Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Der gesonderte Ausweis der USt in der Rechnung

Rz. 42 Um den ordnungsgemäßen Abzug zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber in § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG angeordnet, dass ein Unternehmer, der Umsätze an einen anderen Unternehmer ausführt, verpflichtet ist, Rechnungen innerhalb von sechs Monaten auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist. Die mit dem offenen Steuerausweis ausgestattete Rechnung des Leistenden ist ...mehr

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Vormietrecht / 3 Schadensersatzpflicht

Der Verpflichtete, i. d. R. der Vermieter, muss sich im Vertrag mit dem Dritten für den Fall der Ausübung des Vormietrechts absichern, da er sonst diesem gegenüber schadensersatzpflichtig wird. Der ursprüngliche Vertrag besteht nämlich auch bei Ausübung des Vormietrechts fort. Praxis-Tipp Absicherung bei Ausübung des Vormietrechts gegenüber dem Dritten In dem Mietvertrag mit d...mehr

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Vormietrecht / 1 Abgrenzung zum Mietvorvertrag

Beim Vormietrecht handelt es sich um ein Dreipersonenverhältnis zwischen Vermieter (= Verpflichteter), Mieter (= Dritter) und Vormietberechtigtem (= Berechtigter). Beim Vormietrecht ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, die Sache zu vermieten, d. h. er ist in seiner Entscheidung frei, ob er einen Mietvertrag abschließen will oder nicht. Entschließt er sich zur Vermietung, s...mehr

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Vormietrecht / 5 Transparenzgebot beachten

Bei Formularklauseln ist das in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB geregelte Transparenzgebot zu beachten. Dieses ist nicht gewahrt, wenn dem Mieter ein Vormietrecht eingeräumt wird, ohne dass der Inhalt dieses Rechts näher ausgestaltet wird.[1] Das aus dem Transparenzgebot abgeleitete Bestimmtheitsgebot setzt voraus, dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so w...mehr

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Vormietrecht / 2 Voraussetzungen für die Ausübung

Voraussetzung für die Ausübung des Vormietrechts ist, dass mit einem Dritten ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Hinweis Keinen Einfluss auf Vertragsbedingungen Auf die Bestimmungen dieses Mietvertrags hat der Vormietberechtigte keinen Einfluss; er kann nur sein Vormietrecht ausüben oder nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn der Vormietverpflichtete und der Dritte arglistig zusam...mehr

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Vormietrecht / 4 Schriftform nicht erforderlich

Sowohl die Vereinbarung eines Vormietrechts als auch die Ausübung dieses Rechts sind formlos gültig (strittig). Für den entstehenden Mietvertrag gilt aber § 550 Abs. 1 BGB (Schriftform), wenn die Vertragszeit mehr als 1 Jahr beträgt. Praxis-Tipp Schriftform Aus Beweisgründen sollten Sie immer die Schriftform wählen. Achtung Frist beachten! Die Frist zur Ausübung des Vormietrecht...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3 Vereinbarungen zum Umgang

1.1.3.1 Isolierte Umgangsvereinbarung Vereinbarungen zum Umgang sind für sich nicht formbedürftig. Sie werden in den überwiegenden Fällen zwischen den Eltern abgesprochen und in der Praxis sich verändernden Bedingungen angepasst. Es ist in Fällen bestehender Spannungen und schwieriger Kommunikation aber sinnvoll, nicht nur grundsätzlich den Umgang des Kindes mit dem nicht über...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.1.1 Vereinbarung in Teilbereichen

Ein typisches und nicht ungewöhnliches Beispiel ist die religiöse Kindererziehung bei unterschiedlichen Glaubensrichtungen der Eheleute/Eltern. Beispiel religiöse Erziehung Wir, (die Eheleute) A. und H. M., wollen am … in … heiraten. Wir wollen Kinder haben. Für unsere Kinder legen wir uns in dieser Vereinbarung auf eine kirchlich ausgerichtete und kirchlich begleitete Erzieh...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 5.1 Vertragliche Vereinbarung

