Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 2. Verzichtender

Rz. 23 Der Verzichtende kann sich vertreten lassen. Es gelten dafür die allgemeinen Regeln.[44] Die Vollmacht kann formlos sein, § 167 Abs. 2 BGB. Nach einer vollmachtlosen Vertretung kann der Verzichtende die Genehmigung auch formfrei erklären, § 182 Abs. 2 BGB.[45] Dies eröffnet Möglichkeiten zum Missbrauch, denn nur bei der unwiderruflichen Vollmacht werden Einschränkungen...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 78 Die Regelung in § 2038 Abs. 1 S. 1 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 1 BGB. Der Begriff der "Verwaltung" ist weit und umfassend zu verstehen: Er umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen, die zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzungen und Bestreitung laufender Verbindlichkeiten des Nachlasses er...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 4. Testamentsvollstreckung

Rz. 233 Die mit der Testamentsvollstreckung[187] über Anteile von persönlich haftenden Gesellschaftern verbundenen Fragen sind bis heute außerordentlich umstritten.[188] Die grundsätzliche Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an Anteilen persönlich haftender Gesellschafter ist mittlerweile jedoch anerkannt. Der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters unterliegt...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 3. Testamentsvollstreckung

Rz. 312 Die Testamentsvollstreckung[229] an GmbH-Geschäftsanteilen ist grundsätzlich zulässig.[230] Der Testamentsvollstrecker übt die aus dem Geschäftsanteil verbundenen Vermögens- und Verwaltungsrechte aus, soweit dies in der Satzung nicht ausgeschlossen ist.[231] Der Erbe ist demnach von der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte ausgeschlossen.[232] Rz. 313 Die Verwaltung d...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 3. Auflagen

Rz. 53 Mit einer Auflage kann der Erblasser den Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten, ohne einem anderen einen Anspruch auf die Leistung zuzuwenden (§§ 1940, 2192 ff. BGB).[51] Der Erblasser kann durch die Anordnung einer Auflage (ohne zeitliche Begrenzung) auf das Verhalten der begünstigten Person Einfluss nehmen und ihr bestimmte Pflichten aufe...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / I. Allgemeines

Rz. 23 Grundsätzlich dient der Erbschein zur Legitimation in Bezug auf das Erbe. Er bietet der Bank die Sicherheit, dass derjenige, der ihn zusammen mit seinem Personalausweis vorlegt, tatsächlich erbrechtlich legitimiert ist.[7] Es hat eine persönliche Legitimation zu erfolgen. Es reicht nicht die Übersendung einer Kopie des Personalausweises.mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / Literaturtipps

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Maßnahme war Fall ordnungsgemäßer Verwaltung, Mehrheitsbeschluss liegt vor

Rz. 99 Der Mehrheitsbeschluss gewährt den handelnden Erben Vollmacht, die Erbengemeinschaft als Ganzes auch im Außenverhältnis zu verpflichten.[280]mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / IV. Unternehmertestament als Teil einer ganzheitlichen Vermögensnachfolgeplanung

Rz. 20 Das Unternehmertestament bildet nur einen von mehreren Bestandteilen einer ganzheitlichen und generationenübergreifenden Unternehmensnachfolgeplanung.[21] Neben dem Unternehmertestament sind im Rahmen der Nachfolgeplanung u.a. auch folgende Aspekte mit zu berücksichtigen:mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / V. Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Rz. 333 Besonderheiten bestehen teilweise auch bei der isolierten Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen gegenüber dem Erben bzw. dem vom Erblasser Beschenkten. Hier zur Illustrierung zwei Schriftsatzmuster:[936] Rz. 334 Muster 19.3: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den beschenkten Miterben Muster 19.3: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den beschenkten M...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / c) Vorbehaltsnießbrauch an Personengesellschaften

Rz. 23 Beim Vorbehaltsnießbrauch an Personengesellschaften mit betrieblichen Einkünften (sog. Mitunternehmerschaften) hängt die ertragsteuerliche Beurteilung auch davon ab, ob der Nießbraucher, der Übernehmer oder beide ertragsteuerlich als Mitunternehmer anzusehen sind. Insbesondere für die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG ist Voraussetzung, dass der Erwerber Mitunt...mehr

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zfs 12/2023, Haftungsfallen... / C. Mandatsannahme

Bei Annahme eines Mandates in der Unfallschadenregulierung ist nicht nur die übliche Interessenkollisionsprüfung vorzunehmen. Während es in der Medizin selbstverständlich ist, dass bei einem Erstkontakt zunächst eine Anamnese erhoben wird, scheint dies in der anwaltlichen Tätigkeit nicht selbstverständlich. Die uns allen bekannten Rügen zur Aktivlegitimation zwingen bereits f...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / I. Allgemeines

