Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Zum gesonderten Abstimmungstermin zu ladende Personen

Rn 7 Zu dem gesonderten Abstimmungstermin sind gemäß § 241 Abs. 2 Satz 1 – offensichtlich im Interesse einer zügigen Abstimmung und zur Einsparung von Kosten – nur noch die stimmberechtigten Beteiligten und der Schuldner zu laden. Somit werden die weiteren in § 235 Abs. 3 genannten Beteiligten nicht geladen. Auch sind die Absonderungsberechtigten und die Anteilsinhaber nur z...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Inhalt der Ladung (§ 235 Abs. 3 Satz 2)

Rn 13 Die Ladung muss den Schuldner, Zeit und Ort des Termins sowie eine Aufforderung zur Teilnahme unter Nennung der Personengruppe, zu der die zu ladende Person gehört, enthalten.[30] Der Termin kann in der Ladung ohne Weiteres als "Abstimmungstermin" bezeichnet werden. Eine derartige Abweichung stellt keinen Verfahrensfehler dar.[31] § 74 Abs. 2 Satz 1 gilt insoweit entsp...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Die Zustimmung des Schuldners zum Plan gilt als erteilt, wenn der Schuldner dem Plan nicht spätestens im Abstimmungstermin schriftlich widerspricht. (2) Ein Widerspruch ist im Rahmen des Absatzes 1 unbeachtlich, wennmehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Schlechterstellung

Rn 8 Neben der Antragsberechtigung und dem Erfordernis eines Widerspruchs muss der Insolvenzplan den Beteiligten voraussichtlich schlechter stellen, als er ohne einen solchen stünde (§ 251 Abs. 1 Nr. 2). Abzustellen ist dabei darauf, ob eine Schlechterstellung des Beteiligten durch den Plan wahrscheinlicher ist als eine Nichtschlechterstellung und dass er dies auch glaubhaft...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Obstruktionsverbot

Rn 12 Wie schon § 245 ein missbräuchliches Abstimmungsverhalten der Gläubiger für unbeachtlich erklärt, unterliegt auch die Wahrung der Rechte des Schuldners einer Einschränkung. Rechte des Schuldners können etwa berührt sein, wenn der Plan Regelungen enthält, die sich auf das künftige, nicht massezugehörige Vermögen des Schuldners und auf dessen Nachhaftung beziehen oder di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Abstimmung

Rn 21 Die Abstimmung soll sich nach § 235 Abs. 1 an die Erörterung des Insolvenzplans anschließen. Auf diese Weise ist den Beteiligten der wirtschaftliche Hintergrund am besten in Erinnerung, so dass eine regelmäßig notwendige, zeitraubende einführende Wiederholung zu Beginn eines separaten Abstimmungstermins verhindert wird. Sollte es bei umfangreichen und komplexen Plänen ...mehr

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zfs 11/2022, Tempo 10 km/h ... / Sachverhalt

Im Juli 2021 ordnete das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die Einrichtung einer Einbahnstraße sowie eines Zweirichtungsradweges in der Bergmannstraße zwischen der Nostitzstraße und der Zossener Straße an. Für den Fahrradweg gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h. Die Behörde stellte die entsprechenden Verkehrszeichen auf. Hiergegen wandte sich der Antragsteller,...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Sinn und Zweck eines Widerspruchsrechts

Rn 1 Die Vorschrift des § 247 regelt die Zustimmung des Schuldners zum Insolvenzplan und räumt ihm ein Widerspruchsrecht ein. Die Regelung ist erforderlich, weil das Vorlagerecht gegenüber den Vorschriften zum Zwangsvergleich (§ 173 KO) auf den Verwalter ausgedehnt wurde. Folglich muss der Schuldner vor der Möglichkeit einer im Plan vorgesehenen Benachteiligung seiner Person...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2.1 Kapitalgesellschaften

Rn 4 Während zunächst § 293 RegE (= § 247) den ersten Absatz um einen zweiten Satz ergänzt hatte, in dem ausdrücklich klargestellt wurde, dass neben dem für Geschäftsführung und Vertretung zuständigen Organ einer juristischen Person (§ 101) auch die Gesellschafter dieses Widerspruchsrecht ausüben könnten, wenn sich eine Kapitalmehrheit gegen die Annahme des Plans entscheidet...mehr

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AGS 11/2022, Verpflichtung ... / I. Sachverhalt

