Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Internationales Steuerrecht... / 3.6 Lohnfertigung – Auftragsproduktion – Auftragsforschung

Hervorzuheben ist hierbei insbesondere die Gestaltungsmöglichkeit, die sich aus dem Umstand ergibt, dass die Verlagerung einer (Teil-)Produktion auf einen Auftragsfertiger oder die Auslagerung von Forschungsarbeiten im Rahmen einer Auftragsforschung nicht zur Anwendung des § 1 Abs. 3 AStG führt. Die Begriffe des Auftragsfertigers (bzw. -forschers) sind in § 1 AStG 2008 nicht...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.8 Substitution einer Funktion

Zum Tatbestand einer Funktionsverlagerung gehört, dass das verlagernde Unternehmen aufgrund des Verlagerungsvorgangs die betreffende Funktion einstellt oder zumindest einschränkt. Das Tatbestandsmerkmal der "Einstellung" oder "Einschränkung" der Funktion bezieht sich dabei auf den mit der konkreten Funktion erzielten Umsatz und erfasst auch den Fall der Substitution einer Fu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Überblick

Ungeachtet des Vorliegens der gesetzlichen Tatbstände (oder der Anscheinsvermutung) ist vorab zu prüfen, ob überhaupt ein Fall der "eigentlichen" Funktionsverlagerung vorliegt bzw. in der Praxis ergibt sich das Problem, ab welcher betrieblichen Stufe keine (steuerlich relevante) Funktionsverlagerung mehr vorliegt bzw. bis zu welchem Grad der Verlagerung von Aktivitäten Gesta...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9 Neuaufnahme einer Funktion

Auch die Neuaufnahme einer Funktion ist nach Rn. 57 der VWGFVerl[1] nicht ein Fall einer Funktionsverlagerung. Ungeachtet dessen kann die Gestaltung eine Steuerentstrickung bewirken. Die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 enthalten keine ausdrückliche Regelung, aber aus den Tatbestandsmerkmalen des § 1 Abs. 2 FVerlV 22, dem "Überlassen" oder "Übertragen" einer Funk...mehr

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Anhang / 5.4.2 Die Aktivseite der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Anlagespiegel Im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Gliederung darzustellen:[1] Gesamte (historische) Anschaffungs- und Herstellungskosten des Postens (kumuliert) Zugänge des Geschäftsjahres, Abgänge des Geschäftsjahres, Umbuchungen des Geschäftsjahres, Zuschreibungen des Geschäftsjahres, Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu...mehr

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Anhang / 5.4.1 Sowohl Aktiva als auch Passiva der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Mitzugehörigkeit Nach dem Grundsatz der Bilanzklarheit[1] ist ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld bei dem Posten des gesetzlichen Gliederungsschemas auszuweisen, zu dem er überwiegend gehört.[2] Lassen sich Vermögensgegenstände und Schulden mehreren Posten zuordnen, gehören sie also nicht überwiegend zu einem bestimmten Posten, so sind sie unter einem der infrage kommende...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12 Hinterlassene Vermögenswerte (Zeilen 30 bis 83)

Anzugeben sind sämtliche Vermögenswerte, gleichgültig, ob sie sich im Inland oder im Ausland befinden. Maßgebend für die Wertermittlung ist hierbei der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 11 ErbStG). Dieser ist in § 9 ErbStG geregelt. Bei einem Erwerb von Todeswegen ist dies der Zeitpunkt des Todes des Erblassers. Darüber hinaus sind dort noch für bestimmte Fälle abweiche...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.15 Vermögenswerte Dritter (Zeilen 80 bis 83)

Werden Vermögenswerte von Dritten außerhalb des Nachlasses unmittelbar erworben, sind diese in den Zeilen 80 bis 83 zu erfassen (Verträge zugunsten Dritter). Hierunter fallen z. B. Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen, die der Erblasser abgeschlossen hatte, ferner auch Ansprüche auf wiederkehrende Bezüge, die ein Dritter aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertr...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.3 Angaben zum Verwaltungsvermögen (Zeilen 10 bis 15)

Von der Höhe des Verwaltungsvermögens hängt es ab, ob die Begünstigungen überhaupt gewährt werden, bzw. welche Verschonungsmaßnahme in Betracht kommt. Hierbei ist das Verwaltungsvermögen für jede wirtschaftliche Einheit gesondert zu prüfen. Maßgebend ob Verwaltungsvermögen gegeben ist sind die Verhältnisse im jeweiligen Besteuerungszeitpunkt. Dabei erfolgt die Bewertung der ...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 1 Vorbemerkung

