Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3 Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit / eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens (Abs. 1 Nr. 3)

Arbeitnehmer § 78 Abs. 1 Nr. 3 Fall 1 BPersVG betrifft nur Arbeitnehmer. Das ergibt sich aus der Terminologie ("Tätigkeit" bei Arbeitnehmer, "Dienstposten" bei Beamten). Mitbestimmungspflichtig ist die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Nach der Definition des BVerwG[1] wird eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit dann übertragen, wenn d...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.12 § 74 Abs. 2 Nr. 6: Sozialeinrichtungen

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 6 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen bei der "Errichtung, Verwaltung, wesentliche[n] Änderung und Auflösung von Sozialeinrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform". Sozialeinrichtungen sind begrifflich: vom Arbeitgeber/Dienstherrn dauerhaft geschaffene Einrichtungen, die den Beschäftigten (oder zumindest einzelnen Gruppen von Beschäftigten) so...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen

Leitsatz 1. Ob das wirtschaftliche Eigentum an GmbH-Anteilen dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen ist, ist Gegenstand der tatrichterlichen Würdigung durch das Finanzgericht und daher wegen § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend. 2. Ist der Vorbehaltsnießbraucher nicht wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile, ist die Ablös...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 3.5 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören Beiträge zugunsten einer Kranken- und Pflegeversicherung, soweit diese nicht im Rahmen der Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören z. B. Beitragsanteile, die auf Wahlleistungen entfallen oder zur Finanzierung des Anspruchs auf Krankengeld dienen, Beiträge zur freiwill...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.9 § 75 Abs. 1 Nr. 7a LPVG BW: Übertragung höher- oder niederwertiger Tätigkeiten (Arbeitnehmer)

Die Norm gilt nur für Arbeitnehmer (nicht für Beamte) – das ergibt sich aus ihrem Sprachgebrauch ("Tätigkeiten" einer "Entgeltgruppe"). Das beamtenrechtliche Pendant bildet § 75 Abs. 1 Nr. 6 LPVG BW (s.o .). Übertragung höherwertiger Tätigkeiten Sie kommt in der Praxis in zwei Varianten vor, als nur vorübergehende und als dauerhafte Übertragung höherwertiger Tätigkeiten:mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.5 § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG BW: Eingruppierung etc.

Die Nr. 3 hat hohe Praxisrelevanz, schon weil sich bei jeder Einstellung die Frage der Eingruppierung und der Stufenzuordnung stellt und weil bei vielen Umsetzungen die Frage zu beantworten ist, ob sie eine Höhergruppierung auslöst. Auch sind Stufenlaufzeitverkürzungen nach § 17 Abs. 2 TVöD / TV-L nicht selten. Dabei ist zu vorab beachten, dass dem Personalrat bei Ein-, Höher...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.1 Übertragung auf den anderen Elternteil

Die Übertragung ist nur möglich bei einem Elternpaar[2], das verheiratet oder verpartnert ist und seit mindestens dem vorangegangenen VZ dauernd getrennt lebt, geschieden oder nicht verheiratet oder verpartnert ist und wenn beide Elternteile unbeschränkt steuerpflichtig sind.[3] Voraussetzungen für die Übertragung des (halben) Kinderfreibetrags sind der Antrag desjenigen Elterntei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung: Abgrenz... / 4 Teilkündigung

Unter einer Teilkündigung versteht man im Gegensatz zur Änderungskündigung, die das gesamte Arbeitsverhältnis betrifft, die gesonderte Kündigung einzelner Arbeitsbedingungen mit der Maßgabe, dass der Fortbestand des übrigen Arbeitsverhältnisses nicht berührt werden soll. Der Ausspruch einer Teilkündigung ist grundsätzlich unzulässig [1], weil durch sie das von den Arbeitsvert...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung: Abgrenz... / 1.3 Abgrenzung zur Änderungskündigung

Die Frage, ob der Arbeitgeber im Einzelfall kraft seines Direktionsrechts eine wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen herbeiführen kann oder ob es hierzu einer Änderungskündigung bedarf, kann nicht allgemein beantwortet werden. Maßgeblich sind der konkrete Arbeitsvertrag und die Umstände des Einzelfalls. Dabei richtet sich der Umfang des Direktionsrechts in erster Linie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 1 Vertragliche Grundlage

Die Aufwandsentschädigung ist im Gegensatz zum Auslagenersatz Bestandteil des Arbeitsentgelts.[1] Es bedarf einer vertraglichen Grundlage, also eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer individualrechtlichen Vereinbarung, die auch auf einer Gesamtzusage oder auf einer betrieblichen Übung beruhen kann. Auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung: Abgrenz... / 5 Widerrufsvorbehalt