In dem anhängigen Berufungsverfahren hatte das OLG Hamm durch Beschl. v. 7.6.2018 Beweis erhoben durch Einholung von Sachverständigengutachten. Zum Sachverständigen hat das OLG den Antragsteller, Diplom-Ingenieur O, für den Bereich Entsorgung und Verwertung von Abfällen (Bodenaushub und Abbruchmaterial) bestellt. Daneben hatte der Senat drei weitere Sachverständige bestellt,...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2.1.3 Verein

Rn 9 Auch beim Verein liegt die Vertretungs- und folglich die Widerspruchsbefugnis allein beim Vorstand (§ 26 Abs. 2 BGB). Dessen Bestellung kann, sofern § 27 Abs. 1 BGB nicht durch die Vereinssatzung abbedungen wurde, jederzeit von der Mitgliederversammlung widerrufen werden, so dass die Mitglieder hier ähnlich wie bei der GmbH mittelbar einen Widerspruch des Vorstands erre...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1 Verfahrensvorschriften, § 250

Rn 5 Nach § 250 Nr. 1 und Nr. 2 muss eine Bestätigung versagt werden, wenn ein wesentlicher, nicht behebbarer Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften über den Inhalt des Insolvenzplans, die verfahrensmäßige Behandlung des Plans, die Annahme durch die Gläubiger (oder die partielle Ersetzung von deren Zustimmungen) sowie die Zustimmung durch den Schuldner (oder deren Ersetzung) v...mehr

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Föderalisierung der Grundst... / IV. Besonderheiten beim Rechtsschutzverfahren in den abweichenden Ländern

Rz. 34 [Autor/Stand] Schließlich kann auch der Rechtsschutz landesgesetzlich speziell geregelt werden. Die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG darf freilich nicht eingeschränkt werden. Im dreistufigen Verwaltungsverfahren (s. Rz. 32) verläuft der Rechtsschutz in traditionellen Bahnen außergerichtlich und gerichtlich (zum Rechtsschutz im dreistufigen Ver...mehr

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zfs 11/2022, Beweis des äuß... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht hat das LG die Klage abgewiesen. Dem Kl. steht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der Kaskoversicherung vom 30.5.2017 zu. Dem Kl. ist der Beweis für einen bedingungsgemäßen Diebstahl des Fahrzeuges nicht gelungen. Beim Fahrzeugdiebstahl kommen dem Kl. Beweiserleichterungen zugute. Er muss den Beweis für das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung er...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Öffentliche Bekanntmachung und Niederlegung (§ 235 Abs. 2)

Rn 4 Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch öffentliche Bekanntmachung zu verbreiten (§ 235 Abs. 2 Satz 1), die in der Form des § 9 und damit durch zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu erfolgen hat. In der Bekanntmachung müssen Ort, Zeit und Tagesordnung des Erörterungs- und Abstimmungstermins bekan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 –tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung. Ergänzend zu den ErbStR 2019 sind die Erbschaftsteuer-Hin...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Bisherige Praxis

Rn 114 Entgegen den bei Inkrafttreten der InsO aufgestellten Prognosen hat sich in der Insolvenzpraxis ein Standard dahingehend eingestellt, dass von der Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots nach Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit einer vorläufigen Insolvenzverwaltung nur in seltenen Fällen Gebrauch gemacht wird. Dies beruht auf den oben bereits angesprochenen[310] und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung eines Erbbaugrundstücks mit einem Gebäude im Zustand der Bebauung

Rz. 42 [Autor/Stand] Die Bewertung von Erbbaugrundstücken mit Gebäuden im Zustand der Bebauung ist ebenfalls durch die Finanzverwaltung im Rahmen der ErbStR 2011 neu geregelt[2] und in die ErbStR 2019 übernommen worden[3]. Demnach stellt der bei Ablauf des Erbbaurechts nicht zu entschädigende und auf den Bewertungsstichtag nach Maßgabe der Anlage 26 zum BewG abgezinste Antei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung. Ergänzend zu den ErbStR 2019 sind die Erbschaftsteuer-Hi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.3 Relatives Verbot der Schlechterstellung (§ 245 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)

Rn 20 Zuletzt dürfen Gläubiger, die ohne einen Plan gleichrangig mit den Gläubigern der nicht zustimmenden Gruppe zu befriedigen wären, im Plan nicht bessergestellt werden als die jeweilige Gruppe der nicht zustimmenden Gläubiger. Neben dem absoluten (Rdn. 9) kennt § 245 damit auch ein relatives Schlechterstellungsverbot. Hier geht es um einen Vergleich zu denjenigen Gläubig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fernsehtantiemen

