Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Elterliche Sorge / 3.3.2.1 Personengesellschaften

Die Beteiligung eines Minderjährigen an einer bestehenden Personengesellschaft durch Anteilsübertragung (derivativer Anteilserwerb) ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.[1] Für den Anteil eines unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafters geht dies bereits aus der Tatsache der unbeschränkten persönlichen Haftung. Ob der Erwerb und auch die Schenkung eines Kommandit...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 5.2 Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit der Mieter

Nach § 56 Abs. 1 Satz 1 TKG darf die anfängliche Vertragslaufzeit einen Zeitraum von 24 Monaten nicht überschreiten. Allerdings muss den Mietern als Verbrauchern auch ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten – dann auch durchaus – zu ungünstigeren Konditionen angeboten werden. Diese Grundsätze gelten auch für eine Zusatzvereinbarung über die Signalbereitstellung ...mehr

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Elterliche Sorge / 3.2.1.3 Einordnung von Vorteil und Nachteil bei der Übertragung von Grundstücken

Allgemein gilt: Für das Vorliegen eines rechtlichen Vorteils ist es entscheidend, dass der Vertretene aus seinem Vermögen, welches er bei Abschluss des Vertrages besitzt, nichts aufgeben und keine neue Belastung auf sich nehmen muss, damit der Vertrag zustande kommt. Die Übertragung von Grundstücken stellt daher im Ergebnis in folgenden Fällen keinen rechtlichen Nachteil dar....mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.3 Umgang und elterliche Sorge

In Fällen mit erheblichem Spannungspotential und eventuell auch während der Ehe bereits deutlich gewordenen unterschiedlichen Erziehungsgrundsätzen könnte eine ausführliche Vereinbarung wie folgt formuliert werden. Muster (ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge und Umgang) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.6 Verlagerung des Bestimmungsrechts auf das Kind

Ein Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist verfahrensfähig in solchen Verfahren, die seine Person betreffen. Davon sind Verfahren zur elterlichen Sorge nach § 1671 BGB umfasst. Dem Kind steht ein Widerspruchsrecht nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu.[1] In denjenigen Verfahren, in denen das mindestens 14 Jahre alte Kind beteiligt ist oder beteiligt sein will, bedarf e...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.2 Umgang und Unterhalt

Bettet man dies in eine Vereinbarung gleichzeitig etwa zum Kindesunterhalt ein, kann dies wie folgt formuliert werden. Muster (Vereinbarung von Unterhalt und Umgang) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts … … erscheinen Herr …, geb. am …, wohnhaft … Frau … geb. …, geb. am …, wohnhaft … ausgewiesen durch …. Die Frage des beurkundenden...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.2.1 Gewaltfreie Erziehung

Wichtig Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, § 1631 Abs. 2 BGB. Zur Definition von "Gewalt" ist jedoch nicht der strafrechtliche Gewaltbegriff zu übernehmen. Der Gewaltbegriff wird in § 1631 Abs. 2 S. 2 BGB konkretisiert mit "körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen". Mit dem Verbot körperlicher Bestrafungen wird jed...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Kündigung

Rz. 3 Sie ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, und zwar ein sog. Gestaltungsgeschäft. Zur Wirksamkeit ist der Zugang dann erforderlich, wenn sie in Abwesenheit des Erklärungsempfängers abgegeben wird (§ 130 Abs. 1 Satz 1). Diese Willenserklärung wird nur dann nicht wirksam, wenn dem Erklärungsempfänger vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht (§ 130 A...mehr

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Elterliche Sorge / 5.7 Die Ausgliederung von Teilbereichen

In vielen Fällen wird sich vor allem die Kindesmutter dagegen schützen wollen, dass ihre gemeinsame Lebensführung mit dem Kind infrage gestellt wird. Sind Eheleute miteinander verheiratet, bietet sich regelmäßig einem Ehepartner diese Möglichkeit des Schutzes nicht. Beide Eheleute werden durch Eheschließung gemeinsam sorgeberechtigt für vorgeburtlich oder während bestehender ...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.2.2 Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung

Eltern pflegen, erziehen und beaufsichtigen das Kind; sie bestimmen auch seinen Aufenthalt [1], § 1631 Abs. 1 BGB. Eine gemeinsam getroffene Bestimmung des Lebensmittelpunktes des Kindes bleibt, solange keine anderweitige gerichtliche Regelung getroffen ist, auch nach Trennung der Eltern bindend. Die Personensorge umfasst auch die Vertretung und Regelung bezüglich Angelegenhe...mehr

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Elterliche Sorge / 1.3 Das Entstehen elterlicher Sorge

Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern – außer in den Fällen des § 1626a BGB – auf Grund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a I Nr. 2 BGB).[1] Eine gem. § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in eine gemeinsame Sorge der Eltern.[2] Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge.[3] Vo...mehr

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Elterliche Sorge / 3.2.1 Übertragung von Grundstücken

Die schenkweise Übertragung eines Grundstücks ist zunächst wie jeder schuldrechtliche Vertrag über eine Schenkung an den Minderjährigen grundsätzlich ohne die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft und ohne ein Zustimmungserfordernis des Familiengerichts möglich.[1] Eine solche Schenkung ohne jegliche Gegenleistung ist kein entgeltlicher Erwerb und ist ausschließlich rechtl...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 § 558 Abs. 6

Rz. 77 Die Regelung stimmt mit der bisherigen Rechtslage überein, dass eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters unwirksam ist. Unwirksam sind alle Vereinbarungen, die dem Vermieter Erleichterungen von den materiellen Voraussetzungen des § 558 einräumen. Die Vereinbarung, dass die Jahresfrist bereits mit Vertragsschluss beginnt ist ebenso unwirksam, wie die Vere...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 4.2.1.3 Umlage als Betriebskosten

Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage der Umlagemöglichkeit als Betriebskosten bildet insoweit § 556 Abs. 3a BGB i. V. m. § 2 Satz 1 Nr. 15c BetrKV. Nach § 556 Abs. 3a BGB kann das Glasfaserbereitstellungsentgelt dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn die Umsetzung der Maßnahme wirtschaftlich erfolgt. Handelt es sich um eine aufwändige Maßnahme im Sinne von § 72 Abs. 2 Satz 4 TK...mehr

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Elterliche Sorge / 5.3.2 Homologe und heterologe Insemination

Als Insemination bezeichnet man die künstliche Samenübertragung. Bei homologer Insemination stammt der Spendersamen vom Partner. Zum Teil wird dabei unterschieden zwischen Eheleuten und Lebenspartnern. Bei Letzteren wird die Samenspende auch als "quasi homologe Insemination" bezeichnet. Die Unterscheidung macht wenig Sinn, handelt es sich doch um den gleichen Vorgang mit dem e...mehr

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Elterliche Sorge / 3.3.1.1 Personengesellschaften

Grundsätzlich kann der Vertrag zur Gründung einer Personengesellschaft formfrei geschlossen werden. Wenn sich ein Gesellschafter verpflichtet, in die Gesellschaft ein Grundstück oder GmbH-Geschäftsanteile einzubringen, ist jedoch der gesamte Gesellschaftsvertrag zu beurkunden (§ 311b Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 4 GmbHG). Wird – ggf. einem Minderjährigen – die Beteiligung unentgelt...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 6 Handlungsempfehlungen für Vermieter

In all den Fällen, in denen die Kabelverteilanlage vor dem 1.12.2021 in Betrieb genommen wurde, sollten Vermieter rechtzeitig vor dem 1.7.2024 ein Meinungsbild ihrer Mieter einholen, ob und wie viele Mieter weiterhin Medienempfang über den Vermieter wünschen, sodass der Vermieter mit dem Kommunikationsdienstleister die Konditionen des Versorgungsvertrags abstimmen kann. Sollt...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 5 Weiterer Kabelempfang über den Vermieter

