Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 46 Widerruf... / 2.3 Zuständige Behörde (Abs. 2)

Rz. 16 Bis zur Unanfechtbarkeit ist die Behörde oder bei Widerspruch deren Widerspruchsbehörde für den Widerruf zuständig, die den belastenden rechtmäßigen VA erlassen hatte. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit ist die Behörde für den Widerrufs-VA zuständig, die den Ausgangsbescheid hätte erlassen müssen (vgl. die Komm. zu § 44).mehr

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Jansen, SGB X § 43 Umdeutun... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 21 Eigenständige Vorschriften für den Rechtsschutz gegen Umdeutungen bestehen nicht. Da die Umdeutung nach § 43 ein VA ist (str.), wird dieser Gegenstand eines laufenden Widerspruchsverfahrens gemäß § 86 Abs. 1 SGG. Rz. 22 Ist der Ursprungsbescheid mit Widerspruch angegriffen, kann eigenständig im Widerspruchsverfahren oder im Widerspruchsbescheid die Umdeutung vorgenomme...mehr

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Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 2.4 Folgen unbeachtlicher Verfahrensmängel

Rz. 22 Da die Vorschrift allein die Frage der Aufhebung eines VA bei Form- oder Verfahrensmängeln betrifft, gilt sie nur für die Überprüfung eines VA im Widerspruchsverfahren oder bei Anfechtungs- bzw. kombinierter Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gegen einen erlassenen VA. Sie ist auch im Fall eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 zu beachten. Zur Kostenfolge nach § 63...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.3 Verfahrensfehler als Wiedereinsetzungsgrund (Abs. 3)

Rz. 41 Bei unverschuldeter Versäumung einer Verfahrensfrist ist Wiedereinsetzung zu gewähren (§ 67 SGG). Für den Fall der fehlenden Begründung oder der unterlassenen Anhörung fingiert Abs. 3 die Versäumung der Widerspruchsfrist als nicht verschuldet. Diese Fiktion beruht darauf, dass sich in diesen Fällen aufgrund der fehlenden tatsächlichen und rechtlichen Gründe und Begrün...mehr

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Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 2.4 Widerrufsverfahren

Rz. 33 Dieser Widerruf, der in der Regel von Amts wegen eingeleitet wird, ergeht durch Bescheid und bedarf der vorherigen Anhörung nach § 24. Ob die Behörde einen solchen Widerrufsbescheid erlässt, steht in deren pflichtgemäßem Entschließungsermessen. Der Gebrauch des Ermessens hat sich inhaltlich an der Zwecksetzung der Geld- oder Sachleistung oder der damit verbundenen Auf...mehr

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Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 2.1.2 Ende der Hemmung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 14 Abs. 1 Satz 2 regelt nunmehr, dass die Hemmung mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des VA oder 6 Monate nach einer anderweitigen Erledigung des VA endet. Unanfechtbar wird der VA, wenn die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat bzw. drei Monaten bei Bekanntgabe im Ausland (§ 84 Abs. 1 SGG) abgelaufen ist. Ist die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig oder fehlt sie, tritt Unanfe...mehr

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Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.1 Generalklausel (Abs. 1)

Rz. 4 Mit der Generalklausel des Abs. 1 über die Nichtigkeit bei einem besonders schweren offenkundigen Fehler wurde die bereits vor dem SGB X und anderen Verfahrensregelungen in der Rechtsprechung anerkannte und angewandte Evidenz-Theorie mit allen damit verbundenen Unklarheiten als Gesetzestext übernommen. Rz. 5 Sowohl der unbestimmte Rechtsbegriff des besonders schweren Fe...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 4 Die Vorschrift ist nur für VA anwendbar, die einen belastenden Inhalt haben (nicht begünstigend). Dies wird in Abs. 2 für sonstige belastende (nicht begünstigende) VA angeordnet, wobei die ausdrückliche Erwähnung belastender VA in Abs. 2 nur deklaratorisch ist. Auch Abs. 1 betrifft ausschließlich belastende VA (Leistungsablehnung – auch teilweise – sowie jeder Eingriff...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1 Heilung von Verfahrens- oder Formfehlern (Abs. 1)

