Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein b...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 4.2 Auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehende Lasten (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 25 Nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG gehören zur Gegenleistung auch die Belastungen, die auf dem Grundstück ruhen, soweit sie auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen. Zur Gegenleistung gehören jedoch nicht die auf dem Grundstück ruhenden dauernden Lasten. Der Erbbauzins gilt nicht als dauernde Last. Die Vorschrift des § 9 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG unterscheidet zwischen zur Gegenl...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

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ABC der immateriellen Wirts... / Wettbewerbsverbot/Konkurrenzverbot

Rechte aus vertraglichen Wettbewerbsverboten sind grundsätzlich immaterielle Wirtschaftsgüter.[1] Ein Wettbewerbs- oder Konkurrenzverbot stellt jedoch nur dann ein selbstständiges immaterielles Wirtschaftsgut dar, wenn es sich – gemessen an den sonstigen Abreden – in seiner wirtschaftlichen Bedeutung heraushebt, und wenn dieser Umstand in den getroffenen Vereinbarungen, vor ...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Belieferungsrechte

Bei Belieferungsrechten handelt es sich um immaterielle Wirtschaftsgüter. Auch wenn sie erst durch den Erwerbsvertrag begründet werden, sind sie zu aktivieren, wenn sich das Entgelt auf den Erwerbsvorgang als solchen bezieht.[1] Hieran fehlt es, wenn lediglich anlässlich des Erwerbs irgendwelche Aufwendungen, wie z. B. für Provisionen, getätigt werden.[2] Bestehen die Beliefe...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.4.4 Fragebogen des Finanzamts

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss von Freiberuflern zwecks Mitteilung der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ans Finanzamt ohne Aufforderung abgegeben werden. Gewerbetreibende erhalten i. d. R. vom Finanzamt die entsprechende Aufforderung. Über die Gewerbeanzeige/-anmeldung unterrichtet das Gewerbeamt das zuständige Finanzamt, das dann den Gewerbetreibenden ...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.2 Problematisch: Zu weit gefasster Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand sollte nicht zu weit gefasst werden, sondern auf das tatsächlich beabsichtigte Geschäft beschränkt bleiben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass erlaubnispflichtige Gegenstände berührt werden und eine Eintragung versagt wird, was misslich ist, wenn die Gesellschaft tatsächlich gar keine erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben möchte. Praxis-Beisp...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 10.1 Ausgangssituation

Im Recht der GmbH unterliegt nicht per se jeder Gesellschafter einem Wettbewerbsverbot. Ein solches kann sich im Einzelfall, insbesondere für einen Mehrheitsgesellschafter aus seiner Treuepflicht ergeben. Allerdings ist die GmbH typischerweise daran interessiert, dass ihre Gesellschafter nicht mit ihr in Wettbewerb treten. Ein GmbH-Gesellschafter hat Zugang zu den Interna de...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.2 Treuepflicht

Eine Gesellschaft begründet ein Näheverhältnis besonderer Art zwischen den Anteilseignern. Aber nicht nur unter den Anteilseignern, sondern auch zwischen ihnen und den Geschäftsführern sowie gegenüber der Gesellschaft selbst bedarf es gegenseitiger Rücksichtnahme und Respekts. Wechselseitig bestehen daher zwischen den Beteiligten sog. Treuepflichten.[1] Diese besagen ganz al...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.3 Einziehungs- bzw. Ausschlussgründe

Besondere Sorgfalt sollte auf die Verankerung der Einziehungs- bzw. Ausschlussgründe gelegt werden. Die hier vorgeschlagene Satzungsklausel enthält das zu regelnde Minimum. Darüber sollten insbesondere, wenn spezielle Verpflichtungen einzelner Gesellschafter in die Satzung aufgenommen werden, wie etwa ein Wettbewerbsverbot oder die Sonderpflicht zur Mitarbeit, Einziehungsgrü...mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 10.1 Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Versichert sind damit Streitigkeiten zwischen Geschäftsführer und GmbH aus dem Anstellungsvertrag. Praxis-Beispiel Fälle für die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung fristlose Kündigung wegen angeblichen Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot Widerruf der Versorgungszusage wegen des Vorwurfs der Untreue Streit um das Zeugnis Häufig wird lediglich der gerichtliche Rechtssch...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3 Pflichten des Gesellschafters

