Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.3 Ausweis

Rz. 85 Nutzungsrechte sind entweder direkt in der Bilanz als Positionen auszuweisen oder aber im Anhang aufzugliedern. Dazu werden sie zunächst unter dem Bilanzposten ausgewiesen, dem der geleaste Vermögenswert zugeordnet werden würde, wenn er im Eigentum des Unternehmens stünde. Eine Aufgliederung der Nutzungsrechte erfolgt dann im Anhang, wobei für einzelne Nutzungsrechte ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3 Finanzierungs-Leasing im Besonderen

Rz. 10 Grundlegend ist das oben genannte "Leasing-Urteil" des BFH vom 26.1.1970.[1] Die vom BFH in diesem Urteil aufgestellten Kriterien wurden durch die oben genannten 4 Erlasse des BMF zu einer für die Praxis brauchbaren Regelung für die Bilanzierung von Finanzierungs-Leasing-Verträgen nach Handels- und Steuerrecht zusammengefasst, die aber vor dem Hintergrund etwa der Gen...mehr

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Generative künstliche Intel... / 4 Chancen für Controlling und Finance

Auch für Controlling- und Finanzbereiche wurden bereits einige konkrete Anwendungsfälle diskutiert: Identifizierung und Bewertung von Risiken Generative KI-Modelle können große Mengen an Textinformationen verarbeiten und in Bezug auf unterschiedliche Risikokategorien analysieren und bewerten. Sie können Fragen beantworten und personalisierte Empfehlungen geben. Diese Technolog...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.2 Erbverzicht vor Erbanfall

Der vor Eintritt des Erbfalls erklärte Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht ist ein erbrechtlicher – bürgerlich-rechtlich wie steuerrechtlich unentgeltlicher – Vertrag, welcher der Regulierung der Vermögensnachfolge dienen soll und nicht der Einkommensteuer unterliegt.[1] Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür im Gege...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.1 Erstansatz und -bewertung

Rz. 79 Zu Beginn der Laufzeit des Leasingvertrags erfasst der Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit sowie ein Nutzungsrecht (IFRS 16.22). Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet. Ausgangspunkt für die Wertermittlung beider Posten ist die Leasingverbindlichkeit. Diese wird mit dem unter Verwendung des oben dargestellten, festen Zinssatzes...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.1 Begriff

Rz. 82 Von einer Betriebsverpachtung wird gesprochen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen[1] eines Betriebs verpachtet werden und für den Verpächter oder seinen Rechtsnachfolger objektiv die Möglichkeit besteht, den Betrieb später fortzusetzen. Es muss eine Verpachtung des ganzen Betriebs und nicht eine Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens vorlieg...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.2 Formale Voraussetzungen

Rz. 45 In der Praxis der Umstellung von IAS 17 auf IFRS 16 zeigte sich, dass eine zentrale Herausforderung der Anwendung des IFRS 16 darin liegt, überhaupt alle möglicherweise relevanten Verträge zusammenzutragen und organisatorisch, prozessual und IT-technisch auszuwerten.[1] Eine dafür notwendige Vertragsdatenbank fehlte dafür teilweise und musste häufig erst erstellt werd...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.1 Güterstandsschaukel

Als "Güterstandsschaukel" wird der vollzogene Wechsel, z. B. vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und wieder zurück, bezeichnet. Die rückwirkende Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft wird erbschaft- bzw. schenkungssteuerlich vom Fiskus anerkannt.[1] So können Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer und Pflichtteilsansprüche reduziert werden, wenn...mehr

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Überentnahmen in einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur

Leitsatz 1. Die betriebsbezogene Betrachtung im Rahmen des § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt auch bei mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen. 2. Die Übertragung eines Gewinns nach § 6b EStG auf einen anderen Rechtsträger führt mangels einlagefähigen Wirtschaftsguts für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG nicht zu einer – überentnahmemindernden – Einlage beim ...mehr

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Einstellung / 7 Anfechtung von Arbeitsverträgen

Der Arbeitsvertrag unterliegt als schuldrechtlicher Vertrag den Rechtsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Anfechtung eines Arbeitsvertrags wird in den §§ 119, 123 BGB geregelt und setzt voraus, dass er entweder durch Irrtum, Drohung oder durch arglistige Täuschung zustande kam. Die arglistige Täuschung spielt vor allem beim Fragerecht (vgl. dort) bei der Einstellun...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 1 Einleitung

