Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollerklärung zu § 12 Abs. 2 TVöD (VKA) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Personalaufwendungen / 3.1 Veranschlagung von Personalaufwendungen

§ 18 Abs. 1 KomHVO NRW legt fest, dass sich die Veranschlagung von Personalaufwendungen in den Teilplänen nach den im Haushaltsjahr voraussichtlich besetzten Stellen richtet. Dabei können die Personalaufwendungen für Personen, die nicht im Stellenplan geführt werden, zentral veranschlagt werden. Bei einer zentralen Veranschlagung und Bewirtschaftung würde sich eine Veranschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Personalaufwendungen / 3.2 Veranschlagung von Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen

Für Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen können diese nach § 18 Abs. 2 KomHVO NRW auf die Teilpläne aufgeteilt oder zentral veranschlagt werden. Bei einer zentralen Veranschlagung und Bewirtschaftung würde sich eine Veranschlagung im Produktbereich "Innere Verwaltung" anbieten. Die Festlegung der Vorgehensweise hierzu sollte zwischen Finanz- und Personalverwaltung im Vorfel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschmelzung: Die Fusion v... / 1 Das bedeutet Fusion

Die Fusion (Verschmelzung) steht im Mittelpunkt des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Das Umwandlungsgesetz regelt neben der Fusion weitere Fälle von Umstrukturierungen, wie den Formwechsel und die Spaltung. Charakteristisch für eine Umwandlung und damit auch für eine Verschmelzung ist der Übergang von allen Rechten und Pflichten auf die Zielgesellschaft, wobei bei der Fusion der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.4 Lehrzeiten

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 3 sieht die Möglichkeit der Anerkennung von Anrechnungszeiten für Lehrzeiten in bestimmten Zeiträumen vor. Eine Lehrzeit i. S. d. Vorschrift liegt vor, wenn eine abhängige Beschäftigung in einem Betrieb hauptsächlich der Fachausbildung für eine regelmäßig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtige Berufstätigkeit dient, diesem Ziel entsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pflegebonus / 4 Höhe des Anspruchs

Die Anspruchshöhe ist mit dem Pflegebonusgesetz geändert worden.[1] Die Bonushöhe ist in Abhängigkeit des Tätigkeitsfelds und –umfangs gesetzlich festgelegt und beträgt bis zu 550 EUR. Der Corona-Pflegebonus ist für Vollzeitbeschäftigte [2] in folgender Höhe auszuzahlen: in Höhe von 550 EUR EUR für Beschäftigte, die Leistungen nach SGB XI oder im ambulanten Bereich nach SGB V d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.1 Berechnungsgrundlagen

Rz. 3 Die Berechnungsgrundlagen gemäß Abs. 1 sind der Finanzbedarf (Umlagesoll), die Arbeitsentgelte der Versicherten, die Gefahrklassen. Die Regelung definiert den Finanzbedarf des Unfallversicherungsträgers für das abgelaufene Kalenderjahr als Umlagesoll. Zum Umlagesoll gehören die Aufwendungen für Prävention, Rehabilitation und Kompensation von Versicherungsfällen. Zudem find...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 179 Sonderr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Sonderregelung für (§ 157 Abs. 2), wenn gewerbliche Berufsgenossenschaften einer außergewöhnlich hohen Berufskrankheiten-Neulast ausgesetzt sind, der im Verhältnis dazu eine zu geringe Beitragsleistung der versicherten Unternehmen gegenübersteht. In solchen Fällen wird diese Überlast von der Gesamtheit aller gewerblichen Berufsgenossenschaften solida...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 85 Mindest-... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Mindest-JAV gemäß Abs. 1 soll sicherstellen, dass bei der Berechnung von Geldleistungen der örtlich geltende Mindestlebensstandard Berücksichtigung findet. Die Regelung gilt nicht für Seeleute. Ebenso nicht für Landwirte einschließlich deren Ehegatten oder Lebenspartnern sowie die in deren Unternehmen nicht nur vorübergehend mitarbeitenden Familienangehörigen. Für ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 3 Handlungsempfehlung zu Förderansätzen für Frauen in Führungspositionen in der öffentlichen Verwaltung

