Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Ausländischer Grundbesitz, Abs. 7

Rz. 65 § 12 Abs. 7 ErbStG bestimmt für ausländischen Grundbesitz und ausländisches Betriebsvermögen, dass dessen Wert nach § 31 BewG zu ermitteln ist. Ausländischer Grundbesitz (und ausländisches Betriebsvermögen) kann mangels Zuständigkeit der deutschen Finanzverwaltung im ausländischen Belegenheitsstaat nicht Gegenstand gesonderter Feststellungen sein. Aus diesem Grunde mus...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundsätzliches

Rz. 185 Gem. § 13b Abs. 2 ErbStG kommt die Anwendung der Verschonungsregeln für Produktivvermögen nur in Bezug auf das begünstigte Vermögen in Betracht. Um dieses zu bestimmen, muss der (Netto-)Wert des Verwaltungsvermögens ermittelt werden. Den ersten Schritt hierzu stellt die Identifikation der zum Verwaltungsvermögen zählenden Vermögensgegenstände dar, den zweiten deren B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Das sog. Bankgeheimnis im Steuer- und Steuerstrafverfahren

a) Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses (§ 30a AO a.F.) Rz. 604 [Autor/Stand] Spiegelbildlich zum Gehalt der bei Kreditinstituten vorhandenen Informationen bestand jedenfalls in früheren Zeiten die Erwartungshaltung der Bankkunden, dass besonders vertraulich mit den Daten, die sie bei der Inanspruchnahme der Dienste der Kreditinstitute und Nutzung der angebotenen Fin...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehörenmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Entnahmebegriff und Bewertung

Rz. 286 Die Begriffe Entnahme, Einlage, Gewinn und Verlust sind nach den Grundsätzen des Ertragsteuerrechts zu beurteilen.[681] Gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 EStG sind Entnahmen alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Jahre...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Rechtsfolge, Abs. 1

Rz. 12 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG handelt es sich bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung i.S.v. § 1371 Abs. 1 BGB nicht um einen Erwerb gem. § 3 ErbStG. Damit wird der Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner in dieser Höhe steuerfrei gestellt. Die fiktive Ausgleichsforderung ist folglich einem Freibetrag vergleichbar, d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Abs. 1)

Rz. 6 Der Kreis der nach § 33 Abs. 1 ErbStG anzeigepflichtigen Personen ist entsprechend der am Markt vorzufindenden Gestaltungen vielfältig und setzt stets die geschäftsmäßige Befassung der Personen mit der Vermögensbetreuung voraus. Personen, die aus familiärer oder freundschaftlicher Verbundenheit das Vermögen oder Vermögensteile des Erblassers in Verwahrung genommen habe...mehr

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Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.2.1 Anlagevermögen

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nur möglich, wenn der Vermögensgegenstand des Anlagevermögens voraussichtlich dauerhaft im Wert gemindert ist (dies würde nach IAS 36 der vorgeschaltete Indikatortest abfangen). Bei Finanzanlagevermögen besteht diesbezüglich ein Wahlrecht. Die Dauerhaftigkeit der Wertminderung wird im HGB nicht konkretisiert. In den Grundsätzen ordnungsmäß...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 10. Wirtschaftliches Eigentum

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Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen

Vorsteuerbeträge für steuerfreie Umsätze sind nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG grds. vom Abzug ausgeschlossen. Der Ausschluss erstreckt sich jedoch nicht auf die Vorsteuerbeträge, die den in § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a und b UStG bezeichneten steuerfreien Umsätzen (z. B. im Exportbereich) zuzurechnen sind. Dennoch führen viele steuerfreie Umsätze zum Vorsteuerausschluss. Praxis-B...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 7. Weitere wichtige Entscheidungen

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Teilwertabschreibung / 7 Festverzinsliche Wertpapiere