Das Arbeitsverhältnis ist ein schuldrechtliches Gemeinschaftsverhältnis mit besonderem personenrechtlichem Einschlag. Dies hat zur Folge, dass für den Arbeitgeber neben der Pflicht zur Bezahlung des Lohns gegenüber dem Arbeitnehmer noch weitere Pflichten bestehen. Insbesondere wegen dieser Personenbezogenheit des Arbeitsverhältnisses gilt der für alle Schuldverhältnisse gelten...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.4 Grunderwerbsteuer

Der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses ist zwar gem. § 1 GrEStG steuerbar, aber gem. § 3 Nr. 3 GrEStG steuerbefreit. Die Vorschrift bezweckt, die Übertragung von Grundstücken zur Teilung eines Nachlasses zu erleichtern.[1] Wird durch die Miterben ein Auseinandersetzungsvertrag geschlossen, mit dem vereinbart wird, dass da...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.9 Keine Erbschaftsteuer für Zugewinnausgleichanspruch bei Tod

Die Zugewinnausgleichsforderung gilt nicht als Erwerb von Todes wegen i. S. d. ErbStG und unterliegt somit nicht der Erbschaftsteuer.[1] Die folgenden Ausführungen sind in der Praxis – in Bezug auf die Erbschaftsteuer – nur in den Fällen relevant, in denen das ererbte Vermögen inkl. Schenkungen in den letzten zehn Jahren vor dem Anfall der Erbschaft über den erbschaftssteuerl...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.7 Bilanzierung beim Leasinggeber

Rz. 86 Leasingverhältnisse sind beim Leasinggeber unverändert entweder als Operate- oder als Finanzierungsleasing abzubilden und zu behandeln. Zu diesem Zweck ist eine Klassifizierung notwendig, für die die Kriterien und Indikatoren aus IAS 17.10 ff. unverändert in IFRS 16.63 ff. weitergeführt wurden. Maßgeblich für die Klassifizierung ist demnach weiterhin der Übergang von ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.1 Erbauseinandersetzung über Betriebsvermögen

Realteilung ohne Abfindungszahlungen Gehört zum Nachlass nur Betriebsvermögen und wird der Nachlass ohne Zahlung von Abfindungen real geteilt, ist die Aufteilung kein entgeltlicher Vorgang, da es sich weder um einen Tausch von (Miteigentums-)Anteilen an den einzelnen Wirtschaftsgütern des Nachlasses noch um einen Tausch eines Gesamthandsanteils gegen Alleineigentum an den zug...mehr

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Einstellung / 3.4.2 Anspruch auf Entschädigung

Für immaterielle Schäden hat der Arbeitgeber nach § 15 Abs. 2 AGG dem Beschäftigten eine angemessene Entschädigung in Geld zu zahlen. § 15 Abs. 2 AGG ist gegenüber § 253 BGB die speziellere Norm, tritt zusätzlich neben den Schadensersatzanspruch aus § 15 Abs. 1 AGG und ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers. Nach der Gesetzesbegründung soll der Anspruch auf En...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.3 Vermögensübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch

Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung, d. h. mit Eintritt der wirtschaftlichen Bereicherung.[1] Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung der Immobilie gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den Schenker an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Der bewährte Nießbrauch kann ein echtes "Steuerspa...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.3 Übernahme von wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Betriebsvermögen

Rz. 117 Sperrfrist Für den jeweiligen Übertragungsvorgang folgender zum Buchwert übertragener Einzelwirtschaftsgüter ist eine Sperrfrist zu beachten (§ 16 Abs. 3 Satz 3 EStG): Grund und Boden, Gebäude oder andere wesentliche Betriebsgrundlagen. Die Sperrfrist endet 3 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung der Mitunternehmerschaft für den Veranlagungszeitraum der Realteilung. Wird ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.4.3 Leasingzahlungen

Rz. 77 Folgende Bestandteile sind in den Leasingzahlungen zu berücksichtigen (IFRS 16.27): Fixe Zahlungen (incl. quasi-fixe Zahlungen) abzgl. Anreizzahlungen an Leasingnehmer, Zahlungen, die an beobachtbare Index- oder Zinsentwicklungen gekoppelt sind (etwa Konsumentenpreisindex, LIBOR etc.), Leasingnehmer: erwartete Zahlungsausgänge aus Restwertgarantien, Leasinggeber: erwartet...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.3.2 Recht zur Nutzenziehung und Kontrolle

