Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vermögen.

Rn 3 Für die Beurteilung der Frage, ob der im Ausland ansässige Bekl inländisches Vermögen hat, kommt es zunächst auf den Zeitpunkt der Klageerhebung an. Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit reicht es aber aus, wenn der Bekl bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung inländisches Vermögen erwirbt (München MDR 15, 728). Unter den Begriff des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Anrechnung

Rz. 135 [Autor/Stand] Eine auf die Vermögenswerte der Gesellschaft festgesetzte und gezahlte deutsche Erbschaftsteuer wird auf die nach den §§ 4 und 5 AStG zu entrichtende Erbschaftsteuer angerechnet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Durch die Vorschrift soll wirtschaftlichen Änderungen nach Erlass der PKH-Entscheidung Rechnung getragen werden. Sowohl die Ratenhöhe als auch die Ratenanordnung können nachträglich geändert werden. Dabei erfasst die Vorschrift sowohl Änderungen, die vAw von Seiten des Gerichts durchgeführt werden, als auch Änderungen auf Antrag der Partei. Die Abänderungsmöglichkeit de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unzumutbarkeit.

Rn 62 Vermögenswerte sind dann nicht einzusetzen, wenn dies für den Antragsteller oder seinen Angehörigen eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Die unzumutbare Härte kann sich zunächst aus der Art des Vermögens, der Entstehung des Vermögens oder dem beabsichtigten Verwendungszweck ergeben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vermögensrechte.

Rn 3 Dem Regelungsbereich der Vorschrift unterfallen nach Abs 1 andere Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen sind. Gemeint sind damit Vermögensrechte, in die sonst nach den Vorschriften des Abschnitts 2 des 8. Buchs der ZPO, also gem den §§ 808 bis 871, nicht vollstreckt werden darf. Auf andere Vermögensrechte eröffnet § 8...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unverwertbares Vermögen.

Rn 36 In § 90 II SGB XII ist aufgelistet, welche Vermögenswerte bereits von ihrer Art her unverwertbar sind. 1. Vermögen aus öffentlichen Mitteln. Rn 37 Gemäß § 90 II Nr 1 SGB XII kann die Gewährung nicht vom Einsatz eines Vermögens abhängig gemacht werden, welches aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage oder zur Gründung eines Hausstandes ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verlust von Vermögen.

Rn 65 Ein Hilfesuchender, der mit einem bevorstehenden Prozess rechnen muss oder bereits an einem Verfahren beteiligt ist, hat seine finanziellen Dispositionen darauf einzurichten, dass die Kosten für die Prozessführung entstehen werden. Er muss möglichst entsprechende Rücklagen bilden (Saarbr Beschl v 28.2.12 – 9 WF 4/12 –) und darf sich seines Vermögens nicht durch unangem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Arrest findet zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen wegen einer Geldforderung oder wegen eines Anspruchs statt, der in eine Geldforderung übergehen kann. (2) Die Zulässigkeit des Arrestes wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch betagt oder bedingt ist, es sei denn, dass der bedingte Anspruch wegen der entfernt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Aussicht nicht vollständiger Befriedigung trotz abgegebener Vermögensauskunft (Nr 3).

Rn 6 Die Einholung von Fremdauskünften ist auch zulässig, wenn eine Vollstreckung in die in dem Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers führt. Gefordert ist hier eine Prognoseentscheidung. Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der abgegebenen Vermögensauskunft sind indes nicht n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung von Einkommen und Vermögen.

Rn 5 Maßgeblich für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen ist zunächst die Zweckbestimmung. Ein Geldbetrag, der zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt ist, gehört zum Einkommen. Vermögen – und nicht Einkommen – der bedürftigen Partei ist auch der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (BGH FamRZ 04, 1633; BAG NJW 08, 1400). Vermögen sind Zahlungen aus Vermögensauseinandersetzun...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzuges

Rz. 107 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Maßgeblich für den Vorsteuerabzug sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Leistung, d. h. die zu diesem Zeitpunkt voraussichtliche Verwendung der in Anspruch genommenen Leistung. Ändern sich zu einem späteren Zeitpunkt die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse, ist eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges vorzunehmen....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arrestpfändung nach § 111b StPO aF.

Rn 11 Die bis zum 1.7.2017 zulässige Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten in einen von der Staatsanwaltschaft gem § 111b StPO aF beschlagnahmten Vermögensgegenstand des Täters setzte zu ihrer Wirksamkeit nicht voraus, dass innerhalb der Vollziehungsfrist des § 929 II die Arrestvollziehung gem § 111g II 1 StPO aF zugelassen oder ein darauf gerichteter Antrag gest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Insolvenzanfechtung und Gläubigeranfechtung.

