbH entnehmen. Hintergrund ist die rechtliche Selbstständigkeit der GmbH als juristische Person. Um als Gesellschafter über den Gewinn der GmbH verfügen zu können, bedarf es eines wirksamen Ausschüttungsbeschlusses. Wann ein Ausschüttung...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen: Wann dürfen Sie Gewinne ausschütten?

Erwirtschaftet eine GmbH in einem Wirtschaftsjahr einen Gewinn, muss sie zunächst Verluste der Vorjahre ausgleichen. Die Verwendung des darüber hinausgehenden Gewinns liegt grundsätzlich in der Hand der Gesellschaft. Sie hat, wenn nicht etwas anderes im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesetz vorgeschrieben ist, folgende Möglichkeiten: Der Gewinn wird an die Gesellschafter aus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.2 Fiktion von rechtsfähigen Personengesellschaften als Gesamthandsgemeinschaften und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen (Abs. 2 Nr. 2 S. 2)

Rz. 105 § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023[1] mit Wirkung vom 1.1.2024 in das Gesetz eingefügt. Er trägt ebenso wie die Änderung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO der zum selben Zeitpunkt erfolgten Neuregelung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG v. 10.8.2021[2] Rechnung. Danach sind rechtsfähige Personengesellscha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.4 Ausschluss des § 39 Abs. 2 AO wegen Anknüpfung des Steuergesetzes an das Bürgerliche Recht

Rz. 7 Die Möglichkeit, Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis im Wege der Vollstreckung durchzusetzen, ist auf das Vermögen des Vollstreckungsschuldners beschränkt. Dessen Umfang richtet sich nicht nach den Zurechnungsregeln des § 39 AO, sondern nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Dieses bestimmt insbesondere darüber, welche Rechte Dritter die Veräußerung im Weg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.3 Zerlegung in Anteile

Rz. 102 Nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO wird das Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen – soweit für steuerliche Zwecke eine getrennte Zurechnung erforderlich ist – den Beteiligten so zugerechnet, als wären sie nach Bruchteilen beteiligt. Durch diese Regelung wird das privatrechtliche Institut der Gesamthand, das keine rechnerischen Quoten der einzelnen Beteiligten am Gesamt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.8 Nießbrauch

Rz. 57 Nießbrauch ist die Belastung einer Sache[1] oder eines übertragbaren[2] Rechts[3] in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen daraus zu ziehen. Die Bestellung des Nießbrauchs an einem Vermögen oder einer Erbschaft ist nur in der Weise möglich, dass der Nießbraucher den Nießbrauch an den einzelnen zu dem Vermögen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.1 Gesamthandsgemeinschaften und rechtsfähige Personengesellschaften

Rz. 93 Gesamthandsgemeinschaften sind Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, bei denen die Gemeinschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit Träger der Rechte und Pflichten aus den die Gesamthand betreffenden Rechtsverhältnissen sind. Das Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft stellt Sondervermögen dar, über das die Gesamthänder nur gemeinschaftlich ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.2 Erforderlichkeit der anteiligen Zurechnung

Rz. 96 Die anteilige Zurechnung der zum Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter auf die Beteiligten erfolgt nur, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Kann die Besteuerung ohne Aufspaltung durchgeführt werden, so bleibt es bei der Regelzurechnung. Eine anteilige Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO ist erforder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Zurechnung von Einkünften

Rz. 16 § 39 AO gilt nicht unmittelbar für die Zurechnung von Einkünften.[1] Diese sind vielmehr demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht.[2] Je nach Art des Einkunftstatbestands kann dies allerdings die rechtliche bzw. wirtschaftliche Verfügungsmacht über das zur Erzielung der Einkünfte eingesetzte Wirtschaftsgut voraussetzen. Einkünfte a...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.5 Höhe des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld beträgt gemäß § 105 SGB III 67 % für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden – die also selbst mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3–5 EStG haben oder deren Ehegatte oder Lebenspartner mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 4 und 5 des EStG hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.1 Inhalt und Bedeutung, Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 AO ist eine Vorschrift des materiellen Steuerschuldrechts[1], die – mit Ausnahme des zum 1.1.2024 angefügten § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO – die persönliche Zurechnung von Wirtschaftsgütern regelt. Diese bestimmt darüber, welche Person oder Personenvereinigung Steueransprüche zu erfüllen hat, die aus der Herrschaft über das Wirtschaftsgut hergeleitet werden.[2] Für di...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 6 Es gibt 2 Prüfungs- und Überprüfungsmethoden

