Fachbeiträge & Kommentare zu Vorweggenommene Erbfolge

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Steuerberaterpraxis und Erbauseinandersetzung, DStZ 1990, 620; Groh, Die Erbauseinandersetzung im ESt-Recht, DB 1990, 2135; Herzig/Müller, Wichtige Konsequenzen des Wandels der Rspr zur Erbauseinandersetzung und vorweggenommener Erbfolge, DStR 1990, 359; Söffing, Vererbung eines Mitunternehmeranteils mittels einfacher und qualifizierter Nachfolgeklausel in zivil- und ste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 95 Begriff des Betriebsvermögens

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Balmes/Felten, Hoch bewertet und dennoch verschont?, FR 2009, 258; Bauer/Wartenburger, Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes, MittBayNot 2009, 85; Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrec...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / cc) Beratung von Ehegatten bei der Gestaltung eines Ehegattentestaments oder eines Ehegattenerbvertrags

Rz. 80 Neben der Vertretung von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten gehört zu den alltäglichen Aufgaben des Rechtsanwalts für Erbrecht die Beratung von Ehegatten bei der Errichtung und Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments oder eines Erbvertrags. In den meisten Fällen werden die Ehegatten bereits eine gemeinsame Entscheidung über die Verteilung von Erbquoten, die...mehr

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ZErb 01/2022, § 2227 BGB En... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser war zuletzt mit der Beteiligten zu 1 (im Rubrum des angefochtenen Beschlusses bezeichnet als Beteiligte zu 2) verheiratet. Aus dieser Ehe stammen die im Jahr 1998 geborene Beteiligte zu 3 (vormals bezeichnet als Beteiligte zu 4) und der im Jahr 1994 geborene Beteiligte zu 4 (vormals Beteiligter zu 6). Aus früheren Ehen sind hervorgegangen die Beteiligte zu 2 ...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 2.5 Vorweggenommene Erbfolge

Rz. 8 Vermögensübertragungen unter Lebenden, die mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge erfolgen, werden als "vorweggenommene Erbfolge" bezeichnet. Derartige Vermögensübertragungen erfolgen also nicht kraft Gesetzes, sondern auf der Grundlage einzelvertraglicher Regelungen. Sie können nach dem Willen der Beteiligten unentgeltlich, teilweise unentgeltlich oder vollentgeltlic...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4 Vorweggenommene Erbfolge

4.1 Unentgeltliche Übertragung Rz. 36 Klassischer Fall der unentgeltlichen Übertragung ist die Schenkung. Hier geht das Einzelunternehmen bzw. der Gesellschaftsanteil unentgeltlich, d. h. ohne Gegenleistung, über. Der beschenkte Nachfolger hat die Buchwerte fortzuführen.[1] Rz. 36a Zu Zweifelsfragen, insbesondere zum Verhältnis von § 6 Abs. 3 EStG zu § 6 Abs. 5 EStG im Zusamme...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.5 Gesellschaftsrechtliche Erbfolge

Zunächst wird die Erbfolge bei Beteiligung an einer Personengesellschaft angesprochen. 3.5.1 Fortsetzungsklausel Rz. 32 Wird im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass beim Tode eines Gesellschafters die Gesellschaft nur unter den bisherigen üblichen Gesellschaftern fortgesetzt wird, so spricht man von einer sog. Fortsetzungsklausel. Zivilrechtlich scheidet in diesem Fall der vers...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.3.2 Übernahme in Verbindlichkeiten

Rz. 44 Werden private Verbindlichkeiten des Übergebers vom Vermögensübernehmer übernommen, so ergeben sich Veräußerungsentgelte auf Seiten des Vermögensübergebers und Anschaffungskosten auf Seiten des Vermögensübernehmers. Die Verbindlichkeiten sind, soweit sich aus ihrer Übernahme Anschaffungskosten des Betriebsvermögens ergeben, als Betriebsschulden zu passivieren.mehr

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Erbfall und vorweggenommene Erbfolge: bilanzielle und einkommensteuerliche Betrachtung

