Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Senkung der Umsatzsteuersät... / 6.4 Beispiel 3: Zeitungs-Abo (Print) mit jährlicher Abrechnung und Zahlung (Unternehmer)

Sachverhalt: Ein Unternehmer U (zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt) schließt mit einem Verlag V am 28.12.2019 einen Abonnementvertrag über den Bezug einer Tages-Fachzeitung (nur Printausgabe) für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2020 ab. Der Abonnementvertrag endet am 31.12.2020. U erhält von V am 5.1.2020 eine Vorausrechnung für den gesamten Abonnementzeitraum über 100 EUR plus...mehr

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Senkung der Umsatzsteuersät... / 6.18 Beispiel 16: Nutzung von Rechten (Vorausrechnung für mehrere Jahre; jährliche Zahlung)

Sachverhalt: Ein Unternehmer U schließt im September 2019 mit dem Verlag V einen Vertrag für die Nutzung von Bild-, Ton- oder Filmrechten über 1.000 EUR zzgl. USt für 3 Jahre ab. Als Laufzeit des Nutzungsvertrages wurde der Zeitraum 1.10.2019 bis 30.9.2022 vereinbart. Es wurde vereinbart, dass U jährlich im Voraus zum 1.10. Zahlungen für die Nutzungsrechte zu leisten hat. V h...mehr

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Senkung der Umsatzsteuersät... / 6.16 Beispiel 14: Nutzung von Rechten (Vorausrechnung für mehrere Jahre; Laufzeit endet im Zeitraum der Steuersatzsenkung)

Sachverhalt: Ein Unternehmer U bezahlt im Oktober 2017 für die Nutzung von Bild-, Ton- oder Filmrechten 1.000 EUR zzgl. USt für 3 Jahre im Voraus an den Verlag V. Als Laufzeit des Nutzungsvertrages wurde der Zeitraum 1.10.2017 bis 30.9.2020 vereinbart. V hat U im Oktober 2017 eine entsprechende Vorausrechnung (bezogen auf die gesamte Laufzeit) erteilt. Lösung: Zur Art der Leist...mehr

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Senkung der Umsatzsteuersät... / 6.7 Beispiel 5b: Zeitungs-Abo (Online) mit jährlicher Abrechnung und halbjährlicher Zahlung (Privatperson)

Sachverhalt: Eine Privatperson P schließt mit einem Verlag V am 28.12.2019 einen Abonnementvertrag über den Bezug einer Tageszeitung als reines Online-Abo (elektronische Ausgabe der Zeitung als sog. "ePaper") für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2020 ab. Der Abonnementvertrag endet am 31.12.2020. Im Vertrag ist halbjährliche Zahlung im Voraus vereinbart (bis zum 10.1.2020 für den ...mehr

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Senkung der Umsatzsteuersät... / 4.3 Dauerleistungen

Bei Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (sog. Dauerleistungen) kann es sich sowohl um sonstige Leistungen (z. B. Überlassung von E-Paper, Zugang zu einer Online-Datenbank) als auch um die Gesamtheit mehrerer Lieferungen handeln. Für Dauerleistungen werden unterschiedliche Zeiträume (z. B. ½ Jahr, 1 Jahr, 1 Kalenderjahr) oder keine zeitliche Begrenzun...mehr

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Senkung der Umsatzsteuersät... / 2 Leistungszeitpunkt entscheidet über Steuersatz

Änderungen des UStG sind nach § 27 Abs. 1 Satz 2 UStG auf die ab dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschrift ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen auch insoweit anzuwenden, als die Umsatzsteuer dafür – z. B. bei Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen, Vorschüssen – in den Fällen der Istversteuerung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4, Buchs...mehr

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Senkung der Umsatzsteuersät... / 6.2 Beispiel 2a: Zeitungs-Abo (Print) mit halbjährlicher Abrechnung und Zahlung (Privatperson)

Sachverhalt: Eine Privatperson P schließt mit einem Verlag V am 28.12.2019 einen Abonnementvertrag über den Bezug einer Tageszeitung (nur Printausgabe) für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2020 ab. Der Abonnementvertrag endet am 31.12.2020. Im Vertrag ist halbjährliche Zahlung im Voraus vereinbart (bis zum 10.1.2020 für den Zeitraum 1.1.2020 bis 30.6.2020 und bis zum 10.7.2020 für...mehr

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Senkung der Umsatzsteuersät... / 6.9 Beispiel 7: Zeitungs-Abo (Print & Online) mit jährlicher Abrechnung und Zahlung (Privatperson)