Besonders im Bereich der Gratifikationen oder Prämien kommt es in der Praxis häufig vor, dass derartige Sonderleistungen vom Arbeitgeber unter Widerrufsvorbehalt gewährt werden. Ein Widerrufsvorbehalt kann seine Rechtsgrundlage im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag haben. Die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts, d. h. eines Rechts zur...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.4 Eingruppierung / Höher- und Rückgruppierung / jeweils einschließlich Stufenzuordnung (Abs. 1 Nr. 4)

Dieser Mitbestimmungstatbestand betrifft nur Arbeitnehmer. Eingruppierung Eingruppierung ist begrifflich die Zuordnung des Arbeitnehmers (anhand der von ihm vertraglich geschuldeten = auszuübenden Tätigkeit) zu einer Entgeltgruppe des TVöD / TV-L . Der Begriff der Eingruppierung betrifft dabei primär die erstmalige Zuordnung eines Beschäftigten zu einer Entgeltgruppe – nämlich i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 2.1.1 Grundsatz

Zu den Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Beiträgen zum Aufbau einer privaten Basisversorgung im Alter als Sonderausgaben gehört, dass die Beiträge nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Aufwendungen stehen.[1] Dies bezieht sich nicht auf den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und einen diesem gleichgestellten steuerfre...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.15 § 74 Abs. 2 Nr. 9: Aufstellung von Sozialplänen

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 9 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen über die "Aufstellung von Sozialplänen einschließlich Plänen für Umschulungen zum Ausgleich oder zur Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen, die den Beschäftigten infolge von Rationalisierungsmaßnahmen entstehen". Der Mitbestimmungstatbestand greift vor allem für den Fall, dass der Arbeitgeber/Dienstherr Rat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auslandskinder / 4.2 Vergleichsrechnung (Günstigerprüfung) nach § 31 EStG

Die Vergleichsrechnung ist auch für Auslandskinder durchzuführen, wenn der Steuerpflichtige für sie einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag hat. Der Steuerminderung aus dem Abzug der Freibeträge für Kinder wird der Anspruch auf die vergleichbare ausländische Leistung für Kinder gegenübergestellt. Die Berücksichtigung der vergleichbaren ausländischen Leistun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 5.1 Arbeitsrechtliche Aspekte

Die Frage, ob und wie oft die Arbeitnehmer überhaupt vor Ort in den Betrieb kommen müssen, hat ebenfalls ein hohes Einsparpotential. Wenn man sich an die Zeiten der Pandemie erinnert, gab es auf den Straßen zu den eigentlichen Stoßzeiten in großen Städten kaum Staus. Insofern können in einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie die Flexibilisierung der Lage der Arbeitszeit sowie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.7 Schenkung als Element der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 25 Die Schenkung hat im Rahmen der Erbfolgeplanung ihre wesentlichste Bedeutung.[1] Die vorweggenommene Erbfolge ist gesetzlich nicht definiert. Aus den Begriffen "Erbfolge" und "vorweggenommen" lässt sich jedoch deren Tatbestand ableiten. Dabei stehen vertragliche Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge im Vordergrund. Erfolgt die Ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.3 Grunderwerbsteuer

Rz. 281 Bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge, insbes. der lebzeitigen Übertragung von Gesellschaftsanteilen, steht i. d. R. die ertrag- und schenkungsteuerliche Beurteilung im Fokus, während die GrESt in den Hintergrund rückt. Die GrESt kann sich aber aufgrund der hohen GrESt-Sätze in den Bundesländern von bis zu 6,5 % (Nordrhein-Westfalen) ggf. erheblich auf die Nac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.4 Gewillkürte Erbfolge

Rz. 60 Im Rahmen der gewillkürten Erbfolge kann der Erblasser bereits zu Lebzeiten seine Erben bestimmen und damit die gesetzliche Erbfolge ausschließen. Die gewillkürte Erbfolge ist in der Praxis durch Testament nach § 2064 BGB oder Erbvertrag nach § 1941 BGB möglich. Durch einen Erbvertrag kann der Erblasser einen Erben einsetzen sowie Vermächtnisse und Auflagen anordnen. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8 Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 76 Der Erbe kann nach § 2346 Abs. 2 BGB auf seinen Erb- oder Pflichtteil auch im Voraus verzichten. Bei dem Verzicht handelt es sich um einen vom Erblasser zu Lebzeiten geschlossenen Vertrag mit einem Erben, durch den der Anfall der Erbschaft ausgeschlossen wird. Ein entsprechender Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung nach § 2348 BGB und kann nur durch den Erblasse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.6 Kein Sonderausgabenabzug nach willkürlich ausgesetzten Zahlungen