Zunächst hat die infolge des Wegfalls der Umlagemöglichkeit der Kabelgebühren erfolgende Kündigung des Kabelempfangsvertrags seitens des Vermieters selbstverständlich für alle Mieter keine Auswirkungen, die ihren Kabelempfang aufgrund eines individuellen Vertrags mit dem Telekommunikationsunternehmen beziehen. Diese Mieter müssen nichts unternehmen. Mieter, denen vom Vermiet...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.1 Isolierte Umgangsvereinbarung

Vereinbarungen zum Umgang sind für sich nicht formbedürftig. Sie werden in den überwiegenden Fällen zwischen den Eltern abgesprochen und in der Praxis sich verändernden Bedingungen angepasst. Es ist in Fällen bestehender Spannungen und schwieriger Kommunikation aber sinnvoll, nicht nur grundsätzlich den Umgang des Kindes mit dem nicht überwiegend mit ihm zusammenlebenden Elte...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.2 Alleinige elterliche Sorge bei Aufteilung von Kindern

Die Aufteilung von Kindern ist um des Kindeswohls willen in der Regel zu vermeiden. Die Bindungen an Geschwister, auch bei Halbgeschwistern, sind häufig für ein Kind von überragender Bedeutung.[1] Es gilt der Grundsatz, dass das gemeinsame Aufwachsen von Geschwistern für die Entwicklung förderlich ist, ein Auseinanderreißen von Geschwistern deshalb nach Möglichkeit zu vermeide...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.2.1 Die unbeschränkte Vollmacht für Dritte

Die Vollmacht bedarf als Generalvollmacht lediglich eines kurzen Textes. Bei der Ausstellung einer Generalvollmacht muss aber ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer bestehen, da der Vollmachtnehmer zu allen rechtsgeschäftlichen Handlungen mit Wirkung für den Vollmachtgeber in der Lage ist, die dieser vornehmen könnte. Muster (Ert...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.2 Echte Ersatzmieterklausel

Rz. 34 Vereinzelt gibt es auch Vereinbarungen, die dem Mieter nicht nur das vorzeitige Ausscheiden aus dem Mietverhältnis ermöglichen sollen, sondern ihm einen Anspruch gewähren, einen Ersatzmieter zu stellen. Eine solche Vereinbarung ist für den Mieter z. B. dann sinnvoll, wenn er erhebliche Investitionen getätigt hat und diese auf den Nachmieter übertragen möchte. Derartig...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Berechnung der Kappungsgrenzen

Rz. 54 Wie auch sonst in § 558 ist zur Kappungsgrenze allgemein von Miete die Rede. Die Ausgangsmiete ist mithin unabhängig von der jeweiligen Mietstruktur festzulegen. Miete ist also entweder die vereinbarte Brutto- oder Nettomiete. Bei der Inklusivmiete sind also nicht zur Berechnung der Kappungsgrenze von 20 % Betriebskostenanteile abzuziehen. Auf der anderen Seite sind b...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.7 Regelung im Verbundverfahren

Wird im Scheidungsverfahren kein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge gestellt, verbleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht der Kindeseltern in der Ausgestaltung nach Trennung der Parteien. Dies ist statistisch bereits der Regelfall.[1] Das Beibehalten des gemeinsamen Sorgerechts kann selbstverständlich zwischen Eltern auch ausdrücklich vereinbart werden, z. B. im Rahmen...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 3 Sonderkündigungsrecht

§ 230 Abs. 5 TKG räumt jeder Vertragspartei das Recht ein, einen vor dem 1.12.2021 geschlossenen Bezugsvertrag über die Belieferung mit Telekommunikationsdienstleistungen wegen der nur noch äußerst beschränkten Umlagefähigkeit der in § 2 Satz 1 Nr. 15a und 15b BetrKV geregelten Kosten frühestens mit Wirkung ab dem 1.7.2024 ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. V...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.3.4.1 Rechtliche Grundlagen

