Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 5.3 Erstattung der Meldung an Minijob-Zentrale

Sämtliche Meldungen für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte sind ausschließlich an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu erstatten. Wichtig Versicherungspflicht bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen Soweit infolge der Zusammenrechnung von geringfügig entlohnten Beschäftigungen untereinander oder mit nicht geringfü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 7 Insolvenz

Durch eine Insolvenz des Arbeitgebers endet die versicherungspflichtige Beschäftigung nicht. Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur rechtlichen Beendigung der Beschäftigung fort, längstens aber bis eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen wird.[1] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 8.1 Ausschließlich unfallversicherungspflichtige Personen

Arbeitgeber müssen auch für ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert Beschäftigte Meldungen abgeben. Zu den nur unfallversicherten Beschäftigten zählen u. a.: sozialversicherungsfreie beurlaubte Beamte in einer (Neben-)Beschäftigung (z. B. ein beurlaubter verbeamteter Lehrer, der in einer Privatschule tätig ist), Studenten in einem sozialversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 2.5 Annahmestellen

Zur Annahme der Daten vom oder zur Meldung zum Arbeitgeber, zu ihrer technischen Prüfung und zur Weiterleitung innerhalb eines Sozialversicherungszweiges oder an andere Sozialversicherungsträger werden Annahmestellen durch die Krankenkassen errichtet.[1] Die Meldedaten für versicherungspflichtig Beschäftigte sind an die Datenannahmestelle der zuständigen Krankenkasse zu über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 6 Pflegeversicherung

Besteht für den in Deutschland beschäftigten Grenzgänger Versicherungspflicht im Bereich der Krankenversicherung, ist er auch versicherungspflichtig im Bereich der Pflegeversicherung.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzausfallgeld / 3.4 Berechnung der Insolvenzgeldumlage

Es gelten die Regeln zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Das bedeutet, dass Grundlage für die Berechnung das rentenversicherungspflichtige Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist. Zum erstattungsfähigen Arbeitsentgelt gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch Sonderzahlungen des Arbeitgebers wie zum Beispiel Urlaubsgeld, Pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherungspflicht ... / 1 Einbeziehung von Gesellschafter-Geschäftsführern

In der Praxis gibt es häufig Gesellschafter-Geschäftsführer oder auch mitarbeitende Gesellschafter, die nicht gleichzeitig Geschäftsführer sind, die daran interessiert sind, nicht als sozialversicherungspflichtig eingestuft zu werden. Meist ist die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge der zentrale Beweggrund. Aber auch der umgekehrte Fall ist in der Praxis anzutreffen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 3.2 Feststellung einer selbstständigen Tätigkeit

Selbstständige Handelsvertreter unterliegen nicht der Versicherungspflicht. Allerdings sind Handelsvertreter, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, als sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen rentenversicherungspflichtig.[1] Unter bestimmten Voraussetzungen ist nach §...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.2 Freistellung von der Arbeitspflicht

Rz. 49 Häufig wird der Arbeitnehmer im Aufhebungsvertrag von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Anrechnung sämtlicher noch offener Urlaubsansprüche freigestellt.[1] Die Anrechnung restlicher Urlaubsansprüche ist arbeitsrechtlich jedoch nur im Fall einer unwiderruflichen Freistellung möglich, da der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nur durch eine unw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rentenversicherung)

Zusammenfassung Begriff In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, sofern die jeweiligen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Liegt die Versicherungspflicht dem Grunde nach vor, wird diese für bestimmte Personenkreise von einer Versicherungsfreiheit "überlagert" oder es besteht die Möglichkeit einer – antragsabhängigen – Befreiung von der Versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / Zusammenfassung

Begriff In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, sofern die jeweiligen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Liegt die Versicherungspflicht dem Grunde nach vor, wird diese für bestimmte Personenkreise von einer Versicherungsfreiheit "überlagert" oder es besteht die Möglichkeit einer – antragsabhängigen – Befreiung von der Versicherungspflicht. Wer n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geburtsdatum / 4 Versicherungspflicht bzw. -freiheit

Das Geburtsdatum ist auch im Bereich der Versicherungspflicht sehr wichtig. So besteht Versicherungsfreiheit bei Personen, die eine Beschäftigung aufnehmen und gleichzeitig eine Altersvollrente beziehen. Die Versicherungsfreiheit tritt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, unterliegt in der Kranken- und Pflegeversicherung unte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.4 Sonstige Versicherte

