Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.21 Buchführung

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 1.2 Dauer des Wettbewerbsverbots

Das Wettbewerbsverbot gilt bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das vertragliche Wettbewerbsverbot gilt während der gesamten rechtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses. Ein Arbeitnehmer darf deshalb grundsätzlich auch nach Zugang einer von ihm gerichtlich angegriffenen fristlosen Kündigung des Arbeitgebers keine Konkurrenztätigkeit ausüben, falls sich die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 1.1 Geltungsbereich

1.1.1 Kaufmännische Angestellte Für kaufmännische Angestellte gilt während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ein gesetzliches Wettbewerbsverbot[1], dieses gilt jedoch nicht generell. Es bezieht sich nur auf den Handelszweig des Arbeitgebers. Das Wettbewerbsverbot verbietet dem kaufmännischen Angestellten zweierlei; er darf ohne Einwilligung des Arbeitgebers zum einen kein Han...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / Zusammenfassung

Begriff Das Wettbewerbsverbot bezeichnet die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung mit Rücksicht auf ein bestehendes oder vergangenes Vertragsverhältnis. Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, seinem Arbeitgeber ohne dessen Einverständnis Konkurrenz zu machen (sog. vertragliches Wettbewerbsverbot). Der Arbeitnehmer darf insbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 1.1 Auszahlung während der Beschäftigung

Eine Wettbewerbsverbots- oder Karenzentschädigung, die dem Arbeitnehmer während einer laufenden Beschäftigung gezahlt wird, ist als Einmalzahlung beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Sie ist beitragsrechtlich dem Entgeltabrechnungsmonat der Auszahlung zuzuordnen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2 Werbungskostenabzug

Der Arbeitnehmer kann die wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots gezahlten Beträge als Werbungskosten geltend machen, z. B. eine Vertragsstrafe.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2.2 Schriftform

Weitere Voraussetzung der Rechtsgültigkeit der Konkurrenzklausel für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Schriftform (Unterschrift beider Vertragspartner, nicht per Fax oder Mail) und Aushändigung einer vom Arbeitgeber unterzeichneten Urkunde mit den vereinbarten Bestimmungen über das Wettbewerbsverbot.[1] Wird die Schriftform verletzt, ist die Wettbewer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / Lohnsteuer

1 Entschädigung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer, während der Dauer des Dienstverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit nicht auszuüben oder zu unterlassen, gehört eine vom Arbeitgeber für den Abschluss dieses Wettbewerbsverbots gezahlte Entschädigung zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Arbeitgeber hat die Entschädigung im Zeitpunkt des Zufl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / Arbeitsrecht

1 Vertragliches Wettbewerbsverbot 1.1 Geltungsbereich 1.1.1 Kaufmännische Angestellte Für kaufmännische Angestellte gilt während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ein gesetzliches Wettbewerbsverbot[1], dieses gilt jedoch nicht generell. Es bezieht sich nur auf den Handelszweig des Arbeitgebers. Das Wettbewerbsverbot verbietet dem kaufmännischen Angestellten zweierlei; er darf o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / Sozialversicherung

1 Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot Eine Karenzentschädigung wird für die Dauer des Wettbewerbsverbots gezahlt. Sie dient als Ausgleich für die aus dem Wettbewerbsverbot resultierenden Nachteile. Für die Beurteilung der Beitragspflicht ist entscheidend, ob die Wettbewerbsverbots- oder Karenzentschädigung während einer laufenden Beschäftigung oder im Anschluss daran ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 1.1.1 Kaufmännische Angestellte

Für kaufmännische Angestellte gilt während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ein gesetzliches Wettbewerbsverbot[1], dieses gilt jedoch nicht generell. Es bezieht sich nur auf den Handelszweig des Arbeitgebers. Das Wettbewerbsverbot verbietet dem kaufmännischen Angestellten zweierlei; er darf ohne Einwilligung des Arbeitgebers zum einen kein Handelsgewerbe betreiben und zum a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 1.2 Auszahlung nach Ende der Beschäftigung

