Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 3.3 Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts

Die Frist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB beginnt nur dann zu laufen, wenn der Arbeitnehmer über den Betriebsübergang gemäß § 613a Abs. 5 Nr. 1 BGB ordnungsgemäß unterrichtet worden ist. In Fällen ausgebliebener oder unzureichender Information nach § 613a Abs. 5 BGB muss der Arbeitnehmer das Widerspruchsrecht erst dann ausüben, wenn er nachträglich ordnungsgemäß unterrichtet wo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 2.3 Grund für den Übergang

Mit "Grund für den Übergang" ist zunächst der Rechtsgrund für den Betriebsübergang gemeint, also das Rechtsgeschäft [1] zwischen Betriebsveräußerer und Betriebserwerber.[2] Nach Auffassung des BAG[3] müssen zudem die unternehmerischen Gründe für das Rechtsgeschäft zumindest schlagwortartig mitgeteilt werden, die sich im Fall seines Widerspruchs auf den Arbeitsplatz auswirken ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzerninterne Vermietung n... / 6. Schlussfolgerung

Im Ergebnis hat § 4h EStG i.d.F. ab dem 1.1.2024 in seiner wortgenauen Auslegung zur Folge, dass die Konzernklausel in ihrem Anwendungsbereich erheblich eingeschränkt wird. Diese Schlussfolgerung widerspricht der Gesetzesbegründung bzw. dem Normzweck der Konzernklausel gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG und steht im deutlichen Widerspruch zur konsolidierten Betrach...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 6 Regeln für einen rechtmäßigen Streik

Die Rechtsprechung hat aus den wenigen verfassungsrechtlichen Vorgaben und allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Zivil- und Strafrechts das Arbeitskampfrecht und konkrete Arbeitskampfregeln entwickelt. Sie sollen einerseits die Nachteile des Arbeitskampfes für die Beteiligten und Dritte auf das für seinen Zweck Erforderliche reduzieren. Sie müssen andererseits aber auch sicherst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 6.4.3 Das Übermaßverbot

Das Übermaßverbot oder das Gebot der Proportionalität von Kampfmittel und Kampfziel ist die wohl wichtigste, aber auch die am schwersten umzusetzende Arbeitskampfregel. Dabei kann es nicht um eine Zensur von Tarifforderungen gehen. Gerichte sind nicht befugt und auch außer Stande zu prüfen, ob z. B. eine angestrebte Lohn- und Gehaltserhöhung es nach ihrer wirtschaftlichen Be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 3.3 Persönliche Eignung; Kommunikationsfähigkeit

Neben den sachlichen Voraussetzungen der Fach- und Organisationskenntnis spielt auch die persönliche Eignung eine Rolle. Mit dem "Erkennen der Lücke" ist die Überwachungsaufgabe nicht abgeschlossen. Etwaige Missstände oder sonstiger Handlungsbedarf müssen an die für die Umsetzung zuständigen Funktionen und bei entsprechender Relevanz auch an die Geschäftsleitung kommuniziert...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verbindliche Zusage nach Lohnsteuer-Außenprüfung (§§ 204–207 AO)

Rz. 65 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Auskünfte des FA zu Rechtsfragen sind grundsätzlich unverbindlich. Dem Stpfl wird mitgeteilt, wie künftig nach derzeitiger Auffassung zu entscheiden sein wird (vgl H/H/Sp/Schallmoser, vor §§ 204–207 AO Rz 3). Neben der lohnsteuerlichen Anrufungsauskunft nach § 42e EStG (> Rz 5 ff) und der allgemeinen verbindlichen Auskunft (§ 89 Abs 2 AO; > ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zur Steuerpflicht von Werbungskostenersatz

Rz. 10 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der ArbG-Ersatz von Aufwendungen, die für den ArbN Werbungskosten sind, gehört grundsätzlich zum stpfl Arbeitslohn. Ausnahmen gelten nur, soweit dies gesetzlich besonders zugelassen ist (> R 19.3 Abs 3 Satz 1 LStR; H 3.50 LStH), wie in § 3 Nr 13, 16, 30, 31, 32 und Nr 45 EStG. GlA Schmidt/Krüger, § 19 EStG Rz 67 mwN zur hM. Rz. 11 Stand: EL 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Widerspruch.