Zu den sonstigen Versicherten, bei denen außerhalb einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit liegende Sachverhalte zur Versicherungspflicht führen, zählen: Eltern, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind; nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen pflegen; Wehrdienstleistende unter bestimmten Voraussetzu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit / 1 Von der Versicherungspflicht ausgenommene Personen

Durch die Versicherungsfreiheit sind Personen von der Versicherungspflicht ausgenommen, für die der Gesetzgeber kein Schutzbedürfnis in der Sozialversicherung sieht. Dies kann daran liegen, weil eine anderweitige Absicherung gegeben ist, wie z. B. für Beamte, Richter und Berufssoldaten. Versicherungsfreiheit kann aber auch in der jeweiligen Tätigkeit begründet sein, wie z. B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.2 Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft

Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft sind in dem Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen. Sofern allerdings am 31.12.1991 Versicherungspflicht aufgrund des 3. RVÄndG bestand und sich die Betreffenden nicht von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, bleiben sie in ihrer Tätigkeit rentenversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.1 Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen Beschäftigte[1] und ihnen gleichgestellte Personen. Dazu zählen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind; Personen zur betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildung, auch wenn sie kein Arbeitsentgelt erhalten; Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Blindenwerk...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1 Versicherung kraft Gesetzes

Verschiedene Personenkreise sind nach dem SGB VI rentenversichert. 1.1 Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen Beschäftigte[1] und ihnen gleichgestellte Personen. Dazu zählen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind; Personen zur betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildung, auch wenn sie kein Arbeitsentgel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 2 Pflichtversicherung auf Antrag

Auf Antrag können sich pflichtversichern, sofern nicht bereits gesetzlich in der ausgeübten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit oder aufgrund eines Sozialleistungsbezugs Versicherungspflicht besteht: Entwicklungshelfer und Personen, die für eine begrenzte Zeit im Ausland beschäftigt sind.[1] Ebenso Personen, die bei einer amtlichen Vertretung des Bundes oder der Länd...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.11 Beginn der Versicherungspflicht bei Mehrfachbeschäftigungen

Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, das Versicherungsverhältnis des jeweiligen Arbeitnehmers zu beurteilen. Damit er alle für seine Beurteilung relevanten Tatbestände kennt, ist der Arbeitnehmer nach § 28o SGB IV verpflichtet, dem Arbeitgeber die für die Beurteilung der Versicherungsverhältnisse erforderlichen Angaben zu machen. Bei mehreren Beschäftigungen gilt dies gege...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.3 Selbstständige

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen auch bestimmte Selbstständige, und zwar Lehrer und Erzieher unter bestimmten Voraussetzungen; Krankenpflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen; Hebammen/Entbindungspfleger; Künstler und Publizisten im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes; Seelotsen der Reviere; Hausgewerbetreibende; Küstenschiffer und Küstenfischer unter b...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Meldungen für Pflegeperson / 3.1 Meldepflichtige Tatbestände und Meldefristen

Folgende meldepflichtige Tatbestände und Meldefristen sind bei dem Meldeverfahren für die versicherungspflichtigen Pflegepersonen vorgesehen:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.2 Hauptbeschäftigung und geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übt ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, findet eine Zusammenrechnung nicht statt, sodass die geringfügig entlohnte Beschäftigung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei bleibt (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB V, § 27 Abs. 2 SGB...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit / Zusammenfassung

Begriff Versicherungsfreiheit liegt vor bei Personen, für die zwar die Voraussetzungen für das Bestehen von Versicherungspflicht dem Grunde nach gegeben sind, die jedoch aus Gründen, die in ihrer Person oder in der Eigenheit der Beschäftigung/Tätigkeit liegen, kraft gesetzlicher Regelungen von der Versicherungspflicht ausgenommen sind. Hiervon zu unterscheiden ist die Befrei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Meldungen für Pflegeperson / Zusammenfassung

Begriff Besteht aufgrund einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit Versicherungspflicht, haben die Pflegekassen bzw. privaten Versicherungsunternehmen den Zeitraum der Versicherungspflicht und die maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen zu melden. Diese Meldungen erfolgen gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialv...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Meldungen für Pflegeperson / 1 Hintergrund der Meldeverpflichtung

Pflegepersonen unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Besteht Versicherungspflicht, ergibt sich daraus die Verpflichtung zur Beitragsentrichtung durch den Leistungserbringer. Damit die entrichteten Beiträge z. B. dem Rentenkonto der Pflegeperson gutgeschrieben werden, sind entsprechende Mel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.7 Überschreiten der Entgeltgrenze

Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Wird die Geringfügigkeitsgrenze in einzelnen Monaten ausnahmsweise überschritten, ist dies für den Status der geringfügig entlohnten Beschäftigung unschädl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.1 Besonderheiten in der Rentenversicherung

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind generell rentenversicherungspflichtig. An dem Charakter einer geringfügigen Beschäftigung ändert sich dadurch nichts. Das ist wichtig, insbesondere im Hinblick auf die Addition von Beschäftigungen. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Die Rentenversicherungspflicht kann durch einen Antrag auf Befreiung von der Versi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit / 3.1 Geringfügig entlohne Beschäftigung

Geringfügig entlohnte Beschäftigte konnten bis 31.12.2012 in der gesetzlichen Rentenversicherung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Sie unterlagen dann der Versicherungspflicht mit entsprechenden beitrags- und leistungsrechtlichen Konsequenzen. Auch seit dem 1.1.2013 kann für zuvor aufgenommene geringfügig entlohn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Meldungen für Pflegeperson / 2 Angabe in den Meldungen

Die Mitteilung der Pflegekasse bzw. des privaten Versicherungsunternehmens hat folgende Angaben für die Pflegeperson zu enthalten:[1] die Rentenversicherungsnummer, soweit bekannt, den Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, die Anschrift, den Beginn und das Ende der Pflegetätigkeit, den Pflegegrad des Pflegebedürftigen, die beitragspflichtigen Einnahmen, d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.1 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Häufig üben Teilzeitkräfte gleichzeitig mehrere Beschäftigungen für verschiedene Arbeitgeber aus. Handelt es sich bei diesen Beschäftigungen jeweils um geringfügig entlohnte Beschäftigungen, sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV die Arbeitsentgelte der einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Das Gesamtergebnis entscheidet dann über die Versicherungspflicht oder Versicherungsfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 3.4 Ärzte, Therapeuten, Heilpraktiker und Apotheker

Versicherungsfrei sind selbstständig tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der selbstständigen Berufstätigkeit stehen. Versicherungsfreiheit besteht z. B. auch dann, wenn der Arzt bei einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probearbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Ein Probearbeitsverhältnis (oder Probezeitvereinbarung) wird in der Regel für die Anfangsphase eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses zum Zwecke der Erprobung vereinbart. Im Zentrum solcher Vereinbarungen steht die Bestrebung, das Arbeitsverhältnis möglichst schnell und unproblematisch beenden zu können, falls die Erprobung negativ verläuft. Gesetze, Vorschriften...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2.1 Zusammenrechnung

Bei der Prüfung der Versicherungsfreiheit kommt es nicht nur auf die aktuelle Beschäftigung an. Die Zeiten mehrerer aufeinanderfolgender kurzfristiger Beschäftigungen (Anmeldungen sind jeweils mit dem Personengruppenschlüssel 110 erfolgt) sind zusammenzurechnen, unabhängig davon, ob sie geringfügig entlohnt oder mehr als geringfügig entlohnt sind. Es ist jeweils bei Beginn e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2.2 Überschreiten der Zeitgrenzen

Überschreitet eine kurzfristige Beschäftigung entgegen der ursprünglichen Erwartung die ursprünglich vereinbarte Zeitdauer, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein, es sei denn, dass die Merkmale einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorliegen. Stellt sich bereits im Laufe der Beschäftigung die längere Dauer heraus, liegt eine kurzfristige Besch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.3 Unfallversicherung

Für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte), die kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei sind, besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die zuvor beschriebenen Regelungen der Versicherungsfreiheit gelten hier also nicht. Die Rentenversicherungsträger prüfen auch die Zuordnung d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / Zusammenfassung

Begriff Versicherungsfrei sind Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung durch eine gesetzliche Regelung ausgenommen sind. Versicherungsbefreit sind Personen, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Der Begriff der Versicherungsfreiheit bezeichnet hier eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass jeder Arbeitnehmer kraft Gesetzes vers...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.4 Betriebliche Altersversorgung

Die im Bereich des TVöD Beschäftigten haben nach § 25 TVöD Anspruch auf Versicherung zum Zweck einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Altersversorgungstarifverträge (ATV und ATV-K). Geringfügig Beschäftigte sind seit dem 1.1.2002 aufgrund der Streichung des früheren § 3 Buchst. n BAT/BAT-O nicht mehr vom Geltungsbereich der Altersversorgungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2 Kurzfristige Beschäftigung

Eine Beschäftigung kann Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auch begründen, wenn diese die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt. Dies gilt selbst dann, wenn auch die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt werden. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, umgangssprachlich als Minijob bezeichnet, liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV nur vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Weitere Voraussetzungen (z. B. Einhaltung einer bestimmten Arbeitszeit) sind nicht zu erfüllen. Ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, ist vom...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 14.3 Krankenversicherungsschutz während rechtswidriger Streiks?

