Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Wohnungseigentum: Filmaufna... / 6 Entscheidung

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Wohnungseigentum: Filmaufna... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will ein Wohnungseigentümer seine Wohnung für Filmaufnahmen vermieten. Dazu muss das gemeinschaftliche Eigentum mitgebraucht werden. Das ist kein "Wohnen" und damit nicht dauerhaft nicht zulässig. Im Einzelfall kann aber etwas anderes gelten. Gemeinschaftsordnung Nach der Gemeinschaftsordnung haben die Wohnungseigentümer grundsätzlich einen Anspruch, ih...mehr

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Wohnungseigentum: Filmaufna... / 4 Die Entscheidung

Im Hauptantrag ohne Erfolg! Die Vereinbarung könne gekündigt werden, sodass der Beschluss nicht schon deshalb einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspreche. Aus dem Umstand, dass die Parteien in die Vereinbarung nicht ausdrücklich aufgenommen haben, dass diese widerruflich oder kündbar sein solle, könne nicht der Schluss gezogen werden, die Parteien hätten sich auf eine Unkü...mehr

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Grundstückteil: Abschreibung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wollen Wohnungseigentümer einen Teil des in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücks an einen Dritten veräußern. Fraglich ist, ob eine Sondernutzungsrechtsvereinbarung sie daran hindert und ob sie das Wohnungseigentum an dem Grundstücksteil vorher aufheben müssen. Veräußerung einer Teilfläche Wohnungseigentümer können eine Teilfläche des gemeinschaftli...mehr

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Grundstückteil: Abschreibung / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer wollen einen unbebauten Teil des in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücks veräußern. Das Grundbuchamt meint, dazu müssten die Wohnungseigentümer das Wohnungseigentum an der entsprechenden Teilfläche aufheben.mehr

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Grundstückteil: Abschreibung / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das OLG Köln anders! Nach wohl nicht mehr bestrittener Auffassung setze eine Realteilung (= die Veräußerung einer Teilfläche) trotz § 1 Abs. 4 WEG nicht voraus, dass das Wohnungseigentum insgesamt aufgehoben werde. Die "Abschreibung" eines realen Grundstückteils des in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücks sei ohne Aufhebung sämtlicher "Sondereigentumsrechte" ...mehr

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Beschwer: Anfechtung der Vo... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um den Begriff der "Beschwer". Daneben geht es um die Frage, wie man seit dem 1.12.2020 einen Vorschuss-Beschluss fassen sollte. Beschwer Die Berufung ist gem. § 511 Abs. 2 ZPO nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt oder das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat. An dieser ...mehr

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Verwalterbestellung: Einstw... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hat es ein Wohnungseigentümer im Wege der einstweiligen Verfügung erreicht, dass das AG im Wege der Beschlussersetzung einen X zum Verwalter bestellt hat. Gegen diese Entscheidung geht jemand vor. Wer die Parteien dieses Rechtsstreits sind, ist nicht ganz deutlich, soll hier aber nicht näher betrachtet werden. Verwalterbestellung im Wege der Beschlusse...mehr

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Steckersolargeräte (Balkonk... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hat ein Wohnungseigentümer K ohne Gestattung an seinem Balkongeländer ein Steckersolargerät befestigt. Die anderen Wohnungseigentümer wollen ihm das nicht durchgehen lassen und beschließen, ihn auf Rückbau in Anspruch zu nehmen. Gegen diesen Aufforderungsbeschluss geht K vor. Zur Lösung muss man einige Fragen klären. Aufforderungsbeschluss Es ist Wohnun...mehr

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Bauliche Veränderung: Umwid... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob ein Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG, der gegen eine Vereinbarung verstößt, möglich ist. Nutzungsvereinbarungen Es wird die Auffassung vertreten, dass Nutzungsvereinbarungen Beschlüssen nach § 20 Abs. 1 WEG, welche diese tangieren, bereits auf Kompetenzebene entgegenstünden. Es wird aber auch jeglicher Bezug von Nutzungsve...mehr

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Tagesordnung: Aufnahme von ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um 2 Fragen: Gegen wen muss man klagen, wenn man eine ordnungsmäßige Verwaltung verlangt? Wie erreicht man es, dass die Verwaltung einen Gegenstand in die Tagesordnung aufnimmt? Klagegegner Ein Wohnungseigentümer muss grundsätzlich immer dann, wenn es ihm um die ordnungsmäßige Verwaltung geht, gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und ni...mehr

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Gebührenstreitwert: Künftig... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall gilt es, für eine Beschlussklage einen Wert zu ermitteln. Der Wert der konkreten Beauftragung ist einfach. Schwierig ist, was für die Wahl der Anwaltskanzlei für weitere, aber unbekannte Mandate gilt. Gebührenstreitwert in Beschlussklagen Nach § 49 GKG ist in Verfahren über Beschlussklagen der Streitwert auf das Interesse aller Wohnungseigentümer an der...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: W... / 3 Hinweis

Problemüberblick Im Fall begehrt ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Zustimmung für 2 Veräußerungen, da die Wohnungseigentümer eine Veräußerungsbeschränkung vereinbart haben. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn gegen den potenziellen Erwerber kein wichtiger Grund besteht. Positiver Beschluss oder Negativbeschluss Das AG meint, diese Frage sei...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Beleg... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es in formaler Hinsicht um das Recht der Wohnungseigentümer, in Belege als Teil der Verwaltungsunterlagen Einsicht zu nehmen. Materiell geht um die Frage, ob es Fehler bei der Berechnung der Nachschüsse gibt. Belegeinsicht Eine Verwaltung ist nach § 18 Abs. 4 WEG namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, jedem Wohnungseigentümer ...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: W... / 1 Das Problem