Als Schenkung unter Lebenden gilt zunächst jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert worden ist. Dabei unterscheidet sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen darin, dass eine Einigung zwischen Schenker und Beschenktem über die Unentgeltlichkeit nicht erforderlich ist.[1] Dabei ist ein auf di...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.2 Anzeigepflicht

Beachtet werden muss die im Erbschaftsteuergesetz normierte Anzeigepflicht: Der Erwerber muss jeden der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb schriftlich bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Frist für die Anzeige ist ein Zeitraum von 3 Monaten ab erlangter Kenntnis des Erbanfalls. Zuständig ist das Finanzamt, in ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.4 Sonstige Hinweise

a) Weitergabe begünstigten Vermögens Den Verschonungsabschlag und den Abzugsbetrag von 150.000 EUR kann der Erwerber aber nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss. Gleiches...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 4.3 Sonstige Hinweise

a) Erwerb von mehreren wirtschaftlichen Einheiten[1] Einzelheiten hierzu s. Ziff. 1. Hinweis Nebeneinander von Regelverschonung und Optionsverschonung Die Regelverschonung und Optionsverschonung können nebeneinander zur Anwendung kommen. Praxis-Beispiel Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten Der Vater V schenkt seinem Sohn S (in einer einheitlichen Schenkung) den 100 %-igen A...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.6 Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten

Hinsichtlich des Abzugs von Schulden und Lasten hat das Jahressteuergesetz 2020 Änderungen vorgenommen. a) Es liegt bei den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerbefreitem Vermögen vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit dem befreiten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dann sind diese nur anteilig abziehbar. Dies ergibt sich aus dem...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14 Nachlassverbindlichkeiten (Zeilen 84 bis 114)

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen insbesondere die Schulden des Erblassers und die durch den Sterbefall entstandenen Kosten. Das sind die aus Rechtsgründen bestehenden Erblasserschulden. Darunter fallen alle vertraglichen, außervertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen, die in der Person des Erblassers begründet worden und mit seinem Tod nicht erloschen sind bzw. ...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 3.9 Kunstgegenstände

Auch die Zuwendung von Kunstgegenständen kann zu steuerlichen Vorteilen führen. Diese sind unter bestimmten Voraussetzungen entweder teilweise oder auch vollständig von der Schenkungsteuer befreit. Kunstgegenstände können z. B. Gemälde, Skulpturen oder auch Plastiken sein. Bewertet werden Kunstgegenstände mit ihrem gemeinen Wert. Dieser wird durch den Preis bestimmt, "der im...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.5 Renten und andere wiederkehrende Nutzungen (Zeilen 74 bis 82)

In die Zeilen 74 bis 82 gehören zugewendete Renten oder andere wiederkehrende Nutzungen und Leistungen. Dies können z. B. Nießbrauchsrechte, Wohnrechte, aber auch Zinsvorteile aus unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Darlehen sein. Zur Bewertung hat hierzu die Finanzverwaltung die gleich lautenden Ländererlasse v. 9.9.2022[1] veröffentlicht, die den gleich lautenden Lä...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 2.12 Vorsteueraufteilung und Vorsteuerberichtigung

Verwendet ein Unternehmer einen Gegenstand zwar für sein Unternehmen, aber nicht ausschließlich für vorsteuerabzugsberechtigende oder für vorsteuerabzugsschädliche Umsätze, liegt ein Fall der Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG vor. Um eine Verprobung der Vorsteuerbeträge in diesen Fällen sicherzustellen, sollten die Vorsteuerbeträge, die nicht eindeutig den Vorsteuera...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.9.2 Angaben zur Aufgabe bzw. Veräußerung des begünstigten Vermögens (Zeilen 40 bis 42)

Die Vergünstigungen sind u. a. davon abhängig, dass der Erwerber bestimmte Behaltensregelungen einhält. Demnach fallen der 85 %ige Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG weg, soweit innerhalb von 5 Jahren nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung gegen eine der Behaltensregelungen verstoßen wird. Wird die Optionsverschonung gewählt, beträgt die Beha...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Dagegen liegt beschränkte Schenkungsteuerpflicht vor, wenn weder der Schenker noch die beschenkte Person (Erwerber) Inländer sind. Von der beschränkten Schenkungsteuerpflicht wird nur das Inlandsvermögen erfasst. Als Inlandsvermögen in diesem Sinne ist u. a. das folgende Vermögen anzusehen:[1] im Inland befindliches land- und forstwirtschaftliches Vermögen; im Inland befindlich...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 1 Grundsätzliches zur Umsatzsteuerverprobung

