Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Prüfungsumfang durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 126 Da es für den Gerichtsvollzieher nur auf den äußeren Befund ankommt, für ihn also als Vermögen des Schuldners alles gilt, was sich in dessen Gewahrsam befindet, müssen die Gegenstände, deren Herausgabe verweigert wird, im Pfändungsprotokoll genau bezeichnet werden, damit der Gläubiger seine Herausgabepfändung auch konkretisieren kann (§ 86 Abs. 1 GVGA). Rz. 127 Es ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3 Anforderungen an den Bewertungsansatz bei Einbringung

Tz. 16 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nur wenn bei der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG, ggf iVm § 25 S 1 UmwStG) oder dem (qualifizierten) Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 UmwStG), der zum Erwerb der erhaltenen Anteile geführt hat, nicht sämtliche stille Reserven aufgedeckt worden sind, ist § 22 UmwStG für die weitere Besteuerung der Anteile anwendbar (s § 22 Abs 1 S 1 und Abs 2...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1 Einkünftezurechnung nach § 5 Abs. 1 S. 1

2.1.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 S. 1 2.1.1.1.1 Person i. S. d. § 2 AStG Rz. 45 § 5 Abs. 1 S. 1 AStG legaldefiniert den Begriff der "Person im Sinne des § 2", um daran tatbestandlich anzuknüpfen. Als nämliche Person wird bezeichnet, wer die persönlichen Voraussetzungen des § 2 AStG erfüllt und zugleich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AStG in einem ausländischen Niedrigs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Tz. 89 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten vor allem für grenzüberschreitende Umwandlungen der og Art sind derzeit erst im begrenzten Umfang gegeben. § 1 Abs 1 UmwG begrenzt den Anwendungsbereich des Gesetzes nur auf Rechtsträger mit Sitz im Inl und sieht in §§ 122a ff UmwG nur die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kap-Ges vor. Allerding...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 2. Geld

Rz. 266 Gepfändetes Geld ist nach Abzug der Kosten der Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher dem Gläubiger abzuliefern, § 815 Abs. 1 ZPO. Geld sind gültige deutsche Zahlungsmittel; ferner solche gültigen deutschen Wertzeichen, die vom Gerichtsvollzieher ohne gerichtliche Anordnung in Geld umgewechselt werden können, wie etwa Briefmarken, Stempel-, Kosten- oder Versicher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Keine schädliche Veräußerung bei fehlender Wertverschiebung

Tz. 9 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Findet wegen Nichterfüllung der Fünfjahresfrist durch die Spaltung eine Veräußerung iSv § 15 Abs 2 S 2 UmwStG statt, so führt dies gleichwohl nicht stets zu einer zwingenden Gewinnrealisierung. Der Ges-Geber hat die Rechtsfolgen durch eine ergänzende Regelung in § 15 Abs 2 S 6 UmwStG entsch eingeschr. Danach führt eine Spaltung einer Kö, an d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.1.2 Erwerb eigener GmbH-Anteile

Tz. 111 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Erwerb eigener Anteile durch eine GmbH unterliegt nach § 33 GmbHG hr-lichen Beschränkungen. Eine GmbH darf nur solche Anteile erwerben, auf welche die Einlagen vollständig geleistet wurden. Ferner muss die Kaufpreiszahlung aus dem über den Betrag des Stamm-Kap hinaus vorhandenen Vermögen erfolgen können. Tz. 112 Stand: EL 109 – ET: 03/20...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / B. Wechselprotest

§ 162 Anzuwendende Vorschriften (1) Der Gerichtsvollzieher führt die Aufnahme von Wechselprotesten nach den Artikeln 79 bis 87 WG und den folgenden §§ 163 bis 171 durch. § 163 Arten des Wechselprotestes Das Wechselgesetz kennt folgende Arten des Protestes:mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 3. Auszahlung von nicht gefördertem Altersvorsorgevermögen

Rz. 236 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Auszahlung von Altersvorsorgevermögen, das aus nicht geförderten Beiträgen (vgl. Rn. 136 ff.) stammt, stellt keine schädliche Verwendung im Sinne von § 93 EStG dar. Bei Teilauszahlungen aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag gilt das nicht geförderte Kapital als zuerst ausgezahlt (Meistbegünstigung). Dies schließt jedoch nicht a...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 4. Leistungen, die zum Teil auf geförderten, zum Teil auf nicht geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen (§ 22 Nr. 5 Satz 1 und 2 EStG)

