Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG

Rz. 97 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen gehören: 1. das inländische land- und forstwirtschaftliche Vermögen (s. § 33 Abs. 1 und 2 BewG sowie § 121 BewG Rz. 86 ff.); 2. das inländische Grundvermögen (s. § 121 BewG Rz. 106 ff.), wobei es auf die Eintragung im Grundbuch ankommt; 3. das inländische Betriebsvermögen (auch Sonderbetriebsvermögen). Als solches gilt das Vermögen, das ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5 Anwendungsgebiet der Sales Tax

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In den meisten Bundesstaaten unterliegen der Besteuerung nur Vorgänge, die entweder körperliche Objekte betreffen oder Leistungen, die mit den Sinnen wahrgenommen werden können. Lieferungen von Gas oder elektrischem Strom werden i. d. R. als körperliche Gegenstände angesehen und der Besteuerung unterworfen. Insbesondere der Verkauf oder die Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 146 – ET: Die Vorschrift regelt die Entrichtung der KapSt und bestimmt dafür den Steuerschuldner, die Entstehung der KapSt, den KapSt-Abzug und die Haftung des Entrichtungspflichtigen. Neu aufgenommen wurden ergänzende Bestimmungen durch das StÄndG 2015 vom 02.11.2015 (BGBl I 2015, 1834), durch das InvestmentsteuerreformG (InvStRefG) vom 19.07.2016 (BGBl I 2016, ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 Zahlungs-, Überweisungs- und Kontokorrentverkehr

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Um als Umsätze im Zahlungsverkehr i. S. d. Befreiung eingestuft zu werden, müssen Dienstleistungen nach allgemeiner Auffassung ein im Großen und Ganzen eigenständiges Ganzes darstellen, das die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Zahlung erfüllt und damit bewirkt, dass Gelder übertragen sowie rechtliche und finanzielle Änderungen z...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.2 Einheitlichkeit der Leistung

Rz. 107 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist jede Dienstleistung als eigene selbstständige Leistung zu betrachten (vgl. EuGH vom 19.07.2012, C-44/11, Deutsche Bank, Rn. 18; EuGH vom 27.10.2005, C-41/04, Levob, Rn. 20; EuGH vom 25.02.1999, C-349/96, CPP, Rn. 29; BFH vom 14.02.2019, V R 22/17, BStBl II 2019, 350, Rn. 16; Abschn. 3.10. Abs. 2 S. 1 UStAE). Dennoch ist bei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2 Unechte Steuerbefreiungen

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unechten Steuerbefreiungen ist der leistende Unternehmer nicht verpflichtet, die USt in Rechnung zu stellen, jedoch ist er gleichzeitig nicht berechtigt, die Vorsteuer aufgrund der Eingangsrechnungen geltend zu machen. Für folgende Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen, ist keine USt zu zahlen: Umsätze des Postwesens; Gesundheit...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.1 Tätigkeitsausübung

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Unternehmer muss – um gewerblich oder beruflich tätig zu sein – eine Tätigkeit ausüben. Dies setzt voraus, dass Leistungen im wirtschaftlichen Sinne ausgeführt werden. Als Leistungen im wirtschaftlichen Sinn gelten nach Art 9 MwStSystRL alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsvermögen und junges Verwaltungsvermögen

Rz. 90 [Autor/Stand] Nach geltendem ErbStG besteht das begünstigte Vermögen aus land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften, soweit es das (Netto-)Verwaltungsvermögen übersteigt. Auf eine bestimmte Quote des Verwaltungsvermögens kommt es dabei nicht an (abgesehen von dem unschädlichen Verwaltungsvermögen von höchstens 10 %...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnkorrekturen beim Übergang zur Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 335 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Geht der LuF von der Durchschnittssatzbesteuerung zur EÜR über, hat er keine Anfangsbilanz zu erstellen, sondern lediglich für Zwecke einer zutreffenden Übergangsgewinnermittlung eine sog Überleitungsrechnung aufzustellen (BFH v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 514); in dieser können keine Bilanzierungswahlrechte ausgeübt werden (s Rn 319). Rn. 336...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.6 Auslagerung von Verwaltungstätigkeiten