Rn 36 Der sich aus §§ 129 ff InsO ergebende Rückgewähranspruch ist zwar schuldrechtlicher Verschaffungsanspruch; der anfechtbar weggegebene Vermögensgegenstand gehört jedoch haftungsrechtlich zur Insolvenzmasse. Ist somit ein nach § 143 InsO zurück zu gewährender Gegenstand noch bestimmbar in der Insolvenzmasse des Anfechtungsgegners vorhanden, besteht ein Aussonderungsrecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Klage gegen den Alleinerben – Belegenheit des ganzen oder teilweisen Nachlasses im Bezirk des Gerichts.

Rn 3 Ist eine Klage wegen anderer Nachlassverbindlichkeiten iSd § 28 gegen einen Alleinerben gerichtet, so ist für das Eingreifen des § 28 ausschlaggebend, dass sich bei Klageerhebung (= Rechtshängigkeit, § 261 II) noch mindestens ein Vermögensgegenstand im Gerichtsbezirk befindet, der weder entfernt worden, noch durch Veräußerung aus dem Nachlassvermögen ausgeschieden ist (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Materieller.

Rn 3 In materieller Hinsicht setzt § 737 einen Nießbrauch voraus, der am ganzen Vermögen des Schuldners besteht. Der Nießbrauch an Sachen oder einzelnen Rechten ist davon ebenso wenig umfasst wie der Nießbrauch an einzelnen Vermögensteilen, solange diese nicht miteinander das gesamte Vermögen ausmachen (s Rn 2, für die Belastung der Erbteile durch alle Miterben; MüKoZPO/Heßl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zustandekommen einer Doppelbesteuerung

Rz. 150 [Autor/Stand] Aufgrund des Umstands, dass bei gebietsansässigen Erblassern, Schenkern oder Erwerbern die Bundesrepublik das Weltvermögen also einschließlich des Auslandsvermögens besteuert, kann es zu einer weiteren Besteuerung in einem anderen Staat kommen, sei es wiederum des Weltvermögens bzw. des im Ausland befindlichen Vermögens. Besonders krass ist dies, wenn i...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Lieferungen von Waren (§§ 3ff. dUStG)

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter einer Lieferung versteht das MwStG die Lieferung eines körperlichen Vermögensgegenstandes, bei dem es zur Änderung des Eigentumsrechts kommt, sowie die Lieferung eines Bauwerkes oder seines Teiles aufgrund eines Werkvertrages oder eines ähnlichen Vertrages. Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Lieferung gleichgestellt ist die Entnahme ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gemäß § 2115 S 1 BGB ist, erfolgt über einen der Nacherbfolge unterliegenden Nachlassgegenstand im Weg der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder auch durch den Insolvenzverwalter eine Verfügung, diese im Fall des Eintritts der Nacherbfolge unwirksam, soweit sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde. Dies schließt allerdings nicht aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erhebliche Vermögensverschlechterung.

Rn 4 Weiterhin muss nach dem Schluss der letzten mündlichen Verhandlung im Vorprozess eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners eingetreten sein. Nicht ausreichend ist, wenn der Gläubiger hiervon erst später Kenntnis erlangt hat. Die Klage nach § 324 ist nicht gegeben bei Versuchen, Vermögenswerte dem Zugriff des Gläubigers zu entziehen, solan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessuale Voraussetzungen.

Rn 3 Eine Stufenklage liegt nur dann vor, wenn in der Klageschrift zumindest zwei Anträge in dem Stufenverhältnis verbunden sind. Im Regelfall sind dies der Auskunfts- und der Leistungsantrag. Tenorierungsbeispiel: Der Bekl wird verurteilt,mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Rz. 152 [Autor/Stand] Völkerrechtlich besteht keine Verpflichtung eines Staates, für eine Vermeidung der Doppelbesteuerung zu sorgen. Innerhalb der EU bestand zwar nach Art. 293 (ex 220) EGV eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Sie wurde jedoch nur teilweise erfüllt. Doppelbesteuerungsabkommen zur Schenkungsteuer gibt es nur mit Dänema...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Vermeidung der erweitert beschränkten Steuerpflicht

Rz. 139 [Autor/Stand] Eine Doppelbesteuerung lässt sich dadurch vermeiden, dass vor dem Wegzug ins Ausland die Vermögenswerte ins Ausland verbracht werden, weil dann ausländische Einkünfte anfallen (s. Rz. 110). Rz. 140– 148 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Wie § 1362 BGB gilt § 739 grds ohne Rücksicht auf den Güterstand der Ehegatten oder Lebenspartner, auch bei Gütertrennung nach § 1414 BGB (Ddorf DGVZ 81, 11; Bambg DGVZ 78, 9), jedoch nicht für das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§§ 1415, 1416 BGB, §§ 740–745). Die Vermutung entfaltet Wirkung bei der Vollstreckung in bewegliche Sachen nach §§ 808 ff (einschließlich G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einzelne Arrestgründe.

