Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.3 Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen (Satz 2 Nr. 3)

Rz. 8 Versicherte können das Vorhandensein von Vorsorgedokumenten (§ 1827 BGB) und deren Aufbewahrungsort auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern. Ein schnelles Auffinden von bestehenden Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ist im Interesse aller Beteiligten, um dem Patientenwillen Ausdruck und Geltung zu verschaffen und damit die Selbstbestimmung zu stärke...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernom...mehr

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Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 2.5 Sicherheit im Ausgabeprozess der elektronischen Gesundheitskarte (Abs. 4 i. d. F. ab 26.3.2024)

Rz. 7 Der Zugriff auf die Patientenakte und die elektronischen Verordnungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 6) ist nur durch geeignete technische Verfahren und mittels der elektronischen Gesundheitskarte möglich (vgl. Fachportal der gematik, https://fachportal.gematik.de; abgerufen: 16.1.2023). Hierdurch wird dem hohen Schutzbedarf der über den Zugang zur Telematikinfrastruktur ...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 2.3 Zugriff ohne Einwilligung (Abs. 3)

Rz. 5 Auf Daten zur Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung darf ohne Einwilligung des Versicherten nur zugegriffen werden, wenn eine ärztlich indizierte Maßnahme unmittelbar bevorsteht und der Betroffene nicht fähig ist, in die Maßnahme einzuwilligen (insbesondere aufgrund seines Bewusstseins- oder Geisteszustandes). Die Zugriffe werden protokolliert. Unbefugte Zugriffe s...mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.1 Einwilligung des Versicherten (Abs. 1 in der bis zum 14.1.2025 gültigen Fassung)

Rz. 3 Zugriffsberechtigte (Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen, z. B. berufsmäßige Gehilfen oder Apotheker) dürfen auf personenbezogene Daten der Versicherten in einer Anwendung der Telematikinfrastruktur zugreifen, soweit die Versicherten hierzu ihre vorherige Einwilligung erteilt haben (Satz 1). Eine bestimmte Form ist für die Einwilligung nicht vorg...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 2.1 Zugriff auf Erklärungen (Abs. 1)

Rz. 3 Auf elektronische Hinweise des Versicherten auf Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sowie zum Aufenthaltsort solcher Erklärungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3) darf nur mit einer formlosen Einwilligung des Versicherten zugegriffen werden. Eine eindeutige bestätigende Handlung durch technische Zugriffsfreigabe (Einsatz der Gesundheitskarte und Eingabe einer...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.3 Medizinische Anwendungsfälle (Abs. 2a)

Rz. 14 Der Absatz enthält die ersten medizinischen Anwendungsfälle, die als standardisierte, strukturierte medizinische Informationsobjekte in der elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden (BT-Drs. 20/9048 S. 113). Die Rechte der Versicherten zur Zugriffserteilung auf die medizinischen Informationsobjekte sind sichergestellt. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Phasen...mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.2 Widerspruch des Versicherten (Abs. 1 i. d. F. ab 15.1.2025)

Rz. 3b Zugriffsberechtigte dürfen für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- oder Sozialbereich auf personenbezogene Daten, insbesondere auf Gesundheitsd...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 2.2 Einwilligung des Versicherten (Abs. 2)

Rz. 4 Für den Zugriff auf Daten zu Hinweisen des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen ist eine Einwilligung erforderlich. Einer eindeutigen bestätigenden Handlung durch technische Zugriffsfreigabe des Versicherten bedarf es nicht.mehr

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Sommer, SGB V § 337 Recht d... / 2.2 Datenlöschung (Abs. 2)

Rz. 4 Der Versicherte ist berechtigt, Daten in einer Anwendung nach § 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4, 6 und 7 eigenständig zu löschen (Satz 1). Zu den Anwendungen gehören die elektronische Patientenakte, die elektronische Erklärung zur Organ- und Gewebespende einschließlich dazu ergangener Hinweise, die Hinweise auf Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen, der elektronische...mehr

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Sommer, SGB V § 337 Recht d... / 2.1 Datenverarbeitung (Abs. 1)