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Erhalten Vereine/Verbände aus der Überlassung von Übertragungsrechten anlässlich ihrer sportlichen Veranstaltungen Zahlungen von den jeweiligen Fernseh- oder Rundfunkanstalten, sind derartige Einnahmen ertragsteuerlich wie die Eintrittsgelder aus den sportlichen Veranstaltungen zu beurteilen. Es ist daher auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen, ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder durch den die Bestätigung versagt wird, steht den Gläubigern, dem Schuldner und, wenn dieser keine natürliche Person ist, den am Schuldner beteiligten Personen die sofortige Beschwerde zu. (2) Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführermehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2.1.2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rn 8 Handelt es sich bei dem insolventen Unternehmen um eine GmbH, liegt das Widerspruchsrecht beim Geschäftsführer. Da nach § 46 Nr. 6 GmbHG allerdings ein Weisungsrecht der Gesellschafter[5] besteht, haben diese – anders als bei der Aktiengesellschaft – die Möglichkeit, mittelbar die Einlegung eines Widerspruchs zu erzwingen. Diese Durchbrechung des Grundsatzes ergibt sich...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5 Keine Ausgleichsleistung nach § 251 Abs. 3

Rn 16 Der Antrag ist abzuweisen, soweit in dem gestaltenden Teil Mittel zur Verfügung gestellt werden, um eine mögliche Schlechterstellung auszugleichen. Dies dient der schnellen Bestätigung des Insolvenzplans durch Verringerung der Blockademöglichkeit einzelner Beteiligter.[33] Rn 17 Falls solche Mittel in dem Plan bereitgestellt wurden, muss das Gericht nachprüfen, ob diese...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Antrag und Antragsberechtigung

Rn 5 Zur Stellung eines Antrags auf Versagung der gerichtlichen Bestätigung nach § 248 ist jeder Beteiligte berechtigt in dessen Rechte durch den Insolvenzplan eingegriffen werden kann. Das gilt auch für Beteiligte, die über kein Stimmrecht verfügen[4] (etwa Gläubiger mit aufschiebend bedingten Forderungen, die sich nicht mit den Beteiligten über ein Stimmrecht einigen konnt...mehr

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FF 11/2022, Scheidung bei e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsgegnerin wendet sich gegen den am 18.3.2022 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf den vom Antragsteller angebrachten Antrag geschieden und hinsichtlich des Versorgungsausgleichs ausgesprochen wurde, dass dieser aufgrund einer von den Beteiligten am 21.1.2022 zu Protokoll des Familiengerichts erklärten wechselsei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Grundsätze des steuerlichen Kindergelds nach dem X. Abschnitt des EStG

Rn. 10 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der X. Abschnitt des EStG beinhaltet die Regelungen über das einkommensteuerrechtliche Kindergeld. Dieses stellt nach der Auffassung des BVerfG v 09.04.2003, 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01, NJW 2003, 2733; BVerfG v 08.06.2004, 2 BvL 5/00, HFR 2004, 1139) zugleich eine Sozialleistung dar. Soweit das Kindergeld über die Steuerfreistellung des elter...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Formelle Beschwer (§ 253 Abs. 2 Nr. 1, 2; Abs. 3)

Rn 6 Möchte ein Beteiligter gegen die Planbestätigung vorgehen, gelten bezüglich der formellen Beschwer die § 253 Abs. 2 Nr. 1 und 2. Das heißt, der Betroffene muss dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen haben (§ 253 Abs. 2 Nr. 1) und gegen den Plan gestimmt haben (§ 253 Abs. 2 Nr. 2). Nach früherer Rechtslage war dies unerheblic...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

Dass die Kl. gegen die Bekl. dem Grunde nach Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für Heilbehandlungen ihres Ehemannes gemäß §§ 1 und 4 Abs. 6 MB/KK 2009 hat, ist außer Streit. Nach § 1 Abs. 1 a), Abs. 2 S. 1 MB/KK hat die Kl. grundsätzlich einen Anspruch auf Versicherungsschutz in Form des Ersatzes von Aufwendungen für eine Heilbehandlung, wenn diese medizinisch notwendig i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 3.1.2 Regelbeispiele

Rz. 31 § 91 Abs. 2 Nr. 1 AO enthält zwei selten zur Anwendung kommende Alternativen, die den Finanzbehörden die Möglichkeit einräumen, in besonders eilbedürftigen Fällen von einer Anhörung abzusehen. Nach Alt. 1 ist das Anhörungsrecht eingeschränkt, wenn eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug notwendig erscheint. Dies ist der Fall, wenn eine vorherige Anhörung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5.1 Festsetzung

