Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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zerb 3/2014, Verwirkung ein... / Leitsatz

Der nach den §§ 2027, 2028 BGB in Anspruch genommene Miterbe kann sich gegenüber den geltend gemachten Auskunfts- und Rechenschaftslegungsansprüchen auf Verwirkung berufen, wenn der Erbfall mehr als 9 Jahre zurückliegt und der klagende Miterbe während dieses Zeitraums keine auf eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zielenden Maßnahmen eingeleitet hat. OLG Koblenz Urt...mehr

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zerb 3/2014, Verwirkung ein... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers hat teilweise Erfolg und führt zur Verurteilung der Beklagten in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang, während sich die weitergehenden Ansprüche des Klägers dem Einwand der Verwirkung ausgesetzt sehen. I. Zu Recht hat das Landgericht die Stufenklage auch zur Herbeiführung einer Zustimmung zu Teilungsplänen als zulässig erachtet. Entgegen der Auffass...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / III. Verwirkung beim Versorgungsausgleich § 27 VersAusglG

Nach dem alten Recht ermöglichte § 1587c BGB für den öffentlich rechtlichen Versorgungsausgleich und § 1587h BGB für den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich eine Korrektur der Durchführung des Versorgungsausgleichs und möglicherweise dadurch bedingter unbilliger Ergebnisse. Nach der Neuregelung des Versorgungsausgleichs durch das VersAusglG zum 1. September 2009 ist eine e...mehr

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zerb 3/2014, Verwirkung ein... / Sachverhalt

Die Beklagte ist die Mutter des im Jahr 1966 geborenen Klägers. Ihr erster Ehemann (= Erblasser G.), der leibliche Vater des Klägers, verstarb 1969; ihr zweiter Ehemann (= Erblasser B.), der den Kläger 1991 adoptierte, verstarb am 25.2.1999. Aus der ersten Ehe der Beklagten entstammen neben dem Kläger eine Tochter, aus der zweiten Ehe eine weitere Tochter und ein Sohn. Beide...mehr

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FF 3/14, BGH entscheidet zum Elternunterhalt

Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn BGH, Beschl. v. 12.2.2014 – XII ZB 607/12 (AG Delmenhorst, Beschl. v. 27.3.2012 – 22 F 125/11 UK; OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.10.2012 – 14 UF 80/12) Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtsh...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / a) BGH v. 30.3.2011

Verwirkung des nachehelichen Betreuungsunterhalts[12] Der BGH hat zunächst im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB den individuellen Umstand geprüft, ob und in welchem Umfang die Kinderbetreuung auf andere Weise gesichert oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesicher...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / 4. Billigkeitsmaßstab beim § 1579 Nr. 1–8 BGB

Die Vorschrift sieht grobe Unbilligkeit vor. Was ist darunter zu verstehen? Zunächst einmal ist die grobe Unbilligkeit positiv festzustellen.[22] Nachdem der Härtetatbestand festgestellt worden ist, muss die Billigkeitsprüfung erfolgen. Das Vorliegen eines Härtegrundes ermöglicht die Billigkeitsabwägung, ersetzt sie aber nicht. Sie ist aber ein Indiz für die grobe Unbilligkeit...mehr

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FF 3/14, FF / Elternunterhalt

Ein vom unterhaltsberechtigten Elternteil ausgehender Kontaktabbruch stellt wegen der darin liegenden Verletzung der sich aus § 1618a BGB ergebenden Pflicht zu Beistand und Rücksicht zwar regelmäßig eine Verfehlung dar. Sie führt aber nur bei Vorliegen weiterer Umstände, die das Verhalten des Unterhaltsberechtigten auch als schwere Verfehlung i.S.d. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt....mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / 3. § 1579 Nr. 7 Offensichtlich schwerwiegendes einseitiges Fehlverhalten

