Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 14 Lebensversicherung / I. Allgemeines

Rz. 129 Auch ein Lebensversicherungsvertrag kann durch Vereinbarung der Vertragsparteien jederzeit geändert werden (§ 311 Abs. 1 BGB). Abzugrenzen ist eine solche Vertragsänderung von dem Abschluss eines neuen Lebensversicherungsvertrages. Entscheidend für die Frage, ob eine Vertragsänderung oder ein Neuabschluss vorliegt, ist der Wille der Vertragsparteien, [134] insbesonder...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Gegenstand der Rechtsschutzversicherung gem. § 125 VVG sowie § 1 ARB bzw. Nr. 1 ARB 2012

Rz. 107 "Das Wesen der Rechtsschutzversicherung besteht darin, dass der Rechtsschutzversicherer nach Eintritt eines Versicherungsfalls für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie notwendig ist, sorgt und die dem Versicherungsnehmer hierbei entstehenden Kosten trägt. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist notwendig, wenn sie hinreic...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (3) Zur Nacherfüllung erforderliche Aus- und Einbaukosten (Ziff. 4.4.3)

Rz. 118 Ziff. 4.4.3 durchbricht das Grundprinzip, dass nachbesserungsbedingte Austauschkosten nicht versicherbar sind, so wie es sich aus den AHB grundsätzlich ergibt, und schränkt damit auch den Ausschluss nach Ziff. 6.1.1 ein. Über Ziff. 4.4.3 wird die Aus- und Einbaukostendeckung – und dies, obwohl nach Auffassung der Versicherungswirtschaft ein ganz erhebliches Risikopot...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / V. Vorauszahlung

Rz. 157 Ein Versicherer kann dem Versicherungsnehmer bis zur Höhe des Rückkaufswertes (§ 169 VVG) eine sog. Vorauszahlung (auch Policendarlehen genannt) auf die Versicherungsleistung gewähren. In der Vergangenheit wurde überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Policendarlehen nicht um ein Darlehen i.S.d. seinerzeit geltenden § 607 BGB a.F. handelt. Demgeg...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Personen- und Sachschäden aufgrund von Sachmängeln infolge des Fehlens von vereinbarten Eigenschaften (Ziff. 4.1 des Modells)

Rz. 61 Der Hintergrund der Ziff. 4.1 ist in der bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung für Mangelfolgeschäden aus der ehemaligen "Zusicherung von Eigenschaften" nach § 463 BGB a.F. zu sehen.[160] Mit der Streichung des § 463 BGB a.F. ist der Sinn des Deckungsbausteins 4.1 durchaus fragwürdig. Mit guten Gründen lässt sich die These vertreten, dass...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Vertretbarkeitslehre

Rz. 247 Da sich bei streng objektiver Beurteilung erhebliche Risiken insbesondere für den Versicherungsnehmer ergeben, der sich u.U. Behandlungen ausgesetzt sieht, die nicht erforderlich, überzogen oder gar falsch sind, und da zudem in der medizinischen Wissenschaft angesichts unterschiedlicher Lehrmeinungen eine "richtige" bzw. "falsche" Therapie nicht immer einwandfrei und...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Versicherungsfähigkeit, § 11 MB/KT

Rz. 617 Versicherungsfähigkeit bedeutet die Zugehörigkeit des Versicherungsnehmers oder Versicherten zu der nach dem jeweiligen Tarif versicherbaren Personengruppe. Auch in § 15 Abs. 1 a MB/KT wird auf die Versicherungsfähigkeit Bezug genommen und der Wegfall mit Rechtsfolgen verbunden. Hinweis Zur Beurteilung der Rechtsfolgen ist danach zu unterscheiden, ob die Versicherungsf...mehr