Die Pflicht des Gesellschafters zur Leistung der Stammeinlage stellt das Gesetz besonders in den Vordergrund. Daneben ist die nicht im Gesetz geregelte, jedoch allgemein anerkannte Treuepflicht des Gesellschafters, insbesondere das Wettbewerbsverbot, erwähnenswert. Schließlich kann es korrespondierend zu Sonderrechten einzelner Gesellschafter auch Sonderpflichten geben. Solc...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / Zusammenfassung

Begriff Die GmbH ist die Rechtsform, durch die in Deutschland unternehmerisches Handeln am häufigsten ausgeübt wird: Es existieren ca. 1 Mio. Gesellschaften, die als GmbH organisiert sind. Die Beliebtheit der GmbH ist u. a. auf ihre Flexibilität bei der Satzungsgestaltung zurückzuführen, die es ermöglicht, die Bedürfnisse der Anteilseigner weitgehend zu verwirklichen. Gerade ...mehr

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Gründung einer GmbH / 3 Übersicht: Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Praxis-Beispiel Obligatorische (= zwingende) Regelungen (fettgedruckt), fakultative (= wahlweise) Regelungen Firma Name + Zusatz "GmbH" Vertretungsregelung Sitz Gegenstand des Unternehmens Betrag des Stammkapitals (mindestens 25.000 EUR) Beirat bzw. fakultativer Aufsichtsrat Betrag der Stammeinlage eines jeden Gesellschafters (Unterscheidung zwischen Bar- und Sacheinlage) Mehrheitse...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.4 Häufige Ergänzungen der Satzung

In der Praxis werden in die Satzung außerdem folgende Punkte oft aufgenommen: ergänzende Regelungen über die Einberufung von Gesellschafterversammlungen, die Fassung von Beschlüssen auf der Gesellschafterversammlung, Bestimmungen zur Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer, Regelungen über die Frage, wie bei Veränderungen im Gesellschafterbestand zu verfah...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Lösung vom Wettbewerbsverbot

aa) Aufhebungsvertrag Rz. 868 Das Wettbewerbsverbot kann jederzeit einvernehmlich durch formlosen Vertrag aufgehoben werden.[2036] Die Aufhebung des Arbeitsvertrags hingegen lässt die Wettbewerbsabrede grds. unberührt.[2037] Enthält der Aufhebungsvertrag jedoch eine allgemeine Erledigungsklausel oder wird das Arbeitsverhältnis durch einen gerichtlichen Vergleich mit allgemein...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot als Zusatzvereinbarung zum Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds

Rz. 906 Das folgende Muster soll am Beispiel des Anstellungsvertrags des Vorstandsmitglieds die bei Nichtanwendbarkeit der §§ 74 ff. HGB vorhandenen Gestaltungsspielräume aufzeigen und ist auf Geschäftsführer einer GmbH übertragbar. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.66: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – Vorstandsmitglied Zwischen der Firma _______...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot betroffener Personenkreis

Tz. 872 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Für den Vorstand einer AG ist in § 88 AktG ein gesetzliches Wettbewerbsverbot verankert. Danach dürfen die Vorstandsmitglieder ohne Einwilligung des Aufsichtsrats weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Geschäftszweig der Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. Sie dürfen ohne Einwilligung auch nicht Mitglied des Vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Ausnahmen vom Wettbewerbsverbot

Tz. 878 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Der Alleingesellschafter einer GmbH unterliegt grds keinem zivilrechtlichen Wettbewerbsverbot – es ist niemand da (nämlich kein Mitgesellschafter), der geschützt werden müsste (s Urt des BFH v 30.08.1995, DB 1995, 2451, v 12.10.1995, BFH/NV 1996, 81 unter Hinw auf s Urt des BGH v 28.09.1992, DB 1993, 34; ebenso s Urt des BGH v 07.01.2008, DS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot

4.2.1 Allgemeines Tz. 870 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Verstößt ein Ges-GF gegen ein Wettbewerbsverbot, können daraus zivilrechtliche Ansprüche der Kap-Ges gegen ihren Gesellschafter (oder eine ihm nahe stehende Person) entstehen. Daraus können sich in der Folge vGA ergeben, wenn diese Ansprüche nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Mit den Vorschriften über Wettbe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot als Klausel im Anstellungsvertrag

