Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.11 Art. 229f. UZK-DA: Gegenstände für die Ausfuhrproduktion

Rz. 179 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 229f. UZK-DA für Formen, Matrizen, Klischees, Zeichnungen, Modelle und ähnliche Gegenstände bewilligt, die einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehören und zu Herstellungszwecken durch eine im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige Person verwendet werden, wobei mindestens 5...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.10 Art. 228 UZK-DA: Umschließungen

Rz. 177 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird nach Art. 228 UZK-DA für Umschließungen gewährt; sie geht zurück auf die Anl. B.3 Istanbuler Übereinkommen v. 26.6.1990.[1] Umschließungen i. S.d. Vorschrift sind Behältnisse, die als äußere oder innere Umschließung von Waren (z. B. Kisten, Säcke, Kartons, Styroporboxen, Folien, Netze) oder die zum Aufrollen, Zus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Bedeutung

Rz. 3 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG unterliegt die Einfuhr von Gegenständen ins Inland der EUSt. Eine Ausnahme hiervon regelt § 5 UStG. Die EUSt entsteht in sinngemäßer Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften (§§ 13 Abs. 2, 21 Abs. 2 UStG), sofern das Umsatzsteuerrecht selbst keine Regelung enthält (z. B. § 11 UStG). Die Steuersätze bei der Einfuhr entsprechen den Umsatzsteue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.7 Art. 225 UZK-DA: Ton-, Bild- oder Datenträger, Werbematerial

Rz. 171 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 225 UZK-DA für Waren bewilligt, die als Träger von Ton, Bild oder Informationen der Datenverarbeitung dem Zwecke der Vorführung vor Verkauf oder der kostenlosen Vorführung oder zur Überspielung von Ton, Synchronisation oder Wiedergabe dienen oder ausschließlich zur Werbung (alle Gegenstände, auch Fahrze...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Art. 207 bis 218 UZK-DA: Beförderungsmittel

Rz. 148 Das Unionsrecht versteht unter dem Begriff Beförderungsmittel nicht nur die Beförderungsmittel im engeren Sinne, sondern alle Mittel, die zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen (Straßenbeförderungsmittel einschließlich der Reit- und Zugtiere sowie der Gespanne, Schienenbeförderungsmittel, Beförderungsmittel der See- und Binnenschifffahrt), also auch die Behä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.1 Art. 219 UZK-DA: Persönliche Gebrauchs- und Sportgegenstände

Rz. 159 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird nach Art. 219 UZK den Umständen der Reise entsprechende persönliche Gebrauchsgegenstände (a) und zu Sportzwecken verwendete Waren (b) bewilligt, die durch einen Reisenden i. S. d. Art. 1 Nr. 40 UZK-DA eingeführt werden. Rz. 160 Danach gilt als Reisender eine Person, die vorübergehend in das Zollgebiet der Gemeinsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.12 Art. 231f. UZK-DA: Test- und Erprobungswaren, Messgeräte und Warenmuster

Rz. 181 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 231 UZK-DA bewilligt für Waren, die Gegenstande von Tests, Experimenten oder Vorführungen sind (a), im Rahmen eines Kaufvertrags mit Erprobungsvorbehalt eingeführt (b) und dieser Erprobung unterzogen werden (b), zur Durchführung von Tests, Experimenten oder Vorführungen ohne Gewinnabsicht (c) verwendet ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 §§ 1 Abs. 2, 11 EUStBV: Modifizierte EUStBefreiung bei vorübergehender Verwendung

Rz. 143 Nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 UStG i. V. m. § 1 Abs. 2, § 11 EUStBV wird im Rahmen der vorübergehenden Verwendung (Art. 250 bis 253 UZK) grundsätzlich keine EUSt erhoben. Nationale Zollbefreiungen der vorübergehenden Verwendung bestehen bereits seit Inkrafttreten des ZK nicht mehr (zuvor § 39 AZO). Eine eigenständige nationale Regelung aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Ermäch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Ausländische Streitkräfte

