Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vorschussrecht

Rz. 411 Gewähren die Vergütungsvereinbarung bzw. der Schiedsrichtervertrag kein Vorschussrecht, hat der Schiedsrichter nach den §§ 669, 675 BGB einen Anspruch auf Vorschuss für die zu erwartenden Auslagen.[739] Haben die Parteien die Geltung des § 9 vereinbart, erstreckt sich der Vorschussanspruch auf die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen.[7...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschriften der VV 7001, 7002 gelten zunächst einmal bei Abrechnung nach der gesetzlichen Vergütung. Rz. 4 Hat der Anwalt mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung getroffen, die sich nicht an der gesetzlichen Vergütung orientiert, so muss der Vereinbarung durch Auslegung nach §§ 133, 157 BGB entnommen werden, ob zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie Beratungshilfe

Rz. 24 Durch den ebenfalls zum 1.1.2014 eingefügten Abs. 1 S. 2 ist klargestellt, dass für die Beurteilung nach S. 1 die Möglichkeit, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, außer Betracht zu bleiben hat. Daher können unter Verweis auf die Möglichkeit der Beratungs-, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht die Voraussetzungen des S. 1 verneint werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Voraussetzungen

Rz. 20 Nach VV 7002 kann der Anwalt an Stelle der konkreten Abrechnung auch eine Pauschale wählen. Voraussetzung für die pauschale Berechnung ist, dass tatsächlich Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen angefallen sind. Die Höhe ist dabei unerheblich, da pauschal abgerechnet wird; es muss lediglich bei Ausführung des Auftrags mindestens einmal Porto oder e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. 2Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen. 3Liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe vor, kann der Rechtsanwalt ganz auf eine Vergütung verzichten. 4 § 9 des Beratungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mehrvergleich

Rz. 146 Sofern von den Parteien ein Mehrvergleich über nicht rechtshängige Ansprüche protokolliert wird, gehört nach ganz h.M. die Verfahrensdifferenzgebühr zu den Kosten des Vergleichs und nicht zu den Kosten des Rechtsstreits im Übrigen.[121] Wenn also im Vergleich vereinbart wird, dass die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden, hat diese Vereinbarung zur K...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 177 Auch für Vergütungsvereinbarungen gilt die gesetzliche Regelung des § 8. Die Vorschrift gehört zu den Allgemeinen Vorschriften des RVG und gilt daher grundsätzlich für sämtliche Vergütungsarten. Sie ist nicht auf die gesetzliche Vergütung beschränkt.[126] Rz. 178 Andererseits ist Abs. 1 S. 1 dispositives Recht. Auch insoweit gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Wirksamkeitsvoraussetzungen (Abs. 2)

Rz. 31 Abs. 2 zwingt die Parteien, die kalkulatorischen Grundlagen des Erfolgshonorars und die dafür geltenden Bedingungen in der Vergütungsvereinbarung schriftlich zu fixieren. So soll dem Mandanten die Bedeutung der Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung unter besonderer Berücksichtigung des Zuschlags im Erfolgsfall verdeutlicht werden.[32] Die Angaben gemäß Abs. 2 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 70 Bis zum 30.6.2008 war die erfolgsbasierte Vergütung gemäß §§ 49b Abs. 2 S. 1 BRAO a.F., 134 BGB berufs- und zivilrechtlich sanktioniert, soweit die Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wurde (Erfolgshonorar) oder soweit der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrags als Honorar erhielt (quota ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (§ 107 FamFG)

Rz. 30 Nr. 2a gilt nicht in Verfahren nach § 107 FamFG über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen. Hier fallen für das Verfahren vor der Justizverwaltung (behördliches Verfahren) Gebühren nach VV 2300 ff. an.[13] Rz. 31 Lehnt die Landesjustizverwaltung den Antrag ab, kann der Antragsteller gemäß § 107 Abs. 5 FamFG beim OLG die Entscheidung beantragen. Im (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einschaltung von Hilfspersonen

Rz. 78 Eine häufige Streitfrage ist die, ob die vereinbarte Vergütung nur dann gilt, wenn der Anwalt selbst tätig geworden ist, oder auch dann, wenn er Hilfspersonen eingeschaltet hat. Die Vorschrift des § 5 greift grundsätzlich nur für die gesetzlichen Gebühren, nicht auch für ein vereinbartes Honorar. Die Interessenlage ist nicht vergleichbar. Ein vereinbartes Honorar wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beispielsfälle