Für den Prüfer kommen in der Praxis im Wesentlichen 2 Prüfungsmethoden zur Anwendung: Prüfung vom Beleg zur Buchung. Diese Methode wird hauptsächlich in Kleinst- und Kleinbetrieben angewandt. Prüfung von der Buchung zum Beleg. Diese Methode wird in der Regel in Mittel- und Großbetrieben angewandt. Die Buchhaltung und die wirtschaftlichen Verhältnisse können durch folgende Metho...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1.2.1 Treuhandvereinbarung

Rz. 70 Die Bezeichnung einer Vereinbarung als "Treuhandvertrag" reicht für die Anerkennung eines Treuhandverhältnisses i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO nicht aus. Aus den schuldrechtlichen Vereinbarungen muss sich vielmehr eindeutig ergeben, dass die mit der rechtlichen Eigentümer- bzw. Inhaberstellung verbundene Verfügungsmacht im Innenverhältnis zugunsten des Treugebers ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.2 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 40 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften wird der Erwerber wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er aufgrund eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäfts eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergeg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bauherrengemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Als Bauherrengemeinschaft bezeichnet man in erster Linie Modelle, bei denen ein Projektanbieter für ein oder mehr Gebäude, die zu errichten oder grundlegend zu renovieren sind, Geldanleger sucht, die im Wesentlichen die vorgefertigten Planungen und Verträge akzeptieren. Dem Anleger, der sich für eine Investition in Immobilien entschieden hat, bieten die Bauherrengemei...mehr

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Unbeschränkte und beschränk... / 2.5 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach AStG

Eine sog. erweiterte beschränkte Steuerpflicht ist schließlich in § 2 AStG geregelt.[1] Eine solche besteht, wenn eine natürliche Person mit deutscher Staatsangehörigkeit ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in ein niedrig besteuerndes Gebiet verlegt, aber im Inland weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen unterhä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.1 Zweck der Regelung

Rz. 4 Um die Förderung nach den §§ 83 bis 85 EStG ungeschmälert zu erhalten, muss der Zulageberechtigte einen Mindesteigenbeitrag erbringen. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass zum Aufbau der privaten Altersvorsorge jährlich ein bestimmtes Kapital angesammelt werden soll (Zuführungskapital). Bemessungsgrundlage hierfür sind grds. die in der gesetzlichen Rentenversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienfonds / 1 Geschlossene Immobilienfonds­

Geschlossene Immobilienfonds beschränken ihr Fondsvermögen auf ein einzelnes Grundstück oder eine im Voraus festgelegte Anzahl von Grundstücken. Wenn das hierfür erforderliche Kapital gezeichnet ist, werden keine weiteren Gesellschafter aufgenommen. Ein geschlossener Immobilienfonds hat meistens die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer Kommanditgesell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienfonds / 2 Anteile im Privatvermögen

Die Anteilserwerber sind Gesellschafter der Vermietungsgesellschaft. Halten sie die Anteile im Privatvermögen, erzielen sie gemeinsam Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das dürfte auch gelten, wenn die Anleger ihre Anteile über einen Treuhänder halten. Der BFH hat zwar entschieden, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur erzielt, wer selbst den Tatbestand de...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / e) Verschonung von Unternehmensvermögen: Großerwerbe – Verschonungsbedarfsprüfung