Folge einer vertraglichen Vereinbarung über den Weiterbezug des Kabelempfangs direkt vom Vermieter ist, dass dieser wiederum die Kabelempfangsgebühren unter den Mietern verteilt bzw. auf diese umlegt. Insoweit verbietet zunächst die Bestimmung des § 556 Abs. 4 BGB von den Regelungen des § 556 Abs. 1 bis 3 BGB abweichende Vereinbarungen über Betriebskosten zu treffen. Da die ...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2.1 Vereinbarung für jüngere Kinder

Für ein kleines Kind sollte die Umgangsvereinbarung alles enthalten, was zur Durchführung ungestörten Umgangs erforderlich ist, ohne dass das Kind noch zusätzlich eigene Entscheidungen treffen muss oder unsicher ist, wann oder in welcher Weise der Umgang stattfindet. Eine Vereinbarung für ein jüngeres Kind könnte daher wie folgt ausgestaltet sein. Muster (Umgangsvereinbarung ...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2 Vereinbarungen zur Zeiteinteilung und Ausgestaltung

4.2.2.1 Vereinbarung für jüngere Kinder Für ein kleines Kind sollte die Umgangsvereinbarung alles enthalten, was zur Durchführung ungestörten Umgangs erforderlich ist, ohne dass das Kind noch zusätzlich eigene Entscheidungen treffen muss oder unsicher ist, wann oder in welcher Weise der Umgang stattfindet. Eine Vereinbarung für ein jüngeres Kind könnte daher wie folgt ausgesta...mehr

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Elterliche Sorge / 1.6 Vereinbarung zum Umfang elterlicher Entscheidung

Grundsätzlich bleibt es Zeit der Minderjährigkeit eines Kindes bei der gemeinsamen Verantwortung der Eltern im Rahmen elterlicher Sorge. Hiervon können sich Eltern auch durch Vereinbarung nicht lösen. Möglich ist zwar die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil im Rahmen gerichtlicher Vereinbarung oder im Rahmen gerichtlichen Beschlusses. Ein Verzicht durch priv...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.2.2 Vereinbarung zum unerwünschten Umgang

Geht es darum, dass das Kind seinen "Erzeuger" schlicht kennenlernen möchte, könnte man sich darauf verständigen, ein Treffen zu vereinbaren und die Entbindung von der Verpflichtung ggf. weiterer "erzwungener" Umgangskontakte festzustellen. Dies kann formfrei formuliert werden. Muster (Vereinbarung über ein Treffen bei unerwünschtem Umgang) Frau A, geb. am …, wohn...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 2.2 Vereinbarungen zum Umgangsrecht enger Bezugspersonen

Ein solches Umgangsrecht enger Bezugspersonen kann selbstverständlich miteinander vereinbart werden. Dies bedarf keiner notariellen Vereinbarung. Die Formulierung in geeigneten Fällen ist wie folgt möglich. Muster (Vereinbarung zum Umgang enger Bezugspersonen) Umgangsvereinbarung Zwischen Frau A..., geb. am ..., wohnhaft ... und Herrn B..., geb. am ..., wohnhaft ... wird folgendes v...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.2.3 Vereinbarungen zum begleiteten Umgang

Häufig verhindert eskalierender Streit der Eltern, dass das Kindeswohl gewahrt bleibt. Haben die Spannungen ein Maß erreicht, bei dem ein Elternteil den unbegleiteten Umgang des anderen Beteiligten ablehnt, wird dieser sein vermeintliches "Recht" durchzusetzen versuchen. Beides, sowohl die Verweigerung ungestörten Umgangs als auch der Versuch zwangsweiser Durchsetzung des Umg...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2.2 Vereinbarung für ältere Kinder

