Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 305 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Neu gefasst wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1996. Das Zwei...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.1 Zuständige Stellen (Abs. 1)

Rz. 4 Die Länder bestimmen die Stellen, die für die Ausgabe der eHBA oder eBA zuständig sind (Satz 1 Nr. 1). Die zur Ausgabe der elektronischen Berufsausweise zuständigen Stellen müssen höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen (sog. Trust-Center). Als zur Bestätigung der berufsrechtlichen Befugnisse zuständige Stellen kommen unter anderem die Ärzte- und Apothekerkammern...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.1 Begriff Gesamtvergütung (Abs. 1)

Rz. 22 Die KVen und KZVen erbringen aufgrund ihrer in § 75 jeweils normierten Aufträge zur Sicherstellung und Gewährleistung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung der Mitglieder mit Wohnort im Bezirk der KV/KZV und der mitversicherten Familienangehörigen der gesetzlichen Krankenkassen jeweils eine Gesamtleistung, die in Form der vertrags(zahn)ärztlichen Gesamtvergütungen v...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.3.1 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL-Leistungen)

Rz. 44 Vergütungen für Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen/-zahnärztlichen Versorgung sind vom Ausgabenvolumen des Abs. 2 Satz 2 ausgenommen, ebenso ärztliche/zahnärztliche Leistungen oberhalb der ausreichenden, notwendigen, zweckmäßigen, in fachlich gebotener Qualität geleisteten und wirtschaftlich erbrachten vertrags(zahn)ärztlichen Leistungen. Diese Mehrleistungen...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.4 Anrechnung auf die Gesamtvergütung und vertrags(zahn)ärztliche Kostenerstattungsleistungen (Abs. 2 Satz 8)

Rz. 46 Eine Besonderheit stellen bei gesetzlich Krankenversicherten die Kostenerstattungsleistungen dar, die dann auf die vertrags(zahn)ärztliche Ge­samtvergütung angerechnet werden, wenn sie von Vertrags(zahn)ärzten, Vertragspsychotherapeuten oder zugelassenen medizinischen Versorgungszentren erbracht und höchstens in Höhe der Vergütung erstattet werden, welche die Krankenk...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 3 Literatur und Materialien

Rz. 10 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen – handelnd durch den GKV-Spitzenverband – und dem Bundesamt für Soziale Sicherung zur Durchführung des Finanzausgleichs nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5 in der aktuell gültigen Fassung v. 1.9.2020.mehr

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Sommer, SGB XI § 118 Beteil... / 2.1 Mitwirkungsrechte der Interessenvertreter auf Bundesebene

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 räumt den auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach Maßgabe einer nach Abs. 2 zu erlassenden Rechtsverordnung ausdrückliche Mitwirkungsrechte ein. Diese Rechte gestatten es den betroffenen Organisationen, jeweils bei der Erarbeitung oder Änderung der n...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.3.2 Risiken bei Pauschalvergütung

Die Vereinbarung von Pauschalvergütungen dient der Erleichterung des Abrechnungsverfahrens für wiederkehrende Tätigkeiten. Dabei ist zu beachten, dass grundsätzlich alle mit der Tätigkeit entstehenden gesetzlichen Gebühren durch die Pauschalen abgegolten werden, also auch Auslagen und eventuell entstehende Zusatzgebühren, z. B. für die Einrichtung einer Buchführung. Deshalb ...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2.1.2 Personensorgeberechtigte

Rz. 10 Personensorgeberechtigte sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII Personen, denen nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht. Die Personensorge ist Teil der elterlichen Sorge. Sie ist in § 1626 Abs. 1 BGB definiert. Danach haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge...mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 13 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen – handelnd durch den GKV-Spitzenverband – und dem Bundesamt für Soziale Sicherung zur Durchführung des Finanzausgleichs nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5 in der aktuell gültigen Fassung v. 1.9.2020.mehr

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Sommer, SGB XI § 63 Betrieb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen – handelnd durch den GKV-Spitzenverband – und dem Bundesamt für Soziale Sicherung zur Durchführung des Finanzausgleichs nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5 in der aktuell gültigen Fassung v. 1.9.2020.mehr

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Sommer, SGB V § 263a Anlage... / 2.3 Transparenz (Abs. 3)

