Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.1 Wirtschaftsjahr der Erteilung der Pensionszusage

Rz. 65 Erstmals gebildet werden darf eine Pensionsrückstellung für das Wirtschaftsjahr, in dem die Pensionszusage erteilt wird, und zwar in einer rückstellungsfähigen Weise, also insbesondere rechtsverbindlich, schriftlich und ohne schädlichen Widerrufsvorbehalt. Spätestens am Bilanzstichtag müssen die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, damit eine Rückstellung gebilde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.1.2 Allgemeine Voraussetzungen der Rückstellungsbildung

Rz. 35 Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen im üblichen Sinn. Für sie gelten somit auch die allgemeinen Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen. Die zugrunde liegende Verpflichtung muss Schuldcharakter haben (oder jedenfalls eine wirtschaftliche Last darstellen), wirtschaftlich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr verursacht sein und es muss eine hinreichende Wah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.2.3 Keine steuerschädlichen Vorbehalte (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 EStG)

Rz. 52 Eine Pensionsrückstellung darf nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG u. a. nur gebildet werden, wenn und soweit die Pensionszusage keinen Vorbehalt enthält, dass die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann (sog. schädliche Vorbehalte; zu den schädlichen Bedingungen vgl. Rz. 46). Ausgenommen sind Vorbehalte, die sich nur auf Tatbestände...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 4 Was bei der Vereinbarung von pauschalen Gebühren beachtet werden muss

Nach § 14 StBVV besteht die Möglichkeit, Pauschalhonorare zu vereinbaren. Der Vertrag über ein Pauschalhonorar ist nur dann voll wirksam, wenn er schriftlich (mit Unterschrift des Mandanten und des Steuerberaters) abgeschlossen wird, alle Leistungen angegeben sind, die mit der Pauschale abgegolten werden, die Mindestdauer ein Jahr beträgt, die Pauschalvergütung angemessen ist un...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 2 Wann der Steuerberater nach der StBVV abrechnen muss

Alle Leistungen, die zum unmittelbaren Aufgabengebiet des Steuerberaters gehören, rechnet der Steuerberater nach der StBVV ab. Der Steuerberater darf Mitarbeiter einsetzen, ohne dass dies Auswirkungen auf seinen Vergütungsanspruch hat. Der Mitarbeiter muss allerdings auch in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Der Steuerberater trägt letztlich die Verantwort...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 3 Wie hoch die Vergütungen des Steuerberaters sein dürfen

Bei dem Vertragsverhältnis mit einem Steuerberater handelt es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag. Die Vergütung richtet sich nach der StBVV. Es ist allerdings zulässig, ein höheres Honorar zu vereinbaren, als es nach der StBVV zulässig ist. Die Vereinbarung einer höheren Vergütung ist aber nur wirksam, wenn eine schriftliche Vereinbarung in einem separaten Schriftstück mit ...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 6.1 Einnahmen-Überschussrechnung

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung sind die Vergütungen niedriger als bei einer Bilanz. Ein Steuerberater kann Folgendes abrechnen: Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung :[1] Gegenstandswert sind die Betriebseinnahmen oder die Betriebsausgaben, falls diese höher sind. Der Gegenstandswert beträgt mindestens 12.500 EUR. Die Vergütung nach der Tabelle B liegt im Rahmen vo...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.5.3 Vereinbarung bezüglich der Abrechnung der Entgelte

Rz. 36 Die Vergütung, die den Leistungserbringern für die Erbringung der interdisziplinären Früherkennung und Frühförderleistung gezahlt wird, hat den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu entsprechen. Sie soll die Einrichtung in die Lage versetzen, die Komplexleistung Frühförderung nach den maßgebenden Bestimmungen (§ 46 SGB IX, Frühförde...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.7.3 Förderleistungen: Festsetzung von Entgelten sowie Kostenaufteilung