Auf festverzinsliche Wertpapiere im Anlage- und Umlaufvermögen, die eine Forderung in Höhe des Nennwerts/Nominalbetrags (Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit) verbriefen, ist eine Teilwertabschreibung auf den Kurswert unter diesen Nennwert in der Steuerbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 2 EStG regelmäßig nicht zulässig. [1] Eine Teilwertabschreibung ist nur auf 100 % des Nennwert...mehr

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Teilwertabschreibung / 6 Börsennotierte Aktien des Anlage- und Umlaufvermögens

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ist bei an der Börse gehandelten Aktien typisierend bereits dann auszugehen, wenn der Kurs am Bilanzstichtag unter den Kurs im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und die Kursdifferenz eine Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet.[1] Hinweis Börsenkurs in auslä...mehr

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Teilwertabschreibung / 9.2 Wertaufholung bis maximal zur Bewertungsobergrenze

Sowohl für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als auch des nicht abnutzbaren Anlagevermögens und Umlaufvermögens ist, sofern sie bereits am Schluss des letzten Wirtschaftsjahrs zum Betriebsvermögen gehört haben, eine Zuschreibung auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. auf an deren Stelle tretenden Wert vorzunehmen, wenn der Steu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Stripped Bonds

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Stripped Bonds bzw Bond-Stripping bedeutet das Trennen von Stammrecht (Mantel) und Zinsscheinen (Kupons). Zinsscheine und Mandel werden danach getrennt gehandelt und notiert. Wirtschaftlich entstehen durch das Trennen Nullkupon-Anleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten. Rn. 2 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Für den Fall, dass Zinsscheine bzw Zinsfo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Disagio-Anleihe

Disagio-Anleihen bzw deep-discount-bonds sind niedrigverzinsliche Wertpapiere, die mit einem Abschlag auf den Nennwert emittiert werden. Der Abschlag dient der Feineinstellung des Zinses (Emissionsdisagio) bzw dem Ausgleich der Differenz zwischen dem üblichen und dem tatsächlich gewährten niedrigen Zins (Emissionsdiskont). Der Gewinn aus der Veräußerung bzw Einlösung ist nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abzinsungspapier

Abzinsungspapiere sind Wertpapiere, die unter ihrem Nennwert ausgegeben und zum Nennwert eingelöst werden. Die Differenz zwischen dem Ausgabekurs und dem Rückzahlungskurs stellt die Verzinsung der Wertpapiere dar. Es erfolgt keine laufende Verzinsung. Beispiele: s "Bundeswertpapier", Arten Finanzierungsschätze und U-Schätze s "Disagio-Anleihe" s "Sparbrief", abgezinst s "Nullkup...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Rente

Renten ist ein Sammelbegriff für alle Arten festverzinslicher Wertpapiere. Die regelmäßig gezahlten, stets gleichbleibenden Zinserträge sind mit einer Rentenzahlung vergleichbar. S "Anleihe", festverzinslich.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Namensschuldverschreibung

Wertpapiere, die auf den Berechtigten lauten (Gegensatz: s "Inhaberschuldverschreibung"). Bei einem Weiterverkauf ist Umschreibung auf den Namen des neuen Besitzers erforderlich. Auch s "Anleihe".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wertrechtsanleihe

Der Bund sowie einige Länder begeben ihre Emissionen als Wertrechtsanleihen. Dabei wird im Schuldbuch des Bundes oder des jeweiligen Landes als treuhänderischer Gläubiger eine Wertpapiersammelbank (Kassenverein) eingetragen. Die Wertrechte werden behandelt wie durch Wertpapiere verbriefte Rechte; die Schuldbücher genießen wie die Grundbücher Vertrauen. Auch s "Schuldbuchford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Sparbrief

Sparbriefe sind nicht börsenfähige Wertpapiere (Namenspapiere), die von Kreditinstituten in unterschiedlicher Ausstattung ausgegeben werden. Dabei werden – unterschieden nach Verzinsung – folgende Arten unterschieden: laufend verzinste Sparbriefe: s "Anleihe" und festverzinslich, abgezinste Sparbriefe: s "Abzinsungspapier", aufgezinste Sparbriefe: s "Aufzinsungspapier".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Caps