Zitat a) Verschweigt eine Ehefrau ihrem Ehemann, dass ein während der Ehe geborenes Kind möglicherweise von einem anderen Mann abstammt, verwirklicht dies grundsätzlich den Härtegrund eines Fehlverhaltens i.S.v. § 1579 Nr. 7 BGB. Die Anfechtung der Vaterschaft ist hierfür nicht Voraussetzung. b) Ein Härtegrund kann nicht nur angenommen werden, wenn die anderweitige leibliche V...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / c) BGH v. 5.10.2011

Abänderungsklage nach langer verfestigter Lebensgemeinschaft und Präklusion[15] Zitat 1. Mit der zum 1.1.2008 in Kraft getretenen Neuregelung des § 1579 Nr. 2 BGB ist die verfestigte Lebensgemeinschaft als eigenständiger Härtegrund in das Gesetz übernommen worden. Eine Änderung der Rechtslage ist damit allerdings nicht verbunden (Rn 20), (Rn 21). 2. Zweck der gesetzlichen Neure...mehr

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Herausgabe: Kellerabteil

Leitsatz Dass Kellerabteile nicht wie vorgesehen geschaffen wurden, steht der Entstehung von Sondereigentum nicht entgegen, wenn Bauausführung und Aufteilungsplan nicht in einer Weise voneinander abweichen, die es unmöglich machen, die errichteten Räume einer in dem Aufteilungsplan ausgewiesenen Raumeinheit zuzuordnen. Normenkette § 985 BGB Das Problem Wohnungseigentümerin K, ...mehr

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FF 2/2014, Scheidung eines ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren weiterhin um die Ehescheidung und die Verpflichtung des Antragstellers zur Auskunftserteilung zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie zur Zahlung von Nachscheidungsunterhalt. … Mit Beschl. v. 11.1.2013 hat sodann das Amtsgericht die Ehe der Beteiligten geschieden, die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausg...mehr

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Verwirkung eines Stellplatzgebrauchs

Leitsatz Gebraucht der Rechtsvorgänger eines Wohnungseigentümers den ihm zugewiesenen Stellplatz über 27 Jahre nicht, sondern duldet er einen "Drittgebrauch", ist sein Unterlassungsanspruch gegen Drittgebrauch verwirkt. Die Verwirkung muss sich der Sondernachfolger entgegenhalten lassen. Normenkette §§ 242, 1004 BGB Das Problem Nach der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentu...mehr

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zfs 1/2014, Fahrtenbuchanordnung; Verhältnismäßigkeit (hier: Vergehen eines erheblichen Zeitraums seit Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit); erheblicher Zeitraum; Verwirkung

StVZO § 31a Abs. 1 Leitsatz Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr kann nach Vergehen eines erheblichen Zeitraums seit der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit bzw. der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens unverhältnismäßig sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 – 3 B 108.91 – zfs 1992, 286) [hier verneint]. Niedersächsisches OVG, Be...mehr

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zfs 1/2014, Fahrtenbuchanor... / 2 Aus den Gründen:

" … II. … 1. Der Kl. macht geltend, da zwischen dem Verkehrsverstoß bzw. der Einstellung des Bußgeldverfahrens und dem angefochtenen Bescheid mehr als 15 Monate verstrichen seien, sei die Fahrtenbuchanordnung nicht mehr zulässig gewesen. Mit diesem Einwand habe sich das VG nicht auseinandergesetzt. Bei den von diesem zitierten Entscheidungen des Senats sei ein längerer Zeitr...mehr

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FoVo 12/2013, Titelverwirku... / 1 I. Die Entscheidung

Vollstreckungsgegenklage gegen Räumung Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das AG mit dem angefochtenen Beschluss die von der Klägerin beantragte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die vorliegende Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus dem Räumungsurteil zurückgewiesen. Denn die Klägerin hat keine Einwendungen dargelegt, die die von der Beklag...mehr

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FoVo 12/2013, Titelverwirku... / Leitsatz