Rn 3 Eine Gefährdung iSd § 918 kann darin bestehen, dass die drohende Verschiebung von in Deutschland an unbekanntem Ort befindlichen Vermögenswerten des Schuldners ins Ausland zu besorgen ist (Karlsr NJW-RR 97, 450, 451 [OLG Karlsruhe 07.05.1996 - 2 UF 59/96]). Gleiches gilt, wenn der Schuldner sonst nicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach §§ 802e ff gezwung...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. Kündigung von Betriebsvereinbarungen gem. § 120 InsO

Rz. 93 Betriebsvereinbarungen, die Leistungen vorsehen, die die Insolvenzmasse belasten, können gem. § 120 Abs. 1 InsO ebenfalls mit einer verkürzten Kündigungsfrist von drei Monaten oder – bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – fristlos (§ 120 Abs. 2 InsO) gekündigt werden. Rz. 94 Ein wichtiger Grund kann darin liegen, dass der Verwalter vor die Wahl gestellt wird, das Unte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Geschützte Unterlagen.

Rn 21e Die Unterlagen können in Papierform vorliegen, zB Geschäftsbücher, Quittungen, Rechnungen, Belege, Geschäftsbriefe oder Verträge in Form von losen Blättern, oder auf Datenträgern gespeichert sein. Die Unpfändbarkeit besteht auch, wenn sie einen eigenständigen Vermögenswert darstellen (Frankf MDR 79, 316; MüKoZPO/Gruber Rz 47; aA St/J/Würdinger Rz 67 Fn 365; Musielak/V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Vermögen.

Rn 98 Vermögenswerte sind zu berücksichtigen, wenn sie einfache, durchschnittliche Gegebenheiten (Köln FamRZ 98, 310) und für Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder die – angepassten – Freibeträge des § 6 VermStG aF (Nürnbg FamRZ 86, 194; Kobl FamRZ 03, 1681; Brandbg NJW-RR 15, 6; Hambg JurBüro 19, 260: 60.000 EUR pro Ehegatten; Schlesw SchlHA 19, 207: 30.000 EUR pro Ehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 857 beinhaltet eine Auffangnorm, um das Vermögen des Schuldners umfassend als Haftungsgrundlage zu erschließen. Bewegliche Sachen des Schuldners sind nach den §§ 808 ff, Forderungen gem den §§ 829 ff, Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen sind nach den §§ 846 ff und Grundstücke aufgrund der §§ 864 ff sowie des ZVG zu pfänden. Auf andere Vermögensrechte kan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Forderungen.

Rn 47 Dem Antragsteller zustehende Forderungen sind Vermögenswerte, die einzusetzen sind. Die Realisierbarkeit der Forderung ist im Einzelfall zu prüfen. Ist die Durchsetzung der Forderung noch offen, so kann ihr Einsatz auch nicht als zumutbar angesehen werden. Teilweise wird hier als Zeitpunkt des Beginns von Zahlungen auf PKH der rechtskräftige Abschluss des Verfahrens ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Weitere praktische Hinweise.

Rn 14 Die möglichen Anträge nach § 802a sollen dem Gläubiger schon am Anfang der Vollstreckung den besten Weg zur Befriedigung aufzeigen und eröffnen. Durch geschickte Kombination und Reihung der Maßnahmen kann sich der Gläubiger fruchtlose Pfändungen ersparen, wovon auch der Schuldner profitiert. Trotz der erhöhten Kosten (u Rn 15) kann sich auch ein durch den Gerichtsvollz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Verfahren

Rz. 136 [Autor/Stand] Die Vermögenswerte, die dem erweitert beschränkt Steuerpflichtigen zuzurechnen sind, sind in entsprechender Anwendung des § 18 AStG gesondert, ggf. auch einheitlich (wenn mehrere Auswanderer an der zwischengeschalteten Gesellschaft beteiligt sind), festzustellen.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Ausgewählte Einzelfälle zur Unternehmereigenschaft im Zusammenhang mit der Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen: Zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft hat der BFH mit seinem Urteil vom 06.06.2002 (BStBl II 2003, 36) seine bis dahin vertretene Organverwaltertheorie aufgegeben. Unabhängig von der Rechtsform der Gesellschaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Körperliche Sachen.