1 Vorbemerkung Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf das Betriebsvermögen. Die Behandlung in der Rechnungslegung hat die Abgrenzung von entgeltlichem und unentgeltlichem Erwerb zum Gegenstand, und zwar ausschließlich aus dem Blickwinkel der Bilanzierung und der sich anschließenden Fragen der Einkommensteuer. Alle anderen Fragen bleiben außer Betracht. S...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.2 Teilentgeltliche Übertragung

Rz. 37 Häufig wollen Eltern ihr Vermögen, insbesondere ihren Betrieb, mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge auf einen oder mehrere Abkömmlinge übertragen und dabei für sich einen ausreichenden Lebensunterhalt ausbedingen. Derartige Vereinbarungen werden Übergabeverträge [1] genannt. Die Besonderheit dieser Übergabeverträge besteht darin, dass der folgenden Generation unter ...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 5.1 Verbleibensfristen und Vorbesitzzeiten bei Investitionszulagen

Rz. 46 Sofern sich die vorweggenommene Erbfolge als eine unentgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen darstellt, werden die Verbleibungsfristen, z. B. im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Investitionszulagen, beim Rechtsvorgänger und beim Rechtsnachfolger zusammengerechnet. Liegt dagegen ein entgeltlicher Erwerb vor, kommen also Anschaffungskosten zum Tragen, werden neu...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.1.4 Isolierte Übertragung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 36e Wird das Sonderbetriebsvermögen isoliert (d. h. ohne Änderung der Beteiligungsverhältnisse bei der Mitunternehmerschaft) unentgeltlich übertragen, liegt keine Übertragung eines Mitunternehmeranteils vor (BFH, Urteil v. 11.12.1990, VIII R 14/87, BStBl 1991 II S. 510). Liegen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG vor, erfolgt die Übertragung zum Buchwert. Ande...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.2.2 Übertragung mit Ausgleichsregelung, mit Zusage von Gleichstellungsgeldern und/oder Abstandszahlungen

Rz. 39 Inhalt eines Übergabevertrags kann auch die Vereinbarung sein, dass der Übernehmer Bestandteile des übernommenen Vermögens an Angehörige zu übertragen hat, z. B. sog. Gleichstellungsgelder an seine Angehörigen oder einmalige Zahlungen, sog. Abstandszahlungen, an den Übergeber zu leisten hat. Zivilrechtlich werden derartige Vereinbarungen entweder als Schenkung unter A...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.1 Unentgeltliche Übertragung

Rz. 36 Klassischer Fall der unentgeltlichen Übertragung ist die Schenkung. Hier geht das Einzelunternehmen bzw. der Gesellschaftsanteil unentgeltlich, d. h. ohne Gegenleistung, über. Der beschenkte Nachfolger hat die Buchwerte fortzuführen.[1] Rz. 36a Zu Zweifelsfragen, insbesondere zum Verhältnis von § 6 Abs. 3 EStG zu § 6 Abs. 5 EStG im Zusammenhang mit der unentgeltlichen ...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.3 Vollentgeltliche Übertragung

Rz. 40 Bei der vollentgeltlichen Übertragung hat der Nachfolger eine Gegenleistung zu erbringen, die dem Wert des Betriebs-/Gesellschaftsanteils entspricht.[1] Die Gegenleistung kann sein: Bezahlung eines Kaufpreises (Barpreis, Ratenzahlung), Übernahme von Verbindlichkeiten oder Betriebliche Veräußerungsrente. 4.3.1 Übertragung gegen Kaufpreiszahlung Rz. 41 Kaufpreis über dem Kap...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.1.3 Übertragung bei funktional nicht wesentlichem Sonderbetriebsvermögen

Rz. 36d Wird ein Teil eines Mitunternehmeranteils unentgeltlich übertragen, jedoch für die Mitunternehmerschaft funktional nicht wesentliches Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten, ist § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG uneingeschränkt anwendbar. Der übernehmende Gesellschafter hat die Buchwerte fortzuführen. Bei der Überführung des zurückbehaltenen Sonderbetriebsvermögens in das Privat...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.3.1 Übertragung gegen Kaufpreiszahlung

