Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.4 Zuständigkeit des Verwaltungsorts (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 13 Bei einer Beteiligung mehrerer Personen an Einkünften, die keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit sind und die nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert festzustellen sind, ist das FA zuständig, von dessen Bezirk die Verwaltung der Einkünfte ausgeht[1], oder, wenn die Verwaltung dieser Einkünfte im G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.1 Belegenheit des Vermögens (Abs. 3)

Rz. 8 Ist weder die Geschäftsleitung noch der Sitz im Geltungsbereich des Gesetzes, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach § 20 Abs. 3 AO in erster Linie danach, im Bezirk welches FA sich Vermögen der Stpfl. befindet. Trifft dies für mehrere FÄ zu, so ist das FA zuständig, in dessen Bezirk sich der wertvollste Teil des Vermögens befindet. Nach der Verwaltungsauffass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Beibehaltung der Zuständigkeit bei Insolvenzverfahren und Liquidationen (§ 26 S. 3 AO)

Rz. 13 Nach dem durch das JStG 2008 v. 20.12.2007[1] mit Wirkung v. 29.12.2007 angefügten S. 3 tritt ein Zuständigkeitswechsel nach S. 1 so lange nicht ein, wie über einen Insolvenzantrag noch nicht entschieden bzw. ein eröffnetes Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben wurde oder sich eine juristische Person oder eine Personengesellschaft in Liquidation befindet. Dadurch so...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 3.1.2.3 Bilanzierung des Anteils der Stelle nach

Rz. 40 Zur sachgerechten Klassifikation des Anteils an der ausländischen Tochter(kapital)gesellschaft muss zum einen entschieden werden, ob dieser Vermögensgegenstand dem Anlage- oder Umlaufvermögen (§ 247 Abs. 2 HGB) zuzuordnen ist, zum anderen, ob es sich um Streubesitz oder qualifizierte Anteile i. S. d. § 271 HGB handelt. Die Zuordnung des Anteils erfolgt zum Anlagevermö...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.2.5 Erfolgsrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen

Rz. 34 In Abhängigkeit der Art der Erfüllung der einzelnen Leistungsverpflichtungen kommen nach IFRS 15 für die Erlösrealisierung 2 alternative Modelle zur Anwendung: die zeitpunkt- und die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung. Gem. IFRS 15.38 Satz 1 prüft ein Unternehmen zunächst die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung, da andernfalls eine zeitpunktb...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.4.1 Zusätzliche Kosten zur Anbahnung eines Kundenvertrags

Rz. 50 Nach IFRS 15.91 f. sind die zusätzlichen Kosten, die bei der Anbahnung eines Kundenvertrags anfallen, als ein eigenständiger Vermögenswert zu aktivieren, sofern diese Kosten ohne Vertragsabschluss nicht angefallen wären und das Unternehmen erwartet die Kosten über den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag wieder zu erlangen. Hierzu zählen vor allem an Unternehmensexter...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 3.1 Realisationsprinzip als Grundsatz der Erlösrealisierung

Rz. 60 Wie bereits unter Rz. 5 erwähnt, finden sich in der deutschen Rechnungslegung – im Gegensatz zur internationalen Rechnungslegung – keine differenzierten Regeln zur Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen. Dementsprechend muss die Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführun...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 3.3.1 Selbstkostenaktivierung

Rz. 72 Eine Möglichkeit, die Auswirkungen der Completed-Contract-Methode auf die Ertragssituation durch Vermeidung von Auftragszwischenverlusten zu begrenzen, könnte in der Aktivierung aufwandsgleicher Selbstkosten liegen.[1] Gleichwohl bleibt in der Periode der Abnahme ein Gewinnsprung, der jedoch bei Selbstkostenaktivierung auf den reinen Auftragsgewinn beschränkt ist. Rz....mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 1 Einführung

Rz. 1 Eines der bedeutendsten Projekte der internationalen Rechnungslegung bildete die Entwicklung von Rechnungslegungsgrundsätzen für die Abbildung von Kundenverträgen.[1] Ziel dieser Bemühungen war die Entwicklung einheitlicher Grundsätze für die Abbildung sämtlicher Kundenverträge und damit die Vermeidung von Widersprüchen in den Rechnungslegungsvorschriften zwischen den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfe-Gesetz – EUAHiG v. 26.6.2013, BGBl I 2013, 1809)

