Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / G. Beispiel zur Berechnung von Gerichtskosten

Rz. 9 Beispiel: Die Witwe Bolte beantragt ohne anwaltliche Hilfe beim zuständigen Amtsgericht (Mahngericht) den Erlass eines Mahnbescheids wegen Darlehensrückforderung in Höhe von 1.000,00 EUR gegen den Krummnagel. Da die Witwe das Antragsformular unvollständig ausgefüllt hat, muss ihr das Mahngericht zweimal ein Monierungsschreiben übersenden, bevor es den Mahnbescheid erla...mehr

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Aufgabenteil / 20. Gebühren in der Zwangsvollstreckung (→ § 8 Rdn 2 ff.)

Aufgabenteil Gruppe 20 Hinweis: Alle Aufträge zur Zwangsvollstreckung werden mit der Post versandt, falls in einzelnen Aufgaben nicht anders angegeben.mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 11. Die "Rückwärts-Anrechnung" der Geschäftsgebühr

Rz. 40 In Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG heißt es: "Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 entsteht, wird diese Gebühr zur Hälfte, bei Wertgebühren jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet." Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass die Anrechnung der Geschäftsgebühr a...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Nrn. 7001, 7002 VV RVG)

Rz. 204 Die im Vergütungsverzeichnis des RVG in den Nummern 7001 und 7002 aufgeführten Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen werden in der Praxis oft auch nur "Auslagen" genannt. Bei den in dieser Vorschrift genannten Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen handelt es sich im Wesentlichen um Auslagen für Briefmarken sowie um zeittaktbez...mehr

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Steuerbefreiung von Bildung... / 4. Der problematische Begriff des "spezialisierten Unterrichts"

Trotz dieser Einschränkung konnte man damals noch hoffen, dass kein Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung, sondern nur eine einschränkende Präzisierung bestand. Die klare Versagung der Steuerbefreiung hätte darauf beruhen können, dass der Fahrunterricht, so wichtig und banal dies als allgemeine Fähigkeit sein mag, in den Mitgliedstaaten zum Lehrplan von Schul- und Hochsc...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / I. Die Gebühren des Verkehrsanwalts

Rz. 78 Wenn für einen Prozess ein auswärtiges Gericht örtlich zuständig ist, dann hat der Kläger drei Alternativen, sich anwaltlich vertreten zu lassen:mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / b) Einigungsgebühr bei Vollstreckungsauftrag

Rz. 41 Selbst wenn der Gläubiger über einen titulierten Anspruch verfügt, weiß er genau genommen nicht, ob er diesen Anspruch gegen den Schuldner letztlich durchsetzen kann. Es besteht also Ungewissheit über die Erfolgsaussichten der Zwangsvollstreckung. Durch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner könnte für den Gläubiger diese Ungewissheit zumindest gemildert wer...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Straf- und Bußgeldsachen (§§ ...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 1. Die Entstehung der Mahnverfahrensgebühr

Rz. 3 Für die Tätigkeit im Mahnverfahren erhält der RA des Antragstellers eine 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3305 VV RVG). Diese 1,0 Mahnverfahrensgebühr ist eine Verfahrenspauschgebühr, die von der Auftragsannahme bis einschließlich der Mitteilung des Widerspruchs an den Auftraggeber alle Einzeltätigkeiten abgilt und damit Ähnlichkeit mit der Verfahrensgebühr im Zivilprozess ha...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Welche Gebühren werden bei mehreren Auftraggebern erhöht?

Rz. 49 Nach dem eindeutigen Wortlaut der Nr. 1008 VV RVG erhöhen sich bei mehreren Auftraggebern nur die Verfahrensgebühr oder die Geschäftsgebühr, also die so genannten Betriebsgebühren. Andere Gebühren als die Betriebsgebühren werden nicht erhöht. Als Betriebsgebühren bezeichnet man übrigens Gebühren, die der RA für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informatio...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Übertragung sein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall werden 2 Probleme angesprochen. Das eine ist die Frage, welche Personen einem Wohnungseigentümer als Vertreter dienen können. Das andere ist die Frage, was gilt, wenn eine dazu nicht befugte Person die Wohnungseigentümer zu einer Versammlung lädt. Mögliche Vertreter eines Wohnungseigentümers Jeder Wohnungseigentümer besitzt das Recht, sich als Eigentüme...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 3.2 Wer ist zuständig für die Einleitung des Disziplinarverfahrens?