Rz. 43 Die Förderleistungen (Therapien aufgrund der Vorgaben des Förder- und Behandlungsplans) sind in erster Linie von den Krankenkassen und den Kommunen/Träger der Eingliederungshilfe zu finanzieren (vgl. Rz. 41). Jeder Rehabilitationsträger ist darauf bedacht, nur die Kosten zu übernehmen, die in seine Zuständigkeit fallen. Die genaue Aufteilung der entstehenden Kosten wir...mehr

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Elternunterhalt / 7.4.2 Wohnungsrechte

Häufig wird in Übertragungsverträgen ein Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB zugunsten des Übergebers vereinbart. Wenn der Wohnungsberechtigte dann in ein Pflegeheim zieht, stellt sich regelmäßig die Frage, ob aus dem Wohnungsrecht ein Zahlungsanspruch hergeleitet werden kann. Praxis-Beispiel Die Mutter M hat ihrer Tochter T vor 12 Jahren ihre Immobilie übertragen und sich an der ...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.2.2 Diagnostik

Rz. 12 Der Zugang zu der Diagnostik in einer interdisziplinär tätigen Früherkennungs- und Frühförderstelle i. S. d. § 46 Abs. 4 (Rz. 29 ff., 33 ff.) erfolgt grundsätzlich nur über eine ärztliche Verordnung, da Leistungen der Krankenkassen grundsätzlich nur über ärztliche Verordnungen erfolgen können. In bestimmten Bundesländern kann auch der Amtsarzt bzw. Arzt des öffentlich...mehr

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Elternunterhalt / 7.4.4 Pflegeversprechen

Auch Pflegeversprechen werden häufig im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen vereinbart. Pflegeverpflichtungen sind so lange relativ unproblematisch, wie die Eltern im häuslichen Bereich gepflegt werden können. Die Pflege ist dem Verpflichteten aber nicht mehr möglich, wenn der Berechtigte in ein Pflegeheim zieht. Die Sozialämter versuchen dann oft – soweit sie Sozialhi...mehr

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Schell, SGB IX § 48 Verordn... / 2.1 Verordnungsermächtigung für den Bereich der "(interdisziplinären) Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 3 Die ""rüherkennung und Frühförderung" i. S. d. § 46 besteht aus einem interdisziplinär abgestimmten, "ganzheitlichen" System ärztlicher, medizinisch-therapeutischer, psychologischer, heilpädagogischer und sozialpädagogischer Leistungen. Die notwendigen medizinischen und (heil-)pädagogischen Leistungen werden als Komplexleistung (Zusammenfassung von mehreren einzelnen L...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 30. Diese Vorschrift verschmolz für noch nicht eingeschulte Kinder erstmals die heilpädagogischen M...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.1 Zusammenarbeit (Abs. 1)

Rz. 3 Bereits nach § 86 SGB X sind sowohl die Leistungsträger i. S. d. SGB als auch ihre Verbände und öffentlich-rechtlichen Vereinigungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften i. S. d. § 94 SGB X) verpflichtet, bei der rehabilitationsübergreifenden Leistungserbringung eng zusammenzuarbeiten. Damit sollen z. B. Schnittstellenprobleme vermieden, Strukturen, Zuständigkeiten und Darbietun...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.8 Beteiligung von Haus-, Fach-, Betriebs- und Werksärzten (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 41 Betriebs- bzw. Werksärzte haben die Aufgabe, die Gesundheit und die Erwerbsfähigkeit der Arbeitnehmer zu fördern und zu erhalten. Dabei stützen sie sich auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen mit Berücksichtigung somatischer, psychischer und sozialer Prozesse. In diesem Rahmen wirken sie beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SG...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.3.1 Verfahren zwecks Genehmigung der interdisziplinären Frühförderung

Rz. 17 Wenn der Förder- und Behandlungsplan erstellt wurde, ist aufgrund der Landesrahmenempfehlungen i. d. R. eine Genehmigung der Frühfördermaßnahmen seitens der die Kosten tragenden Rehabilitationsträger notwendig. Vorher kann mit der eigentlichen interdisziplinären Förderung nicht begonnen werden. Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 bis 4 FrühV (vgl. Rz. 3) kann der Antrag auf Genehmi...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.1.1 Gemeinsame Empfehlungen der BAR