Fehler in der Buchhaltung – dem Datenmaterial für die Erstellung des Jahresabschlusses und damit auch der Jahressteuererklärung – sollten vom Unternehmer und/oder dessen Berater vermieden werden. Aber: Auch bei sorgfältiger Bearbeitung und Einsatz von professioneller Software lassen sich Fehler in der Buchhaltung nicht ausschließen. Wichtig Basis der korrekten Umsatzsteuererk...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.4 Steuerschuldner

Steuerschuldner ist der Erwerber. Erwerber ist z. B. der Erbe, der Vermächtnisnehmer oder der Pflichtteilsberechtigte, der seinen Pflichtteil einfordert. Zu beachten ist, dass der einzelne Erwerber nur seine eigene Erbschaftsteuer schuldet.[1] Im Fall einer fortgesetzten Gütergemeinschaft sind die Abkömmlinge im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile Steuerschuldner und ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.4 In Drittstaaten belegenes Grundvermögen (Zeilen 37 und 38)

Gehören zum Nachlass auch in Drittstaaten belegene Grundstücke, ist dies in den Zeilen 37 und 38 anzugeben. Einzutragen sind die Lage und der gemeine Wert bzw. Verkehrswert (zum Stichtag). Der Wert ist auch nachzuweisen.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.3 Vermächtnisse, Auflagen (Zeilen 104 bis 110)

Wurden vom Erblasser Vermächtnisse angeordnet, so sind diese in den Zeilen 104 bis 110 anzugeben. Ein Vermächtnis liegt bei der Zuwendung eines einzelnen Vermögensgegenstands vor. Solche Vermächtnisse können beispielsweise Sachvermächtnisse, Verschaffungsvermächtnisse oder Vorausvermächtnisse sein. An dieser Stelle sind auch solche Vermächtnisse anzugeben, die der Erblasser z...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.6 Betriebsvermögen in Drittstaaten (Zeilen 41 und 42)

Der Erwerb von Betriebsvermögen in Drittstaaten oder ausländischen Anteilen an Personengesellschaften in Drittstaaten ist in den Zeilen 41 und 42 anzugeben. Einzutragen sind die Firma und der gemeine Wert (am Stichtag). Der Wert ist auch nachzuweisen. Die Steuervergünstigungen der § 13a ErbStG, § 13c ErbStG, 19a ErbStG, § 28 Abs. 1 ErbStG und § 28a ErbStG kommen für in Dritt...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.3 Grundvermögen (Zeilen 35 und 36)

In den Zeilen 35 und 36 ist einzutragen, ob im Inland oder in EU-/EWR-Staaten belegenes Grundvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. Zeilen 37 und 38). Für inländische Grundstücke (unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke i. S. d. § 181 Abs. 1 BewG) sind Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 159 und 176 bis 198 BewG zu ermitteln und gesondert festzustellen, sofern s...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.4.4 Gütergemeinschaft (Zeile 22)

Wird von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, hat der weniger Vermögende seine dadurch eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer zu unterwerfen. Praxis-Beispiel Vereinbarung der Gütergemeinschaft Die eingetragenen Lebenspartner A und B vereinbaren iden Güterstand der Gütergemeinschaft. Das Vermögen des A beläuft sich auf 3....mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.2 In Drittstaaten belegenes, land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 33 und 34)

Enthält der Nachlass in Drittstaaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen, ist dies in den Zeilen 33 und 34 anzugeben. Einzutragen sind die Lage und dessen gemeiner Wert bzw. Verkehrswert (zum Stichtag). Der Wert ist auch durch entsprechende Unterlagen zu belegen. Die Steuervergünstigungen der §§ 13a ErbStG, § 13c ErbStG, 19a ErbStG, § 28 Abs. 1 ErbStG und § 28a...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 31 bis 34)

In den Zeilen 31 und 32 ist einzutragen, ob inländisches oder in der EU/in EWR-Staaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen zum Erwerb gehört hat (zu Drittstaaten s. Zeilen 33 und 34). Für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind nach §§ 151 Abs. 1 Nr. 1, 157 Abs. 2 BewG Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 158 bis 175 BewG zu ermitteln und ge...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.5 Inländisches Betriebsvermögen (Zeilen 39 und 40)

In den Zeilen 39 und 40 ist einzutragen, ob inländisches oder in EU-/ EWR-Staaten belegenes Betriebsvermögen zugewendet wurde. Neben der Anzahl der beigefügten Anlagen Betriebsvermögen ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (welcher sich aus allen Anlagen ermittelt). Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Wichtig a) Beg...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.2 Erbfallkosten (Zeilen 98 bis 103)