Rz. 414 So gilt das RVG bspw. nicht für den nach GmbH-Recht bestellten Liquidator oder den Liquidator einer OHG,[746] für den Abwickler gem. § 265 Abs. 2 AktG [747] oder eines aufgelösten Vereins (Notabwickler),[748] für den Zustellungsbevollmächtigten,[749] für die Vertreter von Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden, von denen sich die Parteien in Verfahren vor dem Arbeit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Dritte

Rz. 18 Übernimmt ein Dritter kraft Vereinbarung oder im Einverständnis mit dem Auftraggeber die Vergütung des Anwalts und wünscht er deshalb eine auf sich ausgestellte Rechnung, darf der Anwalt dem nicht ohne weiteres nachkommen. Vergütungsschuldner ist allein der Auftraggeber, nicht ein Dritter. Wenn der Anwalt also der Bitte nachkommt, die Rechnung auf einen Dritten auszus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Für den Anspruch des dem Privatkläger, dem Nebenkläger, dem Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren oder des sonst in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 4, 5 oder 6 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen, beigeordneten Rechtsanwalts gegen seinen Auftraggeber gilt § 52 entsprechend. (2) 1Der dem Nebenkläger, dem nebenklageberechtigten Verletzten oder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Vergütungsfestsetzung

Rz. 151 Eine vereinbarte Vergütung kann nicht nach § 11 festgesetzt werden, da es sich nicht um die gesetzliche Vergütung handelt.[245] Im Gegensatz zur Kostenfestsetzung kommt hier auch eine Festsetzung in der Höhe der fiktiven gesetzlichen Gebühren, die der Anwalt hätte beanspruchen können, nicht in Betracht.[246] Festsetzbar ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut nur die ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / j) Kündigung

Rz. 94 Nimmt der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren seine Kündigung zurück und besteht zwischen den Parteien Einigkeit, dass nach Rücknahme der Kündigung durch den Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in ungekündigter Art und Weise fortbestehen soll, so lag nach einem Teil der Rechtsprechung kein gegenseitiges Nachgeben vor, das eine Vergleichsgebühr auslösen konnte.[76] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 In Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu VV 1000 ist mit dem 2. KostRMoG eine Einigungsgebühr für Zahlungsvereinbarungen eingeführt worden. Ergänzend hierzu regelt der neue § 31b den Gegenstandswert solcher Vereinbarungen. Rz. 2 Da für Zahlungsvereinbarungen keine wertabhängigen Gerichtsgebühren erhoben werden, musste für die Anwaltsgebühren eine gesonderte Wertvorschrift in das RV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Inanspruchnahme des Rechtsuchenden (S. 2)

Rz. 10 Den Rechtsuchenden kann der Anwalt oder eine andere Beratungsperson bei bewilligter Beratungshilfe nicht in Anspruch nehmen (S. 1; vgl. § 8 Abs. 2 BerHG). Von dem Rechtsuchenden kann lediglich die Beratungshilfegebühr nach VV 2500 verlangt werden (S. 2). Diese Gebühr kann auch erlassen werden (Anm. S. 2 zu VV 2500). Eine Vereinbarung einer Vergütung für eine beratungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Form

Rz. 14 Eine Vereinbarung nach Abs. 1 bedarf nach § 3a Abs. 1 an sich der dort vorgeschriebenen Formen. Im Hinblick auf § 4b hat ein Formverstoß jedoch keine Auswirkungen. Da eine geringere Vergütung als die gesetzliche vereinbart ist, bleibt dies auch trotz Formverstoßes voll wirksam und verbindlich.[7]mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / III. Pauschalvereinbarung

Rz. 26 Haben die Parteien ein Pauschalhonorar vereinbart, so ist auch hier zu differenzieren. Sind mehrere Pauschalen für bestimmte Zeiträume vereinbart, dürften abgrenzbare Teilleistungen vorliegen, so dass es jeweils auf die Fälligkeit der Teilpauschalen ankommt. Beispiel: In einer Unterhaltssache haben die Parteien eine Vereinbarung geschlossen, wonach der Anwalt für die a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Inhaltliche Gestaltung der Vergütungsvereinbarung

Rz. 56 Bei der inhaltlichen Konzeption der Vergütungsvereinbarung haben der Anwalt und sein Auftraggeber einen breiten Gestaltungsspielraum.[81] Schranken der Gestaltungsfreiheit ergeben sich freilich aus dem Erfordernis der Angemessenheit (vgl. Rdn 108 ff.) sowie aus § 134 (vgl. Rdn 12) bzw. § 138 BGB (vgl. Rdn 106). Anzustreben ist stets diejenige Vereinbarung, die im Einz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Ausschluss des Abs. 3 S. 1