Rz. 65 Als Recht zur Nutzenziehung wird das Recht des Leasingnehmers definiert, den Vermögenswert über die Vertragslaufzeit zu kontrollieren und im Wesentlichen komplett zu nutzen. Der Kontrollaspekt setzt voraus, dass der Leasingnehmer über die Art und den Zweck der Nutzung des Vermögenswertes bestimmen kann (Dispositionsfreiheit) und ihm so gut wie alle wirtschaftlichen Vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 13 Mitbestimmung des Betriebsrats

Einstellung Einstellung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bedeutet nicht allein der Abschluss eines Arbeitsvertrages, sondern jede Eingliederung, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.[1] Auf das konkrete Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber kommt es dabe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 6 Fragerecht

Vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden im Allgemeinen Einstellungsverhandlungen geführt, bei denen beiden Parteien Mitteilungs- und Aufklärungspflichten obliegen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Bewerber insbesondere über die in Aussicht gestellte Aufgabe bzw. Tätigkeit oder die zu tragende Verantwortung zu unterrichten. Dasselbe gilt auch hinsichtlich von Anfor...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 1 Grundlegende Aspekte

Wie bereits erwähnt, ist die maritime Wirtschaft in einem erheblichen Umfang von internationalen Fragestellungen durchdrungen. Weiterhin besteht im Rahmen des Betriebs eines Handelsschiffs regelmäßig eine Vielzahl von vertraglichen Beziehungen mit diversen Unternehmen, die aus vielen Ländern stammen können. So ist es durchaus als ein typischer Sachverhalt anzusehen, dass Eig...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.4 Schiffshandel

Im Einzelfall sehr streitanfällig sind Fälle, in denen die Finanzverwaltung eine Anwendung des § 5a EStG mit der Begründung verneint, ein Betrieb eines Handelsschiffs sei nicht gewollt gewesen, sondern es liege ein sog. Schiffhandel vor. Aus § 5a EStG ist eine Mindestbetriebsdauer, die für die Anwendung des § 5a EStG erforderlich sein sollte, nicht ersichtlich.[1] Trotzdem h...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Private Veräußerungsgeschäfte: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Abtrennung und Veräußerung eines unbebauten Teils des Wohngrundstücks

Leitsatz 1. Zwischen dem angeschafften bebauten Grundstück und dem veräußerten, durch Teilung entstandenen unbebauten (Teil‐)Grundstück besteht wirtschaftliche (Teil‐)Identität. 2. Die Tatbestandsausnahme in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes erstreckt sich nicht nur auf das zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude, sondern auch auf den dazugehörenden ...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.1 Allgemeine Grundlagen

Die Gewinnermittlung nach der Größe eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr ist abschließend in § 5a EStG geregelt (sog. Tonnagesteuer). Ziel der Regelung war es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die deutsche Seeschifffahrt zu verbessern, zumal in einigen anderen Ländern bereits zuvor ähnliche Bestimmungen geschaffen worden waren. Seit 1998 sind verschiedene Än...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 112a Überg... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 71 Abs. 1a schreibt fest, dass für ambulante Betreuungseinrichtungen unter den dort näher genannten Voraussetzungen die für die ambulanten Pflegeeinrichtungen geltenden Regelungen entsprechend gelten, soweit das Gesetz nichts Abweichendes bestimmt. Hieran knüpft § 112a an und sieht gemäß Abs. 1 für ambulante Betreuungsdienste bis zur Einführung des neuen Qualitätssys...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werbegemeinschaft (Miete) / 2.2 Freiwilliger Beitritt des Mieters

Hat sich der Mieter freiwillig durch gesonderten Vertrag der Werbegemeinschaft angeschlossen, ist fraglich, ob auch ein in dieser Form vereinbarter Beitritt gegen § 307 BGB verstößt. Hiervon wäre auszugehen, wenn der betreffende Vertrag als Umgehungsgeschäft i. S. v. § 306a BGB zu beurteilen ist. Der BGH hat dies in seinem Urteil vom 13.4.2016 offengelassen.[1] Er führt aus, d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Halten von Vieh

Rz. 17 Unter Halten von Vieh versteht man allgemein die Betreuung von Tieren, die sich in fremdem Besitz befinden. Ebenso wie bei der Aufzucht ist das Halten eigenen Viehs ein nicht steuerbarer Innenumsatz. Unter die Betreuungsleistungen fallen im Wesentlichen die Unterstellung, Fütterung und die Pflege fremden Viehs. Hierbei handelt es sich um die so genannte Pensionsviehha...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werbegemeinschaft (Miete) / 3 Werbung durch Drittunternehmen

