Whistleblowing
Whistleblowing bedeutet, dass oft ein Angestellter oder Kunde eines Unternehmens oder einer Institution Missstände aufdeckt. Angestellte haben eine gewisse Rücksicht auf die Interessen ihres Arbeitgebers zu nehmen, was aber arbeitsrechtlich nicht eindeutig geregelt ist.
Da die Korrektur von negativen Verhältnissen auch im Interesse der Unternehmer liegt, richten diese am besten eine Meldestelle im Betrieb ein.
Was ist ein Whistleblower? Eine Definition
Beim Whistleblowing, englisch "to blow the whistle", "etwas aufdecken", "jemanden verpfeifen" werden Hinweise auf Missstände in Unternehmen und öffentlichen Institutionen bekannt gemacht, entweder intern im Unternehmen oder öffentlich. Der Whistleblower ist oft ein Mitarbeiter oder ein Kunde und berichtet aus eigener Erfahrung, dabei hat er aber auch das öffentliche Interesse im Auge.
Beim internen Whistleblowing besteht ein grundsätzliches Recht, sogar die Pflicht des Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung, über den Missstand informiert zu sein. Informationen an Betriebsräte, Aufsichtsräte oder gar Hauptversammlungen und Aktionäre werden als Zwischenform zum externen Whistleblowing betrachtet. Beim externen Whistleblowing werden die Missstände Dritten mitgeteilt, nicht unbedingt der Öffentlichkeit, aber z.B. sozialen Organisationen, Gewerkschaften oder die Polizei.
Whistle Blowing System und Policy
Whistleblowing liegt im Interesse der Unternehmen. Es ist für sie weitaus vorteilhafter, wenn ein Angestellter intern Missstände aufdeckt, als wenn sie von Dritten oder sogar von Medienleuten entdeckt und an die Öffentlichkeit gebracht werden. Es ist Sache der Geschäftleitung, Regeln für Whistleblowing zu erstellen und die Angestellten, freie Mitarbeiter und Kunden darüber zu informieren.
Vorteilhaft für alle Beteiligten ist eine Stelle, bei der Angestellte, freie Mitarbeiter und Kunden Fehlentwicklungen wie Mobbing, Delikte, Korruption, usw. diskret melden können. Auf Wunsch sollte der Hinweisgeber gegenüber anderen Beteiligten anonym bleiben. Der Fall wird am besten sofort untersucht und zwar so, dass alle Beteiligten dazu Stellung nehmen, bei Einzelaussagen lassen sich Widersprüche gut entdecken. Ist der Tatbestand analysiert, sind Maßnahmen zu ergreifen. Diese können je nach Fall Verwarnungen, Kündigung oder bei Delikten eine Anzeige bei der Polizei sein. Bestehen Probleme bei der Zusammenarbeit, wie Mobbing, sind diese innerhalb der beteiligten Gruppe zu lösen, allenfalls mit einem Mediationsverfahren.
Dem Whistleblower muss garantiert werden, dass er keine Nachteile hat. Eine Ausnahme besteht dann, wenn sich seine Aussagen als üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) entpuppen.
Whistleblowing Arbeitsrecht
Beim Whistleblowing gegenüber dem Arbeitgeber können Angestellte im Konflikt zwischen Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber und den Interessen der Gesellschaft stehen. Entdecken sie Delikte in der Firma, können sie einerseits wie alle Bürger Strafanzeige stellen. Andererseits müssen sie dabei Rücksicht auf die geschäftlichen Interessen und den Ruf des Arbeitgebers nehmen. Nach den Arbeitsgerichten darf eine Strafanzeige nicht leichtfertig eingereicht werden.
Andererseits hat der Arbeitgeber die Pflicht zu Schutzmaßnahmen (§ 618 BGB), nämlich die Angestellten gegen Gefahr für Leben und Gesundheit zu schützen. Voraussetzung dafür ist, dass die Geschäftsleitung oder die Vorgesetzten über Gefahren informiert sind. Hinzu kommen die anderen Haftungsvorschriften, wie Umwelthaftung, Produkthaftung usw. Je nach Stellung kann es sogar zur Pflicht der Angestellten gegenüber dem Unternehmen und der Öffentlichkeit gehören, Missstände aufzudecken.
Geplant ist ein neues Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung. Darin soll die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses gerechtfertigt werden, um eine rechtswidrige Handlung oder ein berufliches oder sonstiges Fehlverhalten aufzudecken. Voraussetzung ist, dass der Whistleblower das allgemeine öffentliche Interesse schützen will.
Das Whistleblower-Netzwerk e.V. fordert einen bestmöglichen gesetzlichen Schutz von Whistleblowern, unter anderem die Garantie eines Rechts aller Beschäftigten zum Whistleblowing, den Anspruch auf Überprüfung der Information, ein umfassendes Benachteiligungsverbot in allen Fällen rechtmäßigen Whistleblowings sowie einen Bundesbeauftragten für Whistleblowing.