Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.1 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 57 Rechtsfolgenbelehrungen enthalten erzieherische, aber auch helfende Elemente, die letztlich auch in die Verhältnismäßigkeitsbetrachtung von Sperrzeitentscheidungen einzubeziehen sind. Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 4 und 6 sowie 8 schließen in den jeweiligen Tatbestand des versicherungswidrigen Verhaltens jeweils auch die vorherige Belehrung über die Rechtsfolgen nach einem ...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.1.1 Beginn und Ende der Verzinsung

Rz. 6 Für den Beginn der Verzinsung ist entscheidend, ob ein Antrag auf Erstattung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen gestellt wurde oder ob die Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge von Amts wegen vorgenommen wurde. Bei einem Antrag auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge beginnt die Verzinsung des Erstattungsanspruchs nach Ablauf des ersten vollen Kalen...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5 Voraussetzungen für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge (Abs. 2)

Rz. 6 Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind unter den Voraussetzungen des Abs. 2 auf Antrag oder von Amts wegen (Arg. e. § 27 Abs. 1 Satz 1, so Waßer, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, § 26 Rz. 129) zu erstatten. Abs. 2 betrifft, anders als Abs. 1, alle Zweige der Sozialversicherung. Die am gemeinsamen Beitragseinzug beteiligten Spitzenverbände der Sozialversicherungsträge...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1 Steuerstrafverfahren

S 8.1.1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit 1Sachlich zuständig ist nach §§ 386 Abs. 2, 387 Abs. 1 AO die Familienkasse, soweit sie das Kindergeld festzusetzen hat, wenn die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt. 2Die örtliche Zuständigkeit der Familienkasse im Strafverfahren richtet sich nach §§ 386 Abs. 1 Satz 2, 388 AO. 3Durch § 389 i.V.m. § 386 Abs. 1 Satz 2 A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XVIII. Umsatzsteuerjahreserklärung

Tz. 343 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Verband/Verein, wenn er zur Abgabe verpflichtet ist, dem zuständigen Finanzamt eine Umsatzsteuerjahreserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bzw. Datensatz einzureichen (s. § 18 Abs. 3 UStG, Anhang 5), weil Besteuerungszeitraum das Kalenderjahr ist (s. § 16 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Die Steuer ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Steuervergütungen nach § 4a UStG

Tz. 176 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen, insbesondere auch die in § 23 UStDV (Anhang 6) aufgeführten amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtsverbände, erhalten auf Antrag die Vorsteuer oder die Umsatzsteuer vergütet, die auf ein...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 8. Antrag

Rz. 27 Das Insolvenzgeld muss innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis (§ 165 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 SGB III) durch den betroffenen Arbeitnehmer bei der zuständigen BA beantragt werden, § 324 Abs. 3 SGB III. Die Ausschlussfrist ist europarechtskonform. Sie verstößt weder gegen den Grundsatz der Gleichwertigkeit noch gegen den Grundsatz der Eff...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.6 Absehen von der Verfolgung in besonderen Fällen nach § 398a AO

(1) 1Tritt die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige nur deshalb nicht ein, weil das zu Unrecht bezogene Kindergeld den Betrag von 25.000 Euro übersteigt (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO), wird unter den Voraussetzungen des § 398a AO von der Verfolgung abgesehen. 2Dies ist der Fall, wenn innerhalb einer angemessenen Frist das hinterzogene Kindergeld, die Zinsen nach § 235 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hennig, Feststellungsverfahren gemäß § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO im Zusammenhang mit § 15a EStG, DStZ 1985, 171; Mihm, Gesonderte Feststellung gemäß § 15a Abs 4 EStG, NWB F 2, 4357; Förg, Feststellung von Gewinnen und Verlusten insbesondere in den Fällen des § 15a Abs 1–3 EStG bei KG, FR 1994, 181. Rn. 42 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gegenstand der aus Gründen der Rechtssicherhe...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 10.1 Allgemeines

