Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.4 Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 5 bis 10)

Rz. 45 Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1. Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Abs. 6 und 7 sowie den mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung aufgrund der Ermächtigung in Abs. 10 festzulegenden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 2.3.2 Leistungsintervall

Die Zeitspanne, nach der erneut eine Badekur gewährt werden kann, beträgt 3 Jahre. Dabei sind auch die von anderen Leistungsträgern gewährten Kurbehandlungen anzurechnen, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Eine Badekur vor Ablauf dieser Wartezeit kann nur gewährt werden, wenn sie aus dringenden medizinischen Gründ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steharbeitsplätze / 2 So werden Beschwerden vermieden

Wo möglich, Grundregeln bei der Einrichtung eines Steharbeitsplatzes beachten: Körperhaltung aufrecht, Oberarme senkrecht nach unten, Zwischen Ober- und Unterarm ein rechter Winkel oder größer, Kopf- und Blickneigung zusammen ca. 30 bis 35°. Das Stehen zu unterbrechen ist die wichtigste Maßnahme gegen diese Beschwerden, da der menschliche Körper auf diese einseitige Belastung nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 1 Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu höchstens 6 Wochen nach den Regeln der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit haben Arbeitnehmer während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (Kur), die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 1.3.2 Leistungsdauer/-intervall

Die Dauer beträgt grundsätzlich 3 Wochen bzw. umfasst die indikationsbezogene Regeldauer. Als Wartefrist für eine Wiederholungsmaßnahme gilt grundsätzlich ein Zeitraum von 4 Jahren, sofern nicht aus medizinischen Gründen eine vorzeitige Leistung dringend erforderlich ist.[1]mehr

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Mieterhöhung bei Geschäftsr... / 5 Änderungskündigung

Bei unbefristeten Geschäftsraummietverhältnissen kann unter Einhaltung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses gekündigt werden. Anschließend wird ein neuer Mietvertrag mit einer höheren Miete vorgeschlagen. Praxis-Tipp Rechtzeitig verhandeln Sie vermeiden unnötige Wartezeit und Rechtsunsicherheit, indem Sie bei dem Wu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

Die Vereinbarung einer Probezeit bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zielt darauf ab, durch größtmögliche Abkürzung der Kündigungsfristen eine möglichst schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeiführen zu können, falls die Erprobung negativ verläuft. Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit um ein ganz normales Arbeitsverh...mehr

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P / 14 Pflichtverteidiger, Honoraranspruch/Vergütungsfragen [Rdn 3691]

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.5.4 Kündigungsschutz während der Probezeit

Nach ersten Planungen der Bundesregierung zur Einführung einer Pflegezeit im Jahr 2006 sollte der Anspruch auf Pflegezeit zunächst entstehen, wenn die/der Betroffene mindestens 6 Monate dem Betrieb angehört. So kann bisher bereits der Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG erst nach einer 6-monatigen Wartezeit geltend gemacht werden. Das PflegeZG sieht eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.3.1 Befristung bis zu 6 Monaten

Nach der bis zum Inkrafttreten des TzBfG allein maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit einer Befristung, bedurfte nur eine über 6 Monate hinausgehende Befristung der besonderen Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund. Denn durch eine unterhalb dieser Dauer liegenden Befristung konnte jedenfalls der allgemeine Kündigungsschutz des Kündigung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 5 Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte

Die Einstellung eines Arbeitnehmers "zur Probe" unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates gemäß § 99 BetrVG. Dies gilt grundsätzlich für alle Gestaltungsvarianten. Allerdings ist zu beachten, dass der Betriebsrat nicht gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG berechtigt ist, seine Zustimmung zu verweigern, weil mit dem Arbeitnehmer (nur) ein befristetes Probearbeitsverhältnis geschloss...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.6 Kein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, Entscheidung nach billigem Ermessen

Nach dem FPfZG in der Fassung vom 6.12.2011 hatten die Beschäftigten – im Gegensatz zu dem seit 1.1.2015 geltenden FPfZG und im Unterschied zum ersten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend[1] – keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit. Vielmehr bedurfte die Familienpflegezeit einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und ...mehr

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H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

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P / 2 Pflichtverteidiger, Auswahl des Verteidigers [Rdn 3429]

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.7 ESRS S1-11 – Soziale Absicherung

Rz. 111 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-11 sollen einen Überblick darüber geben, ob die Arbeitnehmer des Unternehmens gegen Verdienstausfälle aufgrund "schwerwiegender Lebensereignisse" (ESRS S1.AR75) abgesichert sind und, falls nicht, in welchen Ländern dies nicht der Fall ist (ESRS S1.72 f.): Das Unternehmen hat offenzulegen, ob seine Beschäftigten durch öffentliche Progra...mehr

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P / 26 Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Belehrungspflichten [Rdn 3901]

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B / 17 Beschleunigtes Verfahren [Rdn 1130]

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E / 19 Erkennungsdienstliche Behandlung des Beschuldigten [Rdn 2338]

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P / 6 Pflichtverteidiger, Beiordnung nach § 140 Abs. 1 [Rdn 3514]

Rdn 3515 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 65 R. Hamm, Notwe...mehr

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A / 8 Ablehnungsverfahren [Rdn 59]

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2 Besonderer Kündigungsschutz

Besonderer Kündigungsschutz bedeutet: Möchte der Arbeitgeber einen schwerbehinderten Mitarbeiter entlassen, benötigt er hierfür die Zustimmung des Integrationsamts. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB muss sich der Betriebsübernehmer die Kenntnis des Betriebsveräußerers von der Schwerbehinderteneigenschaft eines Arbeitnehmers zurechnen lassen.[1] Der Sonderkündigungss...mehr

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Private Krankenzusatzversic... / 1 Private Krankenzusatzversicherung

GKV-Mitglieder können die Leistungen ihrer Kasse mit einer privaten Zusatzversicherung aufstocken. Auch für privat Versicherte stehen Zusatzpolicen zur Verfügung. Ob sie diese beim eigenen Unternehmen oder einem anderen Anbieter vereinbaren, steht ihnen frei. Vertragsabschluss vor dem 21.12.2012 Die Kriterien für die Annahme des Antrags sowie für den Beitrag sind bei Verträgen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenzusatzversic... / 1.4 Pflegezusatzversicherung

Die Leistungen sowohl der gesetzlichen als auch der privaten Pflegepflichtversicherung sind identisch. Höhere Leistungen durch ein freiwilliges Aufstocken der Beiträge zur Pflichtversicherung zu erhalten, ist weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung möglich. Jedoch stehen entsprechende private Zusatzversicherungen zur Verfügung. Diese können mit ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 3 Berlin

Berliner Bildungszeitgesetz vom 5.7.2021, in Kraft getreten am 1.9.2021[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte sowie arbeitnehmerähnliche Personen haben einen unabdingbaren Mindestanspruch auf Bildungszeit unter Fortzahlung des Entgelts nach dem Berliner Bildungszeitgesetz (Berlin – BiZeitG...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.7 Zusatzrente im Baugewerbe

Grundlage ist der Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) vom 15.5.2001 in der Fassung vom 31.3.2005. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Die Arbeitnehmer haben danach zur Finanzierung ihrer Altersversorgungsleistungen Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil i. H. v. 30,68 EUR für jeden Kalendermon...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenzusatzversic... / Zusammenfassung

Überblick Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können die Leistungen ihrer Krankenkasse mit einer privaten Zusatzversicherung aufstocken. Auch für Privatversicherte stehen Zusatzpolicen zur Verfügung. Ob sie diese beim eigenen Versicherungsunternehmen oder einem anderen Anbieter vereinbaren, steht dem Versicherten frei. Die Kriterien für die Annahme des Antra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 12 Saarland

Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz vom 10.2.2010[1] Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte sowie andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter, deren Arbeitsstätte im Saarland liegt. Zweck Berufliche und politische Weiterbildung in staatlich anerkannten und allen offen stehenden Einrichtungen. Integrati...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 4 Brandenburg

Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz vom 20.12.2023, gültig ab 1.1.2024[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, Angestellte, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen samt der ihnen gleichgestellten Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als beschäftigte Personen anzusehen sind. Zweck Berufliche, kulturelle oder politische Weiterbildung in staatl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 9 Niedersachsen

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.1.1991[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte, andere arbeitnehmerähnliche Personen und in Werkstätten für Beschäftigte mit Behinderungen. Kein Anspruch besteht, wenn dem Arbeitnehmer für die Bildungsveranstaltung nach anderen Gesetzen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 13 Sachsen-Anhalt

Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung vom 4.3.1998[1] Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, Arbeitnehmerähnliche, Arbeitslose, Heimarbeiter sowie Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Sachsen-Anhalt liegt. Zweck Berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Einrichtungen Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder 10 Arbeitstage in 2 Kalenderjah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 8 Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern [1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte. Für Auszubildende gilt der Freistellungsanspruch nur hinsichtlich der Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weiterbildung, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamts notwendig ist. Zweck Politische Bild...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 5 Bremen

Bremisches Bildungszeitgesetz vom 18.12.1974[1] Anspruchsberechtigung Alle Arbeitnehmer, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte, arbeitnehmerähnliche Personen, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in der Freien Hansestadt Bremen haben. Zweck Politische, berufliche und allgemeine Weiterbildung Dauer 10 Arbeitstage innerhalb von 2 aufeinanderfolg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 10 Nordrhein-Westfalen

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 6.11.1984[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte, andere arbeitnehmerähnliche Personen und Auszubildende, jedoch nur zur politischen Weiterbildung. Zweck Berufliche und politische Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen, die jedermann, mindestens aber allen Arbeitnehmern und arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 14 Schleswig-Holstein

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein vom 6.3.2012[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Beamte und Richter Zweck Teilnahme an staatlich anerkannten Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 6 Hamburg

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz vom 21.1.1974[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg haben. Zweck Politische Bildung, berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen sowie zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten Dauer 10 Arbeitstage innerhalb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 7 Hessen

Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub vom 13.12.2022[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte andere arbeitnehmerähnliche Personen sowie Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Zweck Politische Bildung, Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamts und berufliche We...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 3.1.4 Benachteiligungs-, Maßregelungsverbot

Mitarbeiter dürfen nicht benachteiligt oder gemaßregelt werden, weil sie an bestimmten CSR-Aktivitäten teilgenommen oder ihre Teilnahme verweigert haben. Gegen das Benachteiligungsverbot würde ein Arbeitgeber verstoßen, wenn Mitarbeiter, die in einem Kalenderjahr den verfügbaren "Volunteer Leave" nicht beantragt haben, aus diesem Grund von einer Gehaltserhöhung ausgeschlosse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 2 Baden-Württemberg

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in der Fassung vom 4.2.2021, in Kraft ab 1.7.2021[1] Anspruchsberechtigung Beschäftigte in Baden-Württemberg (Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen sowie sonstige arbeitnehmerähnliche Personen (inkl. Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 15 Thüringen

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 15.7.2015, in Kraft seit dem 1.1.2016[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Personen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind. Weitere allgemeine V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 11 Rheinland-Pfalz

Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 30.3.1993[1] Anspruchsberechtigung In Rheinland-Pfalz beschäftigte Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte (nur für die gesellschaftspolitische Bildung), Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter Zweck B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ferienjobber / 1 Rechtliche Grundlagen