Rz. 192 Änderungen eines Versorgungsvertrags können steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn sie von den Vertragsparteien schriftlich fixiert worden sind.[1] Leistungen müssen wie vereinbart erbracht werden, andernfalls ist der Sonderausgabenabzug gefährdet. Sind sie dazu aus wirtschaftlichen Gründen nicht (mehr) in der Lage, muss der Vertrag an die geänderten Verhält...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 14 Die Unternehmensnachfolge kann durch verschiedene zivil- und steuerrechtliche Besonderheiten beeinflusst werden. Sie ist ein entscheidender Faktor zur Erhaltung von Unternehmen und dient ebenso der Sicherung von Arbeitsplätzen bei mittelständischen Unternehmen. Rz. 15 Es lassen sich folgende Gestaltungsziele definieren[1]: Unternehmenskontinuität, Wirtschaftliche Absiche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.6 Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 108 Die rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel ermöglicht beim Tod eines Gesellschafters den Eintritt von Nachfolgern außerhalb der Erbfolge und somit ohne Rücksicht auf die Erbenstellung. Der Nachfolger muss entweder im Gesellschaftsvertrag bereits mitgewirkt haben oder der Übernahme des Anteils mit allen verbundenen Rechten und Pflichten in sonstiger Weise zugestimmt hab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.5 Keine Versorgungsleistungen bei Gleichstellungsgeldern

Rz. 191 Hat der Erbe aufgrund eines Erbverzichtvertrags seinen Geschwistern auf deren Lebenszeit wiederkehrende Leistungen zu erbringen, ist die Vermutung, dass damit erbrechtliche Ansprüche zeitlich gestreckt, nicht jedoch als Sonderausgaben abziehbare Versorgungsleistungen gezahlt werden, nur in Ausnahmefällen widerlegt. Als Argument für die Versagung des Sonderausgabenabz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.7 Gestaltungsmöglichkeit bei Versorgungsleistungen

Rz. 193 Hat der Vermögensübergeber neben dem nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG begünstigten Vermögen im Rahmen des Übertragungsvertrags oder der Verfügung von Todes wegen weiteres nicht begünstigtes Vermögen übertragen (z. B. Grund-, Wertpapiervermögen), ist für die Zuordnung der Versorgungsleistungen die konkrete Vereinbarung im Übertragungsvertrag maßgebend. Dabei wird es grund...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.4 Unentgeltlichkeit

Rz. 20 Nach § 516 BGB muss die Zuwendung der Vertragsparteien unentgeltlich erfolgen, d. h. eine Gegenleistung wird rechtlich weder vereinbart noch gewährt.[1] Eine Gegenleistung wird angenommen, wenn ein gegenseitiger Vertrag i. S. v. § 320 BGB vorliegt, bei dem Schuldner und Gläubiger zur Leistung verpflichtet sind, z. B. bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts gegen Übe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.5 Rechtsgeschäftliche Eintrittsklausel

Rz. 105 Eine Eintrittsklausel gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Während die einfache Eintrittsklausel die Möglichkeit aller Erben regelt, in die Personengesellschaft einzutreten, können bei einer qualifizierten Eintrittsklausel nur bestimmte Erben in die Personengesellschaft eintreten. Aufgrund der Eintrittsklausel kommt es beim Tod des Gesellschafters nicht automatisch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.2 Maßnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 198 Als Maßnahmen zur Regelung der vorweggenommenen Erbfolge sind sämtliche Rechtsgeschäfte unter Lebenden möglich, die nicht dem Erbrecht unterliegen. Es besteht keine Einschränkung auf die typischen Formen des Erbrechts, z. B. Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis. Rz. 199 Als Gestaltungsmittel kommen u. a. die Schenkung, die Errichtung neuer oder die Umwandlung besteh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.2 Versorgungsleistungen bei unentgeltlicher Vermögensübertragung

Rz. 181 Nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG begünstigte Versorgungsleistungen sind wiederkehrende Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung – in der Regel zur vorweggenommenen Erbfolge – geleistet werden.[1] Voraussetzung ist die Übertragung des in Rz. 180 genannten Vermögens aufgrund vertraglicher Regelung unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1 Unterschiede bei den Gesellschaftsformen