Rz. 70 Ausgeschlossen ist die Anrechnung nach Abs. 3 S. 1, soweit die Staatskasse ihrerseits Zahlungen von Dritten eingezogen hat. Beispiel: Die Berufung des Nebenklägers wird verworfen. Die Staatskasse zieht beim Nebenkläger die von ihr verauslagte Pflichtverteidigervergütung ein. Nachträgliche Zahlungen des Beschuldigten oder eines Dritten an den Pflichtverteidiger sind jet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Außergerichtliche Angelegenheit

Rz. 7 Abs. 1 findet nur Anwendung auf eine Vergütungsvereinbarung, die für eine außergerichtliche Angelegenheit geschlossen wird. Aus der Bezugsgröße der gesetzlichen Vergütung folgt zudem, dass für die Tätigkeit des Anwalts in dieser außergerichtlichen Angelegenheit gesetzliche Gebühren existieren müssen. Keine Anwendung findet Abs. 1 daher auf die Bereiche der außergericht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vergütungsvereinbarung

Rz. 11 Die anwaltliche Vergütung umfasst gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Gebühren und Auslagen. Schließt der Anwalt eine Vergütungsvereinbarung (§ 3a), so kann er die zu den Auslagen zählende Dokumentenpauschale nur dann geltend machen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Fehlt eine Vereinbarung, gelten Kosten für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten als durch die vereinba...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Anzeigepflicht bei Anrechnungsvereinbarung

Rz. 63 Sollten Zahlungen unter einem Vorbehalt oder aufgrund einer besonderen Absprache geleistet worden sein, ist auch das mitzuteilen, damit sich der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ein umfassendes Bild zur Anrechnungsproblematik machen kann.[137] Auch Zahlungen, die für ein bestimmtes gerichtliches Verfahren eingezahlt, vom Anwalt aber auf andere Verfahren verrechnet wu...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / b) Einigung über Folgesache

Rz. 91 Wird eine Einigung über eine (anhängige) Folgesache geschlossen, dann entsteht aus dem Wert der anhängigen Folgesache die 1,0-Einigungsgebühr nach VV 1000, 1003. Beispiel: Im Verbundverfahren (Ehesache 9.000 EUR, Versorgungsausgleich 1.800 EUR; Unterhalt 12.000 EUR) einigen sich die Beteiligten im Termin unter Mitwirkung ihrer Anwälte über die Folgesache Unterhalt. Die...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / II. Stundensatzvereinbarungen

Rz. 25 Ist eine Stundensatzvereinbarung getroffen worden, ändert dies zunächst einmal nichts daran, dass die gesamte Vergütung unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 S. 1 RVG erst fällig wird mit deren Erledigung oder Beendigung. Hier kann es allerdings vorkommen, dass Teilleistungen gegeben sind, die gesondert zu versteuern sind, nämlich dann, wenn in der Vergütungsverein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütungsvereinbarung

Rz. 13 Soweit die Parteien eine Vergütungsvereinbarung treffen, ist die vereinbarte Vergütung maßgebend; die Vorschrift des Abs. 1 gilt dann nicht. Möglich ist allerdings, dass sich die Vergütungsvereinbarung lediglich auf die Vereinbarung eines abweichenden Gegenstandswerts oder eines von der gesetzlichen Regelung abweichenden Gebührensatzes beschränkt (siehe § 3a).[1] Dann...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Fälligkeit und Vorschüsse

Rz. 71 Die Vergütung wird erst mit der Ablieferung des Gutachtens fällig (§ 8 Abs. 1 S. 1). Einer Abnahme nach § 640 BGB bedarf es nicht. Fraglich ist die Anwendung des § 9 auf Vereinbarungen gemäß § 34. Daher sollte die Leistung eines Vorschusses an den Anwalt Gegenstand der Gebührenvereinbarung sein.mehr

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AGS 06/2021, Zeittakt bei V... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine Anwaltskanzlei, hatte für die Vertretung in einem zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung geschlossen. Die Vereinbarung sah u.a. vor: Zitat "1. Es wird ein Zeithonorar vereinbart. Die Tätigkeit der Rechtsanwälte wird nach dem Zeitaufwand für die Bearbeitung zu den vereinbarten Stundensätzen vergütet." 2. De...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Einigungs-, Erledigungs- und Aussöhnungsgebühr, VV 1000 bis 1004