Rn 260 (Grundbuch) §§ 899, 927, 1140 BGB. Maßgeblich nach § 3 ist das Interesse an der Erhaltung der Rechtsposition. Deren Wert ist die Basis von der ein Bruchteil bis zum vollen Betrag zu nehmen ist (Köln JurBüro 61, 458; LG Bayreuth KostRspr § 3 ZPO Nr 463: 1/10; Kobl JurBüro 06, 537: 25 % bei eV). Entspr gilt bei der Löschung. S.a. Einstweilige Verfügung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Verspäteter Widerspruch (Abs 2).

Rn 17 Der Widerspruch ist dem Ag mitzuteilen (§ 695); der verspätete Widerspruch, der als Einspruch (§ 700) behandelt wird (§ 694 II 1), auch demjenigen Ag, der den Widerspruch erhoben hat (§ 694 II 2). Ist vor Erlass des VB nicht erkannt worden, dass ein rechtzeitig eingelegter Widerspruch vorliegt, ist der Widerspruch in entsprechender Anwendung von § 694 II als Einspruch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren bei Widerspruch gegen den Teilungsplan.

Rn 2 Wird im Termin ein Widerspruch gegen den Teilungsplan erhoben, so ist die Planausführung gehindert. I. Widerspruchsberechtigung. Rn 3 Widerspruchsberechtigt ist jeder Gläubiger, dessen Recht durch die Zuteilung ganz oder tw verdrängt wird. Voraussetzung ist weiterhin, dass nach den vorgelegten Unterlagen dem widersprechenden Gläubiger ein Pfandrecht tatsächlich zusteht (Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Widerspruch.

I. Erklärung. 1. Inhalt. Rn 2 Die Verurteilung des Bekl erfolgt dann nur unter Vorbehalt der Ausführung seiner Rechte, wenn er dem Klageanspruch widersprochen hat. An den Widerspruch sind keine besonderen Anforderungen zu stellen; schon ein Abweisungsantrag reicht aus. Insbesondere braucht der Widerspruch nicht begründet zu werden (BGHZ 82, 115, 119); erst recht kommt es auf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Widerspruch.

I. Ziel des Rechtsbehelfs. Rn 2 Das Ziel des Widerspruchs kann auf Aufhebung oder (tw) Abänderung des Arrestbefehls oder der Lösungssumme gerichtet sein. Die Rechtspraxis hat darüber hinaus die Rechtsfigur des Kostenwiderspruchs entwickelt. Dieser ist ausschließlich auf die Abänderung der Kostenentscheidung ausgerichtet (Teplitzky/Feddersen Kap 55 Rz 9). Um die erstrebte Verg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Widerspruch der Hauptpartei.

1. Ausdrückliche oder konkludente Kundgabe. Rn 7 Prozesshandlungen der Hauptpartei genießen im Falle einer Divergenz ggü denen des Streithelfers Vorrang (Hs 2). Sachvortrag der Partei geht dem Sachvortrag des Nebenintervenienten vor (BAG DB 11, 2441 Rz 19). Der Antrag eines Streithelfers, dem Antragsteller die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen, ist un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerspruch.

Rn 19 Nach § 574b I BGB ist der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung schriftlich zu erklären. Geschieht dies nicht, kann der Kl nicht wissen, ob der Beklagte Fortsetzung verlangen wird und wie er dieses Verlangen ggf begründen wird. Der Kl kann noch nicht einmal von seinem Recht nach § 574b I 2 Gebrauch machen, weil er von dem Widerspruch nichts weiß. Bringt der Bekla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlender Widerspruch.