Rz. 170 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der Auslagerung von Finanzdienstleistungen allgemein vgl. Rz. 24 ff. Rz. 171 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beauftragt eine KVG einen Dritten mit der Verwaltung des Investmentvermögens, erbringt dieser eine Leistung gegenüber der KVG, indem er die insoweit der KVG obliegende Pflicht erfüllt. Der Dritte wird ausschließlich aufgrund der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Einnahmen aus KapVerm (§ 13a Abs 3 S 1 Nr 6 EStG)

Rn. 286 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 13a Abs 3 S 1 Nr 6 EStG sind sämtliche im Wj zugeflossene Einnahmen aus KapVerm iSv § 20 EStG zu erfassen, die nach § 20 Abs 8 EStG den Einkünften aus LuF zuzurechnen sind. Hierunter fallen auch alle Erträge aus Genossenschaftsanteilen und Wertpapieren (Aktien), die zu betrieblichen Zwecken angeschafft oder nur aus betrieblichen Grün...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Umsätze von Anteilen an Gesellschaften (§ 4 Nr. 8 Buchst. f UStG)

Rz. 113 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den befreiten Umsätzen mit Gesellschaftsanteilen nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG vgl. auch oben Rz. 84 zur Befreiung von Umsätzen im Geschäft mit Wertpapieren nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG. Rz. 114 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Anteilen an Gesellschaften gehören neben den Anteilen an Kapitalgesellschaften, z. B. GmbH-Anteile, auch die Ant...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Besonderheiten für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten

Rz. 96 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gibt der Wiederverkäufer eine entsprechende (formlose) Erklärung gegenüber dem FA ab – verbindlich für zwei Kj. – kann er gem. § 25a Abs. 2 UStG mit Beginn des Kj., in dem er diese Erklärung abgibt (d. h. bei der ersten Voranmeldung für das betreffende Kj.), die Differenzbesteuerung anwenden, falls er Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Ant...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.5 Kompakt-ABC "Sonstige Leistungen"

Rz. 164 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abgabe werthaltiger Abfälle Hinweis auf Abschn. 3.16. UStAE Anteilsübertragung Vgl. Stichwort "Wertpapierübertragung". Beratervertrag Vgl. Stichwort "Vertragsauflösung". E-Charging Ermöglicht der Betreiber einer "Stromtankstelle" den Fahrern von Elektrofahrzeugen den eigentlichen Ladevorgang in Kombination mit das Laden unterstützenden Dienstleistu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abzug von Schulden und sonstigen Passivposten bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 5 oder § 4 Abs. 1 EStG ermitteln

a) Allgemeines Rz. 606 [Autor/Stand] Insoweit wird zunächst auf die Ausführungen in Rz. 556 ff. verwiesen. Rz. 606.1 [Autor/Stand] Nach § 242 Abs. 1 HGB ist der Kaufmann verpflichtet, in seiner Handelsbilanz nicht nur sein (Aktiv-)Vermögen, sondern auch seine Schulden (vollständig) auszuweisen. Entsprechendes gilt auch für die Steuerbilanz. Gewerbetreibende, die aufgrund geset...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.8 Sonstige Einzelfälle (Fall-ABC)

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abfälle, werthaltige Beauftragt ein Abfallerzeuger oder -besitzer einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Entsorgung seines Abfalls, erbringt der Dritte mit der Übernahme und Erfüllung der Entsorgungspflicht eine sonstige Leistung, sofern der Entsorgung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt; hiervon ist insbesondere auszugehen, w...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Backes, Tauschähnlicher Umsatz bei der Entsorgung werthaltiger Abfälle – ein Problem für die Mülltonne?, MwStR 2017, 222. Beiser, Leasing in der Umsatzsteuer, UVR 2007, 182. Bonertz, Sicherungsübereignung und Verwertung durch Insolvenzverwalter, Sicherungsnehmer oder Sicherungsgeber aus umsatzsteuerlicher Sicht, UR 2007, 241. Bosche, Umsatzsteuerlicher Lieferort bei Warentra...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Börsennotierte Wertpapiere und Schuldbuchforderungen (§ 11 Abs. 1 BewG)