Sachverhalt: Eine Privatperson P schließt mit einem Verlag V am 28.12.2019 einen Abonnementvertrag über den Bezug einer Tageszeitung als Print-Ausgabe verbunden mit der Überlassung der jeweiligen Digitalausgabe und Zugriff auf das Online-Archiv der Zeitungen für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2020 ab. Der Abonnementvertrag endet am 31.12.2020. P erhält von V am 5.1.2020 eine Vor...mehr

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Senkung der Umsatzsteuersät... / 6.6 Beispiel 5a: Zeitungs-Abo (Online) mit halbjährlicher Abrechnung und Zahlung (Privatperson)

Sachverhalt: Eine Privatperson P schließt mit einem Verlag V am 28.12.2019 einen Abonnementvertrag über den Bezug einer Tageszeitung als reines Online-Abo (elektronische Ausgabe der Zeitung als sog. "ePaper") für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2020 ab. Der Abonnementvertrag endet am 31.12.2020. Im Vertrag ist halbjährliche Zahlung im Voraus vereinbart (bis zum 10.1.2020 für den ...mehr

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Anhebung der Umsatzsteuersä... / 3.5 Ausgewiesene Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Zum 1.1.2021 ergibt sich – anders als bei der Absenkung der Steuersätze zum 1.7.2020 – nicht das Problem eines überhöhten Steuerausweises. Tendenziell wird bei einer unzutreffenden Rechnungsausstellung bei Anhebung des Steuersatzes ein zu geringer Steuersatz und Steuerbetrag in einer Rechnung ausgewiesen werden. Eine zu gering ausgewiesene Umsatzsteuer führt nicht zu einem (...mehr

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Senkung der Umsatzsteuersät... / 6.15 Beispiel 13: Nutzung von Rechten (Vorausrechnung für mehrere Jahre; Laufzeit endet nach dem Zeitraum der Steuersatzsenkung)

Sachverhalt: Ein Unternehmer U bezahlt im April 2018 für die Nutzung von Bild-, Ton- oder Filmrechten 1.000 EUR zzgl. USt für 3 Jahre im Voraus an den Verlag V. Als Laufzeit des Nutzungsvertrages wurde der Zeitraum 1.4.2018 bis 31.3.2021 vereinbart. V hat U im April 2018 eine entsprechende Vorausrechnung (bezogen auf die gesamte Laufzeit) erteilt. Lösung: Bei der Leistung des V...mehr

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Senkung der Umsatzsteuersät... / 3 Teilleistungen

Teilleistungen setzen voraus, dass eine nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise teilbare Leistung nicht als Ganzes, sondern in Teilen geschuldet und bewirkt wird. Eine Leistung ist in Teilen geschuldet, wenn für bestimmte Teile das Entgelt gesondert vereinbart wird.[1] Vereinbarungen dieser Art sind im Allgemeinen anzunehmen, wenn für einzelne Leistungsteile gesonderte Entge...mehr

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Anhebung der Umsatzsteuersä... / 3.6 Sicherung des abgesenkten Steuersatzes

Zur Wiederanhebung der Umsatzsteuersätze zum 1.1.2021 wird zumindest für die nicht oder nicht voll zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfänger das Interesse bestehen, Leistungen wenn möglich noch bis zum 31.12.2020 zu erhalten. Je näher der Zeitpunkt der Steuersatzanhebung rückt, desto schwieriger wird es sein, Leistungen noch bis zum 31.12.2020 tatsächlich auszuführe...mehr

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Senkung der Umsatzsteuersät... / 4.3.2 Lieferungen

Lieferungen sind grundsätzlich dann ausgeführt, wenn der Leistungsempfänger die Verfügungsmacht über den zu liefernden Gegenstand erlangt. Lieferungen, bei denen der Lieferort nach § 3 Abs. 6 UStG bestimmt wird, werden im Zeitpunkt des Beginns der Beförderung oder Versendung des Gegenstands ausgeführt. Bei sog. Sukzessivlieferungsverträgen ist der Zeitpunkt jeder einzelnen Li...mehr

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§ 7 Erbvertragliche Rechtsp... / 4. Rücktrittsrecht des Erblassers vom gegenseitigen Vertrag und vom Erbvertrag