(1) 1Hinsichtlich der Zumessung der Geldbuße enthält die AO grundsätzlich keine ausdrücklich vom OWiG abweichenden Vorschriften, sodass § 17 OWiG entsprechend anzuwenden ist (§ 410 AO). 2Im Hinblick auf die materiell-rechtlichen Bußgeldvorschriften der AO und die Besonderheiten des steuerlichen Kindergeldes nach Maßgabe der §§ 31, 62 bis 78 EStG (insbesondere die nach § 66 E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Ausstattungsstandard

Rz. 26 [Autor/Stand] Der Ausstattungsstandard eines Gebäudes wird anhand des in Anlage 24, Teil III zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015 abgebildeten und für alle Gebäudeklassen einheitlich geltenden Ausstattungsbogens (s. Rz. 31) ermittelt. Um die für das Gebäude oder den Gebäudeteil maßgeblichen durchschnittlichen Regelherstellungskosten zu ermitteln, wird der dem Ausstattungsst...mehr

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§ 32 Abwicklung / 3. Arbeitsbescheinigung

Rz. 6 Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der Bundesagentur hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen (§ 312 Abs. 1 SGB III). In der Arbeitsbescheinigung sind ins...mehr

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Zoll kompakt: Export / 3.2.2 Präferenzieller Ursprung: Hier geht es um Zollermäßigung im Bestimmungsland

Beim präferenziellen Ursprung geht es um eine Zollermäßigung im Bestimmungsland, wenn es sich um einen mit der EU assoziierten Staat handelt. Auch hier gelten die Regelungen für "vollständig erzeugt", Altwaren und wesentliche Be- und Verarbeitung, allerdings auf der Basis anderer Kriterien. Nicht immer wird ein Positionswechsel gefordert und manchmal genügt ein einfacher Pos...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Besteuerung/Sozialversicherungsrecht

Rz. 1725 Sind die Hausangestellten Arbeitnehmer im lohnsteuerlichen Sinn, unterliegt der Arbeitslohn auch grds. dem üblichen Lohnsteuerabzug nach §§ 39b und c EStG. Unter den Voraussetzungen des § 40a Abs. 2 EStG kommt bei teilzeitbeschäftigten Hausangestellten eine Lohnsteuerpauschalierung in Betracht. Rz. 1726 Liegt eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten gem. §...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.2 Verfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten

(1) 1Für das Steuerordnungswidrigkeitenverfahren gelten grundsätzlich die verfahrensrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (§§ 35 ff. OWiG). 2Diese allgemeinen Verfahrensvorschriften treten jedoch zurück, soweit die AO etwas anderes bestimmt (vgl. §§ 409 bis 412 AO). 3Besonders bedeutsam ist der Katalog der entsprechend anzuwendenden Vorschriften des...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 12 Listenführung, Statistik und Aktenabgabe

(1) 1Für das Führen von Bußgeldlisten und Überwachungslisten zum Strafverfahren stehen die Vordrucke KGStB 18 und KGStB 19 zur Verfügung. 2Eine Überprüfung durch die zuständigen Dienstvorgesetzten hat halbjährlich zu erfolgen. 3Zur statistischen Auswertung und Mitteilung an das BZSt ergehen weitere Weisungen. (2) 1Im Falle einer Aktenabgabe an die Staatsanwaltschaft oder das ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Anzeige an die Agentur für Arbeit

Rz. 877 Die Anzeige von Massenentlassungen i.S.d. § 17 Abs. 1 KSchG ist schriftlich der zuständigen Agentur für Arbeit (vgl. Rdn 867) zu erstatten. Auch wenn es in der Literatur teilweise verteten und von einigen Agenturen für Arbeit auch gelebt wird, dass sowohl ein Telefax als auch eine in Textform übermittelte Anzeige dem Formerfordernis genügt (BeckOK-ArbR/Volkening, § 1...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 5.1 Mitteilung des Betroffenen

(1) 1Geht bei einer Familienkasse eine verspätete Mitteilung über den Wegfall der Anspruchsgrundlage ein, so ist zu prüfen, ob der Verdacht einer Steuerstraftat vorliegt. 2Die Festsetzungsstelle hebt die Kindergeldfestsetzung auf und fordert das überzahlte Kindergeld für die noch nicht verjährten Zeiträume zurück (vgl. V 12). (2) 1Nach Fälligkeit des Rückforderungsbetrags ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Mitteilung Energiepreispauschale (§ 22a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 33d Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Mit dem JStG 2022 vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294 wurde in § 22 Nr 1 S 3 Buchst c EStG festgelegt, dass die mit dem Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG) geregelte Einmalzahlung von 300 EUR (EPP II) der ESt unterliegt. Eine an Rentenbeziehende...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Muster