Sind Kinder wesentlich älter, entfällt eine grundsätzliche Rahmenvereinbarung zwischen Eltern hinsichtlich des Umgangs nicht. Wohlverhaltensklauseln werden dann aber bestimmender werden. Den konkreten Umgang bestimmt das Kind selbst. Gleichwohl wird sich der umgangsberechtigte Elternteil jeweils auf die vereinbarten Kontakte einstellen, so dass auch vom Kind zu erwarten ist, ...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.5 Vereinbarungen zum Ausschluss des Umgangs

Es wird wenige Fälle geben, in denen bei gewolltem oder gerichtlich bereits beantragtem Ausschluss des Umgangskontaktes eine Einigung der Eltern möglich ist.[1] Die günstigste "Einigungsprognose" ist wohl in solchen Fällen zu sehen, in denen sich die beteiligten Eltern auf einen begleiteten Umgang statt auf eine Aussetzung des Umgangs einigen. Eine Aussetzung wird man regelmäß...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.3.4.2 Vereinbarungen zu ausgefallenem Umgang

Eine "Nachholungsregelung" soll in der Regel den Sinn haben, den Umgang mit dem Kind nicht dadurch zu behindern, dass aus Gründen kaum nachprüfbarer Erkrankung des Kindes, dessentwegen man ja nicht unter allen Umständen einen Arzt aufsucht, Umgangstermine häufiger abgesagt werden. Ist aber ohnehin der persönliche Kontakt zwischen dem nicht überwiegend mit dem Kind zusammenleb...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.8 Die Vereinbarung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

Auch wenn sich beteiligte Eltern über die Einrichtung eines Wechselmodells einig sind, werden häufig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ausgleichend Kindesunterhalt zu zahlen ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt sich immer dann, wenn die Kindeseltern über unterschiedliche hohe Einkünfte verfügen. Streit kann auch über die Frage ents...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 3.4 Vereinbarungen zum Umgang biologischer Väter

Um Streitfälle namentlich zum Schutz der bestehenden Familiensituation zu vermeiden, sollte man sich in geeigneten Fällen bemühen, eine Einigung über die Frage des Umgangs oder der Auskunft herbeizuführen. Liegt nahe, dass auch gerichtlich ein solcher Umgang angeordnet würde, sollte versucht werden, durch eine – verträgliche – Einigung möglichst wenig Spannungen entstehen zu ...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.5 Vereinbarungen zum Vor- und Familiennamen

Eheleute können sich naturgemäß nicht nur über einen Familiennamen einigen. Sie können auch bei einverständlich fehlendem Familiennamen bereits eine Einigung für den Fall herbeiführen, dass später ein Familienname gewählt wird. Dies könnte wie folgt formuliert werden, wobei wieder – trotz grundsätzlicher Formfreiheit dieser isolierten Vereinbarung die notarielle Form gewählt ...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2 Vereinbarung zur gemeinsamen elterlichen Sorge

4.2.1 Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr, als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in F...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.1 Vereinbarung zwischen Eltern

2.2.1.1 Vereinbarung in Teilbereichen Ein typisches und nicht ungewöhnliches Beispiel ist die religiöse Kindererziehung bei unterschiedlichen Glaubensrichtungen der Eheleute/Eltern. Beispiel religiöse Erziehung Wir, (die Eheleute) A. und H. M., wollen am … in … heiraten. Wir wollen Kinder haben. Für unsere Kinder legen wir uns in dieser Vereinbarung auf eine kirchlich ausgeric...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.8.3 Vereinbarung über den Ehenamen

Niemand ist gehindert, sich per Ehevertrag wirksam zu verpflichten, nach der Scheidung seinen Geburtsnamen wieder anzunehmen. Er muss dann allerdings gewärtigen, nach der Scheidung im Weigerungsfall zur Abgabe einer derartigen Erklärung verurteilt zu werden.[1] Das Urteil ersetzt die Erklärung (§ 894 ZPO). Eine – bindende – Vereinbarung über die Bestimmung des Ehenamens bleib...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.4.2 Vereinbarung über die vollständige Erfassung aller Umgangsbereiche