Rz. 233 Nach Art. 131 ZollBefrVO ist es den Mitgliedstaaten bis zum Erlass unionsrechtlicher Bestimmungen freigestellt, Streitkräften, die nicht ihrer Hoheit unterstehen und aufgrund internationaler Übereinkünfte in ihrem Gebiet stationiert sind, Zollbefreiungen anzuordnen. Nach Art. 131 Abs. 1 ZollBefrVO können demnach Gegenstände der drittländischen Streitkräfte Abgabenbefr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.5 § 6 EUStBV i. V. m. Art. 61-80 ZollBefrVO: Gegenstände für Organisationen der Wohlfahrtspflege; Gegenstände für Behinderte und Blinde

Rz. 120 Gegenstände für allgemeine Zwecke für Organisationen der Wohlfahrtspflege, Art. 61 ZollBefrVO, sind vorbehaltlich der Einschränkung des Art. 61 Abs. 1 S. 1 ZollBefrVO (Missbrauch, Wettbewerbsverzerrung) und der Art. 62 bis 65 ZollBefrVO zollfrei. Art. 61 Abs. 1 Buchst. a ZollBefrVO befreit die Einfuhr von lebenswichtigen Gegenständen durch staatliche oder andere von d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.8 Art. 226 UZK-DA: Berufsausrüstung

Rz. 173 Im Rahmen der vorübergehenden Verwendung ist Berufsausrüstung zollfrei (Art. 226 UZK-DA). Die Regelung beruht völkerrechtlich auf dem Zollübereinkommen über das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren v. 6.12.1961 und dem Istanbuler Übereinkommen v. 26.6.1990.[1] Art. 226 Abs. 1 UZK-DA regelt hierbei die Abgabenfreiheit im Allgemeinen. Gem. Art. 226 Abs. 2 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.2 § 15 ZollV: Speisewagenvorräte

Rz. 203 Die Regelung der Speisewagenvorräte ist den Mitgliedstaaten überlassen (Art. 132 Buchst. b ZollbefrVO). Speisewagenvorräte sind nach zwischenstaatlichem Brauch gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 UStG abgabenfrei, soweit Gegenseitigkeit besteht. Das Erfordernis der Gegenseitigkeit ergibt sich auch aus § 15 ZollV. Abgabenfrei sind danach Speisewagenvorräte in Eisenbahnzügen, die mehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.1 Lieferung vor der Einfuhr, § 12 S. 1 Nr. 1 EUStBV

Rz. 196 Die EUStFreiheit ist gem. § 12 S. 1 Nr. 1 EUStBV ausgeschlossen, wenn die Ware im umsatzsteuerlichen Drittgebiet – auch an einen Abnehmer im Erhebungsgebiet – Gegenstand einer Lieferung (§ 3 UStG) war. Durch diese Regelung sollen unberechtigte Steuervorteile verhindert werden. Es könnten ansonsten steuerbare Umsätze ins Ausland verlagert werden, ohne dass es bei der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 29 Neu gefasst ist seit Anfang 2011 die Steuerbefreiung für Gegenstände, die von einem EUStSchuldner im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a UStG) verwendet werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG). § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG wurde neu gefasst mWv 1.1.2011 durch das Gesetz v. 8.12.2010.[1] Mit der Einführung der Regelung im US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 §§ 1 Abs. 2a EUStBV, 12 EUStBV: Modifizierte EUStBefreiung von Rückwaren

Rz. 190 Die Überführung von Gegenständen in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr nach § 1 Abs. 2 Buchst. a S. 1 EUStBV ist grundsätzlich EUStfrei, wenn für die Gegenstände gem. der Art. 203ff. UZK als Rückwaren keine Zollabgabe zu zahlen ist. Unionsrechtlich beruht die Steuerfreiheit der Einfuhr auf Art. 143 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL. Rz. 191 Nicht-Unionswaren (Art. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 § 4 EUStBV i. V. m. Art. 42-52 ZollBefrVO: Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen und kulturellen Charakters

Rz. 111 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV ist die EUSt-Befreiung für Art. 52 bis 59b ZollBefrVO a. F.[1], d. h. in der aktuellen ZollBefrVO für die Art. 44 und 52 ZollBefrVO [2], ausgeschlossen. Die Steuerbefreiung gilt demnach unter Vorbehalt des § 4 EUStBV von vornherein nur für Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters i. S. d. Art. 42 und 43 ZollBefrV...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.1 § 14 ZollV: Mund- und Schiffsvorrat