Rz. 8 Die Absicht, Anteile an Investmentvermögen zu erwerben, ist der Aufsichtsbehörde vor Abschluss verbindlicher Vereinbarungen umfassend und rechtzeitig anzuzeigen (Satz 1). Der Verwaltungsrat der Krankenkasse ist unverzüglich zu unterrichten (Satz 2). Bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist der Vorstand zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 335 Diskrim... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt den Schutz der Versicherten vor Missbrauch der Daten ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Es handelt sich um die zentrale Vorschrift zum Verwendungs-, Vereinbarungs- und Diskriminierungsverbot hinsichtlich der Daten der Versicherten in Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Sie ist ein Baustein, mit dem im Normengeflecht der Telematikinfrastruktur – ...mehr

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Sommer, SGB V § 263a Anlage... / 2.2 Kapitalbindung (Abs. 2)

Rz. 6 Die Mittel sind so anzulegen, dass die Kapitalbindungsdauer 10 Jahre nicht überschreitet, ein Verlust ausgeschlossen erscheint und in angemessener Ertrag erzielt wird (Satz 1). Die Regelung modifiziert als lex specialis die Anforderungen nach den allgemeinen Vermögensvorschriften nach § 80 Abs. 1 SGB IV. Durch die Kapitalbindungsdauer von höchstens 10 Jahren und die Begren...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4 Erfolgshonorar

Im Einzelfall kann auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden. Die Regelungen dazu decken sich mit den dafür geltenden Regelungen für die Rechtsanwaltschaft und Wirtschaftsprüfung. Die in § 9a StBerG enthaltenen Einschränkungen gelten nur für die Vorbehaltsaufgaben nach § 33 StBerG, nicht für die mit der Steuerberatung vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG. Anders i...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.2 Rücklagesoll (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 bestimmt die Höhe des Rücklagesolls: Die Pflegekassen haben einheitlich eine Rücklage in Höhe von 50 vom Hundert des nach dem Haushaltsplan durchschnittlich auf den Monat entfallenden Betrages der Ausgaben zu bilden. In der Pflegeversicherung wird die Höhe der zu bildenden Rücklage nicht wie in der Krankenversicherung der Selbstverwaltung überlassen. Während die ...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.4 Übersteigen des Rücklagesolls (Abs. 4)

Rz. 7 Nach Abs. 4 Satz 1 ist bei einem Übersteigen des Rücklagesolls durch die Rücklage der übersteigende Betrag den Betriebsmitteln bis zu der in § 63 Abs. 2 genannten Höhe zuzuführen. Darüber hinaus sind nach Abs. 4 Satz 2 verbleibende Überschüsse bis zum 15. des Monats an den Ausgleichsfonds (§ 65) zu überweisen. Damit ist vorrangig die Auffüllung des Betriebsmittelsolls b...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.6 Gutschrift der Krankenkasse (Abs. 6)

Rz. 11a Nach Abs. 1 wird zwischen den Leistungserbringern und den Kostenträgern grundsätzlich elektronisch abgerechnet. Im Rahmen des Abrechnungsvorgangs kommt es aufgrund der damit einhergehenden Medienbrüche (z. B. durch zahlungsbegründende Unterlagen in Papierform) zu Unsicherheiten und Hindernissen für ein vollständig digitalisiertes Abrechnungsverfahren. Leistungserbrin...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.1.2 Heilungsmöglichkeit

Werden die formellen Mängel durch eine spätere formell richtige Vergütungsvereinbarung ersetzt, kann dies zur Heilung des Formmangels auch für bereits abgeschlossene Tätigkeiten bzw. Aufträge führen. Ist es aber erst einmal zu einem Konflikt mit der Mandantschaft gekommen, wird sie einer neuen, formell wirksamen Vergütungsvereinbarung wohl nicht mehr zustimmen. Für die Praxi...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.1 Ausgabenist (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 sind die bis zum Ende des Vormonats gebuchten Ausgaben zu ermitteln, also das Ausgaben-Ist. Dabei handelt es sich um die kumulierten Beträge vom Beginn des Geschäftsjahres bis zum Ende des Vormonats hinsichtlich aller Leistungsausgaben, die Anteile der Pflegeversicherung an den umlagefinanzierten Kosten des Medizinischen Dienstes und alle sonstigen Au...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.3 Mitteilung der Berechnungsgrundlagen (Abs. 3)