Rz. 141 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Hat der Steuerpflichtige in der Ansparphase sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge zugunsten des Vertrags geleistet, sind die Leistungen in der Auszahlungsphase aufzuteilen. Rz. 142 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Soweit Beiträge in der Ansparphase gefördert oder steuerfrei gestellt (z. B. Rn. 152 ff.) worden sind, sind die Leistung...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / d) Barrierereduzierender Umbau oder energetische Sanierung in oder an einer Wohnung

Rz. 265 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag kann auch für die Finanzierung eines barrierereduzierenden Umbaus oder ab 1. Januar 2024 für energetische Sanierungsmaßnahmen in oder an einer selbst genutzten Wohnung verwendet werden (§ 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG). Das für den barrierereduzierenden Umbau oder die energetische Sanierung entnommene Kapit...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Allgemeines

Rz. 246 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Auszahlung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags ist nur aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag und die Tilgungsförderung nur bei Zahlung von Tilgungsleistungen auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich. Diese Möglichkeiten bestehen jedoch nur bis zum Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags. Der verei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.2 Veräußerungen

Rz. 430 Der Begriff der Veräußerung wird in § 11 Abs. 4 AStG nicht definiert. Es werden allerdings den Gewinnen aus der Veräußerung in § 11 Abs. 4 AStG die Gewinne aus der Auflösung der ausländischen Gesellschaft sowie aus der Herabsetzung des Kapitals der ausländischen Gesellschaft gleichgestellt. Rz. 431 Die beiden Vorgänge der Auflösung und der Herabsetzung des Kapitals st...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Möglichkeiten der schädlichen Verwendung

Rz. 217 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine schädliche Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen liegt beispielsweise in folgenden Fällen vor: (Teil-)Kapitalauszahlung aus einem geförderten Altersvorsorgevertrag an den Zulageberechtigten während der Ansparphase oder nach Beginn der Auszahlungsphase (§ 93 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG), soweit das Kapital nicht als Altersvorsor...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / aa) Rückzahlung der Förderung

Rz. 218 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Liegt eine schädliche Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen vor, sind die darauf entfallenden während der Ansparphase gewährten Zulagen und die nach § 10a Abs. 4 EStG gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen (Rückzahlungsbetrag § 94 Abs. 1 EStG; vgl. Beispiel in Rn. 228). Der Anbieter darf Kosten und Gebühren, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Grundsätzliches

Rz. 2703 [Autor/Stand] Anknüpfung der Gewinnberechtigung an die DEMPE-Funktionen und -Risiken. § 1 Abs. 3c Satz 4 setzt das DEMPE-Konzept der OECD (Rz. 2704) in deutsches Steuerrecht um. Die Vorschrift nennt zunächst die sog. DEMPE-Funktionen (Entwicklung/Erschaffung, Verbesserung, Erhalt, Schutz und Verwertung) und stellt fest, dass diese – soweit nicht vom Eigentümer ausge...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 4. Begünstigte Verwendung (§ 92a Abs. 1 EStG)

Rz. 257 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag sieht der Gesetzgeber drei verschiedene begünstigte Verwendungsarten vor: bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens, wenn das dafür entnommene Kapital mindestens 3 000 EUR beträgt (§ 9...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Schätzungserfordernis

Rn. 418 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Mit dem Begriff der "Cash generating unit" lässt sich anschaulich das Problem der Teilwertermittlung speziell und allg der Bilanzierung darstellen (s §§ 4,5 Rn 18ff (Briesemeister)). Vermögen ist nun einmal ökonomisch dadurch definiert, dass eine bestimmte Einheit (zB Maschine oder auch Unternehmen) in der Zukunft "Kassenüberschüsse" erzeug...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.3 "Derivative" Anteile aus einem Einbringungsvorgang (§ 22 Abs 7 UmwStG)

Tz. 8 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Grundsätze Als "derivativer" Anteil wird hier die Beteiligung an einer Kap-Ges oder Gen bezeichnet, die nicht unmittelbar als Gegenleistung oder Sacheinlagegegenstand an einer Einbringung iSd §§ 20, 21 UmwStG (originäre Anteile, s Tz 6–7a) beteiligt ist, aber ursächlich mit der Einbringung stliche Merkmale dieser originären Anteile erhält. Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3 Vollzug und Rechtsfolgen