§ 28a ErbStG normiert die sog. Verschonungsbedarfsprüfung bzw. das sog. Erlassmodell, welches auf Antrag des Erwerbers (hier die Familienstiftung) einheitlich für alle Arten des erworbenen begünstigten Vermögens zur Anwendung kommen kann, wenn der Erwerb von begünstigten Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG die Grenze von 26 Mio. EUR (Großerwerb, § 13a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § ...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / c) Verschonung von Unternehmensvermögen: Regel- und Optionsverschonung

Voraussetzung, sowohl für die Anwendung der Regel- als auch der Optionsverschonung, ist, dass es sich bei dem übertragenen Vermögen um begünstigungsfähiges Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ErbStG handelt und gem. § 13a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ErbStG die innerhalb von zehn Jahren begünstigten bzw. verschonten Erwerbe insgesamt 26 Mio. EUR (Schwellenwert) nicht überst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / 3. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten Familienstiftungen mit (weiterem) Vermögen auszustatten, welche sich auch in der steuerlichen Betrachtung unterscheiden. Wird eine noch nicht bestehende Familienstiftung errichtet und erstmalig mit Vermögen ausgestattet, so ist dies die sog. Erstausstattung. Die Errichtung und Erstausstattung kann zu Lebzeiten erfolgen als auch von Todes...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / a) Stiftungsgeschäft/Zustiftung

Von Todes wegen kann einer Familienstiftung Vermögen i.R. eines Stiftungsgeschäfts oder i.R. einer Zustiftung übertragen werden. Ein Stiftungsgeschäft von Todes wegen liegt vor, wenn die Errichtung und die damit einhergehende Vermögensübertragung i.R. eines Erbfalls erfolgt, wobei das Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete, inländische und rechtsfähige Stiftung übertrage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / b) Verschonung von Unternehmensvermögen: Grundlagen

Unabhängig davon, ob es sich um ein Stiftungsgeschäft oder um eine Zustiftung handelt, wird der steuerpflichtige Erwerb in § 10 ErbStG geregelt. Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG gilt als steuerpflichtiger Erwerb die Bereicherung der Stiftung, soweit diese nicht steuerfrei ist. Für Stiftungslösungen i.R.d. Unternehmensnachfolge sind daher die §§ 13a, 13b, 13c und 28a ErbStG maß...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.3 Grunderwerbsteuer

Rz. 138 Gründergesellschaft und nachfolgende KG sind auch für die GrESt als dasselbe Steuersubjekt zu behandeln, d. h. Komplementär-GmbH (auch: Vor-GmbH) und künftige Kommanditisten bilden zunächst eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die regelmäßig identisch mit der späteren GmbH & Co. KG ist.[1] Wurde gleichzeitig mit der Gründung ein Grundstück aufgelassen, so unterlieg...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / b) Errichtung

Eine Familienstiftung ist i.S.d. §§ 80 ff. BGB eine mitgliederlose verselbständigte Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit, die die vorgegebenen Stiftungszwecke mit dem Stiftungsvermögen dauerhaft (im Grundsatz als Ewigkeitsstiftung) verfolgt. Die Stiftungszwecke werden vom Stifter durch das Stiftungsgeschäft festgelegt, i.R. dessen auch das Stiftungsvermögen und die ...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.3.8 Mezzanine Finanzierungen

Unter mezzaninen oder hybriden Finanzierungen versteht man Finanzierungsarten, die sowohl Merkmale der Eigenfinanzierung als auch der Fremdfinanzierung aufweisen und daher Eigenkapital- und Fremdkapitalcharakter haben (mezzo (it.) = halb, hybrid = zwitterartig = von zweierlei Herkunft). Der Eigenkapitalcharakter ergibt sich durch die nachrangige Rückzahlung des Kapitals im In...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.2 Kommanditgesellschaft

Rz. 185a § 15a Abs. 1, 1a und 3 EStG bestimmt: (1) Der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft darf weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht; er darf insoweit auch nicht nach § 10d abge...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

Rz. 149 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.1 Eintritt einer GmbH in eine GmbH & Co. KG (Sacheinlage der Komplementär-GmbH)

