Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.3.1.1 Zertifikate

Als Zertifizierung wird ein Verfahren bezeichnet, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter Anforderungen nachgewiesen wird. Das Ergebnis des Verfahrens wird in einem Zertifikat dokumentiert. Zertifizierungen werden oft zeitlich befristet von unabhängigen Zertifizierungsstellen (u. a. DQS, TÜV, DEKRA, QSCert® Deutschland) vergeben. Die Standards werden unabhängig oder propr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.2 Ertragshoheit

Rz. 10 Die Ertragshoheit hinsichtlich des vom FA festgesetzten Verspätungszuschlags liegt nach § 14b S. 1 GewStG bei der hebeberechtigten Gemeinde. Keine Bedeutung hat die Regelung wegen der Identität von Verwaltungs- und Ertragshoheit für die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie für das Bundesland Bremen.[1] Der Hebesatz der Gemeinde ist nach § 14b S. 4 GewStG auf den Vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Angebote einholen! / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall behandelt einen "Klassiker". Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer soll zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einen Vertrag schließen. Dann fragt es sich, ob die Verwaltung von mehreren Unternehmen für den gewollten Vertragsinhalt ein Angebot einholen muss. 3 Angebote Im Grundsatz gilt: es bedarf in der Regel wenigstens dreier Angebote. Geht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrecht: WEG-St... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welcher Wohnungseigentümer aus einer Vereinbarung berechtigt ist. Diese Frage ist eine Streitigkeit über Rechte der Wohnungseigentümer untereinander und damit zweifellos eine WEG-Streitigkeit nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG. Für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung galt nichts anderes. Das LG hätte sich für dieses al...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftungsklausel: Folgen bei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Wohnungseigentümer will sein Wohnungseigentum einem Minderjährigen schenken. Dafür kann es viele Gründe geben, u. a. eine vorweggenommene Erbfolge, um Steuern zu sparen. Im Fall kommt dem Wohnungseigentümer, der dieses Ziel ggf. im Auge hat, das Grundbuchamt in die Quere. Es verweist auf § 1822 Nr. 10 BGB. Danach bedarf der Vormund zur Übernahme einer fre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtungsklage: Rechtssch... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Das LG meint, es bestehe ein Rechtsschutzbedürfnis. Eine Anfechtungsklage diene zur Geltendmachung des materiellen Anfechtungsrechts, das jedem Wohnungseigentümer als altruistisches Mitgliedschaftsrecht eingeräumt sei. Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich verbürgten Justizgewährungsanspruchs sei das Rechtsschutzbedürfnis im Zweifel anzunehmen und nur ausn...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlusskompetenz: Sondere... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird bei einer Erhaltungsmaßnahme in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum, einer Strangsanierung, zwangsläufig Sondereigentum in Mitleidenschaft gezogen. Die Wohnungseigentümer wissen, dass durch die Strangsanierung Sondereigentum ganz oder teilweise zerstört wird, z. B. Wandbeläge oder Putz. Somit stellt sich die Frage, ob die Wohnungseigentümer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gerichtliche Verwalterbeste... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es nur die Wohnungseigentümer K und B. Der Wohnungseigentümer B lehnt die Bestellung eines Verwalters ab. Nachdem ein im Jahr 2021 mit den Stimmen des K kurzzeitig bestellter Verwalter sein Amt aufgrund unüberbrückbarer Differenzen mit B niedergelegt hat, begehrt K mit einer einstweiligen Verfügung die gerichtliche Bestellung eines Verwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Angebote einholen! / 4 Die Entscheidung

Das sieht das AG anders! Die Beschlussfassung widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Nach ständiger Rechtsprechung bedürfe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage, wenn diese über die Beauftragung eines Werkunternehmers entscheide. Dabei sei in der Rechtsprechung der Grundsatz entwickelt worden, dass bei einer Auftragsvergab...mehr

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Pflichtverletzung: Folgen f... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Pflichtverletzung eines Verwalters einen wichtigen Grund für seine Abberufung darstellt. Diese Frage stellt sich nicht mehr, da die Wohnungseigentümer seit dem 1.12.2020 den Verwalter auch ohne wichtigen Grund abberufen können – auch solche Verwalter, die vor dem 1.12.2020 bestellt wurden (§ 26 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 WEG)....mehr