Rz. 80 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wertpapiere und Schuldbuchforderungen, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs angesetzt. Entsprechend sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 BewG die Wertpapiere zu bewerten, die in den Freiverkehr einbezogen sind. Rz. 81 Wertpapier ist eine U...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Wirtschaftliche Einheit (§ 2 BewG)

Rz. 13 Gegenstand der Bewertung ist die wirtschaftliche Einheit. Daraus folgt zum einen, dass jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist[1], zum anderen, dass ihr Wert im Ganzen festzustellen ist.[2] Eine wirtschaftliche Einheit kann entweder aus einem einzelnen Wirtschaftsgut bestehen, das im Wirtschaftsleben ein Eigendasein führt, oder aus der Verbindung mehrere...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.5 Umfang der wirtschaftlichen Einheit (§ 31 Abs. 2 BewG)

Rz. 630 Nach § 31 Abs. 2 S. 1 BewG sind bei der Bewertung von ausländischem Grundbesitz Bestandteile und Zubehör zu berücksichtigen. Dies entspricht grundsätzlich den für die Bewertung inländischen Grundvermögens geltenden Grundsätzen.[1] Anders als bei inländischem Grundbesitz[2] werden Betriebsvorrichtungen nicht aus dem Zubehör ausgeschlossen. Sie sind deshalb bei der Bew...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Bewertungsziel und Bewertungsverfahren

Rz. 2 Nach dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006 [1] muss die Bewertung des anfallenden Vermögens bei der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage wegen der dem geltenden Erbschaftsteuerrecht zugrunde liegenden Belastungsentscheidung des Gesetzgebers, den durch Erbfall oder Schenkung anfallenden Vermögenszuwachs zu besteuern, einheitlich am gemeinen Wert als ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Überblick

Rz. 10 Nach § 12 Abs. 1 ErbStG richtet sich die Bewertung, soweit nicht in den Vorschriften der Abs. 2–7 etwas anderes bestimmt ist, nach den Vorschriften des 1. Teils des BewG (Allgemeine Bewertungsvorschriften). Diese Vorschriften regeln nicht nur die Bewertung des angefallenen Vermögens und der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten, sondern auch die Feststellung des Umf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2.3 Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Wirtschaftsgüter

Rz. 427 § 158 Abs. 4 BewG grenzt den Umfang der wirtschaftlichen Einheit zum Betriebsvermögen und zum sonstigen Vermögen hin ab. Die Abgrenzung ist im Hinblick auf das anzuwendende Bewertungsverfahren und unter Berücksichtigung der traditionellen Verkehrsanschauung für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen geboten. Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehö...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.2 Einzelbewertung betriebsneutraler Wirtschaftsgüter

Rz. 329 § 200 Abs. 2 BewG durchbricht das Prinzip der Gesamtbewertung des Unternehmens für nicht betriebsnotwendiges bzw. neutrales Vermögen. Können Wirtschaftsgüter und mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden aus dem Unternehmen herausgelöst werden, ohne die eigentliche Unternehmenstätigkeit zu beeinträchtigen, werden diese Wirtschaftsgüter als nicht b...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.4 Mindestwert (§ 164 BewG)

Rz. 452 Da kleine und mittlere Betriebe im Durchschnitt nur einen geringen oder gar negativen Reinertrag erwirtschaften, aber dennoch regelmäßig werthaltig sind, stellt der nach § 163 BewG ermittelte Fortführungswert bei ihnen keine plausible und sachlich zu rechtfertigende Bewertungsgrundlage dar.[1] § 165 Abs. 2 BewG schreibt daher für steuerliche Zwecke den Ansatz eines M...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5 "Ableitung" aus stichtagsnahen Verkäufen