In den Zeilen 98 bis 103 sind die Erbfallkosten einzutragen. Eine Eintragung ist aber nur dann erforderlich, wenn diese Kosten höher als 10.300 EUR sind. Anderenfalls wird diese Pauschale vom Finanzamt von Amts wegen gewährt, d. h. auch ohne entsprechenden Nachweis. Voraussetzung ist nur, dass die Kosten dem Grunde nach entstanden sind. Nachzuweisen sind aber die höheren Kos...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6 Einlagefähige Wirtschaftsgüter

3.2.6.1 Einlagefähigkeit bei Einlagen auf das Nennkapital Rz. 281 Im Handelsrecht ist nicht geregelt, welche Gegenstände für eine Einlage auf das Nennkapital geeignet sind. Lediglich für die AG bestimmt § 27 Abs. 2 AktG, dass Verpflichtungen zu Dienstleistungen nicht Gegenstand einer Sacheinlage auf das Nennkapital sein können. Ansprüche auf Dienstleistungen werden auch bei d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.6 Steuerliche Ausgleichsposten

Rz. 493 Steuerliche Ausgleichsposten, die insbesondere bei Kapitalgesellschaften vorkommen, sind bilanztechnische Hilfsmittel, um bestimmte Vorgänge in der Steuerbilanz anders als in der Handelsbilanz darzustellen. Ein steuerlicher Ausgleichsposten wird gebildet, wenn sich Auswirkungen einer bestimmten Bilanzierung nur in der Steuerbilanz zeigen sollen, und wenn diese Bilanz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.2 Steuerliche Einlagefähigkeit bei verdeckten Einlagen

Rz. 284 Wie in anderen Fällen[1] unterscheidet sich der Blickwinkel des Steuerrechts von dem des Handelsrechts auch bei der Frage der Einlagefähigkeit. Das Handelsrecht beschäftigt sich vorrangig damit, welche Gegenstände als Einlage auf das Nennkapital geeignet sind. Beiträge auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, die außerhalb des Nennkapitals der Gesellschaft vom Gesells...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.7 Die Bewertung von Einlagen, sonstige Rechtsfolgen

Rz. 317 Eine offene Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten stellt eine Einlage i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG dar, die mit dem Teilwert zu bewerten ist.[1] Dieser Grundsatz gilt auch für verdeckte Einlagen.[2] Das gilt, obwohl bei Einlagen in Kapitalgesellschaften, anders als in den einkommensteuerlich relevanten Fällen, Einlegender und Empfänger der Einlage ve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.1 Begriff der verdeckten Einlage

Rz. 190 Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine dem Gesellschafter nahestehende Person einer Kapitalgesellschaft außerhalb gesellschaftsrechtlicher Vorschriften Vermögensvorteile zuwendet, die ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns der Gesellschaft nicht eingeräumt hätte.[1] Für den Begri...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.5.2 Änderung der Rechtslage durch das BilMoG

Rz. 480 Die handelsrechtliche Rechtslage der Bilanzierung der eigenen Anteile hat sich durch das BilMoG in wesentlichen Punkten geändert.[2] Nach § 272 Abs. 1a HGB ist der Nennbetrag oder, bei Fehlen eines Nennbetrags, der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Der Erwerb eigener Anteile ist daher zwar keine formelle Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.1 Einlagefähigkeit bei Einlagen auf das Nennkapital

Rz. 281 Im Handelsrecht ist nicht geregelt, welche Gegenstände für eine Einlage auf das Nennkapital geeignet sind. Lediglich für die AG bestimmt § 27 Abs. 2 AktG, dass Verpflichtungen zu Dienstleistungen nicht Gegenstand einer Sacheinlage auf das Nennkapital sein können. Ansprüche auf Dienstleistungen werden auch bei der GmbH in analoger Anwendung des § 27 Abs. 2 AktG als ni...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.3 Einlage von Gesellschafterforderungen

Rz. 299 Eine Einlage in eine Kapitalgesellschaft kann auch durch einen Verzicht des Gesellschafters auf eine gegen die Kapitalgesellschaft bestehende Forderung erbracht werden, wenn und soweit der Vorgang keine Sanierung aus betrieblichen Gründen darstellt. Entsprechendes gilt, wenn der Gesellschafter die Forderung an die Körperschaft abtritt, da die Forderung dann durch Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.2 Ertragsteuerrechtliche Folgen der verdeckten Einlage

