Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.10 Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens

Nach § 9a Abs. 3 WEG obliegt auch die Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens der GdWE und aufgrund ausdrücklicher Verweisung auf § 27 WEG der Verwaltung durch den Verwalter. Der Verwalter hat das Gemeinschaftsvermögen strikt von seinem Vermögen, vom Vermögen anderer verwalteter Gemeinschaften und vom Vermögen eines Wohnungseigentümers, für den er die Sondereigentumsverwaltung üb...mehr

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Rechte und Pflichten des WE... / 2.5.3 Delegation von Entscheidungen

Grundsätzlich haben die Wohnungseigentümer auch die Kompetenz, Entscheidungen über die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Verwalter zu delegieren. Im Hinblick auf Erhaltungsmaßnahmen wird eine Delegation regelmäßig jedenfalls dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn die Wohnungseigentümer selbst die grundlegende Entscheidung über deren...mehr

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Rechte und Pflichten des WE... / 5 Delegation von Verwalteraufgaben

Das Verwalteramt ist bereits wegen der damit verbundenen Vermögensbetreuungsbefugnis bzw. -verpflichtung ein Vertrauensamt und daher höchstpersönlicher Natur. Der bestellte Verwalter hat das Amt gemäß § 664 Abs. 1 BGB in persona auszuüben. Selbstverständlich kann er innerhalb seines Unternehmens bzw. innerhalb seiner Firma Verwalteraufgaben und Tätigkeiten auf seine Mitarbei...mehr

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Rechte und Pflichten des WE... / 1 Überblick

Sämtliche im WEG geregelten Pflichten sind solche der GdWE, auch dann, wenn der Verwalter im Gesetz als Verpflichteter ausdrücklich benannt ist. Insbesondere obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gemäß § 18 Abs. 1 WEG der GdWE. Der Verwalter fungiert nach § 9b Abs. 1 WEG als deren Vertretungs- und Ausführungsorgan. Erfüllt der Verwalter einzelne Pflichten nicht, ...mehr

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Rechte und Pflichten des WE... / 2.5.4 Zustimmungserfordernisse

Eine Kontrolle des Verwalterhandelns kann insbesondere dergestalt geregelt werden, dass ein Zweitunterschriftenerfordernis (etwa des Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats) als Voraussetzung für Vertragsabschlüsse und Zahlungen des Verwalters beschlossen wird oder bestimmte Verwaltungsmaßnahmen lediglich nach zustimmender Rücksprache mit dem Verwaltungsbeirat (bzw. dessen Vorsi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.8 Abwicklung des Zahlungsverkehrs

Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen. Hiervon umfasst sind etwa die Leistung der Versicherungsbeiträge, öffentlich-rechtliche Gebühren, die Kosten der Versorgungsträger für Gas, Wasser, Strom und Fernwärme sowie die Vergüt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.3 Einberufung von Eigentümerversammlungen

Der Verwalter ist nach § 24 Abs. 1 WEG verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Daneben hat er stets Eigentümerversammlungen einzuberufen, wenn dies im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung erforderlich ist (siehe ausführlich Kap. B.I.7.1.1.1 und B.I.7.1.3.1.1).mehr

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Rechte und Pflichten des WE... / 4.2 Nachteilsabwendung

Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist der Verwalter weiter berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Die erforderliche Vertretungsmacht, für die Gemeinschaft entsprechend erforderliche Maßnahmen durchführen zu können und in diesem Zusammenhang auch entsprechende Rechtsgeschäfte für die Gemeins...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§ 240 ZPO)

Rz. 52 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beteiligten bewirkt nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 240 S. 1 ZPO ebenfalls eine Unterbrechung des Rechtsstreits, soweit das Verfahren die sog. Insolvenzmasse i. S. d. § 35 InsO betrifft (Rz 53). Der bloße Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt nicht zu einer Unterbrechung[1], sondern maßgeben...mehr

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Zertifizierung nach DIN 77700 / Zusammenfassung

Überblick Unter dem Schlagwort "Qualitätssicherung" versteht man Maßnahmen, die sicherstellen, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung festgelegte Qualitätsanforderungen erfüllt. Dies gilt auf nationaler Ebene ebenso wie auf der Ebene der Europäischen Union. Die Zertifizierung nach DIN 77700 regelt die Sicherstellung eines vorgegebenen Qualitätsniveaus für die Dienstleistu...mehr

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Rechte und Pflichten des WE... / 3.1 Grundsätze