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Warum ist ein Umweltmanagem... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Die Zahl der betrieblichen Pflichten aus umweltrechtlichen Anforderungen ist vielfältig und für den Einzelnen unüberschaubar. Die Geschäftsleitung muss Pflichten dokumentiert an geeignete Mitarbeiter delegieren. Diese Mitarbeiter müssen in der Lage sein, diesen Pflichten nachkommen zu können. Um diese Aufbau- und Ablauforganisation rechtssicher zu gestalten, bietet sich ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für die tatsächliche, regelmäßige Teilnahme an einer Leistung oder Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgt ein Kostenausgleich durch die Agentur für Arbeit. Dies schließt Kosten vor Beginn der Maßnahme ein, wenn ein sachlicher Zusammenhang besteht (vorzeitige Anreise, notwendige Lernmittel für die Maßnahme). Es muss sich um erforderliche Kosten handeln, die für d...mehr

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Brandursachen im Betrieb / 4.1 Rauchen

Rauchen ist sowohl unter Brandschutzaspekten als auch unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes ein immer wieder heiß diskutiertes Thema. Mit der Einführung des § 5 Arbeitsstättenverordnung wurde eindeutig geklärt, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflichten unbedingt dafür zu sorgen hat, dass Beschäftigte nicht krebserregendem Rauch ausgesetzt sind. Prakti...mehr

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Warum ist ein Umweltmanagem... / Zusammenfassung

Überblick Die Argumente, die für ein Umweltmanagementsystem sprechen, lassen sich einteilen in: Gründe der Rechtssicherheit [1]: Erfüllung von Organisationspflichten Haftungsausschluss Verlust des Versicherungsschutzes vermeiden Nutzen für die Umwelt: Grundlage für die systematische und kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung Erhöhung der Transparenz: Interne und externe Komm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.2 Ergänzende Leistungen nach § 64 SGB IX

Rz. 9 Die Norm enthält eine umfassende Aufzählung aller die medizinische und berufliche Rehabilitation zusätzlich ergänzender Leistungen. Als Teilnahmekosten im Rahmen einer Maßnahme der besonderen Leistungen nach § 117 werden für den teilnehmenden Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Agentur für Arbeit Beiträge und ggf. Beitragszuschüsse zur Sicherstellung eines V...mehr

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Entsendung: Leistungen und Versicherungsschutz

Zusammenfassung Überblick Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt, sollte der Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer sichergestellt werden. Der Umfang, der noch sichergestellt werden muss, richtet sich wesentlich nach dem Beschäftigungsstaat. Wird eine Person in einen EU/EWR-Staat oder die Schweiz entsandt, werden alle Versicherungszweige von den e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / Zusammenfassung

Überblick Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt, sollte der Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer sichergestellt werden. Der Umfang, der noch sichergestellt werden muss, richtet sich wesentlich nach dem Beschäftigungsstaat. Wird eine Person in einen EU/EWR-Staat oder die Schweiz entsandt, werden alle Versicherungszweige von den entsprechenden R...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / Sozialversicherung

1 Krankenversicherung Ist ein Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt, ist abhängig vom Beschäftigungsstaat zu prüfen, ob die Möglichkeit einer weiteren Krankenversicherung besteht und ggf. welche Leistungen im Ausland in Anspruch genommen werden können. 1.1 Ausstrahlung und Anwendung deutscher Rechtsvorschriften Die nachfolgenden Ausführungen gelten immer in den Sachverhalten, in ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1 Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt, ist abhängig vom Beschäftigungsstaat zu prüfen, ob die Möglichkeit einer weiteren Krankenversicherung besteht und ggf. welche Leistungen im Ausland in Anspruch genommen werden können. 1.1 Ausstrahlung und Anwendung deutscher Rechtsvorschriften Die nachfolgenden Ausführungen gelten immer in den Sachverhalten, in denen eine Ausstrahlu...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 4 Unfallversicherung

Im Bereich der Unfallversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. 4.1 Staaten, mit denen ein Abkommen besteht Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Staat, mit dem ein Abkommen besteht, ...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.3 Abkommensstaaten

Es gelten die Regelungen des jeweiligen Abkommens über Soziale Sicherheit. 1.3.1 Leistungen in einem Abkommensstaat Im Bereich der Abkommensstaaten gelten die jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit. Der Bereich der Krankenversicherung wird in den Abkommen über Soziale Sicherheit für Bosnien-Herzegowina, Israel, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Tunesien und dem Ver...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.4 Vertragsloses Ausland