Rz. 41 Kaufpreis über dem Kapitalkonto Hat der Vermögensübernehmer Leistungen beim Erwerb eines Betriebs zu erbringen, die über dem steuerlichen Kapitalkonto des Übergebers liegen, so liegt ein entgeltlicher Erwerb vor mit der Folge, dass der Vermögensübernehmer Anschaffungskosten hat und der Vermögensübergeber einen Veräußerungsgewinn erzielt. Der Vermögensübernehmer muss zwe...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 2 Begriffsbestimmungen

2.1 Erbfall Rz. 1 Erbfall wird der Zeitpunkt genannt, zu dem das Vermögen übergeht. Gemäß § 1922 Abs. 1 BGB geht als Folge des Erbfalls das Vermögen des Erblassers als Ganzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Universal­sukzession) auf eine oder mehrere Personen über, und zwar aufgrund letztwilliger (vertraglicher) Verfügung oder gesetzlicher Regelung. In die Rechtstellung de...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 5 Besondere Sachverhalte bei Übertragung eines Betriebs

5.1 Verbleibensfristen und Vorbesitzzeiten bei Investitionszulagen Rz. 46 Sofern sich die vorweggenommene Erbfolge als eine unentgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen darstellt, werden die Verbleibungsfristen, z. B. im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Investitionszulagen, beim Rechtsvorgänger und beim Rechtsnachfolger zusammengerechnet. Liegt dagegen ein entgeltlicher...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3 Erbfall und Erbauseinandersetzung

3.1 Alleinerbe und Einzelunternehmen Rz. 9 Der Alleinerbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, der Nachlass geht unmittelbar auf ihn über. Dieser Grundsatz gilt auch für die Einkommensteuer. Gehört zum Nachlass ein Gewerbebetrieb (Einzelunternehmen) so sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb dem Erben nicht als Folge der Gesamtrechtsnachfolge (§ 24 Nr. 2 EStG), sondern als...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.3.3 Gewährung von Versorgungsleistungen (betriebliche Veräußerungsrente)

Rz. 45 Hierunter fallen Übergabeverträge, durch die Eltern ihren Betrieb im Hinblick auf die künftige Erbfolge auf einen oder mehrere Abkömmlinge übertragen. Sind bei derartigen Versorgungs-Vereinbarungen Leistung und Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen, liegt ein vollentgeltliches Veräußerungsgeschäft vor. Eine betrieb...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 5.3 Übertragung von Privatvermögen und Betriebsvermögen (sog. Mischnachlass)

Rz. 48 Werden im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sowohl Privatvermögen als auch Betriebsvermögen übertragen, so richtet sich die steuerliche Beurteilung nach den für die jeweiligen Vermögensarten geltenden Grundsätzen. Das Entgelt ist vorweg nach dem Verhältnis der Verkehrswerte des Betriebsvermögens und der privaten Wirtschaftsgüter aufzuteilen. Praxis-Beispiel Unternehmer...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 5.2 Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 47 Das Buchwertprinzip ist auch möglich, wenn bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils einzelne Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens steuerneutral zurückbehalten werden; Voraussetzung ist, dass der Rechtsnachfolger den übernommenen Mitunternehmeranteil über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nicht veräußert oder aufgibt. Dam...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4 Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Rz. 15 Die Erbengemeinschaft[1] ist eine gesetzliche Zufallsgemeinschaft, die grundsätzlich auf Teilung angelegt ist. Die Teilung kann entweder im Wege der Realteilung mit oder ohne Abfindungen erfolgen oder durch mehrere Teilauseinandersetzungen oder durch Veräußerung des Nachlasses. 3.4.1 Realteilung Rz. 16 Ein Weg der Auseinandersetzung ist die Realteilung.[1] Der Nachlass ...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.2.1 Übertragung von Betriebsvermögen gegen Versorgungsleistungen