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Anfechtungsklage: Rechtssch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Wohnungseigentümer geht gegen einen Beschluss vor, den man seit dem 1.12.2020 nicht mehr fassen kann. Fraglich ist, ob dieser Umstand sein Rechtsschutzbedürfnis entfallen lässt. Dies verneint das LG zu Recht. Es erinnert dabei an die allgemeinen Grundsätze zum Rechtsschutzbedürfnis. Wie vom LG ausgeführt, besteht dieses in aller Regel. Ein Ausnahmefall li...mehr

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Verwaltungsbeirat: Aufwendu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall macht ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Fortbildung Aufwendungsersatz geltend. Fraglich ist, ob die Fortbildung "erforderlich" war. Aufwendungsersatz Üben die Verwaltungsbeiräte ihr Amt ehrenamtlich und ohne gesonderte Vergütung aus, können sie Ersatz ihrer Auslagen bzw. Aufwendungen verlangen, soweit diese im...mehr

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Absenkungsbeschluss muss an... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Das AG ist der Ansicht, der Beschluss widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Verwaltung habe den Beschlussgegenstand bei der Einberufung nicht bezeichnet. Eine Bezeichnung oder Information, zu welcher konkreten baulichen Maßnahme oder zu welchem Themenkomplex ein Umlaufbeschluss erfolgen solle, sei in der Einladung nicht erwähnt w...mehr

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Bauliche Veränderung: Anspr... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten eine bereits errichtete Dachterrasse vor dem Wohnungseigentum 25 und den Abschluss eines Mietvertrags mit dem Sondereigentümer hinsichtlich der bereits errichteten Dachterrasse, deren Fläche im gemeinschaftlichen Eigentum steht. Wohnungseigentümer K geht gegen diesen Beschluss vor. Er ist der Auffassung, der Beschluss widerspreche einer ordnun...mehr

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Baugenehmigung: Vorgehen ei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wohnungseigentümerin K geht gegen eine Baugenehmigung für das Nachbargrundstück vor. K befürchtet u. a. Lärm, der von den geplanten Stellplätzen ausgeht. Klagebefugnis: Gemeinschaftliches Eigentum In Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum ist nach § 9a Abs. 2 WEG nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klagebefugt. Diese Klage muss gem. §§ 18 Abs. 1, 27 A...mehr

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Verwaltungsbeirat: Aufwendu... / 1 Leitsatz

Ein Verwaltungsbeirat, der für eine Fortbildung Aufwendungen ersetzt bekommen will, muss vor der Fortbildung die Verwaltung informieren und eine Entscheidung über die erforderlichen Aufwendungen herbeiführen.mehr

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Pflichtverletzung: Folgen f... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer berufen die Verwaltung K aus wichtigem Grund ab, weil diese bei der Bank ein Eigenkonto für die Mittel der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer angelegt hat. Gegen diesen Beschluss wendet sich K.mehr

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Verwaltungsbeirat: Aufwendu... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das AG meint, die Aufwendungen des K seien nicht erforderlich gewesen. Da der Auftraggeber über die Ausführung und somit auch über die dazu erforderlichen Aufwendungen zu entscheiden habe, sei seine Weisung der "primäre Maßstab für die Erforderlichkeit". K habe aber die Verwaltung nicht darüber informiert, dass er eine Fortbildung wahrnehmen und hierfür ein Hote...mehr

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Absenkungsbeschluss muss an... / 3 Das Problem

Die Verwaltung beraumt eine "Präsenzversammlung mit freiwilliger Online-Teilnahme – Hybrid" an. Unter TOP 6 weist sie unter der Überschrift "Reparaturen/Instandsetzungen/Anschaffungen" darauf hin, das neue WEG habe den "Umlaufbeschluss vereinfacht". Die Wohnungseigentümer könnten "nunmehr beschließen, dass über einen bestimmten Gegenstand ein Umlaufbeschluss gefasst" werde. ...mehr

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Pflichtverletzung: Folgen f... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss verstoße gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, da ein wichtiger Grund für eine Abberufung nicht vorgelegen habe. Maßgeblich für diese Bewertung sei die Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung, die vor dem 1.12.2020 gelegen habe. Die Wohnungseigentümer hätten die Bestellungszeit befristet. Die Befristung enthalte die stille Übereinkun...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