1. Wenn der Räumungsgläubiger zwar über zwei Jahre nicht vollstreckt, jedoch den Ex-Mieter/Schuldner darauf hinweist, dass trotzdem kein neues Mietverhältnis begründet werden soll, so fehlt es schon am Umstandsmoment für eine Titel-Verwirkung. 2. Das Zeitmoment für eine Verwirkung ist in der Regel erst nach Ablauf von fünf Jahren erfüllt. LG Hamburg, 14.1.2013 – 307 T 2/13mehr

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FoVo 12/2013, Titelverwirku... / 2 II. Der Praxistipp

Zeitablauf begründet noch keine Verwirkung Immer wieder wird in der Praxis übersehen, dass die Verwirkung zwei Voraussetzungen hat: Zum einen das Zeitmoment und zum anderen das Umstandsmoment. Schon beim Zeitmoment muss beachtet werden, dass damit die Vorschriften über die Verjährung nicht unterlaufen werden dürfen. Es ist deshalb stets die Verjährungsfrist festzustellen und ...mehr

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FoVo 11/2013, Titelverwirku... / Leitsatz

1. Wenn der Räumungsgläubiger zwar über zwei Jahre nicht vollstreckt, jedoch den Ex-Mieter/Schuldner darauf hinweist, dass trotzdem kein neues Mietverhältnis begründet werden soll, so fehlt es schon am Umstandsmoment für eine Titel-Verwirkung. 2. Das Zeitmoment für eine Verwirkung ist in der Regel erst nach Ablauf von fünf ­Jahren erfüllt. LG Hamburg, 14.1.2013 – 307 T 2/13mehr

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FoVo 11/2013, Titelverwirku... / 1 I. Die Entscheidung

Vollstreckungsgegenklage gegen Räumung Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das AG mit dem angefochtenen Beschluss die von der Klägerin beantragte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die vorliegende Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus dem Räumungsurteil zurückgewiesen. Denn die Klägerin hat keine Einwendungen dargelegt, die die von der Beklag...mehr

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FoVo 11/2013, Titelverwirku... / 2 II. Der Praxistipp

Zeitablauf begründet noch keine Verwirkung Immer wieder wird in der Praxis übersehen, dass die Verwirkung zwei Voraussetzungen hat: zum einen das Zeitmoment und zum anderen das Umstandsmoment. Schon beim Zeitmoment muss beachtet werden, dass damit die Vorschriften über die Verjährung nicht unterlaufen werden dürfen. Es ist deshalb stets die Verjährungsfrist festzustellen und ...mehr

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ZFS 11/2013, Arglistige Obl... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Bekl. ist nicht verpflichtet, dem Kl. für den streitgegenständlichen Unfall vom Dezember 2008 Deckungsschutz zu gewähren. Die Bekl. ist von ihrer Leistungsverpflichtung freigeworden, weil der Kl. seine Obliegenheit zur Abgabe wahrheitsgemäßer Schadensberichte gem. § 5 Abs. 3 AHB 2005/Ziff. 25.2 AHB 2008 vorsätzlich und arglistig verletzt hat. Gem. Art. 1 Abs. 2 EGVVG...mehr

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FF 10/2013, Ausbildungsunte... / 2 Gründe:

[4] Die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. [5] I. Das OLG hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Das Ausbildungsunterhaltsverhältnis zwischen Eltern und Kindern sei von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt, weshalb das Kind seine Ausbildung mit Fleiß und Zielstrebigkeit durchzuführen habe. Gewisse Ausbildungsverzögerungen seien je nach den Umständen de...mehr

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FF 09/2013, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Gibt der aus dem Ausland stammende Unterhaltsberechtigte ehebedingt seine Erwerbstätigkeit auf und wird er später erwerbsunfähig, so ist die fiktive Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach Rückkehr in sein Heimatland so zu bemessen, als hätte er dort bis zum Eintritt der Erwerbsunfähigkeit durchgehend gearbeitet und einen entsprechenden Rentenanspruch erworben [im Anschl. an Sen...mehr