Ein Cap stellt eine Kappungsobergrenze (Höchstzins). Sie werden auch bezeichnet als s "Zinsausgleichszertifikat". Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Verkäufer des Caps und Käufer (Schuldner), um den Zinssatz einer variablen Verbindlichkeit des Schuldners für einen bestimmten Zeitraum nach oben zu begrenzen. Steigt der Referenzzins (Basis-Satz) über die vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Aufzinsungspapier

Wertpapiere, die zum Nennwert ausgegeben und am Ende der Laufzeit zu einem höheren Betrag eingelöst werden. Die Zinserträge werden dem Nominalbetrag hinzugerechnet und am Ende der Laufzeit zusammen mit dem Kapital zurück- bzw ausgezahlt. Beispiele: s "Bundeswertpapier"; s "Nullkupon-Anleihe". Der Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung ist nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG zu ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Euro-BOBL-Futures

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Euro-BOBL-Future ist ein standardisierter Terminkontrakt, auf mittelfristige Bundesanleihen (von der Bundesrepublik Deutschland emittierte festverzinsliche Wertpapiere). Dem liegt ein fiktives Papier mit einer Nominalverzinsung von 6 % und einer Laufzeit von 4,5 bis 5,5 Jahren zugrunde "BOBL" steht hierbei für "Bundesobligation". Rn. 2 Sta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Condor-Anleihe

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Condor-Anleihen sind festverzinsliche Anleihen, deren Rückzahlungsbetrag an einen Index gekoppelt ist. Liegt der Index am Tag der Fälligkeit innerhalb einer in den Anleihebedingungen festgelegten Schwankungsbreite, erhält der Inhaber der Anleihe sein Kapital zu 100 % zurück; unterschreitet der Index die Untergrenze oder überschreitet er die O...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schuldbuchforderung

Eine Schuldbuchforderung ist eine nicht in einer Urkunde verbriefte Forderung aus einem von der Bundesrepublik Deutschland gewährten Darlehen, die im Bundesschuldbuch (s § 20 Rn 1299 [Möllenbeck]) eingetragen wird. Die Forderungen werden als Wertrechte (s "Wertrechtsanleihe") in das Bundesschuldbuch eingetragen. Der Emittent spart somit insbesondere die Kosten für den Druck d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Überblick

Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: (1) Gesamtdarstellungen: Benz/Blumenberg/Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016, München 2017; Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016: Ein rechtssystematischer Überblick, ZEV 2016, 541; Dorn/Könekamp, Reduktion der Schenkungsteuer bei der Unternehmensnachfolge, NWB 2021, 12; Erkis, Die Erbschaftsteuerreform 2016 – ein Rü...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2022... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Begriff des Sachbezugs

Rz. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Sammelbegriff Sachbezüge umfasst die unentgeltliche oder teilentgeltliche (verbilligte) Überlassung von Wirtschaftsgütern zu Eigentum (zB > Grundstück, > Aktien oder sonstige Wertpapiere, > Kleidung, > Mahlzeiten, > Getränke einschließlich Deputate [> Rz 7] und andere Waren wie > Zigaretten oder Treibstoff und Energie). Auch die Überlassu...mehr

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Bilanzgliederung / 4.2.1 Große und mittelgroße Gesellschaften

Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften und die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften haben in ihren Bilanzen mindestens die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten gesondert und in der dort vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.[1] Aktivseite (§ 266 Abs. 2 HGB)mehr

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Bilanzgliederung / 3.7 Umlaufvermögen