Wird eine Wettbewerbsverbots- oder Karenzentschädigung erst nach dem Ausscheiden aus der Beschäftigung fällig, ist sie nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Hier gilt der Grundsatz, dass Leistungen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellen, wenn sie für Zeiten nach dem Ende der Beschäftigung gezahlt werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 1.5 Verjährung

Schadensersatz- und Herausgabeansprüche wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots verjähren in 3 Monaten.[1] Die Verjährungsfrist beginnt, sobald der Arbeitgeber von der allgemeinen Tatsache der Wettbewerbstätigkeit durch den Arbeitnehmer Kenntnis erlangt. Dass er auch den Inhalt oder Einzelheiten des Konkurrenzgeschäfts kennt, ist dagegen nicht erforderlich.[2] Ohne Kenntnis t...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 1.1.2 Sonstige Arbeitnehmer

Die nach dem Gesetzeswortlaut (nur) für Handlungsgehilfen geltende Regelung des § 60 Abs. 1 HGB konkretisiert einen allgemeinen Rechtsgedanken.[1] Dieser hatte nach der Rechtsprechung seine Grundlage in der allgemeinen Treuepflicht des Arbeitnehmers und kommt jetzt in § 241 Abs. 2 BGB zum Ausdruck, wonach das Schuldverhältnis nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2.4 Karenzentschädigung

Wichtigste Voraussetzung für eine wirksame Vereinbarung eines solchen Wettbewerbsverbots für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Zahlung einer monatlichen Entschädigung, auch Karenzentschädigung genannt.[1] Die Karenzentschädigung ist das Entgelt, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dafür zu zahlen hat, dass er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2.6 Unverbindlichkeit

Die Konkurrenzklausel ist unverbindlich, soweit sie nicht einem berechtigten geschäftlichen Interesse des Arbeitgebers dient, wobei es insoweit auf den Zeitpunkt ankommt, in dem sich der Arbeitgeber auf das Verbot beruft. Das bloße Interesse des Arbeitgebers, Konkurrenz einzuschränken, genügt nicht[1]; erforderlich ist vielmehr, dass der Arbeitgeber gerade wegen der Tätigkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2.5 Anrechnungsvorschrift

Der Arbeitnehmer muss sich auf die Entschädigung anrechnen lassen, was er bei einem anderen Arbeitgeber oder durch selbstständige Arbeit (ohne Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot) verdient oder "böswillig" nicht verdient.[1] Der Arbeitnehmer darf also nicht einfach die Hände in den Schoß legen, sondern muss sich um eine Arbeit bemühen. Der Anspruch auf Entschädigung entfällt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 1.4 Folgen eines Verstoßes

Bei der Verletzung des Wettbewerbsverbots handelt es sich in der Regel um eine erhebliche Pflichtverletzung, die "an sich" geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, und zwar auch ohne vorherige Abmahnung.[1] Ferner verpflichtet sie zu Schadensersatz. Statt Schadensersatz kann der Arbeitgeber auch verlangen, dass der Arbeitnehmer die für eigene Rechnung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 1.3 Auskunftspflicht

Der Arbeitgeber hat gegen den Arbeitnehmer auf der Grundlage des Arbeitsvertrags i. V. m. § 242 BGB (Treu und Glauben) einen Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung.[1] Der Arbeitnehmer ist zur Auskunftserteilung verpflichtet, wenn er Anlass zu der Vermutung gegeben hat, er habe entgegen seiner Vertragspflicht Wettbewerb betrieben.[2] Der Arbeitgeber muss darlege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2.1 Grundsatz

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet grundsätzlich auch die Pflicht des Arbeitnehmers gegenüber seinem bisherigen Arbeitgeber, diesem keine Konkurrenz zu machen. Er kann zu seinem ehemaligen Arbeitgeber in Wettbewerb treten, seine im früheren Arbeitsverhältnis rechtmäßig erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten einsetzen und auch in den Kundenkreis des ehemaligen Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2.3 Dauer

