Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 2 Geltungsbereich

Der TV-Fahrradleasing erfasst in § 1 Abs. 1 Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) fallen und in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu einem tarifgebundenen[1] kommunalen Arbeitgeber stehen. Somit kommt das Fahrradleasing z. B. nicht für Auszubildende, Praktikante...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 3.2 Höhe und Dauer der Entgeltumwandlung

Der Verzicht (Umwandlung) auf monatliche Entgeltbestandteile muss der Höhe der jeweiligen monatlichen Leasingrate entsprechen. Die Entgeltbestandteile müssen für die Dauer des Leasingvertrags umgewandelt werden. Hierbei ist auch zu beachten, dass gemäß § 3 die Beschäftigten an die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung mindestens für die Laufzeit des Leasingvertrags, längstens j...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwert­übertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

Leitsatz 1. Die fehlende Darlehensbesicherung gehört zu den "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Fremdunüblichkeit der Geschäftsbeziehung führen kann; Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA‐USA 1989 und Art. 5 DBA‐Frankreich 1959). 2. Ob ein unbesichertes Konzerndarlehen im Rahmen einer Gesamtbetracht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 4.4 Fahrrad im Sinne von § 63a StVZO

Gegenstand der Vereinbarung über die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings kann gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 TV-Fahrradleasing nur ein Fahrrad im Sinne des § 63a StVZO sein. Ein Fahrrad nach § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5.1 Nutzungsdauer

Die Dauer der Überlassungsvereinbarung und der damit einhergehenden Entgeltumwandlung muss mindestens der Laufzeit des auf dieser Grundlage abgeschlossenen Leasingvertrags entsprechen und darf gem. § 3 TV-Fahrradleasing im Einzelfall höchstens 36 Monate betragen. Selbstverständlich kann sich daran jeweils eine weitere Vereinbarung – wieder für höchstens 36 Monate – anschließ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 4.3 Überlassungsvereinbarung

Die Überlassung des Leasingfahrrades erfolgt auf der Grundlage einer (zusätzlich zur Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der/dem Beschäftigten abzuschließenden) Überlassungsvereinbarung (§ 2 Abs. 2 TV-Fahrradleasing). Diese regelt: die Überlassung des Fahrrades zur dienstlichen und privaten Nutzung, den Überlassungsgegenstand (genaue Bezeichnung des Fah...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit der sog. Theaterbetriebszulage gemäß § 3b EstG

Leitsatz 1. Der Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gemäß § 3b EStG steht es nicht entgegen, wenn der Grundlohn in Abhängigkeit von der Höhe der steuerfreien Zuschläge aufgestockt wird, um im Ergebnis einen bestimmten, (tarif‐)vertraglich vereinbarten Bruttolohn zu erreichen. Die nach § 3b EStG erforderliche Trennung von Grundlohn und Zus...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG umfasst nicht den Verlust der Einlage des stillen ­Gesellschafters

Leitsatz Der Verlust der Einlage eines stillen Gesellschafters, der steuerrechtlich als Teilwertabschreibung abgebildet wird, unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. Satz 2 EStG. "Gewinnminderungen" i.S. des § 2a Abs. 1 Satz 2 EStG sind nur solche Gewinnminderungen, die vorgangsbezogen aus einer Privatentnahme oder Teilwertabschreibung resu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abgrenzung von Anschaffungs... / 6.4 Altbausanierung (sog. Modernisierungsmodell)

Beim Kauf eines renovierungsbedürftigen Altbaus ist folgende Besonderheit zu beachten: Einheitlicher Vorgang Werden gleichzeitig mit dem Kaufvertrag über eine zu vermietende Eigentumswohnung in einem Altbau Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten in Auftrag gegeben und alsbald durchgeführt, so sind die gesamten Aufwendungen den Anschaffungskosten zuzurechnen, wenn sich Kauf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immer auf Kurs bleiben – Wi... / 3.4 Phase 2: Stabilisierung

Die der Stabilisierung des Unternehmens dienende Phase 2 zeichnet sich zunächst dadurch aus, dass die Krise zum Unternehmens-Alltag geworden ist bzw. werden wird. Man beobachtet bei vielen Unternehmen, dass Dinge, die bislang nicht selbstverständlich waren, in der Krise recht schnell akzeptiert werden und als "normal" gelten. Weitreichende Homeoffice-Regelungen oder Online-V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immer auf Kurs bleiben – Wi... / 7.2.2 Passgenaue digitale Geschäftsmodelle einführen!

