Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung auf Arrestvollziehung.

Rn 9 Der Widerspruch hat nach § 924 III 1 keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Arrestvollziehung. Das Gericht kann aber die Vollziehbarkeit durch einstweilige Anordnung nach § 707 aussetzen. § 707 I 1 gilt hierbei nicht, so dass auch eine Aussetzung ohne Sicherheitsleistung in Betracht kommen kann. Wegen des Schutzzweckes des Arrestverfahrens für den Gläubiger, des G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zulässigkeit.

Rn 4 Eine inhaltlich unzulässige Eintragung ist vAw zu löschen (§ 53 I 2 GBO) und begründet auch vor Löschung keine Vermutung, sofern die Unzulässigkeit offenkundig ist (RGZ 88, 27). Unzulässig ist auch eine unvollständige und damit unbestimmte Eintragung (Frankf Rpfleger 75, 305 f) oder Eintragung eines nicht eintragungsfähigen Rechts (BayObLG DNotZ 77, 111 f). Ist die Eint...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verhältnis zum Prozessbevollmächtigten.

Rn 5 Problematisch ist schließlich eine Parteianhörung nach § 141 dann, wenn die Partei bei anwaltlicher Vertretung durch die Fragen des Gerichts in die Situation gerät, dass sie sich in Widerspruch zum schriftsätzlichen Vorbringen des Anwalts bringt. Aus der Sicht des Gerichts ist dies sicherlich ein erwünschter Weg, um den Streitstoff zu klären. Aus der Sicht des Anwalts b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vorverfahren.

Rn 4 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig, soweit bundes- oder landesrechtliche Regelungen ein Vorverfahren vorsehen und dieses zum Zeitpunkt der Entscheidung des Oberlandesgerichts noch nicht abgeschlossen ist (Hamm NStZ 82, 134; Karstendiek DRiZ 77, 50). Die Beendigung des Vorverfahrens. ist eine Verfahrensvoraussetzung, weil über den Justizverwaltungsak...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Entsprechende Anwendung.

Rn 4 findet § 878 kraft Verweisung in §§ 880, 1109, 1116, 1132, 1154, 1168, 1180, 1188, 1196; §§ 3, 8, 9 SchiffsRG. § 878 gilt aufgrund des Normzwecks entspr bei anderen freiwilligen Erklärungen des Berechtigten im rechtsgeschäftlichen Verkehr, insb bei Bewilligungen zur Eintragung von Widerspruch und Vormerkung (BGHZ 138, 186; ZIP 05, 627) und Grundbuchberichtigung (Soergel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Abgabe.

Rn 11 Abzugeben ist vAw an das gem §§ 690 I Nr 5, 692 I Nr 1 im MB bezeichnete Gericht (§ 700 III 1). Die Abgabe an ein anderes Gericht (§ 696 I 1 1), als im MB bezeichnet, ist nur möglich, wenn die Parteien dies übereinstimmend vor der Abgabe verlangen (§ 700 III 1). S.a. § 696 Rn 14, 26. Sind Mahn- und streitiges Verfahren bei demselben AG durchzuführen, gelten die Vorschr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Andere Fälle.

Rn 10 Eintragungsantrag und Bewilligung können durch das Ersuchen einer Behörde nach § 38 GBO, insb bei der Genehmigung einer Grundstücksveräußerung, ersetzt werden (zB § 7 II GrdstVG). Ein Ersuchen kann auch das Vollstreckungsgericht nach § 941 ZPO stellen. Wie ein Widerspruch nach § 899 wirkt ein Amtswiderspruch nach § 53 I 1 GBO (nicht nach §§ 18, 23, 24 GBO). Ein Amtswid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Antragsteller mit ausländischer Gesellschaftsform.

Rn 7 Eine Antragstellerin, welche mit einer ausländischen Gesellschaftsform firmiert, wie zB die ›Limited‹ (Ltd) britischen Rechts, entbehrt nicht schon deshalb eines Gerichtsstands im Inland (§ 689 II 2), weil ihr Satzungssitz im Ausland liegt. Wenn die Limited, wie üblich, im Ausland lediglich gegründet ist, jedoch ihre Geschäfte in Deutschland führt, kann sie einen Sitz i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ermächtigung (Abs 1).