Zuständig für die Einleitung des Verfahrens ist die untere Disziplinarbehörde (vgl. § 8 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 LDG BW). Untere Disziplinarbehörde ist grds. der jeweilige Dienstvorgesetzte (vgl. § 4 Nr. 3 LDG BW [46] und § 5 Abs. 1 Nr. 2 LDG BW). Der Dienstvorgesetzte ist (vgl. § 3 Abs. 3 LBG BW): für Gemeindebeamte: der Bürgermeister (§ 44 Abs. 4 GemO BW) für Kreisbeamte: der...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 1.3 Kürzung der Bezüge

Nach § 29 LDG BW können dem Beamten dessen Bezüge[4] gekürzt werden, wenn er durch ein mittelschweres Dienstvergehen, das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung erheblich beeinträchtigt hat. Auch die Kürzung der Bezüge soll dazu dienen, den Beamten zur künftig ordnungsgemäßen Pflichtenerfüllung anzuhalten. Die Bezüge dürfen um maximal 20...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 1.5 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Ein Beamter[14] muss aus dem Dienst entfernt werden, wenn er durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung endgültig verloren hat (§ 31 LDG BW). Sind diese tatbestandlichen Voraussetzungen gegeben, steht dem Dienstherrn kein Ermessen zu – er muss den Beamten entlassen. Fällt dem Beamten ein sogenanntes Zug...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.1.2 Gleichartigkeit der zu bewertenden Güter

Rz. 52 Eine der wesentlichsten Voraussetzungen ist die Gleichartigkeit der mit einem Bewertungsvereinfachungsverfahren zu bewertenden Güter des Vorratsvermögens.[1] Güter, die nicht gleichartig sind, dürfen regelmäßig nicht mit einem Bewertungsvereinfachungsverfahren bewertet werden. Rz. 53 Gleichartigkeit bedeutet nicht, dass die zu beurteilenden Güter gleich sein müssen. Es...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2.1.3 Unterbewertung von Sacheinlagen

Rz. 41 Unproblematisch ist es, wenn der Wert der Sacheinlage das mit den neuen Anteilen verbundene Nennkapital übersteigt (§ 9 Abs. 2 AktG). Ein solches Aufgeld/Agio hat den gesellschaftsrechtlichen Vorteil, dass die Haftungsrisiken aus einer unbeabsichtigten Einlagenrückgewähr verhindert werden. Der den Nennbetrag übersteigende Betrag, auch Agio genannt, ist als Kapitalrück...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Wertverknüpfung, Begriff der übergegangenen Wirtschaftsgüter (Abs. 1 S. 1)

Rz. 6 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 UmwStG gilt steuerlich das Prinzip der Wertverknüpfung: Die übernehmende Körperschaft hat das übergegangene Vermögen (Rz. 7) zwingend mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz (Übertragungsbilanz) der übertragenden Körperschaft nach § 11 Abs. 1 oder 2 UmwStG ausgewiesenen (Buch-, Zwischen oder gemeinen) Wert zu übernehmen. Dies gilt bei auch einer...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.1 Widerspruch

Einem Prozess vor dem Sozialgericht geht zwingend das Widerspruchsverfahren voraus. Denn durch den Widerspruch soll die Verwaltung selbst die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Dazu wurden bei der KSK spezielle Ausschüsse eingerichtet, die über einen Widerspruch entscheiden und die paritätisch mit Vertretern der Verwerter- und der ...mehr

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W / Widerspruchslösung [Rdn 4012]

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.1.1.2 Schriftform

Der Widerspruch muss schriftlich bei der KSK erhoben werden (oder zur Niederschrift bei der Behörde). Schriftform heißt: unterschriebener schriftlicher Brief oder Telefax. Die Schriftform ist nicht eingehalten, wenn der Widerspruch nur telefonisch oder per E-Mail eingelegt wird. Der Widerspruch muss keine inhaltliche Begründung aufweisen. Er muss auch nicht als "Widerspruch" ...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.1.1.1 Frist

Grundsätzlich gilt: Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs beträgt einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung. Falls diese Frist aber schuldlos versäumt wurde, gibt es die Möglichkeit, dennoch den Widerspruch wirksam einlegen zu können (sog. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand). Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe bei der KSK eintreffen....mehr

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U / Urkundenbeweis, Selbstleseverfahren [Rdn 3193]

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.1.2 Die Entscheidung der KSK/DRV

Die Entscheidung der KSK oder DRV über einen Widerspruch liegt zunächst beim jeweiligen Sachbearbeiter und, wenn dieser bei seiner Entscheidung bleibt und dem Widerspruch nicht abhilft, beim Widerspruchsausschuss. Jeder Widerspruchsausschuss der KSK besteht aus drei Mitgliedern: jeweils einem Vertreter der KSK, der Verwerter und der Versicherten. Ein solcher Widerspruchsauss...mehr

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P / Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Beweisverwertungsverbote [Rdn 3758]

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V / Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen [Rdn 3972]

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Z / Zeuge, Vernehmung, Entlassung [Rdn 4159]

Rdn 4160 1. Nach § 248 S. 1 dürfen vernommene Zeugen sich nicht eigenmächtig von der Gerichtsstelle, d.h. von dem Ort, an dem das Gericht tagt, entfernen. Sie benötigen dafür die Genehmigung des Vorsitzenden, der vorher StA und Angeklagten hören muss (§ 248 S. 2). ☆ Nach § 248 S. 1 gilt das auch für SV . Die nachstehenden Ausführungen gelten daher für SV entsprechend (zur Ve...mehr