Rz. 513 Muster 21.6: Betriebsvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen Muster 21.6: Betriebsvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen Betriebsvereinbarung Zwischen der Firma _________________________, vertreten durch _________________________ (Geschäftsführung, Vorstand) und dem Betriebsrat (Gesamt- oder Konzernbetriebsrat) der Firma _________________________ wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklung der Norm

Rn. 5 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aufgrund Art 4 Abs 27 BFinVwNeuOG vom 22.09.2006 (BGBl I 2005, 2809) wurde mit Wirkung ab 2006 in § 22a Abs 2 S 2 EStG und § 52 Abs 38a EStG aF die Bezeichnung "Bundesamt für Finanzen" jeweils durch die Wörter "Bundeszentralamt für Steuern" ersetzt. Dies entsprach einer Anpassung an entsprechende Änderungen im FVG (Art 1 BFinVwNeuOG). Mit dem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Form der Bezugsmitteilung (§ 22a Abs 1 S 1 EStG Einleitungssatz iVm §§ 93c Abs 1 Nr 1 AO)

Rn. 36 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Rechtslage bis 31.12.2016 Zum Zeitpunkt danach s Rn 38. Nach § 22a Abs 1 S 2 EStG ist für die Rentenbezugsmitteilungen nur noch die Datenübermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz auf elektronischem Weg durch Datenfernübertragung zulässig. Die Übermittlung mittels automatisiert verarbeitbaren Datenträgern oder amtlich vorgeschriebene...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Alphabetisches Warenverzeichnis (Stichtag 1.1.2023)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.4 Nicht begünstigte Waren des Kap. 49 des Zolltarifs

Rz. 653 Begünstigt sind nicht alle Waren des Kap. 49 des Zolltarifs, sondern nur die in Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse. Nicht begünstigt sind z. B. die folgenden Waren des Kap. 49 des Zolltarifs:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Übersicht über die begünstigten Warengruppen

Rz. 17 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in der aktuellen Fassung unterliegen die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb bestimmter Gegenstände dem ermäßigten Steuersatz. Die steuerbegünstigten Gegenstände sind im Einzelnen in der Anlage 2 des UStG aufgeführt. Von der Steuerermäßigung sind jedoch aufgrund des Wortlauts der Vorschrift mWv 1.1.2014 Kunstgegen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.10 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 700 Im Einzelnen fallen unter Nr. 49 der Anlage 2 des UStG: Rz. 701mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4.4 Änderungen in § 61a UStDV – Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Vorsteuervergütungsanträgen von im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmern

Rz. 52 In § 61a UStDV wurde Abs. 1 wie folgt neu gefasst: "(1) Der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Auf Antrag kann das Bundeszentralamt für Steuern zur Vermeidun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 8. EG-RL

Rz. 58 In der 8. RL des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war bis 31.12.2009 das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die RL, die nicht in der MwStSystRL aufge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Elektronisches Vergütungsverfahren (ab 1.7.2016)

Rz. 185 Anträge auf Vorsteuervergütung von ausländischen Unternehmern aus Drittstaaten müssen ab dem 1.7.2016 grds. ausschließlich auf elektronischem Weg über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) eingereicht werden.[1] Auf Antrag hat das BZSt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung zu verzichten und die Abgabe des Vergüt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1.4 Neueinfügung § 61a UStDV

Rz. 31 Die Vorschrift regelte ab 1.1.2010 das Vergütungsverfahren für Antragsteller, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind. Die Regelung entsprach weitestgehend dem bis dahin geltenden Recht. Rz. 32 Abs. 1 bestimmte, dass nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer ihren Vergütungsantrag grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim BZSt einreichen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Vergütungsverfahren (bis 30.6.2016)