Rn 3 § 703c I 1 ermächtigt, durch Rechtsverordnungen für verschiedene Verfahrensarten unterschiedliche Formulare einzuführen. § 703c II schreibt vor, dass die danach eingeführten Vordrucke zu benutzen sind. Für das automatisierte Mahnverfahren sind das die gem § 703c I 1 Nr 1 eingeführten. Die MaschMahnVordrV, s § 702 Rn 5, bestimmt in § 1 I, dass für das Mahnverfahren bei G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Angefochten wird die fehlerhafte Willenserklärung, zulässig auch bei einem nichtigen Rechtsgeschäft (zuletzt zur Lehre von den Doppelwirkungen Schreiber AcP 11, 35, 41). Auch bei einem Vertragsschluss wird nicht der Vertrag, sondern die auf seinen Abschluss gerichtete Erklärung angefochten (Bork AT Rz 915). Gestaltungsrechte, wie der Widerspruch nach § 613a IV (BAG ZIP ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufhebung.

Rn 5 Die spätere Verfügung hebt die frühere nur insoweit auf, als ein Widerspruch besteht. So widerspricht die alleinige Erbeinsetzung des Ehegatten in einem notariellen Testament als bloße Wiederholung nicht einer früheren Erbeinsetzung durch privatschriftliches Testament, auch wenn nun noch Regelungen für den Fall des gleichzeitigen Versterbens oder des Längerlebens des Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ermessensspielraum.

Rn 10 Ob ein Gesellschafter einer Geschäftsführungsmaßnahme zustimmt, liegt grds in seinem freien (unternehmerischen) Ermessen. Zweckmäßigkeitsfragen unterliegen keiner gerichtlichen Überprüfung (BGH NJW 86, 844 [BGH 08.07.1985 - II ZR 4/85]; 72, 862). Eine Zustimmungspflicht gilt nur dann, wenn ein Ermessenspielraum nicht mehr besteht, zB bei Erfüllung einer unstr Verbindli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Rechtshandlungen.

Rn 14 Die Nichtigkeit einer Prozesshandlung kann nicht einfach aus § 138 hergeleitet werden, doch führen eigene prozessuale Grundsätze ggf zur Unbeachtlichkeit bzw Unwirksamkeit von Prozesshandlungen (Stein/Jonas/Leipold vor § 128 Rz 293). Ein Prozessvergleich kann aufgrund seiner Doppelnatur nach § 138 nichtig sein (BGHZ 16, 390; 28, 172). Im Öffentlichen Recht gilt für Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 27 Im streitigen Verfahren entsteht eine 3,0-Gebühr (Nr 1210 KV). Die im Mahnverfahren angefallene 0,5-Gebühr nach Nr 1110 KV wird aus dem Wert desjenigen Streitgegenstandes angerechnet, der dann in das Prozessverfahren übergegangen ist (Anm zu Nr 1210 S 1 Hs 2 KV). Die Kostenschuldnerschaft für das streitige Verfahren ist gesondert zu prüfen, da es sich kostenrechtlich um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1169 BGB – Rechtszerstörende Einrede.

Gesetzestext Steht dem Eigentümer eine Einrede zu, durch welche die Geltendmachung der Hypothek dauernd ausgeschlossen wird, so kann er verlangen, dass der Gläubiger auf die Hypothek verzichtet. Rn 1 An dem Fortbestehen einer nicht durchsetzbaren Hypothek hat der Gläubiger kein schutzwürdiges Interesse; der Eigentümer wird dadurch aber an der Verwendung des Grundstücks als K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen § 651 ZPO aF und regelt den Übergang in das streitige Verfahren für den Fall, dass der Antragsgegner zulässige Einwendungen gem § 252 II–IV erhoben hat, sodass ein Hinweis nach § 254 erfolgt ist (vgl aber Oldbg FamRZ 13, 563: auch bei begründeten Einwendungen gegen die Zulässigkeit des Verfahrens; ebenso ThoPu/Hüßtege § 255 Rz 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Örtliche und sachliche.