Tz. 116 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Durch die Eintragung in das H-Reg aller beteiligten Rechtsträger wird die Umwandlung wirksam. Um die Eintragung herbeizuführen, ist die Umwandlung beim Reg-Gericht anzumelden (s §§ 16, 17, 125, 199 UmwG). Der Anmeldung ist eine Erklärung der Vertretungsorgane beizufügen, dass keine Klage gegen die Wirksamkeit des Beschl anhängig ist (s § 16 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns I

Tz. 54d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Rechtsfolgen des Tatbestands gem § 22 Abs 1 S 1 (ggf iVm S 6) UmwStG sind die rückwirkende Ermittlung, die Festsetzung (s Tz 63ff) und Besteuerung (s Tz 59ff) eines Gewinns aus der Einbringung (sog Einbringungsgewinn I), der in § 22 Abs 1 S 3 UmwStG ges definiert ist:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Merkblätter

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Übergang zum elektronischen Verfahren (> Elektronische Kommunikation) sind frühere Anleitungen wie die ‚Lohnsteuerfibel’ für > Arbeitnehmer oder für die > Steuererklärung zunehmend durch Informationen der FinVerw im > Internet (zB bei www.elster.de) ersetzt worden. Zum Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht auf Lizenzen und Honora...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Einbringung von Betriebsvermögen durch Einzelrechtsnachfolge (§ 1 Abs 3 Nr 4 UmwStG)

Tz. 64 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Neben den umw-rechtlichen Möglichkeiten der Umstrukturierung erlaubt das UmwStG auch die st-neutrale Einbringung von BV qua Einzelrechtsnachfolge. Übernehmender Rechtsträger können Kap-Ges, Genossenschaften (§ 20 UmwStG) oder Pers-Ges (§ 24 UmwStG) sein. Dabei ist der Anwendungsbereich für eine Anwendung des § 24 UmwStG hier nicht auf Pers-Ha...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zielsetzung

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Beteiligung von ArbN am Unternehmenskapital wird seit Jahrzehnten gefördert (zur Rechtsentwicklung > Rz 5 ff), und zwar aktuell mit einem Steuerfreibetrag für eine vom ArbG unentgeltlich oder verbilligt überlassene Mitarbeiterkapitalbeteiligung (vgl § 3 Nr 39 EStG; > Rz 50 ff), durch die Möglichkeit, die Besteuerung des stpfl Teils des ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3.1 Allgemeines

Tz. 155 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus der optierenden Gesellschaft, die zivilrechtlich eine Personenhandelsgesellschaft ist, aus und erfüllt der verbleibende Gesellschafter nicht die pers Voraussetzungen eines übernehmenden Rechtsträgers nach § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 4 UmwStG, ist nach § 1a Abs 4 S 6 KStG von einer fiktiven Auflösung der...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Die Zurechnung erfolgt vorrangig beim Stifter und nachrangig bei den Bezugs- oder Anfallsberechtigten bei unbeschränkter Steuerpflicht. Eine Beschränkung auf natürliche Personen erfolgt nicht, somit sind auch Körperschaftsteuersubjekte von der Vorschrift erfasst.[1] Im Moment der Zurechnung muss die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bestehen[2] (§ 1 Abs. 1, Abs. 2 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Verhältnis des § 1 zur (verdeckten) Einlage

Rz. 28.9 [Autor/Stand] § 1 oder Einlage bzw. Entnahme. Für Leistungen, die eine inländische Muttergesellschaft an ihre ausländische Tochtergesellschaft unentgeltlich oder teilunentgeltlich erbringt, stellt sich stets die Frage, ob eine Gewinnkorrektur vorrangig nach § 1 oder nach Einlage- bzw. Entnahmegrundsätzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 und § 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG) vorzunehm...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / V. Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Prozesses

Rz. 140 Hauptsächlich bei unternehmensbezogenen Mandaten ist es üblich, vor prozessualen Schritten festzustellen, ob eine spätere Vollstreckung überhaupt Erfolg verspricht. Auch bei der Inanspruchnahme eines privaten Schuldners empfiehlt sich, vor einer Kostenauslösung beim Amtsgericht des Schuldners nachzufragen, ob dieser die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, ob ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.8 Arbeitnehmerüberlassung

Rn 20 Angesichts des Umstands, dass es für die Anwendbarkeit von § 113 auf die Art der geschuldeten Tätigkeit nicht ankommt, kann das Arbeitsverhältnis eines Leiharbeitnehmers – wie sich mittelbar auch aus § 11 Abs. 4 AÜG ergibt – mit den Privilegierungen des § 113 gekündigt werden, wenn über das Vermögen des Verleihers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Da im Rahmen der...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Sicherungsvollstreckung