Rz. 5 Die Heilung von Form- oder Verfahrensfehlern ist nur in den Fällen möglich, in denen der VA nicht schon nach § 40 nichtig ist. Für bestimmte Formmängel wird durch § 40 Abs. 2 Nr. 1 und 2 die Nichtigkeit ausdrücklich bestimmt, während § 40 Abs. 3 andere Mängel ausdrücklich als Nichtigkeitsgründe ausschließt (vgl. Komm. zu § 40). Die Möglichkeit der Heilung der in Abs. 1...mehr

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Jansen, SGB X § 51 Rückgabe... / 2.3 Rückforderungsbescheid

Rz. 11 Der Herausgabeanspruch kann von der Behörde durch VA (Rückgabebescheid) gegenüber dem Verpflichteten oder Besitzer geltend gemacht und dann im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden (eine Frist von 10 Tagen für die Herausgabe eines Schwerbehindertenausweises ist angemessen, Zwangsgelder können ggf. angedroht und verhängt werden, LSG Nordrhein-Westfalen, Urte...mehr

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Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung entspricht mit Abweichungen § 44 VwVfG und § 125 AO und beschreibt die – praktisch seltenen – Fälle, in denen ein Verwaltungsakt (VA) keine Rechtswirkungen entfaltet, weil er nichtig ist. Der Begriff der Nichtigkeit ist von dem Begriff der Rechtswidrigkeit streng zu unterscheiden. Während aus materiellen oder formellen Gründen rechtsfehlerhafte VA grundsät...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.5 Rücknahmeverfahren und Rechtsbehelfe, Beweislast

Rz. 32 Die Rücknahme erfolgt durch einen VA (Rücknahmebescheid), dem im Regelfall ein Verwaltungsverfahren vorangeht. Dieses kann nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen eingeleitet werden (§ 18 Satz 1). Der rechtswidrig Begünstigte ist grundsätzlich vor Erlass des Rücknahmebescheides anzuhören, wenn nicht der Ablauf einer der in Abs. 3 oder 4 genannten Fristen droht (§ ...mehr

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Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 2.1.1 Hemmung durch Verwaltungsakt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Vorschrift selbst enthält, mit Ausnahme des Abs. 2, keine Regelungen über Verjährungsfristen, sondern knüpft an solche an (vgl. §§ 25, 27 SGB IV, § 45 SGB I oder § 50 Abs. 4). Sie gilt nur hinsichtlich eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs der Behörde gegen den Bürger. Dies folgt schon daraus, dass mit einem VA nur öffentlich-rechtliche Ansprüche geltend gemacht u...mehr

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Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 2.2 Unanfechtbarer Verwaltungsakt (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 enthält seit der Änderung durch das HZvNG ab 1.1.2002 eine eigenständige Verjährungsfrist für Ansprüche, die durch unanfechtbare VA festgestellt sind. Danach beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre, unabhängig davon, welche kürzere Verjährungsfrist sonst für den Anspruch maßgeblich war. Dies entspricht der einem rechtskräftigen Urteil (§ 197 Abs. 2 Nr. 3 BGB) ver...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.4 Verzinsung (Abs. 2a)

Rz. 23 Obwohl grundsätzlich ein Erstattungsanspruch nicht mit einer Zinsverpflichtung verbunden ist, wurde für bestimmte Tatbestände durch Abs. 2a eine eigenständige Verzinsungspflicht eingeführt. Sie besteht jedoch nur in den Fällen, in denen Leistungen zur Förderung von Einrichtungen oder ähnliche Leistungen erbracht worden sind, also zweckgebundene Subventionszahlungen vo...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3.2 Verwaltungsakte mit Dauerwirkung (Abs. 3)