Vorbemerkungen Rz. 1 Das EUAHiG dient der Anpassung des nationalen deutschen Steuerrechts an das Recht der Europäischen Union. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung in deutsches Recht um. Wie die Richtlinie v. 15.2.2011 die vorhergehende EG-Amtshilferichtlinie 77/799/EWG des...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.5 Ausweis und Anhangangaben

Rz. 54a Obwohl das Mindestgliederungsschema des IAS 1.54 keinen gesonderten Ausweis von Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten vorsieht, ergibt sich ein solcher gesonderter Ausweis in der Bilanz – Wesentlichkeit der Posten vorausgesetzt – aus IFRS 15.105.[1] Rz. 55 Nach der in IFRS 15.110 formulierten übergreifenden Zwecksetzung der Anhangangaben zu den Kundenv...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3 Steuerverstrickung oder Verstärkung des Besteuerungsrechts bei einem Wirtschaftsgut der außerbetrieblichen Sphäre, Abs. 1a

Rz. 132 Abs. 1a regelt durch einen Verweis auf die Vorschriften des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 2, S. 8 Hs. 2, S. 9 und 10 EStG die Rechtsfolgen für eine Steuerverstrickung oder Steuerverstärkung für ein Wirtschaftsgut, das der außerbetrieblichen Sphäre einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse zuzuordnen ist. Nach der Gesetzesbegründung differenziert die ATAD-Rich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 39 Gewisse Unklarheiten bestehen bezüglich des Tatbestandsmerkmals des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzung eines Wirtschaftsguts (Nutzungsüberlassung). Wird das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen, hat dieser Tatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts in der Betr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5.1 Veräußerungstatbestand

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Dadurch werden die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Entsprechend der Ausgestaltung des § 12 KStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.2 Persönlicher und sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält mit der Steuerentstrickung für Körperschaften einen Tatbestand, der dem des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG für natürliche Personen entspricht. § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG kann auf Körperschaften auch über § 8 Abs. 1 KStG nicht angewendet werden, da es bei diesen keine "Entnahme" gibt. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG setzt daher an die Stelle einer fikti...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

Rz. 23 Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Diese Tatbestandsmerkmale entsprechen wörtlich denen des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG. Rz. 23a In Entstrickungsfällen erfolgt regelmäßig eine Überführung eines Wirtsc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.3.2 Verstärkung des Besteuerungsrechts

Rz. 130 Bis zur Einführung des Abs. 1 S. 3 durch das ATADUmsG (mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 enden), war für ein Wirtschaftsgut, bei dem die Beschränkung des Besteuerungsrechts weggefallen war, mangels anderer gesetzlicher Anordnung weiterhin der Buchwert anzusetzen. Ein Ansatz mit dem Einlagewert war nicht möglich, da als Einlage nur die Begründu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.1 Allgemeines

Rz. 93 Die wesentliche Frage bei der Sitzverlegung aus dem Inland ins Ausland ist also, ob dadurch das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter ausgeschlossen oder beschränkt wird. Dabei bewirkt der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht für sich allein genommen noch keine "Einschränkung des Bes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3.2 Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 32 "Beschränkt" wird das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland bereits dann, wenn die Bundesrepublik Deutschland abstrakt verpflichtet ist, auf den inländischen Steueranspruch ausländische Steuern anzurechnen und dies vorher nicht der Fall war. Die Norm stellt also auf den Zeitpunkt ab, in dem eine Veränderung des Besteuerungsrechts vorliegt.[1] Dies ist regel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.3.1 Steuerverstrickung