Rz. 11 Nach Abs. 3 haben die Pflegekassen dem Bundesamt für Soziale Sicherung die notwendigen Berechnungsgrundlagen mitzuteilen. So wird die konkrete Durchführung des Finanzausgleichs ermöglicht (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 45 zu § 76). Die Norm enthält damit neben der Pflicht der Pflegekassen zur Ermittlung der Berechnungsgrundlagen in Abs. 1 auch die Pflicht zur Mitteilung bzw....mehr

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Sommer, SGB XI § 63 Betrieb... / 2.1 Verwendung der Betriebsmittel (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Nr. 1 dürfen Betriebsmittel nur für die gesetzlichen oder durch die Satzung vorgesehen Aufgaben sowie für die Verwaltungskosten verwendet werden. Hierzu gehören die Leistungsausgaben, die Verwaltungskostenpauschale, die Anteile der Pflegeversicherung an den umlagefinanzierten Kosten des Medizinischen Dienstes, die Auffüllung der Rücklage, die Finanzierung de...mehr

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Sommer, SGB V § 380 Finanzi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Finanzierungsregelung für Hebammen, Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer, Hilfsmittelerbringer, zahntechnische Labore, Erbringern von Soziotherapie nach § 37a sowie weitere Leistungserbringer, die sich an die Telematikinfrastruktur anschließen. Zur Finanzierung der erforderlichen technischen Ausstattung hinsichtlich der Investiti...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.11 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 93 Abs. 4 Satz 6 bestimmt, dass Widerspruch und Klage eines Vertragszahnarztes gegen den Honorarbescheid seiner KZV keine aufschiebende Wirkung haben. Dies bedeutet, dass die aus dem Honorarbescheid resultierenden Konsequenzen sofort gezogen werden können, was die Abwicklung der Honorarverteilung bei einer KZV erheblich beschleunigt und damit auch vereinfacht. Keine Roll...mehr

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Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt den Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (vormals Bundesversicherungsamt). Es handelt sich dabei um einen Ausgabenausgleich, mit dem ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz ermöglicht wird. Auf diese Weise wird vermieden, dass Mitglieder einer Pflegekasse mit einem hohen Anteil an Pflegefällen und demzufo...mehr

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Sommer, SGB V § 380 Finanzi... / 2.1 Erstattungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen leisten vertragsgebundenen Hebammen (§ 134a) sowie zugelassenen Physiotherapeuten (§ 124) Erstattungen für die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Damit werden die Aufwendungen für die erforderliche Erstausstattung in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur sowie die Betriebskosten im laufen...mehr

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Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 2.4 Grenzüberschreitender Austausch von Gesundheitsdaten (Abs. 4)

Rz. 8 Voraussetzung für die Verarbeitung der Daten der elektronischen Patientenkurzakte beim grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten ist, dass der Versicherte vor der Reise in das europäische Ausland seine Einwilligung in die Nutzung des Übermittlungsverfahrens im Behandlungsfall über die nationale eHealth-Kontaktstelle erteilt (Satz 1). Eine weitere technische ...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 2.6 Vergütung der Leistung für die Erstbefüllung (Abs. 5 i. d. F. ab 15.1.2025)

Rz. 12a Die Leistungen für die Erstbefüllung (Abs. 3) dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung je Versichertem und elektronischer Patientenakte insgesamt nur einmal erbracht und nur einmal von Leistungserbringern abgerechnet werden (Satz 1). Das Nähere zu den Abrechnungsvoraussetzungen und -verfahren (z. B. Beratung des Versicherten, Demonstration der Funktionsw...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 2.7 Abrechnung der Leistung für die Erstbefüllung (Abs. 6 i. d. F. bis 14.1.2025)

Rz. 13 Die Leistungen für die Erstbefüllung dürfen in der Zeit vom 1.1. bis 31.12.2021 für jeden Versicherten nur einmal erbracht und abgerechnet werden (Satz 1). Das Nähere zu den Abrechnungsvoraussetzungen und -verfahren vereinbaren der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit Wirkung zum 1.1. 2021 (Satz 2;...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 2.4 Vergütung der Apotheker (Abs. 4)