Schließlich kann der Vermieter ein Drittunternehmen mit der Organisation der Werbung beauftragen und den Mieter verpflichten, die vom Drittunternehmen verlangten Gebühren zu bezahlen. Hierfür gelten die aufgeführten Grundsätze (s. Abschn. 2). Praxis-Tipp Checkliste: Prüfen Sie eine etwaige Verpflichtung sorgfältig Sind die Kosten transparent? Versprechen Sie sich entsprechende ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Anzucht von Pflanzen

Rz. 34 Die Lieferungen lebender Pflanzen (auch selbstgezogener Pflanzen) unterliegen bereits nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 6 oder 7 der Anl. 2 des UStG dem ermäßigten Steuersatz. Unter § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG fallen nur sonstige Leistungen, die in der Anzucht von Pflanzen bestehen. Bei der Anzucht von Pflanzen handelt es sich um Werkleistungen, die dem ermäßigten S...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietvorvertrag / 4 Hauptmietvertrag

Der Hauptmietvertrag muss entsprechend den Vereinbarungen im Vorvertrag abgeschlossen werden. Fehlen im Vorvertrag besondere Vereinbarungen über den Inhalt des späteren Hauptvertrags, so regeln sich die beiderseitigen Rechte und Pflichten grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 535 ff. BGB. Im Übrigen muss der Inhalt des Hauptvertrags nach Treu und Glauben unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Begriff der Vermittlung

Rz. 25 Der Begriff der Vermittlung ist in § 4 Nr. 5 UStG nicht definiert. Es kann gleichwohl nicht (nur) auf den Begriff des Vermittelns i. S. v. § 652 BGB abgestellt werden. Dieser Terminus verlangt nach der Rspr. des BGH ein Verhandeln mit beiden Vertragsparteien, also mit dem Auftraggeber und dem Dritten, mit dem Ziel, einen Vertrag zustande zu bringen. Vermitteln im umsa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Umsätze für Reisende

Rz. 81 Die Ausnahme von der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 5 S. 2 UStG betrifft alle Unternehmer, die Reiseleistungen für Reisende vermitteln. Es kommt nicht darauf an, ob sich der Unternehmer als Reisebüro bezeichnet. Maßgebend ist vielmehr, ob er die Tätigkeit eines Reisebüros ausübt. Rz. 82 Der Begriff des Reisenden wird in § 4 Nr. 5 UStG nicht näher definiert. I. S. v. § 65...mehr

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Mietvorvertrag / 7 Mietverträge im Planungsstadium (Vermietung vom Reißbrett)

In der Praxis werden Mietverträge (insbesondere über Gewerberäume) gelegentlich zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, zu dem sich das Mietobjekt noch im Planungsstadium befindet. Hierbei kann es sich um einen Mietvorvertrag, aber auch um einen endgültigen Mietvertrag handeln. Ein Mietvorvertrag ist anzunehmen, wenn sich die Parteien über die endgültigen Mietbedingungen noch nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietvorvertrag / 1 Zustandekommen

Für das wirksame Zustandekommen eines Vorvertrags reicht es aus, wenn sich die Parteien darüber einig sind, dass dem Mietinteressenten das Mietobjekt überlassen werden soll und Klarheit über die wesentlichen Mietbedingungen besteht. Zu den wesentlichen Mietbedingungen gehört die Einigung über das Mietobjekt (Straße, Hausnummer, Stockwerk etc.), die Mietdauer und die Entgeltlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietvorvertrag / 4.2 Klage auf Erfüllung

Anstatt vom Vertrag zurückzutreten, kann die andere Partei auch auf Erfüllung klagen. 4.2.1 Leistungsklage auf Annahme des Angebots Im Regelfall ist der Erfüllungsanspruch im Wege der Leistungsklage auf die Annahme eines von der klagenden Partei abgegebenen Angebots geltend zu machen.[1] Die Erfüllungsklage kann mit einer Klage auf Leistung aus dem Hauptvertrag verbunden werde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Steuerfreie Umsätze

Rz. 14 Die Vermittlung folgender Umsätze ist stfrei: Umsätze, die unter § 4 Nr. 1a und Nrn. 2 bis 4b, 6 und 7 UStG fallen; vgl. zu den betroffenen Umsätzen Rz. 44; Grenzüberschreitende Beförderungen von Personen mit Luftfahrzeugen oder Seeschiffen[1]; Umsätze, die ausschließlich im Drittlandsgebiet bewirkt werden[2]; Lieferungen, die nach § 3 Abs. 8 UStG als im Inland ausgeführt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietvorvertrag / 4.1.1 Wegen Erfüllungsverweigerung