Gemäß Artikel 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ, BGBl II 1990, 206), insoweit verbunden mit dem Europäischen Übereinkommen vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechtsverhältnisses in Verbindung m...mehr

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Elterliche Sorge / 3.3.1.1.2 Familienrechtliche Genehmigung

Nach §§ 1643 Abs. 1, 1915 Abs. 1, 1822 Nr. 3 BGB bedarf ein Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird, der familiengerichtlichen Genehmigung, wenn daran ein Minderjähriger beteiligt ist. Unter die Vorschrift des § 1822 Nr. 3 BGB fällt der Abschluss des Gesellschaftsvertrages sowohl einer BGB-Gesellschaft als auch einer OHG oder einer KG – a...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 1 Grundsätze

§ 2 Satz 1 Nr. 15 Betriebskostenverordnung (BetrKV) ermöglicht die Umlage der Telekommunikationskosten, also insbesondere der Kosten des Kabelempfangs auf die Mieter. Hintergrund ist die verbreitete Konstellation, dass nicht der Mieter selbst Vertragspartner des Telekommunikationsunternehmens ist, sondern der Vermieter als Eigentümer des Hauses, das vom Betreiber an das öffe...mehr

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Elterliche Sorge / 3.2.1.1 Der rechtliche Vorteil

Die Schenkung eines belasteten Gegenstandes/Grundstücks oder mit einer bei der Übertragung vollzogenen Belastung ist deshalb lediglich rechtlich vorteilhaft, weil der Minderjährige aus seinem Vermögen nichts aufgeben muss und seine Verpflichtungen auf das unentgeltlich Zugewendete beschränkt bleiben. Daraus folgt, dass auch ein Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des Schenkers ni...mehr

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Elterliche Sorge / 5.3.1 Die Ersatzmutterschaft

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat, § 1591 BGB. Diese Regelung, eingeführt durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz mit Wirkung zum 1. 7. 1998, war notwendig geworden durch die Fortschritte der Fortpflanzungsmedizin, insbesondere angesichts von Ei- bzw. Embryonenspenden, die zu einem Auseinanderfallen der genetischen und der gebärenden Mutter führen können. Ei...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.7 Die Berechnung des Unterhalts im Wechselmodell

Die Einordnung des Umgangs im Wechselmodell hat erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung des Kindesunterhalts.[1] Liegt die Betreuung schwerpunktmäßig bei einem Elternteil, befindet sich das Kind in seiner Obhut mit der Folge, dass der Barbedarf des Kindes allein am Einkommen des anderen Elternteils auszurichten und von diesem zu zahlen ist. Stellt man den zu zahlenden Unter...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.2 Vollmacht für Dritte

Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht. Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar. Eine Vollmacht, wie sie für Eltern untereinander vorzuschlagen ist, kann, auch für Te...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.2.4 Grenzen des Auskunftsanspruchs

Der Ausschluss oder die Einschränkung des Auskunftsrechts nach § 1686 BGB stellt jedenfalls dann, wenn der betroffene Elternteil keine andere Möglichkeit hat, sich über die Entwicklung des gemeinsamen Kindes zu informieren, einen schweren Eingriff in die grundgesetzlich garantierten Rechte des Kindes und in das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 1, 2 GG dar. Eine solche Maßnahme is...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.3 Streit um besondere Situationen

Auch streitenden Eltern gelingt es häufig, sei es mit Hilfe des Jugendamts oder des Familiengerichts, eine Vereinbarung über den regelmäßigen Umgang zwischen dem Kind und dem nicht mit ihm zusammen lebenden Elternteil zu schließen. Anderes gilt hinsichtlich besonderer Situationen, die über den "Regelkontakt" hinausgehen wie Ferienregelungen, Festtage, Geburtstage etc. Der Stre...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.5 Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit Ausgliederung eines Teilbereichs