Rz. 67 Das Testament ist der Weg, für eine Nachlassregelung zu sorgen, wobei damit keine unmittelbare zeitnahe Zugriffsmöglichkeit auf das Konto erzeugt wird. Gerade die Bankvollmacht eignet sich als sinnvolles, aber auch mit Risiken verbundenes Instrumentarium zur Umsetzung des unmittelbaren Zugriffs auf das Nachlasskonto, neben Gemeinschaftskonto und Vertrag zugunsten Drit...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 3. Testamentsvollstreckung

Rz. 270 Die Testamentsvollstreckung[209] am Kommanditanteil ist zulässig.[210] Dies gilt auch dann, wenn die Hafteinlage nicht voll erbracht bzw. wieder zurückgezahlt worden ist. Rz. 271 Die Ausübung der Gesellschafterrechte bedarf allerdings der Zustimmung durch die anderen Gesellschafter. Die Zustimmung kann nach Eintritt des Erbfalls erteilt werden oder bereits im Gesellsc...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / e) Zusammenfassung

Rz. 146 Die Entscheidung darüber, auf welche Weise die Testamentsvollstreckung über das Einzelunternehmen verwirklicht werden soll, kann der Erblasser entweder selbst treffen oder dem Testamentsvollstrecker überlassen. Muster 23.12: Anordnung von Testamentsvollstreckung Muster 23.12: Anordnung von Testamentsvollstreckung Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvolls...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Inländische Betriebsstätte oder inländischer ständiger Vertreter (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Tz. 33 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Inl Eink aus Gew nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG setzen voraus, dass hierfür im Inl eine BetrSt unterhalten oder ein ständiger Vertreter bestellt ist. Der BFH geht davon aus, dass ein Gew ohne zumindest eine Geschäftsleitungs-BetrSt nicht denkbar ist (kein sog floating income) und dass, wenn sich keine BetrSt feststellen lässt, die Geschä...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 2. Antragsberechtigte

Rz. 15 Antragsberechtigt sind der Erbe, der Miterbe nach § 352a Abs. 1 S. 2 FamFG, der Erbeserbe, der Erbschaftskäufer und der Anteilserwerber. Für die Antragsberechtigung genügt die schlüssige Behauptung seiner Rechtsinhaberschaft. Ferner sind antragsberechtigt der Testamentsvollstrecker, der Nachlassverwalter, der Nachlassinsolvenzverwalter sowie der amtlich bestellte Betr...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / III. Öffentlich-rechtliche Identifizierungspflichten

Rz. 34 Sowohl bei der Kontoeröffnung als auch bei der späteren Kontoumschreibung nach einem eingetretenen Erbfall hat die Bank eine öffentlich-rechtliche Legitimationsprüfung vorzunehmen. Im Erbfall bedeutet dies, dass nicht nur eine erbrechtliche Legitimation vorzulegen ist, sondern auch eine Legitimation in persönlicher Hinsicht erfolgt, also die persönliche Vorsprache bei...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / II. Vorteile des Erbscheins bzgl. der Bank

1. Erbschein Rz. 24 Das Vorliegen eines Erbscheins hat folgende Auswirkungen auf die Beziehung zwischen der Bank und den Erben des Bankkunden:mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 3. Volljähriger Alleinerbe als Vollerbe

Rz. 40 Sobald der Alleinerbe die notwendige erbrechtliche Legitimation erbringen kann, wird das Konto auf ihn umgeschrieben bzw. zur Auszahlung gebracht. Der Alleinerbe muss dazu bei einer persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen vorlegen:mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Verwaltung und Benutzung von Nachlassgegenständen, § 2038 Abs. 2 S. 1 i.V.m. §§ 743 Abs. 2, 745 BGB

Rz. 132 §§ 2038 Abs. 2, 743 Abs. 2 BGB gewähren jedem Miterben ein selbstständiges Recht zum Besitz an den Nachlassgegenständen. Der Miterbe muss etwaigen Widerspruch nicht erst durch Klage brechen.[334] So wie § 743 Abs. 1 BGB sich auf die Regelung der Beteiligung beschränkt, regelt § 743 Abs. 2 BGB lediglich das Maß des Gebrauchs, nicht jedoch die Art und Weise.[335] Auch ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 6. Antrag des Erben auf Aufhebung der Nachlassverwaltung