Rz. 20 Abs. 3 enthält keine eigenständige Ermächtigungsgrundlage für die Rücknahme. Er enthält vielmehr eine Vertrauensschutzregelung in Gestalt von Ausschlussfristen für die Rücknahme (nur) von VA mit Dauerwirkung (zum Begriff vgl. Komm. zu § 48). Dem liegt zum Teil die Überlegung des Vertrauensschutzes wegen getroffener Vermögensdispositionen (Ausrichtung des Lebensstils a...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.2 Rechtswidrige Belastung (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 enthält eine Legaldefinition der Rechtswidrigkeit (Fehlerhaftigkeit) eines VA, wonach sie sich aus einer fehlerhaften Rechtsanwendung oder aus einem zu Unrecht angenommenen Sachverhalt ergeben kann, wobei zwischen Sachverhalt und Rechtsanwendung Wechselbeziehungen bestehen. Zwischen unrichtiger Rechtsanwendung und/oder unrichtigem zugrunde gelegtem Sachverhalt u...mehr

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Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Blüggel, Die fehlerhafte Anhörung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren und Möglichkeiten ihrer Heilung, SGb 2001 S. 294. Dörr, Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtliche Herstellung, Monographie, 4. Aufl. 2009. Felix, Die Relativierung von Verfahrensrechten im Sozialverwaltungsverfahren, kritische Anmerkungen zur Neufassung der §§ 41 und 42 SGB X, NZS 2001 ...mehr

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Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.1.1 Beginn der Wirksamkeit (Satz 1)

Rz. 3 § 39 definiert den Begriff der Wirksamkeit nicht. Der Inhalt dieses Begriffes wird vielmehr vorausgesetzt, wobei in Literatur und Rechtsprechung zwischen der äußeren und der inneren Wirksamkeit unterschieden wird (BVerwG, Urteil v. 21.6.1961, 7 C 398.59). Die äußere Wirksamkeit eines VA setzt mit seiner Bekanntgabe ein (§ 37), womit der VA existent wird. Mit dem Begriff...mehr

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Jansen, SGB X § 43 Umdeutun... / 2.1 Umdeutung

Rz. 4 Unter Umdeutung eines VA (Konversion) ist die mit Rückwirkung auf den Ausgangsbescheid vorgenommene nachträgliche Änderung und Ersetzung eines rechtsfehlerhaften VA zu verstehen. Sie bezieht sich im Ergebnis auf den Erhalt eines fehlerhaften VA, wobei dieser durch die Umdeutung einen anderen rechtlich möglichen materiellen Inhalt erhält. Dies schließt ein, dass auch di...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1.2 Nachträgliche Begründung (Nr. 2)

Rz. 15 Auch die für schriftliche oder elektronische oder entsprechend bestätigte VA nach § 35 erforderliche Begründung, die an sich dem VA beizufügen oder auf Aufforderung nachzuholen ist (§ 35 Abs. 3), kann noch nachgeholt werden. Hierbei kann es sich nur um eine Begründung an sich handeln, denn nur diese gehört zu den Form- oder Verfahrensfehlern bei Erlass des VA. Auch ei...mehr

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Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht § 46 VwVfG und § 127 AO. Sie soll, wie § 41, wegen der nur dienenden Funktion der Form- und Verfahrensvorschriften die Aufhebung materiell rechtmäßiger Verwaltungsakte (VA) allein wegen eines Form- oder Verfahrensfehlers einschränken. Vergleichbar ist die Regelung mit den prozessrechtlichen Vorschriften in § 563 ZPO, § 144 Abs. 4 VwGO und § 17...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Der Anwendungsbereich des § 48 erstreckt sich auf alle VA, die dem Geltungsbereich des SGB unterfallen, also auch auf solche Gesetze, die nach § 68 SGB I als besondere Teile des Sozialgesetzbuchs gelten. Grundsätzlich keine Anwendung fand § 48 nach der Rechtsprechung des BVerwG auf solche VA, die im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfe nach dem bis zum 31.12.2004 gelte...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Benz, Rückforderung von Sozialleistungen, die in Ausführung eines später aufgehobenen Urteils erbracht worden sind, WzS 1990 S. 353. Bormann, Zur Rückforderung von zu Unrecht an den Pfändungsgläubiger erbrachten Zahlungen, DAngVers 2001 S. 454. Dörr, Rückforderung nach Rentenüberzahlung "von Todes wegen", NZS 1993 S. 150. Escher-Weingart, Die Rückforderung überbezahlter ...mehr