Rz. 172 Der Nachweis der Vergütungsberechtigung ist grundsätzlich durch Vorlage der Originalbelege zu führen.[1] Sie müssen grundsätzlich bereits mit dem Vergütungsantrag vorgelegt und können allenfalls bis zum Ende der Antragsfrist nachgereicht werden.[2] Zum Streitjahr 2014 hat das FG Köln[3] entschieden, dass aus der Rechtsprechung des BFH[4], wonach es ausreichend ist, w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Abtretung des Vergütungsanspruchs

Rz. 189 Der Vergütungsanspruch kann – sowohl bei Anträgen von EU-Unternehmern als auch von Drittlandsunternehmern – nach Ablauf des Vergütungszeitraums abgetreten werden. Die Abtretung muss der zuständigen Finanzbehörde auf amtl. Vordruck[1] angezeigt werden.[2] Tritt der ausländische Unternehmer seinen Anspruch im Einzelfall an den im Inland ansässigen leistenden Unternehme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Vergütungsverfahren im Ausland

Rz. 196 Aufgrund der RL 2008/9/EG sowie der 13. EG-RL sind auch die übrigen EU-Staaten verpflichtet, ausländischen Unternehmern die VoSt in einem besonderen Verfahren zu vergüten und hierfür eine zentrale Erstattungsbehörde zu bestimmen. Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer USt in Rechnung gestellt worden ist,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 62 Eine Ordnungswidrigkeit gem. § 379 Abs. 2 Nr. 1 AO begeht, wer entgegen der in § 138 Abs. 2 AO normierten Pflicht zur Meldung bestimmter Auslandssachverhalte diese nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig[1] meldet. Eine Einbeziehung anderer Mitteilungs- oder Mitwirkungspflichten widerspricht dem Analogieverbot des § 3 OWiG. Rz. 63 Der Umfang der anzugebenden Ta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.13.1 Allgemeines

Rz. 101 Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1d AO i. V. m. § 138b Abs. 1-3 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig der Mitteilungspflicht nach § 138b Abs. 1-3 AO nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. Es werden somit Verstöße von Finanzinstituten gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Herstellung oder Vermittlung von Beziehungen inländi...mehr

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Das Kontenabrufverfahren un... / 4. Hinweispflichten

Vor dem Kontenabrufersuchen an das BZSt hat die Finanzbehörde den Steuerpflichtigen auf die Möglichkeit eines Kontenabrufs hinzuweisen; dies kann auch durch ausdrücklichen Hinweis in amtlichen Vordrucken und Merkblättern geschehen (§ 93 Abs. 9 S. 1 AO). Da im Vollstreckungsverfahren eine Gefährdung der Ermittlungszwecke zu befürchten ist, wenn der säumige Steuerpflichtige vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2 Antrag auf Zulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Absatz 1)

Rz. 7 Den Antrag auf Zulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck hat der Zulageberechtigte bei dem Anbieter seines Vertrags bis zum Ablauf des zweiten Kj., das auf das Beitragsjahr folgt, einzureichen (§ 89 Abs. 1 S. 1 EStG). Das BMF ist ermächtigt, den Vordruck zu bestimmen (§ 99 Abs. 1 EStG). Die Vordruckmuster dürfen maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Ang...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.2 Form

Rz. 13 Der Antrag auf Zulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ist vom Antragsteller eigenhändig zu unterschreiben.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 89 EStG gehört im Abschnitt XI EStG zu den Verfahrensvorschriften. Die Vorschrift regelt das Verfahren zur Beantragung der Altersvorsorgezulage und enthält Vorgaben zur Datenverarbeitung. Rz. 2 Das Zulageverfahren folgt einem dreistufigen Verfahrensablauf, bestehend aus Ermittlung, Überprüfung und Festsetzung der Zulage. Das dreistufige gesetzliche Verfahren ist verfa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.5 Mehrere Verträge