Rz. 6 In den VV 1000 bis 1004 sind Einigungs-, Erledigungs- und Aussöhnungsgebühr geregelt. Es handelt sich um folgende Gebühren:mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 2. Vergütungsvereinbarung gem. § 3a RVG

Der Rechtsanwalt kann mit seinen Mandanten auch eine die Formerfordernisse des § 3a Abs. 1 und Abs. 2 RVG erfüllende Vergütungsvereinbarung schließen. Welchen Inhalt diese Vergütungsvereinbarung hat, können die Vertragsparteien grds. frei vereinbaren. So kann eine Stundensatzvereinbarung geschlossen oder die Zahlung eines Pauschalbetrages oder die Regelung vereinbart werden,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren vor dem Schiedsgericht (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 54 Im Schiedsspruch nach § 108 ArbGG ist, wenn sich aus dem Schiedsvertrag nichts Gegenteiliges ergibt, auch über die Verfahrenskosten zu entscheiden. Der Inhalt der Kostenentscheidung bestimmt sich in erster Linie nach dem Schiedsvertrag. Enthält dieser keine Regelungen zur Kostentragungspflicht und Kostenverteilung, ist im Schiedsspruch nach § 108 ArbGG in entsprechend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / k) Festsetzung einer Einigungsgebühr

Rz. 146 Der BGH hatte zur BRAGO – Vergleichsgebühr[306] und zur RVG-Einigungsgebühr[307] früher entschieden, dass deren Festsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO erfordert, dass die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO haben protokollieren lassen (§§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f. ZPO). Diese Rechtsprechung h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Begriff

Rz. 75 In einem weiten und allgemein akzeptierten Sinne ist Mediation als ein strukturiertes[73] außergerichtliches Verfahren anzusehen, in dem ein besonders geschulter neutraler Dritter versucht, ohne eigene Entscheidungskompetenz eine Einigung mit den Konfliktparteien zu erarbeiten.[74] Tritt der Anwalt im Mediationsverfahren als Interessenvertreter einer Partei auf, ist A...mehr

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AGS 06/2021, Zeittakt bei V... / Leitsatz

Die vereinbarte Abrechnung in 5-Minuten-Einheiten bei einer formularmäßigen Vereinbarung eines Zeithonorars ist zulässig. Eine solche Klausel benachteiligt den Mandanten nicht unangemessen gem. § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB. Das Äquivalenzprinzip wird hier noch ausreichend gewahrt. Reisezeit ist keine spezifisch anwaltliche Dienstleistung. Jedenfalls stellt sie keine Ze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Teilweise Anrechnung auf Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits bei geringerem Wert im streitigen Verfahren

Rz. 77 Hat das nachfolgende streitige Verfahren einen geringeren Wert, wird die Terminsgebühr nur soweit angerechnet, als sich seine Gegenstände mit denen des nachfolgenden streitigen Verfahrens decken, also analog VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 5, sofern die Sache abgegeben und das streitige Verfahren durchgeführt wird. Beispiel: Der Anwalt erhält einen Auftrag gegen einen Mahnbesche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Gebührenteilungsvereinbarungen

Rz. 140 Bei gemeinsamer Mandatsbearbeitung ist eine Gebührenteilungsabrede zwischen den beteiligten Anwälten nach § 49b Abs. 3 S. 5 BRAO grundsätzlich berufsrechtskonform. Unzulässig ist nach § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO hingegen die Vereinbarung einer Gebührenteilung für die Mandatsvermittlung. Für das Verbot einer solchen Auftragsprovision ist es gleichgültig, ob der Vermittler ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Verzicht auf den Vergütungsanspruch

Rz. 34 Der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt kann auf seinen Vergütungsanspruch verzichten. Der Verzicht verstößt nach h.M. nicht gegen § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO, weil dieses Verbot ausschließlich den Fall einer mit dem Mandanten getroffenen vertraglichen Vereinbarung über die Höhe der Gebühren betrifft, die vorsieht, dass ein geringerer Betrag als im RVG vorgesehen geza...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Quotale Innenhaftung nach Grundregel nach § 426 Abs 1 S 1 BGB

Rn. 28 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Bei gesamtschuldnerischer Außenhaftung richtet sich der Bilanzansatz nach den im Innenverhältnis der Gesamtgläubiger getroffenen Vereinbarungen. Haben diese die gesetzlich vorgesehene quotale Innenhaftung nach § 426 Abs 1 S 1 BGB nicht abgeändert, ist sowohl für den Altschuldner als auch für den Beitretenden die Inanspruchnahme im Umfang der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kopien/Ausdrucke für Versicherungen