Rz. 282 Aus dem Wort "ableiten" ergibt sich, dass der sich aus den Verkäufen ergebende gemeine Wert nicht mit dem oder den tatsächlich vereinbarten Preis(en) übereinstimmen muss. Dies versteht sich von selbst, wenn in dem maßgebenden Zeitraum mehrere Verkäufe stattgefunden haben und dabei unterschiedliche Preise vereinbart wurden. In diesem Fall dürfte dem stichtagsnächsten V...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.2 Stichtag

Rz. 301a Bei der Ermittlung des Substanzwerts ist das Vermögen der Kapitalgesellschaft bzw. das Betriebsvermögen zum Bewertungsstichtag[1] zugrunde zu legen.[2] Für den Fall, dass die Steuer zu einem Zeitpunkt entsteht, der nicht mit dem Abschlussstichtag der Gesellschaft bzw. des Betriebs übereinstimmt, und die Gesellschaft bzw. der Betrieb keinen Zwischenabschluss erstellt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8 Investmentzertifikate (§ 11 Abs. 4 BewG)

Rz. 97 Anteile oder Aktien, die Rechte an einem Investmentvermögen i. S.d. Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) verbriefen, sind nach § 11 Abs. 4 BewG mit dem Rücknahmepreis anzusetzen. Unter einem Investmentvermögen ist nach § 1 Abs. 1 S. 1 KAGB jeder Organismus für gemeinsame Anlagen zu verstehen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegt...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.3 Berliner Testament und der mehrfache Erwerb desselben Vermögens

Haben die Ehegatten schon ein höheres Lebensalter erreicht und wurde von diesen ein Berliner Testament errichtet, dann kann sich die Vorschrift des § 27 ErbStG entlastend auswirken. Nach § 27 ErbStG wird für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren eine Steuerermäßigung gewährt. Bei einem höheren Lebensalter kann statistisch davon a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.7 Rücklagenbildung nach Abs. 10 S. 5 bis 9

Rz. 161 Statt der sofortigen Übertragung kann auch für den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen eine Rücklage "nach Maßgabe des Abs. 10 S. 1" gebildet werden (§ 6b Abs. 10 S. 5 EStG). In die Rücklage kann danach der erzielte Veräußerungsgewinn von höchstens 500.000 EUR eingestellt werden, und zwar einschließlich des nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a) und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2.5 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 55 Der Begriff der "Anteile an Kapitalgesellschaften" i. S. d. § 6b Abs. 10 EStG stimmt im Wesentlichen überein mit der in § 17 Abs. 1 S. 3 EStG enthaltenen Aufzählung.[1] Der Begriff der Kapitalgesellschaft ist in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG definiert. Danach kommen Aktien, Anteile an einer GmbH, Kuxe, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf solche Be...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.2.4 Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen

Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen gehören gem. 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG dann zum schädlichen Verwaltungsvermögen, wenn sie nicht dem Hauptzweck des Gewerbebetriebs, eines Kreditinstitutes oder eines Finanzdienstleistungsinstitutes zuzurechnen sind.[1] Wertpapiere und vergleichbare Forderungen können sein: Pfandbriefe, Schuldbuchforderungen, Geldmarktfonds und Festgel...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 5 Weitergabe von begünstigtem Vermögen

Wie bisher schon gibt es auch die Regelung zur Weitergabe von begünstigtem Vermögen zu beachten. Diese hat sich inhaltlich nicht verändert und ist nun in § 13a Abs. 5 ErbStG enthalten. Nach dieser Regelung kann ein Erwerber den Verschonungsabschlag gem. § 13a Abs. 1 ErbStG und den Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.3.4 Weitere Voraussetzungen