Rn 5 An einem Widerspruch fehlt es bei Säumnis und bei vorbehaltlosem Anerkenntnis des Bekl; die Verurteilung des Bekl erfolgt dann ohne Vorbehalt. Bei Säumnis des Bekl im letzten Termin zur mündlichen Verhandlung ergeht auch dann ein normales Versäumnisurteil (und kein Versäumnisvorbehaltsurteil), wenn der Bekl schriftsätzlich oder in einem früheren Termin dem Anspruch wide...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verhandlung über den Widerspruch.

Rn 5 Über den Widerspruch ist im Termin zu verhandeln, jeder beteiligte Gläubiger muss sich sofort erklären, weder eine schriftliche Erklärung nach dem Termin noch eine Vertagung kommt in Betracht. Bei anwesenden Beteiligten, die sich nicht erklären, wird gem § 138 III vermutet, dass sie mit der Plan Ausführung einverstanden sind. Bei nicht erschienenen Beteiligten wird gem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 696 ZPO – Verfahren nach Widerspruch.

Gesetzestext (1) 1Wird rechtzeitig Widerspruch erhoben und beantragt eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens, so gibt das Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab, das in dem Mahnbescheid gemäß § 692 Abs. 1 Nr. 1 bezeichnet worden ist, wenn die Parteien übereinstimmend die Abgabe an ein anderes Gericht verla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 925 ZPO – Entscheidung nach Widerspruch.

Gesetzestext (1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. A. Normzweck. Rn 1 Die Bestimmung befasst sich mit Form und Inhalt der Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 694 ZPO – Widerspruch gegen den Mahnbescheid.

Gesetzestext (1) Der Antragsgegner kann gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist. (2) 1Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt. 2Dies ist dem Antragsgegner, der den Widerspruch erhoben hat, mitzuteilen. A. Grundlagen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlender Widerspruch des Beklagten oder keine unverzügliche Auskunft.

Rn 26 Voraussetzung ist weiterhin, dass der Widerspruch des Beklagten außergerichtlich nicht erklärt worden ist oder dass er zwar erklärt wurde, aber auf Verlangen des Klägers nicht begründet wurde (s.o. Rn 20).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 924 ZPO – Widerspruch.

Gesetzestext (1) Gegen den Beschluss, durch den ein Arrest angeordnet wird, findet Widerspruch statt. (2) 1Die widersprechende Partei hat in dem Widerspruch die Gründe darzulegen, die sie für die Aufhebung des Arrestes geltend machen will. 2Das Gericht hat Termin zur mündlichen Verhandlung von Amts wegen zu bestimmen. 3Ist das Arrestgericht ein Amtsgericht, so ist der Widersp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Widerspruch.

I. Rechtzeitig. Rn 2 Der Widerspruch ist rechtzeitig erhoben, solange der VB nicht verfügt ist, vgl § 694 Rz 10, 12. Ist VB verfügt, wird der Widerspruch als Einspruch behandelt (§ 694 II; § 694 Rn 17) und es ist gem § 700 III 1 vAw abzugeben. II. Wirksam. Rn 3 Das Mahngericht darf seine Prüfung formal darauf beschränken, ob nach dem äußeren Erscheinungsbild ein wirksamer Wider...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerspruch und Aufhebung.

Rn 50 Der Wert für den Widerspruch ist mit dem des Arrestverfahrens identisch; bei Kostenwiderspruch: Kosteninteresse (Frankf JurBüro 90, 1332; Hambg JurBüro 98, 150). Für Aufhebungsverfahren nach § 927 gilt das gleiche; hat der Arrest für den Kl nur noch geringeren Wert, ist dieser maßgeblich. Im Fall des § 926 II ist geringerer Wert anzusetzen, wenn die Parteien über die R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Formular für Widerspruch (Nr 5).