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Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Wirkungen eines Verwaltungsaktes (VA) auf die Verjährung. Sie entspricht nach Inhalt und Zwecksetzung § 53 VwVfG. Die Regelung ist Folge der einseitigen Befugnis der Behörde, ihre Ansprüche durch VA festzusetzen und diese auch im Vollstreckungswege durchzusetzen, ohne gerichtliche Hilfe durch Klageerhebung in Anspruch zu nehmen. Die Hemmung de...mehr

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Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.2 Dauer der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 stellt den Grundsatz auf, dass ein VA wirksam bleibt, solange und soweit seine Wirksamkeit nicht ausdrücklich beseitigt oder die darin enthaltene Regelung aus sonstigen Gründen erledigt ist. Durch seine Wirksamkeit erhält der VA seine von der materiellen Rechtslage unabhängige eigene Rechtsqualität als eigenständiger Rechtsgrund und als Rechtsgrundlage für das,...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Benz, Die Bestandskraft von Verwaltungsakten der Sozialversicherungsträger, WzS 1986 S. 161. ders., Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, BG 1987 S. 31. Bieback, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Institut staatlicher Haftung für rechtswidriges Verwaltungshandeln, DVBl. 1983 S. 159. ders., Grundlagen und Schranken des sozialrechtlichen Herstellungsanspruc...mehr

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AGS 3/2018, Eine Angelegenh... / 2 Anmerkung

Aus den Gründen lässt sich der genaue Sachverhalt leider nicht entnehmen. Die Begründung erscheint auch widersprüchlich. Soweit gegen eine einstweilige Verfügung nach §§ 936, 925 ZPO Widerspruch eingelegt wird, handelt es sich weder um ein Aufhebungs- noch um ein Abänderungsverfahren. Das Widerspruchsverfahren ist noch Teil des Anordnungsverfahrens. Daher kommt es insoweit au...mehr

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zfs 3/2018, Eilrechtsschutz... / Sachverhalt

Der im Jahr 1999 geborene ASt. begehrt die Feststellung, dass ein Widerspruch oder eine Klage gegen die Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens aufschiebende Wirkung hat. Hilfsweise beantragt er, den AG im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm ohne Anordnung der Beibringung eines Fahreignungsgutachtens vorläufig eine Fahrerlaubnis zu erteilen.mehr

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zfs 3/2018, Verpflichtung z... / 2 Aus den Gründen:

[7] II. … Das BerGer. hat den Anspruch der Bekl. auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG entscheidungserheblich verletzt. [8] 1. Das BerGer. hält die Ausführungen des LG grundsätzlich für zutreffend. Zwar seien Einwendungen gegen ein im selbstständigen Beweisverfahren erstelltes Gutachten im Hauptsachverfahren zuzulassen, wenn sich ergebe, dass das Gutachten ...mehr

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zfs 3/2018, Schadensersatza... / Sachverhalt

Die Kl. verlangt von dem Bekl., einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, die Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen. Sie beantragte am 21.7.2009 bei dem Bekl. den Abschluss einer Rentenversicherung. Der Bekl. nahm den Antrag an und übersandte der Kl. mit Schreiben vom 24.7.2009 den Versicherungsschein mit weiteren Informationen zur Versicherung. Im Policenbegleitschreib...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / b) Gerichtliche Mediation (Güterichterverfahren)

Im Zuge des Erlasses des Mediationsgesetzes im Jahre 2012 hat der Gesetzgeber auch § 278 Abs. 5 ZPO neugefasst und darin eine Art gerichtsinterne Mediation, das sogenannte Güterichterverfahren geregelt. Zweifelsohne ist diese besondere Form der Gerichtsverhandlung nicht ganz unumstritten: Zum einen steht die Einführung eines rein konsensorientierten Verfahrens in einem gewis...mehr

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AGS 3/2018, Eine Angelegenh... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPO zulässig, bleibt in der Sache allerdings ohne Erfolg. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen, die durch das Beschwerdevorbringen nicht berührt werden. Gem. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG kann der Rechtsanwalt...mehr

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zfs 3/2018, Verpflichtung z... / Leitsatz