Rz. 28 Ist das titulierte Urteil gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, darf der Gläubiger nur im Wege der Sicherungsvollstreckung die Zwangsvollstreckung betreiben (§ 720a Abs. 1 ZPO). Dem Gläubiger ist gestattet, die Vollstreckung durch Pfändung oder Sicherung zu bewirken (Zwangssicherungshypothek am Grundstück), die Verwertung ist jedoch ausgeschlossen. Rz. 29...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.4 Kein zusätzlicher Abzug von Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung

Tz. 164 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 10b Abs 1a EStG können Zuwendungen in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun VZ nach Antrag des Stpfl bis zu einem Betrag von 1 Mio EUR zusätzlich zu den als SA iSd § 10b Abs 1 EStG zu berücksichtigenden Zuwendungen abgezogen werden. § 9 KStG enthält keine entspr Vors...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 5. Rückgabe von Pfandstücken

§ 120 (1) Pfandstücke, deren Veräußerung nicht erforderlich gewesen ist oder die entweder auf Anweisung des Gläubigers oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung freigegeben sind, stellt der Gerichtsvollzieher ohne Verzug dem Empfangsberechtigten zur Verfügung und gibt sie gegen Empfangsbescheinigung heraus, wenn sie aus dem Gewahrsam des Schuldners oder eines Dritten ent...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

Rz. 179 Das zentrale Vollstreckungsgericht führt das Schuldnerverzeichnis derjenigen Personen,mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.1 Antrag

Rz. 38 Es wird ein Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten im Tatbestand des § 16 Abs. 1 AStG vorausgesetzt. Unter der Beantragung ist kein förmlicher Antrag zu verstehen, es genügt die bloße Geltendmachung von Abzugsbeträgen.[1] Eine Geltendmachung umfasst jedes Verhalten des Stpfl. gegenüber dem FA aus dem sich ergibt, das...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 2. Antragstellung

Rz. 391 Bei dem zu stellenden Arrestgesuch (§ 920 ZPO) ist zu beachten:mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.4 Verfahren

Rz. 95 Nach im Schrifttum vorherrschender Auffassung handelt es sich bei der Haftung gem. § 5 Abs. 2 AStG nicht um eine Sachhaftung i. S. d. § 76 AO.[1] Die Haftung ist in dem Verfahren nach § 191 AO durch Haftungsbescheid geltend zu machen. Haftungsschuldner ist die ausländische Gesellschaft, deren Vermögen den zugerechneten Einkünften zugrunde liegt.[2] Rz. 96–99 einstweilen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.1.2 Vermeidung der regulären beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Rz. 163 Nach einer im Schrifttum vertretenen und als herrschend bezeichneten[1] Auffassung kann ein Erwerb i. S. v. § 4 Abs. 1 AStG nicht vorliegen, wenn nicht Inlandsvermögen (mit-)übertragen wird. Einer anderen Auffassung zufolge müsse Inlandsvermögen nicht übertragen werden, aber jedenfalls vorliegen. Wie bereits oben unter Rz. 78 ff. diskutiert, sind diese Auffassungen m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Nicht rechtsfähige Anstalten

Tz. 49 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für die Abgrenzung nicht rechtsfähiger Anstalten von nicht rechtsfähigen Stiftungen gelten im Wes die gleichen Kriterien wie bei den entspr rechtsfähigen Institutionen (s Tz 43). Bei nicht rechtsfähigen Anstalten handelt es sich um eigenständige organisatorische Gebilde, die – ohne rechtsfähig zu sein – einen bestimmten Zweck verfolgen. Im Ge...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul N – Einholung Auskünfte Dritter

Rz. 78 Sehr viel wichtiger als die Auskünfte nach Modul M zum Aufenthalt des Schuldners sind die Auskünfte nach Modul N über Einkommen und Vermögen des Schuldners. Modul N gibt die Möglichkeit, Anträge auf Einholung von Auskünften Dritter nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Der Gläubiger kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 802l ZPO bei dem Ger...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.6 Zeitpunkt der Zurechnung

Rz. 58 Die Zurechnung der Einkünfte erfolgt zum Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Hierfür bedarf es einer gesonderten Feststellung (§ 18 Abs. 4 AStG).[1]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2.1 Stiftender Personenkreis