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FF 09/2013, Jubiläum der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

Inge Saathoff Haben Sie an der Herbsttagung teilgenommen, welche anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Augsburg stattfand? Sollten Sie diese Frage bejahen, so fragen Sie sich doch auch einmal, wie lange dies nun schon zurückliegt. Sie werden feststellen, dass seit diesem Zeitpunkt schon wieder weitere 10 Jahre vergangen sind. Wir feiern...mehr

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FF 07/2013, Entwurf eines G... / 1. Gesetzliche Definition der Mutwilligkeit

Der Begriff der Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung ist einer der Kernbegriffe des PKH-Rechts. Dabei ist die Definition durch die Rechtsprechung erfolgt. Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfebedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde.[3] Diese Definition wird nun zur Legaldefinition, allerdings um einen Zusatz ergänz...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 4. Einwendungen

Rz. 801 Die vorgenannte Prüfung des Gerichts ("Abnahme" der Jahres- oder Schlussrechnung genannt) beschränkt sich darauf, die Rechnung als formell ordnungsgemäß, vollständig sowie sachlich und rechnerisch richtig zu bezeichnen. Das Gericht signalisiert den Beteiligten, dass keine Unklarheiten verblieben oder Ergänzungen erforderlich sind. Rz. 802 Diese Feststellung des Gerich...mehr

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ZFS 6/2013, Keine Auskunfts... / 2 Aus den Gründen:

[17] "… 1. Die Bekl. kann sich nicht gem. § 6 Abs. 3 VVG a.F. i.V.m. Art. 1 Abs. 2 EGVVG auf Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Auskunftsobliegenheit aus Nr. 14.2.2 VGB 98 berufen. [18] a) Nach st. Rspr. des Senats hat ein VN nach dem Versicherungsfall Aufklärungs- oder Auskunftsobliegenheiten nur solange zu erfüllen, wie er es mit einem VR zu tun hat, der noch prüfungs- ...mehr

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FF 6/2013, Schadensersatzpf... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 20.2.2013 befasst sich mit der Frage einer möglichen Schadensersatzpflicht einer Kindesmutter für den von ihrem Ehemann für ein scheineheliches Kind während und nach der Ehe geleisteten Unterhalt. Inhalt der Entscheidung Der während des Verfahrens verstorbene Erblasser war von 1961 bis 1968 mit der Antragsgegnerin verheiratet. Die Ehe w...mehr

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FF 6/2013, Rechtsprechung k... / Kindesunterhalt

Leistet ein geschiedener Elternteil aus freien Stücken den vollen Ausbildungsunterhalt für sein volljähriges Kind, so ist er, solange er gegenüber dem anderen Elternteil keinen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch verfolgt, diesem gegenüber nicht zur Auskunft über seine Einkünfte verpflichtet (BGH, Beschl. v. 17.4.2013 – XII ZB 329/12). Zwischen den Ausbildungsberufen "Mass...mehr

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ZFS 6/2013, Keine Auskunfts... / Leitsatz

1. Mit der Erklärung des VR, die Leistung abzulehnen, endet die Sanktion der Leistungsfreiheit wegen schuldhaft begangener Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheitsverletzungen. 2. Will der VR nach einer Leistungsablehnung wieder in die Sachprüfung eintreten und dafür den Schutz vertraglich vereinbarter Obliegenheiten erneut in Anspruch nehmen, muss er dies gegenüber dem VN zwe...mehr

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Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

Leitsatz Der Antrag auf Erlass einer abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO unterliegt keinen zeitlichen Beschränkungen. Ebenso scheidet regelmäßig eine Verwirkung aufgrund reinen Zeitablaufs aus. Sachverhalt Die Klägerin errichtete in den Jahren 1994 und 1995 ein Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten, von denen sie 3 im Jahr 1995 veräußerte. Das F...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch Strafanzeige des Unterhaltsberechtigten gegen den Unterhaltsverpflichteten bei Beweisnot im Familienverfahren