Eine Regelung, die nicht nur den regelmäßigen Kontakt, sondern auch Ferienzeiten, Brückentage, Feiern und ausgefallenen Umgang erfasst, könnte wie folgt formuliert sein: Praxis-Beispiel Muster: Vollständige Erfassung des Umgangs Vereinbarung über Umgang, Übernachtung, Brückentage, Ferien- und Feiertagsregelung Wir vereinbaren den Umgang des Kindesvaters mit K ... wie folgt: Jewe...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.6 Vereinbarungen zum Wechselmodell

Über die Praktizierung des Wechselmodells könnte man naturgemäß auch wie folgt eine Vereinbarung treffen: Wir, die Eheleute M, haben am … die Ehe geschlossen, aus der die beiden Kinder A., 7 Jahre alt, und B., 12 Jahre, hervorgegangen sind. Seit … (Trennung vor acht Monaten) leben wir getrennt in eigenen Wohnungen. Wir haben beide neue Partner. Für unsere Kinder und für uns v...mehr

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Elterliche Sorge / 5.2 Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge

Grundsätzlich ist im Falle bevorstehender oder bereits erfolgter Eheschließung nicht erforderlich, Vereinbarungen betreffend die elterliche Sorge für vorehelich geborene gemeinsame Kinder zu schließen. Ist jedoch einem Elternteil die elterliche Sorge zum Teil entzogen gewesen, kann die Aufnahme dieses Problems in eine sonstige Vereinbarung sinnvoll sein. Dies könnte in entspre...mehr

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Elterliche Sorge / 5.3.3 Vereinbarungen zur heterologen Insemination

Die Vereinbarung einer heterologen Insemination führt bei nicht miteinander verheirateten Partnern nicht zu gemeinsamer elterlicher Sorge. Dort entstehen – aufgrund vertraglicher Vereinbarung – Unterhaltsansprüche und sonstige, übernommene Verantwortlichkeiten. Eine solche Vereinbarung wird wie folgt zu formulieren sein. Muster (Vereinbarung heterologer Insemination unverheir...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.2 Vereinbarungen zum Vornamen

Eheleute gerade unterschiedlicher kultureller Herkunft könnten wechselseitig fürchten, der andere Elternteil würde für den Fall der Geburt eines gemeinsamen Kindes auf einem Vornamen bestehen, der für den anderen Elternteil nicht akzeptabel ist. In einem solchen Fall kann man sich auch zuvor schon zu einer Namenswahl verpflichten. Formbedürftig ist eine solche Vereinbarung n...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Vorzeitige Beendigung durch Mieter

Rz. 28 Nach bisheriger Rechtsauffassung war auch der Wohnraummieter an eine vereinbarte Mietzeit im Rahmen des § 564 Abs. 1 a. F. gebunden; das galt auch dann, wenn er bei einem Mietvertrag mit Verlängerungsklausel nicht rechtzeitig gekündigt hatte (§ 565a Abs. 1 a. F.). § 565 a. F. sagt zwar allgemein, dass bei einem Mietverhältnis über Räume die Kündigung unter Beachtung b...mehr

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Elterliche Sorge / 7.2 Die Vereinbarung zur Abänderung

Beteiligte Eltern können sich im Rahmen der Auseinandersetzungen über eine Neuordnung im Rahmen der elterlichen Sorge in jeder Richtung verständigen und einvernehmliche Entscheidungen herbeiführen. So könnte bei beispielsweise bei erheblicher Gefahr der Abänderung der bisherigen alleinigen elterlichen Sorge eines Elternteils zu alleiniger elterlicher Sorge des anderen Elternt...mehr

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Elterliche Sorge / 5.6 Vereinbarungen zur Sorgeerklärung

In vielen Fällen wird es sinnvoll sein, eine Vereinbarung zur Sorgeerklärung zu schließen. Damit wird nicht nur der Streit um die gemeinsame elterliche Sorge vermieden, die Spannungen sicher noch erhöht. Mit einer solchen Vereinbarung können Rahmenbedingungen geschaffen werden, die insgesamt zu einer Befriedung führen. Muster (Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge) Verha...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.2.5 Vereinbarung zur Auskunft