Die Konkurrenzklausel kann nicht auf längere Zeit als 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstreckt werden.[1] Die Konkurrenzklausel endet im Zweifel auch dann nicht mit dem Ruhestand des Arbeitnehmers, wenn er eine Betriebsrente bezieht[2] oder wenn er aus Alters- und Gesundheitsgründen keine Konkurrenz mehr machen kann.[3] Der Arbeitgeber muss also auch in dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 1 Entschädigung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer, während der Dauer des Dienstverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit nicht auszuüben oder zu unterlassen, gehört eine vom Arbeitgeber für den Abschluss dieses Wettbewerbsverbots gezahlte Entschädigung zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Arbeitgeber hat die Entschädigung im Zeitpunkt des Zuflusses zu besteuern, regelmäßig als sonstigen Bezu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.2 Individualarbeitsrecht

Für die Gestaltung des Arbeitsvertrags mit leitenden Angestellten gelten zwar einige Besonderheiten. Zunächst ist aber zu beachten, dass – bis auf einige Ausnahmevorschriften –, die die Arbeitnehmer schützenden arbeitsrechtlichen Vorschriften auch für leitende Angestellte gelten. In diesem Sinne sind sie ebenfalls Arbeitnehmer. So sollen die Arbeitsbedingungen wie auch bei a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 3 Inhalt

Übliche Regelungen Den Inhalt des Vertrags können die Vertragsparteien frei gestalten. Üblicherweise werden Regelungen zu folgenden Sachverhalten getroffen: Beendigungszeitpunkt, Hinweis "Turboklausel" bzw. "Sprinterklausel" Oftmals wird dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt, auf eigenen Wunsch unter Einhaltung einer bestimmten Ankündigungsfrist (bspw. 2 Wochen zum Ende ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.1.2 Verhalten während der Berufsausbildung

Bei einem Berufsausbildungsverhältnis besteht gem. § 13 Satz 1 BBiG die Hauptpflicht des Auszubildenden darin, sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Die Auszubildenden sind gem. § 13 Satz 2 BBiG insbesondere dazu verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 4.2 Auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehende Lasten (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 25 Nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG gehören zur Gegenleistung auch die Belastungen, die auf dem Grundstück ruhen, soweit sie auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen. Zur Gegenleistung gehören jedoch nicht die auf dem Grundstück ruhenden dauernden Lasten. Der Erbbauzins gilt nicht als dauernde Last. Die Vorschrift des § 9 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG unterscheidet zwischen zur Gegenl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.3 Weitere Einzelfälle

Aktien / Anteile Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn ein Gesellschafter Aktien an die Gesellschaft zu einem höheren Preis als dem Kurswert verkauft oder die Gesellschaft Aktien an einen Gesellschafter zu einem niedrigeren Preis als dem Kurswert verkauft.[1] Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers Gibt eine GmbH aus Anlass des 65. Geburtstags ihres Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / 3.4.1 Abgrenzung zwischen materiellem und immateriellem Wirtschaftsgut

Bei der Software muss unterschieden werden, ob es sich um ein materielles oder immaterielles Wirtschaftsgut handelt. Diese Abgrenzung hat z. B. Bedeutung für die Frage, ob es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG handelt. Des Weiteren ist zwischen Anschaffung und Herstellung zu differenzieren, da im Falle einer Herstellung das Aktivierungsv...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 7.3.3.1 Grundsätze

Im Hinblick auf die beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach §§ 1090ff. BGB gilt der Grundsatz, dass alles, was Gegenstand einer Grunddienstbarkeit sein kann, nach § 1090 Abs. 1 BGB auch Gegenstand einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit sein kann. Maßgeblicher Unterschied zur Grunddienstbarkeit ist, dass die Grundstücksbelastung nicht zugunsten eines Grundstückseige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verschwiegenheitspflicht / 2 Nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht

Ob und in welchem Umfang die Verschwiegenheitspflicht über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet, ist streitig. Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich seine beim früheren Arbeitgeber erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen, auch soweit sie auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen beruhen, für sich verwerten, wenn er keinem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 2.3 Verdeckte Gewinnausschüttung

Diese Art der Gewinnausschüttung kennt nur das Steuerrecht. Wie der Begriff "verdeckt" zum Ausdruck bringt, ist die Gewinnausschüttung nicht offensichtlich erkennbar, sondern verbirgt sich im Regelfall hinter einer anderen rechtlichen Gestaltung. Eine gesetzliche Definition der verdeckten Gewinnausschüttung ist weder in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG noch in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG en...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 11 Arbeitsort bei Freistellung, Abs. 15

Rz. 345 Werden Zahlungen an einen Arbeitnehmer dafür geleistet, dass er nach einer Kündigung für eine bestimmte Zeit keine oder keine der bisherigen Tätigkeit entsprechende Arbeit aufnehmen darf (Karenzentschädigung, etwa für Konkurrenz- und Wettbewerbsverbote), gibt es keinen Arbeitsort. Das Besteuerungsrecht richtet sich daher grundsätzlich nach dem Ort der Ansässigkeit (§...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.1 Freistellungserklärung im Zusammenhang mit Kündigung

Rz. 32 Im Zusammenhang mit einer Kündigung wird der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten mit Kundenkontakten häufig von der Arbeitsleistung freigestellt. Losgelöst von der Problematik der Zulässigkeit einer solchen Freistellung führt die Freistellung für die Dauer der Kündigungsfrist regelmäßig nicht zu einer Erfüllung der Urlaubsansprüche.[2] Offene Urlaubsansprüche hat der Arbeitg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.3 Vergleich der Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut"

Rz. 7 Auf der Grundlage des in § 5 Abs. 1 EStG fixierten Grundsatzes der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz scheint es zunächst eine Grundvoraussetzung für dessen Anwendbarkeit zu sein, dass der handelsrechtliche Begriff "Vermögensgegenstand" mit dem steuerrechtlichen Begriff "Wirtschaftsgut" übereinstimmt. Der BFH orientiert sich bei der Auslegung des Wir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtliche Wirksamkeit und tatsächlicher Vollzug des Gesellschaftsvertrages

Rn. 107 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ist der Gesellschaftsvertrag wirksam begründet und wird er tatsächlich vollzogen, so sind die Gründe für die Errichtung der Gesellschaft, insb ihre schenkweise Begründung, ohne Bedeutung (BFH BStBl II 1990, 10). Auch zivilrechtlich kann ein Kommanditanteil Gegenstand einer Schenkung sein: BGH vom 02.07.1990, II ZR 243/89, DB 1990, 1656; OLG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Beispielsfälle für vom BFH nicht gebilligte Strategien zur Vermeidung einer Mitunternehmerstellung mittels Familien-GmbH & Co KG

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Wettbewerbsverbot/Konkurrenzverbot

Rechte aus vertraglichen Wettbewerbsverboten sind grundsätzlich immaterielle Wirtschaftsgüter.[1] Ein Wettbewerbs- oder Konkurrenzverbot stellt jedoch nur dann ein selbstständiges immaterielles Wirtschaftsgut dar, wenn es sich – gemessen an den sonstigen Abreden – in seiner wirtschaftlichen Bedeutung heraushebt, und wenn dieser Umstand in den getroffenen Vereinbarungen, vor ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Belieferungsrechte

Bei Belieferungsrechten handelt es sich um immaterielle Wirtschaftsgüter. Auch wenn sie erst durch den Erwerbsvertrag begründet werden, sind sie zu aktivieren, wenn sich das Entgelt auf den Erwerbsvorgang als solchen bezieht.[1] Hieran fehlt es, wenn lediglich anlässlich des Erwerbs irgendwelche Aufwendungen, wie z. B. für Provisionen, getätigt werden.[2] Bestehen die Beliefe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.1 Einkünfte aus Ausübung oder Verwertung, Buchst. a)