Neben den Rechten und Pflichten des § 27 Abs. 1 WEG obliegen dem Verwalter sämtliche Pflichten, die mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verbunden sind. Diese können auch nicht nach § 27 Abs. 2 WEG beschränkt oder erweitert werden, da sich diese Vorschrift ausschließlich auf die Rechte und Pflichten des Verwalters nach § 27 Abs. 1 WEG bezieht. Vereinzelt besteht hie...mehr

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Rechte und Pflichten des WE... / 3.4.3 Durchführung nichtiger Beschlüsse

Der Verwalter ist aus keinem Rechtsgrund verpflichtet, nichtige Beschlüsse durchzuführen. Erkennbar nichtige Beschlüsse darf der Verwalter nicht durchführen. Allerdings ist die Grenze im Einzelfall fließend, ob ein Beschluss nur lediglich anfechtbar oder nichtig ist. Die h. M. in der Literatur will hier das Risiko auf den Verwalter verlagern: Führt er nichtige Beschlüsse dur...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.1.2 Vermögensverwaltung

Eine den ideellen Zweck des Vereins nicht beeinträchtigende Tätigkeit des Vereins ist regelmäßig die Verwaltung des eigenen Vermögens. Die Zulässigkeit eigenes Vermögen zu bilden, wird in § 21 Abs. 2 StBerG unterstellt. Der Vereinsvorstand ist im Interesse der Mitglieder zu einer wirtschaftlich effektiven Geschäftsführung angehalten. Hierzu gehören die Beschaffung der person...mehr

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Rechte und Pflichten des WE... / 2.5.2 Konkretisierung der Pflichten

Eine Differenzierung zwischen Einschränkung und Erweiterung der Rechte und Pflichten des Verwalters ist vor dem Hintergrund der gesetzlich angeordneten zwingenden Vertretung der GdWE durch den Verwalter nach § 9b Abs. 1 Satz 3 WEG insoweit müßig, als sie im Außenverhältnis lediglich für den Abschluss von Grundstückskauf- und Darlehensverträgen von Bedeutung wäre. Hier kann d...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.1.3 Nebenzwecke

Ein Lohnsteuerhilfeverein kann anders als andere Idealvereine wegen des Ausschließlichkeitsgebots nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StBerG keine Nebenzwecke verfolgen. Kein Nebenzweck, sondern Reflex des Hauptzwecks der Hilfeleistung in Steuersachen ist das Tätigwerden des Vereins gegenüber Gesetzgeber, Verwaltung und Öffentlichkeit, um Verbesserungen seiner eigenen Beratungstät...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.12 Veräußerungszustimmung

Ist eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 Abs. 1 WEG vereinbart (siehe hierzu Kap. B.I.4.1), wird zumeist der Verwalter als Zustimmungsberechtigter benannt. Diskutiert wird, ob es sich bei dieser Berechtigung bzw. Verpflichtung nunmehr um eine solche der GdWE handelt, die lediglich im Innenverhältnis dem Verwalter obliegt,[1] oder ob es sich um eine persönliche Verpflichtu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kündigung durch den Vermieter / 2.3.6 Vorzeitige Kündigung durch den Nacherben (§ 2135 BGB)

§ 1056 BGB findet entsprechende Anwendung, wenn der Vorerbe ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück vermietet hat und das Mietverhältnis bei Eintritt der Nacherbfolge noch besteht (§ 2135 BGB). Ein Erblasser kann einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst dann Erbe wird (sog. Nacherbe), nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (Vorerbe). Daher kann ein Nacherbe...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 5.2.2 Abläufe und Prozesse

Das ELSTER-Berechtigungsmanagement für Lohnsteuerhilfevereine basiert analog zum Berufsregister der Steuerberaterkammern auf einer Verwaltungsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine. Die Daten aller ca. 720zugelassenen Lohnsteuerhilfevereine inklusive ihrer etwa 12.000 Beratungsstellen sind in der ADLER-Datenbank (ADLER-DB = Aufsichtsführende Stellen der Länder – Datenbank) erf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.4.1 Grundsätze

Als Organ der GdWE ist der Verwalter verpflichtet, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen. Ansprüche auf Beschlussdurchführung sind also gegen die GdWE zu richten und nicht gegen den Verwalter, weil ihr die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nach § 18 Abs. 1 WEG obliegt.[1] Beschlüsse sind zeitnah durchzuführen. Dies gilt insbesondere für beschlossene Maßnahme...mehr

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Rechte und Pflichten des WE... / 3.6.2 Umfang