Elprana und Felfe[1] betonen, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen in Führungspositionen in den Behörden der öffentlichen Verwaltung nur erreicht werden kann, wenn die Faktoren Rahmenbedingungen, Kompetenzen und Motivation ganzheitlich und ineinander verschränkt wirken können. Im Sinne einer ganzheitlichen Herangehensweise sollen nachfolgend für alle 3 Faktoren Empfehl...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 4 Fazit und Ausblick

Die Bestrebung, Frauen und Männer in Führungspositionen im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg gleichzustellen, wurde im Jahr 2016 in Form des Chancengleichheitsgesetzes verschriftlicht. Die zitierten Daten belegen, dass dieses Ziel bis dato in den Behörden der öffentlichen Verwaltung in Baden-Württemberg nicht erreicht ist. Führungsmotivation von Frauen ist hinsichtlich...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 2 Förderansätze im Umgang mit Motivationshindernissen

Die in der Studie in großen Behörden befragten Frauen nannten eine Vielzahl an wünschenswerten, unterstützenden Maßnahmen für einen besseren Umgang mit den bestehenden Motivationshindernissen. Zentral bestand der Wunsch nach individuumszentrierten Förderansätzen wie Coaching-Programmen, Mentoring-Programmen und Trainings zum Erwerb von Führungskompetenzen und zum Abbau von un...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / Zusammenfassung

Die Bestrebung, Frauen und Männer in Führungspositionen im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg gleichzustellen, wurde im Jahr 2016 in Form des Chancengleichheitsgesetzes verschriftlicht. Die gesetzlich geforderte Chancengleichheit wurde aber bislang nicht verwirklicht. Vor dem Hintergrund der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen dient dieser Beitrag als Hil...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 3.2.2 Empfehlung: Implementierung von Coaching-Programmen

Die Teilnahme an einem individuellen Coaching-Programm wird zur Identifizierung und Bearbeitung motivationaler Stärken und hinderlicher Motive empfohlen. Durch den Anstoß von Reflexions- und Klärungsprozessen besteht insbesondere für weibliche Nachwuchs- und Führungskräfte die Möglichkeit, eventuelle Selbstzweifel sowie weitere Vermeidungstendenzen abzubauen und den Umgang m...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 1.1 Aktuelle Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen in Führungspositionen

Angesichts der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen in der öffentlichen Verwaltung in Baden-Württemberg wurden die teilnehmenden Behörden gefragt, welche Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung bzw. Förderung von Frauen in Führungspositionen in den Organisationen tatsächlich durchgeführt werden. Hierzu wurde den teilnehmenden Behörden ein Katalog bestehend au...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 5 Literaturhinweise

Bauert, Frauen in Führungspositionen – Eine Untersuchung am Beispiel der Kommunalverwaltungen des südlichen Oberrheins, Kehl 2021 (Bachelorthesis). Elprana, A gender perspective on motivation to lead. One step closer towards gender equality in leadership positions, Helmut-Schmidt-Universität, Dissertation, 2014. Elprana/Felfe, Die Rolle der Führungsmotivation für erfolgreiche ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 1.2 Welche Förderansätze sind geeignet, um die motivationalen Hindernisse und Stolpersteine aus dem Weg zu räumen oder zu umgehen?

Die letzte Frage des Leitfaden-Interviews, welche Unterstützung und Maßnahmen der Personalentwicklung seitens der Organisation wünschenswert wären, beantworteten die befragten Frauen mit einer breiten Palette an wünschenswerten Maßnahmen. Geeignete Förderansätze: Eigeninitiative durch die Behörden der öffentlichen Verwaltung Zunächst wurden geeignete Förderansätze genannt, wel...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 3.2 Individuumszentrierte Förderansätze