Rn 14 Der ›Fall, dass Formulare eingeführt sind‹ (§ 703c), ist bei allen Mahngerichten eingetreten. Die ›Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten‹ (MaschMahnVordrV), BGBl I 78, 705, hat in § 1 I für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten, unter 3. auch für den Wider...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / II. Widerspruch des Betriebs- oder Personalrats

Rz. 169 Voraussetzung für den erweiterten Kündigungsschutz des Arbeitnehmers nach § 1 Abs. 2 S. 2 und 3 KSchG ist ein form- und fristgerechter Widerspruch des Betriebsrats nach § 102 Abs. 2 und 3 BetrVG bzw. des Personalrats nach § 85 Abs. 1 BPersVG bzw. den Landespersonalvertretungsgesetzen. Der Widerspruch bedarf der Schriftform und einer konkreten, fallbezogenen Begründun...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / d) Offensichtlich unbegründeter Widerspruch des Betriebsrats

Rz. 18 Die Entbindung des Arbeitgebers findet nach § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 3 BetrVG statt, wenn der Widerspruch des Betriebsrats offensichtlich unbegründet ist; die Unbegründetheit bei unbefangener Betrachtung sich also ohne weiteres aufdrängt.[17] Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Verstoß gegen § 95 BetrVG gerügt wird, obwohl keine Auswahlrichtlinien bestehen oder die Rüge man...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Widerspruch.

Rn 5 Die Bestimmung in § 703a II 1 Nr 1, die besondere Bezeichnung des Bescheids bewirke im Falle des rechtzeitigen Widerspruchs, dass die Streitsache im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess anhängig wird, bezieht sich nicht auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit, sondern darauf, dass das streitige Verfahren ebenfalls in der besonderen Prozessart anhängig wird. § 703a II enthä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Widerspruch und nicht erschienener Gläubiger.

Rn 2 Wenn nach erhobenem Widerspruch eine Einigung nicht gefunden ist, so muss der widersprechende Gläubiger auch den nicht erschienenen Gläubiger verklagen. Es wird fingiert, dass der nicht erschienene Gläubiger den Widerspruch nicht anerkennt. Streitig war, ob in einem solchen Fall der widersprechende Gläubiger außergerichtlich vor Klageerhebung zur Zustimmung auffordern m...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / II. Widerspruch gegen Sperrzeit

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Widerspruch gegen Sperrzeit _________________________ Rechtsanwälte An die Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit _________________________ (Ort) _________________________ (Anschrift) _________________________ ./. Bundesagentur für Arbeit wegen Arbeitslosengeld (Geschäftszeichen: _________________________) W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Benachrichtigung, Widerspruch und Zahlungsrückstand (Abs 3).

Rn 6 Der Gläubiger ist von dem Zahlungsplan und dem Vollstreckungsaufschub unverzüglich zu unterrichten. Der Gläubiger muss vor allem über die Höhe der Zahlung und deren Zeitpunkte informiert werden. Nicht notwendig sein wird die Übersendung einer vollständigen Protokollabschrift, die auch die Tatsachen der Glaubhaftmachung enthält (Mroß DGVZ 12, 169, 170). Widerspricht der ...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 2. Widerspruch des Betriebsrats

Rz. 7 Der WBA nach § 102 Abs. 5 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat der ordentlichen Kündigung frist- und formgerecht widersprochen hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Widerspruch des Beklagten nach den §§ 574–574b BGB.

Rn 17 Grund für die Abweisung der Räumungsklage muss sein, dass der beklagte Mieter berechtigterweise die Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der Vorschriften der §§ 574–574b BGB verlangt hat und dass das Gericht die Abweisung der Klage auf dieses Verlangen gestützt hat. Das Fortsetzungsverlangen muss nicht die alleinige Verteidigung gewesen sein. So reicht es auch au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerspruch und Aufhebung.