Sollte eine Ausstrahlung vorliegen, gelten die deutschen Rechtsvorschriften weiter. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, gelten ausschließlich die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. 1.4.1 Leistungen im vertragslosen Ausland Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Ar...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.2 Entsendung ins vertragslose Ausland

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung ins vertragslose Ausland entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung. War der Arbeitnehmer bisher freiwillig versichert, kann auch die freiwillige Versicherung aufrechterhalten werden.mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.4 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet. Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 2 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. 2.1 EU/EWR-Staat oder die Schweiz Liegt eine Entsendung in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz vor, gelten weiterhin die deutschen Re...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 2.2 Abkommensstaaten

Die Abkommen über Soziale Sicherheit umfassen keine Pflegeversicherung. Liegt keine Entsendung im Sinne des jeweiligen Abkommens vor, sollte eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Ist der Arbeitnehmer während der Entsendung privat krankenversichert, kann er auch eine Anwartschaft in der privaten Pflegeversicherung abschließen.mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 3 Rentenversicherung

3.1 Staaten, mit denen ein Abkommen besteht Wird ein Arbeitnehmer in einem Staat, mit dem ein Abkommen besteht, beschäftigt, ist eine zusätzliche Absicherung im Bereich der Rentenversicherung grundsätzlich nicht erforderlich, da die ausländischen Versicherungszeiten anerkannt werden und der Arbeitnehmer im Rentenalter entweder 2 Renten (eine deutsche und eine ausländische Ren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 3.2 Vertragsloses Ausland

3.2.1 Freiwillige Rentenversicherung Wird ein Arbeitnehmer im vertragslosen Ausland beschäftigt und handelt es sich bei der Beschäftigung um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen.[1] Bei der freiwilligen Rentenversicherung kann di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.5.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 3 Umfang des Versicherungsschutzes

Zu den versicherten Tätigkeiten auf Dienst- und Geschäftsreisen fallen alle Tätigkeiten, die zwangsläufig im engen Zusammenhang mit der Reise und den mit der Dienstreise verbundenen Aufgaben stehen. Im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit Auf Dienstreisen stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie auf dem Weg, der zur Ausführung e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 2.3 Vertragsloses Ausland

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 3.2.1 Freiwillige Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im vertragslosen Ausland beschäftigt und handelt es sich bei der Beschäftigung um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen.[1] Bei der freiwilligen Rentenversicherung kann die Beitragshöhe selbst festgelegt wer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 3.1 Staaten, mit denen ein Abkommen besteht

Wird ein Arbeitnehmer in einem Staat, mit dem ein Abkommen besteht, beschäftigt, ist eine zusätzliche Absicherung im Bereich der Rentenversicherung grundsätzlich nicht erforderlich, da die ausländischen Versicherungszeiten anerkannt werden und der Arbeitnehmer im Rentenalter entweder 2 Renten (eine deutsche und eine ausländische Rente) erhält oder die ausländischen Zeiten be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.1.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.2 Anwartschaftsversicherung

Die in einem anderen Mitgliedsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet. Eine Anwartschaftsversicherung[1] ist nicht notwendig. Sollte das Einkommen des Arbeitnehmers über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen und dieser während der Auslandstätigkeit privat krankenversichert sein, wäre eine Anwartschaftsversicherung zu empfehlen. Dadurch ist es dem Arbeitne...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 4.2 Vertragsloses Ausland

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung im vertragslosen Ausland kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass bei einem Arbeitsunfall bzw. bei einer Berufskrankheit der Arbeitnehmer sich mit der Unterstützung seines Arbeitgebers...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.2 EU/EWR-Staat oder die Schweiz

Im Bereich der EU/EWR-Staaten und der Schweiz gelten die Regelungen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004. Diese gelten auch für Sachverhalte mit dem Vereinigten Königreich, die vom Austrittsabkommen erfasst werden. 1.2.1 Entsendung in einen anderen Mitgliedsstaat Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem anderen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.4 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.2 Entsendung in einen Abkommensstaat