Rz. 11 Ist mit einem Erbvertrag, durch den der Erblasser den Bedachten zum Erben bestimmt, ein gegenseitiger Vertrag unter Lebenden verbunden, in dem der Bedachte sich zum Erbringen von Pflegeleistungen verpflichtet und der Erblasser weitere Verpflichtungen übernimmt, z.B. keine Veräußerung oder Belastung seines Hausgrundstücks zu Lebzeiten, so kann Letzterer wegen unterblie...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / VI. Fallbeispiel – Vertrag über testamentarischen Erbteil

1. Sachverhalt Rz. 24 M und ihr bereits vorverstorbener Ehemann haben sich in einem gemeinschaftlichen privatschriftlichen Testament (Berliner Testament) gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Zu Schlusserben haben sie ihre drei gemeinsamen Kinder, darunter den Sohn S, zu je ⅓ bestimmt. Regelungen zu einer Ersatzerbfolge bzw. zu Abänderungsvorbehalten wurden nicht getroffen. ...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / IV. Rechte eines künftigen Erben aus einem Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 5 Rechte aus einem Vertrag zugunsten Dritter, der zwischen dem Erblasser einerseits und seinem Vertragspartner zugunsten des künftigen Erben geschlossen wird, ist kein typisches erbrechtliches Rechtsverhältnis, sondern gehört dem Schuldrecht an.[3] Erbrechtliche Ansprüche, zu denen auch der Anspruch aus einem Schenkungsversprechen von Todes wegen zählt, sind zu Lebzeiten ...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / A. Grundsatz: Nichtigkeit eines Vertrages über den Nachlass eines noch Lebenden Dritten

Rz. 1 Nach § 311b Abs. 4 S. 1 BGB ist ein Vertrag über den Nachlass eines noch lebenden Dritten nichtig. Nach S. 2 gilt das Gleiche von einem Vertrag über den Pflichtteil oder ein Vermächtnis aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten. Das Gesetz missbilligt Verträge über den Nachlass, den Anteil am Nachlass oder den Pflichtteil aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / 4. Abweichende Vereinbarungen

Rz. 25 Die Rechtsfolge der in § 2349 BGB angeordnete Erstreckung des Verzichts auf die Abkömmlinge ist keine zwingende Regelung, vielmehr können die Vertragsparteien Abweichendes vereinbaren.mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / II. Die Konkretisierung der Verbotsnorm

Rz. 7 Das Verbot des § 311b Abs. 4 BGB richtet sich gegen Verträge "über den Nachlass eines noch lebenden Dritten" (S. 1) oder "über den Pflichtteil oder ein Vermächtnis aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten" (S. 2). Demgegenüber formuliert § 311b Abs. 5 S. 1 BGB: "Absatz 4 gilt nicht für einen Vertrag, der unter künftigen gesetzlichen Erben über den gesetzlichen Erbte...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / 4. Zulässige Erbschaftsverträge nach § 311b Abs. 5 BGB

Rz. 27 Erbschaftsverträge sind jedoch nach Maßgabe des § 311b Abs. 5 BGB zulässig, wenn der Vertrag unter den künftigen gesetzlichen Erben über den gesetzlichen Erbteil eines von ihnen geschlossen wird. Ein solcher Vertrag bedarf gem. § 311b Abs. 5 S. 2 BGB der notariellen Beurkundung. Rz. 28 Die Ausnahme des § 311b Abs. 5 BGB greift jedoch nur dann ein, wenn alle Vertragschl...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / III. Unzulässiger Erbschaftsvertrag über ein künftiges Vermächtnis – BGH

Rz. 11 Über ein vom Erblasser angeordnetes Vermächtnis können seine gesetzlichen Erben nicht ohne seine Mitwirkung Vereinbarungen zu seinen Lebzeiten treffen. Dazu BGH:[6] Zitat "Setzen Ehegatten gemäß § 2269 BGB eines ihrer Kinder für den gesamten Nachlaß als Erben des überlebenden Ehegatten ein und ordnen sie zur Abfindung ihrer anderen Kinder Vermächtnisse an, so ist ein Ver...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / B. Ausnahme vom Verbot des Erbschaftsvertrages

Rz. 4 Eine Ausnahme vom zuvor dargestellten Verbot macht § 311b Abs. 5 S. 1 BGB in Form dieser – traditionell als Erbschaftsverträge bezeichneten – Vereinbarungen, und zwar für Verträge zwischen künftigen gesetzlichen Erben über ihren gesetzlichen Erbteil oder Pflichtteil. Allerdings bedürfen diese ausnahmsweise zulässigen Erbschaftsverträge nach § 311b Abs. 5 S. 2 BGB der n...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / 3. Verbot des § 311b Abs. 4 BGB