Rn 9 Für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung ist das Prozessgericht des ersten Rechtszugs solange örtlich und sachlich zuständig, soweit der Rechtsstreit nicht bei einem höheren Gericht anhängig ist (Abs 2). Die Ausstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung durch ein höheres Gericht ist technisch nicht möglich, wenn die Akte in erster Instanz elektronisch geführt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vermieter darf die Entfernung der Sachen, die seinem Pfandrecht unterliegen, auch ohne Anrufen des Gerichts verhindern, soweit er berechtigt ist, der Entfernung zu widersprechen. 2Wenn der Mieter auszieht, darf der Vermieter diese Sachen in seinen Besitz nehmen. (2) 1Sind die Sachen ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermieters entfernt worden, so kann er die He...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 902 gilt für alle eintragungsfähigen dinglichen Rechte, die für den wahren Berechtigten bzw bei Rechtsnachfolge außerhalb des Grundbuchs für den Rechtsvorgänger (zB Erblasser) im Grundbuch wirksam eingetragen sind (Staud/Gursky Rz 7, allgM). Nach allg Regeln verjährt dagegen ein durch Vormerkung gesicherter Anspruch, ohne dass die Vormerkung nach § 216 bestehen bleibt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nationaler ordre public.

Rn 61 Der Begriff der (deutschen) öffentlichen Ordnung aus § 1059 II 2b ist inhaltlich deckungsgleich mit dem Begriff der ›wesentlichen Grundsätze des deutschen Rechts‹ aus § 328 I 4. Dessen Kommentierung ist daher mit heranzuziehen. Rn 62 Ein Schiedsspruch ist mit dem nationalen ordre public unvereinbar, wenn er eine Norm verletzt, die die Grundlagen des staatlichen oder wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Prozessuales.

Rn 37 Klagegegner einer auf IV und das KSchG gestützten Kündigungsschutzklage ist der ArbG, der die Kündigung ausgesprochen hat (BAG ArbR 11, 535; NZA 99, 706 [BAG 18.03.1999 - 8 AZR 306/98]). Hat er das Arbeitsverhältnis allerdings nach dem Betriebsübergang erst gekündigt, ist die Klage unbegründet, weil kein Arbeitsverhältnis mit dem Veräußerer mehr besteht (BAG NZA 14, 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entfernung der Sachen nach den gewöhnlichen Lebensverhältnissen.

Rn 7 Das Widerspruchsrecht des Vermieters ist nach § 562a 2 in folgenden Fällen ausgeschlossen, dh es erlischt das Vermieterpfandrecht mit Entfernung unabhängig von einem Widerspruch und auch bei vermieterseitiger Unkenntnis (letzteres ist str, wie hier Lammel § 562a Rz 22): Die Sachen werden den gewöhnlichen Lebensverhältnissen entspr aus den Mieträumen entfernt. Als Beispi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsfolgen bei Verstößen.

Rn 8 Verletzt der Mediator die Offenbarungspflicht des Abs 1 S 1, so verletzt er den Mediatorvertrag und haftet für Schäden gem § 280 BGB. Wird der Mediator (bzw die verbundene Person) ohne Zustimmung nach Abs 1 S 2 oder im Widerspruch zu den Tätigkeitsverboten nach Abs 2 und 3 tätig, so führt dies gem § 134 BGB zur Nichtigkeit des Vertrags. Ein Verstoß gegen Abs 5 kann für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 6 Für die Form des Einspruchs gelten §§ 339, 340 I und II (§ 700 I, III 3). Außerdem kann die Erklärung zum Einspruch vor dem UdG eines jeden AG (§ 129a) abgegeben werden (§ 702). Es besteht deshalb auch kein Anwaltszwang (§§ 78 III 2, 702 I 1). Formularzwang gibt es beim Einspruch nicht (§ 703c); für ihn ist ein Formular nicht eingeführt (§ 703c Rn 3). Eine Regelung wie ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Notwendige Angaben (S 1).