Digitale Plattformen veränderten viele Branchen bereits grundlegend. Die produzierende Industrie steht noch am Beginn dieser Transformation. Gegenwärtig erweitern viele Unternehmen ihre Geschäftsmodelle durch die Nutzung oder Gründung digitaler Plattformen. Diese Hybridisierung verändert die Wertschöpfungsprozesse, sodass eine Anpassung der betriebswirtschaftlichen Steuerung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rangrücktritt in Handels- u... / 2 Insolvenzrechtliche Betrachtung

Der BGH hat im Urteil vom 5.3.2015[1] grundsätzlich dargelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Verbindlichkeit nicht in der Überschuldungsbilanz auszuweisen ist. Die jeweilige Vereinbarung ist im Einzelfall zu prüfen. Nach Ansicht des BGH entfällt eine Passivierung der Verbindlichkeit in der Überschuldungsbilanz, wenn sich die Erklärung über den Rangrücktritt begrenzt auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 2.1 Objekt im Sinne der 3-Objekt-Grenze

Jedes selbstständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt Objekt im Sinne der 3-Objekt-Grenze ist grundsätzlich jedes selbstständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem WEG).[1] Auf die Größe, den Wert oder die Nutzungsart des einzelnen Objekts kommt es nicht an[2], auch nicht darauf, ob es sich um bebaute...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rangrücktritt in Handels- u... / 4.1 Ansicht der Finanzverwaltung

Allgemein gilt steuerlich, dass eine Verbindlichkeit zu passivieren ist, wenn sie rechtlich entstanden und wirtschaftlich verursacht ist. Die Finanzverwaltung vertrat bisher die Auffassung, dass die Vereinbarung eines einfachen oder eines qualifizierten Rangrücktritts keinen Einfluss auf die Bilanzierung der Verbindlichkeit hatte. Im Gegensatz zu einem Forderungsverzicht sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 4 Weitere Voraussetzungen zur Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels

Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Das Merkmal der Selbstständigkeit ist immer dann erfüllt, wenn die Grundstücksveräußerung auf eigene Gefahr und auf eigene Rechnung ausgeführt wird. Das Merkmal dient der Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit von einer Tätigkeit als Angestellter und hat daher für die Frage, ob ein gewerbli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 2.1.4 3-Objekt-Grenze bei Schenkung (vorweggenommener Erbfolge) und Erbschaft

Werden Grundstücke im Wege der Schenkung (vorweggenommene Erbfolge) übertragen oder gehen sie im Wege einer Erbschaft auf den/die Erben über, stellt sich die Frage, ob diese Grundstücke im Rahmen der 3-Objekt-Grenze mitzuzählen sind. Hierfür ist zwischen der Schenkung (vorweggenommene Erbfolge) und der Erbschaft zu differenzieren. Sind schenkweise übertragene Grundstücke mitz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rangrücktritt in Handels- u... / Zusammenfassung

Überblick Der Rangrücktritt ist ein bewährtes Instrument der Sanierungspraxis. Er hat das Ziel, den Eintritt einer insolvenzrechtlichen Überschuldung zu vermeiden oder – falls diese schon eingetreten ist – sie zu beseitigen. . Bei dem Rangrücktritt handelt es sich um einen Vertrag, in dem der Gläubiger – i. d. R. ein Gesellschafter – gegenüber dem Schuldner (der Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rangrücktritt in Handels- u... / 4.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Verbindlichkeit zu passivieren, wenn[1] : der Unternehmer die Verpflichtung zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung hat, diese Leistung vom Gläubiger erzwungen werden kann und sie eine wirtschaftliche Belastung darstellt. Lediglich die Frage der wirtschaftlichen Belastung im Zusammenhang mit dem ausgesprochenen Rang...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1 Verträge unter einander nahestehenden Personen

Rz. 100 Auch Angehörige und andere einander nahestehende Personen können ihre Rechtsbeziehungen so gestalten, dass möglichst geringe Steuern zu zahlen sind.[1] Wegen des in solchen Nähebeziehungen typischerweise fehlenden Interessengegensatzes liegt die Möglichkeit eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei ihnen allerdings näher als im Verhältnis zwischen Fr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.1 Gesellschaftsverträge

Rz. 101 Bei Gesellschaftsverträgen mit Kindern und Ehegatten ist auch beim Vorliegen außerbetrieblicher Gründe für die Beteiligung kein Gestaltungsmissbrauch gegeben, wenn der Vertrag folgerichtig durchgeführt wird und eine angemessene Gewinnverteilung vorgesehen ist. Ist die Gewinnverteilung unangemessen, kommt ein Gestaltungsmissbrauch in Betracht, insbesondere wenn dies z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.3 Grundstücksgeschäfte