Rz. 201 Die Regelung der Zollfreiheit für Mund- und Schiffsvorrat ist nach Art. 132 Buchst. b ZollBefrVO den Mitgliedstaaten überlassen. § 5 Abs. 2 Nr. 7 UStG regelt, dass durch Rechtsverordnung geregelt werden darf, dass Gegenstände, die an Bord von Verkehrsmitteln als Mundvorrat eingeführt werden, EUStfrei eingeführt werden können. Gem. § 14 Abs. 1 ZollV frei von Einfuhrabg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.3 Entlastung von der Umsatzsteuer gem. §4a UStG, § 12 S. 1 Nr. 3 EUStBV

Rz. 199 Die Befreiung von der EUSt ist nach § 12 S. 1 Nr. 3 EUStBV ausgeschlossen, wenn für den eingeführten Gegenstand die Umsatzsteuer vergütet worden ist (§ 4a UStG). Dieser Ausschluss ist durch die 1. ÄndVO zur EUStBV v. 6.12.1980[1] mWv 1.1.1981 eingefügt worden, um ungerechtfertigte Steuervorteile bei einer Wiedereinfuhr zu verhindern. Die Körperschaft oder juristische ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Historische Entwicklung

Rz. 54 Die EUStBV trat zum 1.1.1993 mit Verwirklichung des Binnenmarkts in Kraft.[1] Wichtigste Neuerung war die Herausnahme sämtlicher EUStBefreiungen, die aufgrund der Einfuhr aus Mitgliedstaaten gewährt worden waren.[2] Aufgrund des zum 1.1.1994 in Kraft getretenen Zollkodex (ZK) wurden die Vorschriften durch die 1. ÄndVO v. 9.2.1994[3] an die neue Rechtslage angepasst. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Weitere Befreiungstatbestände aufgrund internationaler Abkommen

Rz. 235 Aus den Art. 128 Abs. 1 Buchs. b bis f ZollBefrVO ergeben sich weitere Privilegierungsmöglichkeiten aufgrund internationaler Abkommen. Art. 128 Abs. 1 Buchst. b ZollBefrVO erlaubt weitere Befreiungen zugunsten internationaler Organisationen. Sog. Sitzabkommen[1] bzw. Rechtsverordnungen, die auf Grundlage des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13.2.1946 über Vorrechte u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.4 § 17 ZollV: Diplomaten- und Konsulargut

Rz. 206 Diplomaten- und Konsulargut ist nach zwischenstaatlichen Abkommen, insbesondere nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen v. 18.4.1961[1] und dem Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen v. 24.4.1963[2] abgabenfrei, wenn Gegenseitigkeit gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 UStG gewährleistet ist. Begünstigte Personen sind die Leiter und Mitglieder der diplomatischen und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1.3 Art. 210f. UZK-DA: Container und Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung hierfür

Rz. 153 Was unter Containern zu verstehen ist, wurde in der alten ZK-DVO umfassend definiert. Obwohl eine ausdrückliche Übernahme im geltenden EU-Recht fehlt, gilt die Begriffsdefinition noch immer. Denn sie wurde von Art. 1 Buchs. c Anlage B.3 zum Istanbuler Übereinkommen v. 26.6.1990[1] aufgenommen. Das Istanbuler Übereinkommen ist die entscheidende völkerrechtliche Regelu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1.1 Art. 212 – 216 UZK-DA: Grundvoraussetzungen

Rz. 150 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben erfolgt unter den Voraussetzungen der Art. 212 bis 216 UZK-DA. Art. 212 Abs. 3, Art. 216 UZK-DA legen hierbei die Voraussetzungen fest, unter denen eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt wird. Voraussetzung ist in diesem Zusammenhang, dass die Beförderungsmittel einer Person gehören oder auf eine Pe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 EUStBV und ZollBefrVO

Rz. 53 Durch Verweis aus der EUStBV regeln die Vorschriften der ZollBefrVO, die Vorschriften der Art. 250ff. UZK über die vorübergehende Verwendung von Gegenständen, die Regelungen der Art. 203 ff. UZK über die Zollbefreiung von Rückwaren und die nationalen Vorschriften (§§ 14 – 21 ZollV) über außertarifliche Zollbegünstigungen die Befreiung der betreffenden Gegenstände von ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Abs. 1 Nr. 5