Rn 111 Nach § 53 I Nr 1 GKG ist das Interesse des Antragstellers maßgeblich. Die Entwicklung seit Erlass der eV ist zu berücksichtigen, so dass der Wert (deutlich) sinken kann (KG JurBüro 02, 479), grds aber nicht muss (Frankf AGS 14, 184). Bei Kostenwiderspruch zählt das Kosteninteresse (Frankf JurBüro 90, 1332). Das Vollziehungsverfahren hatte bis vor dem 1.8.13 einen eige...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / b) Widerspruch

Rz. 125 Der Betriebsrat kann nach § 102 Abs. 3 BetrVG einer ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn einer der in § 102 Abs. 3 BetrVG genannten Gründe vorliegt (zu den Einzelheiten insoweit siehe Rdn 138 ff.).mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / VII. Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang und Sozialauswahl

Rz. 50 Widerspricht der Arbeitnehmer dem Betriebsübergang, verbleibt sein Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber (Betriebsveräußerer). Kann dieser den Arbeitnehmer wegen der Betriebsveräußerung mangels vorhandenen Arbeitsplatzes nicht mehr weiterbeschäftigen, berechtigt dies grds. zur betriebsbedingten Kündigung. Es stellt sich dann zwangsläufig die Frage, ob die betr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vormerkung oder Widerspruch (Abs 2).

Rn 3 Das Erfordernis der besonderen Dringlichkeit nach § 942 I entfällt für die Fallgruppe des § 942 II, weil bereits nach materiellem Recht (§§ 885, 899 BGB) die Dringlichkeit unterstellt wird und vielfach Zivilrechtsabteilung und Grundbuchamt in dem selben Amtsgebäude untergebracht sind. Entgegen der Kann-Formulierung muss das angerufene Amtsgericht, wenn die sonstigen Vor...mehr

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§ 11 Kündigung und Unterneh... / 2. Sonderfall: Widerspruch des Arbeitnehmers bei Verschmelzung/Aufspaltung

Rz. 4 Das von der Rechtsprechung entwickelte Widerspruchsrecht (dazu allg. vgl. § 10 Rdn 34 ff.) gilt grundsätzlich auch im Falle einer Umwandlung, § 35a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 613a Abs. 6 BGB. Umstritten ist dabei jedoch im Einzelnen, ob dies auch im Falle einer Verschmelzung bzw. Aufspaltung gilt, denn für diesen Sonderfall der Umwandlung hört der bisherige Arbeitgeber auf z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zurückweisung des Widerspruchs.

Rn 3 Erachtet das Gericht den Widerspruch als unbegründet, dann weist es die Klage ab, indem der Widerspruch abgewiesen wird. Ohne weitere Anweisung im Urt wird dann der Teilungsplan vom Verteilungsgericht ausgeführt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form des Widerspruchs.

Rn 4 Der Widerspruch kann mündlich im Termin erklärt werden oder schriftlich vor dem Termin oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Spätestens muss der Widerspruch vor Aufstellung des Teilungsplanes im Termin erhoben sein. Der Widerspruch muss nicht begründet werden, allerdings muss der Widersprechende erkennen lassen, welche anderweitige Zuteilung er begehrt und gegen wen si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einlegung des Widerspruchs.

Rn 4 Sie erfolgt beim Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 924 II 3), beim LG durch Anwaltsschriftsatz (Kobl NJW 80, 2589; Hamm WRP 92, 724 [OLG Hamm 21.07.1992 - 4 U 128/92]). Auf die Verwendung des Begriffs ›Widerspruch‹ kommt es nicht an, wenn der Wille des Schuldners zur Aufhebung oder Abänderung des Arrests unzweideutig erkennbar ist (RGZ 67,...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 6. Rechtsfolgen des Widerspruchs

Rz. 155 Wenn der Betriebsrat der Kündigung nach § 102 Abs. 3 BetrVG ordnungsgemäß widersprochen hat, ist der Arbeitgeber gem. § 102 Abs. 4 BetrVG verpflichtet, dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats zuzuleiten. Da das Gesetz ausdrücklich von Stellungnahme spricht, beschränkt sich die Zuleitungspflicht des Arbeitgebers nicht auf e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Stattgabe des Widerspruchs.

