Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Diebstahl/Schwund/Verderb / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Diebstahl oder Zerstörung von Anlagevermögen

Herr Krüger betreibt ein Bistro. Während des schönen Sommerwetters lässt er den Grill, gesichert mit einer Kette, auf der Bistro-Terrasse stehen. Nach einem hektischen Tag vergisst er den Grill anzuketten. Diese Nachlässigkeit führt dazu, dass der Grill im Laufe der Nacht gestohlen wird. Seine Versicherung lehnt es ab, den Schaden zu ersetzen. In seiner Buchführung ist der G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.4 Definition der vGA

Die Definition einer vGA wird aus der ständigen Rechtsprechung, insbesondere der des BFH, abgeleitet. Danach sind erforderlich: Eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, welche sich auf das Ergebnis der GmbH ausgewirkt hat, jedoch durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und die in keinem Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung steht. Zudem muss...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.1 Mitwirkung und Amtsermittlung

Rz. 3 Die Vorschrift hat insoweit klarstellende Bedeutung, als sie anerkannte Pflichten (korrekter ist "Obliegenheiten") von Leistungsberechtigten zur Mitwirkung, Mitteilung und Anzeige von Tatsachen und eintretenden Änderungen gesetzlich normiert. Diese sind vom BSG als Nebenpflichten deklariert worden. § 60 ergänzt den Amtsermittlungsgrundsatz aus § 20 SGB X. Beide Vorschr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswert / 4.2 Immaterielles Wirtschaftsgut

Der Praxiswert einer freiberuflichen Praxis stellt – entsprechend dem Geschäftswert – ein immaterielles Wirtschaftsgut dar. Der derivative, d. h. der entgeltlich erworbene Praxiswert, stellt ein abnutzbares Wirtschaftsgut dar, das mit den Anschaffungskosten anzusetzen ist und auf das AfA vorzunehmen sind, wohingegen der selbst geschaffene (originäre) Praxiswert nicht abgesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswert / 3.2 Zuordnung der Anschaffungskosten

Anschaffungskosten für einen Geschäftswert liegen nur vor, wenn der Kaufpreis für den Erwerb des Unternehmens höher ist (Mehrwert) als die Summe aller übrigen materiellen und immateriellen (nicht geschäftswertartigen) Wirtschaftsgüter des Unternehmens.[1] Nach der einfacheren sog. direkten Methode wird der Geschäftswert durch Abzug der Teilwerte der übergegangenen Wirtschaft...mehr

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Geschäftswert / 3.3 Geschäftswertanteile von Mitunternehmern

Nicht nur im Fall der Übertragung eines Unternehmens im Ganzen, sondern auch bei der Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft (OHG, KG, GbR) kann ein Geschäftswert (anteilig) mitveräußert sein. Durch die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils erhält der Erwerber eine zivilrechtliche Mitberechtigung an den Gegenständen des Gesellschaftsvermögens.[1] Diese Mitber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswert / 1 Geschäfts- oder Firmenwert, Goodwill

Der Wert eines Unternehmens beruht nicht allein auf seiner Vermögenssubstanz, also den materiellen und immateriellen Einzelwirtschaftsgütern (abzüglich der Betriebsschulden). Über diesen Substanzwert hinaus gibt es einen dem Unternehmen als solchem innewohnenden Wert, der im Geschäftsleben als selbständiges Wirtschaftsgut anerkannt und bei Unternehmensveräußerungen entsprech...mehr

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Geschäftswert / 4.1 Begriff

Während der Geschäftswert den Mehrwert verkörpert, der einem gewerblichen Unternehmen über seinem Substanzwert hinaus innewohnt, stellt der Praxiswert den entsprechenden Mehrwert freiberuflicher Praxen dar. Praxiswert ist der den Substanzwert einer freiberuflichen Praxis übersteigende Wert, der sich aus den verschiedenen wertbildenden Einzelbestandteilen zusammensetzt, z. B....mehr

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Geschäftswert / 3.4.1 Gesetzliche Nutzungsdauer

Nach Einkommensteuerrecht gilt der Geschäftswert als abnutzbares Wirtschaftsgut mit einer gesetzlich festgelegten Nutzungsdauer von 15 Jahren.[1] Bei dem 15-Jahreszeitraum handelt es sich um eine fiktive Nutzungsdauer. Deshalb kann die AfA weder nach einem kürzeren noch nach einem längeren Zeitraum bemessen werden. Branchenspezifische Besonderheiten sind für die Nutzungsdaue...mehr