Rz. 44 MWv 1.1.2004 wurde die Einfuhr von Waren befreit, aus einem Umsatzsteuerlager ausgelagert zu werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 5, § 4 Nr. 4a UStG). Die Einfuhr der in Anlage 1 zum UStG bezeichneten Gegenstände ist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei, wenn die Einfuhr im Zusammenhang mit der Auslagerung i. S. d. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 UStG aus dem Steuerlager steht und d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Art. 17 ff. ZollBefrVO: Erbschaftsgut

Rz. 69 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 17 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Erbschaftsgut vorbehaltlich der Art. 18 bis 20 ZollBefrVO abgabenfrei. Unter Erbschaftsgut sind nach Art. 17 Abs. 2 ZollBefrVO alle Waren i. S. d. Art. 2 Abs. 2 Buchst. c ("Übersiedlungsgut"), die den Nachlass des Verstorbenen bilden. EUStfrei einführen können das Erbschaftsgut Erben (auch Miterben)...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9 Art. 74ff. ZollBefrVO: Gegenstände zugunsten von Katastrophenopfern

Rz. 80 Von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 74 Abs. 1, 75 ZollBefrVO grundsätzlich Waren, die von staatlichen oder anderen von den zuständigen Behörden anerkannten Organisationen der Wohlfahrtspflege eingeführt werden, um unentgeltlich an die Opfer von Katastrophen verteilt zu werden, die das Gebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten berühren oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Abs. 1 Nr. 9

Rz. 48 § 5 Abs. 1 Nr. 9 UStG gilt seit dem 1.1.2021; die Regelung basiert (wie § 5 Abs. 1 Nr. 5 UStG) auf dem Gesetz v. 21.12.2020[1] und wurde im Zuge der COVID-19-Pandemie eingeführt. Unionsrechtlich findet sie ihre Grundlage in Art. 143 Abs. 1 Buchst. fa und fb und Abs. 3.[2] Nach § 27 Abs. 35 S. 2 UStG greift die Befreiung für Einfuhren nach dem 31.12.2020. Voraussetzung i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.4 Art. 222 UZK-DA: Medizinisch-chirurgisches und Labormaterial

Rz. 166 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für medizinisch-chirurgische und labortechnische Ausrüstung bewilligt, die für Diagnose- und Therapiezwecke verwendet werden soll und leihweise auf Anfrage eines Krankenhauses oder einer anderen medizinischen Einrichtung, die dringenden Bedarf für diese Ausrüstung hat, zur Verfügung gestellt wird, um Unzulänglich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.6 Art. 224 UZK-DA: Materialien für Infrastrukturen in Grenzzonen

Rz. 169 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 224 UZK-DA für Ausrüstung in Grenzzonen (Buchst. a) und für Infrastrukturgüter für Grenzzonen (Buchst. b) gewährt. Unter Art. 224 Buchst. a UZK-DA fallen u. a. auch Zugtiere einschließlich der Wagen und Gerätschaften, wenn sie grenznahen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft oder der Fischzucht zuzuord...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.9 Art. 227 UZK-DA: Pädagogisches und wissenschaftliches Material

Rz. 175 Die vollständige Einfuhrabgabenbefreiung von pädagogischen und wissenschaftlichen Materialien wird gem. Art. 227 UZK-DA gewährt. Sie hat völkerrechtlich ihre Grundlage in Anlage B.5 Istanbuler Übereinkommen v. 26.6.1990.[1] Da Art. 227 UZK-DA "auf jegliche Waren zu pädagogischen oder wissenschaftlichen Zwecken" erfasst, erübrigt sich ein Rückgriff auf die frühere Lis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.13 Art. 233 UZK-DA: Austauschproduktionsmittel

Rz. 183 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 233 UZK-DA für Austauschproduktionsmittel bewilligt, die einem Kunden vom Lieferanten oder Ausbesserer bis zur Lieferung oder Reparatur gleichartiger Waren vorübergehend zur Verfügung gestellt werden. Die Frist zur Beendigung beträgt 6 Monate (Art. 237 Abs. 1 UZK-DA).[1] Unter Austauschproduktionsmittel ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Abs. 1 Nr. 4