Rz. 919 Da bei Fremdgeschäftsführern der GmbH die Anwendbarkeit der §§ 74 ff. HGB umstritten ist, empfiehlt es sich bei diesen und bei Organmitgliedern, bei denen die Wirksamkeit des Verbots besonders wichtig ist, das Schutzniveau dieser Vorschriften nicht zu unterschreiten und die Geltung der §§ 74 ff. HGB zu vereinbaren. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot kann dann wie...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Verschwiegenheitspflicht/Wettbewerbsverbot

Rz. 742 Die Regelung über die Verschwiegenheitspflicht und das Wettbewerbsverbot enthalten keine Besonderheiten. Es wird daher auf die Ausführungen zu den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln zur Verschwiegenheitspflicht (siehe § 1a Rdn 1537 ff.) und zum Wettbewerbsverbot (siehe § 1a Rdn 1693 ff.) verwiesen.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Kundenschutz und Wettbewerbsverbot nachvertraglich, §§ 1, 2

Rz. 907 Ob der Inhalt des Wettbewerbsverbots einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB zu unterziehen ist, wurde bisher auch für Organmitglieder noch nicht höchstrichterlich entschieden. Da es sich – wie bei Arbeitsverträgen (siehe oben Rdn 865 ff.) – um eine kontrollfreie Leistungsbeschreibung i.S.d. § 307 Abs. 3 BGB handelt, steht zu erwarten, dass die Rechtsprechung de...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 813 Auch wenn eine ausdrückliche gesetzliche Regelung nicht existiert, entspricht es allgemeiner Auffassung,[1751] dass der Geschäftsführer während des Bestehens seines Anstellungsverhältnisses vertragsrechtlich einem generellen Wettbewerbsverbot gegenüber der Gesellschaft unterliegt. Daneben begründet sich das Wettbewerbsverbot auch aus der organschaftlichen Stellung de...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Verzicht auf das Wettbewerbsverbot, § 75a HGB

Rz. 869 Bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, d.h. bis zum Ablauf der Kündigungsfrist[2042] kann der Arbeitgeber gem. § 75a HGB durch eine einseitige, empfangsbedürftige, schriftliche Erklärung auf das Wettbewerbsverbot verzichten (siehe unten Rdn 895 f.). Die Erklärung muss hinreichend klar und verständlich sein. Eine Erläuterung der Rechtsfolgen des Verz...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / hh) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 414 Der ausscheidende Arbeitnehmer unterliegt grds. keinem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Ein solches bedarf einer gesonderten Vereinbarung unter Beachtung der § 110 GewO, §§ 74 ff. HGB. Allein aus der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses kann regelmäßig nicht auf die Aufhebung eines zuvor arbeitsvertraglich vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbs...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / j) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 815 Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (siehe hierzu auch Rdn 901 ff.) besteht für den Geschäftsführer nur dann, wenn dies vertraglich ausdrücklich begründet wird. Allerdings darf der Geschäftsführer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Gesellschaft auch nach Beendigung seiner Geschäftsführerstellung nicht zum Nachteil der Gesellschaft nutzen.[1768] Ohne eine vert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Befreiung von einem bestehenden Wettbewerbsverbot

Tz. 886 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Sowohl von einem ges als auch von einem vertraglichen Wettbewerbsverbot kann dem Ges-GF eine Befreiung erteilt werden. Bei einem Alleingesellschafter kann ein (hier idR nur vertraglich denkbares) Wettbewerbsverbot ohne weiteres aufgehoben werden. Diese Aufhebung kann auch konkludent erfolgen (s Gosch, DStR 1997, 442). Zivilrechtlich gibt es k...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Nachträgliches unternehmensbezogenes Wettbewerbsverbot als selbstständige Abrede

Rz. 877 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.57: Nachvertragliches unternehmensbezogenes Wettbewerbsverbot Zwischen der Firma _________________________ – im Folgenden "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – im Folgenden "Arbeitnehmer" genannt – wird folgendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart: § 1 Wettbewerbsverbot (1) D...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / II. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Organe

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 901 Für in Gesellschaftsform betriebene Unternehmen ist die Konkurrenz durch ihre Organe, namentlich die Vorstandsmitglieder bei einer Aktiengesellschaft und den Geschäftsführer bei einer GmbH, wegen deren umfassenden Einblicks in alle Geschäftsvorgänge der Gesellschaft wesentlich gefährlicher als die Konkurrenz von Arbeitnehmern. Während ihrer Or...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Wettbewerbsverbot, § 1