3.2.1 Empfehlung: Langfristige Karriereplanung Von der in der Führungsleitlinie integrierten Karriereförderung der Mitarbeitenden wird eine langfristige Karriereplanung für Nachwuchs- und Führungskräfte abgeleitet. Es wird empfohlen, die langfristige Karriereplanung als Angebot der Organisation an die Mitarbeitenden durchzuführen, welches nicht von den Mitarbeitenden einzufor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / 4.3 Beherrschungsidentität

Eine personelle Verflechtung ist nicht nur bei Identität der Beteiligungen möglich, sondern es reicht eine sog. Beherrschungsidentität aus. Eine personelle Verflechtung setzt also nicht voraus, dass an beiden Unternehmen die gleichen Beteiligungsverhältnisse derselben Personen bestehen, es genügt, wenn an beiden Unternehmen mehrere Personen in unterschiedlicher Höhe beteilig...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 3.1 Organisationszentrierte Förderansätze

3.1.1 Empfehlung: Führungsleitlinien der Organisation in gendergerechter Sprache verfassen Zur Adressierung aller Mitarbeitenden wird empfohlen, die Führungsleitlinien sowie weitergehende Behördenkommunikation in Sprachformen wie Neutralisierung oder Beidnennung zu verfassen. Eine gendergerechte Sprache fördert die Einbeziehung von Frauen in die mentale Repräsentation.[1] Ins...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 3.1.1 Empfehlung: Führungsleitlinien der Organisation in gendergerechter Sprache verfassen

Zur Adressierung aller Mitarbeitenden wird empfohlen, die Führungsleitlinien sowie weitergehende Behördenkommunikation in Sprachformen wie Neutralisierung oder Beidnennung zu verfassen. Eine gendergerechte Sprache fördert die Einbeziehung von Frauen in die mentale Repräsentation.[1] Insbesondere bei Stellenausschreibungen und Beurteilungen soll die gendergerechte Sprache Ber...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 3.1.3 Empfehlung: Sichtbarkeit von Frauen und Männern in der Organisation

Die Sichtbarkeit von männlichen und weiblichen Führungskräften in der Organisation wirkt sich positiv auf die mentale Repräsentation von Frauen aus.[1] Zur Stärkung der Führungsmotivation von Frauen wird empfohlen, die Darstellung von weiblichen Führungskräften, insbesondere auch weiblichen Führungskräften in Teilzeitbeschäftigung, in der Organisationskommunikation auszubaue...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 3.2.4 Empfehlung: Verpflichtende Trainings für Nachwuchs- und Führungskräfte zum Abbau struktureller Diskriminierungsprozesse und Ausbau von Führungskompetenzen

Der Organisation wird die Implementierung eines verpflichtenden Trainings für alle Nachwuchs- und Führungskräfte zur Sensibilisierung hinsichtlich struktureller und sexueller Diskriminierungsprozesse empfohlen. Diskriminierung erfolgt in der Organisation oftmals auf subtile Weise und selten offensichtlich. Zum Abbau von strukturellen Benachteiligungsprozessen, insbesondere b...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 3.1.2 Empfehlung: Karriereförderung der Mitarbeitenden als wesentlicher Bestandteil der Führungsleitlinie einer Organisation

Das Verständnis von Führung soll die fachliche und persönliche Förderung und Unterstützung aller Mitarbeitenden einbeziehen. Es wird empfohlen, die Karriereförderung der Nachwuchskräfte aller Geschlechter sowie aller Führungskräfte als wesentlichen Bestandteil in die Führungsleitlinien zu integrieren. Unterschiedliche Führungskulturen, welche in einer Organisation vorherrsch...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 3.2.1 Empfehlung: Langfristige Karriereplanung

Von der in der Führungsleitlinie integrierten Karriereförderung der Mitarbeitenden wird eine langfristige Karriereplanung für Nachwuchs- und Führungskräfte abgeleitet. Es wird empfohlen, die langfristige Karriereplanung als Angebot der Organisation an die Mitarbeitenden durchzuführen, welches nicht von den Mitarbeitenden einzufordern ist. Ziele der Maßnahme sind die Unterstü...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 3.1.4 Empfehlung: Diverse Führungsmodelle sowie Teilzeitmodelle auf Führungsebene ermöglichen