Rz. 23 Festgesetzt wird die GewSt im GewSt-Bescheid. Zu beachten ist hierbei die Kleinbetragsverordnung (KBV) v. 19.12.2000.[1] Beim GewSt-Bescheid handelt es sich nach § 184 Abs. 1 S. 4 AO i. V. m. § 182 Abs. 1 AO um einen Folgebescheid des GewSt-Messbescheids. Die Gemeinde ist an den GewSt-Messbescheid gebunden. Entsprechendes gilt für den Zerlegungsbescheid. Die festzuset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5.2 Erhebung

Rz. 33 In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie im Bundesland Bremen sind die FÄ für die Erhebung der GewSt zuständig. In den übrigen Bundesländern liegt die Zuständigkeit bei den Gemeinden. Nach Auffassung des Hessischen FG[1] kann einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge in entsprechender Anwendung der § 34 EStG und § 26 KStG auch auf die inländische ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 33 Als Rechtsbehelf gegen den GewSt-Messbescheid ist nach § 347 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO der Einspruch gegeben. Im Falle seiner Erfolglosigkeit kommt nach § 33 FGO der Finanzrechtsweg in Betracht. Rechtsbehelfsbefugt ist nur derjenige, der geltend macht, durch den GewSt-Messbescheid beschwert zu sein. Dies kann z. B. aufgrund von Fehlern bei der Ermittlung des Gewerbeertrags...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arrest / 4 Verfahren

Für den Erlass einer Arrestanordnung ist das Arbeitsgericht der Hauptsache zuständig, § 919 ZPO. Dies kann auch das Landesarbeitsgericht sein, wenn Berufung eingelegt ist, § 943 ZPO. Umstritten ist, ob daneben alternativ das Amtsgericht (oder auch das Arbeitsgericht) zuständig ist, in dessen Bezirk sich das Vermögen oder – beim persönlichen Arrest – der Schuldner befindet. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 5 Mahnverfahren

Auch vor den Gerichten für Arbeitssachen gibt es zur schnelleren Geltendmachung von Geldforderungen das Mahnverfahren.[1] An die Darlegung des Anspruchs sind sehr geringe Anforderungen gestellt. Gegen den Mahnbescheid kann innerhalb einer Woche Widerspruch erhoben werden. In diesem Fall ist auf Antrag einer Partei der Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen. Wird gege...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 5.6 Bilanzierung Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit

Wie oben dargestellt, wird Altersteilzeit-Mitarbeitern oftmals die Zahlung einer Abfindung wegen der zu erwartenden Rentenkürzung aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente gewährt (sog. Nachteilsausgleich). Der BFH lehnt eine Rückstellung für den Nachteilsausgleich ab.[1] Die Ausgleichsverpflichtung des Arbeitgebers entstehe, so der BFH, erst mit dem tatsächlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtsprozess: Kosten / 1 Gerichtskosten allgemein

Das Gerichtskostengesetz (GKG) sieht in Anlage 1 Teil 8 für das arbeitsgerichtliche Verfahren Sonderregelungen vor. Solange keine streitige Verhandlung stattgefunden hat, bleibt das Erkenntnisverfahren im ersten Rechtszug kostenlos. Der Gütetermin ist regelmäßig keine streitige Verhandlung; es werden keine Sachanträge gestellt. Anders liegt es z. B. im Fall von Versäumnisurt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrecht: WEG-St... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, es liege eine WEG-Streitigkeit vor (Hinweis u. a. auf BGH, Beschluss v. 8.7.2010, V ZB 220/09) und bestimmt das AG für diese Klage als zuständig. Das AG gehe irrtümlich davon aus, dass es sich um das "Widerspruchsverfahren" handele und folglich zunächst über den Widerspruch zu entscheiden sei. Tatsächlich sei das Verfahren, wie sich aus der Klageschrift ergebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrecht: WEG-St... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K nimmt Wohnungseigentümer B nach einem vorangegangenen Verfügungsverfahren (dieses war beim LG auf die Eintragung eines Widerspruchs in das Grundbuch gerichtet) in der Hauptsache auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs in Anspruch. K geht es um die Eintragung eines vermeintlich zu seinen Gunsten bestehenden Sondernutzungsrechts in das Grundbuch, wo ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Revision: Prüfungsumfang / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Ob das Berufungsgericht die sachliche Zuständigkeit des AG zu Recht verneint habe, wogegen sich die Revision wende, könne der BGH nicht prüfen. Denn nach § 545 Abs. 2 ZPO könne die Revision nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszugs seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder verneint habe. Der BGH entnehme § 545 Abs. 2 ZPO in ständi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungsgrundbuch: Anspruch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Für jeden Miteigentumsanteil wird nach § 7 Abs. 1 Satz 1 WEG von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt (Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch) angelegt. Auf diesem wird nach § 7 Abs. 1 Satz 2 WEG das zu dem Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baugenehmigung: Vorgehen ei... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Das VG habe K's Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Baugenehmigung zu Unrecht abgelehnt. K sei, wie vom VG ausgeführt, analog § 42 Abs. 2 VwGO antragsbefugt. Nach § 37 Abs. 8 Satz 2 LBO-BW dürfe die Nutzung von Kfz-Stellplätzen und Garagen die Gesundheit nicht schädigen. Auf dieses Recht könne sich K berufen, da ihre Wohnu...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.3.2 Widerspruch

