Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

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Katalonien / D. Erbverfahrensrecht

Rz. 93 Die spanische Verfassung bestimmt in Art. 149.1.6, dass das Prozessrecht in der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Staates liegt, d.h., dass die Autonomen Regionen diesbezüglich lediglich Kompetenzen haben für "die besonderen Erfordernisse, die sich aus der Verschiedenartigkeit des materiellen Rechts der Autonomen Regionen ergeben". In diesem Sinne nimmt Art....mehr

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Jahressonderzahlung / 4.6.1 Mehrere Arbeitsverhältnisse im laufenden Kalenderjahr zu demselben Arbeitgeber

Bestehen im Laufe eines Kalenderjahres zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien mehrere Arbeitsverhältnisse, gilt es hinsichtlich der Jahressonderzahlung zu entscheiden, ob eine Zwölfelung der Jahressonderzahlung eintritt, welche Entgeltgruppe und welcher Beschäftigungsumfang bei unterschiedlichen Tätigkeiten bzw. Arbeitszeiten (Vollzeit, Teilzeit) für die Bemessung der Jahr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld / 4.1 Leistungen zur Teilhabe

Versicherte erhalten Verletztengeld, wenn sie in der Zeit nach dem Abschluss der Heilbehandlung bis zum Beginn erforderlicher Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zwar arbeitsfähig sind, aber im Hinblick auf die vorgesehenen Leistungen ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht wieder aufnehmen können.[1] Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Verletztengeld währen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.4 Bindung des Versicherten

Ein Versicherter, der aufgrund der Aufforderung einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gestellt hat, darf diesen nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse wirksam zurücknehmen, beschränken oder der Rentenantragsfiktion widersprechen. Der Rentenversicherungsträger berücksichtigt die eingeschränkte Dispositionsbefugnis. Dazu ist er von der wirksamen Einschränkung der Disposit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.2 Einbeziehung des § 5 BUrlG

In Absatz 5 zweiter Halbsatz ist ausdrücklich klargestellt, dass § 5 BUrlG unberührt bleibt. Diese gesetzliche Vorschrift, die durch tarifvertragliche Regelungen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgeändert werden kann, sieht in § 5 Abs. 1 BUrlG vor, dass eine Zwölftelung des Jahresurlaubs nur in folgenden 3 Fällen zulässig ist: Der Arbeitnehmer erwirbt wegen Nichterfüllung...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.7 Probezeit (Absatz 2)

Die Regelungen zur Probezeit in Absatz 2 sind an sich entbehrlich, da die tarifvertragliche Probezeit im TV-V materiell nicht nennenswert untersetzt ist. Die einzige Anknüpfung an die Probezeit findet sich in § 19 Abs. 4, der bestimmt, dass befristete Arbeitsverhältnisse während der Probezeit (ordentlich) kündbar sind. Diese einzige Untersetzung der Probezeit wird praktisch j...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1)

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat, sofern er bei ...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.9 Vorgezogene Altersleistung

Arbeitnehmer können eine vorgezogene bAV erhalten.[1] Vorausgesetzt, sie erhalten aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Vollrente als Altersrente. Dann können Arbeitnehmer verlangen, dass ihnen nach Erfüllung der Wartezeit und der sonstigen Leistungsvoraussetzungen auch die Leistungen der bAV gewährt werden. Beschränkungen der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.3 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Entgeltfortzahlung

Soweit nicht die Anspruchsvoraussetzungen des § 9 Abs. 1 EFZG an die Stelle der §§ 3 ff. EFZG treten, ist die Entgeltfortzahlung unter den gleichen Konditionen wie eine Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nach §§ 3 ff. EFZG zu leisten. Insbesondere muss die Arbeitsunfähigkeit ihre alleinige Ursache in der Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder R...mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 1.1 Begriff und Zweck des Erholungsurlaubs

Begriff des Erholungsurlaubs "Erholungsurlaub" im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes wird als die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung zu Zwecken der Erholung definiert.[1] Dies ist die durchgängig im Bundesurlaubsgesetz geltende Definition, auch wenn dort stellenweise nur vom "Urlaub" die Rede ist....mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 2.1 Fortsetzungserkrankung

Infographic Wird der Arbeitnehmer nach seiner Genesung erneut arbeitsunfähig krank und besteht ein Zusammenhang zu der ersten Arbeitsunfähigkeit, so stellt sich die Frage nach der Höchstdauer der Entgeltfortzahlung. § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG hält eine Sonderregelung für diesen Fall bereit. Sie gilt, wenn der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig wird. Di...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.2 Teilzeitanspruch (Absatz 1)

Die Grundregelung in Absatz 1 unterscheidet sich vom TzBfG in folgenden Punkten: Sie gilt schon während der ersten 6 Monate der Betriebszugehörigkeit. Der Rechtsanspruch nach dem TzBfG setzt erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten ein (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Der Arbeitnehmer ist nicht an eine Frist für seinen Antrag gebunden, die er vor dem Beginn der von ihm gewünschten Teilzeit ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.1 Erreichen der Altersgrenze (Absatz 1 Satz 1 Buchst. a)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-V in der vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung entsprach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD. Nach der früheren Rechtslage hatten Arbeitnehmer, die die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, mit Vollendung des 65. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersrente (Regelaltersrente nach § 35 SGB VI). Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 sind s...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.8 Fälligkeit

Leistungen der bAV werden fällig, wenn die in der Versorgungszusage vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Eintritt des Versorgungsfalls, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Erfüllung der Wartezeit, Erreichung eines bestimmten Lebensalters). In der Versorgungszusage kann geregelt werden, dass der Anspruch auf eine bAV innerhalb einer bestimmten Frist geltend zu mac...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.1 Vorbemerkungen

Bei den Tarifverhandlungen zum TV-V wurden bestehende Regelungen des BAT bzw. BMT-G in das neue Tarifrecht übernommen, soweit sie von beiden Seiten als erforderlich angesehen wurden und (ggf. in angepasster Form) der Philosophie des TV-V entsprachen. In diesem Sinne wurden auch bestehende Normen zum Vertragsabschluss und der Probezeit in den TV-V eingefügt. Absatz 1 entsprich...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.9.1 Anzeigepflicht

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht besteht unabhängig von einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie besteht daher auch innerhalb der Wartefrist nach § 3 Abs. 3 EFZG , nach Ablauf von 6 Krankheitswochen und in allen F...mehr

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Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2.1 Beginn der Mitgliedschaft bei Arbeitsunfähigkeit mit Beginn des Arbeitsverhältnisses

Die Mitgliedschaft beginnt an dem Tag, an dem das entgeltliche Beschäftigungsverhältnis beginnt. Daraus ergibt sich, dass eine Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung in Fällen, in denen bei Beginn des Arbeitsverhältnisses Arbeitsunfähigkeit besteht, nur dann beginnt, wenn der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Arbeitsentgelt hat. Für die Frage des Beginns de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / Arbeitsrecht

Auf kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie auf das "normale" Arbeitsverhältnis, da die Kurzfristigkeit kein fest umrissener arbeitsrechtlicher, sondern vorrangig ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff ist. Allerdings gelten gewisse arbeitsrechtliche Besonderheiten für Arbeitsverhältnisse von begrenzter Dauer.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2 Einzelfälle

Damit besteht faktisch eine weitgehende Identität mit dem Arbeitsverhältnis. Ohne Weiteres bedeutet ein wirksames Arbeitsverhältnis i. S. d. § 611a BGB zugleich eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung. In Ausnahmefällen kann aber ohne das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung gegeben sein.[1] Dies wird in der Praxis vo...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / VII. Wartezeiten § 197 VVG