Rz. 292 Der Erbe hat einen Anspruch auf Aufhebung der Nachlassverwaltung, wenn entweder alle Gläubiger befriedigt sind oder eine Gefährdung derselben nicht mehr gegeben ist. Als Grund für die Aufhebung der Nachlassverwaltung benennt das Gesetz den Fall, dass eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist (§ 1988 Abs. 2 BGB). Die Aufhebung der auf Antrag der Erben rec...mehr

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AGS 12/2023, Verfahrensgebü... / II. Vorverfahrensgebühr Nr. 4104 VV

Im Ermittlungsverfahren erhalte der Verteidiger neben der Grundgebühr Nr. 4100 VV zusätzlich eine Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV. Abgegolten werden solle seine Tätigkeit im Verfahren bis zum Eingang der Anklageschrift, des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht oder im beschleunigten Verfahren bis zum Vortrag der Anklage, wenn diese nur mündlich erhoben wird. Nehme ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / aa) Einführung

Rz. 94 Zwischen dem Nießbraucher und dem Eigentümer entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Der Nießbraucher hat das Recht, die Nutzungen aus dem Gegenstand zu ziehen. Er ist gem. § 1063 Abs. 1 BGB zum Besitz der Sache berechtigt. Bei verbrauchbaren Sachen wird der Nießbraucher gem. § 1067 BGB Eigentümer dieser Sachen. Schuldrechtlich kann gem. § 1059 S. 2 BGB einem Drit...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (a) Allgemeine Pflichten

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§ 10 Fortführung von Prozes... / A. Unterbrechung des Prozesses

Rz. 1 War zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch ein Rechtsstreit anhängig bzw. rechtshängig, wird dieser nach § 239 Abs. 1 ZPO unterbrochen, bis der Erbe den Rechtsstreit aufnimmt. Rz. 2 Dies gilt nicht, wenn die Partei rechtsanwaltlich vertreten ist. In diesem Fall wird der Prozess grundsätzlich fortgesetzt, § 246 Abs. 1 Hs. 1 ZPO ; denn die Vollmacht des Rechtsanwaltes...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / b) Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 101 Praxishinweis Die Gebühren des Rechtsanwalts berechnen sich nach §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG. Erfahrungsgemäß ist jedoch zu empfehlen, vorab zu prüfen, ob durch die Abrechnung der Leistungen nach dem RVG eine ausreichende Honorierung möglich ist. Gerade bei sehr komplexen Erbrechtssituationen, einer Vielzahl von Beteiligten, absehbaren Schwierigkeiten in der Bescha...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 4. Rechtsmittel des Erben gegen die Ablehnung einer Weisung an den Nachlasspfleger

Rz. 269 Wie ausgeführt, sollte der Nachlasspfleger frühzeitig auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden. Falls der Nachlasspfleger sein Verhalten nicht ändert, hat der Erbe einen Anspruch darauf, dass das Nachlassgericht den Nachlasspfleger anweist, entsprechend zu handeln. Berührt eine Anordnung des Nachlassgerichts an den Nachlasspfleger den Bestand des Nachlasses, so wird ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 4. Antrag des Erben auf Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 286 Wenn nach eingehender Beratung ein Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung gestellt werden soll (es empfiehlt sich der Abschluss einer Honorarvereinbarung mit Mindeststreitwert und zusätzlicher Stundenvergütung), sollte der Mandant (Antragsteller) nachweislich auf die dadurch entstehenden Kosten hingewiesen werden, bevor der Antrag gestellt wird. Es ist darauf hi...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Antrag eines Nachlassgläubigers auf Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 300 Jeder Nachlassgläubiger ist befugt, Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung durch das zuständige Nachlassgericht zu stellen, wenn die Erbschaft noch nicht angenommen ist (Achtung: verlängerter Zeitraum bei im Ausland lebenden Erben) oder seit der Annahme noch keine zwei Jahre verstrichen sind. Es muss Grund zu der Annahme bestehen, durch das Verhalten oder die Ve...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / III. Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung

Rz. 57 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. Der Anwaltsvertrag ist in der Regel ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag und die Haftung gründet sich zumeist auf §§ 280 und 311 Abs. 2 BGB (c.i.c.)....mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / IV. Form

Rz. 30 Der Antrag kann nur schriftlich gemäß § 13 Abs. 1 InsO gestellt werden. Rz. 31 Muster 13.1: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens Muster 13.1: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens An das Amtsgericht _________________________ – Insolvenzabteilung – Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens Nachlasssache _________________________, ges...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / b) Beschwerde gegen die Aufhebung der Nachlassverwaltung