Der Hausgeldschuldner kann gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist. Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt. Das Gericht setzt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von einem etwaigen Widerspruch des Hausgeldschuldners und dem Zeitpunkt seiner Erhebung in Kenntnis. Ist rechtz...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.2.3.4 Zuständiges Prozessgericht im Fall der Abgabe

In Zeile 45 ist das sachlich und örtlich zuständige Prozessgericht anzugeben, an das das Verfahren abgegeben wird, wenn der Antragsgegner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt. In dem Kästchen am Zeilenbeginn ist die Schlüsselnummer des sachlich zuständigen Gerichtes anzugeben. Sachlich zuständig ist das Amtsgericht. Örtlich ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk d...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 9.2 Prüfung

Der Insolvenzverwalter hat die von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer angemeldeten Forderungen mit den in § 174 Abs. 2 und 3 InsO genannten Angaben in eine Tabelle einzutragen. In einem Prüfungstermin werden dann die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag nach und ihrem Rang nach geprüft. Soweit gegen die Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Prüfungster...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.2.2 Was ist abzuwägen?

Für ein Mahnverfahren spricht, dass es kostengünstig und schnell ist. Anders ist es allerdings, wenn zu erwarten steht, dass der in Anspruch genommene Wohnungseigentümer gegen den dem Vollstreckungsbescheid vorausgehenden Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen wird.[1] Für das Mahnverfahren spricht weiter, dass man in der Regel kein...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.4 Erlass eines Vollstreckungsbescheids

Erhebt der Hausgeldschuldner keinen Widerspruch, erlässt das Mahngericht auf der Grundlage des Mahnbescheids gegen ihn auf Antrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Vollstreckungsbescheid. Der Antrag kann nicht vor Ablauf der Widerspruchsfrist gestellt werden. Der Antrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss die Erklärung enthalten, ob und welche Zahlungen ...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.2 Durchführung des Mahnverfahrens

Die Durchführung des Mahnverfahrens wegen Hausgeldes unterscheidet sich nicht von einem "normalen" Mahnverfahren. Besonderheiten können im Wesentlichen nur durch die Vielzahl von zu spezifizierender Forderungen entstehen. Wird das Mahnverfahren durch Widerspruch oder Einspruch des Hausgeldschuldners beendet, kommt es in der Regel zu einer WEG-Streitigkeit. 3.2.1 Antrag der Ge...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.5 Urkundenmahnverfahren

Nach § 703a ZPO gibt es auch ein Urkundenmahnverfahren. Dieses ist beschritten, wenn der Antrag auf den Erlass eines Urkundenmahnbescheids gerichtet ist.[1] Im Papierformular ist zunächst die Katalognummer 30, "Scheck/Wechsel", anzugeben. In Zeile 36, "Sonstiger Anspruch", ist das Wort "Urkundenmahnverfahren" einzutragen sowie die Art der Urkunde und die Hauptforderung mit D...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 11.1 Regel: Nachforderungsrecht

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Insolvenzgläubigerin kann – wird dem Schuldner keine Restschuldbefreiung[1] erteilt – gemäß § 201 InsO mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens ihre restlichen (= unbedient gebliebenen) Forderungen gegen den Wohnungseigentümer als Hausgeldschuldner unbeschränkt geltend machen. Wurden – wie in aller Regel – die Forderungen der Gemeinsc...mehr