Rz. 65 Aktenauszüge aus Straf- und Bußgeldakten werden häufig auch für Versicherungsgesellschaften erstellt, die aufgrund des Akteninhalts ihre Einstandspflicht oder ihre Aussichten auf Regressansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder Dritte beurteilen. Werden solche Aktenauszüge im Rahmen eines von dem Versicherer erteilten Mandats angefertigt, richtet sich die Vergütung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) AGB-Prüfung

Rz. 191 Dass eine sofortige Fälligkeit in mehrfach verwendeten Vertragsbedingungen (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB) überraschend i.S.d. § 305c Abs. 1 BGB sei, wird man wohl nicht annehmen können. Zwar würde eine solche Vereinbarung dem Grundsatz des § 8 Abs. 1 widersprechen; andererseits entspricht sie dem Grundsatz des BGB in § 271 Abs. 1 BGB.[139] Rz. 192 Zu berücksichtigen sein kan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertgebühren für die Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 102 Die im VV Teil 2 Abschnitt 1 "Beratung und Gutachten" (VV 2100 bis VV 2103) bisher vorgesehenen Beratungsgebühren sind zum 30.6.2006 weggefallen. Sie sind durch die zum 1.7.2006 in Kraft getretene Neufassung von § 34 ersetzt worden. Danach soll der Rechtsanwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Gegenstandswert

Rz. 528 Für den Gegenstandswert der Einigungsgebühr sind §§ 25 und 31b zu beachten. § 31b ist im Zusammenhang mit der Einigungsgebühr für Zahlungsvereinbarungen in Abs. 1 Nr. 2 der Anm. zu VV 1000 zu sehen. Die Regelung soll sicherstellen, dass als Wert einer solchen Vereinbarung immer nur ein Bruchteil der zugrunde liegenden Forderung maßgebend ist. Rz. 529 § 31b regelt in e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Ein oder mehrere Auftraggeber?

Rz. 16 Nach den allgemeinen Auslegungsregeln des Zivilrechts wird im Zweifel ein Eigengeschäft vermutet (vgl. § 164 Abs. 2 BGB). Dieser Grundsatz gilt auch zugunsten der eigennützigen Beauftragung (vgl. Rdn 6). Falls keine gegenteiligen Anhaltspunkte aus der Vereinbarung oder den Vertragsumständen ersichtlich sind, darf davon ausgegangen werden, dass der Mandant eines Anwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Trennung von Vollmacht (S. 2)

Rz. 45 Nach Abs. 1 S. 2 darf die Vergütungsvereinbarung nicht in der Vollmacht enthalten sein. Diese Formulierung ist sprachlich ungenau; gemeint ist, dass die Vereinbarung nicht in einer Vollmachtsurkunde enthalten sein darf.[71] De facto müssen daher mindestens zwei Urkunden vorhanden sein, eine Vollmachtsurkunde und eine weitere Urkunde über die Vergütungsvereinbarung. Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 213 Zulässig ist es, die Abrechnung nach mehreren Angelegenheiten zu vereinbaren, obwohl nach dem RVG nur eine einzige Angelegenheit gegeben wäre, dass also eine nach dem RVG einheitliche Angelegenheit in verschiedene Angelegenheiten aufgeteilt wird und diese verschiedenen vereinbarten Angelegenheiten dann in sich wieder gesetzlich oder anderweitig abgerechnet werden.[17...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Weitere Angaben

Rz. 62 Die Aufzählung in Abs. 2 ist nicht abschließend. Soweit weitere Angaben dort nicht gefordert werden, heißt dies nicht, dass diese stets entbehrlich sind.[45] Allerdings werden weitere Angaben nur in Ausnahmefällen erforderlich sein.[46] Rz. 63 Im Falle einer Vergütungsvereinbarung können sich aus dem Inhalt der Vereinbarung u.U. weitere Angaben als erforderlich herauss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anspruch gegen die Landeskasse

Rz. 85 Nach § 44 S. 1 erhält der Rechtsanwalt die Beratungshilfevergütung aus der Landeskasse, soweit nicht für die Tätigkeit in Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 BerHG besondere Vereinbarungen getroffen worden sind. Sind für die Tätigkeit von Rechtsanwälten in Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 S. 3 BerHG mit der Landesjustizverwaltung besondere Vergütungsvereinbarungen getrof...mehr