Das gewerbliche Reinigungsunternehmen K erhebt gegen die Verwalterin, eine GmbH, eine Werklohnklage. Später nimmt sie diese Klage gegen die Verwaltung zurück und richtet sie gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B. Die AGB der K zum Reinigungsvertrag enthalten unter der Überschrift "Erfüllungsort und Gerichtsstand" den Zusatz: "Gerichtsstand AG 1". B rügt mit der Ver...mehr

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Bauliche Veränderung: Anspr... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Gem. § 20 Abs. 1, Abs. 3 WEG könnten einem Wohnungseigentümer Maßnahmen einer baulichen Veränderung gestattet werden, wenn alle Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, einverstanden seien. Diese Voraussetzungen lägen vor. Als Beeinträchtigungen kä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Hält sich ein Gericht für unzuständig, kann es den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweisen. Die Verweisung ist grundsätzlich bindend. Die Bindungswirkung entfällt nur ausnahmsweise, wenn nämlich der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, beispielsweise, weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehö...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gerichtliche Verwalterbeste... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Ob ein Verfügungsgrund gegeben sei, könne offenbleiben. Angesichts des von K beschriebenen Verwaltungsbedarfs und der Tatsache, dass eine Vertretung nach § 9b Abs. 1 WEG nur durch den Verwalter oder alle Wohnungseigentümer gemeinsam möglich sei, spreche zwar viel dafür, dass zumindest für eine vorübergehende Verwalterbestellung eine Eilbedürftigkeit nicht von de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Absenkungsbeschluss muss an... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um einen sog. Absenkungsbeschluss. Die Wohnungseigentümer wollten sich damit die Möglichkeit schaffen, mit einem Beschluss außerhalb der Versammlung eine bauliche Veränderung zu gestatten. Noch gibt es diesen zweiten Beschluss nicht – was das AG ggf. nicht erkennt –, jedenfalls nicht problematisiert. Absenkungsbeschlüsse Die Wohnungseigentümer k...mehr

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Hausgeld: Wann tritt Verzug... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann Hausgeld fällig ist und wann Verzug eintritt. Dies hat sich geändert, was das LG allerdings übersehen hat. Denn es kommt nicht mehr auf einen Abruf durch den Verwalter an. Diesen kannte das WEG nur im alten Recht. Die Wohnungseigentümer beschließen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auch nicht mehr den Wirtschaftsplan oder eine Son...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 7.1 Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Wohnungseigentümers als Schuldner, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, nach § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter über. Ansprechpartner der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. des Verwalters wird mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mithin grundsätzlich ...mehr

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Hausgeldinkasso und Verwalt... / 3 Sondervergütungen

Das Mahnwesen als solches ist zwar eine gesetzliche Aufgabe des Verwalters. Haben die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der Verwalter eine Grundvergütung vereinbart, die für die Pflichten des Verwalters gewährt wird, die ihm von Gesetzes wegen obliegen, ist das Mahnwesen aber dennoch einer Sondervergütung (Sonderhonorar) zugänglich. Denn der Verwalter hat die Wahl, ob ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.3.2 Leistungsbegrenzung bei Unterstützungskassen

Rz. 71 Für Unterstützungskassen enthält § 3 Nr. 3 KStDV eine besondere Regelung für die Leistungsbegrenzung. Danach dürfen die laufenden Leistungen (Pensionen, Witwengeld, Waisengeld) sowie das Sterbegeld die in § 2 KStDV bezeichneten Beträge nicht übersteigen. Die für Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen geltenden Höchstbeträge sind daher auch auf Unterstützungskassen anzuw...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.3.2.2 Liquiditätslücke

Folgt man der h. M., kann es trotz einer ordnungsmäßigen Verwaltung und der jährlichen Vorlage von Plänen zu einer Liquiditätslücke[1] kommen. Diese entsteht, wenn die Vorschüsse z. B. mit dem Jahr 2021 enden, neue Vorschüsse aber erst im Sommer des Jahres 2022 beschlossen werden. Denn dann schulden die Wohnungseigentümer für ein halbes Jahr in Ermangelung einer Anspruchsgru...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.4.1 Ordnungsmäßigkeit des Hausgeldbeschlusses