Das Einsichtsrecht des Wohnungseigentümers ist umfassend und schließt insbesondere auch die Einzelabrechnungen der übrigen Wohnungseigentümer ein.[1] Sie sind auch berechtigt, wiederholt Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.[2] Grenzen setzt lediglich das Missbrauchs- und Schikaneverbot. Ob diese Grenzen überschritten sind, richtet sich maßgeblich nach den Umständen des konk...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.11 Durchsetzung der Hausordnung

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG sind die Wohnungseigentümer gegenüber der GdWE verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen, Beschlüsse und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer einzuhalten. Als Vollzugs- bzw. Ausführungsorgan der GdWE hat der Verwalter für die Einhaltung der einschlägigen Regelwerke zu sorgen. Soweit also der Verwalter verpflichtet ist, für die Durchführung der Hau...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 2.1 Grundsätze

Da § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG den Verwalter ermächtigt, eigenständig Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, kann es sich dabei nur um erforderliche Maßnahmen handeln. Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ist er ohne entsprechenden Ermächtigungsbeschluss berechtigt, eigenständig Maßnahmen zu treffen, die vielleicht durchaus sinnvoll, aber nicht erforderlich sind. Praxi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 2.3 Nicht erhebliche Verpflichtung

Bezüglich des Kriteriums der "nicht erheblichen Verpflichtung" dürfte in erster Linie auf die Größe der Gemeinschaft abzustellen sein. Soweit der Gesetzgeber insoweit auf die unmittelbare Teil- bzw. Außenhaftung der Wohnungseigentümer des § 9a Abs. 4 WEG Bezug nimmt,[1] ist dies in der juristischen Literatur zurecht auf Kritik gestoßen. Denn der Verwalter darf die Eigentümer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zertifizierung nach DIN 77700 / 5.6 Online-Zertifizierungssystem

Der ZVL führt Zertifizierungen nach DIN 77700 weitgehend elektronisch durch. Das Online-Zertifizierungssystem ermöglicht eine effiziente Verwaltung der Zertifizierungsanträge, einschließlich der Prüfung der Fragebögen und der Dokumentation. Die Nutzung elektronischer Medien trägt zur Vereinfachung und Beschleunigung des Zertifizierungsprozesses bei. Der ZVL trägt die Vereinsd...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.2 Erhaltungsmaßnahmen

Den Verwalter treffen grundsätzlich Überwachungs-, Kontroll- und Hinweispflichten. Die Pflicht des Verwalters erstreckt sich insbesondere darauf, Mängel und Schäden am Gemeinschaftseigentum zu ermitteln sowie nach Ursache und Umfang festzustellen, was Kontrollaufgaben mit umfasst. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, macht er sich schadensersatzpflichtig.[1] Der Verwalter h...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.5 Führen der Verwaltungsunterlagen

Der Verwalter ist verpflichtet, die Verwaltungsunterlagen zu führen. Nach § 9a Abs. 3 WEG ist Inhaberin des Gemeinschaftsvermögens die GdWE. Die Verwaltungsunterlagen sind Teil des Gemeinschaftsvermögens und daher Eigentum der GdWE und nicht der Wohnungseigentümer in Bruchteilsgemeinschaft – und schon gar nicht des Verwalters.[1] Aufbewahrung und Archivierung Die Verwaltungsun...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 1.1 Die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein"

Lohnsteuerhilfevereine sind verpflichtet, die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" im Vereinsnamen zu führen[1], und zwar in ausgeschriebener Form. Unter dieser Bezeichnung tritt der Lohnsteuerhilfeverein auch gegenüber anderen (Mitgliedern, Behörden oder Gerichten) im Geschäftsverkehr auf. Geplant ist, die Möglichkeit der Abkürzung "LStHV" zu schaffen.[2] Die Bezeichnung "Loh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- u diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt, insbesondere um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die Anteile der Kommanditisten einer GmbH & Co KG an der Komplementär-GmbH, in FS von Wallis, 1985, 373; Schulze zur Wiesche, Zur wesentlichen Betriebsgrundlage eines Mitunternehmeranteils – Problemstellungen bei der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH, DB 2010, 638; Prinz, Neuakzentuierung der BFH-Rspr zur Sonder-BV-Eigenschaft von KapGes-Anteilen und Mitunter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Erwerbstätigkeit