Rz. 5 Damit eine möglichst reibungslose Leistungsgewährung erfolgen kann, verpflichtet der Gesetzgeber die Rehabilitationsträger zur gemeinsamen politischen Verantwortung mit dem Ziel, die zügige Leistungsgewährung in der Praxis "wie aus einer Hand" umzusetzen. Daher haben die Rehabilitationsträger nach § 26 Abs. 1 Gemeinsame Empfehlungen zu vereinbaren. Durch den Beitritt z...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.8 Rechtsverordnung (Abs. 6)

Rz. 49 Nach Abs. 4 sind mit dem Ziel einer höheren Verbindlichkeit und Sicherheit bei der Erbringung der Komplexleistung "Früherkennung und Frühförderung" Landesrahmenempfehlungen zu schließen. Wenn bis zum 31.7.2019 keine Vereinbarung auf Landesebene zustande kam, mussten die jeweiligen Landesregierungen gemäß Abs. 6 durch Rechtsverordnung Näheres regeln – und zwar zumindes...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.1 Wesen der Leistung "Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 8 Die Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit (drohender) Behinderung. Zu diesen (drohenden) Behinderungen werden auch erhebliche Entwicklungsstörungen gezählt, die später die Schulpflicht und damit die Teilhabe einschränken. Die Frühförderung bezieht die Familien bzw. sonstige Bezugspersonen in die...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.4 Befugnis der Vertretung durch die Spitzenverbände der Rehabilitationsträger (Abs. 4)

Rz. 53 Nach Abs. 4 können sich die Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger bei der Vereinbarung von Gemeinsamen Empfehlungen durch ihre Spitzenverbände vertreten lassen. Diese Regelung ist praktikabel, weil eine hohe Anzahl von Verhandlungspartnern dem Zustandekommen einer Gemeinsamen Empfehlung eher schadet als nutzt. Die Vertretungsberechtigung beinhaltet 2 untersch...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.6 Beteiligung von Verbänden für Menschen mit Behinderungen und Dritter (Abs. 6)

Rz. 62 Abs. 6 stellt sicher, dass bei der Vorbereitung der Gemeinsamen Empfehlungen die Erfahrungen und die Kompetenz von Verbänden der Menschen mit Behinderungen einschließlich der Verbände ihrer Angehörigen, von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, von Verbänden der Selbsthilfegruppen, von Interessenvertretungen von Frauen mit Behinderung, von den für die Wahrnehmung der ...mehr

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Schell, SGB IX § 48 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9522 S. 252) entspricht die Vorschrift weitestgehend dem bis 31.12.2017 geltenden § 32. Die Verordnungsermächtigung wird jedoch ...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 76 Internetseite der BAR (http://www.bar-frankfurt.de): hier werden unter dem Stichwort Publikationen die Gemeinsamen Empfehlungen (auch die Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess"), die (Rahmen-)Empfehlungen/Vereinbarungen, die Jahresberichte über die Erfahrungen mit den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 26 (bis 31.12.2017: § 13) Abs. 8 SGB IX, die Verfahrensgrundsätze für Ge...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.1.2 Nahtlose, zügige und einheitliche Leistungsgewährung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 sind die Rehabilitationsträger gemeinsam dafür verantwortlich, dass die im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Teilhabe nahtlos, zügig sowie nach Gegenstand, Umfang und Ausführung einheitlich "wie aus einer Hand" erbracht werden. Die Rehabilitationsträger sind zur zügigen Leistungserbringung verpflichtet. Dabei haben sie die Leistungen so zu ...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.6 Förderung von Selbsthilfegruppen/-organisationen (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 33 Die Selbsthilfe ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems. Charakteristisch für sie ist die spezifische Fachkompetenz, die auf der Kenntnis der Lebenssituation von kranken Menschen oder von Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung beruht – und zwar aufgrund unmittelbarer, eigener Erfahrung der handelnden Personen. Dieses fördert die Akzeptanz bei...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.1.5 Begutachtungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 13 Durch § 25 Abs. 1 Nr. 4 wird den Rehabilitationsträgern die Verantwortung für eine trägerübergreifende Begutachtung nach einheitlichen Grundsätzen übertragen. Ziel ist, trotz der rehabilitationsträgerspezifischen Ausrichtungen Mehrfachgutachten zu vermeiden, sich widersprechende Begutachtungsergebnisse, die in der Vergangenheit immer wieder zu Verzögerungen im Rehabilit...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2 Bildung von Arbeitsgemeinschaften (Abs. 2)

