Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Aufgeschobene und sofortbeginnende Rentenversicherung

Rz. 36 In der Rentenversicherung wird weiter unterschieden zwischen sog. sofortbeginnenden und aufgeschobenen Rentenversicherungen. Bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer eine Einmalprämie; die Rentenzahlung beginnt sogleich nach Abschluss der Versicherung. Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung wird die erste Rente erst nach einer Wart...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / O. Checkliste: Prüfung des Anspruchs aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen", Abs. 1 c bzw. Nr. 2.4.3 ARB 2012

Rz. 409 Die Definition des Versicherungsfalls "in allen anderen Fällen", also für sämtliche Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme von § 2 a und k ARB, findet sich in § 4 Abs. 1 c ARB: Der Versicherungsfall ist der Zeitpunkt, in welchem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll....mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Mehrere Behandlungen

Rz. 310 In diesem Zusammenhang kann die Frage auftreten, ob mehrere Behandlungen Teile eines einheitlichen Versicherungsfalls sind oder ob mehrere Versicherungsfälle vorliegen. Rz. 311 Ein einheitlicher Versicherungsfall liegt vor, wenn verschiedene Behandlungen – auch durch verschiedene Ärzte oder nach Arztwechsel – sich auf ein und dasselbe Leiden beziehen, unabhängig davon...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Schadensersatz-Rechtsschutz, § 2 a ARB bzw. Nr. 2.2.1 ARB 2012

Rz. 115 Der Schadensersatz-Rechtsschutz wird für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder auf einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen, gem. § 2 a ARB gewährt. Damit sind zunächst Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines Vertrages vom Versicherungsschutz a...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Beginn des Versicherungsschutzes

Rz. 15 Im Versicherungsrecht kennen wir drei unterschiedliche Zeitpunkte für den Versicherungsbeginn. Man unterscheidet den formellen, den technischen und den materiellen Versicherungsbeginn. Rz. 16 Formeller Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt des (rechtlichen) Zustandekommens des Rechtsschutzversicherungsvertrages, also der Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung des R...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Überraschende Klausel

Rz. 54 Unter dem Aspekt überraschende Klausel i.S.d. § 305c BGB – das sind Klauseln, mit deren Vorliegen der Versicherungsnehmer keinesfalls zu rechnen braucht, die also einen sog. Überrumpelungseffekt haben[12] – wurden zahlreiche Bestimmungen diskutiert. Rz. 55 Nicht überraschend waren folgende Klauseln:mehr

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B / 15 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Berufung der Staatsanwaltschaft [Rdn 831]

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 1. Allgemein

Rz. 55 Bei der Beurteilung darüber, ob der Erfolg des Rechtsgeschäfts auf andere Weise gewährleistet ist, kann die Klärung der Frage, wozu die Frist des § 17a Abs. 2a BeurkG dem Verbraucher nützen kann, hilfreich sein. Unbestritten ist, dass der Abschluss eines Immobilienkaufvertrags sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer ein bedeutsames Rechtsgeschäft darstellt. J...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 3. Checkliste: Zu klärende Fragen/Sachverhalte des Käufers

Rz. 57 Komplex und schwierig kann die Umsetzung eines Kaufvertrags auch für den Käufer sein. Beim Kauf eines Hausgrundstücks z.B. können viele Fragen abzuklären sein. Hierzu gehören bestimmte Rahmendaten:mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 7. Mängel an Gebäuden der Baujahre 1960 bis 1970

Rz. 61 Insbesondere gesundheitsgefährdende Holzbauteile (formaldehydhaltig) oder gefährliche Holzschutzmittel (eingesetzt zur Behandlung von Holzverkleidungen) kamen vor, z.B. bei Fertighäusern. Oft fehlt ein Wärmeschutz und undichte Holzfenster mit Einfachverglasung kommen vor, ebenso Asbest im Trockenbau, unvollständiger Schallschutz an Türen, Treppen, Zwischendecken und I...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 5. Mängel an Gebäuden, die 1920–1940 errichtet wurden

Rz. 59 Gebäude, die 1920 bis 1940 errichtet wurden, weisen häufig Mängel auf, z.B.:[42]mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 9. Übereilige Umsetzung der Kaufvertragsvereinbarung

Rz. 64 Klärt der Käufer etwas Wesentliches nicht ab, kann ihm eine übereilig umgesetzte Kaufvertragsvereinbarung erhebliche Nachteile bringen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass noch viel Geld zur Beseitigung von Baustoff- und/oder Konstruktionsproblemen aufgebracht werden muss, erforderliche Mittel allerdings hierfür nach Aufbringung de...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 1. Mindestfrist