Rz. 103 Wird bei dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrags zwischen Angehörigen zugleich die (Rück-)Schenkung des Kaufpreises vereinbart, kann eine missbräuchliche Gestaltung vorliegen, die der steuerlichen Anerkennnung des Anschaffungsvorgangs entgegensteht.[1] Verkaufen Eltern ein Grundstück an ihr Kind und versprechen sie gleichzeitig, ihm einen bestimmten Geldbetrag zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.4 Mietverträge über Immobilien

Rz. 107 Die Vermietung von Wohnraum an ein unterhaltsberechtigtes Kind, das den Mietzins nur aus dem Barunterhalt der Eltern bestreiten kann, wurde früher als rechtsmissbräuchlich angesehen.[1] Diese Beurteilung hat der BFH inzwischen aufgegeben. Er sieht jetzt in der Leistung des Barunterhalts einerseits und dem Mietverhältnis andererseits zwei bürgerlich-rechtlich und wirt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.5 Mietverträge über andere Wirtschaftsgüter

Rz. 110 Es stellt keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn der Inhaber eines Betriebs seinem Ehegatten einen Vermögensgegenstand (oder die Mittel zu dessen Herstellung oder Anschaffung) ernsthaft und gegenwärtig schenkt, um ihn dann für den Betrieb zu mieten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um werthaltige Gegenstände wie z. B. Gebäude handelt.[1] Scha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.2 Arbeitsverträge

Rz. 102 Die Überlassung eines Dienstwagens zur unbeschränkten und selbstbeteiligungsfreien Privatnutzung des Arbeitnehmers ist im Rahmen eines zwischen Ehegatten geschlossenen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses fremdunüblich. Auf die Frage, ob die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf das gezielte Zusammenwirken der 1 %-Regelung mit der abgeltenden Pa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.5.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 § 42 AO gilt uneingeschränkt für alle Steuerarten.[1] Aus der unterschiedlichen Struktur der gesetzlichen Regelungen für die einzelnen Steuern kann sich lediglich ein unterschiedlich großer Anwendungsbereich für die Vorschrift ergeben, nicht aber ein allgemeiner Ausschluss ihrer Anwendbarkeit auf eine bestimmte Steuer.[2] In den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.6 Darlehensverträge

Rz. 111 Eine Darlehensgewährung unter Verwandten bietet regelmäßig keinen Anlass für die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs, wenn es sich um volljährige, wirtschaftlich voneinander unabhängige Verwandte handelt. Das gilt insbesondere, wenn der Darlehensvertrag wie unter Fremden gestaltet und durchgeführt worden ist.[1] Geht dem Darlehen einer minderjährigen Tochter an eine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Haftungsumfang

Rz. 13 Die Haftung nach § 25e Abs. 1 UStG umfasst die nicht entrichteten Steuern aus der Lieferung. Eine Haftung für sonstige Leistungen von Unternehmern, die über die elektronische Schnittstelle (auf elektronischen Marktplätzen) angeboten werden, wird nicht erfasst. Die Vorschrift richtet sich damit vor allem an den Onlineversandhandel mit Waren. Rz. 14 Aus der systematische...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 2.4 Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts

Rz. 34 Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts bestehen, wenn ein Steuergesetz tatbestandlich an eine rechtliche Gestaltung anknüpft, seinem Zweck nach aber einen damit verbundenen wirtschaftlichen Erfolg erfassen will. Setzt der Steuertatbestand wie im Fall des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG einen bestimmten rechtlichen Erfolg voraus, muss die gewählte Gestaltung ihrerseits rechtlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.5 Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 148 Die sog. Kettenschenkung, bei der ein Ehegatte einen Teil seines Vermögens bzw. einen Geldbetrag unmittelbar einem Kind schenkt, einen anderen Vermögensteil oder einen anderen Geldbetrag seinem Ehegatten zuwendet, der die Zuwendung dann dem Kind weiterreicht, wird als der typische Fall des Gestaltungsmissbrauchs angesehen, wenn dies der Ausnutzung der persönlichen St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.6.1 Verhältnis zu § 41 Abs. 2 AO

Rz. 18 § 41 Abs. 2 S. 1 AO und § 42 AO stehen im Verhältnis der Alternativität. Für den Austausch einer unangemessenen rechtlichen Gestaltung durch eine den wirtschaftlichen Vorgängen angemessene Gestaltung besteht nur in den Fällen Raum und Anlass, in denen die von dem Stpfl. gewählte Gestaltung anderenfalls der Besteuerung zugrunde zu legen wäre. Diese Voraussetzung ist be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.3 Ausnutzung des Zu- und Abflussprinzips