Rz. 82 Hinsichtlich der Gesellschaftsformen lässt sich für Zwecke der Unternehmensnachfolge zwischen den folgenden Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden: Personengesellschaften: OHG (§ 15 EStG Rz. 244), KG (§ 15 EStG Rz. 245), GmbH & Co. KG (§ 15 EStG Rz. 246); Kapitalgesellschaften: Unternehmergesellschaft bzw. GmbH, AG, KGaA, SE. Rz. 83 Kapital- und Personengesellschafte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.5.1 Vor- und Nachteile einer gleitenden Unternehmensnachfolge

Rz. 141 Beim gleitenden Unternehmensübergang erfolgt die Übertragung, indem nach und nach mehr Verantwortung auf den Nachfolger übergeht. Dadurch ist eine optimale Gewöhnung der Kunden bzw. Nutzung von Erfahrungen des Alteigentümers möglich. Praxis-Beispiel Gleitender Unternehmensübergang U möchte anlässlich seines 55. Geburtstags seiner einzigen Tochter T, die gerade ihr BWL-...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.4.1 Ausgleichszahlungen

Rz. 220 Der Schenker verfügt häufig – neben dem zu übergebenden Unternehmen – nicht über ausreichend weiteres Vermögen, um alle Abkömmlinge gleich zu behandeln. Gleichwohl möchte er das Unternehmen in seiner Substanz (d. h. gegenständlich) erhalten und in dieser Form auch weitergeben, gleichzeitig aber auch eine wenigstens annähernde wirtschaftliche Gleichbehandlung seiner K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3 Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt

Rz. 45 Nießbrauchsgestaltungen zeichnen sich dadurch aus, dass das Vermögen und dessen Erträge unterschiedlichen Personen zugeordnet werden. Bei einem Nießbrauchsvorbehalt überträgt der bisherige Eigentümer im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen auf einen Nachfolger und behält sich den Nießbrauch an diesem Vermögen vor. Entsprechend steht beim Nießbrauchsvorbehalt ...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Entschädigungen

Entschädigungen sind nicht steuerbare Vermögenszuflüsse, wenn sie als Vermögensentschädigung gezahlt werden. So stellt z. B. eine Entschädigung, die der Eigentümer eines Mietshauses vom Straßenbauamt für eine durch eine Straßenbaumaßnahme infolge der erhöhten Verkehrslärmbeeinträchtigung bedingte Wertminderung der Nutzungsmöglichkeit der Außenwohnbereiche (z. B. Loggia, Balk...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Substanzausbeuteverträge

Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung die zeitlich begrenzte Überlassung von Grundstücken zur Hebung der darin ruhenden Bodenschätze (sog. Ausbeuteverträge) grundsätzlich als Pachtverträge beurteilt und Einnahmen daraus zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gezählt. Nur in besonderen Ausnahmefällen können danach Ausbeuteverträge als Veräußerungsvorgänge angesehe...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Bodenschätze

Einnahmen (und Ausgaben) aus der zeitlich begrenzten Überlassung eines Grundstücks zur Hebung der darin ruhenden Bodenschätze, wie Kies oder Lehm (sog. Ausbeuteverträge), also aus der Nutzungsüberlassung zur Bodenschatzgewinnung, zählen regelmäßig zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.[1] Ausbeuteverträge können in besonders ...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Vormietrecht

Das Entgelt für die Einräumung eines Vormietrechts gehört als vorweggenommene Mietzahlung zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Abstandszahlung, die ein Mietinteressent nach Abschluss eines Vormietvertrags für die Entlassung aus diesem Vertrag an den Eigentümer des zu vermietenden Objekts leistet, unterliegt als Entschädigung für entgehende Einnahmen aus Verm...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Zusammenfassung

Überblick Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück, ein Gebäude oder ein Gebäudeteil gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, daraus auf Dauer der Nutzung ein positives Ergebnis zu erzielen (Ständige Rechtsprechung, z. B. BFH, Urteil v. 11.7.2017, IX R 42/15, BFH/NV 2017 S. 1422, Rz. 12 m.w.N.). Dies...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.14.1 Anwendung der DE-minimis-Verordnung

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann aufgrund von § 7b Abs. 5 EStG nur in Anspruch genommen werden, soweit die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission v. 18.12.2013 über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen[1] (De-minimis-Verordnung) in der jeweils geltenden Fassun...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Dienstleistung