1. Legt eine Partei in einem selbstständigen Beweisverfahren oder einem Rechtsstreit ein Privatgutachten vor, das gegenüber dem gerichtlich eingeholten Gutachten zu abweichenden Feststellungen gelangt, ist das Gericht verpflichtet, sich hiermit auseinander zu setzen und auf die Widersprüche einzugehen. 2. Gibt der Richter nach dieser Aufklärung einem der Gutachten den Vorzug,...mehr

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zerb 3/2018, Versterben des... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist zulässig und jedenfalls mit Blick auf neue Tatsachen, die in der Beschwerdeinstanz zu berücksichtigen sind, auch begründet. Dies führt zur – ersatzlosen – Aufhebung der Zwischenverfügung. 1. Die Beschwerde gegen die nach § 18 Abs. 1 GBO ergangene Zwischenverfügung vom 30.3.2017 ist von R.K. als antragsberechtigter Person in zulässiger Weise eingelegt (§ 1...mehr

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zfs 3/2018, Obliegenheitsve... / 2 Aus den Gründen:

" … Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen:" 1. Der Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Zahlung einer Versicherungsleistung aufgrund des behaupteten Unfallereignisses am 21.8.2013 zu. Dahingestellt bleiben kann, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt und ob die in dem Gutachten des Sachverständigenbüros I berücksichtigten Schäden auf einem einzigen Schadensfall ...mehr

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AGS 3/2018, Prozesskostenhi... / 2 Aus den Gründen

Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Berufung kann dem Kläger nicht bewilligt werden, da eine anwaltliche Vertretung für das vorliegende Berufungsverfahren nicht geboten war. 1. Dem Rechtsmittelgegner ist Prozesskostenhilfe grundsätzlich erst zu gewähren, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nicht ge...mehr

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zerb 3/2018, Pflichtteilsen... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Amtsgericht hat die Erteilung des beantragten Erbscheines zu Recht abgelehnt. 1. Die befristete Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts ... ist gemäß §§ 58 ff, 63 Abs. 1 FamFG zulässig. Über sie hat gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG das Oberlandesgericht zu entscheiden, nachdem das Amtsgericht ihr nicht gemäß § 68...mehr

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Anfechtung der Vaterschaft / 2 Anmerkung

Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit beschäftigt sich der BGH mit dem Problem, inwieweit eine Anfechtung der Vaterschaft durch den genetischen Vater möglich ist, wenn zwischen rechtlichem Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht. In beiden Fällen war die genetische Vaterschaft des Anfechtenden aufgrund vorliegender Abstammungsgutachten außer Streit. In der ers...mehr

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zerb 3/2018, Versterben des... / Sachverhalt

Im Grundbuch ist noch der am 7.9.2016 verstorbene Erblasser H.K. als Eigentümer (...) eingetragen. Dessen Ehefrau R.K. beantragte beim Grundbuchamt unter Bezugnahme auf ein an das Nachlassgericht gerichtetes und von dort an das Grundbuchamt gemäß § 83 GBO zur Kenntnisnahme übersandtes Schreiben vom 16.10.2016, in dem die Annahme der Erbschaft sowie die Entbehrlichkeit eines E...mehr

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FoVo 3/2018, Eindeutige Bez... / 2 II. Entscheidung und Praxishinweise

Der BGH folgt den Vorinstanzen Das LG hat zutreffend angenommen, dass eine allgemeine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung gemäß § 750 Abs. 1 ZPO nicht vorliegt und die Gerichtsvollzieherin deshalb mit Recht die Durchführung der beantragten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abgelehnt hat. Ausgangspunkt: § 750 ZPO Gemäß § 750 Abs. 1 ZPO darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, we...mehr

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AGS 3/2018, Inhaltskontroll... / 2 Aus den Gründen

I. Die Klage ist zulässig. Die Klägerin ist klagebefugt. Sie gehört zu den antragsberechtigten Stellen i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 2 UKIaG. Ihre Klagebefugnis nach dem Unterlassungsklaggesetz ist bereits in der Entscheidung des BGH vom 26.10.1989 (NJW 1990, 578) als solche anerkannt worden. Hiernach sind die Rechtsanwaltskammern ungeachtet ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgabenstell...mehr