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V / Verlesung von Protokollen, Verlesung zur Gedächtnisstützung [Rdn 3594]

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V / Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 5183]

Rdn 5184 Literaturhinweise: Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 ders., Hauptverhandlungen in Zeiten von Sars-CoV-2/COVID-19, NStZ 2020, 313 Babucke, Zeugenvorbereitung, ZIS 2017, 782 Basdorf, Formelle und informelle Präklusion im Strafverfahren – Mitwirkungspflichten und gesteigerte Verantwortung des Verteidigers, StV 1997, 488 ­Bockemühl, Selbstladungsr...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.1.1 Form und Frist

Die Anforderungen an Form und Frist des Widerspruchs regelt § 84 SGG: Zitat (1) Der Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekannt gegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist beträgt bei Bekanntmachung im Ausland drei Monate. Der Widerspruch muss also b...mehr

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V / Verlesung von Protokollen, Geständnisprotokolle [Rdn 3494]

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O

Obergutachter[Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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B / Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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D / Durchsuchung, Beweisverwertungsverbote [Rdn 1873]

Rdn 1874 Literaturhinweise: Adler, Legendierte Kontrollen, Krim 2019, 266 Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533 ders., Die Entscheidung des BVerfG zur "Gefahr im Verzug" i.S. des Art. 13 Abs. 2 GG, NStZ 2001, 337 Amelung/Mittag, Beweislastumkehr bei Haussuchungen ohne richterliche Anordnung gemäß § 105 S...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.4 Antrag auf Neuentscheidung nach § 44 SGB X

Die Rücknahme eines rechtswidrigen und bestandskräftigen Bescheids kann im Sozialversicherungsrecht sehr einfach durch den betroffenen Verwerter erfolgen. Anders als Widerspruch und Klage ist dieser Antrag nicht fristgebunden – wenn die Frist für einen Widerspruch gegen einen Festsetzungsbescheid bereits abgelaufen ist, kann zwar kein Widerspruch mehr eingelegt werden, aber ...mehr

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T / Telefonüberwachung, Beweisverwertungsverbote [Rdn 4311]

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O / Obergutachter [Rdn 3233]

Rdn 3234 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Glaubwürdigkeitsgutachten, Teil G Rdn 2511, und → Sachverständigenbeweis, Teil S Rdn 4060. Rdn 3235 1. Hat der Verteidiger nach der Überprüfung eines bereits erstatteten → Sachverständigengutachtens, Teil S Rdn 4086, Zweifel an der Brauchbarkeit des Gutachtens, muss er sich überlegen, ob er ggf. schon im EV die Einholung eines so...mehr

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V / Verlesung von Protokollen, Protokolle/Erklärungen der Strafverfolgungsbehörden [Rdn 3514]

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B / Beweiserhebungs-/Beweisverwertungsverbot für Berufsgeheimnisträger [Rdn 1252]

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T / Telefonüberwachung, Verwertung der Erkenntnisse (in der Hauptverhandlung) [Rdn 4369]

Rdn 4370 Literaturhinweise: Braun/Broeders, Zu den Möglichkeiten einer technischen Qualitätsverbesserung von Tonaufzeichnungen, NStZ 1996, 173 Fuchs, Keine Herausgabe von TKÜ-Daten an die Verteidigung, PStR 2015, 124 Gercke, Überwachung der Telekommunikation – von der Ausnahme zur Regel, StraFo 2014, 94 Köllner, Kann die Verteidigung die Mitgabe von Originaltonbandaufzeichnunge...mehr

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U / Unzulässige Vernehmungsmethoden [Rdn 4534]

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AGS 01/2022, Terminsgebühr ... / II. Terminsgebühr für Besprechungen

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV entsteht die Terminsgebühr für die Mitwirkung an außergerichtlichen Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich Besprechungen mit dem Auftraggeber. In Betracht kam hier bei Vorliegen dieser Voraussetzungen die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. 2...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung nach § 140 Abs. 1 [Rdn 3392]

Rdn 3393 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 ­Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 65 R. Hamm, Notw...mehr

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B / Beschuldigter, Begriff [Rdn 1156]

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M / Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Beweisverwertungsverbote [Rdn 3107]

Rdn 3108 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Allgemeines, Teil M Rdn 3052 . Rdn 3109 1. Für BVV kann man m.E. auf die Ausführungen bei → Telefonüberwachung, Beweisverwertungsverbote, Teil T Rdn 4311, verwiesen werden (a.A. offenbar Löffelmann ZIS 2006, 97, wegen der dezidierten gesetzgeberischen Entscheidung). Diese wird man wegen des t...mehr

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H / Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2633]

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B / Blutproben vom Beschuldigten [Rdn 1483]

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A / Akteneinsicht des Verletzten [Rdn 348]

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E / Erklärungsrecht des Verteidigers [Rdn 1807]

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V / Videovernehmung im Ermittlungsverfahren [Rdn 5131]

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V / Verhandlungsleitung [Rdn 3407]

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