Rz. 236 § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG definiert das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik bei nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG Rz. 19a) von beschr. stpfl. Arbeitnehmern.[1] Der regelmäßige Anknüpfungspunkt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist, ebenso wie bei der selbstständigen Arbeit, die Ausübung oder Verwertung im Inland.[2] Da es genügt, dass die nichtselbsts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.7 Besteuerungsrecht bei Freistellungsentschädigungen, Buchst. f)

Rz. 286a Das Besteuerungsrecht für die Nichtausübung von Tätigkeiten steht grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zu, da es in diesen Fällen keinen realen Arbeitsort gibt (Rz. 245). Allerdings schlägt Abschn. 2.6 OECD-MK zu Art. 15 OECD-MA für Freistellungsentschädigungen eine andere Regelung vor. Danach sollen Zahlungen, die der Arbeitnehmer bei einer Kündigung für die Zeit d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der wichtigsten materie... / 1.2.2 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Immaterielle Wirtschaftsgüter unterscheiden sich von den materiellen Wirtschaftsgütern durch ihre "Unkörperlichkeit"; es handelt sich zumeist um "geistige Werte", wie z. B. Ideen, und Rechte. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind z. B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte, aber auch ungeschützte Erfindungen[1], Know-how[2], Software[3], Rechte aus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Den Arbeitgeber trifft vielfach eine Informationspflicht gegenüber den betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretungen, dies gilt auch während der Dauer von Arbeitskampfmaßnahmen.[1] Hiergegen kann er nicht einwenden, dass die Erteilung der Information die Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen bedeuten würde. Damit der Arbeitgeber diese nicht aus Furcht vor Wei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.6.7 Konkurrenzschutz

Rz. 37 Der Verstoß gegen eine Konkurrenzschutzklausel in einem Geschäftsraummietvertrag kann einen Mietmangel begründen (BGH, Urteil v. 10. 10. 2012, XII ZR 117/10, ZMR 2013, 101; OLG Brandenburg, Urteil v. 10.6.2009, 3 U 169/08, NZM 2010, 43; KG, Urteil v. 25.1.2007, 8 U 140/06, GE 2008, 541; KG, Urteil v. 16.4.2007, 8 U 199/06; GE 2007, 1551; OLG Brandenburg, Urteil v. 10....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.4 Wettbewerbsverbot

Rz. 122 Die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zulasten des Geschäftsraummieters stellt quasi das Gegenteil zur Konkurrenzschutzverpflichtung des Vermieters (s. o. Rn. 52) dar. Fraglich kann hier nur die zeitliche Dauer sein. Nach einer Entscheidung des LG Berlin, Urteil v. 22.9.2009 (65 S 52/09, GE 2009, 1437) soll die Vereinbarung eines nachvertraglich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.2.4 Formularklauseln in Geschäftsraummietverträgen

Rz. 115 Während die Bestimmungen der §§ 307–309 auf formularmäßig vereinbarte Wohnraummietverhältnisse vollständig anzuwenden sind, gilt dies im Geschäftsraummietverhältnis nur eingeschränkt, weil § 310 Abs. 1 Satz 1 die Klauselverbote der §§ 308, 309 nur mittelbar im Rahmen der Generalklausel der §§ 307 Abs. 1 und 2 für anwendbar erklärt. Die Voraussetzungen für die Annahme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Signaturen im Arbe... / 5 Vereinbarungen über nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Ähnlich wie bei Befristungen sieht das Gesetz keinen Ausschluss bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten vor, sondern gemäß § 74 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) allein die Schriftform, die durch die QES ersetzt werden kann. Die Schriftform erstreckt sich auf den wesentlichen Inhalt der Wettbewerbsvereinbarung. Die Verletzung der Schriftform führt zur Nichtigkeit des Wettbewer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des von der Mitunternehmerschaft selbst erzielten Gewinns (früher als Gesamthandsgewinn bezeichnet) sowie derjenigen weiteren Besteuerungsgrundlagen, die in den Gesamtgewinn eingehen. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktore...mehr