Rz. 128a Das KStG enthält keine bes. Regelung zu den steuerlichen Folgen, die eintreten, wenn ein Wirtschaftsgut in die Besteuerungshoheit der Bundesrepublik überführt wird ("Steuerverstrickung"), etwa indem es aus einer ausl. Betriebsstätte der Körperschaft, für welche die Freistellungsmethode gilt, in eine inl. Betriebsstätte überführt wird. Das deutsche Besteuerungsrecht ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das SEStEG[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden[2] und normiert für Körperschaften einen Gewinnrealisations(ersatz)tatbestand. In dieser Gesetzesfassung wurde die Überführung von Wirtschaftsgütern (Abs. 1), die Verschmelzung nach ausl. Recht (Abs. 2) und die Sitzverlegung in einen Staat außerhalb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 89 Für die Sitzverlegung (zum Begriffsverständnis siehe Rz. 89a) einer Körperschaft vom Inland in einen anderen Staat (und zwar seit Streichung des Abs. 3 durch das KöMoG sowohl für eine Sitzverlegung in einen anderen EU-/EWR-Staat als auch in einen Drittstaat) enthält das KStG keine besondere Regelung. Vielmehr gilt allgemein § 12 Abs. 1 KStG. Das bedeutet, dass eine Si...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.4 Betriebsvermögenszuführung

Rz. 211 Als dritte Möglichkeit, die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen sicherzustellen, sieht Nr. 3 eine Betriebsvermögenszuführung vor. Danach werden die wesentlichen Betriebsstrukturen erhalten, wenn der Körperschaft wesentliches Betriebsvermögen zugeführt wird. Systematisch ist hier eine gewisse Widersprüchlichkeit festzustellen. Wenn der Körperschaft in der Kr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.3 Steuerverstrickung und Verstärkung des Besteuerungsrechts

Rz. 128 Normativ ist genau danach zu trennen, ob das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts erstmals begründet wird oder ob eine Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts wegfällt.[1] Die Differenzierung hat auch praktische Auswirkung, weil im Fall der Steuerve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.2 Einzelfälle der Beschränkung des Besteuerungsrechts durch Sitzverlegung

Rz. 96 Für Grundstücke steht das Besteuerungsrecht nach Art. 6 OECD-MA regelmäßig dem Belegenheitsstaat zu, und zwar unabhängig davon, ob die Grundstücke einer Betriebsstätte zugeordnet sind oder nicht.[1] Art. 4, 12 FRL macht die Steuerneutralität auch bei Grundstücken von der Erfüllung der "Betriebsstättenbedingung" abhängig. Das bedeutet, dass eine Aufdeckung und Besteuer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.2 Regelungsgegenstand

Rz. 8 Die Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeitsprinzip) findet ihren Ausdruck in verschiedenen gesetzgeberischen Belastungsgrundentscheidungen. Bezogen auf inländische Besteuerungssachverhalte für die KSt gehören dazu namentlich insb. das objektive Nettoprinzip, das Periodizitätsprinzip und das Subjektsteuerprinzip. Die gesetzgeberischen B...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3.1 Ausschluss des Besteuerungsrechts

Rz. 31 "Ausgeschlossen" wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts, wenn die Bundesrepublik diesen Gewinn nicht mehr besteuern darf, weil das Wirtschaftsgut ihrer Steuerhoheit entzogen wird. Das ist in folgenden Konstellationen der Fall: Die Überführung eines Wirtschaftsguts aus einer inländischen Betriebsstätte einer unbesch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 11 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält einen Besteuerungstatbestand, wenn das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus einer Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Ist das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts betroffen, fingiert die Vorschrift eine Veräußerung zum gemeinen Wert. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.6 Bildung und Auflösung eines Ausgleichspostens nach § 4g EStG

Rz. 54 Bestanden für die Vorschrift des § 12 KStG anfänglich noch europarechtliche Bedenken[1], dürften diese durch die Rechtsprechungsentwicklung des EuGH[2] und schließlich durch den Erlass der ATAD-Richtlinie weitestgehend ausgeräumt sein. Die ATAD-Richtlinie muss sich selbst (wie alles unionsrechtliche Sekundärrecht) am Primärrecht messen lassen.[3] Die Vorschriften der W...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.3 Rechtsfolge

Rz. 104 Da die Sitzverlegung einen Anwendungsfall des Abs. 1 darstellt, treten die Rechtsfolgen nach Abs. 1 ein (Rz. 47). Hinsichtlich des einzelnen Wirtschaftsguts wird mithin eine Veräußerung zum gemeinen Wert fingiert. Im Ergebnis werden damit die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Rz. 104a Der Stpfl. kann auch im Entstrickungsfall du...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.3.3 Keine "Steuerverstrickung" für Nutzungsüberlassungen