Einführung Bei der Trennung von Eheleuten und der anschließenden Scheidung, der Regelung der elterlichen Sorge, dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und dem Umgangsrecht sowie beim Unterhalt spielt sich zunächst alles auf zivilrechtlichem Sektor ab: Die dort geltenden Prozessgrundsätze, aber auch die darauf basierende Prozessführung werden den Erwartungen der Beteiligten in...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / b) KG FamRZ 1995, 355

Der Leitsatz der Entscheidung lautet: "Der Vorwurf sexuellen Fehlverhaltens führt nicht zum Unterhaltsverlust nach § 1579 Abs. 1 Nr. 6, wenn er in Wahrnehmung berechtigter Interessen (Hervorhebung durch den Verf.) erhoben wird.“"mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / IV. Der Wahrheit entsprechende und trotzdem unterhaltsschädliche Strafanzeigen

Wer als Unterhaltsberechtigter eine ("zutreffende, begründete, berechtigte") Strafanzeige gegen den Unterhaltsverpflichteten erstattet, also keine falschen Tatsachen vorträgt, aus den vorgetragenen Tatsachen keinen falschen Verdacht herleitet, sich insbesondere (nur oder im Wesentlichen) auf den gegnerischen Vortrag im Familienrechtsverfahren stützt und keine Formalbeleidigu...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / c) OLG Celle v. 14.2.2008 – 17 UF 128/07 (s.o.)

Inzidenter taucht auch hier die Wahrnehmung berechtigter Interessen auf, interessanter- und zugleich richtigerweise nicht nur des Unterhaltsberechtigten, sondern auch der Kinder: Zitat "Bei dieser Sachlage trägt der Senat erhebliche Zweifel daran, dass die Hartnäckigkeit, mit der die Klägerin eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu verhindern suchte, noch eine Wahrnehmun...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / I. Gesetzeslage

Die Verwirkung ist für den nachehelichen Unterhalt in § 1579 BGB[4] geregelt; sie gilt über § 1361 Abs. 3 BGB für den Trennungsunterhalt entsprechend.[5] Bis 1986 lautete diese Bestimmung: Zitat "(1) Ein Unterhaltsanspruch besteht nicht, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre, weil" … 2. der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätz...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / Einführung

Bei der Trennung von Eheleuten und der anschließenden Scheidung, der Regelung der elterlichen Sorge, dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und dem Umgangsrecht sowie beim Unterhalt spielt sich zunächst alles auf zivilrechtlichem Sektor ab: Die dort geltenden Prozessgrundsätze, aber auch die darauf basierende Prozessführung werden den Erwartungen der Beteiligten indes zuweil...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / V. Ergebnis

Eine Strafanzeige kann unterhaltsschädlich sein, wennmehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / d) Literaturstimmen

Die Literatur hat das Kriterium der "Wahrnehmung berechtigter Interessen" weitgehend als entscheidend für die unterhaltsrechtliche Unschädlichkeit "berechtigter, begründeter, zutreffender" Strafanzeigen übernommen: Strafanzeigen müssen also vom Tatsachenvortrag und vom Vorwurf her strafrechtlich in Ordnung gehen; sie müssen sich zusätzlich familienrechtlich "als Wahrnehmung ...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / II. Strafanzeigen als Straftat gegen den Unterhaltsverpflichteten

Zunächst können Strafanzeigen nach § 1579 Nr. 3 BGB zur Beschränkung oder Versagung des Unterhalts führen, wenn in der Anzeige ein (versuchtes oder vollendetes) Verbrechen oder ein "schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen des Verpflichteten" liegt. Diese Straftat muss nach Überzeugung des Familiengerichts tatsächlich begangen wor...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / 1. Strafanzeigen als Verbrechen gegen den Unterhaltsverpflichteten