Rz. 115 § 197 VVG übernimmt die bisherige gesetzliche Regelung zu den Wartezeiten des § 178c VVG a.F. in unveränderter Form. Dies bedeutet: Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate, als besondere Wartezeit für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie darf sie acht Monate nicht überschreiten. Bei der Pflegekrankenversicherung darf die War...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Wartezeiten (§ 3 MB/KT, § 197 VVG)

Rz. 624 Auch für die Krankentagegeldversicherung beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate und entfällt bei Unfällen. Besondere Wartezeiten von acht Monaten sind in § 3 Abs. 3 MB/KT für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sowie in § 1a Abs. 5 MB/KT für das Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag vorgesehen. Ein Warte...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Wartezeiten

Rz. 325 Der Beginn des Versicherungsschutzes ist zudem vom Ablauf der Wartezeiten abhängig, die in § 3 MB/KK eine umfassende Wartezeitenregelung enthält, die in § 197 VVG aufgegriffen wurde. Längere Wartezeiten können mithin nicht wirksam vereinbart werden. Rz. 326 Gemäß § 3 Abs. 1 MB/KK bzw. § 197 Abs. 1 VVG beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate und die besondere Wart...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Wartezeit, Abs. 1 S. 3 bzw. Nr. 3.1.1 ARB 2012

Rz. 416 Der Versicherungsfall muss, soll eine Verpflichtung des Rechtsschutzversicherers zur Gewährung von Rechtsschutz bestehen, grundsätzlich nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Beendigung eingetreten sein (§ 4 Abs. 1 S. 2 ARB). Für die Leistungsarten nach § 2 b ARB bis § 2 g ARB gilt aber Abweichendes. Für sie besteht Rechtsschutz erst nach Ablauf einer F...mehr

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B / 14 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Ausbleiben/Wartezeit [Rdn 820]

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / II. Wartefrist

Rz. 5 Seit dem 1.10.2013 gilt die veränderte Verbraucherschutzvorschrift des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG.[5] Die Änderungen waren geboten. Früher kam es vor, dass einige Notare ihre Amtspflichten nicht korrekt (neutral) ausübten. Die Einhaltung der Zweiwochenfrist wurde missachtet. Diese betroffenen Notare wirkten dabei mit, dass überteuerte Schrottimmobilien Verbrauchern...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / III. Einhaltung der Wartefrist

Rz. 6 Ein Amtsenthebungsgrund ergibt sich aus § 50 BNotO. Ein Notar, der grob und systematisch gegen seine Amtspflichten aus § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG verstößt, ist aus seinem Amt zu entfernen. Die Rechtsprechung urteilte streng. Der BGH[8] verdeutlichte, dass die erste Voraussetzung für eine mögliche Nichteinhaltung der Wartefrist nur vorlag, wenn der Verbraucher entspr...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / XVII. Nutzen der Wartefrist für den Verbraucher

1. Allgemein Rz. 55 Bei der Beurteilung darüber, ob der Erfolg des Rechtsgeschäfts auf andere Weise gewährleistet ist, kann die Klärung der Frage, wozu die Frist des § 17a Abs. 2a BeurkG dem Verbraucher nützen kann, hilfreich sein. Unbestritten ist, dass der Abschluss eines Immobilienkaufvertrags sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer ein bedeutsames Rechtsgeschäft ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / d) Karenzregel des § 2 Abs. 1 S. 3 MB/KK

Rz. 336 § 2 Abs. 1 S. 2 MB/KK bestimmt, dass für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, nicht geleistet wird. Für einen Versicherungsnehmer hätte dies zur Folge, dass obschon der Vertrag bereits rechtswirksam abgeschlossen war, dennoch ein erst anschließend eingetretener Versicherungsfall nach § 2 Abs. 1 S. 2 MB/KK insgesamt vom Versich...mehr