Rz. 18 Hat der Zulageberechtigte im Beitragsjahr Altersvorsorgebeiträge für mehrere Verträge gezahlt, so hat er mit dem Zulageantrag zu bestimmen, auf welche Verträge die Zulage überwiesen werden soll (§ 89 Abs. 1 S. 2 EStG). Beantragt der Zulageberechtigte die Zulage für mehr als 2 Verträge, so wird die Zulage nur für die 2 Verträge mit den höchsten Altersvorsorgebeiträgen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.3 Rechtswirksamer Antrag

Rz. 14 Ein rechtswirksamer Antrag setzt voraus, dass der Antrag der Form genügt, ihm das Begehren entnommen werden kann und der Antragsteller erkennbar ist.[1] Um den Antragsteller eindeutig identifizieren zu können, sollten die üblichen Personaldaten vom Antragsteller angegeben werden. Als ausreichendes Identifikationsmerkmal kann auch die Angabe der Sozialversicherungs- bz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.1 Frist

Rz. 8 Die Antragsfrist endet mit Ablauf des zweiten Kj. nach Ablauf des Beitragsjahres. Maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem der Zulageantrag beim Anbieter eingeht.[1] Bei der Antragsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Frist, die als Ausschlussfrist zu qualifizieren ist.[2] Die Frist ist nicht verlängerbar. Bei Fristversäumnis kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 3.1 Vollmachtserteilung

Rz. 24 Die Bevollmächtigung muss nach dem Wortlaut des § 89 Abs. 1a S. 1 EStG "schriftlich" erfolgen.[1] Aus dem Begriff "schriftlich" kann allerdings nicht ohne Weiteres auf ein die eigenhändige Unterschrift umfassendes Schriftformerfordernis geschlossen werden. In den Fällen, in denen das Gesetz Begriffe wie "Schriftstück" oder "schriftlich" verwendet, ist im Wege der Ausl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.6 Mitwirkungspflichten des Antragstellers

Rz. 19 Eine Änderung der Verhältnisse, die zu einer Minderung oder zum Wegfall des Zulageanspruchs führt, muss der Antragsteller unverzüglich dem Anbieter mitteilen (§ 89 Abs. 1 S. 5 EStG). Mitzuteilen ist insbesondere[1]: Änderung der Art der Zulageberechtigung (unmittelbar/mittelbar), Änderung des Familienstands, Änderung der Daten zur Ermittlung des Mindesteigenbeitrags, sof...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.4 Maschinelle Fehlerprüfung

Rz. 15 Von den für eine rechtswirksame Antragstellung erforderlichen Mindestangaben sind die Angaben abzugrenzen, die von der zentralen Stelle benötigt werden, um die Zulage im vollautomatisierten Massenverfahren ermitteln zu können. Die automatische Verarbeitung ist in besonderem Maße auf vollständige und richtige Angaben angewiesen und bedarf exakter Vorgaben, welche Berec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 4 Datenerfassung und -übermittlung

Rz. 30 Der Anbieter muss die für die Ermittlung und Überprüfung des Zulageanspruchs sowie Durchführung des Zulageverfahrens erforderlichen Daten erfassen und der zentralen Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch amtlich bestimmte Datenfernübertragung übermitteln (§ 89 Abs. 2 S. 2 EStG, ggf. über Verweis des § 89 Abs. 3 S. 3 EStG). Rz. 31 Die Daten der bei ihm im ...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / e) Andere Vereinbarungen/Vollmacht

Rz. 85 Andere Vereinbarungen dürften zwar in die Vergütungsvereinbarung aufgenommen werden, zu beachten ist jedoch,mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / V. Bewilligungsverfahren

Rz. 175 Für den Antrag auf Bewilligung von VKH ist das Prozessgericht zuständig, § 117 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG. Damit das Prozessgericht überprüfen kann, wie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers sowie die Erfolgsaussichten des angestrebten Prozesses sind, müssen dem Antrag folgende Unterlagen beigefügt werden:mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 3. Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Rz. 119 Der Antragssteller ist verpflichtet, die vom Gesetzgeber eingeführten Formulare (früher: Vordrucke) zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu verwenden. Wird ein entsprechendes Formular nicht beigefügt, kann die VKH nicht bewilligt werden.[162] Die entsprechende neue PKHFV[163] wurde am 21.1.2014 verkündet und ist am 22.1.2014 in Kraft ...mehr