Rz. 60 Bei natürlichen Personen als Stiftende kommt es auf die Unternehmenseigenschaft des Stifters an. Diese kann durch die Unternehmer- oder Mitunternehmereigenschaft begründet sein[1], d. h. eine natürliche Person muss entweder als Einzel- oder Mitunternehmer Gewinneinkünfte beziehen und im Rahmen dieses Unternehmens die ausländische Stiftung begründen. Auch wenn i. d. R....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Der ökonomische Gehalt

Rn. 732 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Ermittlung des Teilwertes von Beteiligungen erfordert, wenn keine Börsenpreise verfügbar sind, eine Unternehmensbewertung (des Beteiligungsunternehmens). Nach neuerer betriebswirtschaftlicher Erkenntnis wird der Unternehmenswert durch den Barwert der erwarteten künftigen Einzahlungsüberschüsse (für den Anteilseigner), vereinfacht: der k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 19.3.2004 – IV B 4 - S 1301 USA-22/04 (Steuerliche Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company), BStBl. I 2004, 411

Rz. 3 [Autor/Stand] Für die Frage, ob die Limited Liability Company (LLC) US-amerikanischen Rechts für Zwecke der deutschen Besteuerung als Körperschaft oder als Personengesellschaft einzuordnen ist, gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: I. Vorbemerkung In den USA wird die Rechtsform der Limited Liability Company (wörtlich: Gesellschaft mit...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.4 Zurechnungsquote bei mehreren Begünstigten

Rz. 1152 Bei mehreren inländischen Begünstigten ist zudem die Zurechnungsquote nach § 18 Abs. 4 i. V. m. 18 Abs. 1 S. 3 2. Halbs. AStG festzustellen. In diesen Fällen ist festzulegen, welches die zuzurechnenden Steuerbemessungsgrundlagen für die einzelnen Stpfl. sind.[1] Die Besteuerungsgrundlagen sind mangels Beteiligungsverhältnis quotal entsprechend "ihrem Anteil" zwischen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.3.3 Fehlende Vorschrift für spätere Gewinnausschüttungen

Rz. 194 Wenngleich das Gesetz die Veräußerung der Anteile und die Vornahme wesentlicher Gewinnausschüttungen – für Zwecke des Ausschlusses eines Entfallens der Wegzugssteuer bei Rückkehr sowie für Zwecke des Widerrufs der Ratenstundung – im Rahmen der Wegzugsbesteuerung gleichstellt, wird diese Gleichstellung zulasten des Stpfl. nicht konsequent verfolgt. Der Wegzugsbesteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 36 Der Begriff der ausländischen Familienstiftung erfährt mit Satz 1 i. V. m. Abs. 2 seine Legaldefinition. Es muss sich um einen Rechtsträger handeln, der als Stiftung qualifiziert (§ 15 Abs. 2 AStG) und weder über Sitz noch Geschäftsleitung im Inland verfügt, d. h. es muss ein nach ausländischem Recht gegründeter Rechtsträger sein, der im Inland nicht über einen Ort de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1024 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 KStG idF des JStG 2008 ist für Minder- und Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, in der St-Bil des OT ein besonderer aktiver oder passiver AP zu bilden. Praktiziert wurde die Bildung organschaftlicher AP jedoch bereits seit länger als einem halben Jahrhundert vor ihrer ges Kodifizierung. Vor der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fichtelmann, Beendigung der Organschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens? GmbHR 2005, 1346; Maus, Die ustliche Organschaft in Liquidation und Insolvenz, GmbHR 2005, 859; Hölzle, UStliche Organschaft und Insolvenz der OG, DStR 2006, 1210; Walter/Stümper, Überraschende Gefahren nach Beendigung einer Organschaft, GmbHR 2006, 68; Bahns/Graw, Organschaftliche Einkommenszurechn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.3 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts

Tz. 83 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die optierende Gesellschaft hat die ges vorgeschriebenen Einschränkungen für einen Bw-/Zwischenwertansatz zu beachten, wenn und soweit nicht sichergestellt ist, dass das eingebrachte BV später bei der optierenden Gesellschaft der Besteuerung mit KSt unterliegt (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG), die MU-Anteile zum Einbringungsstichtag über ein neg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.1 Grundsatz

Rz. 87 Gem. § 4 Abs 1 AStG tritt bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen über den im Rahmen der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG bezeichneten Umfang (also das Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG) hinaus eine Steuerpflicht ein "für alle Teile des Erwerbs, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte ...mehr