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G / 3 Gang der Hauptverhandlung, Präsenzfeststellung [Rdn 2023]

Rdn 2024 1. Nach dem Aufruf der Sache (→ Gang der Hauptverhandlung, Aufruf der Sache, Teil G Rdn 2013) stellt der Vorsitzende gem. § 243 Abs. 1 S. 2 fest, ob der Angeklagte, der Verteidiger und die anderen Verfahrensbeteiligten, wie z.B. ein Nebenkläger, erschienen sind. Rdn 2025 2. Die Präsenzfeststellung erstreckt sich außerdem darauf, ob die Beweismittel, insbesondere die ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Tarifwechsel aus dem Basistarif

Rz. 156 Das VVG sieht keine Einschränkungen gegenüber dem sonstigen Tarifwechsel vor, so dass der Wechsel in die Normaltarife desselben Unternehmens grundsätzlich möglich ist. Rz. 157 Der Versicherer kann allerdings gem. § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG "auch" den bei Aufnahme in den Basistarif festgestellten Risikozuschlag verlangen. Leistungsausschlüsse oder die Ablehnung des Tarifwe...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Begriffsbestimmungen

Rz. 320 Der Versicherungsbeginn ist in § 2 MB/KK mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt definiert. § 2 MB/KK regelt den materiellen Versicherungsbeginn und bezeichnet ihn als Beginn des Versicherungsschutzes, der dann vorliegt, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen: technischer Versicherungsbeginn, formeller Versicherungsbeginn sowie Ablauf der War...mehr

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V / 44 Verteidiger, Verhinderung des Verteidigers [Rdn 3873]

Rdn 3874 Literaturhinweise: Fezer, Der Beschleunigungsgrundsatz als allgemeine Auslegungsmaxime im Strafverfahrensrecht, in: Festschrift für Gunter Widmaier, 2008, S. 177 Heldmann, Der verhinderte Verteidiger (Prozeßbericht), StV 1981, 82 Heubel, Die Verschiebung der Hauptverhandlung wegen Verspätung des Verteidigers, NJW 1981, 2678 Neuhaus, Terminsbestimmung, Terminsverlegung ...mehr

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Z / 24 Zwangsmittel bei Ausbleiben des Angeklagten [Rdn 4446]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Konfliktauslösende Willenserklärung/Rechtshandlung, Abs. 3 a bzw. Nr. 3.1.2 ARB 2012

Rz. 426 Gemäß § 4 Abs. 3 a ARB ist zusätzlich zum Vorliegen eines Versicherungsfalls in versicherter Zeit eine weitere Voraussetzung für die Rechtsschutzdeckung zu beachten. Danach besteht kein Rechtsschutz, wenn eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß nach § 4 Abs. 1 c ARB ausgelöst hat. Nicht zu ver...mehr

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B / 13 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 813]

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§ 17 Krankenversicherung / VIII. Kindernachversicherung, § 198 VVG

Rz. 116 In § 198 VVG, der inhaltlich bis auf seinen Abs. 4 dem § 178c VVG a.F. entspricht, wird festgelegt, dass der Versicherer verpflichtet ist, das neugeborene Kind eines Elternteils, der am Tage der Geburt eine Krankenversicherung unterhielt, ab Vollendung der Geburt des Kindes ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeit zu versichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spät...mehr

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B / 19 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Vertretung des Angeklagten [Rdn 863]

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B / 59 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Vorbereitung/Gang der Hauptverhandlung [Rdn 1592]

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Versicherungsbeginn (§§ 2, 3 MB/KT)

Rz. 616 Der Versicherungsschutz beginnt nach § 2 MB/KT mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten.mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Wechselrecht in der normalen Tariflandschaft der PKV