Rz. 878 § 1 legt den Inhalt der Unterlassungsverpflichtung in zeitlicher, räumlicher und sachlicher Hinsicht fest. Zeitlich ist das Verbot wegen § 74a Abs. 1 S. 3 HGB auf zwei Jahre beschränkt. Inhaltlich ist das Verbot unternehmensbezogen formuliert, das heißt es verbietet dem ehemaligen Arbeitnehmer jede Tätigkeit in einem Wettbewerbsunternehmen, auch wenn dieser dabei in ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Tätigkeitsbezogenes Wettbewerbsverbot in arbeitsvertraglicher Klausel

Rz. 887 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.58: Tätigkeitsbezogenes Wettbewerbsverbotmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot

Tz. 889 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Bei Verstoß gegen ein ges oder vertragliches Wettbewerbsverbot kann die Gesellschaft Unterlassung, Schadensersatz und / oder Vorteilsherausgabe (§§ 675, 677 BGB) verlangen. Es entsteht also ein zivilrechtlicher (Geld-)Anspruch. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob durch die (ggf nachträgliche) Aktivierung eines Schadensersatzspru...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 920 Nach (bisheriger) Ansicht des BAG verzichtet ein Arbeitgeber im Fall der Freistellung mit der Möglichkeit der Verdienstanrechnung auf die Einhaltung des vertraglichen Wettbewerbsverbots. Einen abweichenden Willen müsse der Arbeitgeber in der Freistellungserklärung zum Ausdruck zu bringen.[2142] Diese Argumentation überzeugt nicht.[2143] Ein unterstellter Verzicht des...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / I. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 850 Während des Arbeitsverhältnisses ergibt sich auch ohne gesonderte Vereinbarung für alle Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot aus einer analogen Anwendung des § 60 HGB .[1948] Ohne die Vereinbarung eines den Vorschriften der §§ 74 ff. HGB entsprechenden nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes unterliegt die Konkurrenztätigkeit ehemaliger Arbeitnehme...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / i) Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht

aa) Vertragliches Wettbewerbsverbot Rz. 813 Auch wenn eine ausdrückliche gesetzliche Regelung nicht existiert, entspricht es allgemeiner Auffassung,[1751] dass der Geschäftsführer während des Bestehens seines Anstellungsverhältnisses vertragsrechtlich einem generellen Wettbewerbsverbot gegenüber der Gesellschaft unterliegt. Daneben begründet sich das Wettbewerbsverbot auch au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre

Ausgewählte Literaturhinweise: a) Literatur vor der Rechtsprechungsänderung des BFH Timm, Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre im Recht der GmbH, GmbHR 1981, 177; von der Osten, Einige grds Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Schiessl, Die Wahrnehmung von Geschäftschancen der GmbH durch ihren GF, GmbHR 1988, 53; von der Osten, Das Wettbewerbsverbot von Gesellschaftern und...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / dd) Anrechnung anderweitigen Verdienstes und vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 385 Im Falle einer Freistellung besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, bereits während des Ablaufs der restlichen Vertragslaufzeit seine Arbeitskraft anderweitig zu verwerten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie hierbei erzielter Verdienst zu behandeln ist, insbesondere ob eine Anrechnung dieses Verdienstes auf die fortzuzahlende Vergütung vorgenomme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Vertragliche Wettbewerbsverbote

Tz. 877 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Besteht kein gesetzliches Wettbewerbsverbot, können sich zivilrechtliche Ansprüche auch aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben, wenn diese eine Konkurrenztätigkeit ausschließen. Dies ist zB bei einem Minderheitsgesellschafter denkbar, der nicht gleichzeitig GF der Kap-Ges ist. Außerdem ist es natürlich möglich, mit einem vertraglichen Wett...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Bedingte Wettbewerbsverbote