Rz. 3 Versicherte sind berechtigt, eigene Daten aus der elektronischen Patientenakte, dem Medikationsplan und den Notfalldaten (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 4 und 5) auszulesen und an Dritte zu übermitteln (Satz 1). Versicherte können auch eigene Gesundheitsdaten in die Patientenakte einstellen und diese verarbeiten. Der Begriff "verarbeiten" umfasst u. a. das Erfassen, die Or...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.6 Auslesen von Daten (Abs. 6)

Rz. 12 Die gematik ist beauftragt, das Auslesen von Protokolldaten (§ 309 Abs. 1), der elektronischen Verordnung, der Erklärung zur Organ- und Gewebespende und Hinweisen auf Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3 und 6) über geeignete Endgeräte zu ermöglichen (Satz 1). Für die Authentifizie...mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.10 Informationsmaterial (Abs. 9)

Rz. 10 Mit der Einführung der elektronischen Notfalldaten, der elektronischen Patientenkurzakte und des elektronischen Medikationsplans sind die Krankenkassen verpflichtet, die Versicherten über deren Funktionsweise zu informieren (Satz 1). Dazu ist geeignetes Informationsmaterial in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und ein...mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.3 Einwilligung des Versicherten (Abs. 1a)

Rz. 3e Zugriffsberechtigte Leistungserbringer des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder in der Betriebsmedizin Tätige (§ 352 Satz 1 Nr. 16 bis 18) dürfen nur nach vorheriger Einwilligung des Versicherten auf Daten zugreifen (Satz 1). Die Zugriffsberechtigung auf Daten zu Organ- oder Gewebespenden oder Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen für Ärzte oder Psychotherape...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.2 Unterstützung durch die elektronische Gesundheitskarte (Abs. 2)

Rz. 15 Die Anwendungen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 werden von der gematik zugelassen und durch die elektronische Gesundheitskarte unterstützt (Satz 1). Rz. 15a Der elektronische Medikationsplan wird nicht mehr in eine eigenständige Online-Anwendung der Telematikinfrastruktur überführt, sondern ab der Zurverfügungstellung der widerspruchsbasierten elektronischen Patientenak...mehr

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Sommer, SGB V § 356 Zugriff... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt, welche Personen auf Hinweise der Versicherten auf Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sowie zum Aufenthaltsort solcher Erklärungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3) zugreifen dürfen. Die Daten haben gemeinsam, dass sie ggf. schnell verfügbar sein müssen und das Datenschutzinteresse der Versicherten nicht so hoch wie bei sensiblen Gesundheitsd...mehr

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Sommer, SGB V § 307 Datensc... / 2.4 Anwendungsinfrastruktur (Abs. 4)

Rz. 10 Die Anwendungsinfrastruktur besteht aus den Diensten für die konkreten Anwendungen, die den Nutzern i. S. d. digitalen Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen. Dazu gehören z. B. das Versichertenstammdatenmanagement (§ 291b Abs. 2), sichere Übermittlungsverfahren für die Kommunikation der Leistungserbringer (§ 311 Abs. 1 Nr. 5) sowie die Anwendungen nach § 334 Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.2 Datenstruktur (Abs. 2)

Rz. 7 Die Norm zählt umfassend die Daten auf, die in der elektronischen Patientenakte gespeichert und verarbeitet werden können. Nr. 1, 6, 8 und 9 geben die Inhalte wieder, die nach dem bisher in § 291a Abs. 5c bzw. § 305 Abs. 1 enthaltenen geltenden Recht bereits in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden können. Dazu gehören z. B. Daten der elektronischen Kurza...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.13 Hinweise der Versicherten (Abs. 4c)

Rz. 6c Die KBV trifft die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Hinweisen der Versicherten auf Erklärungen zur Organ- und Gewebespende und von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen nach § 1827 BGB sowie der Aufbewahrungsorte (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3). Die Daten werden als Informationsobjekt der elektronischen Pati...mehr

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Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 2.1 Zugriff mit der Gesundheitskarte (Abs. 1)

Rz. 3 Der Versicherte ist berechtigt, auf seine Patientenakte, seine Erklärung zur Organ- und Gewebespende, seine Hinweise auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen, seinen Medikationsplan, seine Verordnungen und seine Patientenkurzakte (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4, 6 und 7) mittels der elektronischen Gesundheitskarte zuzug...mehr