a) Höhe des Verwaltungsvermögens Voraussetzung für die Gewährung der 100 %igen Steuerbefreiung ist aber, dass das begünstigungsfähige Vermögen nach § 13b Abs. 1 ErbStG nicht zu mehr als 20 % aus Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 3 und 4 ErbStG besteht. Dabei bestimmt sich nach § 13a Abs. 10 Satz 3 ErbStG der Anteil des Verwaltungsvermögens am gemeinen Wert des Betriebs nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.2 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Der Begriff des beweglichen Wirtschaftsguts schränkt die Begünstigung auf körperliche Wirtschaftsgüter ein. Für unbewegliche Wirtschaftsgüter (Gebäudeteile) sowie immaterielle Wirtschaftsgüter, Forderungen, Wertpapiere und Beteiligungen ist die Sofortabschreibung nicht anwendbar. Dasselbe gilt für Gegenstände, die Teile eines anderen Wirtschaftsguts sind oder werden. Diesen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.6 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 21 Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Zinsschranke sind begrenzt. Abgesehen von den im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen von der Zinsschranke[1] kommen folgende Möglichkeiten in Betracht[2]: Verzinsung, die sich der Höhe nach an dem EBITDA orientiert, um die 30-%-Grenze einzuhalten (Rz. 40); allerdings ist es unwahrscheinlich, dass Darlehensgeber einer sol...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genussrechte in der Rechnun... / 2.4 Verbriefung von Genussrechten

Rz. 9 Genussrechte werden vielfach in beurkundeter Form – als sog. Genussscheine – verwendet.[1] Genussscheine stellen Genussrechte dar, die in einer Urkunde (einem Wertpapier) verbrieft sind.[2] Der Bundesgerichtshof versteht unter einem Genussschein ein börsengängiges Wertpapier, das bestimmte geldwerte Ansprüche beinhaltet und gleichzeitig nicht gesellschaftsrechtlich gep...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 3.3 Handelsrechtliche Behandlung von Genussrechten beim Genussrechtsinhaber gemäß der Stellungnahme HFA 1/1994

Rz. 61 Die Bereitstellung des Genussrechtskapitals durch den Genussrechtsinhaber führt in seiner Handelsbilanz unabhängig von der Form der Kapitalüberlassung zur Aktivierung eines eigenständigen Vermögensgegenstands "Genussrecht".[1] Als Inhaber- oder Orderpapiere ausgestaltete Genussrechte sind bei Dauerhalteabsicht gemäß § 247 Abs. 2 HGB bei einer Zugrundelegung des Bilanz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kautionen / Zusammenfassung

Begriff Kautionen sind Sicherheitsleistungen, insbesondere im Hinblick auf die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen aus einem Mietvertrag. Kautionen werden meist durch die Hinterlegung von Bargeld oder Sachen (häufig Wertpapiere) oder in Form einer Bürgschaft geleistet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Geleistete langfristige Kautionen werden als sonstige Ausleihun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere

Zusammenfassung Begriff Unter dem Begriff Wertpapiere sind allgemein Urkunden über Vermögensrechte zu verstehen. Mithilfe der Urkunde kann der Inhaber das Vermögensrecht gegenüber dem Schuldner geltend machen. Urkunden in Papierform gibt es heutzutage i. d. R. nur noch, wenn historisch gewachsene Rechtsgrundlagen bestehen, die eine Verbriefung verlangen. Immer häufiger werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere / 2 Bilanzierung von Wertpapieren

2.1 Zuordnung zum Betriebsvermögen Wertpapiere sind immer dann dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen, wenn sie die betriebliche Betätigung des Unternehmers entscheidend fördern, oder wenn sie dazu dienen, den Absatz von Produkten zu gewährleisten. Bei Wertpapieren handelt es sich jedoch i. d. R. um neutrales Vermögen. Dies gilt vor allem für festverzinsliche Wertpapier...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere / 3 Bewertung von Wertpapieren

3.1 Ermittlung der Anschaffungskosten Wertpapiere sind mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten. Hierzu gehören das Entgelt für den Erwerb der Wertpapiere und die Anschaffungsnebenkosten, z. B.: Bankspesen, Maklergebühren, Vermittlungsprovisionen. Stückzinsen, die bei festverzinslichen Wertpapieren in Rechnung gestellt werden, gehören nicht zu den Anschaffungskosten, da es sich h...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 10 GKV, 9 UKV)