Rz. 26 Die Wirksamkeit einer notariell beurkundeten Vereinbarung über den Nachlass eines noch lebenden Dritten (sog. Erbschaftsvertrag), hier also jenen der Mutter des S, ist am Maßstab des § 311b Abs. 4, 5 BGB zu messen. Gem. § 311b Abs. 4 S. 1 BGB ist ein Vertrag über den Nachlass eines noch lebenden Dritten nichtig. Hier soll ein Vertrag über den Erbteil am Nachlass der n...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / I. Vertragsmäßige Verfügungen

Rz. 52 Sind in einem Erbvertrag von beiden (oder mehr) Erblassern vertragsmäßige Verfügungen getroffen, so hat die Nichtigkeit einer dieser Verfügungen die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. Ist in einem solchen Vertrag der Rücktritt vorbehalten, so wird durch den Rücktritt eines der Vertragschließenden der ganze Vertrag aufgehoben, § 2298 BGB. Rz. 53 Dieser Regelun...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / III. Vertragsgegenstand

Rz. 19 Nach seinem Wortlaut bezieht sich § 311b Abs. 5 BGB auf einen Vertrag "über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil". Er erfasst aber auch alle anderen Rechtsgeschäfte, die im weitesten Sinne den Nachlass betreffen.[20] Über den auf Verträge über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil beschränkten Wortlaut des § 311b Abs. 5 BGB hinaus lässt dieser nach ei...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / I. Das "vergessene" Rechtsinstitut

Rz. 16 Erbschaftsverträge nach § 311b Abs. 5 BGB (bis 31.12.2001: § 312 BGB) spielen in der erbrechtlichen Gestaltungspraxis eine äußerst untergeordnete Rolle, obwohl mit ihnen Pflichtteilsverzichte abgesichert werden können; außerdem ermöglichen sie eine vorweggenommene Erbauseinandersetzung bzw. ein vorweggenommenes Ausscheiden eines künftigen Miterben aus einer in der Zuk...mehr

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§ 7 Erbvertragliche Rechtsp... / 1. Die praktische Bedeutung des gegenseitigen Erbvertrags

Rz. 18 Gegenseitige Erbverträge kommen in der Praxis relativ häufig in der Variante des Ehegattenerbvertrags vor, sehr häufig kombiniert mit einem Ehevertrag. Sie stammen nicht selten aus der Zeit der Geltung der notariellen KostO, als bei Beurkundung eines Ehe- und Erbvertrags die Kostenbegünstigung des § 46 Abs. 3 KostO gegolten hat, wonach für zwei Verträge (Ehevertrag un...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / I. Ausgangssituation und Begriff des Erbverzichts

Rz. 1 Das Gesetz unterscheidet zwischen Sinn und Zweck des Erbverzichts ist es, dem Erblasser die Möglichkeit zu eröffnen, die Erbfolge im Hinblick auf die besonde...mehr

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§ 9 Die Feststellungsklage ... / 1. Die Verbindung mehrerer Vertragstypen in einer Urkunde

Rz. 12 Eheverträge sind nicht selten mit einem Erbvertrag verbunden (Ehe- und Erbvertrag!). Aber auch mit einem Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvertrag (§ 2346 BGB) kann ein Ehevertrag verbunden sein. Die Problematik der Auswirkung eines nichtigen Ehevertrags auf einen mit diesem verbundenen erbrechtlichen Vertrag wird in der Literatur bereits diskutiert.[12] Das OLG Koble...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / IV. Notarielle Beurkundung

Rz. 22 Wird die notarielle Beurkundungsform nicht beachtet, ist der Vertrag unheilbar nichtig (§ 125 BGB). Die Berufung auf die Nichtigkeit kann nur bei schlechthin untragbarem Ergebnis gem. § 242 BGB ausgeschlossen sein.[33] Dem Beurkundungszwang unterliegt der schuldrechtliche Vertrag ferner mit sämtlichen damit zusammenhängenden Vereinbarungen.[34] Eine Heilung – wie bei ...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / IV. Unzulässiger Erbschaftsvertrag über künftige Zahlungsverpflichtungen aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten – BGH