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Geschäftswert / 2.1 Bilanzierungspflicht für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert

Nach § 246 Abs. 1 Satz 4 EStG "gilt" ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen, als zeitlich begrenzt abnutzbarer Vermögensgegenstand. Anders als in den Jahren davor normiert § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB eine Bilanzierungspflicht für den derivativen, also den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert. § 246 ...mehr

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Geschäftswert / 2.2 Abschreibung in der Handelsbilanz

Aufgrund der Fiktion des § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB, wonach ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert als Vermögensgegenstand gilt, unterliegt der derivative Geschäfts- oder Firmenwert auch den Bewertungsregeln des § 253 HGB. Das bedeutet, dass er nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB planmäßig und außerplanmäßig nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB abzuschreiben ist.[1] Wichtig Absc...mehr

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Geschäftswert / 3.1 Bilanzierungspflicht für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert

Nach Einkommensteuerrecht muss ein entgeltlich erworbener Geschäftswert in der Steuerbilanz mit seinen Anschaffungskosten aktiviert werden.[1] , [2] Für einen selbst geschaffenen Geschäftswert besteht dagegen – wie im Handelsrecht – ein Aktivierungsverbot.[3] Ob mit dem Kauf eines Unternehmens auch ein Geschäftswert erworben wurde und demgemäß ein entsprechender Betrag in der ...mehr

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Geschäftswert / 4.3 Planmäßige Abschreibungen

Trotz der Ähnlichkeit zwischen Geschäftswert und Praxiswert bestehen hinsichtlich der Möglichkeit der planmäßigen Abschreibung Unterschiede. Die Abschreibbarkeit eines Praxiswerts beruht auf der Überlegung, dass der Wert einer freiberuflichen Praxis im Wesentlichen auf dem persönlichen Vertrauensverhältnis zum Praxisinhaber beruht, das nach dessen Ausscheiden zwangsläufig end...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.2.1 Einlagefähige Wirtschaftsgüter

Das Wirtschaftsgut muss einlagefähig sein. Nicht einlagefähig sind Wirtschaftsgüter, die bereits zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen des betreffenden Betriebs gehören. Ein ohnehin zum Betriebsvermögen zählendes Wirtschaftsgut kann schon begrifflich nicht eingelegt werden. Keine Einlage liegt somit vor, wenn ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens ...mehr

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Entnahmen / 2.1.2 Sachentnahme von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens

Gegenstand einer Entnahme können alle Wirtschaftsgüter sein, die zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehören, sowie Nutzungen und Leistungen. Als Beispiele für die Entnahme von Wirtschaftsgütern nennt das Gesetz Geld (Barentnahmen), Waren und Erzeugnisse. Daneben kommen grundsätzlich aber auch alle anderen Wirtschaftsgüter als Gegenstand einer Entnahme in Betr...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 2.3 Einlage eines geringwertigen Wirtschaftsguts

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR netto können nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i. V. m. § 6 Abs. 2 EStG im Rahmen einer nichtbetrieblichen Einkunftsart, z. B. bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung, im Wege der Sofortabschreibung voll als Werbungskosten abgesetzt werden. Wird ein solches Wirtschaftsg...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 8 Überführung eines Wirtschaftsguts in einen anderen Betrieb

Die Überführung betrieblicher Wirtschaftsgüter in einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen ist vor Einführung des § 6 Abs. 5 EStG mit Wirkung ab 1.1.1999 nicht als Entnahme aus dem einen und als Einlage in den anderen Betrieb zu werten.[1] Das Wirtschaftsgut wurde nach dieser Auffassung durch die Überführung nicht zu einem betriebs­fremden Zweck entnommen, da es in ...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 2.2 Einlage eines abnutzbaren Wirtschaftsguts