Nach § 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V bleibt trotz fehlender Beitragsleistungen bei rechtmäßigen Streiks die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Krankenversicherung erhalten. Die sich im Umkehrschluss daraus ergebenden negativen Rechtsfolgen aus einem rechtswidrigen Streik, bei dem ebenfalls keine Beiträge mehr gezahlt werden, werden durch die allgemeine Bestimmung des § ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2.1 Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht

Seit dem 1.1.1996 ist die Antragspflichtversicherung für diejenigen Personen ausgeschlossen, die in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit in der Rentenversicherung entweder versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.[1] Damit sind von der Antragspflichtversicherung z. B. ausgeschlossen: Versicherungsfreie Altersvollrentner oder Versorgungsbezieher[2], Versor...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 3 Beginn und Ende der Versicherungspflicht

3.1 Beginn der Antragspflichtversicherung Die Versicherungspflicht beginnt für Sozialleistungsbezieher mit dem Beginn der Sozialleistung oder dem Bezug von Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang mit Organ-, Gewebe- oder Blutspenden, Arbeitsunfähige/Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch mit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Reha-Maßnahme, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 3.1 Beginn der Antragspflichtversicherung

Die Versicherungspflicht beginnt für Sozialleistungsbezieher mit dem Beginn der Sozialleistung oder dem Bezug von Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang mit Organ-, Gewebe- oder Blutspenden, Arbeitsunfähige/Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch mit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Reha-Maßnahme, wenn der Antrag auf Versicherungspflicht inn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Lohnabzug

Begriff Der Arbeitgeber ist Beitragsschuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Er hat gegenüber dem Beschäftigten einen Anspruch auf den von ihm zu tragenden Beitragsanteil (Arbeitnehmeranteil). Der Arbeitgeber kann diesen Anspruch nur im Wege des Abzugs des Gesamtsozialversicherungsbeitrag vom Arbeitsentgelt geltend machen. Unerheblich ist, nach welcher Rechtsvorschr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2.4 Nicht ausgeschlossener Personenkreis

Die Einschränkungen für die Zulassung der Antragspflichtversicherung gelten nur, wenn die Versicherungsfreiheit oder die Befreiung von der Versicherungspflicht sich nur auf eine bestimmte Beschäftigung oder Tätigkeit bezieht und für sie nicht die Zugehörigkeit zu einem anderweitigen Alterssicherungssystem Voraussetzung war. Deshalb werden von der Antragspflichtversicherung w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Handwerkerversicherung / 5 Rechtslage ab 1.1.2004 (rückwirkend geändert)

Rückwirkend zum 1.1.2004 wurde die zuvor beschlossene Erweiterung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für selbstständige Gewerbetreibende nach § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI wieder aufgehoben. Daraus folgt, dass trotz der Änderungen in der HwO die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wie bis 2003 nur für Personen vorliegt, die ein Handwerksgewerbe nur bei N...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Handwerkerversicherung / 2 Rechtslage vom 1.1.1961 bis 31.12.1991

Das HwVG ordnete die Handwerkerversicherung neu. Diese wurde von der Angestellten- zur Arbeiterrentenversicherung überführt, nicht nur hinsichtlich der zukünftigen Beiträge, sondern auch in Bezug auf die bisher nach dem HVG gezahlten Beiträge. Die Leistungsgewährung erfolgte durch den zuständigen Träger der Arbeiterrentenversicherung, d. h. durch die Landesversicherungsansta...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Handwerkerversicherung / Zusammenfassung

Begriff Bis 1991 bestanden eigenständige gesetzliche Regelungen zur Einbeziehung der Handwerker in die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Diese wurden als Handwerkerversicherung bezeichnet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Handwerker war vom 1.1.1939 bis 31.12.1961 im Gesetz über di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 1.2 Arbeitsunfähige und Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch

Auf Antrag werden auch Personen rentenversicherungspflichtig, die zwar im letzten Jahr vor Beginn einer Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitationsleistung in der Rentenversicherung zuletzt versicherungspflichtig waren, aber keinen Anspruch auf Krankengeld haben, weil sie privat krankenversichert, nicht krankenversichert oder ohne Anspruch auf Krankengeld bei einer gesetzlichen Krank...mehr