Rz. 148 Tritt eine GmbH, die einen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält, unter Einbringung ihres Geschäftsbetriebs als Sacheinlage in eine KG ein, so kann auf die Gewinnrealisierung der in ihrem eingebrachten Vermögen enthaltenen stillen Reserven verzichtet werden (§ 24 UmwStG).mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.4.2 Rating-Optimierung

Maßnahmen zur Verbesserung des Ratings beziehen sich auf eine Optimierung der quantitativen und qualitativen Faktoren. Eine kurzfristige Verbesserung der quantitativen Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird häufig nicht möglich sein, da derartige Verbesserungen meistens einen zeitlichen Vorlauf haben. Eine Verbesserung der qualitativen Daten ist dagegen häufig...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / 4. Schlussfolgerung

Wie dargestellt, ist die Familienstiftung eine planbare Gestaltungslösung i.R.d. Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Sie bietet – kombiniert mit besonderen zivilrechtlichen Regelungen zur Ausgestaltung der Destinatärs-Bezugsregelungen als Asset-Protection-Familienstiftung – planbare Lösungsmöglichkeiten über viele Generationen hinweg. Mit den Möglichkeiten der dargestellte...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / f) Erbersatzsteuer

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unterliegen inländische, rechtfähige Familienstiftungen der sog. Erbersatzsteuer bzw. Ersatzerbschaftsteuer. Familienstiftungen werden somit in Zeitabständen von 30 Jahren nach dem ersten Übergang von Vermögen auf die Familienstiftung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 ErbStG – abweichender Beginn: § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 f. ErbStG)...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.4.1 Ratingfaktoren

Beim Rating wird zwischen quantitativen und qualitativen Ratingfaktoren unterschieden. Zu den quantitativen Faktoren gehören insbesondere Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zu den qualitativen Faktoren gehören betriebswirtschaftliche Merkmale des Unternehmens (z. B. Unternehmensführung und Organisation, Qualifikation der Geschäftsführung, Organisationsstrukt...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.2 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Gewinnverteilung für das Steuerrecht

Rz. 171 In wachsendem Maße ist der BFH im Interesse der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit der Rechtsordnung bestrebt, bürgerlich-rechtlich einwandfreien Regelungen auch im Steuerrecht Geltung zu verschaffen. Eine handelsrechtlich wirksam vereinbarte Gewinnverteilung wird grundsätzlich auch steuerlich anerkannt. Eine vom Vertrag abweichende steuerliche Gewinnverteilung be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.2 Widerrufsvorbehalt bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit (§ 8 Abs. 2 Satz 1)

Rz. 19 Der Widerrufsvorbehalt kann nach Abs. 2 Satz 1 auch zu Lasten der Bezieher von Basiselterngeld angebracht werden. Sie müssen im Antrag (§ 7 BEEG) angegeben haben, dass sie im Bezugszeitraum voraussichtlich kein Einkommen erzielen werden. Die Angabe muss sich auf den Bezugszeitraum beziehen. Sie muss dahingehen, dass während des Leistungsbezugs kein Einkommen aus Besch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.3.5 Crowd-Finanzierung

Unter Crowd-Finanzierung (engl. Crowd = Menge/Masse) versteht man die Finanzierung eines Investitionsvorhabens durch eine große Anzahl von Kapitalgebern, die sich jeweils mit relativ kleinen Beträgen an dem Vorhaben bzw. dem Unternehmen beteiligen. Die Investitionssumme wird in diesem Fall also durch eine Vielzahl von Kleinbeträgen aufgebracht. Die Kapitalgewährung erfolgt üb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.3.4 Business Angels

Business Angels sind Personen, die sich an Unternehmen beteiligen und diese Unternehmen durch Kapital und Know-how unterstützen. Business Angels beteiligen sich oft bereits bei oder kurz nach der Unternehmensgründung. Häufig handelt es sich bei Business Angels um erfolgreiche Unternehmer, die durch ihre langjährige Unternehmertätigkeit über mehr Managementerfahrung und Konta...mehr