Rz. 38 Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung haben innerhalb der Familie eine große Bedeutung, da sie dem Bedürfnis des Schenkers, z. B. übertragender Unternehmer-Vater, nach finanzieller Absicherung entgegenkommen. Der Vermögensgegenstand, z. B. der Betrieb, wird übertragen, der Übertragende erhält laufende Bezüge und ist damit wirtschaftlich ...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.1.1 Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils

Rz. 36b Der Mitunternehmeranteil eines Gesellschafters umfasst sowohl den Anteil am Gesamthandsvermögen als auch das dem einzelnen Mitunternehmer zuzurechnende Sonderbetriebsvermögen. Im Rahmen des § 6 Abs. 3 EStG kommt nur die funktionale Betrachtung zur Anwendung. Funktional wesentlich können nur solche Wirtschaftsgüter sein, die im Zeitpunkt des Übertragungsvorgangs für d...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.5.1 Fortsetzungsklausel

Rz. 32 Wird im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass beim Tode eines Gesellschafters die Gesellschaft nur unter den bisherigen üblichen Gesellschaftern fortgesetzt wird, so spricht man von einer sog. Fortsetzungsklausel. Zivilrechtlich scheidet in diesem Fall der verstorbene Gesellschafter mit seinem Tode in der Weise aus der Gesellschaft aus, dass seine Beteiligung den übrige...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.5.3 Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 34 Bei der sog. einfachen Nachfolgeklausel ist gesellschaftsvertraglich bestimmt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit allen Erben dieses Gesellschafters fortgesetzt wird. Der Gesellschaftsanteil ist frei vererblich, ohne Rücksicht auf die Person des Erben. -Er geht automatisch im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf den jeweiligen Erben über. Dies gibt...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.2 Erbengemeinschaft

Rz. 10 Sowohl für den Bereich des Betriebsvermögens als auch für den Bereich des Privatvermögens bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung keine rechtliche Einheit. Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, geht sein Vermögen mit dem Tod im Ganzen auf die Erben über und wird bei ihnen zu gemeinschaftlichem Vermögen. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und können über...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.5.2 Eintrittsklausel

Rz. 33 Der Gesellschaftsvertrag enthält eine Eintrittsklausel dann, wenn in ihm bestimmt ist, dass ein oder mehrere Erben nach dem Tod eines Gesellschafters das Recht haben, in die Gesellschaft einzutreten. Der Gesellschaftsanteil des verstorbenen Gesellschafters wächst mithin den übrigen Gesellschaftern an, die eintrittsberechtigten Erben erwerben lediglich das Eintrittsrec...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.1.2 Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Rz. 36c Bei der Übertragung eines Teils des Anteils am Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gilt Folgendes: a) Quotale Übertragung eines Teils des Anteils am Gesamthandsvermögen und eines Teils des Sonderbetriebsvermögens (§ 6 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz EStG) § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG ist im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Anteils am Gesamthandsve...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 2.3 Erbengemeinschaft

Rz. 4 Erfolgt innerhalb der 6-Monatsfrist keine Erbauseinandersetzung, so liegt steuerlich eine Erbengemeinschaft vor. Der Nachlass wird von den Miterben gemeinsam verwaltet, die Miterben können über Nachlassgegenstände auch nur gemeinschaftlich verfügen. Die Erbengemeinschaft kann grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung fortgeführt werden; bis zu ihrer Auseinandersetzung (§...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 6 Weiterführende Literatur

BMF, Schreiben v. 11.1.1993, IV B 2 – S 2242 – 86/92, BStBl 1993 I S. 62; ersetzt durch BMF, Schreiben v. 14.3.2006, IV B 2 – S 2242 – 7/06, BStBl 2006 I S. 253 ff. BMF, Schreiben v. 11.3.2010, IV C 3 – S 2221/09/10004, BStBl 2010 I S. 227 ff.; ergänzt durch BMF, Schreiben v. 6.5.2016, IV C 3 – S 2221/15/10011:004, BStBl 2016 I S. 476. BMF, Schreiben v. 20.11.2019, IV C 6 – S ...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 2.2 Erbauseinandersetzung