Gegen den Anspruch auf Zahlung von Hausgeld wird von beklagten Wohnungseigentümern häufig geltend gemacht, dass der entsprechende Beschluss angefochten wurde oder anfechtbar bzw. nicht ordnungsmäßig sei. Diese Einwände müssen in einer Hausgeldklage erfolglos bleiben. Einwendungen gegen das formelle Zustandekommen und den sachlichen Inhalt des zugrunde liegenden Eigentümerbes...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / Zusammenfassung

Überblick Insbesondere in größeren Wohnungseigentumsanlagen kommt es immer wieder dazu, dass über das Vermögen eines Wohnungseigentümers das Insolvenzverfahren eröffnet wird.[1] Das Wohnungs- oder Teileigentum des Hausgeldschuldners ist dann als Vermögenswert des Schuldners der Insolvenzmasse zugehörig und unterliegt der Verwertung durch den Insolvenzverwalter. Die Möglichke...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 1.3.4 Bestimmungen zur Verrechnung

Vorstellbar ist zum einen, dass eine Vereinbarung Bestimmungen zur Verrechnung trifft oder dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und ein Wohnungseigentümer einen Vertrag zur Verrechnung schließen.[1] Zum anderen besteht nach § 28 Abs. 3 WEG eine Beschlusskompetenz, für künftig eingehende Zahlungen die Tilgungsreihenfolge zu ändern.[2] Möglich ist es, zu vereinbaren od...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.4.5 Aufrechnung

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Aufrechnung mit einer Forderung gegen die Forderung eines anderen zu erklären.[1] Voraussetzung einer Aufrechnung ist dabei stets, dass die eigene Forderung voll wirksam und fällig ist und die einander geschuldeten Leistungen gleichartig sind. Im Wohnungseigentumsrecht jedoch kann der Hausgeldschuldner gegen die Hausgeldforderungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Außergeric... / 6.2 Stundung und Ratenzahlung

Der Verwalter ist nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG in der Regel berechtigt, im Namen der Gemeinschaft eine Stundung zu gewähren.[1] Die Wohnungseigentümer können ihn insoweit allerdings auch ausdrücklich ermächtigen. Bei Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung, der eine Stundung zu Grunde liegt, ist allerdings Vorsicht geboten. Die mit der Vereinbarung verbundene Stundung entfäl...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.4 Parteien kraft Amtes

Gehört ein Wohnungseigentum zu dem Nachlass, weil es der Testamentsvollstrecker für den Erben mit Nachlassmitteln erworben hat, sind die Hausgeldschulden, die während der Dauer der Testamentsvollstreckung fällig werden, Nachlassverbindlichkeiten, die sowohl der Erbe als auch der Testamentsvollstrecker schulden.[1]mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.3 Erlass von Hausgeldforderungen

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einem Wohnungseigentümer seine Schulden ganz oder teilweise nach § 397 BGB erlassen. Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG kann der Verwalter diese Entscheidung treffen, soweit der Erlass eine untergeordnete Bedeutung hat.[1] Praxis Ein Erlass kommt in der Praxis kaum vor. Grundsätzlich widerspricht er einer ordnungsmäßigen Verwaltung.[2] Er ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.6.5 Inhaber isolierter Miteigentumsanteile

Auf die Rechte und Pflichten der Inhaber isolierter Miteigentumsanteile ist das Wohnungseigentumsgesetz anzuwenden.[1] Zu den danach anwendbaren Vorschriften werden auch die Vorschriften über die Beteiligung an den Kosten der ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gerechnet. Dafür spricht auch, dass sich der Inhaber eines sondereigentumslosen Miteigentum...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 1.4 Erfolglose Anforderung: Feststellung des Verzugs (Säumigkeit)

Bevor gegen einen säumigen Wohnungseigentümer nach einer erfolglosen Anforderung Schritte unternommen werden, muss der Verwalter sicher sein, dass das geschuldete Hausgeld nicht eingegangen ist. Ggf. hat der Schuldner – ist kein SEPA-(Basis-)Lastschriftverfahren vereinbart – eine Sammelüberweisung veranlasst, in der sich die Zahlung "versteckt".[1] Ggf. wählte der Wohnungseig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.3.2.1 Problemaufriss

Die durch Beschluss gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG bestimmten Vorschüsse sind die Anspruchsgrundlage für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, von den Wohnungseigentümern das Hausgeld zu verlangen. Vor diesem Hintergrund liegt es mehr als nahe, dass die Wohnungseigentümer die Vorschüsse grundsätzlich vor Beginn des entsprechenden Kalenderjahres beschließen, damit diese Ansp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.7.2 Anforderung der Kosten