Wird ein abnutzbares Wirtschaftsgut innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung eingelegt, sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 EStG die zum Vergleich mit dem Teilwert heranzuziehenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die AfA zu kürzen, die auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts und der Einlage entfallen. Dazu geh...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 9 Einlage eines Wirtschaftsguts i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. c EStG sind Einlagen höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten, wenn es sich bei dem zugeführten Wirtschaftsgut um ein Wirtschaftsgut i.S,d. § 20 Abs. 2 EStG handelt. Diese Vorschrift wurde im Zusammenhang dem Abgeltungsteuersatz von 25 % für Kapitaleinkünfte eingeführt. § 20 Abs. 2 EStG enthält eine R...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 4 Einlage eines Wirtschaftsguts i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. c EStG sind Einlagen höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten, wenn es sich bei dem zugeführten Wirtschaftsgut um ein Wirtschaftsgut i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG oder § 2 Abs. 4 InvG handelt. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass nach Einlagen von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG in d...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 5 Entnahmefähigkeit von Wirtschaftsgütern

5.1 Gewillkürtes Betriebsvermögen ist entnahmefähig Entnommen werden können nur Wirtschaftsgüter, die entnahmefähig sind. Nicht entnahmefähig ist ein Wirtschaftsgut, das weiterhin notwendiges Betriebsvermögen darstellt. Entnahmefähig sind danach nur Wirtschaftsgüter, die von Anfang an gewillkürtes Betriebsvermögen waren oder die infolge einer Nutzungsänderung aufgehört haben, n...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1 Einlage eines Wirtschaftsguts

1.1 Gesetzliche Definition der Einlage Nach § 4 Abs. 1 Satz 8 Halbsatz 1 EStG sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat. Einer Einlage steht die Begründung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 3.1 Bewertung entnommener Wirtschaftsgüter

Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG mit dem Teilwert anzusetzen. Die Vorschrift bezweckt vor allem, die während der Zugehörigkeit der entnommenen Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen entstandenen stillen Reserven möglichst lückenlos zu erfassen (Gewinnrealisierung).[1] Sti...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 6.2.1 Außerbetriebliche Nutzung eines betrieblichen Wirtschaftsguts

Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG nennt als Gegenstand einer Entnahme auch ausdrücklich Nutzungen und Leistungen, die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahrs entnommen hat. Eine Entnahme durch Nutzungen liegt vor allem vor, wenn der Steuerpflichtige ein Wirtschaftsgut des Betri...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.4.2 Einlage eines Wirtschaftsguts nach Verwendung bei den Überschusseinkünften

§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG enthält eine Spezialvorschrift zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage eines abnutzbaren Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen. Die Finanzverwaltung hat früher § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG so interpretiert, dass sich die weiteren AfA nach Einlage nach den fortgeführten historischen Anschaffungskosten bemessen.[1] Dies...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 5.1 Gewillkürtes Betriebsvermögen ist entnahmefähig

Entnommen werden können nur Wirtschaftsgüter, die entnahmefähig sind. Nicht entnahmefähig ist ein Wirtschaftsgut, das weiterhin notwendiges Betriebsvermögen darstellt. Entnahmefähig sind danach nur Wirtschaftsgüter, die von Anfang an gewillkürtes Betriebsvermögen waren oder die infolge einer Nutzungsänderung aufgehört haben, notwendiges Betriebsvermögen zu sein, andererseits a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen und ihre Bewertung / 1.1 Gesetzliche Definition der Einlage

Nach § 4 Abs. 1 Satz 8 Halbsatz 1 EStG sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat. Einer Einlage steht die Begründung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts gleich.[1] Grun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen und ihre Bewertung / 2.1 Zweck der 3-Jahresfrist

Wirtschaftsgüter (mit Ausnahme von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG) sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. a EStG höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung "aus dem Privatvermögen" [1] angeschafft oder hergestellt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 2.3.1 Entnahmehandlungen und gleichwertige Vorgänge

Wirtschaftsgüter, die zur Zeit der Aufnahme in das Betriebsvermögen zulässigerweise zum Betriebsvermögen gerechnet worden sind, bleiben grundsätzlich so lange Betriebsvermögen, bis sie durch eine eindeutige, unmissverständliche (ausdrückliche oder schlüssige) Entnahmehandlung des Steuerpflichtigen Privatvermögen werden.[1] Der sachliche betriebliche Zusammenhang wird durch ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / b) Änderungen durch das WtChancenG

Ab jetzt gehört zu den förderfähigen Aufwendungen auch die Wertminderung für im begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die für die Durchführung des Vorhabens erforderlich sind. Die Wirtschaftsgüter müssen zudem ausschließlich eigenbetrieblich verwendet werden. Die Ausweitung ist für Wirtschaftsgüter, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen / 4 Einlagewille und Einlagehandlung