Möglich ist es aber ebenso, einem der Elternteile die alleinige elterliche Sorge zu übertragen und dem anderen Elternteil in bestimmten Ausschnitten Befugnisse einzuräumen. 4.2.5.1 Gesonderte Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts Gerade hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechtskann es Widerstände desjenigen Elternteils geben, der es grundsätzlich als sinnvoll ansehen w...mehr

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Elterliche Sorge / 10.1 Gemeinsame elterliche Sorge

Die gemeinsame elterliche Sorge besteht unabhängig davon, ob Eheleute noch miteinander verheiratet sind oder nicht mehr und gemeinsam oder getrennt voneinander leben, es sei denn, abweichendes wird bei dem Familiengericht beantragt und durchgesetzt. Stirbt einer der (ehemaligen) Ehegatten, geht die alleinige elterliche Sorge auf den überlebenden Elternteil über, § 1680 Abs. 1...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 8.2 Vollstreckung

Auch bei Verhinderung eines angeordneten Umgangs ist die Vollstreckung gem. §§ 88 ff. FamFG mit der Folge der Verhängung eines Zwangsgeldes möglich. Hinweis Vollstreckung nur nach Genehmigung Vereinbarungen der Parteien sind nur vollstreckbar, wenn sie vom Gericht "genehmigt" werden. Dies erfolgt durch Beschluss, § 156 Abs. 2 FamFG, der im Übrigen die Anfechtung (befristete Be...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Mieterhöhungsverlangen

Rz. 3 Ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen ist gegeben, wenn der Vermieter unter zutreffender Einordnung der Wohnung des Mieters in die entsprechende Kategorie des alternativen Begründungsmittels die dort vorgesehene Mietspanne richtig nennt und die erhöhte Miete angibt; liegt die verlangte Miete oberhalb der im alternativen Begründungsmittel ausgewiesenen Mietspanne...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.2.1 Antrag auf Verpflichtung zum Umgang

In einem Antrag auf Durchsetzung des Umgangs zu einem Erwachsenen durch das Kind sollte es nicht um ein "Dauerrecht" gehen. Dies wird in der Regel nicht angeordnet werden können. Der für das Kind erwünschte Effekt wird aber bei einmaliger Kontaktpflicht erreicht werden können. Umgekehrt wird man in der Regel ein solches Recht auch nicht gezwungen sein, mit Zwangsmitteln zu v...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Mehrheit von Mietvertragsbeteiligten

Rz. 13 Aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses folgt, dass alle Vermieter allen Mietern gegenüber die Kündigung erklären müssen (BGH, Urteil v. 28.4.2010, VIII ZR 263/09, NZM 2010, 577; BGH, Urteil v. 16.3.2005, VIII ZR 14/04, NJW 2005, 1715). Das entspricht auch der Ansicht des BGH, der jedoch im Einzelfall in Anwendung des § 242 den Einwand eines in der...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.2.3 Die inhaltlich begrenzte Vollmacht für Dritte

Eine Vollmacht für Dritte kann natürlich auch inhaltlich begrenzt werden. Dies bietet sich in Fällen an, in denen beispielsweise ein Zusammenhang zwischen den Dritten und dem Kind besteht wie etwa bei gemeinsamem Eigentum. Eine Vollmacht kann dann wie folgt erteilt werden. Muster (Inhaltlich begrenzte Vollmacht für Dritte) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar ...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4 Besondere Umgangssituationen und ihr Streitpotential

"Wenn Du um etwas streitest, streite so, / dass Du nicht das versehrst, worum ihr streitet", heißt es. Dieser kluge Satz wird immer wieder missachtet, wenn es um den Umgang eines Kindes mit seinem nicht mit ihm zusammen lebenden Elternteil geht. Dabei soll Umgang dem Kindeswohl dienen, ihm nicht abträglich sein. Streit der Eltern um die Ausgestaltung des Umgangs mit dem Kind...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 4.2.1.1 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erhebung eines Glasfaserbereitstellungsentgelts ist nach § 72 Abs. 1 TKG, dass das Gebäude mit einer Netzinfrastruktur ausgestattet ist, die vollständig aus Glasfaserkomponenten besteht, diese Netzinfrastruktur an ein Netz mit sehr hoher Kapazität im Sinne des § 3 Nr. 33 TKG angeschlossen wird, für den mit dem Gebäudeeigentümer vereinbarten Bereitstellungs...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.2.2 Die zeitlich begrenzte Vollmacht für Dritte