Die Vermietung einer Wohnung i. S. d. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG setzt voraus, dass eine Vereinbarung über eine zeitweise entgeltliche Nutzungsüberlassung einer Wohnung i. S. d. § 535 BGB getroffen worden ist. Diese Voraussetzung ist grundsätzlich auch dann erfüllt, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund einer im Arbeits- oder Dienstvertrag getroffenen Vereinbarung ne...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Wohnungsüberlassung durch Arbeitgeber

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund einer im Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag getroffenen Vereinbarung neben einem Barlohn eine Wohnung, liegt insoweit eine Vermietung i. S. d. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG vor.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Angehörige als Miteigentümer

Bei Angehörigen als Miteigentümer muss wie in allen Fällen des Miteigentums zunächst geprüft werden, ob diese z. B. ein Gebäude oder einen Gebäudeteil gemeinschaftlich vermietet und somit den objektiven Tatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG gemeinschaftlich verwirklicht haben oder ob lediglich einer der Miteigentümer dies getan hat.[1] Eine schlichte Beteiligung am Vermietun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.4 Fördergebiet

Die Regelung gilt zunächst für jede neue Mietwohnung im Inland. § 7b EStG findet auch Anwendung, wenn die neue ­Mietwohnung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat belegen ist, der aufgrund vertraglicher Verpflichtung Amtshilfe entsprechend dem EU-Amtshilfegesetz in einem Umfang leistet, der für die Überprüfung der Voraussetzungen dieser Vorschr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenaustausch: Digitale Sc... / 7 Zukunft: Die Bedeutung digitaler Schnittstellen nimmt zu

Die Bedeutung digitaler Schnittstellen wächst mit rasanter Geschwindigkeit. Industrie 4.0 setzt voraus, dass Daten nicht nur kaufmännisch und nicht nur innerhalb des Unternehmens ausgetauscht werden. Das Lieferkettencontrolling funktioniert nur dann optimal, wenn Informationen innerhalb der Kette schnell und zuverlässig ausgetauscht werden können. Der Staat mit den unterschi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Schönheitsreparaturen

Zu den Einkünften gehört auch eine Entschädigungszahlung, die ein Mieter dafür leistet, dass er seiner Verpflichtung, die Schönheitsreparaturen vornehmen zu lassen, nicht nachgekommen ist.[1] Im Übrigen wirkt sich eine Vereinbarung mit dem Mieter, dass er neben der Miete die Schönheitsreparaturen zu tragen hat, auf die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht aus. Erse...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Arbeitnehmerwohnung

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund einer im Arbeits- oder Dienstvertrag getroffenen Vereinbarung neben dem Barlohn eine Wohnung in der Weise zur Nutzung, dass die Nutzungsüberlassung Teil der vom Arbeitgeber geschuldeten Entlohnung ist, liegt eine Vermietung i. S. v. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG vor. Die Höhe der Mieteinnahme entspricht dem anteiligen Wert der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Dienstbarkeit

Ob das Entgelt für die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit[1] oder einer Grunddienstbarkeit[2] zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehört oder als eine nicht steuerbare Einnahme für eine Vermögensübertragung anzusehen ist, hängt vom wirtschaftlichen Gehalt der getroffenen Vereinbarungen ab: Baulast zur Nutzung eines Grundstücks als Stellplatz ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Verstoß gegen die Rechnungsausstellungspflichten (§ 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 101 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14 Abs. 2 S. 2 UStG [1] genannten Fällen auf die Ausstellung einer Rechnung verzichtet wird. In diesen Fällen legt das Gesetz dem Leistenden eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung auf, deren Verletzung kann durch einen speziellen Bußgeldtatbestand sanktioniert werden. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenaustausch: Digitale Sc... / 2.1 Fakturierung: Erlöse, Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer werden in die Debitorenbuchhaltung übernommen

Eine bewährte Schnittstelle bildet die Integration der Daten, die bei der Fakturierung entstehen. Bei jeder Ausgangsrechnung fallen Buchungen an, die Erlöse, Umsatzsteuer, Erlösschmälerungen usw. betreffen. Sie können in die Debitorenbuchhaltung integriert werden, ohne dass manuelle Arbeit anfällt. Die Schnittstelle von der Fakturierung in die Buchhaltung ist seit vielen Jahr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteueranrechnung: St... / 4.1 Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags

Gesellschafter von OHG oder KG, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA sowie atypisch stille Gesellschafter[1] müssen sich das 4-Fache des Gewerbesteuer-Messbetrags sowie die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer zwecks Anrechnung auf die jeweilige individuelle Einkommensteuer teilen. An der Aufteilung nehmen auch Kapitalgesellschaften teil, wenn sie Gesellschafter von ...mehr