Rz. 24 Um dem gemeinsamen Handeln der am Rehabilitationsgeschehen Beteiligten einen stabilen Rahmen zu geben, sollen die Rehabilitationsträger und ihre Verbände miteinander und mit anderen Stellen regionale (z. B. für einen Landkreis, für eine kreisfreie Stadt oder für einen Bezirk) oder überregionale (z. B. regionsübergreifende) Arbeitsgemeinschaften bilden. Der Gesetzgeber ve...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 26 bildet das Grundgerüst für die Koordination von Teilhabeleistungen und für die Kooperation zwischen den einzelnen Rehabilitationsträgern. Die Vorschrift verfolgt als Ziel die Sicherstellung einer bedarfsorientierten, frühzeitig einsetzenden und bei einem Trägerwechsel nahtlos ineinandergreifenden sowie umfassenden Leistungsgewährung durch die sachlich zuständigen ...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.1 Sicherstellung der Koordination der Teilhabeleistungen und der Kooperation der Rehabilitationsträger (Abs. 1)

Rz. 10 § 25 verpflichtet die Rehabilitationsträger, ihre Zusammenarbeit untereinander zu stärken. Dadurch soll von unterschiedlich zuständigen Rehabilitationsträgern eine zügige Leistungsgewährung "wie aus einer Hand" gewährleistet werden. Wie dieses geschehen soll, lässt § 25 offen, denn nach Auffassung des Gesetzgebers können die Rehabilitationsträger die ihnen aufgetragen...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.5 Kreditverbindlichkeiten

Kreditverbindlichkeiten werden im Bereich des Elternunterhaltes grundsätzlich großzügiger anerkannt, als in sonstigen Unterhaltsrechtsverhältnissen. Ob eine Verbindlichkeit im Einzelfall zu berücksichtigen ist, kann gleichwohl – wie im Unterhaltsrecht generell üblich – nur im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach billigem Ermessen entschieden werden. Insoweit sind...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.7 Grundsätze der Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs (Abs. 2 Nr. 7)

Rz. 39 Damit Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung die für sie erforderlichen Leistungen zur Teilhabe im frühestmöglichen Stadium erhalten, ist es erforderlich, dass Anzeichen eines möglichen Bedarfs an Leistungen zur Teilhabe frühzeitig erkannt werden. Das Erkennen solcher Anzeichen ist gemeinsame Aufgabe der Rehabilitationsträger sowie aller potenziell am Reh...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.5 Koordination der Leistungen (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 31 Die Koordination der Teilhabeleistungen durch die Rehabilitationsträger zur Erfassung eines ggf. bestehenden Teilhabebedarfs, zur zügigen und wenn möglich nahtlosen Einleitung von Leistungen zur Teilhabe sowie zur Erreichung eines schnellen und dauerhaften Rehabilitationserfolgs ist eines der wichtigsten Ziele des SGB IX. Deshalb verpflichtet bereits § 26 Abs. 1 die Rehab...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.9 Informationsaustausch zur Integration von Menschen mit schwerer Behinderung auf der betrieblichen Ebene (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 46 Die Rehabilitationsträger haben u. a. mit unterschiedlichen Akteuren des "betrieblichen" Bereichs zusammenzuarbeiten, damit Menschen mit schwerer Behinderung in das Arbeitsleben integriert werden (§§ 10, 166). Wichtig ist u. a., dass die "betrieblichen" Akteure einen möglichen Rehabilitations- bzw. Teilhabebedarf frühzeitig erkennen und den Rehabilitationsprozess (Erh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.5 Verfahren zur Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen einschließlich Vorbereitung (Abs. 5)