Rz. 307 Ein nicht befriedigter Gläubiger sollte zur Sicherung seiner Forderung immer Rechtsmittel gegen die Aufhebung der Nachlassverwaltung einlegen. Hilft der Rechtspfleger der Erinnerung nicht ab, hat er den Vorgang dem Nachlassrichter zur Entscheidung vorzulegen. Dieser entscheidet, ob er die Erinnerung für zulässig und begründet erachtet. Falls auch der Nachlassrichter ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 5. Rechtsmittel des Erben gegen die Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 289 Da durch die Anordnung der Nachlassverwaltung der Erbe die Verfügungsbefugnis über den Nachlass verliert, wird sich dieser i.d.R. gegen die Anordnung der Nachlassverwaltung zur Wehr setzen, gerade dann, wenn er den Nachlass zur Eigenschuldentilgung benötigt. Sofortige Beschwerde eines Erben gegen die Anordnung der Nachlassverwaltung kann nur darauf gestützt werden, d...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / k) Erbverzicht und Steuer

Rz. 131 Eine Erbschaftsteuer fällt für den Erbverzicht zunächst nicht an, da die Erhöhung der Erbteile für die verbleibenden Erben keine Schenkung darstellt. Hingegen wird eine Abfindungszahlung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Sofern die Abfindung nicht der Erblasser, sondern ein Dritter leistet, ist für die Ermittlung der Steuerklasse das Verhäl...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Erfüllung eines Wohnungsrechtvermächtnisses

Rz. 153 Nach § 1093 BGB ist das Wohnungsrecht eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit. Es ist beim Wohnungsrechtvermächtnis für die Grundbucheintragung die dingliche Einigung nach § 873 BGB erforderlich. Zusätzlich ist die Eintragungsbewilligung in der Form des § 29 BGO abzugeben. Der Antrag auf Eintragung ist durch den Berechtigten formlos gem. § 13 GBO möglich. Nach § 39...mehr

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§ 8 Ausschlagung und Anfech... / 1. Erben und Vermächtnisnehmer

Rz. 9 Die Ausschlagung der Erbschaft ist durch den vorläufigen Erben zu erklären. Der Fiskus kann die ihm als gesetzlichem Erben angefallene Erbschaft nicht ausschlagen (§ 1942 Abs. 2 BGB). Praxishinweis Der Erbe kann sich bei der Ausschlagung auch im Wege der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung – etwa durch einen Rechtsanwalt – vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss inn...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 7. Antrag des Erben auf Entlassung des Nachlassverwalters

Rz. 293 Allgemein anerkannt ist, dass der Erbe ein Antragsrecht dahingehend hat, dass das Nachlassgericht den Nachlassverwalter zu entlassen hat, wenn der Nachlassverwalter ständig und im erheblichen Ausmaß gegen seine Pflichten verstößt. Muster 12.29: Antrag des Erben auf Entlassung des Nachlassverwalters Muster 12.29: Antrag des Erben auf Entlassung des Nachlassverwalters An...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / E. Verknüpfung mit einer Vorsorgevollmacht

Rz. 32 Eine Patientenverfügung sollte bestenfalls mit einer Vorsorgevollmacht verknüpft sein. Denn die Vorsorgevollmacht gewährleistet, dass eine Person vorhanden ist, die der Patientenverfügung oder den Behandlungswünschen bzw. dem mutmaßlichen Willen Geltung verschaffen kann. Ist ein Bevollmächtigter nicht bestimmt und steht die Person auch nicht unter Betreuung, ist ein g...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / cc) Kein Verfügungsrecht

Rz. 96 Der Nießbrauch ist gem. § 1059 S. 1 BGB nicht übertragbar. Ein Verfügungsrecht des Nießbrauchers über den Nachlassgegenstand kann nur dergestalt aussehen, dass der Nießbrauchberechtigte mit einer trans- oder postmortalen Vollmacht zur Verfügung über den Gegenstand ermächtigt wird oder dass der Erblasser den Nießbrauchberechtigten zum Testamentsvollstrecker einsetzt. E...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 5. Stand des Nachlassverfahrens

Rz. 36 In erbrechtlichen Mandaten, in denen ein Erbfall vorliegt, bedarf es der genauen Ermittlung des Standes eines ggf. bereits anhängigen Nachlassverfahrens bzw. genauer Kenntnisse zum Zeitpunkt des Erbfalls, Zeitpunkt der Eröffnung von testamentarischen Verfügungen, einschließlich etwaiger bereits ergangener Beschlüsse (z.B. nach § 352 Abs. 2 FamFG). Unter Vorlage einer ...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / II. Recht auf Selbstbestimmung und weitere Motive zu deren Errichtung