Weigert sich eine Partei endgültig, den Hauptvertrag zu den Bedingungen des Vorvertrags abzuschließen, so kann die andere Partei vom Vertrag zurücktreten. An die Annahme einer endgültigen Erfüllungsverweigerung sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen: Die Weigerung zum Vertragsschluss muss außer Zweifel stehen.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7 Einzelfälle

Rz. 88 Sind z. B. in die Vermittlung einer Flugreise zwei Reisebüros eingeschaltet und handelt das eine Reisebüro als Vermittler im Auftrag der Fluggesellschaft und das andere Reisebüro nur aufgrund einer Vereinbarung mit dem ersten Reisebüro als dessen Beauftragter, nicht aber im Einvernehmen mit der Fluggesellschaft, erbringt nur das erste Reisebüro Vermittlungsleistungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

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Mietvorvertrag / 4.3 Klage auf Nichterfüllung

Der Mieter kann auch im Wege des Schadensersatzes geltend machen, so gestellt zu werden, als wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Hinweis Dritter hat die Mietsache Die Erfüllungsklage des Mieters ist dabei auch dann zulässig, wenn das Mietobjekt abredewidrig einem Dritten überlassen worden ist. Es ist Sache des Vermieters dafür zu sorgen, dass der mit dem Dritten geschlosse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietvorvertrag / Zusammenfassung

Begriff Mietvorverträge werden in der Regel über solche Mietobjekte geschlossen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht fertiggestellt sind. Hier kann es sinnvoll sein, wenn sich die beiden Parteien über die spätere Vermietung zu bestimmten Rahmenbedingungen in einem Vorvertrag einigen und die Einzelheiten dem später abzuschließenden Hauptvertrag vorbehalten. All...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Vermittlung von Umsätzen, die ausschließlich im Drittlandsgebiet bewirkt werden (§ 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. c UStG)

Rz. 56 Die Vorschrift erfasst die Vermittlung aller denkbaren Umsätze, unter der Voraussetzung, dass diese vollständig im Drittlandsgebiet bewirkt werden. Das bedeutet, der umsatzsteuerrechtliche Ort dieser Umsätze muss im Drittlandsgebiet liegen. Rz. 57 § 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. c UStG hat in der Praxis nur Bedeutung, wenn der Leistungsempfänger der Vermittlungsleistung ein im ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Nebenleistungen

Rz. 38 Nebenleistungen zu Vermittlungsleistungen sind im Rahmen des § 4 Nr. 5 UStG dann steuerfrei, wenn sie unselbstständiger Teil der Vermittlungsleistung sind. Nebenleistungen sind z. B. dann anzunehmen, wenn der Vermittler das Inkasso oder die Entrichtung von Eingangsabgaben übernimmt.[1] Wird aufgrund eines einheitlichen Vertrags neben der Vermittlung auch die Betreuung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6.2 Probleme bei Gebäuden

Rz. 239 Große Vielfalt weisen die Sachverhalte bzw. Gestaltungsformen bei der Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden auf. In der Praxis ist besonders die umsatzsteuerliche Beurteilung der Errichtung von Gebäuden auf Ehegattengrundstücken oft schwierig, weil in diesem Bereich vielfach mangels eindeutiger Absprachen und Verträge keine klaren Rechtsverhältnisse herrschen. Rz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Ausschluss des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1b UStG hinsichtlich des privat genutzten Anteils bei Grundstücken

Rz. 350 § 15 Abs. 1b UStG, der gem. § 27 Abs. 16 UStG [1] für Wirtschaftsgüter gilt, die aufgrund eines nach dem 31.12.2010 abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft wurden oder mit deren Herstellung nach dem 31.12.2010 begonnen wurde, schließt den Vorsteuerabzug aus bei vom Unternehmer sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen

Rz. 329 Gestützt auf § 15 Abs. 5 UStG ist in § 40 UStDV der Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen geregelt. Diese Ermächtigungsvorschrift bietet die Möglichkeit, in Härtefällen die dem Leistungsempfänger zustehende Berechtigung zum Vorsteuerabzug[1] auf einen anderen zu übertragen, wenn dieser andere ein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung anstelle des Leist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht auch, wen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr