Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Vorschuss: Beschlussfassung / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen. Das LG – Einzelrichter – ist der Ansicht, dieser Beschluss könne auch gefasst werden, indem die Wohnungseigentümer bloß "den Wirtschaftsplan" beschließen. In diesem Beschluss ve...mehr

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Anspruch auf Vorschuss: Nic... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Wohnungseigentumsanlage, die das aktuelle Gesetz und seine dogmatischen Grundlagen nicht "lebt". Nach dieser Dogmatik steht den Wohnungseigentümern eine rechtsfähige Gemeinschaft gegenüber, in der die Wohnungseigentümer Rechte, aber auch Pflichten haben. Eine dieser Pflichten besteht darin, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für d...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der kleine Fall fragt, was für Beschlüsse nach § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG a. F. gilt: Gelten diese weiter oder sind sie am 1.12.2020 unwirksam geworden? Ferner wird § 9a Abs. 2 WEG betrachtet und abgelehnt, dass ein Schaden der Wohnungseigentümer ein Schaden sei, den die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verfolgen könne. Alte Beschlusskompetenzen Wenn die Wohnung...mehr

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Bauliche Veränderung: Koste... / 3 Das Problem

In einer Versammlung geht es unter dem TOP "Elektromobilität" um die Ermöglichung von Ladestationen. Die Wohnungseigentümer überlegen, die Verwaltung anzuweisen, die Stadtwerke mit der Planung eines gemeinsamen Lastmanagements und der Schaffung einer Ladeinfrastruktur zu beauftragen, um die derzeit maximal möglichen 10 Anschlüsse für Wallboxen zur Herstellung der Elektromobi...mehr

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Störung: Mitstörung des Son... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Lieferfahrzeuge das gemeinschaftliche Eigentum oder das Sondereigentum oder beide Rechte beeinträchtigen. Daneben ist zu beantworten, ob B überhaupt gegen die Bestimmungen der Wohnungseigentümer verstößt: Immerhin hatten die Wohnungseigentümer erlaubt, dass Lieferfahrzeuge die Durchfahrt vorübergehend versperren dürfen. Wo ...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 2 Normenkette

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Versammlung / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! X sei zwar nicht befugt gewesen, zu laden. Die Befugnis des T, einen Verwalter zu bestimmen, sei erloschen gewesen. Im bis zum 30.11.2020 geltenden Recht sei gem. § 26 Abs. 1 Satz 1 WEG a. F. eine einseitige Verwalterbestellung nicht mehr möglich gewesen, nachdem die (werdende) Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entstanden sei. Von da an müssten die Wohnungseig...mehr

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Teilungserklärung: Bestimmt... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Teilungserklärung wie beantragt umgesetzt werden kann. Das Grundbuchamt hat Bedenken, weil der aufteilende Eigentümer zwar für bestimmte Gebäudeteile bestimmt, dass sie im Sondereigentum stehen sollen, er aber zugleich erklärt, was gelten solle, wenn die Gebäudeteile nicht sondereigentumsfähig seien. Inhalt einer Teilungse...mehr

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Schwimmbad und Sauna: Still... / 2 Normenkette

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Teilungserklärung: Bestimmt... / 2 Normenkette

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Teilungserklärung: Bestimmt... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Erklärung genüge dem im Grundbuchrecht geltenden Bestimmtheitsgrundsatz. In der Teilungserklärung werde bestimmt, welche Gebäudeteile zum Sondereigentum gehören sollen. Sodann werde bestimmt, was gelten solle, wenn die genannten Gebäudeteile nicht sondereigentumsfähig sein sollten (dann sollen sie zur Sondernutzung zugewiesen sein). Das zeige, dass die Zuweis...mehr

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Verwaltung: Pflicht zur Aus... / 5 Hinweis

Problemüberblick Eigentlich ist der Fall einfach zu lösen. Selbst wenn eine Auskunft geschuldet war, hätte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer diese erteilen müssen. Im aktuellen Recht ist der Verwalter nur noch Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Dies übersieht das AG. Man kann aber fragen, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Auskunft schuldet. Ausk...mehr

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Bauliche Veränderung: Koste... / 6 Entscheidung

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Falsche Rechtsmittelbelehrung / 1 Leitsatz

Die Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den Ex-Verwalter ist eine WEG-Streitigkeit.mehr

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Vorschuss: Beschlussfassung / 2 Normenkette

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Falsche Rechtsmittelbelehrung / 2 Normenkette

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Ex-Wohnungseigentümer: Aufw... / 3 Das Problem

Es geht um eine Wohnungseigentumsanlage mit 2 Wohnungseigentumsrechten. Ein Verwalter ist nicht bestellt. Die Wohnungseigentümer sind zerstritten. Die Wohnungseigentümer tilgen Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und verlangen wechselseitig die Erstattung der verauslagten Kosten in Höhe des Miteigentumsanteils des anderen. Im Jahr 2019 veräußert B sein W...mehr

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Bauliche Veränderung: Koste... / 2 Normenkette

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Verwalter: Klage auf Abberu... / 2 Normenkette

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Verwalter: Aufwendungs- und... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es einerseits um die Frage, ob eine Verwaltung befugt ist, den Willen der Wohnungseigentümer zu ignorieren. Andererseits und vorrangig geht es um das Problem, ob eine Verwaltung von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Ersatz verlangen kann, wenn sie eigenmächtig gehandelt hat. Dies bejaht der BGH. Bindung an Beschlüsse Fassen die Wohnungseigent...mehr

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Versammlung / 2 Normenkette

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Verwaltung: Pflicht zur Aus... / 2 Normenkette

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Ex-Wohnungseigentümer: Aufw... / 2 Normenkette

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Teileigentum: Nutzung zu Wo... / 2 Normenkette

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Verwalter: Aufwendungs- und... / 2 Normenkette

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Mitarbeiter in Quarantäne: ... / 2 Normenkette

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Störung: Mitstörung des Son... / 2 Normenkette

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Keller wird bewohnt/umgebau... / 2 Normenkette

§§ 9a Abs. 2, 14 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, 48 Abs. 5 WEG; § 1004 Abs. 1 BGBmehr

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Versammlung / 1 Leitsatz

Eine in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Regelung, mit der sich der zunächst zum Verwalter bestellte aufteilende Eigentümer die einseitige Bestimmung eines anderen Verwalters in der Aufteilungsphase vorbehält, ist unter Geltung des WEG in der bis zum 30.11.2020 geltenden Fassung jedenfalls insoweit unwirksam, als der Vorbehalt nach Entstehung der (werdenden) Gemeinschaft ...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 1 Leitsatz

Die Eintragung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch richtet sich nach § 7 Abs. 3 WEG, § 3 Abs. 2 WGV. Danach kann zur näheren Bezeichnung des Inhaltes des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden. Dies bedeutet, dass die Bezugnahme auf die Bewilligung genügt.mehr

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Teileigentum: Nutzung zu Wo... / 5 Hinweis

Problemüberblick B darf nach den Vereinbarungen der Wohnungseigentümer seine Räume weder zu Wohnzwecken selbst gebrauchen noch nutzen, mithin vermieten. Gegen diese Verpflichtung verstößt B, da er die Räume offensichtlich nicht im Sinne des WEG gewerblich benutzt, sondern Mietern tage- oder wochenweise zu Wohnzwecken zur Verfügung stellt. Dadurch verstößt B gegenüber der Geme...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 1 Leitsatz

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 9a Abs. 2 WEG nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter zu verfolgen. Ein Beschluss, der vor dem 1.12.2020 dazu gefasst wurde, ist unwirksam geworden.mehr

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Anspruch auf Vorschuss: Nic... / 1 Leitsatz

Auch in einer verwalterlosen Gemeinschaft mit nur 2 Wohnungseigentümern können Hausgeldansprüche nur auf der Grundlage eines Beschlusses nach § 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 WEG geltend gemacht werden. Dieser Anspruch muss von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchgesetzt werden.mehr

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Anspruch auf Vorschuss: Nic... / 2 Normenkette

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Teileigentum: Nutzung zu Wo... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 WEG sei jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zwar verpflichtet, Vereinbarungen einzuhalten. Nutze ein Eigentümer seine ihm als Teileigentum zugewiesene Einheit zu Wohnzwecken oder umgekehrt eine ihm als Wohnungseigentum zugewiesene Einheit zu anderen Zwecken, könne von ihm daher grundsätzlich Unterlas...mehr

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Verwalter: Klage auf Abberu... / 3 Das Problem

Es geht um eine Mehrhausanlage. Der Verwalter erstellt dort die Jahresabrechnungen nach Häusern. Diese Abrechnungen lässt er nur von den Wohnungseigentümern der jeweiligen Häuser genehmigen (es gilt noch altes Recht, mithin § 28 Abs. 5 WEG a. F., der bestimmte, dass nicht Nachschüsse, sondern die Jahresabrechnung beschlossen wird). Auch in der Versammlung vom 4.12.2018, zu d...mehr

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Störung: Mitstörung des Son... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die direkte Störung betreffe zwar die im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Durchfahrt und nicht den räumlichen Bereich des Sondereigentums des K. Ein Wohnungseigentümer, der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebende Rechte vor dem 1.12.2020 eingeklagt habe, sei aber zu einer Klage befugt, bis dem Gericht eine schriftliche Äußerung des nach § 9b WEG ve...mehr

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Anspruch auf Vorschuss: Nic... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es fehle bereits an einem Verfügungsanspruch. Ohne einen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG fehle es nämlich an einer Verpflichtung, Vorschuss zu zahlen. Unter der Geltung des seit dem 1.12.2020 geltenden Wohnungseigentumsrechts folgten Zahlungsansprüche nur aus Beschlüssen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen oder über die Nachschüsse. ...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 5 Hinweis

Problemüberblick In der Entscheidung geht es um die Frage, ob es die von Wohnungseigentümer K bekämpften Sondernutzungsrechte bereits gab und diese nur aus Gründen der Klarstellung in den Wohnungsgrundbüchern eingetragen wurden, oder ob es die Sondernutzungsrechte noch nicht gab. Eintragung von Sondernutzungsrechten Der Begriff "Sondernutzungsrecht" suggeriert, die ihnen zugrun...mehr

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Falsche Rechtsmittelbelehrung / 4 Die Entscheidung

Der BGH erhält die Rechtsbeschwerde für zulässig, obwohl das LG seine falsche Wiedereinsetzungsentscheidung mittlerweile korrigiert hat. Er hält diese Entscheidung für rechtsfehlerhaft. Das LG sei auf die Anhörungsrüge nicht befugt gewesen, Wiedereinsetzung zu gewähren. Die Voraussetzungen des § 321a ZPO hätten nicht vorgelegen. Die Rechtsbeschwerde sei auch begründet. Die An...mehr

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Ex-Wohnungseigentümer: Aufw... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht der BGH anders! Einem Wohnungseigentümer, der eine Verbindlichkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tilge, stehe nach dem BGB nur gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Aufwendungsersatzanspruch zu. Da der in Vorlage tretende Wohnungseigentümer für die Gemeinschaft tätig werde und sie von ihrer Schuld befreie, ergebe sich ein Erstattungsanspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwimmbad und Sauna: Still... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, das im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Schwimmbad und die im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Sauna stillzulegen. Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer meint, der Stilllegungsbeschluss könne als Grundlagenbeschluss über eine bauliche Veränderung verstanden werden. Der Entscheidung Die Anfecht...mehr

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Ex-Wohnungseigentümer: Aufw... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es erneut um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer, der Verbindlichkeiten getilgt hat, die man der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer jedenfalls formal zuordnen muss (beispielsweise Verträge dürften nicht namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geschlossen worden sein), Aufwendungsersatz nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Falsche Rechtsmittelbelehrung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine falsche Belehrung: Das AG schickt B zum falschen Gericht. Fraglich ist, ob B aus diesem Grund wegen der Überschreitung der Berufungseinlegungsfrist Wiedereinsetzung erlangen kann. Rechtsmittel beim falschen LG: Grundsatz Wird ein Rechtsmittel bei einem allgemeinen LG und nicht bei dem nach § 72 Abs. 2 GVG zuständigen gemeinsamen Berufung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorschuss: Beschlussfassung / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer genehmigen nach dem 1.12.2020 den Wirtschaftsplan für das Jahr 2021. Wohnungseigentümer B ist nicht bereit, die dort für sein Sondereigentum genannten Vorschüsse zu bezahlen. Er meint, die Wohnungseigentümer hätten nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG die Vorschüsse und nicht den Wirtschaftsplan beschließen müssen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erhebt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versammlung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es zum einen um eine Frage des alten Rechts. Sie lautet: Wie lange kann einem Wohnungseigentümer das Recht zustehen, den Verwalter allein zu bestimmen? Zum anderen geht es um die Frage, wer befugt ist, zur Versammlung zu laden und was für formale Beschlussmängel gilt. Verwalterbestellung durch einen Wohnungseigentümer Zum "Altrecht" hält der BGH da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 5 § 4 Nr. 26 UStG hat keine unmittelbare Grundlage im Unionsrecht.[1] Die Regelung beruht inhaltlich vielmehr auf der Protokollerklärung des Rates und der EU-Kommission zu Art. 4 der 6. EG-Richtlinie .[2] Danach soll es den Mitgliedstaaten freistehen, "Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, sowie die Geschäftsführer, Verwalter, Aufsichtsratsmitglieder und Abwick...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 7 Die entsprechende Anwendung des Mietrechts auf derartige Werkdienstwohnungen bedeutet, dass sowohl die Vorschriften über die Beendigung des Mietverhältnisses als auch der soziale Kündigungsschutz gelten. Rz. 8 Ist der Dienst-/Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen worden, so endet das Mietverhältnis über den Wohnraum ebenfalls, ohne dass es einer Kündigung beda...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notar im Wohnungseigentum (... / 4.1.2 Einseitige Teilungserklärung § 8 WEG

Soll ein Grundstück gemäß § 8 WEG in Wohnungseigentum aufgeteilt werden, muss der Notar eine Teilungserklärung des oder der Eigentümer protokollieren und beurkunden. Vor der Beurkundung muss der Notar prüfen, ob die Wohnungen abgeschlossen sind.[1] Hinweis Abgeschlossenheitsbescheinigung Hierzu muss eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde, oder falls von der Landes...mehr