Rz. 3 In der Beratungspraxis zeigt sich, dass das Hauptmotiv für die Errichtung einer Patientenverfügung grundsätzlich die Angst vor jahrelangem Siechtum, geistigem Zerfall, Schmerzen, Abhängigkeit aufgrund umfangreicher Pflegebedürftigkeit und damit der Wunsch nach einem natürlichen, selbstbestimmten Sterben ist. Diese Angst erscheint berechtigt, wenn man sich die veröffent...mehr

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§ 3 Alleinerbe / 1. Vorliegen eines Auftragsverhältnisses

Rz. 25 Im Auftragsrecht ist vorab insbesondere die Frage einer rechtlich verbindlichen Verpflichtung genau zu prüfen. Bloße Gefälligkeiten oder Dienste des täglichen Lebens begründen noch kein Auftragsverhältnis. Nach dem objektiven Empfängerhorizont (§ 157 BGB) muss vielmehr auf das Vorliegen eines Rechtsbindungswillens bei beiden Parteien geschlossen werden können. Dies is...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / f) Besonderheiten bei der Bestellung eines Nießbrauchs an Gesellschaftsanteilen

Rz. 17 Es ist allg. anerkannt, dass sowohl der Nießbrauch am Anteil an einer Personengesellschaft[16] als auch der Nießbrauch an Kapitalgesellschaftsanteilen[17] zivilrechtlich zulässig ist. Im Detail sind jedoch noch einige, insbesondere steuerliche Punkte umstritten.[18] Beispielsweise die Frage, welche Verwaltungsrechte der Nießbraucher in der Gesellschaft hat bzw. welche...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Miterben haben nicht gemeinschaftlich gehandelt

Rz. 85 Ein Verstoß gegen den Grundsatz des gemeinschaftlichen Handelns macht die Handlung im Innen- und Außenverhältnis unwirksam. Bei Verwaltungshandlungen innerhalb der Erbengemeinschaft werden die nicht handelnden Miterben nicht gebunden, die Handlung ist für die Miterben ohne Bedeutung.[226] Bei Verwaltungshandlungen nach außen tritt keine Wirkung der Rechtsgeschäfte ein...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / aa) Einführung

Rz. 149 Für die Nießbrauchbestellung an einem Grundstück ist die dingliche Einigung zwischen Erben und Vermächtnisnehmer gem. § 873 BGB sowie die Eintragung im Grundbuch zwingend verpflichtend. Im Gegensatz zum Grundstücksvermächtnis ist die Voreintragung des Erben im Grundbuch aufgrund § 39 GBO erforderlich. Des Weiteren muss der Erbe als Grundstückseigentümer beim Nießbrau...mehr

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Anhang 3

3. Klausur: Einstweiliger Rechtsschutz[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 90 Minuten Sachverhalt: Ein in Zugewinngemeinschaft lebendes Ehepaar setzt sich in zwei Einzeltestamenten gegenseitig zu Alleinerben des gesamten Vermögens ein. Der einzige Abkömmling, die Tochter T, soll nur den Pflichtteil erhalten. Die in München lebende Mutter M verstirbt zue...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Einleitung

Rz. 44 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG bedarf eine Vereinbarung über die Vergütung der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden und sich von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich absetzen, § 3a Abs. 1 S. 2 RVG. Daneben darf sie nicht in der Vollmacht enthalten sein, § 3a Abs. 1 S. 2 RVG. Schließlich m...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 4. Antrag eines Nachlassgläubigers auf Entlassung des Nachlassverwalters

Rz. 302 Wie angeführt, hat das Nachlassgericht von Amts wegen die Pflicht, die Tätigkeit des Nachlassverwalters zu überwachen und gegen Pflichtwidrigkeiten des Nachlassverwalters mit geeigneten Geboten und Verboten einzuschreiten und als ultima ratio die Entlassung zu verfügen. Als wichtigster Entlassungsgrund kommen dabei Handlungen oder Unterlassungen des Nachlassverwalter...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Nießbrauch an einzelnen Gegenständen oder Rechten

Rz. 151 Bei einem Nießbrauch an einzelnen Gegenständen oder an Rechten hat der Erblasser die Möglichkeit, die nach § 873 BGB erforderliche dingliche Einigung direkt in die Urkunde über die letztwillige Verfügung aufzunehmen. Die Einigungserklärungen brauchen im Gegensatz zur Auflassung, nicht gleichzeitig abgegeben zu werden. Der § 130 Abs. 2 BGB bestätigt, dass der Tod die ...mehr