Rn. 544 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ein Kind ist dann erwerbstätig, wenn es einer auf die Erzielung von Einkünften gerichteten Beschäftigung nachgeht, die den Einsatz seiner persönlichen Arbeitskraft erfordert, BFH v 16.05.1975, VI R 143/73, BStBl II 1975, 537; H 32.10 EStH 2022; A 20.3 S 2 DA-KG 2024. Eine Erwerbstätigkeit iSd § 32 Abs 4 S 2 EStG liegt somit nicht nur bei ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Demleitner, Die Abgrenzung zwischen vermögensverwaltender und gewerblicher Vermietung bei einem Shopping Center, BB 2015, 1307; Korn, Einkaufscentervermietung: Vermögensverwaltung trotz umfangreicher Verwaltungs- und Werbeaktivitäten, NWB 2016, 3574. Rn. 139a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Im Fall des BFH vom 14.07.2016, BFH/NV 2017, 111 errichtete eine nicht gewerblich geprägte G...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.4 Betriebliche Voraussetzungen und Entgeltausfall

Weitere Voraussetzung des Bezugs von Kurzarbeitergeld ist gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 4 SGB III, dass im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens ein Drittel (Erleichterung durch Corona-Verordnung: 10 %) der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lenzen, Die Testamentsvollstreckung bei der GmbH & Co KG nach höchstrichterlicher Rspr, GmbH-Rdsch 1977, 56; Durchlaub, Die Ausübung von Gesellschaftsrechten in PersGes durch Testamentsvollstrecker, DB 1977, 1399; Bommert, Neue Entwicklungen zur Frage der Testamentsvollstreckung in PersGes, BB 1984, 178; nn, Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen, GmbHR 6/1985, R 4; Kl...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2.2 Dritte

Die der Gemeinschaft obliegende Verkehrssicherungspflicht kann auf einzelne Wohnungseigentümer oder Dritte übertragen werden.[1] Werden die Verkehrssicherungspflichten teilweise auf Dritte, z. B. auf Reinigungs- oder Grundstücksbetreuungsunternehmen übertragen, sind diese faktisch auch für die Verkehrssicherung verantwortlich. Denn in die ursprünglich der Gemeinschaft oblieg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.5 Dienst- oder Betriebsvereinbarung

Auch die Betriebsparteien vor Ort haben eine kollektive Regelungskompetenz zur näheren Ausgestaltung des Weisungsrechts auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes oder des Personalvertretungsgesetzes des Bundes oder der jeweiligen Bundesländer.[1] Dienst- oder Betriebsvereinbarungen können ein tarifvertraglich zugestandenes Gestaltungsrecht konkretisieren und damit ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kreft, Verlustnutzung bei vermieteten Ferienwohnungen: Ein ewiger Streitpunkt mit der FinVerw, GStB 2012, 205; Dorn/Becker, Abgrenzung zwischen Einkünften aus VuV iSd § 21 EStG und gewerblichen Einkünften, NWB Nr 13 vom 31.03.2023, Beilage, S 11. Verwaltungsanweisungen: R 15.7 Abs 2 EStR 2012; H 15.7 Abs 2 EStH 2022; FinBeh Hamburg, Fachinfo vom 30.01.2018, S 1980–2017/003–52, k...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.4 Die tariflichen Regelungen zum Abbau von Überstunden und Stundenguthaben aus Arbeitszeitkonten

Als Voraussetzung für die Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls gilt es Arbeitszeitschwankungen zu nutzen (§ 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 SGB III). Gerade in Verwaltungen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes bestehen sehr unterschiedliche Formen von Arbeitszeitkonten, um Arbeitszeitschwankungen auszugleichen. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit[1] sind Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Ferienwohnungen

Rn. 138a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ob bei Vermietung von Ferienwohnungen Gewerbebetrieb vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. Auf der Basis von BFH BStBl II 1976, 728, lautet H 15.7 Abs 2 EStH 2022 "Ferienwohnung" (s auch BFH BStBl II 1985, 211 und nachfolgend BFH BFH/NV 2009, 1114; 2004, 1640; 2004, 945) wie folgt: Zitat „Bei Vermietung einer Ferie...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2.2 Objektbegehung

Haftungsrisiken wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten sollte der Verwalter von Beginn seiner Tätigkeit an vorbeugen. Erstbegehung Der Verwalter sollte zeitnah nach Übernahme einer neuen Verwaltung eine Objektbegehung durchführen, um den Zustand der Anlage und etwaige Gefahrenquellen zu ermitteln. Unabhängig von der Frage, ob der Verwalter zu einer Objektbegehu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.3.1 Sicherungshypothek