Beim Umlaufvermögen sind zu unterscheiden: Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, fertige Erzeugnisse, unfertige Erzeugnisse Waren, Forderungen Wertpapiere und liquide Mittel. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unterscheiden sich folgendermaßen: Rohstoffe und Hilfsstoffe gehen als Bestandteile in das Erzeugnis ein, und zwar die Rohstoffe als Hauptbestandteil und die Hilfsstoffe als ...mehr

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Bilanzgliederung / 3.10 Mindestgliederungsschema

Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich für die Bilanz folgendes Mindestgliederungsschema:mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Verzögerte Verfügbarkeit des Vermögensgegenstands

Rz. 32 Konfliktstoff bietet das Stichtagsprinzip besonders dann, wenn nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung infolge verzögerter tatsächlicher Verfügbarkeit des Vermögensgegenstands ein Wertverlust eingetreten ist. Rz. 33 Zu Einschränkungen der tatsächlichen Verfügbarkeit kann es in erster Linie bei Erwerben von Todes wegen kommen.[1] Fällt z. B. die Erbschaft nach Ausschlag...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Inlandsvermögen (§ 121 BewG)

Rz. 92 Das Inlandsvermögen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG setzt sich ausschließlich aus den in § 121 BewG abschließend aufgezählten Vermögenswerten zusammen[1], jede der in den Nrn. 1–9 genannten Gruppen von Wirtschaftsgütern beinhaltet einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für die inländische Besteuerung. Liegt eine der Nrn. – aus welchem Grund auch immer – nicht vor, so k...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Enger Auslandsvermögensbegriff (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 111 War der Erblasser zur Zeit seines Todes bzw. der Schenker bei Ausführung der Schenkung Inländer, so gehören gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG alle Vermögensgegenstände der in § 121 BewG genannten Art, die auf einen ausländischen Staat entfallen, zum Auslandsvermögen. Rz. 112 In der Praxis kann es wegen der durch die Verweisung auf § 121 BewG hervorgerufenen Beschränkung d...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.5 Rückstellungen

Rz. 43 Rückstellungen sind i. H. d. nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Es kommt also nicht auf den Wert zum Abschlussstichtag (Stichtagsbewertung), sondern auf den Wert bei der künftigen Erfüllung an. Künftige Preis- und Kostensteigerungen sind zu berücksichtigen. Die Höhe der Rückstellung bestimmt...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.2 Börsenpreis

Rz. 35 Die Börse ist eine Unterart des Markts und unterscheidet sich von diesem dadurch, dass sie durch das Börsengesetz gesetzlich geregelt ist und dem Umsatz bestimmter Massengüter auf der Basis standardisierter Verträge dient. Eine gesetzliche Definition der Börse[1] fehlt jedoch, sieht man von der sehr allgemeinen Definition des § 2 BörsG ab. Der Börsenpreis wird gem. § ...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.3 Marktpreis

Rz. 39 Ein Markt ist gegeben, wenn Güter und Dienstleistungen durch Aufeinandertreffen von Nachfrage und Angebot ausgetauscht werden. Dies muss nicht an einem realen Ort (Marktplatz) geschehen, sondern es ist jede beliebige Form des Zusammentreffens von Anbietern und Nachfragern ausreichend (Existenz eines ökonomischen Orts); bereits hierdurch unterscheidet sich der Markt vo...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.1 Beizulegender Wert

Rz. 13 Das Gesetz lässt sowohl offen, was als beizulegender Wert i. S. d. § 253 Abs. 3 und 4 HGB anzusehen ist, als auch, wie dieser Wert zu ermitteln ist. Die erste Frage ist unter Rückgriff auf betriebswirtschaftliche Überlegungen und die Definition des § 7 Abs. 1 Satz 1 DMBilG schnell zu beantworten: Beim beizulegenden Wert handelt es sich um den Zeitwert eines Vermögensg...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.4 Beizulegender Zeitwert