Rz. 38 Die Zweiwochenfrist des § 17a Abs. 2a S. 2 Nr. 2 ist eine Mindestfrist, die in der Regel ausreicht. Es kann geboten sein, die Wartefrist zu verlängern, wenn es sich bei dem Vertragstext um ein umfangreiches, kompliziertes Werk handelt und zudem auch umfangreiche Bezugsurkunden zugrunde liegen.[34] Dies ist nach Lage des einzelnen Falles im Ermessen des Notars abzuwäge...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 2. Checkliste: Zu klärende Fragen/Sachverhalte des Verkäufers

Rz. 56 Solche Fragen können für den Verkäufer beispielsweise sein:mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 4. Finanzierung des Kaufpreises

Rz. 58 Oft muss ein Käufer den maßgeblichen Teil des Kaufpreises durch eine Finanzierung aufbringen. In diesem Zusammenhang tauchen weitere wichtige Fragen auf, etwa zur Laufzeit und Zinshöhe und zur monatlichen Belastung. Für einen Käufer kann es sinnvoll sein, mehrere Konditionen verschiedener Geldinstitute zu überprüfen. Hierbei wiederum ist Vorsicht geboten, weil mehrere...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 8. Mängel der Dämmung

Rz. 62 Fehlstellen in der Dämmebene eines Hauses sind keine Seltenheit. Sie führen zu Wärmebrücken. Daraus resultieren Feuchtigkeits- und Schimmelschäden. Durch eine fachmännisch durchgeführte Thermografie können Wärmebrücken/Fehlstellen in der Dämmebene lokalisiert werden. Rz. 63 Die Dämmung kann das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten. Damit soll ein sch...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 6. Mängel an Gebäuden, die in der Zeit von 1950 bis 1960 errichtet wurden

Rz. 60 Bei Gebäuden, die in der Zeit von 1950 bis 1960 errichtet wurden, kommen neben den vorgenannten Mängeln auch noch folgende Mängel vor:mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Beurkundungsbedürfnis, Neutralität des Notars, Präzision

Rz. 2 Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum) ist für jede Vertragspartei ein Rechtsgeschäft von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Sowohl die Immobilie als auch der Kaufpreis dafür sind Hauptleistungen mit einem hohen Wert, die ausgetauscht werden. Rz. 3 Käufer benötigen häufig eine F...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / IV. Beurteilung der Eigenschaft "Verbraucher" bzw. "Unternehmer"

Rz. 9 Damit der Notar weiß, ob er die Wartefrist des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG einzuhalten hat, bedarf es seiner zuverlässigen Einschätzung, ob auf der einen Seite des Kaufvertrags ein Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB) beteiligt ist, der auf der anderen Seite auf einen Verbraucher (§ 13 BGB) trifft. Trifft ein Verbraucher auf einen Unternehmer, gleichgültig wer von ihnen au...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / F. Muster: Kaufvertrag bei Kauf vom Insolvenzverwalter

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Grundstückskauf vom Insolvenzverwalter UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt zu _________________________, am _________________________ Vor mir, dem unterzeichneten Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen:mehr

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B / 57 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Anwesenheit des Betroffenen [Rdn 1543]

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A / 13 Ablehnungsverfahren [Rdn 129]

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Aufklärungsobliegenheiten

Rz. 101 Gemäß E.1.1.3 AKB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. In der Praxis ist diese Bestimmung insbesondere für zwei Fallgruppen von großer Bedeutung, und zwar bei Unfallflucht und bei falschen Angaben in der Schadenanzeige. Rz. 102 Verwirklicht der Versicherungsnehmer...mehr

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B / 23 Beschleunigtes Verfahren [Rdn 902]

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / 1.5.1 Allgemeine Wartezeit und 3/5-Belegung

Die Wartezeit ist erfüllt, wenn die versicherte Person die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zurückgelegt hat (allgemeine Wartezeit), bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. Darüber hinaus müssen als versicherungsrechtliche Voraussetzung in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt worden sein (sog. 3/5-Belegu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / 1.5.2 Besondere Wartezeit von 20 Jahren

Für versicherte Personen, die voll erwerbsgemindert sind, bevor sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, ist eine besondere Wartezeit von 20 Jahren zu erfüllen. Diese Wartezeit gilt in der Regel für Menschen mit Behinderungen in anerkannten Werkstätten, die per Definition voll erwerbsgemindert sind und während ihrer versicherungspflichtigen Tätigkeit in der Werkstatt weit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / 1.5 Wartezeit/Versicherungsrechtliche Voraussetzung

1.5.1 Allgemeine Wartezeit und 3/5-Belegung Die Wartezeit ist erfüllt, wenn die versicherte Person die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zurückgelegt hat (allgemeine Wartezeit), bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. Darüber hinaus müssen als versicherungsrechtliche Voraussetzung in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / 1.6 Rentenabschläge

Eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung wird über den Zugangsfaktor gekürzt, wenn sie vor dem vollendeten 63. Lebensjahr beginnt. Die Kürzung beträgt für jeden Monat, den die Rente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen wird, 0,3 %. Der Höchstsatz, um den die Rente gekürzt wird, beträgt 10,8 %. Dieser Höchstsatz kommt zustande, wenn die Rente mit dem vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Besonde... / 5.2 Allgemeine Wartezeit durch Versicherungsfreie/-befreite wird nicht erfüllt

Beiträge werden auf Antrag auch Versicherten erstattet, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, wenn sie die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben. Dies gilt nicht für Personen, die wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung oder aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit versicherungsfrei sind.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Besonde... / 5.5 Regelaltersgrenze erreicht und kein Erfüllen der allgemeinen Wartezeit

Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit (60 Monate) nicht erfüllt haben, erhalten auf Antrag die entrichteten Rentenversicherungsbeiträge erstattet. Wird nach Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge nach Erreichen der Regelaltersgrenze erneut eine Beschäftigung aufgenommen, ist diese Beschäftigung rentenversicherungsfrei.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Besonde... / 5.6 Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge bei Tod des Versicherten

Hat ein Verstorbener bis zu seinem Tode die Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt, sodass kein Anspruch auf Rente wegen Todes besteht, werden die von dem Verstorbenen entrichteten Rentenversicherungsbeiträge auf Antrag erstattet. Halbwaisen haben aber nur dann einen Anspruch auf Beitragserstattung, wenn eine Witwe oder ein Witwer nicht vorhanden ist. Mehreren Waisen steht d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Besonde... / 6 Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung

Eine Beitragserstattung in der Rentenversicherung kann für den Versicherten negative Auswirkungen mit sich bringen, z. B. bei der Erfüllung der Wartezeiten, Erfüllung der Versicherungszeiten als Voraussetzung für einen Rentenanspruch, Bewertung der für die Rentenhöhe maßgeblichen Beitragszeiten. Werden die zur Rentenversicherung entrichteten Pflichtbeiträge beanstandet, ist dahe...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
BGM: Gesundheitsmanagement ... / 3 BGM-Praxis der Volksbank Ulm-Biberach eG

Die Unternehmensführung der Volksbank Ulm-Biberach eG hat sich im Jahr 2012 einstimmig für die Implementierung eines BGM entschieden. Seither tagen regelmäßig der Lenkungsausschuss sowie der Arbeitskreis Gesundheit. In letzterem wirken Vertreter der regionalen Standorte mit. Als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren haben sie die Aufgabe, die Anliegen und Angebote in die Re...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.3 Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Pauschalierungsmöglichkeiten für eine "alte" Direktversicherung gelten auch für Gesellschafter-Geschäftsführer, selbst wenn diese als beherrschende Gesellschafter anzusehen sind. Sofern eine klare, eindeutige und im Voraus getroffene Vereinbarung vorliegt, konnte die GmbH für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer eine Direktversicherung abschließen und die pauschale Lohns...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 3 Wartezeit

Auf die bei privaten Kranken-Zusatzversicherungen üblichen Wartezeiten wird bei der bKV verzichtet. Die Versicherten sind somit sofort leistungsberechtigt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 2 Entgeltcharakter der Arbeitgeberzusage

Bei der Zusage einer betrieblichen Krankenversicherung handelt es sich um einen besonderen Entgeltbestandteil. Die Leistung des Arbeitgebers besteht in der Verpflichtung, ein bestimmtes Risiko – die Behandlungskosten im Krankheitsfall – zugunsten des Arbeitnehmers versicherungsvertraglich abzusichern. Der Arbeitgeber erbringt diese Leistung entweder als Gegenleistung für die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 1 Arbeitgeberzusage als arbeitsrechtliche Grundlage

Arbeitsrechtliche Grundlage für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV)[1] ist eine individual- oder kollektivrechtliche Zusage des Arbeitgebers. Konstruktiv handelt es sich zumeist um eine Gruppenversicherung, bei der der Arbeitgeber den Vertrag als Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsunternehmen abschließt. Die Arbeitnehmer sind die aus dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3 Veräußerungsgewinne (§ 34 Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Veräußerungsgewinne i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Bruchteilen von Mitunternehmeranteilen des land- und forstwirtschaftlichen, freiberuflichen und gewerblichen Bereichs i. S. v. §§ 14, 14a, 16 und 18 Abs. 3 EStG. Hingegen sind Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 3.2 Drohende Haftungsrisiken