Um langfristig Streit hinsichtlich des dem nicht mit dem Kind überwiegend zusammen lebenden Elternteil zu ersparen, erscheint es in manchen Fällen sinnvoll, eine Rahmenvereinbarung zu treffen, durch die das Auskunftsrecht geregelt ist. Beispielsweise könnte vereinbart werden:[1] Wir, die Eheleute Maria und Hans M. leben seit . . . . . . (8 Monaten) voneinander getrennt. Wir wo...mehr

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Elterliche Sorge / 8.2 Vereinbarungen zum Ruhen elterlicher Sorge

Ist zweifelhaft, ob tatsächlich das Ruhen der elterlichen Sorge anzunehmen ist, bietet sich an, eine Vereinbarung zu treffen, die der gegebenen Situation Rechnung trägt und so wenig einschneidend wie möglich ist. So kann zweifelhaft sein, ob im Falle einer Inhaftierung des Kindesvaters und einer inneren Abwendung der Kindesmutter das Ruhen der elterlichen Sorge anzunehmen ist...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.1.2 Vereinbarung einer Vollmacht

Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht. Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar. Hinweis Um die (Teil-)Übertragung der elterlichen Sorge bei großer Ortsverschiedenhei...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.4.7 Vereinbarungen

Gerichte sollen gerade in Kindschaftssachen gem. § 156 FamFG auf ein Einvernehmen der Eltern hinwirken. Dies gilt unabhängig davon, ob ein gerichtlich gebilligter Vergleich zwischen den Beteiligten möglich ist. Damit ist auch der Streit entschieden, ob das Gericht nach dem früheren § 52 Abs. 1 FGG auch dort auf ein Einvernehmen hinzuwirken hatte, wo ein Vergleich der Beteilig...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.1 Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge

Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr, als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können die Über...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.3 Vermögenssorge

Im Rahmen der Vermögenssorge des § 1626 Abs. 1 BGB haben die Eltern die Verpflichtung, das Vermögen des Kindes zu verwalten, es zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren, § 1642 BGB. Hinweis Eltern erfüllen ihre Pflicht, Geld des Kindes nach Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, wenn sie eine Form der Vermögensverwaltung wählen, die auch ein wi...mehr

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Elterliche Sorge / 6.4 Vereinbarungen im Rahmen der Lebenspartnerschaft

Der allein sorgeberechtigte Elternteil kann naturgemäß Verantwortlichkeiten im Rahmen seiner elterlichen Sorge durch Vollmacht auf den Lebenspartner übertragen. Er kann aber dadurch nicht – über den Umweg der Vollmacht – zu einer gemeinsamen elterlichen Sorge kommen. Anders ist dies lediglich in Fällen, in denen etwa eine ausländische Gerichtsentscheidung die Feststellung der ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7.2 Verlängerung

Rz. 25 Die Verlängerung eines auf bestimmte Zeit eingegangenen Mietverhältnisses kann – immer unabhängig vom Kündigungsschutz für den Mieter – auf zweierlei Weise geschehen: Vertrag mit Optionsrecht, Vertrag mit Verlängerungsklausel. Rz. 26 Bei einem Mietvertrag mit Optionsrecht soll vereinbarungsgemäß eine Vertragspartei berechtigt sein, einen befristeten Vertrag vor dessen Ab...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Die Wartefrist

Rz. 5 Unberücksichtigte Erhöhungen Wie schon früher, bleiben Erhöhungen nach den §§ 559 – 560 (bis 2001: §§ 3–5 MHG) unberücksichtigt. Demgemäß setzen Mieterhöhungen nach durchgeführter Modernisierung und wegen Veränderungen von Betriebskosten, auch wegen gestiegener Betriebskosten bei einer vereinbarten Brutto-Kaltmiete, die Wartezeit nicht in Gang. Das gilt auch bei einem v...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.3 Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht steht als Teil der gemeinsamen elterlichen Sorge beiden berechtigten Elternteilen zu. Dieses Recht betrifft die Festlegung des Wohnortes und der Wohnung, aber auch den Aufenthalt bei Dritten, beispielsweise Großeltern, in einem Heim oder Internat.[1] Von einer – ggf. auch stillschweigenden – Übereinkunft der Eltern zum Lebensmittelpunkt des Kind...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 11 Entlassung aus dem Mietvertrag