Die Alternative des versuchten oder vollendeten Verbrechens kommt in den hier interessierenden Fällen einer Strafanzeige selten, und zwar allenfalls in Form der vollendeten oder versuchten qualifizierten Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 3 StGB), in Betracht, wenn der Berechtigte den Unterhaltsverpflichteten mittels falscher Angaben längerfristig in Haft bringt oder bringen wil...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / III. Leichtfertig falsche, unbegründete, unberechtigte Strafanzeigen

Unvorsätzlich falsche Strafanzeigen können bei Leichtfertigkeit, d.h. bei grober Fahrlässigkeit,[17] den Unterhaltsanspruch mangels Straftat zwar nicht nach Nr. 3, aber u.U. nach § 1579 Nr. 5 oder Nr. 7 BGB ausschließen oder beschränken. Dabei muss die grobe Fahrlässigkeit sich darauf beziehen, dass der Unterhaltsberechtigte nicht erkannt hat, dass die von ihm vorgetragenen ...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / a) OLG Stuttgart FamRZ 1979, 40

In dieser Entscheidung heißt es: "Eine Anwendung des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB … kommt … nur beim Vorliegen … besonders schwerwiegender Verhaltensweisen in Betracht. In der Erstattung einer Strafanzeige liegt ein so schwerwiegendes Verhalten jedenfalls dann nicht, wenn sie wegen der Verletzung einer eindeutigen Unterhaltspflicht erstattet wird. … Dementsprechend ist auch bei d...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / 1. Begriffsbestimmung

Die Frage, wann ein Anzeigeerstatter "mutwillig" handelt oder wann eine Strafanzeige ein "eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten" darstellt, ist indes nicht einfach zu beantworten:mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / 2. Mutwille und einseitiges Fehlverhalten bei wahrheitsgemäßen Anzeigen

Grundlage der Regelung des § 1579 BGB ist die Fortwirkung der ehelichen Loyalität: Was jedem Einzelnen recht und billig ist, wird dem (geschiedenen, zumindest aber getrennt lebenden) Ehegatten zwar nicht verwehrt, aber mit dem Wegfall oder der Reduzierung des Unterhalts sanktioniert. Dies kann vom Ansatz her auch durch die Erstattung einer wahrheitsgemäßen Anzeige geschehen ...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / 2. Strafanzeigen als Vergehen gegen den Unterhaltsverpflichteten

Lässt man die vorgenannten Fälle außer Betracht, bleiben für die Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit nach § 1579 Nr. 3 BGB – neben dem in der Praxis häufigen Fall des versuchten oder vollendeten Prozessbetrugs[11] – speziell für die Erstattung von Strafanzeigen nur noch die Vergehen nach §§ 145d, 164, 185–187 StGB: Diese Delikte setzen überei...mehr

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FF 5/2013, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

a) Die geraume Zeit vor Eheschließung aufgenommene Betreuung eines gemeinsamen Kindes und eine damit verbundene Aufgabe des Arbeitsplatzes begründen keinen ehebedingten Nachteil. b) Ein ehebedingter Nachteil kann sich allerdings aus der Fortsetzung der Kinderbetreuung nach der Eheschließung ergeben, soweit ein Ehegatte mit Rücksicht auf die eheliche Rollenverteilung und die K...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Mieterhöhung

Rz. 1 Die Regelung entspricht in etwa dem bisherigen § 3 Abs. 3 MHG. Die Mieterhöhungserklärung hat in Textform zu erfolgen. Nach § 126b muss also die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift ode...mehr

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Laden-Teileigentum als Weinlokal

Leitsatz Nutzung eines Laden-Teileigentums als Weinlokal bzw. Wein-Bar Normenkette §§ 10, 15 WEG Kommentar Ist eine Teileigentumseinheit kraft Teilungserklärung als "Laden" zweckbestimmt, muss nicht per se etwaige Nutzung als Weinlokal bzw. Wein-Bar unzulässig sein und Unterlassungsansprüche rechtfertigen. Der Beschrieb eines Teileigentums als Laden unterliegt insoweit einem B...mehr