Rz. 13 Unter das Verbot des § 311b Abs. 4 BGB fällt auch die zu Lebzeiten eines Dritten getroffene Vereinbarung, durch die ein Vertragschließender sich einem anderen gegenüber verpflichtet, diesem eine Zahlung zu erbringen, deren Höhe sich nach dem Vermögenszuwachs richtet, der sich für ihn aus der Beerbung des Dritten oder daraus ergeben wird, dass er aus dessen Nachlass de...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / 2. Fragestellung

Rz. 25 Ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen S und seinen Kindern gem. § 311b Abs. 5 BGB möglich oder greift hier das Verbot nach § 311b Abs. 4 BGB, da zwar alle Vertragsbeteiligten potentielle gesetzliche Erben sind, aber der Vater die Kinder von der gesetzlichen Erbfolge gem. § 1924 Abs. 2 BGB ausschließt?mehr

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§ 9 Die Feststellungsklage ... / 2. Die Grundsätze zur Teilnichtigkeit eines Gesamtvertrages mit verschiedenen Vertragstypen

Rz. 13 Sind in einer einheitlichen Urkunde verschiedene Verträge zusammengefasst und ist einer dieser Verträge – aus welchem Grund auch immer – nichtig, so erfasst nach der Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt des § 139 BGB diese Nichtigkeit im Grundsatz auch die anderen Verträge, wenn von einem Einheitlichkeitswillen der Vertragschließenden auszugehen ist.[14] Rz. 14 Zur A...mehr

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§ 7 Erbvertragliche Rechtsp... / IV. Feststellungsklage wegen missbräuchlicher Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers?

Rz. 14 Streitig ist, ob eine Feststellungsklage zur Frage des Vorliegens der Voraussetzungen des § 2287 BGB nach Schenkung und vor dem Erbfall zulässig ist. Die Gegner der Feststellungsklage verweisen darauf, dass noch kein gegenwärtiges Rechtsverhältnis zwischen Vertrags- bzw. Schlusserbe einerseits und dem missbräuchlich Beschränkten andererseits vorliege. Man müsse dem Er...mehr

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Literaturverzeichnis / 5

Daniels, Verträge mit Bezug auf den Nachlass eines noch lebenden Dritten, 1973mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / 1. Grundsätze

Rz. 28 Beim Pflichtteilsverzicht, der unmittelbar keine Auswirkungen auf die Erbfolge hat, stellt sich die Frage, inwieweit dieser zufolge einer Störung der Geschäftsgrundlage angepasst und/oder eine "Ausübungskontrolle" durchgeführt werden kann. Der entscheidende Unterschied zu den Kontrollen bei Eheverträgen besteht vor allem im Wesen des Pflichtteilsverzichts als typische...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / II. Vertragsbeteiligte eines Erbschaftsvertrages

Rz. 18 Der Vertrag muss "unter" den zukünftigen gesetzlichen Erben (§§ 1924 ff. BGB) geschlossen werden; demnach müssen alle Vertragschließenden als gesetzliche Erben in Betracht kommen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.7.2017[12] zum 1.10.2017 sind gleichgeschlechtliche Partner Eheleuten...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / III. Keine Erbengemeinschaft unter den Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 114 Eine Erbengemeinschaft beruht nicht auf einem freien Willensentschluss, sondern ausschließlich auf gesetzlicher Anordnung. Sie kann nicht durch freie Vereinbarung herbeigeführt werden. Lässt also der Vorerbe vor Eintritt des Nacherbfalls ein Nachlassgrundstück an die (Mit-)Nacherben auf, so können diese nicht als Nacherben zur gesamten Hand in das Grundbuch eingetrag...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / 1. Notarielle Beurkundung

Rz. 8 Der Erbverzichtsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung, § 2348 BGB. Das Formerfordernis gilt nicht nur für das Erfüllungsgeschäft Erbverzicht, sondern auch für den Abfindungsvertrag, also das Kausalgeschäft (Schutz-, Warn- und Beweisfunktion).[10] § 2348 BGB regelt lediglich die Formbedürftigkeit des Erbverzichts als abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft. Ei...mehr

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§ 7 Erbvertragliche Rechtsp... / 3. Bedingte Verpflichtung zur Eigentumsübertragung

Rz. 10 Zusätzlich zum Verfügungsunterlassungsvertrag kann durch notariellen Vertrag eine bedingte Übereignungsverpflichtung des Inhalts begründet werden, dass sich der Erblasser durch Vertrag unter Lebenden verpflichtet, bei Verstoß gegen das Verfügungsverbot das zugewandte Grundstück auf den Erbvertrags-Vermächtnisnehmer zu übertragen.[11] Ein solcher bedingter und künftige...mehr