Rz. 11 Apotheker erhalten für ihre Leistungen (Abs. 2) eine zusätzliche Vergütung (Satz 1). Das Nähere zu den Abrechnungsvoraussetzungen vereinbaren der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker auf Bundesebene (Deutscher Apothekerverband – DAV...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1 Daten zur Durchführung des monatlichen Ausgleichs (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt, welche Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung eines Ausgleichsanspruchs bzw. Überweisungsbetrages an den Ausgleichsfonds erforderlich sind. Während der Gesetzentwurf hierzu lediglich das Beitrags-Soll der Mitglieder ohne das Beitrags-Soll aus den Rentenzahlungen sowie die tatsächlich verausgabten Leistungsaufwendungen des Vormonats benannte (vgl. BT-Drs....mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7.3 Punktwerte (Abs. 2d)

Rz. 67 Mit Abs. 2d hatte der Gesetzgeber in die Entwicklung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung für die Jahre 2011 und 2012 eingegriffen und den Gesamtvertragsparteien eine Punktwertvorgabe gemacht, nach der sich die am 31.12.2010 geltenden Punktwerte ohne Zahnersatz im Jahr 2011 höchstens um die um 0,25 Prozentpunkte, im Jahr 2012 höchstens um die um 0,5 Prozentpunkt...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.12 Entwicklungen der gematik (Abs. 12)

Rz. 17 Versicherte können die Benutzeroberfläche zur Verwaltung ihrer elektronischen Verordnungen (E-Rezept-App) auch für einen Zugriff auf qualitätsgesicherte Informationen aus dem Nationalen Gesundheitsportal (§ 395) nutzen und sich über Angaben im Rahmen einer elektronischen Verordnung zu informieren (z. B. über Arzneimittel, Wirkstoffe oder Indikationen; Nr. 1). Dies ges...mehr

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Sommer, SGB V § 335 Diskrim... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.4 Betriebsmittel-Ist und Höhe der Rücklage (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 8 Nach Abs. 1 Nr. 4 sind der am 1. des Monats vorhandene Betriebsmittelbestand, also das Betriebsmittel-Ist, und die Höhe der Rücklage, also das Rücklage-Ist, zu ermitteln. Unter dem Betriebsmittel-Ist ist die Summe aller liquiden Bestände der Pflegekasse unabhängig von ihrer Fristigkeit zu Beginn des laufenden Monats zu verstehen; sie entspricht dem Endbestand des Vormo...mehr

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Sommer, SGB V § 382a Erstat... / 2.1 Erstattungen (Abs. 1)

Rz. 3 Betriebsärzten (§ 352 Satz 1 Nr. 18), die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, erhalten ab dem 1.1.2025 eine Erstattung für die Nutzung der Telematikinfrastruktur. Erstattet werden die Ausstattungs- und Betriebskosten (§ 376). Die Erstattung richtet sich nach der Vereinbarung für die Vertragsärzte (§ 378 Abs. 2) in der jeweils aktuellen Fassung.mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.2 Berechnungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 enthält Bestimmungen zum Berechnungsverfahren des Ausgleichsanspruchs bzw. Überweisungsbetrages an den Ausgleichsfonds im Rahmen des monatlichen Ausgleichs (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 45 zu § 76). Nach Satz 1 erhält die Pflegekasse bis zum Monatsende den Unterschiedsbetrag aus dem Ausgleichsfonds, wenn die Ausgaben zuzüglich des Betriebsmittel- und Rücklage-Solls hö...mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 2.1 Bereinigung durch den Jahresausgleich (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 und 2 wird nach Ablauf des Kalenderjahres zwischen den Pflegekassen ein Jahresausgleich durchgeführt. Nach Vorliegen der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse aller Pflegekassen und der Jahresrechnung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Pflegeversicherung für das abgelaufene Kalenderjahr werden die Erge...mehr

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Sommer, SGB V § 361 Zugriff... / 2.5 Grenzüberschreitender Austausch von Gesundheitsdaten (Abs. 5)

Rz. 7 Die Verarbeitung von Daten der elektronischen Verordnung (Abs. 2) zum grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten über die jeweiligen nationalen eHealth-Kontaktstellen an einen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union berechtigten Leistungserbringer ist zulässig, wenn der Versicherte vor der Übermittlung seine Einwilligung in die Nutzung des Überm...mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 2.3 Verordnungsermächtigungen (Abs. 3)