Rz. 37 Der Mieter kann seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat und dem Vermieter einen geeigneten und zumutbaren Ersatzmieter stellt (BGH, Urteil v. 22.1.2003, VIII ZR 244/02, ZMR 2003, 413). Weiterhin ist erforderlich, dass die Interessen des Mieters an der vorzeitigen Aufhebung gewichtiger sind als die des...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.1 Unechte Ersatzmieterklausel

Rz. 33 Eine Vereinbarung, die dem Mieter nur das vorzeitige Ausscheiden aus dem Mietverhältnis ermöglicht und ihm das Recht gibt, einen Ersatzmieter zu stellen, ist (nur) eine sog. unechte Ersatzmieterklausel. Sie kann etwa wie folgt lauten: "Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag vorzeitig mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, wenn er dem Vermieter drei wirtschaftlich ...mehr

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Elterliche Sorge / 3.1 Grundsätze

Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge), § 1626 Abs. 1 S. 1 BGB. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge), § 1626 Abs. 1 S. 2 BGB. Eltern können daher grundsätzlich das Vermögen ihres Kindes mehren. Grundsätzlich vertreten Eltern das Kin...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Wohnmerkmale

Rz. 17 Art Mit dem Wohnwertmerkmal "Art" ist insbesondere die Struktur des Hauses und der Wohnung erfasst (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 558 BGB Rn. 51). Zur Struktur gehört insbesondere die Frage, ob die Wohnung in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus liegt; ebenfalls spielen Merkmale der Baustruktur, wie Mehrfamilienfachwerkhaus, Stadtvilla, Plattenbau (Both in Herrle...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.4 Übertragung von Teilbereichen elterlicher Sorge

Die Übertragung von Teilbereichen elterlicher Sorge ist vor allem durch Regelung der Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge und der Erteilung von Vollmachten für einzelne Bereiche möglich und auch sinnvoll. Streiten sich Eltern jedoch – in entsprechenden gerichtlichen Verfahren – über die Frage gemeinsamer elterlicher Sorge, wird geprüft werden müssen, ob insgesamt di...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.5.2 Gesonderte Regelung eines Teilbereichs

Es wird Fallkonstellationen geben, in denen die Eltern grundsätzlich darüber einig sind, die alleinige elterliche Sorge auf einen Elternteil zu übertragen. Gleichzeitig könnten solche Eltern aber auch erwägen, einen bestimmten Teilbereich doch bei dem anderen Elternteil anzusiedeln. Ebenso, wie Gründe dafür sprechen können, das Aufenthaltsbestimmungsrecht entweder als gemeins...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.5.1 Gesonderte Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Gerade hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechtskann es Widerstände desjenigen Elternteils geben, der es grundsätzlich als sinnvoll ansehen würde und deshalb bereit wäre, die elterliche Sorge allein auf den anderen Elternteil zu übertragen. Derjenige, der sodann nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist, wird mindestens subjektiv befürchten, dass der andere Elternteil beisp...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 4.2.1.4 Netzausbau zwischen 1.1.2015 und 1.12.2021

§ 72 Abs. 7 Satz 2 TKG erlaubt auch ein Bereitstellungsentgelt für Infrastrukturen, die im Zeitraum vom 1.1.2015 bis 1.12.2021 errichtet wurden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Grundstückseigentümer und der Betreiber anlässlich der Errichtung der Netzinfrastruktur einen Gestattungsvertrag geschlossen haben, der nach der vertraglichen Vereinbarung frühestens am 1.7.2024 e...mehr