Eine solche Vollmacht für Dritte kann naturgemäß auch zeitlich begrenzt werden. Planen Eheleute beispielsweise einen Segeltörn um die Welt für ein Jahr und soll das gemeinsame Kind nicht mitkommen, können – bei entsprechendem Einverständnis aller Beteiligter und bei Wahrung des Kindeswohls – entsprechende zeitlich begrenzte Vollmachten etwa den Großeltern gegeben werden. Dies ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.5 Vergleich Brutto-/Nettomiete – Äpfel-Birnen-Problematik

Rz. 42 Grundsätzlich können nur Netto- mit Nettomieten und Brutto- mit Bruttomieten verglichen werden. Eigentlich ist es allerdings systemwidrig, überhaupt Bruttomieten bei der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen. Denn bei den Betriebskosten, also dem Bruttoanteil der Miete, handelt es sich um tatsächliche Kosten, die vom Mieter verursacht bzw. auf ihn überbürdet...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.1 Notwendige Veränderungen im Kindschaftsrecht

Notwendigkeiten werden wie folgt gesehen: Einigkeit besteht darin, dass das Kindeswohl im Rahmen des Kindschaftsrechts ausschließlicher Gradmesser aller Entscheidungen zu sein hat. Das Kindeswohlprinzip, derzeit geregelt in § 1697a BGB, hat deshalb am Anfang des Abschnittes II Titel 5 – elterliche Sorge zu stehen. Im Rahmen der elterlichen Sorge, eigentlich besser benannt als ...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.2.2 Die möglichen Betreuungsmodelle

Häufig wird in der Frage um die mögliche Betreuung von Kindern lediglich die einander gegenüberstehenden Möglichkeiten der Einrichtung eines Residenzmodells, also der ganz überwiegenden Betreuung durch einen Elternteil und eines Wechselmodells, der paritätischen, der zeitlich – nahezu – exakt gleichen Betreuung durch beide Elternteile diskutiert. Das in der Literatur zusätzl...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.3 Das Kindeswohl als Prüfstein

Prüfstein für eine Aussetzung oder einen Ausschluss des Umgangsrechts bleibt das Kindeswohl. Kontakt zu dem mit dem Kind nicht zusammen lebenden Elternteil dient grundsätzlich dem Kindeswohl. Ein völliger Ausschluss – auch auf Zeit – ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Kind infolge des Umgangs körperlich oder seelisch konkret gefährdet ist und der Gefährdung nicht durch ei...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.6.2 Vollstreckung

Auch bei Verhinderung eines angeordneten Umgangs ist die Vollstreckung gem. §§ 88 ff. FamFG mit der Folge der Verhängung eines Ordnungsgeldes möglich.[1] Dies bedeutet gleichzeitig, dass nur gerichtliche Entscheidungen vollstreckbar sind. Im Verbundverfahren ist dies der Fall. Hinweis Vereinbarungen der Parteien sind nur vollstreckbar, wenn sie vom Gericht "genehmigt" werden.[...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Ermittlung des allgemeinen Mietenniveaus – Durchschnittswert

Rz. 14 Zur Herstellung der Vergleichbarkeit stellt sich der Gesetzgeber einen anhand der Kriterien des § 558 Abs. 2 ermittelten Wohnungs-/Mietpreispools vor, an dem die konkrete Wohnung zu messen ist. Das wäre allerdings nur durch entsprechende Erhebungen in der Gemeinde feststellbar, so wie es für Mietspiegel durchgeführt wird. Wie jedoch § 558a Abs. 4 zeigt, kann die Vergl...mehr