Rz. 54 Die Gemeinsamen Empfehlungen werden auf der Ebene der BAR mit allen Sozialleistungsträgern erarbeitet und treten nach einem gesetzlich vorgezeichneten Beteiligungs-/Benehmens- und Zustimmungsverfahren in Kraft. Kommt eine Gemeinsame Empfehlung nicht zustande, hat das zuständige Bundesministerium die Möglichkeit, eine Verordnung zu erlassen (vgl. § 27). Bisherige Erfahr...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.5 Rückwirkende Einkünftezurechnung

Die anteilige Zurechnung der laufenden Einkünfte an die Miterben findet in dem Zeitpunkt ihr Ende, in dem die Auseinandersetzung vollzogen wird. Im Rahmen einer Billigkeitsregelung erkennt die Finanzverwaltung[1] an, dass die laufenden Einkünfte rückwirkend ab dem Erbfall nur einem oder mehreren Erben zugerechnet werden, wenn die Erbauseinandersetzung bzw. Teilauseinanderset...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererbung eines Einzelunter... / 3.2 Nachlassteilung mit Abfindung

Im Normalfall ist eine Erbauseinandersetzung durch reine Realteilung, bei der das Vermögen der Erbengemeinschaft auf die einzelnen Miterben nach dem Verhältnis der Erbteile ver­teilt wird, nicht möglich. Es kommt dann zu Ausgleichszahlungen des bei der Auseinandersetzung begünstigten Miterben an diejenigen Miterben, die weniger erhalten haben, als ihrem Erbanteil entspricht....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererbung eines Einzelunter... / 1 Zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolge

Nach § 1922 BGB geht das gesamte Vermögen des Verstorbenen auf den oder die Erben über. Hinterlässt der Erblasser keine Verfügung, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Eine gegenständlich beschränkte Erbeinsetzung ist nicht möglich. Die gewünschte Zuweisung einzelner Vermögensgegenstände muss vielmehr im Wege der Vermächtnis- oder Teilungsanordnung geregelt werden. Treten mehrere ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einsatzwechseltätigkeit / 3 Steuerfreier Arbeitgeberersatz

Der Arbeitgeber kann im Rahmen einer Einsatzwechseltätigkeit seinen Arbeitnehmern i. d. R. dieselben Beträge steuerfrei erstatten, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte.[1] Auf folgende vom Werbungskostenabzug abweichende Besonderheiten ist hinzuweisen: Übernachtungskosten im Inland darf der Arbeitgeber anders als beim Werbungskostenabzug mit einem Pa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererbung eines Einzelunter... / 3.2.1 Erblasserschulden und Erbfallschulden

Aus dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge ergibt sich, dass auch die Schulden des Erblassers auf den Erben übergehen. Er haftet deshalb für die Nachlassverbindlichkeiten.[1] Diese sog. Erblasserschulden können auf Vertrag oder anderen Rechtsgründen beruhen (Beispiele: Kaufpreisschulden, Kreditschulden, Steuerschulden usw.). Der Erbe tritt also insoweit in die Schuldnerposit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling und Technik: Ei... / 3.2 Ein kleines Beispiel aus der Unternehmenspraxis

