Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Gemeinschaftsordnung: Änder... / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer haben ohne eine Öffnungsklausel keine Beschlusskompetenz, Vereinbarungen zu ändern.mehr

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Gemeinschaftsordnung: Änder... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen im Jahr 2022, die Vertreterklausel der Gemeinschaftsordnung zu ändern. Vertreter soll jetzt nicht nur ein Wohnungseigentümer sein können. Ferner beschließen sie der Sache nach, 2 Teil- in Wohnungseigentumsrechte umzuwandeln. Die Verwaltung beantragt, die Änderungen einzutragen. Das Grundbuchamt weist auf die Gemeinschaftsordnung hin. Dort h...mehr

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Aufrechnung gegen Hausgeldf... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K nimmt die B-GmbH sowie deren Gesellschafter B1 und B2 auf Zahlung von Hausgeld in Höhe von 292,81 EUR in Anspruch. Die Beklagten rechnen mit einem behaupteten Anspruch gegen K in Höhe von 2.190,30 EUR auf. Fraglich ist, ob die Beklagten überhaupt aufrechnen können.mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 1 Leitsatz

Eine grundlegende Umgestaltung ist bei einer Maßnahme, die der Verwirklichung eines Zwecks im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG dient, zumindest typischerweise nicht anzunehmen. Eine unbillige Benachteiligung setzt voraus, dass die beabsichtigte Maßnahme bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verständigen Woh...mehr

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Erledigung der Hauptsache: ... / 3 Das Problem

In einer vom LG zugelassenen Revision erklären die Parteien das Verfahren in der Hauptsache außerhalb der mündlichen Verhandlung übereinstimmend für erledigt. Die von Wohnungseigentümer K für die zweite Instanz bevollmächtigten Rechtsanwälte P sind allerdings mangels Zulassung vor dem BGH nicht postulationsfähig (= sie dürfen beim BGH nicht als Rechtsanwalt auftreten). Es is...mehr

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Verwaltung: Aufgaben beim W... / 1 Leitsatz

Hat eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einem Werkunternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen, gehört es zu den Pflichten der Verwaltung, die Arbeiten wie ein "Bauherr" zu überwachen. Bei der Bewirkung von Zahlungen ist er verpflichtet, wie ein Bauherr sorgfältig zu prüfen, ob bestimmte Leistungen erbracht und Abschlags- oder...mehr

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Bauliche Veränderung: Fakti... / 1 Leitsatz

Einem Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG steht nicht entgegen, dass durch die bauliche Veränderung ein "faktisches" Sondernutzungsrecht zu Gunsten einzelner Wohnungseigentümer geschaffen wird.mehr

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Wäschelüften erlaubt? / 1 Leitsatz

Das Auslegen von trockener Wäsche am geöffneten Fenster zum Zwecke des Auslüftens stellt keinen erheblichen Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer dar. Hierin liegt nach objektiver Betrachtung ein in vielen Haushalten übliches und sozialadäquates Verhalten.mehr

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Gebührenstreitwert: Klage g... / 1 Leitsatz

Klagt ein Wohnungseigentümer gegen einen vermeintlichen Beschluss, ist der Gebührenstreitwert nach § 48 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO auf 500 EUR festzusetzen.mehr

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Versammlung in COVID-Zeiten... / 1 Leitsatz

Ein während der COVID-19-Pandemie gefasster Beschluss ist nicht deshalb nichtig, weil die Wohnungseigentümer an der Versammlung ausschließlich durch die Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten.mehr

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Wäschelüften erlaubt? / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K habe keinen Anspruch auf Unterlassung. Das Verhalten des B stelle keine Einwirkung auf das Sondereigentum der K dar, aus der ihr über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil entstehe. Relevanter Nachteil in diesem Sinne sei jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung, die den Grad einer Bagatelle überschreite. Ganz gerin...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Änderung / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! B gebrauche die Räume vereinbarungsgemäß. Auf der Basis der ursprünglichen Vereinbarung würde die Nutzung als Eisverkaufsstelle, so wie sie konkret von B gestaltet sei (= Möglichkeit, das Eis im Freien zu verzehren), zwar einer Vereinbarung widersprechen und wäre damit unzulässig (Hinweis auf BGH, Urteil v. 25.10.2019, V ZR 271/18). Die Wohnungse...mehr

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Verwalter: Bestellung und V... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Es widerspreche nach überwiegender Ansicht einer ordnungsmäßigen Verwaltung, den Verwalter zu bestellen, ohne zugleich die vertraglich geschuldete Vergütung und die Dauer des Verwaltervertrags zu regeln. Es sei daher im Grundsatz erforderlich, dass die Wohnungseigentümer in derselben Versammlung, in der der Verwalter bestellt werde, auch die Eckpunkte des abzusch...mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint beide Fragen! Nicht jede bauliche Veränderung, die im Sinne von § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG a. F. die Eigenart geändert habe, führe zu einer grundlegenden Umgestaltung. Denn dieser Begriff sei enger zu verstehen als der Begriff der Eigenartsänderung. Eine grundlegende Umgestaltung werde jedenfalls bei einer Maßnahme, die der Verwirklichung eines Zwecks im Sinne d...mehr

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Wäschelüften erlaubt? / 3 Das Problem

Wohnungseigentümerin K geht gegen Wohnungseigentümer B auf Unterlassung vor. B hängt bzw. legt seit 30 Jahren morgens regelmäßig Kopfkissen und Zudecken zum Lüften über die Fensterbrüstung des geöffneten Schlafzimmerfensters. Dieses Schlafzimmerfenster befindet sich oberhalb eines Fensters der klägerischen Wohnung. K beruft sich auf die Hausordnung. Dort heißt es: "Aus den F...mehr

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Verwalter: Bestellung und V... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Bestellungsbeschluss nach § 26 Abs. 1 WEG einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, obwohl die Eckpunkte eines Verwaltervertrags nicht klar sind. Voraussetzungen von Verwalterbestellung Der BGH hat im Februar 2015 für die Praxis geklärt, dass die Bestellung des Verwalters grundsätzlich nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung ...mehr

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Mehrfamilienhaus im Sinne d... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob man eine "Wohnung" kauft, wenn man objektiv ein Mehrfamilienhaus kauft. Mehrfamilienhaus Was ein Mehrfamilienhaus und was eine "Wohnung" ist, kann man subjektiv und objektiv bestimmen. Das LG entscheidet sich für den Willen der Vertragsparteien. Im Fall überzeugt das. Was ist für die Verwaltungen besonders wichtig? Nach § 2 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen

Entstehung der Steuer Rz. 1 Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Dies bedeutet für den Grunderwerbsteueranspruch, dass mit der Verwirklichung eines Erwerbstatbestands nach § 1 GrEStG grundsätzlich die Steuer hierfür entsteht. Der Abschluss z. B. eines Grundstückk...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Die private La... / 3 Elektromobilität im Mehrfamilienhaus

Obwohl die Anzahl öffentlicher Ladepunkte stetig zunimmt, sind die Wege bis zur nächsten Ladesäule für viele Mieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oftmals noch zu weit oder die Zahl der Ladepunkte ist zu gering, um auf die Elektromobilität umzusteigen. Insbesondere für diese Zielgruppe war die Installation von eigener Ladetechnik, zum Beispiel in der Tiefgarage, bish...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Die private La... / 5.1 Installation über den Wohnungszähler

Der Anschluss von bis zu 3 einphasigen Verbrauchern mit maximal 16 A Absicherung ist je Zähler im sogenannten anlageseitigen Anschlussraum möglich. Davon ist ein Stromkreis auch für Ladeeinrichtungen nutzbar. Hierüber können jedoch maximal Wallboxen mit 3,7 kW angeschlossen werden. In jedem Fall ist eine individuelle Abstimmung mit einem Elektrofachbetrieb notwendig. Alterna...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.3.2 Verhältnis der Wohnungseigentümer zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Da die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr den Wohnungseigentümern, sondern der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt, hat die Bruchteilsgemeinschaft erheblich an Bedeutung verloren. Allerdings bleiben die Wohnungseigentümer weiter die "Herren der Verwaltung". Dem Verwalter als Vertreter und Organ der Gemeinschaft ...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.3.1 Verhältnis der Wohnungseigentümer zur Bruchteilsgemeinschaft

Als Mitglieder der Bruchteilsgemeinschaft sind die Wohnungseigentümer Miteigentümer des Gemeinschaftseigentums. Da auch Wohnungseigentum "echtes" Eigentum (wie z. B. das an einem Einfamilienhaus oder einer Doppelhaushälfte) darstellt, müssen den Wohnungseigentümern auch gewisse Rechte eingeräumt sein, ihr Eigentum ohne Beteiligung oder Zustimmung der übrigen Wohnungseigentüm...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 5.2.1 Schutzwürdige Belange der Wohnungseigentümer

Insbesondere im kommunalen Abgabenrecht finden sich in aller Regel Bestimmungen über eine gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer. Hieran ändern auch die Neuregelungen des WEMoG nichts. Spezialgesetzlich können auch weiterhin Besonderheiten geregelt werden, die eine unmittelbare Betroffenheit der einzelnen Wohnungseigentümer ergeben. Ist etwa nach einer kommunale...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 2.3 Stellung gegenüber den Wohnungseigentümern

Seit Inkrafttreten des WEMoG hat der Verwalter gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern weder Rechte noch Pflichten. Der Verwalter fungiert allein als Organ und Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Das WEG verpflichtet den Verwalter in § 12 Abs. 1 WEG im Rahmen vereinbarter Veräußerungsbeschränkung, wenn er als Zustimmungsberechtigter fungiert, § 24 Abs. 1 WEG ...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.1 Vertragspartnerin ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer fungiert im gesamten Bereich der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums als Vertragspartnerin von Unternehmen und Dienstleistern bei Bewirtschaftung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Praxis-Beispiel Vertragspartner Ist das Dach der Wohnanlage undicht und muss ein Dachdecker beauftragt werden, wird der Auftrag im Name...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 4.4 Vertretung durch die Wohnungseigentümer

Scheidet der Verwalter als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aus, weil ein Verwalter nicht bestellt ist, vertreten gemäß § 9b Abs. 2 WEG sämtliche Wohnungseigentümer die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Gesamtvertreter. Dies führt stets dann in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aktiv werden muss, al...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.3.3 Verhältnis außenstehender Dritter zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

In aller Regel stehen sich im Bereich des Wohnungseigentums außenstehende Dritte und die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber. Denn Vertragspartnerin Dritter ist ausschließlich die rechtsfähige Gemeinschaft und es sind nicht die Wohnungseigentümer. Dies gilt selbst für den Verwalter, dessen Vertragsbeziehung ebenfalls mit der rechtsfähigen Gemeinschaft ...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.3.4 Verhältnis außenstehender Dritter zu den Wohnungseigentümern

Unmittelbare Außenhaftung Für das Verhältnis außenstehender Dritter zu den Wohnungseigentümern ist § 9a Abs. 4 WEG von erheblicher praktischer Bedeutung. Da Rechtsgeschäfte – insbesondere Verträge – im Rahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geschlossen werden und nicht mit den einzelnen Wohnungseigentümern in ihrer Gesamth...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 2.1 "Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer"

Gemäß § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer unumschränkt durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Ausnahme stellen allerdings Grundstückskauf- oder Darlehensverträge dar. Hier besteht eine Vertretungsmacht des Verwalters lediglich dann, wenn diese durch Beschluss der Wohnungseigentümer legitimiert ist. Die Wohnungseigentüm...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.9 Parteifähigkeit

Nach der Bestimmung des § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vor Gericht klagen und verklagt werden. Sie ist somit parteifähig. Diese Parteifähigkeit bezieht sich sowohl auf das Innenverhältnis zu den Wohnungseigentümern, als auch auf das Außenverhältnis zu außenstehenden Dritten, wie insbesondere Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft. Inne...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.2 Beginn und Ende der Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft beginnt mit dem Anlegen der Grundbücher. Zu diesem Zeitpunkt ist die Eigentümergemeinschaft nämlich nach § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG entstanden. Im praxisrelevanten Fall der Teilung nach § 8 WEG existiert die sog. "werdende Eigentümergemeinschaft" nicht mehr. Bis zum Inkrafttreten des WEMoG war diese entstanden, sobald aufgru...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abwehransprüche Die Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Festsetzung eines öffentlichen Geh- und Fahrradwegs auf dem Grundstück in einem Bebauungsplan, kann nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher und nicht von den einzelnen Miteigentümern abgewehrt werden.[1] Anspruchsinhaber, Hausgeld Alleinige Inhaber...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 6 Zweiergemeinschaft

Auch auf die Zweiergemeinschaft finden die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes uneingeschränkt Anwendung. Sonderregelungen existieren für Zweiergemeinschaften nicht. Eine Zweiergemeinschaft liegt stets dann vor, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft aus 2 Wohnungseigentümern besteht – unabhängig davon, wie viele Sondereigentumseinheiten einem der beiden Eigentümer g...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 5.2.2 Schutzwürdige Belange des Schuldners

Paradebeispiel für die Erhaltung schutzwürdiger Belange des Schuldners ist das Erfordernis eines Vorgehens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Geltendmachung von Mängelrechten aus einem Bauträgerkaufvertrag. Dies hat zwar nur indirekt etwas mit der Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tun, als der BGH bereits im Jahr 1979 klargestellt hat, dass ...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 5.1 Aus dem Gemeinschaftseigentum ergebende Rechte

Gegenüber der alten Rechtslage haben sich die originären Ausübungsbefugnisse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erweitert. Für die Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen wegen baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums, ist allein die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bereits gemäß § 9a Abs. 2 WEG unmittelbar ermächtigt, da sie die sich aus dem gemeinschaft...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 4.3 Fehlende Vertretungsberechtigung

Dem Verwalter fehlt die Berechtigung zur Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dann, wenn ein konkreter Interessenkonflikt vorliegt, wie dies insbesondere im Fall eines Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB der Fall sein kann oder er gerichtlich nach den allgemeinen prozessrechtlichen Grundsätzen als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausscheidet. Praxi...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 5 Ausübungsbefugnisse der Gemeinschaft

Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr den Wohnungseigentümern, sondern nach § 18 Abs. 1 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Diese übt also fremde Rechte, nämlich diejenigen der Wohnungseigentümer, in eigenem Namen aus. Geregelt in § 9a Abs. 2 WEG, übt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die sich au...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.3 Überblick

Der BGH hatte bereits im Jahr 1980 die Komplexität des Wohnungseigentumsrechts beklagt.[1] Durch die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft – zunächst seitens der Rechtsprechung und schließlich des Gesetzgebers – hat sich hieran nichts geändert. Waren zunächst auch neue Probleme entstanden, wurden diese in praxisrelevanter Hinsicht auch gelöst. Vo...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.4 Grundbuchfähigkeit

Immobilienerwerb Längst ist anerkannt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als rechtsfähiger Verband Grundeigentum erwerben kann. Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer daher mehrheitlich beschließen, dass die Gemeinschaft eine Wohnung oder ein Grundstück erwirbt.[1] Insoweit kann dann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch als Eigentümerin ins Grundbuch e...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.4 Gemeinschaftsvermögen

Gemäß § 9a Abs. 3 WEG ist das Gemeinschaftsvermögen der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet und wird von ihr verwaltet, und nicht von den Wohnungseigentümern. Als Konsequenz folgt hieraus, dass die einzelnen Wohnungseigentümer keinen Anteil am Verwaltungsvermögen haben. Sie haben also keine unmittelbaren, sondern über die Mitgliedschaft in der Gemein...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 7 Mehrausanlagen