Rn 14 Körperliche Sachen (vgl § 808 Rn 2) sind einzeln zu bezeichnen. Es ist zudem ihr Aufbewahrungsort anzugeben (vgl BGHZ 7, 287, 293 f = NJW 53, 261), soweit dieser sich nicht von selbst erschließt. Anzugeben sind auch solche Gegenstände, an denen Rechte Dritter bestehen, also gepfändete Sachen, aber auch Gegenstände, die der Schuldner sicherungsübereignet oder unter EV g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Subjektive Voraussetzungen.

Rn 13 Auf subjektiver Seite ist erforderlich, dass die Partei absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit falsche Angaben gemacht hat. Absicht liegt vor, wenn die Partei mit dem Motiv handelte, eine fehlerhafte Bewilligungsentscheidung herbeizuführen. Direkter Vorsatz ist der auf diesen Erfolg gerichtete Wille in dem Bewusstsein, dass die falschen Angaben eine unrichtige Bewi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenarmut der Vermögensmasse.

Rn 3 Für die Beurteilung der Kostenarmut kommt es allein auf die Vermögensmasse an. Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Partei kraft Amtes bleiben unberücksichtigt. Im Insolvenzverfahren ist zunächst der Bestand an Barmitteln zu berücksichtigen. Außerdem heranzuziehen sind die kurzfristig realisierbaren Vermögenswerte. Masseschulden und Massekosten, die der Verwalter b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach § 179 Abs. 1 AO werden Besteuerungsgrundlagen durch Feststellungsbescheid gesondert festgestellt, soweit dies in der AO oder sonst in den Steuergesetzen bestimmt ist. § 151 Abs. 1 BewG enthält eine solche Bestimmung. Danach sind gesondert festzustellen (Nr. 1) Grundbesitzwerte (§ 157 BewG), (Nr. 2) der Wert des Betriebsvermögens oder der Anteil am Bet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Stattgebender Beschluss.

Rn 6 Der Beschl ist zu begründen, falls Ratenzahlung oder der Einsatz von Vermögenswerten angeordnet wurde (Saarbr FamRZ 11, 745; 10, 1753; Brandbg OLGR 03, 504; s zum Begründungszwang auch § 120 Rn 3). Der Beschl hat eine eindeutige Aussage über die Höhe der Ratenzahlungen und deren Beginn zu treffen. Eine stillschweigende Einschränkung der Bewilligung seitens des Gerichts ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 119 FamFG – Einstweilige Anordnung und Arrest.

Gesetzestext (1) In Familienstreitsachen sind die Vorschriften dieses Gesetzes über die einstweilige Anordnung anzuwenden. In Familienstreitsachen nach § 112 Nr. 2 und 3 gilt § 945 der Zivilprozessordnung entsprechend. (2) Das Gericht kann in Familienstreitsachen den Arrest anordnen. Die §§ 916 bis 934 und die §§ 943 bis 945 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. Rn 1 G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Scheidungsverfahren.

Rn 42 Zu dem Verfahrenskostenhilfeantrag für einen Scheidungsantrag ist substantiierter Vortrag zum Scheitern der Ehe erforderlich. Es reicht nicht aus, nur den Ablauf des Trennungsjahres darzulegen. Vor Ablauf des Trennungsjahres darf VKH nicht bewilligt werden (Köln FamRZ 04, 52), und zwar auch dann nicht, wenn iÜ die Voraussetzungen einer einverständlichen Ehescheidung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 7.1 Einzelheiten zu den die Nachversteuerung auslösenden Umständen des § 19a Abs. 4 EStG

Rz. 51 Nr. 1 des § 19a Abs. 4 EStG: Die in dieser Nr. genannten Vorgänge, insbesondere Weiterübertragungen der Vermögensbeteiligungen, setzen jeweils einen Rechtsträgerwechsel bezüglich des Vermögensgegenstands voraus. D. h. im Umkehrschluss sollten Nießbrauchsbestellungen, bei denen es zivil-, aber auch steuerrechtlich nicht zu einem Wechsel der Inhaberschaft an den Vermöge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Schadensermittlung nach Abs 2.

Rn 17 § 287 II erweitert den Anwendungsbereich der Norm auf alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten, soweit es sich um Ansprüche auf Geld oder vertretbare Sachen handelt. Nach seinem Wortlaut setzt die Anwendung des § 287 II lediglich voraus, dass die Höhe der jeweiligen Forderung streitig ist und deren vollständige Aufklärung mit Schwierigkeiten verbunden ist, die zur Bede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Alle dem Schuldner gehörenden Vermögensgegenstände (Abs 2 S 1).