§ 650e BGB regelt die Sicherungshypothek. Hiernach kann der Unternehmer für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen. Vertragspartnerin des Unternehmens ist die GdWE, da ihr nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt. Allerdings ist sie nicht Eigentümerin des gemeinscha...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 2.1 Wohnungseigentümergemeinschaft

Das Gemeinschaftseigentum ist Eigentum der Wohnungseigentümer in Form einer Bruchteilsgemeinschaft. Vom Grundsatz her sind also die Wohnungseigentümer zur Verkehrssicherung verpflichtet. Allerdings handelt es sich bei der Pflicht zur Verkehrssicherung um eine Pflicht, die aus dem gemeinschaftlichen Eigentum resultiert und daher nach § 9a Abs. 2 WEG von der GdWE wahrgenommen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.15 Treppenhaus

Absturzsicherung Geradezu selbstverständlich ist, dass an Treppen eine Absturzsicherung wie etwa ein Geländer bzw. Handlauf angebracht sein muss.[1] Handläufe dienen der Sturzvermeidung. Angesichts der erheblichen Körperschäden, die ein Treppensturz verursachen kann, ist die Anbringung von Handläufen dringend geboten. Hier ist auch Eile geboten. So Handläufe (noch) nicht ange...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha vom 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg vom 14.07.1986, NWB DokSt, §§...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bebauter Grundbesitz

Rn. 341 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Entwicklung der BFH-Rspr unterstreicht die Tendenz, in immer höherem Maße Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer extensiven Ausweitung der qualitativ-funktionalen Voraussetzungen für eine sachliche Verflechtung anzusehen. Es reicht jede funktional nicht nur untergeordnete Bedeutung, bei gleichartiger Nutzung weite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / P. Einnahmen aus der Veräußerung von inländischen und ausländischen Zinsscheinen oder Zinsforderungen sowie sonstigen Kapitalforderungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 10 EStG)

Rn. 180 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bei Gutschrift der inländischen oder ausländischen KapErtr hat die inländische auszahlende Stelle auf die Einnahmen aus der Veräußerung von Zinsscheinen oder unverbrieften Zinsforderungen KapSt einzubehalten. Daneben muss die inländische auszahlende Stelle entweder an der Veräußerung mitwirken oder das WG Zinsanspruch verwahren oder verwalt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kinder in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG)

Rn. 391 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG werden Kinder berücksichtigt, die sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befinden. H 32.6 EStH 2022 "Übergangszeit nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG"; A 16 Abs 1–4 DA-KG 2024. Die Zwangspausen dürfen den zeitlichen Rahmen von 4 Monaten nicht übersteigen, um als Übergangszeit anerka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuermann, Kinderfreibeträge in der Neustrukturierung des Familienleistungsausgleichs, DStZ 2000, 1546; Kanzler, Zur Korrespondenz von Unterhaltsverpflichtung und Unterhaltsbedürftigkeit bei den kindbedingten Entlastungen der ESt, FR 2000, 1358; Kirchhof, Ehe- und familiengerechte Gestaltung der ESt, NJW 2000, 2792; Zeitler, Nochmals: Kindergeld für volljährige behinderte Kinde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsfolgen aus der Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs 3 Nr 2 EStG

Rn. 179 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 15 Abs 3 Nr 2 EStG erfüllt, so gilt die Tätigkeit der PersGes in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, und die Gesellschafter gelten bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen (s Rn 23ff) als Mitunternehmer. Diese Fiktion gilt auch für Leistungsbeziehungen zwischen beteiligungsidentischen PersGes, v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtliche Wirksamkeit und tatsächlicher Vollzug des Gesellschaftsvertrages

Rn. 107 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ist der Gesellschaftsvertrag wirksam begründet und wird er tatsächlich vollzogen, so sind die Gründe für die Errichtung der Gesellschaft, insb ihre schenkweise Begründung, ohne Bedeutung (BFH BStBl II 1990, 10). Auch zivilrechtlich kann ein Kommanditanteil Gegenstand einer Schenkung sein: BGH vom 02.07.1990, II ZR 243/89, DB 1990, 1656; OLG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Vermietung zahlreicher Objekte ohne raschen Mieterwechsel

Rn. 139 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Vermietung von 111 möblierten Appartements an nur einen Mieter für 10 Jahre ist als Gewerbebetrieb anzusehen analog zu Ferienwohnungen, s Rn 138a, wenn eine einem Beherbergungsbetrieb vergleichbare Organisation im Vordergrund steht: BFH BFH/NV 1987, 441. Der BFH sah hier den Rahmen der Vermögensverwaltung überschritten wegen der zusätzl...mehr