Rz. 200 Als Rechtsfolge erhöht die Vermögensmehrung, die bei einer Körperschaft infolge einer verdeckten Einlage eintritt, deren Einkommen nicht. Hat eine verdeckte Einlage den Steuerbilanzgewinn erhöht, ist der Betrag der verdeckten Einlage bei der Einkommensermittlung wieder abzuziehen. Diese Rechtsfolge spricht § 8 Abs. 3 S. 3 KStG ausdrücklich aus; sie entspricht auch § ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.4 Korrespondenzprinzip bei verdeckter Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 4 – 6 KStG)

Rz. 227 Die ertragsteuerliche Konzeption der verdeckten Einlage, nach der der Vermögenszugang bei der Körperschaft nicht steuerbar ist, kann in besonders gelagerten Fällen durchbrochen werden. Der Gesetzgeber hat dies dann als regelungsbedürftig angesehen, wenn auf der Ebene der Körperschaft eine steuerneutrale Einlage vorliegt, diese Einlage auf der Ebene des Gesellschafter...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.4 Begriff des Dauerverlustgeschäfts (Abs. 7 S. 2)

Rz. 616 § 8 Abs. 7 S. 2 KStG definiert den Begriff "Dauerverlustgeschäft", der nicht nur für Abs. 7, sondern auch für Abs. 9 und § 15 S. 1 Nr. 4 KStG Bedeutung hat. Der Begriff "Dauerverlustgeschäft" geht zurück auf die Rspr.[1], die allerdings statt "Dauerverlustgeschäfte" den Terminus "dauerdefizitärer Betrieb" verwendete. Rz. 617 Der Begriff "Dauerverlustgeschäft" enthält ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.2.3 Sonstige Formen nicht gleichmäßiger Gewinnverwendung

Rz. 362 Möglich ist die Umwandlung bestimmter Anteile in Vorzugsanteile, die mit einem höheren Gewinnbezugsrecht verbunden sind. Vorzugsanteile sind handelsrechtlich zulässig, bedürfen allerdings einer Satzungsänderung.[1] Nachteilig ist jedoch, dass sie als Übertragung von Vermögenswerten der anderen Gesellschafter auf den Inhaber der Vorzugsanteile beurteilt werden dürften...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.1 Regelfall

Rz. 329 Dem Begriff der Gewinnausschüttung, der auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (offene Gewinnausschüttung), kommt bei der Einkommensermittlung nur sekundäre Bedeutung zu, weil eine Gewinnausschüttung, gleich in welcher Form und unter welcher Bezeichnung sie gewährt wird, nie das Einkommen mindern darf. Jed...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.2 Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts; § 8 Abs. 1 S. 2 KStG

Rz. 507 Steuersubjekt ist nicht der in § 4 KStG definierte und näher umrissene Betrieb gewerblicher Art, sondern die juristische Person des öffentlichen Rechts, die Träger des Betriebs ist.[1] Der Betrieb gewerblicher Art wird jedoch steuerlich und damit bei der Einkommensermittlung selbstständig behandelt.[2] Diese, im Unterschied zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Rz. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 150 Der Gewinnbegriff des § 4 Abs. 1 EStG gilt gem. § 8 Abs. 1 KStG auch für das KSt-Recht.[1] Demgemäß ist auch im KSt-Recht unter Gewinn der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.2.2 Einlagen auf das Nennkapital

Rz. 162 "Nennkapital" bzw. "Gezeichnetes Kapital" nach § 272 Abs. 1 HGB ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Bei Genossenschaften treten nach § 337 Abs. 1 HGB die Geschäftsguthaben an die Stelle des gezeichneten Kapitals.[1] Rz. 163 Die Gesellschafter haben (mindestens) den Betrag des gezeichneten Kapita...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.5.1 Rechtslage vor dem BilMoG

Rz. 470 Der Erwerb eigener Anteile ist bei der GmbH grundsätzlich (auch aktuell) uneingeschränkt möglich; unzulässig ist nur der Erwerb von eigenen Anteilen, die nicht vollständig eingezahlt sind.[2] Bei der AG ist der Erwerb eigener Aktien in den in § 71 Abs. 1 Nrn. 1–8 AktG genannten Fällen möglich.[3] Erwarb eine Körperschaft eigene Anteile, bildeten diese bei ihr grundsä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.1 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 506 Die KGaA ist eine Körperschaft und nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG eine Kapitalgesellschaft. Allerdings ist steuerlich ihre hybride Struktur zu berücksichtigen, die darin besteht, dass der persönlich haftende Gesellschafter nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG eine mitunternehmerähnliche Stellung einnimmt.[1] Es liegt aber keine Mitunternehmerschaft im eigentlichen Sinne vor....mehr