Rz. 861 Bei Abschluss des Arbeitsvertrages und des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ist für den Arbeitsgeber häufig nicht absehbar, ob sich das Arbeitsverhältnis so entwickeln wird, dass bei Vertragsende ein Interesse am Wettbewerbsverbot besteht. Dieser Unsicherheit kann Rechnung getragen werden, indem die Geltung des Wettbewerbsverbots von aufschiebenden oder auflösend...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 137. Wettbewerbsverbot

a) Hintergrund Rz. 1693 Für Arbeitnehmer besteht während des Arbeitsverhältnisses sowohl aufgrund von § 60 HGB sowie aufgrund der vertraglichen Treuepflicht (§ 242 BGB) ein Wettbewerbsverbot. Einer ausdrücklichen Regelung im Arbeitsvertrag bedürfte es daher grundsätzlich nicht. Allerdings kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Tatsache jedem Arbeitnehmer bekannt ist....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 83. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1148 Erläuterungen hierzu erfolgen in einem eigenen Kapitel (siehe unten § 1b Rdn 850 ff.).mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Vorvertrag zum Abschluss eines Wettbewerbverbots

Rz. 862 Eine weitere kautelarische Gestaltungsmöglichkeit stellt der Abschluss eines Vorvertrags dar. In diesem erklärt sich der Arbeitnehmer bereit, auf Verlangen des Arbeitgebers ein Wettbewerbsverbot zu vereinbaren.[2002] Dabei kann die Vereinbarung bereits inhaltlich fixiert als Anlage dem Arbeitsvertrag beigefügt werden.[2003] Im Hinblick auf die Warnfunktion des § 74 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Umfang eines bestehenden Wettbewerbsverbots

Tz. 881 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Der Umfang eines Wettbewerbsverbots wird im Wesentlichen von dem in der Satzung festgelegten Satzungszweck bestimmt. Besteht nach den og Grundsätzen (s Tz 872ff) ein zivilrechtliches Wettbewerbsverbot, umfasst dieses grds jede Tätigkeit innerhalb dieses Satzungszwecks. Dies gilt auch dann, wenn die Kap-Ges einen sehr weiten Satzungszweck hat...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Vorvertrag gerichtet auf den Abschluss eines nachvertraglichen Wettbewerbverbots

Rz. 888 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.59: Vorvertrag zum Abschluss eines Wettbewerbsverbotsmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Erweiterung des gesetzlichen Wettbewerbsverbots

Rz. 1709 Das Wettbewerbsverbot kann durch vertragliche Regelung über den sachlichen Geltungsbereich des § 60 Abs. 1 HGB erweitert werden. Dies folgt aus der Vertragsfreiheit. Eine derartige Vereinbarung darf allerdings nicht unzulässig in die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers nach Art. 12 Abs. 1 GG eingreifen. Mit diesem Grundrecht ist eine Erweiterung des Wettbewerbsverbotes...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Vorformulierte Wettbewerbsverbote

Rz. 865 Ist das Wettbewerbsverbot vom Arbeitgeber vorformuliert, unterliegt es der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Da Wettbewerbsverbote im Arbeitsleben – jedenfalls bei Führungskräften – üblich sind, ist ihre Einbeziehung im Regelfall nicht überraschend i.S.d. § 305c Abs. 1 BGB.[2025] Die Einordnung als unwirksame Überraschungsklausel kommt aber in Frage, wenn die Wettbe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Inhalt und Inhaltskontrolle nachvertraglicher Wettbewerbsverbote

aa) Inhalt Rz. 856 Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB.[1964] Im Synallagma stehen die Pflicht des Arbeitnehmers zur Unterlassung von Wettbewerb und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung einer Karenzentschädigung.[1965] Rz. 857 Kern der Vereinbarung ist das an den Arbeitnehmer gerichtete Verbot, ...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / IV. Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigung

Rz. 35 In so manchem Arbeitsvertrag sind schriftlich wirksame nachvertragliche Wettbewerbsverbote verankert. Danach erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine monatliche Karenzentschädigung in Höhe des hälftigen zuvor erzielten Bruttogehaltes und enthält sich dafür einer Wettbewerbstätigkeit. Das Wettbewerbsverbot richtet sich im Wesentlichen nach den §§ 74 ff. HGB....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / v) Wettbewerbsverbote

Rz. 111 Die Frage, ob der Bewerber einem Wettbewerbsverbot aus einem früheren Arbeitsverhältnis unterliegt, ist zulässig. Zwar berührt ein solches Verbot nicht die Rechtswirksamkeit des neu zu schließenden Arbeitsvertrags, denn das Verbot verpflichtet den Arbeitnehmer nur schuldrechtlich dem früheren Arbeitgeber gegenüber. Ein dringendes Interesse des Arbeitgebers an der Exi...mehr