Rz. 43 MWv 1.1.2004 wurde die Einfuhr von Waren befreit, die danach in ein Umsatzsteuerlager gelangen (§ 5 Abs. 1 Nr. 4, § 4 Nr. 4 a UStG). Nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 UStG ist die Einfuhr der in Anlage 1 zum UStG bezeichneten Gegenstände dann steuerbefreit, wenn diese unmittelbar im Anschluss an die Einfuhr zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen nach § 4 Abs. 4a S. 1 Buchst. a S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.3 Art. 221 UZK-DA: Ausrüstungen für Katastropheneinsätze

Rz. 165 Die Vorschrift intendiert eine schnelle und unbürokratische Unterstützung in Krisenzeiten durch die internationale, abgabenfreie Lieferung von Hilfs- und Unterstützungsgütern aller Art. Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Material für Katastropheneinsätze bewilligt, sofern die Waren im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.6.3 Checklisten

Die folgenden Checklisten können bei der Erstellung des Businessplans unterstützen. Sie decken die wichtigsten Punkte der meisten Investitionsvorhaben ab, können jedoch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit für jede denkbare Fallkonstellation erheben, da jedes Investitionsvorhaben vom Inhalt und Umfang her anders strukturiert ist. Die Checklisten sind ggf. durch indivi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Art. 25-27 ZollBefrVO: Sendungen von Privatperson an Privatperson

Rz. 137 Waren in sog. Kleinsendungen nicht kommerzieller Art sind gem. Art. 25 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 26f. ZollBefrVO einfuhrabgabenbefreit. Nach § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV sind Art. 29 bis 31 VO (EWG) Nr. 918/83 (ZollBefrVO a. F.) ausgeschlossen von der EUStBefreiung (Art. 29 bis 31 ZollBefrVO a. F. entsprechen Art. 25 bis 27 ZollBefrVO n.F). Demnach sind Sendu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 EUSt-Schuldner

Rz. 32 Aufgrund der Gesetzesänderung zum 1.1.1997 wird im Rahmen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG nicht mehr auf den Anmelder, sondern auf den EUStSchuldner abgestellt. Wer Schuldner der EUSt ist, bestimmt sich gem. § 13a Abs. 2 UStG i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG sinngemäß nach den Vorschriften der Zölle. Schuldner der EUSt ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung schuldet die EUSt a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.6 § 7 EUStBV i. V. m. Art. 87 bis 89 ZollBefrVO: Werbedrucke

Rz. 125 Gem. Art. 87 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Werbedrucken (z. B. Kataloge, Preislisten, Gebrauchsanweisungen oder Merkblätter) und von Werbegegenständen vorbehaltlich der Art. 88f. ZollBefrVO zollfrei. Werbedrucke, die für eine Ware (a) oder eine Dienstleistung (b) werben und von einer im Drittland ansässigen Person ausgehen, sind demnach zollfrei. Befreit sind auch We...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 § 3 EUStBV i. V. m. Art. 35-38 ZollBefrVO: Erzeugnisse von Landwirten der Gemeinschaften auf Grundstücken im Drittland

Rz. 108 Von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 35 bis 38 ZollBefrVO grundsätzlich Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft grenzdurchschnittener Betriebe sowie des Fischfangs, der Fischzucht und der Jagd. Die Steuerfreiheit erstreckt sich gem. § 3 EUStBV auch auf reinrassige Pferde, die nicht älter als 6 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Erstattung und Erlass der EUSt (§ 14 EUStBV)

Rz. 228 Gem. § 14 Abs. 1 EUStBV sind Vorschriften über Erlass und Erstattung der Art. 235 bis Art. 242 ZK – jetzt Art. 116 bis Art. 123 UZK – sinngemäß auf die EUSt anzuwenden. Der UZK regelt folgende Erstattungs- bzw. Erlassfälle: Erstattung oder Erlass zu hoch bemessener Einfuhr- und Ausfuhrabgabenbeträge (Art. 117 UZK), Erstattung oder Erlass bei Ungültigerklärung einer Zol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.3.1 Öffentliche Finanzierungshilfen

Für die Förderung von Unternehmen gibt es eine Vielzahl öffentlicher Fördermittel der EU, des Bundes und der Länder. Der Umfang und die Konditionen dieser Fördermittel unterliegen einem ständigen Wandel. Es ist daher stets aktuell und zeitnah zur prüfen, welche Fördermittel im konkreten Einzelfall für das betreffende Unternehmen je nach Branche und Standort in Betracht komme...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Wasserfahrzeuge