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zfs 3/2018, Entziehung der ... / 1 Aus den Gründen:

" … Mit dem angefochtenen Beschluss hat das VG (Freiburg, Beschl. v. 9.8.2017 – 4 K 4224/17) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des ASt. gegen die sofort vollziehbar erklärte Entziehung seiner Fahrerlaubnis durch Verfügung der AG vom 3.5.2017 wiederhergestellt. Die in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe, auf deren Prüfung das BG nach § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO be...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Vorliegen von Organschaftsverhältnissen

Tz. 32 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Ein Einfluss auf die tatsächliche Geschäftsführung kann auch unterstellt werden, wenn zwischen dem Verein und der Kapitalgesellschaft ein Organschaftsverhältnis vorliegt, da die Begründung von Organschaftsverhältnissen die Eingliederung in ein Unternehmen voraussetzt. Tz. 33 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Der BFH hat im Urteil vom 25.08.2010 BFH/...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebührenrechnung: Toleranzgrenze bei der Steuerberatervergütung

Immer wieder gibt es Mandanten, die mit der ihnen vorgelegten Gebührenrechnung und deren inhaltlicher Dotierung nicht einverstanden sind. Landet ein solcher Fall dann vor Gericht, zeigt sich, dass im Rahmen gebührenrechtlicher Streitigkeiten grundsätzlich nur das gerichtsverwertbar ist, was vorher in Gänze zwischen Steuerberater und Mandant schriftlich fixiert wurde. Bestehen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarvereinbarung: Widersprüchliche Vereinbarungen vermeiden

Ein Mandant (M) hatte eine Steuerberatungsgesellschaft (B-GmbH) am 2.5.2002 mit der Wahrnehmung seiner Interessen in steuerlichen Angelegenheiten sowie der Vertretung als Steuerberaterin beauftragt. Die Beauftragung umfasste folgende Angelegenheiten: Erstellung von Jahressteuererklärungen, Prüfung von Steuerbescheiden, Einlegung von notwendigen und angemessenen Rechtsbehelfen, B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Schneider, Versorgungsbezüge – Beitragspflichtige und beitragsfreie Versorgungsbezüge von A bis Z, DOK 1983 S. 890. Rz. 46 Die Einbeziehung von Versorgungsbezügen aus einem früheren Dienstverhältnis als DO-Angestellter in die Beitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar: BSG, Urteil v. 18.12.1984, 12 RK 33/83, USK 1984 Nr. 223. Es ist mit dem Grundgesetz, insbesonde...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schiedsabrede: Wirksamkeit

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer verhält sich widersprüchlich und regelmäßig treuwidrig, wenn er unter Verweisung auf eine Schiedsvereinbarung oder Schiedsverfügung ein Schiedsgericht anruft und nach Durchführung des Verfahrens die Aufhebung des sein Begehren als unbegründet abweisenden Schiedsspruchs mit der Begründung betreibt, die Schiedsabrede sei nicht wirksam oder der S...mehr

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AGkompakt 2/2018, Anrechnun... / 1 Der Fall

Der Antragsteller hatte gegen die beiden Antragsgegner als Gesamtschuldner eine Forderung (Wert: bis 500,00 EUR) per Mahnbescheid geltend gemacht. Die beiden Antragsgegner haben gemeinsam einen Anwalt beauftragt, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, was dieser auch veranlasste. Nach Widerspruch wurde das streitige Verfahren eingeleitet. Danach wurde die Klage zurüc...mehr

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AGS 2/2018, Mehrere Widersp... / 1 Sachverhalt

Die Kläger bezogen von dem Beklagten Leistungen nach dem SGB II. Unter dem 14.3.2013 erließ der Beklagte gegenüber den Klägern insgesamt drei Aufhebungs- und Erstattungsbescheide betreffend die Bewilligungsmonate August bis November 2012. Je ein Bescheid war an den Kläger zu 2) (Forderungssumme: 290,82 EUR) und an die Klägerin zu 3) gerichtet (Forderungssumme: 182,02 EUR), w...mehr