Rz. 117 Ein Damnum ist nach § 11 Abs. 2 S. 1 EStG für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem es geleistet wird. Die sich aus § 11 Abs. 2 S. 3 EStG ergebenden Einschränkungen gelten nach § 11 Abs. 2 S. 4 EStG für ein Damnum nicht, soweit es marktüblich ist. Für den Zeitpunkt der Leistung des Damnums kommt es auf die bürgerlich-rechtlichen Vereinbarungen der Beteiligten an, sofer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 4 Entstehung des Steueranspruchs wie bei angemessener Gestaltung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 60 Nach § 42 Abs. 1 S. 3 AO entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. Was gegenständlich unter diesem Steueranspruch zu verstehen ist, hängt vom systematischen Verständnis der zur Missbrauchsabwehr bestimmten Rechtsfolgenkorrektur ab. Nach einer Ansicht leg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.6 Grunderwerbsteuer

Rz. 151 Die Übertragung eines Anteils an einer grundbesitzenden GbR erfüllt als solche nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Nach der st. Rspr. des BFH konnte die Übertragung sämtlicher Anteile an einer nur grundbesitzhaltenden Personengesellschaft aber nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. V. m. § 42 AO der GrESt unterliegen.[1] Seit der Einfügung des § 1 Abs. 2a GrES...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.7 Zwischenschaltung von Gesellschaften

Rz. 126 Ein Gestaltungsmissbrauch ist regelmäßig nicht gegeben, wenn ein Stpfl. – aus welchen Gründen auch immer – auf Dauer zwischen sich und eine Einkunftsquelle eine inländische Kapitalgesellschaft schaltet und alle sich daraus ergebenden Konsequenzen zieht.[1] Dies gilt auch dann, wenn diese Kapitalgesellschaft nur die Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft hält un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1.2 Elektronische Schnittstelle (Abs. 5 i. d. F. ab 1.7.2021)

Rz. 56a In der ab dem 1.7.2021 geltenden Gesetzesfassung ist eine elektronische Schnittstelle i. S. d. § 25e UStG ein elektronischer Marktplatz, eine elektronische Plattform, ein elektronisches Portal oder Ähnliches. Deshalb ist aufgrund der sehr weiten Auslegung jeder vergleichbare elektronische Handelsplatz erfasst.[1] Dies entspricht den begrifflichen Vorgaben von Art. 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gegenseitiger Vertrag

Rz. 35 Eine Einigungsgebühr entsteht nur dann, wenn zwischen den Parteien ein gegenseitiger Vertrag abgeschlossen wird. Dieser Vertrag muss nicht notwendigerweise mit der Gegenpartei geschlossen werden. Die Einigung kann auch mit einem Dritten geschlossen werden.[13] Dies gilt insbesondere dann, wenn der Dritte kraft vertraglicher oder gesetzlicher Ermächtigung berechtigt is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags

Rz. 16 Nach Anm. Abs. 1 kann die Geschäftsgebühr auch für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags entstehen. Nachdem der BGH[25] entschieden hat, dass für die Überprüfung eines Vertrags durch einen Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr (VV 2300) entsteht, wird auch im Rahmen der Beratungshilfe die bloße Überprüfung eines Vertragsentwurfs als Mitwirkung an der Gestaltung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abschluss eines gegenseitigen Vertrags

a) Gegenseitiger Vertrag Rz. 35 Eine Einigungsgebühr entsteht nur dann, wenn zwischen den Parteien ein gegenseitiger Vertrag abgeschlossen wird. Dieser Vertrag muss nicht notwendigerweise mit der Gegenpartei geschlossen werden. Die Einigung kann auch mit einem Dritten geschlossen werden.[13] Dies gilt insbesondere dann, wenn der Dritte kraft vertraglicher oder gesetzlicher Er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Vertrag mit Österreich (Nr. 6)

1. Angelegenheit Rz. 27 Gemäß Nr. 6 bilden die Verfahren nach § 3 Abs. 1 und nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 6.6.1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (ZPVtrAUTA...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Belastende Verträge

Tz. 75 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Schwebende Geschäfte fallen gemäß IAS 37.3 grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des IAS 37. Mit diesem Ausschluss soll vermieden werden, dass die Bilanz durch die Passivierung von Verpflichtungen, denen entsprechende Ansprüche gegenüberstehen, aufgebläht wird (vgl. Tz. 25; zur Begründung der Nichtaktivierung von schwebenden Geschäften...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vertrag