Rz. 2 Die Erbauseinandersetzung, d. h. die Verteilung des Nachlassvermögens auf die einzelnen Miterben, folgt dem Erbfall. Sofern der Erblasser testamentarisch keine Teilungsanordnungen getroffen hat, gilt der Grundsatz, dass die Erben die Auseinandersetzung unter sich entsprechend ihren Vorstellungen vertraglich regeln können. Die Erbauseinandersetzung geschieht i. d. R. du...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.1 Alleinerbe und Einzelunternehmen

Rz. 9 Der Alleinerbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, der Nachlass geht unmittelbar auf ihn über. Dieser Grundsatz gilt auch für die Einkommensteuer. Gehört zum Nachlass ein Gewerbebetrieb (Einzelunternehmen) so sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb dem Erben nicht als Folge der Gesamtrechtsnachfolge (§ 24 Nr. 2 EStG), sondern als eigene Einkünfte (vom Todestag an) ...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 2.4 Vermächtnisse, Teilungsanordnungen

Rz. 5 Aufgrund des Erbfalls kann auch das Nachlassvermögen belastet sein, z. B. durch ein Vermächtnis oder durch eine Teilungsanordnung. Rz. 6 Durch ein Vermächtnis (Vorausvermächtnis) kann sowohl ein Miterbe als auch eine nicht zu den Miterben gehörende Person/Körperschaft bedacht werden. Der Vermächtnisnehmer besitzt nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber der Erbeng...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.4 Verschenkung oder Veräußerung des Erbteils

Rz. 26 Gem. § 2033 Abs. 1 BGB kann ein Miterbe seinen Erbteil an einen anderen Miterben oder an einen Dritten verschenken oder verkaufen. Die Ausschlagung der Erbschaft gegen Abfindung steht der entgeltlichen Veräußerung des Erbteils gleich. Rz. 27 Wird der Anteil am Nachlass verschenkt (unentgeltlich übertragen), so hat gem. § 6 Abs. 3 EStG der Beschenkte das Kapitalkonto de...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.3 Übernahme von Schulden über die Erbquote hinaus

Rz. 25 Eine Übernahme von Schulden über die Erbquote hinaus führt nicht zu Anschaffungskosten. Deshalb entsteht auch kein Veräußerungserlös, soweit ein Miterbe Verbindlichkeiten über die Erbquote hinaus übernimmt. Praxis-Beispiel S und T sind Miterben zu je ½. Zum Nachlass (3,6 Mio. EUR) gehört ein aus 2 Teilbetrieben bestehender Gewerbebetrieb. Teilbetriebsvermögen 1 hat ein...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 2.1 Erbfall

Rz. 1 Erbfall wird der Zeitpunkt genannt, zu dem das Vermögen übergeht. Gemäß § 1922 Abs. 1 BGB geht als Folge des Erbfalls das Vermögen des Erblassers als Ganzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Universal­sukzession) auf eine oder mehrere Personen über, und zwar aufgrund letztwilliger (vertraglicher) Verfügung oder gesetzlicher Regelung. In die Rechtstellung des Erblasser...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 1 Vorbemerkung

Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf das Betriebsvermögen. Die Behandlung in der Rechnungslegung hat die Abgrenzung von entgeltlichem und unentgeltlichem Erwerb zum Gegenstand, und zwar ausschließlich aus dem Blickwinkel der Bilanzierung und der sich anschließenden Fragen der Einkommensteuer. Alle anderen Fragen bleiben außer Betracht. So z. B. BFH, B...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.5.4 Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 35 Ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass beim Tode eines Gesellschafters die Gesellschaft mit dem Erben, bei mehreren Miterben jedoch nur mit einem bestimmten Miterben, aber unverändert und in vollem Umfang fortgeführt wird, so liegt eine sog. qualifizierte Nachfolgeklausel vor. Sie schränkt den Kreis der Gesellschafternachfolger ein. Zivilrechtlich geht der Gesells...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.3 "Alleinerbe" bei mehreren Erben