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Sommer, SGB V § 306 Telemat... / 2.2 Gesamtarchitektur (Abs. 2)

Rz. 9 Die Telematikinfrastruktur umfasst eine dezentrale Infrastruktur, zentrale Infrastruktur und Anwendungsinfrastruktur. Die dezentrale Infrastruktur besteht aus Komponenten zur Authentifizierung, zur elektronischen Signatur, zur Verschlüsselung sowie Entschlüsselung und zur sicheren Übermittlung von Daten in die zentrale Infrastruktur (Nr. 1). Die zentrale Infrastruktur best...mehr

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Sommer, SGB V § 362 Nutzung... / 2.1 Gesundheitskarte und digitale Identität (Abs. 1)

Rz. 3 Neben den gesetzlichen Krankenkassen können folgende Stellen eine elektronische Gesundheitskarte oder digitale Identität ausgeben:mehr

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Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die elektronische Gesundheitskarte unterstützt die Verarbeitung der elektronischen Notfalldaten, der elektronischen Patientenkurzakte und des elektronischen Medikationsplans. Der Versicherte entscheidet, ob entsprechende Daten angelegt oder genutzt werden. Ärzte sind auf Wunsch des Versicherten verpflichtet, die Daten auf der Gesundheitskarte zu speichern und ggf. zu a...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / D. Inhaltliche Gestaltung der Vorsorgevollmacht

I. Auswahl des Bevollmächtigten 1. Auswahl des Bevollmächtigten unter dem Aspekt des Erforderlichkeitsgrundsatzes nach § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB a) Ungeeignete Personen Rz. 56 Der Bevollmächtigte muss als solcher geeignet sein, den Vollmachtgeber zu vertreten. Denn nach § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist die Betreuung nur dann subsidiär, wenn die Angelegenheiten durch einen Bevollmächti...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / H. Patientenverfügung in Kombination mit Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht

Rz. 40 Es ist sinnvoll, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu kombinieren. Zur wirksamen Durchsetzung der in einer Patientenverfügung niedergelegten Wünsche gegenüber den behandelnden Ärzten und dem Pflegepersonal ist ein Bevollmächtigter bzw. Betreuer immer dann erforderlich, wenn diese sich nicht an die in der Patientenverfügung er...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Muster

Rz. 338 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichen Kontrollbevollmächtigten Vorsorgevollmacht mit Unterstützungs-, Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [537] Nach eingehender Beratung über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und deren Tragweite und nach eingehender Belehrung über die mit der Erteilung einer Vorsor...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 7. Sonstige Wünsche des Vollmachtgebers

Rz. 192 Letztlich kann der Vollmachtgeber in der Vorsorgevollmacht sicherstellen, dass er alle seine bisherigen Lebensgewohnheiten im Rahmen des tatsächlich Möglichen auch in Zukunft so beibehalten kann.[312]mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Gesetzliche Formvorschriften

Rz. 14 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des täglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Dennoch wird eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht oft vorzugswürdig sein.[16] Als Argument ist der hö...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / IV. Befugnisse des Bevollmächtigten bei persönlichen Angelegenheiten

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 150 Ein Bevollmächtigter kann für alle Angelegenheiten der Personensorge bestellt werden, die bei fehlender Vollmacht durch einen zu bestellenden Betreuer[266] besorgt werden müssten. Somit kann grundsätzlich ein Vertreter für alle Aufgabenbereiche bestellt werden, für die auch eine Betreuung möglich ist. Die Entscheidung des Bevollmächtigten ist ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / III. Befugnisse des Bevollmächtigten bei rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten

1. Post- und transmortale Vollmacht Rz. 89 Die post- und transmortale Vollmacht [141] ermöglicht es dem Bevollmächtigten, auch nach dem Versterben des Vollmachtgebers unabhängig von Ermittlung und Willen der Erben und unabhängig von der Vorlage eines Erbscheins oder eines Testaments mit Eröffnungsvermerk rechtsgeschäftlich tätig zu werden. Aufgrund von ihm geschlossener Verträ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Ersatzbevollmächtigung und Unterbevollmächtigung

Rz. 82 Für den Fall, dass der Bevollmächtigte bspw. aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, sollte der Vollmachtgeber einen Ersatzbevollmächtigten bestellen oder den Hauptbevollmächtigten ermächtigten, seinerseits einen Ersatzbevollmächtigten oder Unterbevollmächtigten zu benennen. Eine Ersatz- oder Unterbevollmächtigung durch den Bevollmächtigten selbst sollte jedoch nur zeit...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / b) Widerspruch des zu vertretenden Ehegatten (§ 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. a BGB)

Rz. 204 Seinen entgegenstehenden Willen gegen die Ehegattenvertretung kann der Ehegatte zuvor gemäß § 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. a BGB ausdrücklich kundgetan haben. Der Widerspruch kann in das Zentrale Vorsorgeregister gemäß § 78a Abs. 1 BNotO, § 1 VRegVO eingetragen werden. Diese Eintragung hat jedoch nur deklaratorische Wirkung.[334] Es ist anzuregen, dass in Vorsorgevollmachte...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / F. Missbrauch von Vorsorgevollmachten

I. Rechtliche Grundlagen Rz. 238 In der Regel wird der Bevollmächtigte bei einer General- und Vorsorgevollmacht befugt, den Vollmachtgeber im Außenverhältnis in allen zulässigen Fällen zu vertreten. Es darf daher nicht verschwiegen werden, dass solche Vollmachten – neben den vielen Vorteilen – risikobehaftet sind und eine erhebliche Missbrauchsgefahr besteht.[374] Grundvoraus...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 6. Aufenthalts- und Umgangsbestimmung

Rz. 190 Dem Bevollmächtigten kann die Bestimmung darüber übertragen werden, wo sich der Vollmachtgeber aufhalten und mit wem dieser Kontakt haben darf. Unter Entscheidungen über den Aufenthalt fallen Fragen über die Aufnahme in ein Pflegeheim, Hospiz, Krankenhaus und ähnliche Einrichtungen sowie die Auflösung der bisherigen Wohnung. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betr...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Wirksamkeit

Rz. 48 Erforderlich für eine wirksame Vollmachtserteilung ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bei Erteilung der Vollmacht.[79] Begründet wird dies damit, dass die Vollmacht auf zeitlich nicht überschaubare Dauer wirkt und daher Einsichtsfähigkeit in die Zukunft voraussetzt, die dem Urteilsvermögen bei rechtlicher Geschäftsfähigkeit gleichkommt. Etwas anderes kann ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 8. Vollmacht und amtliche Verwahrung von Testamenten

Rz. 122 Nach dem OLG München[212] berechtigt eine Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten, ein Testament des Vollmachtgebers in die besondere amtliche Verwahrung zu geben. Das Amtsgericht hatte dies mit der Begründung abgelehnt, es handele sich hierbei um ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft und sah eine vorgedruckte Vorsorgevollmacht, nach der unter anderem eine Vertretung ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / IV. Vollmachtsüberwachungs- oder Kontrollbetreuung nach § 1820 Abs. 3 BGB

Rz. 306 Der Vollmachtgeber überwacht zunächst selbst die ordnungsgemäße Ausübung der Vollmacht. Erst wenn er hierzu nicht mehr in der Lage ist und eine Überwachung erforderlich wird, ist ein Kontroll- oder Vollmachtsüberwachungsbetreuer gem. § 1820 Abs. 3 BGB zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten zu bestellen.[483] Vormals war die sog....mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 238 In der Regel wird der Bevollmächtigte bei einer General- und Vorsorgevollmacht befugt, den Vollmachtgeber im Außenverhältnis in allen zulässigen Fällen zu vertreten. Es darf daher nicht verschwiegen werden, dass solche Vollmachten – neben den vielen Vorteilen – risikobehaftet sind und eine erhebliche Missbrauchsgefahr besteht.[374] Grundvoraussetzung für die Erteilun...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 4. Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten

Rz. 88 Im Hinblick auf den besonderen Vertrauenscharakter einer Vorsorgevollmacht wird die Wahl des Bevollmächtigten meist auf einen nahen Angehörigen, bei Eheleuten insbesondere auch auf den Ehepartner[140] fallen. Die Praxis zeigt, dass sich gerade Eheleute oft wechselseitig bevollmächtigen. Dabei erfolgt die Bevollmächtigung des jeweils anderen oftmals nur im Hinblick auf...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Vollmachten für vermögensrechtliche Angelegenheiten – Postmortale und transmortale Vollmacht

Rz. 10 Originär dienen Vorsorgevollmachten der lebzeitigen Absicherung der eigenen, auch vorübergehenden, Handlungsunfähigkeit.[12] Sinnvoll kann eine Erweiterung auch auf eine trans- und postmortale Wirkung sein, da mit der Testamentserrichtung im Weiteren nur selten alle erforderlichen Vorsorgemaßnahmen für den Todesfall getroffen sind. Die Überlastung der Gerichte und Str...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Der anwaltliche Vorsorgebevollmächtigte

Rz. 71 Findet sich im näheren Umfeld keine geeignete Vertrauensperson zu Ausübung der Vorsorgevollmacht, kann ein anwaltlicher Vorsorgebevollmächtigter [130] gewählt werden. In solchen Fällen kann die Arbeit des Rechtsanwalts von der Beratung in die Begleitung oder Übernahme einer Bevollmächtigung übergehen. Rz. 72 Es hat für den Vollmachtgeber Vorteile, wenn ein Rechtsanwalt ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / a) Rechtliche Qualifizierung des Innenverhältnisses

Rz. 256 Es stellt sich die Frage, wie das Innenverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten rechtlich zu qualifizieren ist. In Betracht kommen insbesondere ein reines Gefälligkeitsverhältnis, ein Auftrag oder ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Ist der Bevollmächtigte ein naher Angehöriger oder eine sonst sehr nahestehende Person und wird die Vollmacht daher u...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Auswahl des Bevollmächtigten unter dem Aspekt des Erforderlichkeitsgrundsatzes nach § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB

a) Ungeeignete Personen Rz. 56 Der Bevollmächtigte muss als solcher geeignet sein, den Vollmachtgeber zu vertreten. Denn nach § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist die Betreuung nur dann subsidiär, wenn die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können. Ist der Bevollmächtigte zu einer Regelung der Angelegenheiten ungeeignet, kann eine Betreuung aus d...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. General- und Spezialvollmacht

Rz. 76 Eine Vollmacht kann entweder für bestimmte Rechtsgeschäfte als Spezialvollmacht oder aber auch als alle Rechtsgeschäfte umfassende Generalvollmacht erteilt werden. Lediglich im Rahmen der rechtsgeschäftlichen Vollmachten erscheint eine Einzelvollmacht, bspw. eine Kontovollmacht, sinnvoll. Wird dagegen eine Vorsorge dahingehend angestrebt, eine Betreuerbestellung zu ver...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / III. Rechtsfolgen

Rz. 223 Bei Erteilung der entsprechenden Bescheinigung nach § 1358 Abs. 4 BGB wird eine Vertretung durch den Ehegatten ermöglicht, obwohl weder eine entsprechende Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung vorliegt oder eine Betreuung eingerichtet worden ist. 1. Entscheidungsbefugnis über Untersuchungen, Behandlungen und ärztliche Eingriffe (§ 1358 Abs. 1 Nr. 1 BGB) Rz. 2...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 7. Widerruf

Rz. 45 Eine Vorsorgevollmacht, welche ausschließlich im Interesse des Vollmachtgebers liegt, darf nicht unwiderruflich erteilt werden und kann jederzeit widerrufen werden (ausführlich zum Widerruf vgl. Rdn 296 ff.).mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Auswahl des Bevollmächtigten

1. Auswahl des Bevollmächtigten unter dem Aspekt des Erforderlichkeitsgrundsatzes nach § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB a) Ungeeignete Personen Rz. 56 Der Bevollmächtigte muss als solcher geeignet sein, den Vollmachtgeber zu vertreten. Denn nach § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist die Betreuung nur dann subsidiär, wenn die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werd...mehr