Rz. 149 Dem Grunde nach fallen hierunter Erträge aus Kapitalanlagen, die unter den "Finanzanlagen" (Position A. III) auszuweisen sind, die jedoch nicht aus "Anteilen an verbundenen Unternehmen", nicht aus "Beteiligungen" (dann Position Nr. 9 GKV/Nr. 8 UKV) stammen und nicht als Erträge aus Gewinn- und Teilgewinnabführungsverträgen (separater Ausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.4 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (Pos. 12 GKV, 11 UKV)

Rz. 161 Dem Grunde nach werden hier handelsrechtliche Abschreibungen i. S. d. §§ 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB erfasst, sofern sie auf Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, Ausleihungen) gemäß Aktivpositionen A. III. 1–6 einschließlich sonstiger Finanzanlagen, ausgenommen der Vermögensgegenstände nach § 246 Abs. 2 Satz ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere / 4 Steuerlicher Umgang mit Wertpapieren

Erträge aus Wertpapieren gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn sich die Wertpapiere im Privatvermögen befinden.[1] Befinden sich die Wertpapiere im Betriebsvermögen, sind die Erträge den betrieblichen Einkünften zuzuordnen. Das gilt auch für die Erträge aus der Veräußerung der Wertpapiere.[2] Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, wie die Besteuerung voll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere / 2.1 Zuordnung zum Betriebsvermögen

Wertpapiere sind immer dann dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen, wenn sie die betriebliche Betätigung des Unternehmers entscheidend fördern, oder wenn sie dazu dienen, den Absatz von Produkten zu gewährleisten. Bei Wertpapieren handelt es sich jedoch i. d. R. um neutrales Vermögen. Dies gilt vor allem für festverzinsliche Wertpapiere. In aller Regel werden Wertpapier...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere / 2.2 Bilanzielle Zuordnung im Anlage- oder Umlaufvermögen

Wertpapiere sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen, wenn sie kurzfristig zum Betrieb gehören und eine zeitnahe Veräußerung oder die Realisierung von kurzfristigen Wertsteigerungen im Vordergrund steht. Wertpapiere, die dem Anlagevermögen zuzuordnen sind, dienen im Gegensatz dazu einer langfristigen Kapitalanlage. Diese kann bspw. bei Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere / 1.1 Unterscheidung nach wirtschaftlicher Funktion oder verbrieftem Recht

Wertpapiere können nach unterschiedlichen Gesichtspunkten kategorisiert werden. Man unterscheidet im Hinblick auf die wirtschaftliche Funktion zwischen Wertpapieren des Geldverkehrs (Wechsel, Scheck, Sparbuch), des Warenverkehrs (Ladeschein, Lieferschein) und des Kapitalverkehrs (Inhaberschuldverschreibung, Aktie, Investmentzertifikate; den sog. Effekten). Ferner können Wertpapi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere / 3.1 Ermittlung der Anschaffungskosten

Wertpapiere sind mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten. Hierzu gehören das Entgelt für den Erwerb der Wertpapiere und die Anschaffungsnebenkosten, z. B.: Bankspesen, Maklergebühren, Vermittlungsprovisionen. Stückzinsen, die bei festverzinslichen Wertpapieren in Rechnung gestellt werden, gehören nicht zu den Anschaffungskosten, da es sich hierbei um einen erworbenen Zinsanspru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere / 1.2.3 Rektapapiere oder Namenspapiere – Rechte können übertragen werden

Rektapapiere (Namenspapiere) sind Wertpapiere, deren Rechte durch Einigung, Zession und Übergabe der Urkunde übertragen werden können. Berechtigter ist ausschließlich der darauf Genannte. Beispiele sind: Sparbuch, Versicherungsschein, Hypothekenbrief, Grundschuld- und Rentenschuldbrief. Werden diese Wertpapiere mit einer Blankozession versehen, handelt es sich um technische Inhab...mehr