Rz. 11 Bei mehreren Erben (Kindern) kann der Unternehmer-Vater ein bestimmtes Kind (testamentarisch) zum Alleinerben bestimmen. Praxis-Beispiel Der verwitwete Unternehmer U, der einen Sohn (S) und eine Tochter (T) hat, hat testamentarisch bestimmt, dass S Alleinerbe wird, weil bei ihm die berufliche Qualifikation vorhanden ist.[1] Zum finanziellen (vermögensmäßigen) Ausgleich...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.5 Ausscheiden eines Miterben

Rz. 29 Beim freiwilligen Ausscheiden eines Miterbens aus der Erbengemeinschaft wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gemeinschaftsvermögen den verbliebenen Miterben zu. Die Anwachsung ist ein Unterfall der Veräußerung des Erbteils. Ertragsteuerlich ist das Anwachsen als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Anteils des ausscheidenden Miterben auf die verbleibenden M...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.2 Teilerbauseinandersetzung

Rz. 23 Vollzieht sich die Erbauseinandersetzung in Teilabschnitten, liegt jeweils eine Teilerbauseinandersetzung vor. Werden hierbei Abfindungen geleistet, so führen diese zu Anschaffungskosten und zum Veräußerungsentgelt, und zwar unabhängig davon, dass die Miterben am Restnachlass beteiligt bleiben. Praxis-Beispiel Zum Nachlass des U gehören ein Betrieb (Wert 500 EUR, Buchw...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.1 Realteilung

Rz. 16 Ein Weg der Auseinandersetzung ist die Realteilung.[1] Der Nachlass wird real geteilt, ein Miterbe erhält wertmäßig das, was ihm nach seiner Erbquote zusteht. Erhält der Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, so liegt eine Realteilung mit Abfindungszahlung vor, wenn er für dieses "Mehr" seinen Miterben eine Abfindung zahlt. Da sich die Abfindung...mehr

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Italien / 2. Vererbung der Geschäftsanteile

Rz. 120 Die Geschäftsanteile sind grundsätzlich frei vererbbar und können Objekt von Vermächtnissen sein. Bei Übertragungen von Todes wegen[70] hat der Erbe oder der Vermächtnisnehmer, oder bei Erbenauseinandersetzung der Notar, den Übergang durch Vorlage der zugrunde liegenden Unterlagen ins Handelsregister einzutragen. Bei minderjährigen Nachfolgern ist ferner eine vormund...mehr

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Italien / 2. Einzelhandelsunternehmen, Familienunternehmen, familien- und erbrechtliche Vereinbarungen

Rz. 14 Eine kurze Erwähnung ist dem Einzelhandelsunternehmen zu widmen, in welchem ein Kleinunternehmer mit seinem gesamten persönlichen Vermögen in voller Höhe für die im Rahmen seines Geschäfts eingegangenen Verbindlichkeiten haftet. Das Einzelhandelsunternehmen ist im Vergleich zu einer Gesellschaft flexibler und erfordert weniger Buchführungs- und Verwaltungsaufwand. Inn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Vorweggenommene Erbfolge/Erbauseinandersetzung

Rn. 125 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Frage der AfA-Bemessungsgrundlage wird auch beim Themenkomplex "vorweggenommene Erbfolge" bzw "Erbauseinandersetzung" relevant. Kurz zusammengefasst gilt Folgendes: Rn. 126 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Erbauseinandersetzung: Erbfall und Erbauseinandersetzung sind getrennte Vorgänge (GrS BFH BStBl II 1990, 837; BMF v 14.03.2006, BStBl I 200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Kostenverteilungsfunktion

Rn. 11 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Kostenverteilungsfunktion ist zunächst nur rechnerisch bedeutsam: Bemessungsgrundlage für die Absetzungen sind die AK/HK oder eine Ersatzgröße, deren Betrag wird auf die Gesamtnutzungsdauer des WG verteilt. Eine Folge davon ist, dass diese Kostenverteilung den StPfl entlastet. Rn. 12 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Kostenverteilungsfunktio...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 461 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 462 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr