Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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JAHRESABRECHNUNG - Sämtliche getätigten Kosten sind einzustellen

Leitsatz Der Begriff "der Wohnungseigentümer" in einer Teilungserklärung umfasst nicht nur die Wohnungseigentümer, sondern auch die Teileigentümer, wenn es nach der Teilungserklärung nur eine Eigentumsgemeinschaft gibt, die aus den Eigentümern der Wohnungen, des Gewerberaums und der Garagen besteht. Tatsächliche Ausgaben der Gemeinschaft sind unabhängig davon, ob diese zu Re...mehr

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Voll umfängliche Rechnungslegungspflicht des ausgeschiedenen Verwalters

Leitsatz Voll umfängliche Rechnungslegungspflicht des ausgeschiedenen Verwalters Normenkette § 28 WEG; §§ 259, 666, 667, 675 Abs. 1 BGB Kommentar Nach Beendigung seiner Tätigkeit hat der Verwalter die Verpflichtung, der Gemeinschaft gegenüber Rechnung zu legen. Diese Rechnungslegung umfasst neben der verständlichen und nachvollziehbaren Darlegung aller Einnahmen und Ausgaben a...mehr

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Zur Kostenverteilung von Kabelgebühren

Leitsatz Zur Kostenverteilung von Kabelgebühren: Beschlusskompetenz zur Festlegung des internen Umlageschlüssels bei Abschluss eines gemeinschaftlichen Kabelnutzungsvertrags Festlegung des Umlageschlüssels allerdings nicht in Jahreseinzelabrechnungen (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Hamm, ZMR 2004, 774) Normenkette §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 3, 28 WEG a. F. Kommentar Die ...mehr

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Rechtswirksame Begründung von "verdinglichten" Sondernutzungsrechten

Leitsatz Rechtswirksame Begründung von "verdinglichten" Sondernutzungsrechten (hier: an bestimmten Gartenflächen über Vorbehaltsvereinbarungen seitens des teilenden Eigentümers) Beachtung des sachen- bzw. grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes Normenkette §§ 5 Abs. 4 und 10 Abs. 2 WEG a. F. Kommentar Unter dem von der Praxis entwickelten und im Wohnungseigentumsgesetz ni...mehr

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SONDERNUTZUNGSRECHT - Begründungsvoraussetzungen

Leitsatz Da Sondernutzungsrechte den Inhalt des im Grundbuch eingetragenen Sondereigentums bestimmen, verlangt der das Grundbuchrecht beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz, dass die Eintragungsbewilligung klar und bestimmt bezeichnet, an welcher Fläche das Sondernutzungsrecht bestehen soll. Den Anforderungen an die bestimmte Bezeichnung der Fläche, an welcher das Sondernutzun...mehr

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Austausch einer Schichtstoffplatte unter einem Fenster durch eine Glasscheibe keine nachteilige bauliche Veränderung

Leitsatz Austausch einer Schichtstoffplatte unter einem Fenster durch eine Glasscheibe keine nachteilige bauliche Veränderung Normenkette §§ 14, 22 Abs. 1 WEG Kommentar Der Austausch einer Schichtstoffverbundplatte durch eine Glasscheibe beeinträchtigt im vorliegenden Fall nicht die übrigen Wohnungseigentümer im Sinne der §§ 14 Nr. 1 und 22 Abs. 1 WEG, weil hier die optische E...mehr

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Zur Beeinträchtigung durch gewerbliche, hotelähnliche Zwischenvermietung von Wohneinheiten

Leitsatz Gewerbliche, hotelähnliche Zwischenvermietung von Wohneinheiten beeinträchtigt die Gemeinschaft typischerweise stärker als eine Wohnnutzung und ist daher i. d. R. zu unterlassen Insolvenz über das Vermögen eines antragstellenden Eigentümers (Verfahrensunterbrechung; Wirksamkeit einer Antragsrücknahme dem Gericht gegenüber; Heilung relativer Unwirksamkeit der Rücknahm...mehr

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Beschwerdebefugnis des Verwalters im Anfechtungsverfahren gegen seinen Bestellungsbeschluss

Leitsatz Auch im Anfechtungsverfahren gegen seinen Bestellungsbeschluss ist der Verwalter beschwerdebefugt Rückverweisung wegen unterlassener Beteiligung von Eigentümern Normenkette §§ 23 Abs. 4 Satz 1, 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG a. F. Kommentar Das einem Verwalter ehemals verliehene Amt berechtigt ihn, dessen Wiederherstellung durch die Anfechtung eines Abberufungsbeschlusses herbeiz...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Das störende Schwimmbecken

Leitsatz Ein mobiles Schwimmbecken mit einem Durchmesser von 3,5 Metern und einer Höhe von ca. 90 Zentimetern auf einem Sondernutzungsrecht kann eine bauliche Veränderung darstellen, die die übrigen Wohnungseigentümer über das Maß des § 14 Nr. 1 WEG hinaus beeinträchtigt. Link zur Entscheidung KG Berlin, Beschluss vom 19.06.2007, 24 W 5/07mehr

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GEBRAUCHSREGELUNGEN - Parkplatznutzung

Leitsatz Ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung, der die Nutzung einer in Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstücksfläche als Parkplatz so regelt, dass nicht alle Wohnungseigentümer auch während der Zeit von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr dort ein Fahrzeug abstellen dürfen, überschreitet nicht die Grenze einer Gebrauchsregelung nach § 15 Abs. 2 WEG. Es handelt si...mehr

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EIGENTUMSAUFGABE - Auf Wohnungseigentum kann nicht verzichtet werden

Leitsatz Die Eintragung des Verzichts auf das Wohnungs- oder Teileigentum in das Grundbuch ist unzulässig. Fakten: Der einzelne Eigentümer kann sein Wohnungsoder Teileigentum nicht durch Verzicht aufgeben. Dies hatte der BGH bereits für einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück entschieden (BGH, Beschluss v. 10.5.2007, V ZB 6/07). Für den Verzicht auf Wohnungseigentum gilt...mehr

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Kein Verzicht auf Wohnungseigentum

Leitsatz Kein Verzicht auf Wohnungseigentum Normenkette §§ 1, 6, 11, 16 Abs. 2 WEG; §§ 748, 749 Abs. 1, 928 BGB Kommentar Ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück kann nicht durch Verzicht des einzelnen Miteigentümers aufgegeben werden. Die Eintragung des Verzichts auf den Anteil an einem Grundstück in das Grundbuch ist unzulässig (vgl. BGH v. 10.5.2007, V ZB 6/07 = ZMR 10/2...mehr

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Vereinbartes Vorschalt- bzw. Güteverfahren als Klagezulässigkeitsvoraussetzung

Leitsatz Vereinbartes Vorschalt- bzw. Güteverfahren als Klagezulässigkeitsvoraussetzung Normenkette § 43 WEG Kommentar In der Gemeinschaftsordnung kann vereinbart werden, dass Streitigkeiten zunächst vor der Einleitung gerichtlicher Schritte dem Verwaltungsbeirat vorzutragen sind und dieser verpflichtet ist, im Einvernehmen mit dem Verwalter auf eine gütliche Einigung hinzuwir...mehr

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BESCHLUSSKOMPETENZ - Keine Anspruchsbegründung durch Mehrheitsbeschluss

Leitsatz Entgegen der in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung kann eine Leistungspflicht einzelner Wohnungseigentümer, etwa zur Beseitigung baulicher Veränderungen, nicht durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss begründet werden. Fakten: Die Wohnungseigentümer hatten vorliegend mehrheitlich beschlossen, dass ein Wohnungseigentümer zur Beseit...mehr

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WIEDERBESTELLUNG DES VERWALTERS - Nicht ordnungsmäßig, wenn keine Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne erstellt werden

Leitsatz Es verstößt grundsätzlich gegen das Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer einen Verwalter wiederbestellen, der über mehrere Jahre weder Jahresabrechnungen noch Wirtschaftspläne zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Fakten: Vorliegend hatte der Verwalter über mehrere Jahre hinweg keine Beschlussfassung über die Jahresabrechnungen sowie die Wirtsc...mehr

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Wiederbestellung eines abrechnungssäumigen Verwalters

Leitsatz Wiederbestellung eines abrechnungssäumigen Verwalters widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung Normenkette § 21 Abs. 4 WEG Kommentar Es verstößt grds. gegen das Gebot ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer einen Verwalter wiederbestellen, der über mehrere Jahre weder Jahresabrechnungen noch Wirtschaftspläne zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Von ordnu...mehr

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Keine Begründung von Leistungspflichten durch Beschluss

Leitsatz Keine konstitutive Begründung einer Leistungspflicht (hier: zur Beseitigung einer baulichen Veränderung) durch bestandskräftigen Beschluss Normenkette § 21 ff. WEG; § 1004 BGB Kommentar Durch Beschlussfassung können nur solche Angelegenheiten in einer Gemeinschaft geordnet werden, über die nach dem WEG oder nach einer rechtsändernden Vereinbarung die Eigentümer durch ...mehr

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Zur Nutzung eines Spitzbodens zu Wohnzwecken

Leitsatz Vereinbarungswidrige Nutzung eines im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzbodens zu Wohnzwecken bindet grundsätzlich Rechtsnachfolger nicht Normenkette § 10 WEG Kommentar Ist ein Spitzboden nach der grundbuchlich maßgeblichen Teilungserklärung als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen, entsteht an ihm auch dann kein Sondereigentum, wenn er schon bei Errichtung des Gebäud...mehr

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Sonderrechtsnachfolger als Handlungsstörer; wirtschaftliche Trennung zweier Wohnungseigentums-Doppelhaushälften

Leitsatz Auch ein Sonderrechtsnachfolger (hier: Ehepartner) kann Handlungsstörer sein Vereinbarte wirtschaftliche Trennung zweier Wohnungseigentums-Doppelhaushälften lässt Grundsätze der Zustimmungspflichten nach § 22 Abs. 1 WEG unberührt Anhörungspflicht der Beteiligten seitens des Gerichts im Fall behaupteter, jedoch umstrittener formloser Zustimmungen zu baulichen Veränderu...mehr

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Gewerbliche Vermietung einer Eigentumswohnung an Touristen

Leitsatz (Gewerbliche) Vermietung einer Wohnung an ständig wechselnde Personen (Touristen) geht über eine vereinbarte Wohnnutzung hinaus Normenkette §§ 14, 15 Abs. 3 WEG; § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB Kommentar Die gewerbliche Vermietung einer Eigentumswohnung an ständig wechselnde Touristen bedarf der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn im Rahmen der Teilungserklär...mehr

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Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen (Verjährungsfragen)

Leitsatz Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen (Verjährungsfragen) Normenkette §§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 1 WEG a. F., §§ 195, 1004 BGB Kommentar Ein Eigentümerbeschluss, durch den konstitutiv die Verpflichtung eines Miteigentümers zur Beseitigung einer baulichen Veränderung begründet werden soll (hier: Entlüftung der Küchendunstabzugshaube durch ein Entlüftungssieb in...mehr

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Verwalterbestellung: Erledigung der Anfechtung des Bestellungsbeschlusses

Leitsatz Die Anfechtung eines Verwalterbestellungsbeschlusses erledigt sich in der Hauptsache mit Ablauf des Bestellungszeitraums Normenkette §§ 26, 43, 45 WEG Kommentar Wurde ein Verwalterbestellungsbeschluss angefochten, erledigt sich die Hauptsache, wenn der Bestellungszeitraum abgelaufen ist. Es fehlt dann am Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung der vorhergehenden Ent...mehr

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AUSGESCHIEDENER WOHNUNGSEIGENTÜMER - Keine Zahlungspfl icht bei fehlendem Wirtschaftsplan

Leitsatz Versäumt die Eigentümergemeinschaft, einen Wirtschaftsplan mit Vorschussverpflichtungen der Wohnungseigentümer aufzustellen, kann sie einen ausgeschiedenen Wohnungseigentümer weder aufgrund einer nach seinem Ausscheiden beschlossenen Jahresabrechnung noch aus ungerechtfertigter Bereicherung für die Lasten und Kosten in Anspruch nehmen, die vor seinem Ausscheiden ent...mehr

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Nach Ausscheiden eines Eigentümers gefasster Wirtschaftsplan bzw. Abrechnungsbeschluss

Leitsatz Ein erst nach Ausscheiden eines Eigentümers gefasster Wirtschaftsplan bzw. Abrechnungsbeschluss kann keine Wohngeldzahlungspflichten dem Ausgeschiedenen gegenüber begründen Normenkette §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 1 und 5 WEG; § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB Kommentar Verabsäumt die Eigentümergemeinschaft, einen Wirtschaftsplan mit Vorschusszahlungsverpflichtungen der Wohnungseigent...mehr

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INSTANDHALTUNGSKOSTEN - Keine Beschlusskompetenz bei Kostentragungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer

Leitsatz Enthält eine Teilungserklärung die Bestimmung, dass jeder Wohnungseigentümer auf eigene Rechnung für die Instandhaltung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Gegenständen (hier: Wohnungseingangstüren) zu sorgen hat, darf die Eigentümergemeinschaft gegen den Willen des betroffenen Wohnungseigentümers die Mangelbeseitigung nicht an sich ziehen. Die Wohnungseigentümer...mehr

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Anfängliche Mängelbeseitigung durch Gemeinschaft

Leitsatz Gemeinschaft kann anfängliche Mängelbeseitigung nicht an sich ziehen, wenn in der Gemeinschaftsordnung die Instandhaltung von Gegenständen des Gemeinschaftseigentums (hier: Wohnungseingangstüren) dem einzelnen Eigentümer zugewiesen wird Normenkette § 23 Abs. 4 WEG; §§ 634, 779 BGB Kommentar Enthält die Gemeinschaftsordnung in einer Teilungserklärung die Bestimmung, da...mehr

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Austausch von Fenster- gegen Türelemente (zwecks Zugangs zum Garten) nachteilig

Leitsatz Austausch von Fenster- gegen Türelemente (zwecks Zugangs vom Wohnbereich zum Garten) nachteilig Normenkette §§ 5 Abs. 1, 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG; § 242 BGB Kommentar Ob und inwieweit bauliche Veränderungen (hier: Umbau von Fenster- in Türelemente mit abweichender Farbgebung an der Rückfront einer Wohneinheit) gegen den Willen eines anderen Wohnungseigentümers durchgef...mehr

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GEMEINSCHAFTSVERHÄLTNIS - "Großem Verwaltungsbeirat" können Kompetenzen übertragen werden

Leitsatz Durch Teilungserklärung oder Vereinbarung können der Eigentümerversammlung zustehende Entscheidungsbefugnisse auf andere Gremien (hier: großer Verwaltungsbeirat für 4 WEG) übertragen werden. Fakten: Zu dem Komplex der Wohnungseigentumsgemeinschaftsanlage Gehören vorliegend insgesamt vier Wohnungseigentümergemeinschaften, die laut Teilungserklärungen einen großen Verw...mehr

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Fehlerhafte Abrechnung einer Sonderumlage als "Zuweisung zur Instandhaltungsrücklage"

Leitsatz Fehlerhafte Abrechnung einer Sonderumlage als "Zuweisung zur Instandhaltungsrücklage" Normenkette § 28 Abs. 3 WEG Kommentar Es widerspricht einer ordnungsgemäßen Abrechnung, eine Sonderumlage für konkrete Sanierungsmaßnahmen, die im gleichen Wirtschaftsjahr erhoben und zweckentsprechend verbraucht wurde, als "Zuweisung zur Instandhaltungsrücklage" in der Jahresabrechn...mehr

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GERICHTSVERFAHREN - Kostenhaftung des Antragstellers

Leitsatz Wird das Gericht - wie im wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussanfechtungsverfahren - nur aufgrund eines Antrags tätig, so haftet der Antragsteller für die Kosten aller Maßnahmen, die das Gericht zur ordnungsgemäßen Erledigung des beantragten Geschäfts vornimmt, auch wenn er einzelne Handlungen, etwa eine Beweisaufnahme, nicht besonders beantragt hat. Fakten: Einer ...mehr

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ENTSTEHEN DES PROVISIONSANSPRUCHS - Kausalität und persönliche Identität

Leitsatz Der Schluss auf den Ursachenzusammenhang zwischen der Maklertätigkeit und dem Abschluss des Hauptvertrags ergibt sich von selbst, wenn der Makler die Gelegenheit zum Vertragsschluss nachgewiesen hat und der Vertragsschluss seiner Maklertätigkeit in angemessenem Zeitabstand nachfolgt. In diesem Fall trifft den Maklerkunden die Beweislast für Umstände, aus denen sich ...mehr

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VERWALTERPFLICHTEN - Konsequenzen unterbliebener Hausgeldumbuchung

Leitsatz Im Regelfall ist der Verwalter gem. § 27 Abs. 2 Nr. 1 WEG (Anm. d. Red.: seit 1.7.2007: § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG) zur Empfangnahme von Wohngeldzahlungen berechtigt und erhält mit Einzahlung auf sein Konto die volle Verfügungsmacht über das eingezahlte Geld, sodass Erfüllung der Wohngeldzahlungsverpflichtung eingetreten ist. Ein Herausgabeanspruch des Wohnungseigentümer...mehr

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JAHRESABRECHNUNG - Grundsätzliche Anforderungen

Leitsatz Die Jahresabrechnung muss für jeden Wohnungseigentümer auch ohne Zuziehung eines Buchprüfers oder sonstigen Sachverständigen nachprüfbar sein. Dazu gehört unter anderem, dass sogenannte durchlaufende Posten in der Mittelverwendungsrechnung unter einer zusammenfassenden Position gesondert ausgewiesen und erläutert werden. Eine formelle Unvollständigkeit der Jahresabr...mehr

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Anforderungen an die Jahresabrechnung

Leitsatz Anforderungen an die Jahresabrechnung (Nachprüfbarkeit, gesonderte Ausweisung einer Mittelverwendungsrechnung hinsichtlich sog. durchlaufender Posten, Ergänzungsansprüche, vereinbarte Teilabschnittsabrechnung in Mehrhausanlage, Ungültigkeit einzelner Positionen) Normenkette § 28 WEG Kommentar Eine Jahresabrechnung muss für jeden Eigentümer auch ohne Zuziehung eines Bu...mehr

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NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN - Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter nicht immer gegeben

Leitsatz Die nähere Bezeichnung von Sondereigentum in der Teilungserklärung als "Laden" hat nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung mit Vereinbarungscharakter, wenn sich aus der Gemeinschaftsordnung ergibt, dass sämtliche Sondereigentumseinheiten nicht von vorneherein ausschließlich der Nutzung als Wohnraum oder als gewerbliche Räume zugeordnet werden. Fakten: Einer de...mehr

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Nutzung von "Praxis-Teileigentum" zu Wohnzwecken

Leitsatz Nutzungsberechtigung einer "Praxis" zu Wohnzwecken nach entsprechend auszulegender Sondervereinbarung in der Gemeinschaftsordnung Normenkette § 15 Abs. 1 WEG Kommentar Lt. Teilungserklärung und Aufteilungsplan war ein Sondereigentum als "Praxis-Teileigentum" beschrieben. In der Gemeinschaftsordnung zu Nutzungsfragen war u. a. vereinbart, dass "jeder Wohnungseigentümer...mehr

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JAHRESABRECHNUNG, KOSTENVERTEILUNG UND VERWALTERENTLASTUNG - Wichtige Verfahrensgrundsätze

Leitsatz Werden Eigentümerbeschlüsse über die Genehmigung diverser Jahresabrechnungen auf Anfechtung teilweise gerichtlich für ungültig erklärt, beschließen die Eigentümer daraufhin mehrheitlich, zur "Umsetzung der Gerichtsurteile" zwei Wohnungseigentümer mit der Erstellung der Jahresabrechnungen "gemäß den vorliegenden Gerichtsurteilen" zu beauftragen und werden diese Abrec...mehr

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Teilungültigkeit eines Abrechnungsgenehmigungsbeschlusses

Leitsatz Teilungültigkeit eines Abrechnungsgenehmigungsbeschlusses Folgeanfechtung der Korrekturbeschlussfassung nach Vorgabe vorausgehender Gerichtsentscheidungen Behinderung von Fragerechten in der Eigentümerversammlung Kostenverteilung im Entziehungsklageverfahren Entlastungsbeschlussfassung über Abrechnungsarbeiten zweier ermächtigter Eigentümer nach dem Entschließungsermess...mehr

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HAUSGELD - Keine Aufrechnung mit streitigen Gegenforderungen

Leitsatz Das Verbot, mit Wohngeldforderungen eine - streitige - Gegenforderung aufzurechnen, gilt auch, wenn die Gegenforderung nicht als Wohnungseigentümer erworben wurde (hier: Beschädigung des im Alleineigentum eines Wohnungseigentümers stehenden Nachbarhauses). Link zur Entscheidung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2007, I-3 Wx 53/07mehr

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Begründung von Sondernutzungsrechten

Leitsatz Begründung von Sondernutzungsrechten (Eintragungsvoraussetzungen im Grundbuch) Normenkette §§ 7, 8, 10 WEG a. F. Kommentar Die Vereinbarung über die Einräumung von Sondernutzungsrechten ist grds. in den Wohnungsgrundbüchern aller Wohnungseigentumseinheiten einzutragen. Dabei kann dem Eintragungserfordernis dadurch Rechnung getragen werden, dass analog § 7 Abs. 3 WEG a...mehr

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Wohnungseigentümergemeinschaft als Prozessstandschafterin der Eigentümer

Leitsatz Wohnungseigentümergemeinschaft als Prozessstandschafterin im Bürgschafts- und Grundschuldfreigabeverfahren hinsichtlich der erwerberseits gegen den Bauträger entsprechend abgesicherten Ansprüche Normenkette § 21 WEG; §§ 633 Abs. 3 a. F., 140, 134 BGB; § 7 Abs. 1 MaBV; Art. 1 § 1 RBerG Kommentar In Ergänzung zu Senatsentscheidung gleichen Tags (v. 12.4.2007, VII ZR 236...mehr

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Durchsetzung von Mängelgewährleistungsansprüchen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss

Leitsatz Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Durchsetzung von Mängelgewährleistungsansprüchen am Gemeinschaftseigentum durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen Eine Anspruchsverfolgung kann sich auch auf Mängel am Sondereigentum beziehen, wenn die Gemeinschaft von den einzelnen Eigentümern entsprechend ermächtigt wurde Verjährungsunterbrechung eines Mahnbescheids (Vorsc...mehr

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BAUMÄNGEL - Anspruchsverfolgung durch teilrechtsfähige Gemeinschaft

Leitsatz Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss die Durchsetzung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums an sich ziehen. Macht sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, begründet dies ihre alleinige Zuständigkeit. Im Gerichtsverfahren t...mehr

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Privilegierung von Verwandten im Rahmen einer Veräußerungszustimmung nicht bei GbR von Familienmitgliedern

Leitsatz Mit Privilegierung der Veräußerung an Verwandte vereinbarte Veräußerungszustimmung gilt nicht bei Veräußerung an eine GbR trotz Privilegierung aller Gesellschaftermitglieder Normenkette § 12 Abs. 1 WEG; § 29 GBO Kommentar Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Eigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf, so...mehr

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Stillschweigender Verzicht auf Einhaltung des Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung

Leitsatz Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung (rügelose Duldung der Teilnahme des Hausmeisters als insoweit stillschweigender Verzicht auf Einhaltung des Nichtöffentlichkeitsgrundsatzes) Kein Rechtsschutzinteresse mehr für die Anfechtung eines Wirtschaftsplanbeschlusses nach bestandskräftiger Beschlussgenehmigung der Jahresabrechnung (soweit kein Eigentümerwe...mehr

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Mitwirkungserfordernis aller Eigentümer bei Unterteilung eines Sondereigentums

Leitsatz Gebotene Mitwirkung aller Eigentümer, wenn bei Unterteilung eines Sondereigentums auch neues Gemeinschaftseigentum entsteht (Auflassung und Grundbucheintragung) Andernfalls inhaltlich unzulässige Grundbucheintragung Normenkette § 4 WEG; §§ 892, 873, 925 BGB Kommentar Entsteht bei der Unterteilung eines Sondereigentums neues Gemeinschaftseigentum, bedarf es zur Wirksamk...mehr

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Nutzungsbeschränkung hinsichtlich sondergenutzter Stellplatzflächen

Leitsatz Beschlossene Nutzungsbeschränkung hinsichtlich sondergenutzter Stellplatzflächen eines Ladengeschäfts (Videothek) Normenkette § 15 Abs. 2 WEG Kommentar Auch der konkrete Gebrauch eines in der Teilungserklärung bestimmten Sondernutzungsrechts unterliegt der Regelungskompetenz durch die Wohnungseigentümer. Deshalb ist ein Eigentümerbeschluss jedenfalls nicht nichtig, de...mehr

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SONDERNUTZUNGSRECHT - Gebrauchsregelungen durch Eigentümergemeinschaft möglich

Leitsatz Auch der konkrete Gebrauch eines in der Teilungserklärung bestimmten Sondernutzungsrechts unterliegt der Regelungskompetenz durch die Wohnungseigentümer. Deshalb ist ein Eigentümerbeschluss jedenfalls nicht nichtig, der die Ein- und Ausfahrt zu Stellplätzen, die dem Teileigentümer einer als Laden ausgewiesenen Einheit zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen sind, ab...mehr

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VERWALTERABBERUFUNG - Angriffe des Verwalters gegen Verwaltungsbeirat stellen wichtigen Grund dar

Leitsatz Angriffe des Verwalters gegen Mitglieder des Verwaltungsbeirats haben das gleiche Gewicht wie Angriffe der Verwaltung gegen die Wohnungseigentümer selbst und können, wenn sie Beleg für eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses sind, eine außerordentliche Abberufung des Verwalters rechtfertigen. Der Verwalter ist kein Aufsichtsorgan gegenüber den Wohnungse...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Ob ein Nachteil gegeben ist, muss objektiv beurteilt werden

Leitsatz Ein Nachteil gemäß § 14 Nr. 1 WEG ist bei baulichen Veränderungen gemäß § 22 Abs. 1 WEG nicht hinzunehmen, wenn er eine nicht ganz unerhebliche, konkrete und objektive Beeinträchtigung darstellt. Entscheidend ist, ob sich ein Wohnungseigentümer nach der Verkehrsanschauung verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann. Erforderlich ist eine objektive Betrachtungswei...mehr