Rz. 14 Die Einfuhr von Wasserfahrzeugen ist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UStG i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 UStG steuerfrei. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG formuliert, dass steuerbefreite Umsätze für die Seeschifffahrt (§ 4 Nr. 2 UStG) sind: Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt, die dem Erwerb du...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1.4 Art. 212 Abs. 3, 213 UZK-DA: Fahrzeuge und Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung hierfür

Rz. 155 Nach Art. 212 Abs. 3 UZK-DA wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben bewilligt für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person; dies gilt auch, wenn ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 § 2 EUStBV i. V. m. Art. 28-34 ZollBefrVO: Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände bei Betriebsverlegung

Rz. 104 Grundsätzlich von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 28 bis 34 ZollBefrVO Investitionsgüter und sonstige Ausrüstungsgegenstände, die einem Betrieb gehören, der seine Tätigkeit im Drittlandsgebiet endgültig einstellt, um eine gleichartige Tätigkeit im Inland auszuüben. Nach § 2 EUStBV sind jedoch bestimmte Sachverhalte ausgeschlossen. Die Steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 Durch die Schaffung des umsatzsteuerlichen europäischen Binnenmarkts ab dem 1.1.1993 bedurfte es einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten, denn die Zollgrenzen in der Europäischen Union sind seitdem vollständig weggefallen. Die Kontrolle der nun unionsweit geltenden Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug war aufgrund der f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Bedeutung

Rz. 55 Grundsätzlich stellt die EUStBV für den Zoll eine Arbeitsvereinfachung dar, weil sie die überwiegende Anzahl der zollbefreiten Gegenstände auch von der EUSt befreit. Allerdings dienen Zölle anderen wirtschaftspolitischen Zielen als die EUSt. Bei der Zollerhebung geht es u. a. um den Schutz der innergemeinschaftlichen Wirtschaft. Die EUSt soll dagegen im Ergebnis wie d...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.2 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Gewinnverteilung für das Steuerrecht

Rz. 171 In wachsendem Maße ist der BFH im Interesse der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit der Rechtsordnung bestrebt, bürgerlich-rechtlich einwandfreien Regelungen auch im Steuerrecht Geltung zu verschaffen. Eine handelsrechtlich wirksam vereinbarte Gewinnverteilung wird grundsätzlich auch steuerlich anerkannt. Eine vom Vertrag abweichende steuerliche Gewinnverteilung be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
III Gründung und Kapitalerh... / 6.3.1 Herabsetzung der Kommanditeinlage i. V. m. § 15a EStG

Rz. 187 Nach § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG gilt der Grundsatz, dass dann, wenn ein Kommanditist seine Einlage in die Gesellschaft durch eine Entnahme mindert und dadurch ein negatives Kapitalkonto entsteht bzw. sich erhöht, dem Kommanditisten der Betrag der Einlagenminderung als Gewinn zuzurechnen ist. § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG soll Missbräuchen entgegentreten, indem diese Vorschr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Abs. 1 Nr. 7

Rz. 46 § 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG wurde durch das Gesetz v. 21.12.2020[1] mWv 1.7.2021 im Rahmen des sog. Digitalpakets eingefügt. Unionsrechtlich beruht die Vorschrift auf dem neu eingefügten Art. 143 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL. Gem. § 27 Abs. 34 S. 1 UStG ist die EUStBefreiung auf Einfuhren nach dem 30.6.2020 anzuwenden. Die Regelung verfolgt den Zweck, in bestimmten Fällen eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Erweiterung von Mitwirkungspflichten (§ 8 Abs. 1a)

Rz. 13 Durch das ElterngeldPlusG ist Abs. 1a in den § 8 eingefügt und durch das 2. BEEG-ÄndG vom 15.2.2021[1] geändert worden. Die Regelung erweitert die Mitwirkungspflichten beim Elterngeld auf Personen, deren Mitwirkungspflichten ohne die ausdrückliche Regelung fraglich wären. Denn Mitwirkungspflichten treffen i. d. R. nur diejenigen Personen, die selbst Leistungen nach de...mehr