Das Vereinbarkeitsproblem bzgl. Familie und Führungsrolle kann von der Organisation nicht behoben werden und ist seitens der Führungskräfte mit Kindern vorerst als fortbestehendes Hindernis zu akzeptieren. Zur Reduzierung des Work-Life-Conflicts sowie der besseren Vereinbarkeit von Familie und Führungsrolle wird der Organisation empfohlen, insbesondere weibliche Nachwuchs- u...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 3.2.3 Empfehlung: Implementierung von frauenspezifischen Mentoring-Programmen

Durch die Teilnahme an einem organisationsinternen frauenspezifischen Mentoring-Programm können weibliche Nachwuchs- und Führungskräfte karrierebezogene Unterstützung durch erfahrene Mentoren oder Mentorinnen erhalten. Der Organisation wird empfohlen, den Mentees ausschließlich Vorgesetzte in der Funktion von Mentoren zuzuweisen, da diese am wirksamsten zu einer erfolgreiche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.6 Sonstige Kapitalgesellschaften

Rz. 27 Die Aufzählung der Kapitalgesellschaften in Abs. 1 Nr. 1 ist seit Vz 2006 nicht mehr abschließend (Rz. 18). Daher können auch Körperschaften ausl. Rechtsform "Kapitalgesellschaften" sein, wenn sie nach dem Typenvergleich (Rz. 55ff.) einer Kapitalgesellschaft deutschen Rechts entsprechen. Rz. 28 Ursprünglich enthielt die Aufzählung in Abs. 1 Nr. 1 noch zwei weitere Kapi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.2 Gründe für die Doppelbelastung

Rz. 45 Die Doppelbelastung der ausgeschütteten Gewinne der Körperschaft beruht auf dem juristischen Trennungsprinzip, wonach die Körperschaft ein vom Anteilseigner getrenntes Steuerrechtssubjekt ist. Jedes der beiden selbstständigen Steuerrechtssubjekte hat grundsätzlich eine eigenständige wirtschaftliche Sphäre, aus der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit fließt. Diese w...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs; Entstehung und Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug

Leitsatz 1. Falls ein Leistungsempfänger bereits zur Vornahme des Vorsteuerabzugs berechtigt ist, obwohl beim leistenden Unternehmer aufgrund der Gestattung der Ist-Besteuerung noch keine Umsatzsteuer entstanden ist, beruht dies umsatzsteuerrechtlich nicht auf einer missbräuchlichen Gestaltung durch die am Leistungsaustausch beteiligten Steuerpflichtigen, sondern auf einer u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / 1 Wann liegt eine ­Organschaft vor?

Bei einer Betriebsaufspaltung in ein Besitzunternehmen, z. B. Personengesellschaft, und eine Betriebsgesellschaft (Kapitalgesellschaft) und Verpachtung des Betriebsvermögens durch das Besitzunternehmen an die Betriebsgesellschaft liegt umsatzsteuerrechtlich i. d. R. eine Organschaft vor. Auch wenn bei einer Betriebsaufspaltung nur das Betriebsgrundstück ohne andere Anlagegeg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.1 KSt als ESt der Körperschaften

Rz. 1 Systematische Vorüberlegungen dienen nicht allein der systematischen Ordnung der Materie. Die Unternehmensbesteuerung ist in Deutschland traditionell und aktuell rechtsformabhängig ausgestaltet (Rz. 23ff.). Die KSt ist die Steuer vom Einkommen der Körperschaften. Körperschaften, insbesondere juristische Personen, verdanken ihre Existenz und ihre Rechtsmacht allein dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002 S. 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010 S. 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000 S. 329. Bloch/Ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.3 Vorgesellschaft

Rz. 93 Mit Abschluss des formgültigen Gesellschaftsvertrags, der notariellen Beurkundung der Satzung, des Statuts u. Ä. endet die Vorgründungsgesellschaft.[1] Es entsteht eine sog. Vorgesellschaft, eine Vorgenossenschaft bzw. ein Vorverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgesellschaft genannt). Die Vorgesellschaft endet in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsfähigkeit erlangt w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.6.2 Insolvenzverfahren

Rz. 113 Nach § 11 Abs. 7 KStG sind die Vorschriften für Liquidationsfälle auch anzuwenden, wenn eine Abwicklung unterbleibt, weil über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft, einer Genossenschaft oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ändert sich an dem Steuersubjekt nichts. In ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reiseveranstalter / 2 Anwendungsbereich der Margenregelung

Die Margenregelung des § 25 UStG können Reiseveranstalter nur anwenden, soweit sie Reiseleistungen erbringen, dabei gegenüber den Reisenden im eigenen Namen auftreten, Reisevorleistungen von Dritten (Fluggesellschaften, Hotels, Restaurants usw.) in Anspruch nehmen, die den Reisenden unmittelbar zugutekommen und (bis 17.12.2019) die Reisevorleistungen nicht unternehmerisch verbra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reiseveranstalter / 3 Unter die Margenbesteuerung fallende Reiseleistungen

Als Reiseleistungen sind insbesondere alle touristischen Leistungen – wie Beförderung zu den einzelnen Reisezielen, Transfer, Unterbringung und Verpflegung, Betreuung durch Reiseleiter, Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Stadtrundfahrten, Besichtigungen, Sport- und sonstige Animationsprogramme, Landausflüge) oder Eintrittsberechtigungen – anzusehen. Hierunter fällt auch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reiseveranstalter / 6 Bemessungsgrundlage

Für die einheitliche sonstige Leistung des Reiseveranstalters ist lediglich die Differenz zwischen dem Betrag, den der Reisende bezahlt, und den Aufwendungen für die Reisevorleistungen als Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen (Marge). Hiervon ist die Umsatzsteuer abzusetzen. Dabei ist grundsätzlich auf die einzelne Reise abzustellen. Praxis-Beispiel Berechnung der Brutto-/Ne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reiseveranstalter / 9 Anzahlungen auf Reiseleistungen

Nach Abschn. 25.3 Abs. 5 UStAE gilt § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG auch für die Besteuerung von Anzahlungen auf Reiseleistungen. Wird die geschuldete Reiseleistung für eine Anzahlung nicht erbracht, setzt die Berichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG die Rückzahlung des Entgelts voraus, z. B. bei der Anzahlung auf nicht in Anspruch genommene Flüge.[1] Der vereinnahmte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reiseveranstalter / 7 Vorsteuerabzug

Der Reiseveranstalter, der unter die Margenregelung fallende Reiseleistungen erbringt, ist nicht zum Abzug der Vorsteuern berechtigt, die auf die in Anspruch genommenen Reisevorleistungen entfallen. Wichtig Vorsteuerabzug für andere Vorleistungen Für andere Vorleistungen (z. B. sonstige Geschäftskosten, Erwerb von Einrichtungsgegenständen, Büromaschinen und Büromaterial) bleib...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 12.1 Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts

Rz. 276 Eine gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts ist dann angezeigt, wenn die Eheleute eine solche entweder ehevertraglich vereinbart haben oder eben keine Bestimmung zur Verwaltung getroffen haben (§ 1421 BGB). Die gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten ist in §§ 1450 ff. BGB geregelt. Bei der gemeinschaftlichen Verwaltung sind die Ehegatten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 13.1 Haftung des Gesamtgutes bei gemeinschaftlicher Verwaltung

Rz. 286 Bei einer gemeinschaftlichen Verwaltung des Gesamtgutes richtet sich die Haftung nach §§ 1459–1462 BGB. Nach der Grundregel des § 1459 Abs. 1 BGB können die Gläubiger des Ehemannes und der Ehefrau aus dem Gesamtgut Befriedigung verlangen, soweit sich aus §§ 1460–1462 BGB nichts anderes ergibt. Für die Gesamtgutsverbindlichkeiten haften daneben die Ehegatten auch als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 12.2 Alleinige Verwaltung des Gesamtguts

Rz. 279 Wird das Gesamtgut entweder alleine durch den Ehemann oder die Ehefrau verwaltet, gelten die Bestimmungen der §§ 1422 ff. BGB. Gemäß § 1422 BGB steht dem Ehegatten, der das Gesamtgut alleine verwaltet, ein umfassendes Verwaltungsrecht zu. Er ist insbesondere berechtigt, die zum Gesamtgut gehörenden Sachen in Besitz zu nehmen und über das Gesamtgut zu verfügen. Allerd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 12 Die Verwaltung des Gesamtguts

Rz. 275 Gemäß § 1421 BGB sollen die Ehegatten in dem Ehevertrag, durch den sie die Gütergemeinschaft vereinbaren, bestimmen, ob das Gesamtgut von dem Mann oder der Frau oder von ihnen gemeinsam verwaltet wird. Enthält der Ehevertrag keine Bestimmung darüber, so verwalten die Ehegatten das Gesamtgut gemeinschaftlich. 12.1 Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts Rz. 276 Eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungsschäden: Abwic... / 5.1 Vorschriften des WEG

Die für die Abwicklung von Schäden im Gemeinschaftseigentum relevanten Vorschriften des WEG betreffen nur die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Verwaltung des Sondereigentums, insbesondere die Erhaltung, obliegt dem Wohnungseigentümer.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 11.1 Aus Vermögensverwaltung und Treuhandverhältnissen

Rz. 315 Jeder Ehegatte kann dem anderen sein Vermögen zur Verwaltung überlassen. Dies geschieht durch einen schuldrechtlichen Vertrag, der aber auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann, falls auf beiden Seiten ein entsprechender Rechtsbindungswille angenommen werden kann. Ein Widerruf der Überlassung ist jederzeit formfrei möglich. Wollen die Ehegatten die Wider...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 13.3 Ausgleichsansprüche der Ehegatten untereinander

Rz. 291 Die beiden vorherigen Abschnitt e behandeln die Haftung im Außenverhältnis, also gegenüber außenstehenden Dritten. Im Innenverhältnis gilt der Grundsatz, dass Gesamtgutsverbindlichkeiten wirtschaftlich betrachtet von beiden Ehegatten zu gleichen Teilen zu tragen sind. Ausnahmen davon sind in §§ 1441, 1443 und 1444 BGB für den Fall der Einzelverwaltung durch einen Ehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 15.2.1 Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten

Rz. 307 In einem ersten Schritt müssen die Ehegatten zunächst gemäß § 1475 Abs. 1 Satz 1 BGB die Gesamtgutsverbindlichkeiten berichtigen. Unter Gesamtgutsverbindlichkeiten sind dabei Schulden der Ehegatten oder eines Ehegatten zu verstehen, deretwegen der Gläubiger Befriedigung aus dem Gesamtgut verlangen kann. Auch etwaige Ansprüche eines Ehegatten gegen das Gesamtgut gehör...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Keine erweiterte Gewerbeertragskürzung bei Mitvermietung einer als BV anzusehenden Druckluftanlage und Erbringung von Bewachungsleistungen

Die Vermieterin eines Gewerbezentrums ist originär gewerblich tätig – und kann daher die erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen –, wenn sie an Industrieunternehmen des produzierenden Gewerbes als Mieter zusätzlich eine Druckluftanlage vermietet, die aus einer Druckluftzentrale mit Kompressoren sowie aus einer sog. Ringleitung bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.7 Veruntreuung von Vermögen

Rz. 265 Jeder Ehegatte kann dem anderen sein Vermögen zur Verwaltung überlassen. Damit verbunden ist ein schuldrechtlicher Vertrag (unentgeltlicher Auftrag nach §§ 662 ff. BGB), der auch durch schlüssiges Verhalten zu Stande kommen kann, wenn auf beiden Seiten ein entsprechender Rechtsbindungswille vorhanden ist.[329] Die Verwendung einzelner Gelder muss in diesem Fall von d...mehr