Rn 5 Nach dem Gesetz muss die Einspruchsschrift das anzufechtende Urteil bezeichnen (idealiter unter richtiger Angabe des Gerichts, der Parteien, des Aktenzeichens und des Datums der Entscheidung) sowie die Erklärung enthalten, dass Einspruch eingelegt werde. Es muss auch klargestellt sein, für und gegen wen der Einspruch eingelegt wird (BGH NJW-RR 99, 938, zur Auslegung s R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Veränderungen der prozessualen Rechtslage.

Rn 5 Prozessuale Erklärungen, die den Streit der Parteien ganz oder tw erledigen, sind auch im Revisionsverfahren zu berücksichtigen. Das gilt namentlich für Anerkenntnis und Verzicht, für die Klagerücknahme, einen Prozessvergleich und eine übereinstimmende Erledigungserklärung (Musielak/Voit/Ball § 559 Rz 6; Zö/Heßler § 559 Rz 4; St/J/Jacobs § 559 Rz 15). Eine einseitige Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Herausgabeanspruch.

Rn 12 Scheitert die Ausübung des Selbsthilferechts, so gewährt § 562b II 1 an seiner Stelle einen Herausgabeanspruch (vgl zur Sicherung durch einstweilige Verfügung Rostock NZM 05, 440, Herrlein ZMR 07, 247). Mit seiner Hilfe soll der der Entfernung vorangegangene Sicherungsumfang wieder hergestellt werden, denn erloschen ist das Vermieterpfandrecht trotz der Entfernung nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 15 Als Folge des weiten Geltungsbereichs von § 453 (Rn 1) sind sonstige Gegenstände alle Kaufgegenstände, die keine Sachen oder Rechte sind. Sie bestehen aus zwei Gruppen: Unkörperliche, funktional vielfach Sachen ähnliche Vermögenswerte, zB Strom, Know-how, sowie alle Formen von Sachgesamtheiten, va Unternehmen (BTDrs 14/6040, 242), aber auch sonst funktional zusammengeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 704 BGB – Pfandrecht des Gastwirts.

Gesetzestext 1Der Gastwirt hat für seine Forderungen für Wohnung und andere dem Gast zur Befriedigung seiner Bedürfnisse gewährte Leistungen, mit Einschluss der Auslagen, ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. 2Die für das Pfandrecht des Vermieters geltenden Vorschriften des § 562 Abs. 1 Satz 2 und der §§ 562a bis 562d finden entsprechende Anwendung. Rn 1 § 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Pflicht tätig zu werden; Amtspflicht zu konsequentem Handeln.

Rn 22 Ändern sich die Umstände, kann es amtspflichtwidrig sein, wenn die Behörde darauf nicht reagiert. So ergibt sich bspw nach BGH (NJW 92, 2218 [BGH 21.05.1992 - III ZR 158/90]) eine Verpflichtung, ein zunächst verweigertes gemeindliches Einvernehmen nach Veränderung der Sachlage erteilen zu müssen. Rn 23 Eine Pflicht tätig zu werden, ergibt sich auch dann, wenn ein rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller.

Rn 5 Wer nach §§ 1362 BGB, 8 I LPartG als Eigentümer der betreffenden beweglichen Sache gilt, für den gilt iRd der Zwangsvollstreckung die Gewahrsams- und Besitzvermutung des § 739. Das bedeutet, dass er nicht Dritter ist und ein Widerspruch gegen die Vollstreckung nach §§ 809, 886 ausscheidet (s Rn 1). Der Gewahrsam nach § 739 ist Gegenstand einer unwiderlegbaren Vermutung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstoßfolgen.

