Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Überbelegung im Wohnungseig... / 1 Richtwerte

Die Überbelegung spielt i. d. R. bei vermieteten Eigentumswohnungen eine Rolle. Eine Überbelegung ist immer dann anzunehmen, wenn nicht genügend Wohnfläche für jeden Erwachsenen und jedes Kind vorhanden ist. Gehen von einer Wohnungsüberbelegung erhebliche Belästigungen zum Nachteil einer Eigentümergemeinschaft aus, so kann in erster Linie die Gemeinschaft der Wohnungseigentü...mehr

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Vertretung in der Eigentüme... / Zusammenfassung

Begriff Die Eigentümerversammlung ist nicht öffentlich und grundsätzlich für Außenstehende nicht zugänglich. Ob und unter welchen Umständen Wohnungseigentümer sich durch andere Personen vertreten lassen können, ergibt sich zunächst aus der Teilungserklärung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung OLG Celle, Beschluss v. 18.12.1957, 4 Wx 42/57: Die Teilnahme an der Eigentüme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8 Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und Teileigentum – Feststellungsverfahren (Abs. 4)

Rz. 23 § 10g Abs. 4 S. 1 EStG dehnt die Begünstigung auf Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind (§ 7 Abs. 5a EStG), Eigentumswohnungen sowie das Teileigentum i. S. v. § 1 Abs. 3 WEG aus. § 10g Abs. 4 S. 2 EStG nimmt auf § 10e Abs. 7 EStG Bezug und stellt hierdurch klar, dass bei mehreren Berechtigten ein Feststellungsverfahren durchzuführen ist.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 6 Verweisungen (Abs. 3)

Rz. 51 Zu Fragen des Verfahrensrechts, der Kürzung der Bemessungsgrundlage durch nachträglich gewährte Zuschüsse (insoweit gilt § 7a Abs. 1 S. 3 EStG), des Begünstigungszeitraums, der Höhe der Absetzungen und des Restwerts (hinsichtlich der Restwert-AfA verweist § 7i Abs. 1 S. 8 EStG auf § 7h Abs. 1 S. 5 EStG) gelten die Ausführungen zu § 7h EStG (§ 7a Abs. 7 S. 2 EStG) entsprech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 6 Ausdehnung auf gleichgestellte Objekte (Abs. 3)

Rz. 63 § 7h Abs. 3 EStG erweitert den Kreis der begünstigten Objekte. Gleichgestellt sind Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind. Begünstigt sind ferner Eigentumswohnungen sowie das Teileigentum i. S. v. § 1 Abs. 3 WEG. Auch eine neu hergestellte Eigentumswohnung fällt dem Grunde nach unter § 7h EStG, solange nicht das gesamte Gebäude neu hergest...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 1.1 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 1 § 7h EStG regelt erhöhte Absetzungen, und zwar mit Wirkung seit dem Vz 2004 grundsätzlich jeweils bis zu 9 % in den ersten 8 Jahren und jeweils bis zu 7 % in den 4 Folgejahren, also insgesamt 100 %. Die Vorschrift begünstigt Herstellungskosten und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Anschaffungskosten für Modernisierungsmaßnahmen i. S. d. § 177 BauGB bei Gebäuden...mehr

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Trittschall (WEMoG) / 1.2 Sachenrechtliche Zuordnung des Bodenbelags

Der Fußbodenbelag gehört nach der maßgeblichen Bestimmung des § 5 Abs. 2 WEG zum Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers. Demgegenüber ist die über der Rohbaudecke liegende Trittschalldämmung dem Gemeinschaftseigentum zuzurechnen.[1] Konsequenz: Ändert nun einer der Wohnungseigentümer den in seinem Sondereigentum verlegten Bodenbelag, macht er von der ihm durch § 1...mehr

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Trittschall (WEMoG) / 2.2 Sondereigentümer

Häufig finden sich in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung Ermächtigungen zugunsten einzelner Sondereigentümer, beispielsweise in der Wohnanlage vorhandene Dachgeschossflächen ausbauen zu dürfen. Wird dann auch ein Bodenbelag verlegt, so hat dies nach den anerkannten Regeln der Baukunst zu erfolgen. Jeder Wohnungseigentümer ist nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG gegenüber...mehr

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Trittschall (WEMoG) / 3.3 Regelungen in der Gemeinschaftsordnung

Grundsätzlich ist bei der Entscheidung, ob durch die Wahl eines bestimmten Fußbodenmaterials ein Nachteil i. S. v. § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG entsteht, auf objektivierbare Maßstäbe abzustellen. Insofern gewinnen zwar mangels anderweitiger Anhaltspunkte insbesondere die Vorschriften der DIN Bedeutung und hier die maßgebliche DIN 4109. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Eigentü...mehr

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Trittschall (WEMoG) / 3.2 Maßstab ist bauliches Niveau

Ob bei Veränderungen des Bodenbelags ein über das in § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG bezeichnete Maß hinausgehender Nachteil vorliegt, ist anhand aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Danach richtet es sich auch, ob bei einer Verschlechterung des Trittschallschutzes die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Anforderungen erfüllt sein müssen oder ob auf die jeweil...mehr

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Anfechtung des Beschlusses nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG

1 Leitsatz Eine gegen den Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG gerichtete Anfechtungsklage hat bereits dann einen Erfolg, wenn nur eine Position der Jahresabrechnung einen ergebnisrelevanten Fehler enthält. Eine Teilanfechtung ist nur in Bezug auf die Anpassung der Vor- und Nachschüsse der laufenden Bewirtschaftungskosten und der Rücklagen möglich. 2 Normenkette §§ 16 Abs. 2 Sa...mehr

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Anfechtung des Beschlusses ... / 1 Leitsatz

Eine gegen den Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG gerichtete Anfechtungsklage hat bereits dann einen Erfolg, wenn nur eine Position der Jahresabrechnung einen ergebnisrelevanten Fehler enthält. Eine Teilanfechtung ist nur in Bezug auf die Anpassung der Vor- und Nachschüsse der laufenden Bewirtschaftungskosten und der Rücklagen möglich.mehr

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Anfechtung des Beschlusses ... / 2 Normenkette

§§ 16 Abs. 2 Satz 2, 28 Abs. 2 Satz 1, 44 Abs. 1 Satz 1 WEGmehr

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Anfechtung des Beschlusses ... / 4 Die Entscheidung

Das LG sieht die Dinge wie der Wohnungseigentümer K! Allerdings seien die Wohnungseigentümer nicht gehindert gewesen, über die Frage der Kostenverteilung erneut zu beschließen. Denn die Beschlusskompetenz nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG bestehe trotz einer bereits in der Vergangenheit getroffenen Entscheidung fort. Die Änderung des Umlageschlüssels entspreche aber keiner ordnung...mehr

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Anfechtung des Beschlusses ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Entscheidung behandelt 2 Fragen. Die eine ist, ob es ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, den Umlageschlüssel für eine Erhaltungsmaßnahme für die Jahresabrechnung zu ändern. Die andere ist, ob ein einziger Mangel sämtliche Nachschüsse zu Fall bringt. Nachträgliche Änderung eines Umlageschlüssels Der Beschluss, einen Umlageschlüssel nachträglich zu ändern,...mehr

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Anfechtung des Beschlusses ... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 15.12.2022, 2-13 S 20/22mehr

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Anfechtung des Beschlusses ... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht gegen den Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vor. Er meint, die Verteilung der Kosten einer Erhaltung der Balkone "nach laufendem Meter" sei fehlerhaft. Im Jahr 2019 sei beschlossen worden, die Kosten abweichend von dem vereinbarten Umlageschlüssel (dieser ordnet an, die Kosten nach laufendem Meter umzulegen) nach der Größe der Miteigentumsanteil...mehr

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Bauliche Veränderung: Schaf... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! K habe keinen Anspruch auf die begehrte Beschlussersetzung. Seinem Antrag stehe der Beschluss entgegen, mit dem die Terrassenerweiterung des Miteigentümers gem. § 20 Abs. 1 WEG legitimiert worden sei. Es könne dahinstehen, ob der Beschluss gegen § 20 Abs. 4 WEG oder dessen Wertungen, die im Rahmen des § 18 Abs. 2 WEG bei der Bestimmung der Grenzen ordnungsmäßiger...mehr

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Sondernutzungsrecht: Heraus... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern vor allem um die vom AG allerdings nicht gestellte Frage, ob der Wohnungseigentümer, dessen Eigentum ein Sondernutzungsrecht zugewiesen ist, trotz § 9a Abs. 2 WEG die Herausgabe der dem Sondernutzungsrecht unterliegenden Fläche verlangen kann. Das Problem besteht darin, dass die Fläche gemeinschaftliches Eigentum ist und daher das Rech...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Klage sei zunächst unzulässig gewesen, da es keine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mehr gegeben habe. Mit der Vereinigung sämtlicher Wohnungseigentumsrechte in der Hand des Z sei die bis dahin bestehende Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 7 Satz 4 a. F. WEG untergegangen. Die WEG-Reform, die zum 1.12.2020 in Kraft getreten sei, habe den U...mehr

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Verstoß gegen öffentliches ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! B verstoße nicht gegen die Vereinbarungen der Wohnungseigentümer. Aus dem Bescheid des Bezirksamts lasse sich ein Verstoß gegen "gesetzliche Vorschriften" i. S. v. § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG nicht herleiten. § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG meine lediglich die Vorschriften des Binnenrechts, also diejenigen gesetzlichen Pflichten, die nach Maßgabe des WEG gegenüber der Gemeinsch...mehr

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Mindestausstattung einer Wo... / 1 Leitsatz

Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) vom 6.7.2021 bedarf es für die Abgeschlossenheit einer Wohnung keiner aus dem Aufteilungsplan ersichtlichen Mindestausstattung i. S. v. § 3 Abs. 3 WEG.mehr

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Mindestausstattung einer Wo... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das KG Berlin nicht so! Zwar genüge der Aufteilungsplan nicht den Anforderungen von § 7 Abs. 4 Satz 1 WEG. Denn es bestehe ein Widerspruch zwischen dem Grundriss und dem Aufteilungsplan. Es sei aber nicht zwingend erforderlich, das Badezimmer zum Sondereigentum zu bestimmen. Zum einen dürfte mit dem nordöstlich abgetrennten kleinen Raum (im Folgenden: Gästetoilette...mehr

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Bauliche Veränderung: Schaf... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 WEG gebühren vorübergehend nur dem Bauherrn die Nutzungen einer baulichen Veränderung, die er bezahlt hat. Im Fall wird fraglich, ob dies auch für die Erweiterung einer Terrasse gilt. Begriff der Nutzung Der Begriff der "Nutzung" meint die neuen Nutzungsmöglichkeiten, die auf baulichen Veränderungen beruhen. Es sind solche Nutzungen, die...mehr

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Gemeinschaftliches Eigentum... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es der Sache nach vor allem um die Frage, ob die Belastung des gemeinschaftlichen Eigentums § 9a Abs. 2 WEG unterfällt. Wäre die Frage zu bejahen, könnte der Verwalter beispielsweise die Eintragung einer Dienstbarkeit namens der Wohnungseigentümer nach § 19 GBO bewilligen. Umfang des § 9a Abs. 2 WEG Das OLG entscheidet sich wie zuvor bereits das OL...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 1 Leitsatz

Waren vor dem 1.12.2020 sämtliche Wohnungseigentumsrechte in einer Hand vereinigt und war die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 7 Satz 4 WEG a. F. untergangen, ist am 1.12.2020 nach § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG eine neue Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entstanden.mehr

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Bauliche Veränderung: Schaf... / 1 Leitsatz

Als Folge von § 21 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 WEG kann nach einem Beschluss gem. § 20 Abs. 1 WEG außerhalb des Grundbuchs faktisch ein gesetzliches Sondernutzungsrecht einzelner bzw. ein Gruppensondernutzungsrecht mehrerer Wohnungseigentümer entstehen.mehr

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Vergemeinschaftung von Mäng... / 5 Hinweis

Problemüberblick B hat mit den späteren Wohnungseigentümern keinen Bauträgervertrag geschlossen. Wird gebrauchtes Wohnungseigentum veräußert (= ein reiner Kaufvertrag), kann man dennoch fragen, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für das gemeinschaftliche Eigentum Rechte aus dem Erwerbsvertrag hat. Der VII. Zivilsenat entschied zum alten Recht, die Wohnungseigentümer k...mehr

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Wirtschaftsplan: Umlageschl... / 2 Normenkette

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Wirtschaftsplan: Umlageschl... / 6 Entscheidung

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

Verwalter K legt mit Schreiben vom 16.12.2019 gegenüber B sein Amt nieder. Es gibt seit dem Jahr 2018 nur noch Z als Eigentümer (diesem gehören seit dieser Zeit sämtliche Wohnungseigentumsrechte). K verklagt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B auf restliche Vergütung. Er meint, B sei im Jahr 2018 nicht untergegangen. Von einem Untergang wäre nur bei Schließung der Wohn...mehr

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Nichtige Vereinbarung: Umde... / 2 Normenkette

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Vergemeinschaftung von Mäng... / 2 Normenkette

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Wirtschaftsplan: Umlageschl... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es einerseits um die Frage, welcher Umlageschlüssel für die voraussichtlichen Kosten für Wärme und Warmwasser im Wirtschaftsplan einzusetzen ist. Andererseits geht es um die Frage, ob einer Anfechtungsklage gegen einen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Berechnungsfehler nur zu einer kleinen Veränderun...mehr

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Vergemeinschaftung von Mäng... / 4 Die Entscheidung

Der V. Zivilsenat bejaht die Frage! Die Wohnungseigentümer seien bislang befugt gewesen, ihre Rechte auf eine ordnungsmäßige Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Bauträger oder Veräußerer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zuzuweisen, wenn diese jeweils in "vollem Umfang" auf Beseitigung der Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum und damit auf das gle...mehr

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Bauträger: Änderungsvollmac... / 2 Normenkette

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Teilungserklärung und Erbba... / 2 Normenkette

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Annexeigentum: Hauptsacheei... / 2 Normenkette

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Annexeigentum: Hauptsacheei... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Sondereigentum könne gem. § 3 Abs. 2 WEG in der seit dem 1.12.2020 geltenden Fassung auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks, wie z. B. Gartenflächen, erstreckt werden, es sei denn, die Wohnung oder die Räume blieben dadurch wirtschaftlich nicht die Hauptsache. Dass Letzteres hier der Fall sei, sei nicht ersichtlich. Die Sichtweise des Grun...mehr

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 2 Normenkette

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Verstoß gegen öffentliches ... / 2 Normenkette

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Sondernutzungsrecht: Heraus... / 2 Normenkette

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Wohnungs- als Sondereigentü... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wendet sich ein Wohnungseigentümer gegen eine Baugenehmigung. Insoweit ist – wie im Privatrecht – zwischen der (drohenden) Störung des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums zu unterscheiden. Gemeinschaftliches Eigentum Droht eine Baumaßnahme, störend auf das gemeinschaftliche Eigentum einzuwirken, muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentü...mehr

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Annexeigentum: Hauptsacheei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Das Sondereigentum kann nach § 3 Abs. 2 WEG auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstreckt werden, es sei denn, die Wohnung oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume bleiben dadurch wirtschaftlich nicht die Hauptsache. Fraglich ist, wann diese Ausnahme vorliegt. Wirtschaftliche Hauptsache Blickt man auf § 1 Abs. 2 ErbbauRG, an den...mehr

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Bauliche Veränderung: Schaf... / 2 Normenkette

§§ 14 Abs. 1, 20 Abs. 1, 21 Abs. 1 Satz 2, 44 Abs. 1 Satz 2 WEGmehr

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Bauträger: Änderungsvollmac... / 1 Leitsatz

Auch dann, wenn einem Bauträger vor dem 1.12.2022 eine Vollmacht erteilt wurde, die ihn ermächtigt, die Teilungserklärung so zu ändern, dass gemeinschaftliches Eigentum in Sondereigentum umgewandelt wird, ist er dennoch nicht berechtigt, Annexeigentum (§ 3 Abs. 2 WEG) zu bestimmen.mehr

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Gemeinschaftliches Eigentum... / 1 Leitsatz

Im Verfahren zur Änderung einer Grunddienstbarkeit müssen die Wohnungseigentümer den Verwalter in der nach § 29 Abs. 1 GBO erforderlichen Form bevollmächtigen. Der Verwalter vertritt nach § 9b Abs. 1 WEG zwar die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nicht aber die Wohnungseigentümer selbst. Für die Eintragung oder Änderung einer Dienstbarkeit ist daher die Mitwirkung aller W...mehr

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Verstoß gegen öffentliches ... / 1 Leitsatz

Aus dem durch das Bauamt verhängten Rückbauverlangen wegen eines Verstoßes der auf dem Ausstiegsbauwerk errichteten "Dachterrasse" gegen die Vorschriften des öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungsrechts, wie er in dem ablehnenden Genehmigungsbescheid begründet worden ist, lässt sich ein Verstoß gegen "gesetzliche Vorschriften" i. S. v. § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG nicht herleite...mehr

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K greift den Beschluss an, mit dem die Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeiräten namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Entlastung erklärt haben. K rügt, die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 2 Satz 2 WEG) sei fehlerhaft.mehr