Subsidiäre Einstandspflicht des Arbeitgebers Für den Arbeitgeber, der sich zur Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung und einer entsprechenden Zusage gegenüber seiner Belegschaft entschlossen hat, ist es wichtig zu erkennen, dass er bei deren Umsetzung den allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen unterliegt. Eine Nichtbeachtung kann zu unerwarteten Haftungsrisik...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsbeihilfen / 1.5 Förderung von ausländischen jungen Menschen/"Flüchtlingen"

Der Zugang zu den Instrumenten und Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem SGB III ist für ausländische junge Menschen seit dem 1.8.2019 grundlegend neu geregelt. Kernvoraussetzung ist, dass die Betroffenen eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen, oder dass ihnen eine Erwerbstätigkeit erlaubt werden kann. Die Förderung steht damit grundsätzlich allen ausländischen jungen M...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.7 Vercharterungen und Vermietungen

Rz. 79 Steuerbefreite Vercharterungen kommen in der Schifffahrtspraxis in verschiedenen Formen vor. Es fallen darunter in erster Linie die Leistungen aus Raumfrachtverträgen (sog. Frachtcharter) i. S. d. § 556 Nr. 1 HGB.[1] Bezieht sich ein solcher Vertrag auf ein Schiff im Ganzen, so spricht man von Vollcharter. Bei Teilcharter und Raumcharter bezieht sich der Frachtvertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1 Versicherung von bisher Familienversicherten nach Tod des Arbeitnehmers

Mit dem Tod des Versicherten endet auch seine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Für die bisher familienversicherten Angehörigen[1] wird – nachrangig gegenüber einem anderweitigen Versicherungsschutz – eine obligatorische Anschlussversicherung in Form einer freiwilligen Versicherung begründet. Durch eine möglichst rasche Antragstellung auf Hi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.1 Prüfung der Geschäftsführerbezüge

Die Angemessenheit der Bezüge von geschäftsführenden Gesellschaftern spielt vor allem bei Betriebsprüfungen eine Rolle. Damit Geschäftsführer sich auf die Auffassung der Finanzverwaltung einstellen können, wird im Folgenden dargestellt, wie sich diese die Prüfung sowie die Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge vorstellt. Ob Geschäftsführerbezüge angemessen sind, beurteilt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Verlängerte Wartefrist (Abs. 3)

Rz. 4 § 24 Abs. 3 KSchG verlängert die 6-monatige Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG um den Ablauf des 3. Tags nach Beendigung einer Reise, wenn die 1. Reise eines Besatzungsmitglieds eines See- oder Binnenschiffes über die 6-monatige Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG hinausgeht. So ist gewährleistet, dass der Arbeitgeber die Wartefrist auch dann voll ausschöpfen kann, wenn der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 4 Zulässige unterschiedliche Behandlungen

Das Gesetz verbietet aber nicht jede unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten, sondern erlaubt ausnahmsweise auch Benachteiligungen wegen eines der an sich verbotenen Unterscheidungsmerkmale. Nach § 5 AGG ist die Förderung von benachteiligten Gruppen, z. B. Menschen mit Behinderungen bei der Einstellung, zulässig, wenn bestehende Nachteile ausgeglichen werden sollen. Es ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.3 Ausschluss von Asylbewerbern

Rz. 193 Ausländer werden nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sind. Daran hat sich nach der Reform des Asylbewerberleistungsrechts im Frühjahr 2015 und der Neufassung des Abs. 1 mit Wirkung zum 29.12.2016 nichts geändert. Der Leistungsausschluss greift für die Dauer der Leistungsberechtigung. Leistungsbere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.1 Nahtlose, zügige und einheitliche Leistungsgewährung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 sind die Rehabilitationsträger gemeinsam dafür verantwortlich, dass die im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Teilhabe nahtlos, zügig sowie nach Gegenstand, Umfang und Ausführung der Leistungen einheitlich "wie aus einer Hand" erbracht werden. Welche Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen im Einzelfall erforderlich sind, ist von den Rehabi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.3 Sicherungsniveau

Rz. 4 Abs. 1 ist als Leitsatz für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu verstehen, zugleich aber auch als Wiedergabe des Auftrags der Verfassung. Es handelt sich um einen Programmsatz. Unmittelbare Leistungsansprüche können aus dieser Vorschrift daher nicht abgeleitet werden. Das trifft auch schon auf die Garantie der Menschenwürde im Grundgesetz zu. Das bedeutet aber nic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 3.3 Dauer der Vergütungsfortzahlung

Rz. 18 Der Vergütungsfortzahlungsanspruch aus § 19 Abs. 1 Nr. 2a und b BBiG wird für die Maximaldauer von 6 Wochen gewährt. Anders als § 3 Abs. 3 EFZG sieht das BBiG keine Wartefrist vor, von deren Ablauf die Geltendmachung des Anspruchs abhängen würde. Der Fortzahlungsanspruch kann daher mit dem vereinbarten Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht werden u...mehr