Es gehört nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu den Pflichten des Verwalters, die Kosten, die der Hausgeldschuldner der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach Maßgabe des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu zahlen hat, anzufordern. Musterschreiben: Kostenanforderung beim Schuldner nach Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses Frau/Herrn __________________ [Name und Anschrift des im Verf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.4 Die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse

Der Beschluss über die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse beruht auf § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG. Hat es keinen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG und damit keine Vorschüsse gegeben oder wurde der Beschluss für unwirksam erklärt, kann der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG ausnahmsweise Grundlage für sämtliche Ansprüche eines Wirtschaftsjahres werden. Denn da gege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.4.2 Hausgeld wird nach Erbfall fällig

Überblick Wenn die Vor- und/oder Nachschüsse erst nach dem Erbfall fällig werden und damit keine Schulden des nicht mehr existenten Erblassers sein können, ist nach h. M. nicht das Eigentum maßgeblich, sondern die Frage, ob dem Erben das Halten der Wohnung (= Behalten des Wohnungseigentums) als ein "Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses" zugerechnet werden kann.[1] Dies i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz eines Wohnungseig... / 7.1.1 Folgen

Diese gesetzlich angeordnete Verwaltungszuständigkeit hat für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den Verwalter Auswirkungen unter anderem auf: Die vom Verwalter den Wohnungseigentümern zu erteilenden Informationen, z. B. nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG. Das Recht, Informationen zu verlangen und in die Verwaltungsunterlagen Einsicht zu nehmen. Dieses Recht steht jetzt auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz eines Wohnungseig... / 2 Vorläufiger Insolvenzverwalter

Das Insolvenzgericht kann nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners geht nach § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO auf diesen über, wenn das Gericht dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. In diesem Fall hat der vorläufige Insolvenzverwalter nach § 21 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken (zu § 15 Abs. 4 UStG)

Kommentar Wird ein Grundstück sowohl für den Vorsteuerabzug berechtigende als auch den Vorsteuerabzug ausschließende Zwecke verwendet, müssen die mit dem Objekt in Zusammenhang stehenden Ausgaben den einzelnen Verwendungszwecken zugeordnet werden oder nach einem sachgerechten Aufteilungsmaßstab aufgeteilt werden. In mehr als 20 Jahren wurde um die zutreffende systematische L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Außergeric... / 1.2.2 Lastschriftverfahren

Überblick Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass sie am SEPA-(Basis-)Lastschriftverfahren teilnehmen müssen.[1] Streitig ist, ob die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren nur für nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG angeordnete Vorschüsse bestimmt werden kann.[2] Ein schutzwürdiges Interesse des Wohnungseigentümers daran, dass sein Konto nur wegen gleichbleibender, regelmä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.17 Bürgschaftsbanken (§ 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG)

Rz. 258 Die Steuerbefreiung für Bürgschaftsbanken (Kreditgarantiegemeinschaften) in § 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG wurde durch Gesetz v. 25.2.1992[1] mit Wirkung ab Vz 1992 eingefügt. Bis dahin wurden Bürgschaftsbanken als gemeinnützig angesehen. Da aber Bedenken bestanden, ob die Voraussetzungen der §§ 51ff. AO tatsächlich erfüllt waren, wurde eine eigenständige Steuerbefreiung ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.4.2 Beschluss oder Vereinbarung

Eine Ermächtigung kann nach § 27 Abs. 2 WEG durch Beschluss oder Vereinbarung ausgesprochen werden.[1] Soll der Verwalter durch Beschluss ermächtigt werden, hat er zu beachten, dass von einer ihm oder einem anderen Vertreter des Hausgeldschuldners übertragenen Stimmrechtsvollmacht kein Gebrauch gemacht werden darf. Das für den Hausgeldschuldner selbst geltende Stimmverbot de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz eines Wohnungseig... / 9.1 Anmeldung des ausstehenden Hausgelds

Mit dem Eröffnungsbeschluss wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Gläubigerin des Schuldners aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist (mindestens 2 Wochen, höchstens 3 Monate) beim Insolvenzverwalter anzumelden. Anzumelden ist die Forderung nebst möglicher Nebenforderungen; Zinsen sind bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen, w...mehr