Unabhängig davon, ob dem Charakter einer Mehrhausanlage dadurch entsprochen wird, dass Untergemeinschaften mit eigenen Beschluss- und somit Verwaltungskompetenzen eingeräumt sind, können Untergemeinschaften niemals eigenständig rechtsfähig sein. Sie bleiben Teil der (Gesamt-)Wohnungseigentümergemeinschaft.[1] Praxis-Beispiel Dachinstandsetzung Die Wohnungseigentumsanlage beste...mehr

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.2.3 Befreiungen und Übergangsfristen

Das GEG sieht eine Reihe von Regelungen vor, die entweder die Fristen für die Einhaltung der 65%-EE-Vorgabe verlängern oder von deren Einhaltung befreien. Gebäudeeigentümer, die eine Heizungsanlage vor dem 19.4.2023 (Datum des Kabinettsbeschlusses) bestellt haben, sind von der Einhaltung der 65 %-EE-Vorgabe für eine Dauer von bis zu 18 Monaten nach Bestellung befreit (§ 71 Ab...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.10 Prozesskostenhilfefähigkeit

Im Zuge der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist diese auch prozesskostenhilfefähig. Dies hatte bereits die Instanzrechtsprechung nach der insoweit maßgeblichen BGH-Entscheidung im Jahr 2005 und noch vor der ihr nachfolgenden Gesetzgebung anerkannt.[1] Der BGH hat dies auch nach der gesetzlichen Anerkennung der Wohnungseigentümergemeinschaft...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.5 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Berechtigte einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit sein, soweit eine Zurechnung des zu sichernden Rechts zum Verwaltungsvermögen möglich ist.[1] Praxis-Beispiel Eintragung einer Dienstbarkeit Auf Antrag und Bewilligung eines Wohnungseigentümers kann zulasten seines Wohnungseigentums im Wohnungsgrundbuch eine beschränkte persö...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / Zusammenfassung

Überblick Bis zum Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG)[1] am 1.12.2020 wurde die Wohnungseigentümergemeinschaft als "teilrechtsfähig" bezeichnet. Diese Teilrechtsfähigkeit wiederum beruhte auf einer BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2005[2], die im Zuge der WEG-Reform 2007[3] kodifiziert wurde. Da der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nunmehr nach...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.1 Definition

Wesen der Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben, eigenes Vermögen bilden zu können und im gerichtlichen Verfahren klagen und verklagt werden zu können. Rechtsfähig sind qua Gesetz nur natürliche Personen. Rechtsfähig sind jedoch auch die juristischen Personen – also insbesondere GmbH, AG und Verein –, wobei deren Rechtsfähigkeit allein auf der Aner...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.3 Kontoinhaberin

Im Zuge der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und der hiermit verbundenen Zuordnung des Gemeinschaftsvermögens zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gem. § 9a Abs. 3 WEG, ist Konteninhaberin grundsätzlich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Bei einer Kontoneueröffnung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft widerspricht es den Grundsätzen ordnungsmäßi...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.2 Verbrauchereigenschaft

In aller Regel handelt es sich bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer um eine Verbraucherin gemäß § 13 BGB. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn eine Gemeinschaft ausschließlich aus Unternehmern besteht. Dann wird auch diese Gemeinschaft als Unternehmerin gemäß § 14 BGB behandelt. Gleiches gilt, wenn die Gemeinschaft überwiegend aus Unternehmern besteht. Sie wird auc...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 2.2 Aufgaben

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sieht das Gesetz keinen konkreten Pflichtenkatalog des Verwalters mehr vor. Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG hat er sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung von untergeordneter Bedeutung zu treffen, die nicht zu erheblichen Verpflichtungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führen. Was im Einzelfall von untergeordneter Bedeutung...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.6 Grunddienstbarkeit

In der Praxis werden zugunsten der Wohnungseigentümer häufig Grunddienstbarkeiten bestellt, etwa Geh- und Fahrtrechte. Derartige Grunddienstbarkeiten stehen nach § 1018 BGB dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks zu, bei Aufteilung dieses Grundstücks in Miteigentumsanteile also den Miteigentümern in Gemeinschaft und nicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentüme...mehr