Die unternehmerische Entscheidung, ein Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen zu überführen, muss durch ein entsprechendes Verhalten nach außen dokumentiert werden. Der Tatbestand der Einlage i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG setzt eine auf einem entsprechenden Einlagewillen beruhende konkludente oder ausdrückliche Einlagehandlung als Widmungsakt voraus....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen / 3 Gegenstand der Einlage

Einlagefähig sind bilanzierbare Wirtschaftsgüter aller Art. Das Gesetz bezeichnet als Einlagen "alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat".[1] Dementsprechend unterscheidet man zwischen Bareinlagen und Sacheinlagen. Hinweis Begriff Wirtschaftsgut Der Begriff des Wirtsc...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.4.1 Grundsatz: Einlagewert als AfA Bemessungsgrundlage

Der Einlagewert (= Teilwert) im Zeitpunkt der Einlage bildet grundsätzlich die AfA-Bemessungsgrundlage für die künftige betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts. Bemessungsgrundlage für die AfA sind zwar nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts. Im Fall der Einlage tritt deren Wert aber für die Bestimmung der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen / 6.4 Rechtsfolgen bei der Kapitalgesellschaft

Die verdeckte Einlage führt zu einer Vermehrung des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft, entweder durch den Ansatz bzw. die Erhöhung eines Aktivpostens oder den Wegfall bzw. die Verminderung eines Passivpostens. Verdeckte Einlagen sind, soweit keine Besonderheiten gelten, mit dem Teilwert zu bewerten.[1] Diese Vorschrift findet zunächst Anwendung, wenn Wirtschaftsgüter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen / 2 Folgen der Überführung in das Betriebsvermögen

Einlagen sind nach dem Gesetzeswortlaut des § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG "Wirtschaftsgüter" (Regelfall). Über den Gesetzeswortlaut hinaus gehören zu den Einlagen aber auch Nutzungen und Leistungen. Die Einlage eines Wirtschaftsguts hat zur Folge, dass das Wirtschaftsgut nunmehr zum Betriebsvermögen gehört und fortan betrieblichen Zwecken dient. Dementsprechend nimmt es am Betriebsv...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen und ihre Bewertung / 4 Praxisrelevant: Entnahme durch Nutzungsänderung

Es gibt Fälle, in denen eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten des Steuerpflichtigen zwangsläufig eine Entnahmehandlung enthält, weil der Steuerpflichtige damit jede Beziehung des Wirtschaftsguts zum Betrieb endgültig beendet und allgemeine steuerliche Grundsätze einer weiteren Zurechnung dieses dem Betrieb nicht mehr dienenden Wirtschaftsguts zu einem Betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen und ihre Bewertung / 12 Einlagen und Bewertung bei Betriebseröffnung

Bei Eröffnung eines Betriebs ist § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG entsprechend anzuwenden.[1] Wirtschaftsgüter, die ein Steuerpflichtiger bei Eröffnung eines Betriebs aus dem Privatvermögen einbringt, sind wie Einlagen in einen bestehenden Betrieb zu bewerten. Unter die Vorschrift fallen nur Wirtschaftsgüter, die nicht von vornherein für den schon in Entstehung begriffenen Betrieb erwo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen und ihre Bewertung / 10 Wiedereinlage nach vorhergehender Entnahme

Betrifft die Einlage ein Wirtschaftsgut, das innerhalb von 3 Jahren vor der Einlage aus dem Betriebsvermögen entnommen worden ist, tritt gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 EStG an die Stelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wert, mit dem die Entnahme angesetzt worden ist. Entsprechend ist zu verfahren, soweit die eingelegten Wirtschaftsgüter innerhalb des schädlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts kein Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG

Die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts ist nach Auffassung des FG Münster keine Veräußerung i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Ein Nießbrauchsrecht ist zwar ein gegenüber dem Eigentum an der belasteten Sache verselbständigtes, dingliches Nutzungsrecht – und damit ein (einlage- und entnahmefähiges) Wirtschaftsgut i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Keine Veräußerung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen und ihre Bewertung / 1.3 Teilwertansatz ist prinzipiell zwingend

In das Betriebsvermögen eingelegte Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Das gilt nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG unabhängig davon, ob der Teilwert höher oder niedriger als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist. Teilwert ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 2.2.2 Überführung in einen anderen Betrieb