Rz. 131 Die Regelungen über die Verstrickung/Verstärkung sind bei der Begründung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzungen eines Wirtschaftsguts nicht anwendbar. § 4 Abs. 1 S. 8 Hs. 2 EStG betrifft ausdrücklich nur die Begründung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts. Im Gegensatz zur Entstrickung (Rz. 54) werden Nutzunge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.3 Nichtberücksichtigung der Rückwirkung bei Umwandlungen (Abs. 1 S. 8)

Rz. 143 Nach Abs. 1 S. 8 ist bei der Ermittlung der stillen Reserven der Körperschaft das Betriebsvermögen zu berücksichtigen, das der Körperschaft ohne Berücksichtigung der steuerlichen Rückwirkung, insbesondere nach § 2 Abs. 1 UmwStG, zuzurechnen ist. Die Vorschrift hat immer dann Auswirkungen, wenn die stillen Reserven nicht anhand des Kaufpreises der Anteile, sondern anh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.5 Mittelbarer Beteiligungserwerb

Rz. 151 Keine ausdrückliche Bestimmung enthält das Gesetz für die Ermittlung der (anteiligen) stillen Reserven bei mittelbarem Beteiligungserwerb. Möglich wäre es, die anteiligen stillen Reserven der unmittelbar und mittelbar erworbenen Beteiligungen sowie das Eigenkapital der unmittelbar oder mittelbar erworbenen Gesellschaften zusammenzurechnen und mit dem (ggf. anteiligen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5.2 Nutzungsüberlassungstatbestand

Rz. 52 Der Ansatz des gemeinen Werts gilt auch für die Nutzungsüberlassung. Da hier nicht das Wirtschaftsgut selbst, sondern nur die Nutzung der deutschen Besteuerung entzogen wird, ist der gemeine Wert der Nutzung zugrunde zu legen. Das Gesetz enthält keine Regelung dazu, ob dieser Nutzungswert einmalig auf den Zeitpunkt der Nutzungsentnahme zu schätzen und kapitalisiert an...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Unternehmen im Ganzen

Rz. 411 Die Nichtsteuerbarkeit nach § 1 Abs. 1a UStG setzt voraus, dass – neben der Möglichkeit, einen gesondert geführten Teilbetrieb zu veräußern – ein Unternehmen im Ganzen übertragen wird. Entscheidend ist, dass die übertragenen Vermögensgegenstände ein hinreichendes Ganzes bilden, um dem Erwerber die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten unternehmeris...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Änderungen bei unentgeltlichen Umsätzen

Rz. 117 Der Anwendungsbereich des § 17 Abs. 1 UStG umfasst auch unentgeltliche Wertabgaben, da diese (z. B. durch § 3 Abs. 1b UStG) den entgeltlichen Leistungen gleichgestellt werden.[1] Als steuerpflichtige unentgeltliche Umsätze kommen alle unter die Bemessungsgrundlagen des § 10 Abs. 4 UStG fallenden in Betracht: Die einer entgeltlichen Lieferung gleichgestellte unentgeltl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.3 Übereignung des Unternehmens

Rz. 427 Das Unternehmen oder der gesondert geführte Betrieb muss (entgeltlich oder unentgeltlich) "übereignet" werden. Der Begriff der "Übereignung" ist im Umsatzsteuerrecht nicht definiert und kann auch nicht zivilrechtlich interpretiert werden. Unionsrechtlich wird in Art. 19 MwStSystRL von einer Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens ausgegangen. Da nach den Regelun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Umsätze für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 97 Die Anwendung von § 9 UStG setzt nicht nur die Unternehmereigenschaft des Leistenden (Rz. 21ff.) und des Leistungsempfängers (Rz. 77ff.) voraus. Die in § 9 UStG erwähnten Umsätze müssen außerdem für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht werden. Mit dieser Voraussetzung wird die Verbindung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG hergestellt, denn auch der V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Geschäftsveräußerung bis zum 31.12.1993

Rz. 392 Die Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterlag bis zum 31.12.1993 grundsätzlich als steuerbarer Umsatz der USt, soweit die allgemeinen Voraussetzungen des § 1 UStG erfüllt waren. Wurde ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb entgeltlich an einen anderen Unternehmer übertragen, fü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Vorsteuerabzugsberichtigung