Rn 2 Bei stattgebender Entscheidung hat das Gericht die Verteilung entweder selbst neu vorzunehmen oder die Aufstellung eines neuen Planes durch das Verteilungsgerichts anzuordnen. Es besteht Ermessensspielraum, wobei sinnvollerweise bei der Anordnung eines neuen Planes genaue Anweisungen erteilt werden sollten, um Missverständnisse zu vermeiden. Ein Widerspruch gegen die ne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 695 ZPO – Mitteilung des Widerspruchs; Abschriften.

Gesetzestext 1Das Gericht hat den Antragsteller von dem Widerspruch und dem Zeitpunkt seiner Erhebung in Kenntnis zu setzen. 2Gleichzeitig belehrt es ihn über die Folgen des § 697 Absatz 2 Satz 2. 3Wird das Mahnverfahren nicht maschinell bearbeitet, so soll der Antragsgegner die erforderliche Zahl von Abschriften mit dem Widerspruch einreichen. A. Grundlagen. Rn 1 S 2 ist eing...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rücknahme des Widerspruchs (Abs 4).

I. Erklärung. Rn 9 Der Ag kann seinen Widerspruch bis zum Beginn seiner mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zurücknehmen, sofern nicht Versäumnisurteil gegen ihn ergangen ist (§ 697 IV 1). § 182a SGG (Beitragsansprüche für die private Pflegeversicherung) legt die Grenze auf den Zeitpunkt, zu welchem die Abgabe an das Sozialgericht verfügt ist. Zum arbeitsgerichtlichen Verfa...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / VIII. Widerspruchsrecht des Betriebsrats – Inhalt, Ausübung und Wirkungen

Rz. 138 Der Betriebsrat kann einer ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn einer der in § 102 Abs. 3 BetrVG genannten Gründe vorliegt. Der Widerspruch muss innerhalb einer Woche als Widerspruch erkennbar schriftlich beim Arbeitgeber erhoben werden. Dabei umfasst die Schriftform auch die Angabe der Widerspruchsgründe. Eine Bezugnahme auf einen vorangegangenen mündlichen Wi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt.

Rn 2 Die Verurteilung des Bekl erfolgt dann nur unter Vorbehalt der Ausführung seiner Rechte, wenn er dem Klageanspruch widersprochen hat. An den Widerspruch sind keine besonderen Anforderungen zu stellen; schon ein Abweisungsantrag reicht aus. Insbesondere braucht der Widerspruch nicht begründet zu werden (BGHZ 82, 115, 119); erst recht kommt es auf die Schlüssigkeit einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Wird in dem Termin ein Widerspruch gegen den Plan nicht erhoben, so ist dieser zur Ausführung zu bringen. 2Erfolgt ein Widerspruch, so hat sich jeder dabei beteiligte Gläubiger sofort zu erklären. 3Wird der Widerspruch von den Beteiligten als begründet anerkannt oder kommt anderweit eine Einigung zustande, so ist der Plan demgemäß zu berichtigen. 4Wenn ein Widerspruch sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Schriftlich.

Rn 13 § 694 I 1 bestimmt, dass der Widerspruch schriftlich zu erheben ist. Telefonisch kann er nicht wirksam eingelegt werden (vgl zum fernmündlichen Rechtsmittel BGH NJW-RR 09, 852 [BGH 12.03.2009 - V ZB 71/08]). Beantragt der ASt nach Fristablauf VB, steht dem VB ein Widerspruch nicht entgegen. Dem automatisierten Mahnverfahren wird der Widerspruch erst bekannt, wenn die P...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / Literaturtipps

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