Das folgende Beispiel zeigt, wie im Pilotversuch der Einsatz eines Prescriptive Analytics Tools mit dem Steuerungsmodell des Unternehmens kollidiert. Das Finanzcontrolling hat in Zeiten härterer konjunktureller Anforderungen die Aufgabe, Working Capital freizusetzen. Die Analytics-Anwendung zeigt auf, dass im Übermaß Working Capital durch bestimmte Materialien mit hohen Bestän...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererbung eines Einzelunter... / 3.5 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Verwandten wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht wird als "grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung" am Nachlass verfassu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Verer... / 2.3 Tod eines Komplementärs

Bei der KG ist zwischen den persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementären) und den grundsätzlich beschränkt haftenden Gesellschaftern (Kommanditisten) zu differenzieren. Auf den Komplementär einer KG finden über § 161 Abs. 2 HGB die Vorschriften des OHG-Rechts Anwendung. Das heißt: der Tod des Komplementärs führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft, sondern, mangels ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Verer... / Zusammenfassung

Überblick Stirbt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft, ist es keineswegs zwingend, dass der oder die Erben anstelle des Verstorbenen in die Gesellschaft eintreten. Über die Frage, wer beim Tod eines Gesellschafters einer Personengesellschaft die Gesellschaftsrechte erwirbt, entscheidet in erster Linie das Gesellschaftsrecht und nicht das Erbrecht. Die gesetzlichen R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Miteigentum / 4.1 Grundsatz: Verteilung nach Miteigentumsanteilen

Einnahmen und Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich im Verhältnis ihrer bürgerlich-rechtlichen Miteigentumsanteile auf die Miteigentümer aufzuteilen.[1] Haben die Miteigentümer abweichende Vereinbarungen getroffen, sind diese maßgebend, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam sind und hierfür wirtschaftlich vernünftige Gründe vorli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Miteigentum / 4.2 Überquotale Kostentragung durch Miteigentümer

Trägt der Steuerpflichtige freiwillig oder aufgrund einer Vereinbarung höhere Aufwendungen als es seinem bürgerlich-rechtlichem Miteigentumsanteil entspricht und verzichtet er z. B. aus familiären Gründen auf die Geltendmachung eines Ersatzanspruchs, liegt hierin eine Zuwendung an den oder die anderen Miteigentümer. Die überquotale Kostentragung ist dann eine steuerlich unb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 2.4 Amts- und Rechtshilfe im Ausland

Rz. 7 In sozialgerichtlichen Verfahren ist vielfach Amts- bzw. Rechtshilfe im Ausland erforderlich. Neben der Vernehmung von im Ausland lebenden Zeugen ist die Einholung von Sachverständigengutachten im Ausland oder die Beiziehung medizinischer Unterlagen zu nennen. Da das Haager Übereinkommen v. 1.3.1954 über den Zivilprozess wie auch das Haager Übereinkommen über die Bewei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Entgeltlichkeit

Rn. 35 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Betriebsveräußerung ist entgeltlich, wenn Leistung u Gegenleistung nach kaufmännischen Grundsätzen (in etwa) ausgeglichen sind; davon ist auch dann noch auszugehen, wenn Leistung u Gegenleistung zwar objektiv gesehen ungleichgewichtig sind, aber die Vertragsparteien subjektiv von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen ausgega...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die unentgeltliche Überlassung

Rn. 106 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Sind für die Überlassung eines Betriebs bzw Teilbetriebs abredegemäß weder Pachtzinsen noch sonstige altenteilsähnliche Leistungen zu zahlen, ist von einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung auszugehen (§ 598 BGB – Leihe). Eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung wird regelmäßig nur unter Angehörigen vorkommen; dementsprechend hat der BFH v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freibetrag (§ 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG)

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der antragsgebundene Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG wird nur noch einmal im Leben – für alle Gewinneinkunftsarten – gewährt (BFH v 21.07.2009, BStBl II 2009, 963); vor dem 01.01.1996 in Anspruch genommene Freibeträge bleiben unberücksichtigt. Nicht verbrauchte Teile des Freibetrags können nicht auf eine andere Veräußerung/Aufgabe übertrage...mehr