Rz. 32 § 15a Abs. 1 UStG sieht eine regelmäßig zeitanteilige Berichtigung eines zutreffenden und zutreffend bleibenden Vorsteuerabzugs für den Fall vor, dass sich in einem Kj. nach der erstmaligen Verwendung eines Wirtschaftsguts die für den Vorsteuerabzug im Jahr der erstmaligen Verwendung maßgebenden Verhältnisse (tatsächliche Verwendung, Rechtsänderung) verändern. Erfolgt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.9 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 160 In gewissen Fällen lassen sich die Wirkungen des § 8c Abs. 1 KStG durch Gestaltungsmaßnahmen vermeiden. Allerdings sind diese Möglichkeiten dadurch eingeschränkt, dass sie relativ komplizierte Strukturen ergeben und damit der Geschäftspolitik des Unternehmens widersprechen können. Zu denken ist etwa an folgende Maßnahmen: Bildung eines Organkreises; wegen der Verlustü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.3 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die Vorschrift beschränkt den Verlustabzug bei Körperschaften. In der Literatur wird die Ansicht vertreten, dass es für Personengesellschaften und Einzelgewerbetreibende keine entsprechenden Vorschriften gebe. Es handle sich daher um ein benachteiligendes Sonderrecht für Körperschaften. Außerdem ignoriere die Vorschrift das Prinzip der Selbstständigkeit der Körperscha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5.3 Gewerbesteuer

Rz. 53 Der durch den Ansatz des gemeinen Werts bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts entstehende Entstrickungsgewinn unterliegt auch der GewSt. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 S. 1 GewStG.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.3 Gesondert geführter Betrieb im Ganzen

Rz. 433 Ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb liegt vor, wenn er wirtschaftlich selbstständig ist und als solcher vom Erwerber eigenständig fortgeführt werden kann. Früher ging die Finanzverwaltung davon aus, dass der veräußerte Teil des Unternehmens einen für sich lebensfähigen Organismus gebildet hat, der unabhängig von den anderen Geschäften...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Entgeltlicher und unentgeltlicher Umsatz

Rz. 50 Die Berichtigungsregelung des § 17 Abs. 1 UStG gilt nicht nur für entgeltliche, sondern auch für unentgeltliche Umsätze. Bereits aus der Gleichstellung der wesentlichen unentgeltlichen Fälle mit entgeltlichen Lieferungen (§ 3 Abs. 1b Nr. 1–3 UStG) bzw. entgeltlichen sonstigen Leistungen (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 u. 2 UStG) werden diese Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 188 Als Anwendungsfälle kommen die Ausübung eines vertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrechts [1], des Rücktrittsrechts wegen Leistungsstörungen[2], anderer Rücktrittsrechte wie z. B. der fehlgegangenen Nacherfüllung eines Kaufvertrags[3] oder des Widerrufs bei Verbraucherverträgen[4], bei Verbraucherdarlehensverträgen[5], bei Ratenlieferungsverträgen[6] und ähnlichen Vert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zum Verzicht berechtigte Unternehmer

Rz. 21 § 9 UStG formuliert, dass der Unternehmer die aufgeführten steuerfreien Umsätze als steuerpflichtig behandeln kann. Dass nur Unternehmer von der Vorschrift betroffen sein können, versteht sich eigentlich von selbst, denn nur Unternehmer können steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze erbringen. Maßgebender Unternehmerbegriff ist damit der des § 2 UStG; zu den Einzelh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.2.1 Leistungen der Gesellschafter bei Gründung

Rz. 260 Die Einlage eines Gesellschafters kann sich auf die Zahlung eines Geldbetrags beschränken, kann aber auch in der Einlage von Gegenständen bestehen (Sacheinlage). Die Zahlung eines Geldbetrags bei Gründung einer Gesellschaft kann grundsätzlich nicht zu einem umsatzsteuerrechtlich relevanten Vorgang führen, da die Zahlung eines Geldbetrags keine Leistung im wirtschaftl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.1 Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 416 Bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen müssen nicht alle Teile des Unternehmens auf den Erwerber übergehen. Eine Geschäftsveräußerung liegt auch dann vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter von der Übereignung oder der Einbringung ausgenommen werden.[1] Im Wesentlichen muss erreicht werden, dass der Erwerber das Unternehmen so fortführen kann, wie der Veräußerer (oder ...mehr