Bei der Beschäftigung von Ferienjobbern handelt es sich um befristete Arbeitsverhältnisse. Die Befristung ist ohne Sachgrund bis zur Dauer von 2 Jahren möglich.[1] Das Beschäftigungsverhältnis endet aufgrund der vertraglichen Regelungen zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Hinweis Schriftform und Nachweisgesetz Auch für Ferienjobs gelten die Vorschr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 14.1 Allgemeine Grundsätze

Nach § 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG ist ein Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres, das für einen Beruf ausgebildet wird, sich in einer Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindet, wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes seine Berufsausbildung nicht beginnen oder nicht fortsetzen kann (Wartezeit) oder ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 14.3.1 Überblick

Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein volljähriges Kind, das die besonderen Voraussetzungen (Berufsausbildung, Übergangszeit, Wartezeit oder Freiwilligendienste) erfüllt, nur berücksichtigt, wenn es keine für den Kindergeldanspruch schädliche Erwerbstätigkeit ausübt. Erwerbstätigkeit ist jede auf die Erzielung von Einkünften gerich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 14.4 Anwendung des Monatsprinzips

Wenn die Voraussetzungen von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG (Berufsausbildung, Übergangszeit, Wartezeit oder Freiwilligendienste) und von § 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG (keine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit des Kindes) wenigstens an einem Tag im Kalendermonat vorliegen, besteht für diesen Monat Anspruch auf Kindergeld. Hat das Kind eine erstmalige Berufsausbildung oder e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 14.3.2 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bis zu 20 Stunden

Eine Erwerbstätigkeit des volljährigen Kindes mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von insgesamt nicht mehr als 20 Stunden ist für den Anspruch auf Kindergeld unschädlich. Bei der Feststellung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist grundsätzlich die individuell vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zugrunde zu legen (nichtselbstständige Arbeit). Es sind nur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.2 Bekämpfung von Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1, 2)

Rz. 19 Abs. 1 entspricht inhaltlich weitgehend der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung. Verändert wurde einerseits die Gewichtung der einzelnen Ziele der Arbeitsförderung. Außerdem wurde die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit neu in Abs. 1 aufgenommen. Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur sowie die Einpassung in die Regierungspolitik sind weiterhin wichtige Zi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 23 Vorleis... / 2.1 Vorleistungspflicht nach Abs. 1

Rz. 3 § 22 Abs. 1 bestimmt grundsätzlich den Nachrang der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung durch die Agenturen für Arbeit gegenüber anderen gesetzlich zur Leistung verpflichteten Leistungsträgern und anderen öffentlich-rechtlichen Stellen. § 23 Abs. 1 hebt den Nachrang jedoch für den Fall auf, dass die vorrangig verpflichtete öffentlich-rechtliche Stelle die Leistung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.2 Wartezeit

Die Wartezeit richtet sich nach § 4 BUrlG. Danach ist die erstmalige Geltendmachung des Vollurlaubsanspruchs vom Ablauf der Wartezeit abhängig (zur Besonderheit beim Teilurlaubsanspruch s. obige Darlegungen unter Punkt 4.1). Die Wartezeit verhindert das Entstehen eines Vollurlaubsanspruchs nach § 3 BUrlG in den ersten 6 Monaten – dieser Anspruch wird nicht etwa aufgeschoben,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.12 Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr

Zum Verständnis der "Zwölftelungsregelung" bei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr ist das Verständnis für das Zusammenspiel der gesetzlichen und tariflichen Regelung von großer Bedeutung. Die tarifliche Regelung: Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis während des Urlaubsjahres, so erhält der Beschäftigte für jeden vollen Beschäftigungsmonat des Jahres 1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.1 Entstehung des Anspruchs

Zu unterscheiden ist zwischen dem Entstehen und der Fälligkeit des Urlaubsanspruchs. Nach allgemeinen Grundsätzen entsteht ein Anspruch, wenn die in der Vorschrift genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Er wird fällig, wenn sich die Leistungspflicht des Schuldners aktualisiert, d. h. der Schuldner den Teilanspruch zu erfüllen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbei...mehr