Rz. 145 § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG räumt dem Versicherungsnehmer ein Wechselrecht in gleichartige Tarife desselben Versicherers ein, um Prämiensteigerungen in für den Neuzugang geschlossenen Tarifen entgehen zu können. Grundsätzlich gilt das Wechselrecht nur für unbefristete Versicherungsverhältnisse. Rz. 146 Der Umwandlungsanspruch ist auf Tarife mit "gleichartigem" Versicherung...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 4. Beispiele für notwendige Fristverlängerungen

Rz. 42 Beispiel: Steuerfragen Erst kurz vor Ablauf der Zweiwochenwartefrist werden steuerrechtliche Fragen aufgeworfen, für deren Klärung es die Hilfe eines Steuerberaters bedarf. Diesen muss der Verbraucher erst noch einschalten. Die Frist ist zu verlängern. Sie muss nicht um weitere zwei volle Wochen verlängert werden, sondern angemessen um einen Zeitraum, innerhalb dessen ...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 3. Fristverlängerung

Rz. 40 Ergeben sich vor Ablauf der Wartefrist wesentliche inhaltliche Änderungen des beabsichtigten Rechtsgeschäfts, muss die Frist dann nicht verlängert werden, wenn die Änderungen für den Verbraucher lediglich vorteilhaft sind. Beispiel Einige Tage vor Ablauf der Zweiwochenfrist handelt der Verbraucher den Kaufpreis um 5.000 EUR herunter. Dies ist für ihn nur von Vorteil, s...mehr

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zfs 11/2024, Obligatorische... / 5. Vorgehen bei angeordneten Fahrverboten

Hat der Betroffene ausgerechnet zu dieser Zeit eine Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot verwirklicht und will er sodann sein Fahrverbot bei der Bußgeldstelle antreten, wird regelmäßig die Vollstreckung des Fahrverbots mit dem alten Führerschein abgelehnt, wenn dies dem Sachbearbeiter auffällt. Die Bußgeldstelle akzeptiert den alten rosafarbenen Führerschein nicht, da er nicht ...mehr

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zfs 11/2024, Obligatorische... / 9. Fazit

a) Das Versäumen der Umtauschpflicht des Fahrerscheins kann den Betroffenen vor erhebliche praktische Probleme stellen. Vielen ist nicht klar, ob und wann sie ihren Führerschein umtauschen müssen. Eine flächendeckende schriftliche Information durch die Führerscheinbehörden an die Betroffenen findet dazu nicht statt. b) Die Umtauschfristen sind recht komplex in Anlage 8e der F...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / VI. Versicherungsdauer, Befristung, §§ 195, 196 VVG

Rz. 113 Die substitutive Krankenversicherung, also diejenige Versicherung, die ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ersetzen kann, ist unbefristet, § 195 VVG (so auch bisher § 178a Abs. 4 VVG a.F.). Ausnahmen bestehen für Ausbildungs-, Auslands-, Reise- und Restschuldkrankenversicherung, bei de...mehr

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B / 16 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung [Rdn 837]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Definition

Rz. 398 Dass ein Versicherungsfall vorliegt, ist erste Voraussetzung für einen Versicherungsanspruch des Versicherungsnehmers. Ohne Versicherungsfall besteht kein Anspruch auf Rechtsschutz (§ 1 S. 1 VVG). Als Versicherungsfall ist zunächst ganz allgemein ein bestimmtes Ereignis in sachlicher, zeitlicher und örtlicher Hinsicht zu verstehen, welches gem. § 4 Abs. 1 S. 2 ARB na...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / IX. Beihilfeempfänger, § 199 VVG

Rz. 118 Das Anpassungsrecht von Beihilfeberechtigten bei Änderung oder Wegfall ihres Anspruchs auf Beihilfe, das bisher in § 178e VVG a.F. geregelt ist, wird durch § 199 VVG übernommen. Gemäß § 199 Abs. 2 VVG hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Anpassung des Versicherungsschutzes im Rahmen des bestehenden Krankheitskostentarifs innerhalb von sechs Monaten – statt ...mehr

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B / 11 Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 748]

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