Rn 17 Die Verstoßfolgen richten sich nach allgemeinen Regeln. Fehler nach Abs 1 Nr 1–3 können ggf eine nach § 319 zu berichtigende offenbare Unrichtigkeit darstellen. Eine Falschbezeichnung kann aber (wegen Unmöglichkeit der Zustellung) auch Verfahrensmangel iSd § 538 II Nr 1 sein (Hambg GRUR 81, 90, 91). Ist die Bezeichnung der Parteien nicht erkennbar, weil das Rubrum voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Die Rechtsfolge des § 332 besteht darin, dass bisherige Verhandlungen, die der säumigen Partei günstig waren, wie Ergebnisse der Beweisaufnahmen, Geständnisse oder Anerkenntnisse der erschienenen Partei grds unbeachtet bleiben (RGZ 14, 343, 344), wenn die erschienene Partei das Versäumnisurteil beantragt. Zur Einschränkung des § 332 in den Fällen arglistiger, gegen § 13...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechte.

Rn 4 Die Bezugnahme ist bei jedem Grundstücksrecht mit Ausnahme des Eigentums möglich (Grüneberg/Herrler Rz 4). Zulässig ist die Bezugnahme auch bei Vormerkung (§ 885 II) und Widerspruch (§ 899) (Schöner/Stöber Rz 263). Klarstellende Sonderregelungen enthalten die §§ 14 ErbbauRG, 7 III WEG, 32 II WEG, 49 GBO. § 874 gilt entspr bei der Belastung eines Rechts (KG OLGE 14, 65),...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. 2Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Befriedigung, Stundung.

Rn 13 Als Befriedigung kommen neben der Zahlung auch die Erfüllungssurrogate in Frage, somit Aufrechnung und Hinterlegung. § 775 Nr 4 ist darüber hinaus bei dem Vorliegen von Erlassverträgen oder Verzichtserklärungen anzuwenden; dass eine Erklärung des Gläubigers grds ausreicht, belegt der Hinweis auf die Bewilligung der Stundung; dann allerdings ist von § 775 Nr 4 auch eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftsfeststellungsklage Kosten 91a ZPO 35 Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Verbindung Geltungsbereich 20 FamFG 2 Zweck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prüfung von Amts wegen.

Rn 16 Der Richter muss im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung vAw prüfen, ob ein Aufhebungsgrund aus § 1059 II 2b vorliegt, va ein Verstoß gegen den ordre public (s § 1059 Rn 59 ff). Aber es gibt keine Amtsermittlung. Die Prüfung des OLG auf einen behaupteten Verstoß setzt eine ordnungsgemäß ausgeführte Rüge voraus. Stellt es daraufhin eine entscheidungserhebliche Verletzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Widersprüchliche Vereinbarungen.

Rn 27a Ein Widerspruch innerhalb von Beschaffenheitsvereinbarungen, zB die Vereinbarung der Beschaffenheit als ›Baugrundstück für ein Wohnhaus mit Garten‹, aber die weitere Vereinbarung einer Altlastenklasse, die Wohnnutzung ausschließt, ist nach allg Regeln zu lösen. Je nach Einzelfall, etwa Sachkunde der Beteiligten, gebührt der Angabe des Nutzungszwecks (München BeckRS 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fristablauf.

Rn 3 Der Eigenbesitz muss während der gesamten dreißigjährigen Frist bestehen. Für die Berechnung, Hemmung und Unterbrechung der Frist gelten §§ 939–944, wobei auch die Vermutung nach § 938 gilt (MüKo/Lettmaier Rz 5). Bei Rechtsnachfolge gilt § 943. Die Frist ist so lange gehemmt, wie ein Widerspruch nach § 899 gegen die Eintragung eingetragen ist. § 939 gilt entspr für den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Notwendiger Inhalt des Wiedereinsetzungsantrags.