Rz. 6 Nach Abs. 3 kann das Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere regeln über: die inhaltliche und zeitliche Abgrenzung und Ermittlung der Beträge nach den §§ 66 bis 68, die Fälligkeit der Beträge und Verzinsung bei Verzug, das Verfahren bei der Durchführung des Finanzausgleichs sowie die hierfür von den Pflegekassen mi...mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die rechtlichen, insbesondere die datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Einführung und Einrichtung des automatisierten Übermittlungsverfahrens geschaffen, das gemäß der Regelung in § 55 Abs. 3c bis zum 31.3.2025 zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder zu entwickeln ist und mit dem sämtlichen beitragsabf...mehr

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Sommer, SGB V § 306 Telemat... / 2.1 Zuständigkeit und Definition (Abs. 1)

Rz. 3 Zuständig, die Telematikinfrastruktur zu schaffen, sind die Bundesrepublik Deutschland (BRD), vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZVB), die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Kr...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7.4 Kriterien für die Veränderung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütungen (Abs. 3)

Rz. 70 Aus dem mit Wirkung zum 1.1.2013 neu gefassten Abs. 3 ergeben sich die Kriterien für die Veränderungen der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütungen ab 2013. Die Vorschrift führt einige der berücksichtigungsfähigen Aspekte an. Die Formulierung "unter Berücksichtigung" in Abs. 3 Satz 1 bedeutet, dass sich die Gesamtvertragspartner mit den Kriterien ernsthaft auseinander...mehr

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Sommer, SGB V § 352 Verarbe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3b Auf die Daten der elektronischen Patientenakte darf nur mit Einwilligung des Versicherten oder vorbehaltlich eines Widerspruchs des Versicherten (ab 15.1.2025) zugegriffen werden (Satz 1). Rz. 4 Ärzte, Zahnärzte und ihre berufsmäßigen Gehilfen dürfen auf Daten der Patientenakte (§ 341 Abs. 2) zugreifen (Nr. 1 bis 4 der Vorschrift). Der Zugriff ist nur zulässig, wenn er...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.1 Auflösung des Versorgungsvertrags durch Kündigung

Rz. 2 Zur Auflösung bestehender Versorgungsverträge gemäß §§ 72, 73 bedarf es der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung durch eine der Vertragsparteien. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung verliert der Einrichtungsträger den ihm durch Versorgungsvertrag verliehenen Status als zugelassene Pflegeeinrichtung und damit die ihm vertraglich eingeräumte Berechtigung, an der...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.4 Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Rz. 9 Leistungen zur Teilhabe an Bildung werden mit dem Bundesteilhabegesetz als neue Leistungsgruppe eingeführt. Im Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 waren diese Leistungen in § 54 SGB XII geregelt, ab 1.1.2020 sind die Regelungen in § 112 Abs. 1 Satz 1 SGB IX enthalten. Der Gesetzgeber will damit das Gebot der Behindertenrechtskonvention der UNO (UN-BRK) umsetzen, wonac...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.7 Übermittlung medizinischer Daten (Abs. 6)

Rz. 27 Die gematik legt sichere Verfahren zur Übermittlung medizinischer Daten über die Telematikinfrastruktur fest (Satz 1). Dazu stimmt sie sich mit dem BSI und mit dem BfDI ab. Die Festlegungen veröffentlicht die gematik auf ihrer Internetseite (Satz 2). Um sichere Verfahren zu gewährleisten, legt die gematik funktionale und technische Vorgaben fest, erstellt Prüfkriterie...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.9 Befreiende Wirkung

Rz. 40 Mit der Zahlung der Gesamtvergütung sind alle Vergütungsansprüche der KVen für die vertragsärztliche Versorgung abgegolten (Abs. 1). Der Anspruch auf Gesamtvergütung kann auch durch Aufrechnung der Krankenkassen erlöschen. Die befreiende Wirkung schützt die Krankenkassen vor Nachforderungen (vgl. BSG, Urteil v. 27.6.2012, B 6 KA 28/11 R). Anspruchsinhaber auf Zahlung ...mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 2.1 Einnahmen des Ausgleichsfonds (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 Nach Abs. 1 verwaltet das Bundesamt für Soziale Sicherung als Sondervermögen (Ausgleichsfonds) die eingehenden Beiträge aus: den Beiträgen aus den Rentenzahlungen, den von den Pflegekassen überwiesenen Überschüssen aus Betriebsmitteln und Rücklage (§ 64 Abs. 4), den vom Gesundheitsfonds überwiesenen Beiträgen der Versicherten. Die Pflicht der Deutschen Rentenversicherung B...mehr