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem Abkommensstaat eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Hierbei sind sowohl eine Pflichtversicherung, eine freiwillige Versicherung und eine Familienversic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.6 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung in einen Abkommensstaat arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.4 Leistungen bei Krankheit

Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Abkommen der Sozialen Sicherheit die jeweilige Anspruchsbescheinigung. Bei Aufenthalt in Mazedonien, Montenegro und in Serbien gilt die Europäische Krankenversicherungskarte. Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur sofort notwendige Sachleistungen in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.5 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich.[1] Um den richtigen Schutz zu erhalten, müssen eine Reihe von Dingen beachtet und im Vorfeld geklärt werden. Hierzu gehören vor allem Fragen zum Leistungsumfang (z. B.: Wo leistet die Versicherung? Wie lange leistet die Versicherung? Gibt es eine Befristung hinsichtlich d...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.5.4 Vollversicherung

Bei der Krankheitsvollversicherung handelt es sich um eine private Krankenversicherung, die ein Versicherter anstelle einer gesetzlichen Krankenversicherung auswählt.[1] Merkmal dieser Versicherung ist, dass sie nicht nur als Ergänzungsversicherung abgeschlossen wird. Bei der Vollversicherung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Diese kann dazu führen, das...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.5.2 Gruppenversicherung

Bei einer Gruppenversicherung wird eine bestimmte Personengruppe in einem Vertrag zusammengefasst und gegen ein Risiko versichert. Diese Versicherung ist in der Regel für Unternehmen interessant, die häufig Arbeitnehmer ins Ausland entsenden. Es gibt sowohl Gruppenversicherungen, die individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens ausgestaltet werden, als auch Gruppenversic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 3.2.2 Rentenversicherung auf Antrag

Liegt bei einer Beschäftigung im vertragslosen Ausland keine Ausstrahlung vor, kann neben einer freiwilligen Rentenversicherung eine Versicherung auf Antrag abgeschlossen werden. Die Beiträge für die Rentenversicherung auf Antrag sind einkommensabhängig und werden als Pflichtbeiträge gewertet. Dies bedeutet, dass diese Zeiten bei der Prüfung der Voraussetzungen für Erwerbsmi...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.1 Ausstrahlung und Anwendung deutscher Rechtsvorschriften

Die nachfolgenden Ausführungen gelten immer in den Sachverhalten, in denen eine Ausstrahlung gegeben ist bzw. die deutschen Rechtsvorschriften weiter angewendet werden können. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Beschäftigungsstaat um einen Staat handelt, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gilt, mit dem ein Abkommen über Soziale Sicher...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.1 Entsendung in einen anderen Mitgliedsstaat

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Hierbei sind sowohl eine Pflichtversicherung, eine freiwillige Versicherung[1] und eine Fam...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 4.1 Staaten, mit denen ein Abkommen besteht

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Staat, mit dem ein Abkommen besteht, entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls bzw. der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates. Dies kann dazu führen, dass eine Person Einschränkunge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.1.2 Kostenerstattung des Arbeitgebers

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Besonderheiten bei der Kostenerstattung für den Arbeitgeber gibt es im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit und im Rahmen der Abkommen über Soziale Sicherheit.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.3 Leistungen bei Krankheit

Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit die Europäische Krankenversicherungskarte, die sich in der Regel auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte befindet. Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur die Sachleistungen in Anspruch nehmen können, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 5 Arbeitsförderung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsförderung weiter. Sollte es sich nicht um eine Ausstrahlung handeln, kann im Bereich der Arbeitsförderung eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Sollte der Arbeitnehmer in einem Staat tätig sein, mit dem ein Abkommen besteht, wäre zu prüfen,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.5 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeit gebunden. Sollten Zwei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.1 Leistungen in einem Abkommensstaat

Im Bereich der Abkommensstaaten gelten die jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit. Der Bereich der Krankenversicherung wird in den Abkommen über Soziale Sicherheit für Bosnien-Herzegowina, Israel, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Tunesien und dem Vereinigten Königreich erfasst.mehr