Rn 4 Auf den Inhalt des Wiedereinsetzungsgesuchs ist besondere Sorgfalt zu verwenden, da anderenfalls Rechtsverluste drohen. Nicht zwingend erforderlich, aber unbedingt anzuraten ist die Verbindung von Wiedereinsetzungsgesuch und nachzuholender Prozesshandlung (es sei denn diese ist bereits, wenn auch verspätet vorgenommen worden). Unabdingbar ist die detaillierte Angabe der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Auf der Grundlage des Mahnbescheids erlässt das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid, wenn der Antragsgegner nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben hat. 2Der Antrag kann nicht vor Ablauf der Widerspruchsfrist gestellt werden; er hat die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen auf den Mahnbescheid geleistet worden sind. 3Ist der Rechtsstreit bereits an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 § 96 betrifft neben den §§ 94, 95 einen weiteren Fall der Kostentrennung und damit eine weitere Ausnahme des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Die Vorschrift ist in allen Instanzen anwendbar, auch im Rechtsmittelverfahren. Gegenüber der Regelung des § 94 ist sie subsidiär. Ein Bestreiten der Anspruchsberechtigung ist, sofern die Voraussetzungen des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Sorgerechtsregelung auf Grund vorrangiger anderer Vorschriften.

Rn 70 Mit den in § 1671 IV genannten ›anderen Vorschriften‹ sind die §§ 1666, 1666a und 1667 gemeint (Brandbg FamRZ 15, 1214). Der Hinweis auf deren Vorrang hat lediglich klarstellende Funktion. Denn das FamG muss gem § 1666 einem oder beiden Elternteilen das Sorgerecht vAw entziehen, wenn anders der Kindeswohlgefährdung nicht entgegengewirkt werden kann. Ist die hohe Eingri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung.

Rn 8 Die Zwangshypothek entsteht als Sicherungshypothek mit dem gesetzlichen Löschungsanspruch gem § 1179a BGB ggü den vorrangigen Eigentümergrundpfandrechten. Gegenüber vorrangigen Grundschulden wirkt der Löschungsanspruch nicht, sodass hier zur umfassenden Sicherung des nachrangigen Gläubigers neben der Eintragung der Sicherungshypothek noch die Pfändung der Rückgewährsans...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt des Beitritts.

Rn 15 Der Beitritt kann nach Abs 2 innerhalb des Zeitraums der Anhängigkeit bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung und darum auch noch nach einer Revisionseinlegung durch die Partei iRd Revisionsbegründung (BGH NJW 99, 2046f [BGH 17.02.1999 - X ZR 8/96]) erklärt werden. Der Beitritt kann mit einem Rechtsmittel – auch einem Einspruch oder Widerspruch – verbunden werden, mu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Faires Verfahren.

Rn 41 Im Zusammenwirken von materiellen Grundrechten (insb Art 2 I GG) und dem Rechtsstaatsprinzip hat das BVerfG das verfassungsrechtlich verankerte Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren entwickelt. Ausgangspunkt waren die berühmten Zuschlagsbeschlüsse im Vollstreckungsrecht gewesen (BVerfGE 42, 64; 46, 325; 49, 220; 51, 150). Der Grundsatz soll sicherstellen, dass das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtzeitiges Vorbringen (Abs 1).

Rn 5 In der Verhandlung haben die Parteien ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel so zeitig vorzubringen, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Danach soll Vorbringen aus prozesstaktischen Erwägungen nicht zurückgehalten werden, eine Partei aber nicht verpflichtet sein tatsächliche Umstände erst z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Normzweck und Allgemeines.

Rn 6 Nach Art 43 I findet zur Beurteilung der dinglichen Rechtslage grds das Recht des Orts Anwendung, an dem sich die fragliche Sache zum Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs befindet. Zur Notwendigkeit der Erweiterung der situs-Regel bei Sachen, die sich auf See befinden (Off-shore-Windparks), Wurmnest RabelsZ 72 (2008), 236; Böttcher RNotZ 11, 589. Die lex rei sitae...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Umgehungen (Abs 4).

Rn 12 Das Umgehungsverbot aus § 476 I 2 aF ist aus systematischen Gründen nunmehr in IV normiert, sodass sich dessen Geltungsbereich nicht mehr auf I beschränkt (BTDrs 19/27424, 44), indes ergeben sich in der Sache keine Änderungen. S § 312k. Bsp Umgehung ja/nein: ja: (vgl MüKo/Lorenz Rz 35 ff): die Veräußerung von Sachen durch Unternehmer im Auftrag eines Verbrauchers – and...mehr