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§ 7 Erbvertragliche Rechtsp... / 2. Rücktritt zu Lebzeiten beider Erblasser

Rz. 21 Wechselbezüglich können Verfügungen von Todes wegen in einem Erbvertrag nur sein, wenn mindestens zwei Personen als Erblasser handeln und die Verfügung des einen mit der des anderen steht und fällt, § 2298 BGB. Ist in einem gegenseitigen Erbvertrag der Rücktritt vorbehalten, so wird durch den Rücktritt eines der Vertragschließenden der ganze Vertrag aufgehoben. Das Rü...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / 2. Noch nicht Gezeugte

Rz. 31 Aber selbst eine noch nicht gezeugte Person kann im Recht der Nacherbschaft begünstigt sein, wenn sie später lebend geboren wird. Nach § 2101 BGB kann auch eine noch nicht gezeugte Person zum Nacherben eingesetzt werden. Ein Vertrag zugunsten Dritter kann nach § 331 Abs. 2 BGB auch die Begünstigung einer noch nicht gezeugten Person vorsehen.mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / I. Abgrenzungsproblematik

Rz. 6 Das Verbot des § 311b Abs. 4 BGB einerseits und die Gestattung des § 311b Abs. 5 BGB andererseits werfen zahleiche schwierige Abgrenzungsfragen auf und sorgen damit für erhebliche Rechtsunsicherheit für die Parteien eines Vertrages, der sich im Geltungsbereich der Rechtsnachfolge von Todes wegen nach einem noch lebenden Dritten bewegt.mehr

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§ 7 Erbvertragliche Rechtsp... / 2. Zusätzlicher Verfügungsunterlassungsvertrag

Rz. 8 Der Erblasser kann sich in einem schuldrechtlichen Vertrag zusätzlich verpflichten, über den Gegenstand der erbvertraglichen Anordnung nicht zu verfügen (§ 137 S. 2 BGB).[6] Dieser Vertrag bedarf, auch wenn er sich auf Grundstücke bezieht, keiner Form und kann deshalb auch stillschweigend geschlossen werden; allerdings sind an seinen Nachweis dann strenge Anforderungen...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / VII. Formulierungsbeispiel

Rz. 31 Sachverhalt als Ausgangspunkt:[46] Erblasser E ist verstorben. Er hinterlässt ein mit seiner Ehefrau F errichtetes privatschriftliches Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen unbeschränkten Erben und ihre beiden Kinder S und T zu Schlusserben eingesetzt haben. Das Vermögen der Eheleute bestand beim Tod des E und besteht auch heute noch aus dem gem...mehr

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Literaturverzeichnis / Aufsätze

Assmann, Erbrechtliche Prozesse zu Lebzeiten, ZZP Bd. 111, 357 de Barros Fritz, Die Qualifikation von Pflichtteilsverzichten unter Geltung der EuErbVO, ZEV 2020, 199 Beckervordersandfort, Alternativgestaltungen zum Behindertentestament bei Familien mit sehr hohem Vermögen, ErbR 2020, 528 Bennet/von Thunen, Grenzüberschreitend heiraten, FuS 2017, 95 Damrau/Bittler, Widerruf eines...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / 1. Verzicht auf das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 19 Der Verzicht führt zu verschiedenen Rechtsfolgen:mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / VI. Der rechtliche Zusammenhang zwischen Abfindung und Verzichtserklärung

Rz. 18 In welchem rechtlichen Zusammenhang stehen Abfindungsvereinbarung und Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht? Der Gesetzeswortlaut gibt darauf keine Antwort. Allerdings liegt es nahe – und dies ist inzwischen gesicherte Rechtsprechung und herrschende Lehre –, den Vorgang in ein kausales Grundgeschäft und ein abstraktes Erfüllungsgeschäft zu unterteilen.[20] Der Erbverzicht ist...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / b) Die Veräußerung an den Vorerben

Rz. 11 Überträgt der Nacherbe die Anwartschaft auf den Vorerben, so wird dieser von den Beschränkungen der Vorerbschaft befreit. Vollerbe wird er nur, wenn keine Ersatznacherbfolge angeordnet ist.[8] Insbesondere in einem "Verzicht" des Nacherben auf seine Rechte zugunsten des Vorerben wird häufig eine Übertragung des Anwartschaftsrechts zu sehen sein. Aber auch in einem sol...mehr