Überführt der Unternehmer das Wirtschaftsgut nicht in sein Privatvermögen, sondern in einen anderen ihm gehörenden Betrieb, stellt sich die Frage, ob damit eine Entnahme des Wirtschaftsguts aus dem einen und eine Einlage in den anderen Betrieb verbunden ist. Die Überführung betrieblicher Wirtschaftsgüter in einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen ist vor Einführung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen / 6.3 Begriff und Gegenstand der verdeckten Einlage

Der Begriff der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Eine verdeckte Einlage ist nach der Rechtsprechung des BFH[1] – im Gegensatz zur offenen Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils seitens eines Anteilseigners oder einer ihm nahestehenden Person an seine Kapitalgesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen und ihre Bewertung / 6.1 Sachentnahmen: Ansatz des Teilwerts

Die Bewertung von Sachentnahmen ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG geregelt. Danach sind Entnahmen grundsätzlich mit ihrem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme zu bewerten. In bestimmten Ausnahmefällen (insbesondere bei Sachspenden) kann die Entnahme von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG mit dem Buchwert dieser Wirtschaftsgüter bewertet werden. Bei einer Sach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen / 3.2 Sacheinlage

Unter Sacheinlagen versteht man die Zuführung von Wirtschaftsgütern, die nicht in liquiden Mitteln bestehen (körperliche und immaterielle Wirtschaftsgüter), wie z. B. Grundstücke, Maschinen, Kfz, Wertpapiere, Waren, Forderungen, Patente usw. Einlagefähig sind nur Wirtschaftsgüter, die gewillkürtes Betriebsvermögen sein können. Das sind alle Gegenstände (z. B. Pkw), deren bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen / 3.4 Nutzungsvorteile

Eine Nutzung, die lediglich betriebliche Aufwendungen erspart, kann nicht Gegenstand einer Einlage sein. Das wird vom Großen Senat des BFH[1] aus dem Gesetzeswortlaut[2] hergeleitet. Danach kann Gegenstand einer Einlage nur sein, was auch Bestandteil des Betriebsvermögensvergleichs [3] ist. Hierzu zählen aber – mit Ausnahme der Rechnungsabgrenzungsposten[4] – nur Wirtschaftsg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen und ihre Bewertung / 3.1.2 Schlüssiges Verhalten

Entnahmehandlung bedeutet aber nicht, dass der Steuerpflichtige ausdrücklich erklären muss, er wolle eine Entnahme vornehmen. Für die Entnahme genügt ein anderes schlüssiges Verhalten, durch das die Verbindung des Wirtschaftsguts zum Betrieb erkennbar gelöst wird, sodass das Wirtschaftsgut zu notwendigem Privatvermögen wird.[1] Wo eine Entnahmehandlung rein tatsächlich nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen / 3.3 Aufwandseinlage in Form von Nutzungs- und Leistungseinlagen

Gegenstand einer Einlage kann grundsätzlich nur sein, was auch Bestandteil des Vermögensvergleichs nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG sein kann. Dazu zählen allein Wirtschaftsgüter, die in eine Bilanz aufgenommen werden können.[1] Nutzungen und Leistungen (z. B. Zinsvorteile, unentgeltliche Kraftfahrzeug-[2] oder Gebäudenutzung[3]) haben nicht die Eigenschaft von Wirtschaftsgütern,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen und ihre Bewertung / 5.2 Gegenstand der Entnahme

Als Beispiele für die Entnahme von "Wirtschaftsgütern" nennt das Gesetz Barentnahmen (Geld), Waren und Erzeugnisse. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Prinzipiell kommen alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter als Gegenstand einer Entnahme in Betracht, z. B. Grund und Boden, Gebäude, Pkw, Einrichtungsgegenstände und Wertpapiere. Es können auch immaterielle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 2.1.3 Aufwandsentnahmen in Form von Nutzungs- und Leistungsentnahmen

Der Entnahmetatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG ist nicht auf bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter beschränkt. Er umfasst insbesondere auch Nutzungen und Leistungen, die in der Bilanz nicht ansetzbar sind.[1] Als Gegenstand der Entnahme kommt daher auch betrieblicher Aufwand in Betracht.[2] Eine Entnahme von Aufwand liegt entweder in der betriebsfremden Nutzung von Wirtscha...mehr