Rz. 43 vorläufig frei Rz. 44 Für alle Unternehmen ist eine Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert für Fälle der Bilanzierung von betrieblicher Altersversorgung hinsichtlich der Wertpapiere in einem Planvermögen bzw. Deckungsvermögen[1] und der damit zusammenhängenden – zu saldierenden – Rückstellung[2] zwingend. Sind die Kriterien für ein Planvermögen nicht erfüllt, entfällt ...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 4.2.1 Fair Value

Rz. 115 Der Fair Value ist der wohl am meisten diskutierte Begriff bzw. Wertansatz in der angloamerikanisch geprägten Rechnungslegung. Während für die Befürworter mit diesem Wert für den Bilanzleser ein großer Sprung zu einer besseren, informationshaltigeren Berichterstattung der Unternehmen erfolgt, sehen die Kritiker[1] in diesem Wert eine Minderung der Aussagefähigkeit vo...mehr

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Veräußerung eines Dividendenanspruchs zwischen beschränkt Steuerpflichtigen

Leitsatz 1. Der Steuerentrichtungspflichtige ist befugt, gegen die auf seinen eigenen Anmeldungen beruhenden, unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Festsetzungen (§ 168 Satz 1 AO) der Kapitalertragsteuer zu klagen und diese auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen (Anschluss an BFH-Beschluss vom 12.04.2022 – VIII R 35/19, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, ...mehr

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Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Typische Fälle

Rn. 295 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein wirtschaftlicher Zusammenhang wird typischerweise angenommen, wenn der die Schuldzinsen begründende Kredit verwendet wird zur Zahlung der AK/HK von ertragbringenden WG (zB Arbeitsmittel wie PC oder Schreibtisch, Wertpapiere, Anteile an KapGes, verpachtete oder vermietete Grundstücke), eines vom StPfl seinerseits einem Dritten gewährten Da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Absicht von steuerfreien Vermögensvorteilen

Rn. 284 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein Abzug von Schuldzinsen als WK ist ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen nicht durch die Einkünfteerzielung, sondern durch die private Vermögenssphäre veranlasst sind (st Rspr, zB BFH v 08.12.1992, IX R 68/89, BStBl II 93, 434). Gerade bei mit Kredit angeschafften WG (wie zB Grundstücken und Wertpapieren) hofft der StPfl häufig (auch) au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Unterbrechung der Einnahmeerzielung

Rn. 109 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Es ist für den WK-Abzug grundsätzlich unerheblich, ob der StPfl im konkreten VZ auch Einnahmen aus einer Überschusseinkunftsart erzielt. Solange die WK in der Absicht getätigt werden, künftig wieder Einnahmen zu erzielen, bleibt das Recht auf Abzug der WK erhalten; in diesem Falle liegen vorweggenommene WK vor. Nur wenn der StPfl endgültig ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Das Insolvenzgericht hat alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten. 2Gegen die Anordnung der Maßnahme steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. (2) 1Das Gericht kann insbesonderemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Aufwendungen ohne Vermögensminderung

Rn. 11 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aus dem Nettoprinzip (s Rn 4f) folgt, dass Aufwendungen eine Vermögensminderung voraussetzen. Fehlt es an einer Verminderung des Vermögens des StPfl, so liegen idR keine berücksichtigungsfähigen WK iSd § 9 EStG vor. Rn. 12 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steuerrechtlich sind demzufolge keine Aufwendungen gegeben, wenn der StPfl auf die Aufwendung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Notwendigkeit der Kreditaufnahme nicht erforderlich

Rn. 324 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Grundsätzlich ist unerheblich, ob und inwieweit die Darlehensaufnahme zur Finanzierung der AK erforderlich war, dh, ob der StPfl die Ausgaben nicht (teilweise) hätte aus eigenen Mitteln bezahlen können (BFH v 04.07.1990, GrS 2–3/88, BStBl II 1990, 817). Dem StPfl steht es im Rahmen seiner Finanzierungsfreiheit (BFH v 08.12.1997, GrS 1–2/95,...mehr