Rz. 6 Grundlage für den Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts können sein Das RVG regelt bei einem auf Vertrag beruhenden Vergütungsanspruch grds. nur die Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts und setzt damit das Bestehen eines sich i.d.R. nach bürgerlichem Recht bestimmenden Vergü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Erstreckung der Beiordnung auf den Abschluss eines Vertrags in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen (Abs. 3)

Rz. 61 Abs. 3 regelt den Umfang der Beiordnung in einer Ehesache (§ 121 FamFG) und bestimmten Lebenspartnerschaftssachen (§ 269 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 FamFG) und verfolgt schützenswerte Interessen einkommensschwacher Beteiligter. Die Vorschrift ermöglicht Beteiligten mit geringem Einkommen, bestimmte Streitigkeiten anlässlich der Ehesache oder einer Lebenspartnerschaftssache...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vertrag

Rz. 13 Der Vertrag zwischen Anwalt und Mandant ist regelmäßig als Geschäftsbesorgungsvertrag in Gestalt eines Dienstvertrages zu qualifizieren (§§ 675, 611 BGB).[8] Nur in Ausnahmefällen, etwa bei der Erstellung eines Rechtsgutachtens, wird der Mandatsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag in Form eines Werkvertrages (§§ 675, 631 BGB) anzusehen sein. Die Abgrenzung beider Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abschluss eines Vertrags

Rz. 4 Die Einigungsgebühr setzt den Abschluss eines Vertrages voraus.[6] Der Abschluss der Einigung bedarf keiner besonderen Form, es sei denn, aus dem materiellen Recht ergibt sich ein Formzwang.[7] Allein die Entgegennahme einer aufgrund eines Kaufvertrages als Nacherfüllung geforderten Leistung führt nicht zu einer Einigung i.S.d. VV 1000, auch wenn die geforderte Leistun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages

Rz. 52 Der Wortlaut von Abs. 3 der Vorb. 2.3 stellt ausdrücklich klar, dass auch Tätigkeiten in der Vertragsgestaltung die Geschäftsgebühr auslösen. Dies gilt beispielsweise für das Entwerfen von Allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen, wo die Geschäftsgebühr einschlägig ist. Auch die Mitwirkung an Vertragsverhandlungen oder Gesellschaftsgründungen wird durch die Gesch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Erwerb eines Vermögensvorteils aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags

Rz. 31 [Autor/Stand] Erwirbt ein Hinterbliebener mit dem Todesfall Versorgungsansprüche, die aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages mit einem Dritten unmittelbar auf den Berechtigten übergehen, unterliegen diese nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der Erbschaftsteuer. Es handelt sich um einen Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall, §§ 330, 331 BGB. Dem Grunde na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zustandekommen des Vertrags

Rz. 14 Das Zustandekommen des Anwaltsvertrags richtet sich ebenfalls nach allgemeinen Regeln (§§ 145 ff. BGB). Die Wahrung einer bestimmten Form ist dabei nicht erforderlich, ebenso wenig die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht. Ein konkludenter Vertragsschluss ist möglich,[9] begründet jedoch für den Anwalt bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegen den Mandanten eine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wirksamkeit des Vertrags

Rz. 6 Schließen die Parteien eine Einigung die einer Genehmigung bedarf, entsteht die Einigungsgebühr erst mit Erteilung der Genehmigung. Schließen die Parteien eine Einigung unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter einem Widerrufsvorbehalt, so entsteht die Einigungsgebühr erst, wenn die Bedingung eingetreten ist oder die Einigung nicht mehr widerrufen werden kann (VV...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Absetzen von anderen Vereinbarungen (S. 2)

Rz. 41 Nach Abs. 1 S. 2, 2.Teilsatz muss die Vergütungsvereinbarung von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein. Deutlich abgesetzt bedeutet, dass sie sich bereits optisch von anderweitigen Erklärungen abheben muss und damit für den Auftraggeber sofort erkennbar ist, dass hier eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Erforderlich ist demnach eine Zäsur zwischen de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Fehlen einer Vereinbarung

Rz. 87 Die Anwendung der Vorschriften des bürgerlichen Rechts setzt voraus, dass zwischen den Parteien für die anwaltliche Beratung, Begutachtung oder Mediation keine Vereinbarung nach Abs. 1 S. 1 getroffen worden ist (Abs. 1 S. 2). Nachdem die Vorschrift als Auffangtatbestand formuliert und systematisiert wurde, entspricht dem Anwendungsbereich des Abs. 1 S. 2 auch eine get...mehr