Rn 13 Der Umfang der Auskunftspflicht (Abs 2) entspricht dem der eidesstattlichen Versicherung gem § 807 I und II des früheren Rechts (BTDrs 16/10069, 25). Anzugeben sind also Fahrnis und Immobilien, Forderungen und andere Vermögensrechte. Jeder Vermögensgegenstand ist einzeln aufzuführen. Da die Vermögensauskunft dazu dient, dem Gläubiger den Zugriff auf das pfändbare Vermö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Leistungsfähigkeit.

Rn 57 Der Anspruch setzt wie jeder Unterhaltsanspruch voraus, dass der Unterhaltsverpflichtete in der Lage ist, den Vorschuss – neben der darüber hinaus geschuldeten Unterhaltsleistung – zu bezahlen. Das ist dann nicht der Fall, wenn der Unterhaltschuldner selbst Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungen hat (BGH FamRZ 04, 1633; Oldenbg NdsRpfl 12, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gefährdungshandlungen des Schuldners.

Rn 3 Der drohende Einzug einer Forderung kann ebenso wie die Veräußerung eines Vermögensstücks (Schwerdtner NJW 70, 222, 224) als bloße Vermögensumschichtung für sich allein nicht als Arrestgrund gelten. Ein solcher ist erst zu bejahen, wenn zu besorgen ist, dass der Vermögensgegenstand dem Zugriff der Gesamtheit der Gläubiger entzogen wird (BGHZ 131, 95, 105 = NJW 96, 321)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Insolvenzmasse.

Rn 6 Eine Unterbrechung findet nur statt, wenn die Insolvenzmasse (§§ 35, 36 InsO) betroffen ist, wobei ein mittelbarer Bezug (BGH NJW 10, 2213; NJW-RR 13, 1461; NZI 15, 127 und 173; MDR 21, 260 = BeckRS 20, 37271 Rz 18; Frankf ZInsO 15, 2240; BAG NJW 22, 3242 Rz 17; NZA 20, 1091) und auch eine abstrakte Eignung genügen (FG Köln NZI 17, 118 [FG Köln 28.06.2016 - 8 K 92/13]),...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einkünfte des Unterhaltsempfängers.

Rn 33 Unberücksichtigt bleiben dürfen nur gesetzlich Unterhaltsberechtigte mit eigenen Einkünften. Leistet der Schuldner keinen Unterhalt, ist § 850c VI weder direkt noch entspr anwendbar (BGH NJW 17, 3591 [BGH 28.09.2017 - VII ZB 14/16] Rz 6). Der Gesetzgeber wollte diese Entscheidung ausdrücklich nicht korrigieren (BTDrs 19/19850, 28). Dieser Begriff der Einkünfte ist weit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Europarecht und die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht

Rz. 16 [Autor/Stand] Aufgrund der Entscheidung des EuGH v. 11.12.2003[2] zur Unzulässigkeit des fehlenden Schuldenabzugs bei beschränkter Steuerpflicht in den Niederlanden ist auch bei Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer der Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 Abs. 1 EG, jetzt Art. 63 AEUV) und Niederlassungsfreiheit (Art. 43, 48 EG, jetzt Art. 49 ff. AEUV) zu bea...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.1.2 Einzelfälle

Rz. 172 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auch ein einzelnes Grundstück kann wesentliche Betriebsgrundlage sein (Abschn. 1.5 Abs. 4 S. 3 UStAE). Sofern das verkaufte Grundstück den Rahmen des Unternehmens bildete, werden die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens veräußert. Bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen des § 1 Abs. 1a UStG liegt eine nicht steuerbare GiG vor. Eine Ge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6 Rechtsprechung zur Nachweisführung

Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich die Rechtslage bei den i. g. Lieferungen zum 01.01.2020 durch Einführung des § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG entscheidend geändert hat, da nunmehr eine im Lieferzeitpunkt gültige USt-IdNr. des Erwerbers materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist. Weiterhin wurde die UStDV seit 2012 mehrfach ...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / II. Steuerbegünstigung gem. §§ 24, 34 EStG

Rz. 18 Gemäß §§ 24, 34 EStG unterliegen Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen geleistet werden, einem ermäßigten Steuersatz. Die Abfindung ist eine Entschädigung im Sinne des § 34 Abs. 1 EStG.[43] Die Lohnsteuer ist bei einem sonstigen Bezug i.S.d. § 34 Abs. 1 EStG in der Weise zu ermäßigen, dass der sonstige Bezug bei der Anwendung des § 3...mehr