Wohnungseigentümer K will ein Wohnungs- und ein Teileigentum veräußern. Er bittet die Verwaltung um Zustimmung. In der Gemeinschaftsordnung heißt es wie folgt: "(1) (…) Jeder Wohnungseigentümer bedarf zur gänzlichen oder teilweisen Veräußerung seines Wohnungseigentums der schriftlichen Zustimmung des Verwalters. (2) Die Zustimmung darf nur aus einem in der Person des Erwerbe...mehr

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Bauträgervertrag: Abnahme d... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wollen Wohnungseigentümer nach über einem Jahrzehnt vom Bauträger noch Vorschuss für Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln an der Bausubstanz des gemeinschaftlichen Eigentums. Mängelrechte Der Vorschussanspruch ist ein Mängelrecht, welches 5 Jahre nach der Abnahme verjährt. Gibt es keine Abnahme, gibt es auch keine Verjährung. Allerdings gibt es dann...mehr

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Gebührenstreitwert: Künftig... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen unter TOP 3, gegen ein Urteil teilweise Berufung einzulegen (das LG setzt für das Berufungsverfahren später einen Streitwert von 5.000 EUR fest). Ferner fassen die Wohnungseigentümer folgenden Beschluss: "Die Eigentümerversammlung weist die Verwaltung an, für neu zu vergebende anwaltliche Mandate in Angelegenheiten der WEG (…) einschließlic...mehr

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Mängelrechte gegen Bauträge... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fragt es sich, wie lange die Wohnungseigentümer als Erwerber gegen den Bauträger Rechte haben, wenn es nie zu einer wirksamen, wenigstens konkludenten Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums gekommen ist. Verwirkung Das OLG bringt die Frage der Verwirkung ins Spiel. Diese setzt voraus, dass eine lange Zeit vergangen ist und sich beim Gegenüber wegen ei...mehr

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Gebührenstreitwert: Künftig... / 1 Leitsatz

Bestimmen die Wohnungseigentümer vor einem etwaigen Anwaltsvertrag, mit wem dieser zu schließen wäre, ist als Gebührenstreitwert der Durchschnitt der Mandate anzusetzen, den die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in einem Jahr vergibt.mehr

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Verwaltervertrag: Sonderver... / 5 Hinweis

Problemüberblick Eine Verwaltung kann mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vereinbaren, dass sie neben einer Grundvergütung für "Grundleistungen" Sondervergütungen für "besondere Leistungen" erhalten soll. Hat sich der Tatbestand einer Sondervergütung verwirklicht, darf die Verwaltung diese selbst dem Konto der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entnehmen, wenn das so...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Heizk... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer genehmigen zu TOP 3 gem. § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG die Nachschüsse bzw. Anpassungen der beschlossenen Vorschüsse aus den Einzelabrechnungen für das Jahr 2021 vom 1.7.2022 (Druckdatum) und stellen diese fällig. Die Forderungen sollen zum 10.8.2022 eingezogen werden. Etwaige Guthaben aufgrund der Anpassung der beschlossenen Vorschüsse soll der Verwalter – s...mehr

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Vor- und Nachschuss-Beschlu... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen die Nachschüsse/Anpassung der Vorschüsse 2021. Außerdem "genehmigen" sie den Gesamt- und Einzelwirtschaftsplan 2022. Wohnungseigentümer K greift die Beschlüsse nur hinsichtlich einzelner Positionen an, in denen ein Flächenmaßstab statt der Größe der Miteigentumsanteile angesetzt wurden, was er für falsch hält. Die Gemeinschaft der Wohnungse...mehr

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Bauträgervertrag: Abnahme d... / 3 Das Problem

Eine Wohnungseigentumsanlage wird in den Jahren 2005/2006 von Bauträger B errichtet. Die Wohnungseigentumsrechte werden im Jahr 2005 verkauft. In den Kaufverträgen wird das Grundstück als ein Grundstück, das "bebaut werden soll", bezeichnet. Als Datum der voraussichtlichen Fertigstellung ist der 30.6.2005 angegeben. Die "Übergabe/Abnahme" soll bei Fertigstellung erfolgen. Fü...mehr

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Gemeinschaft nach Bruchteil... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es handele sich um eine Streitigkeit unter den Teilhabern einer Gemeinschaft nach Bruchteilen an einem Teileigentum (Tiefgarage) und damit nicht um eine wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeit i. S. d. § 43 WEG, sondern um eine Streitigkeit, für die die allgemeinen Prozessgerichte zuständig seien (Hinweis u. a. auf BayObLG, Beschluss v. 16.9.1994, 2Z AR 42/94, ...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Beleg... / 1 Leitsatz

Wird es einem Wohnungseigentümer vor einer Versammlung nicht erlaubt, in die Belege Einsicht zu nehmen, widerspricht ein Nachschuss-Beschluss nicht allein aus diesem Grunde einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Solange dem anfechtenden Wohnungseigentümer die Belegeinsicht verweigert wird, muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Rechtsstreit allerdings die Richtigkeit des...mehr

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Gemeinschaft nach Bruchteil... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fragt es sich, ob der Beschluss von Teilhabern einer Gemeinschaft nach Bruchteilen unter § 43 Abs. 2 Nr. 4 WEG fällt. Beschlüsse von Teilhabern Die Teilhaber einer Gemeinschaft nach Bruchteilen können nach § 745 BGB durch Stimmenmehrheit eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen Gegenstands entsprechende ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung besc...mehr

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Beschwer: Abklemmen einer H... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es zentral um die Frage, wie die Beschwer zu berechnen ist, wenn einem Wohnungseigentümer ein Teil seiner Heizung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihrer Funktion beraubt wird. Beschwer Die Berufung ist gem. § 511 Abs. 2 ZPO nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt oder das Gericht des ersten Rechtszuges ...mehr

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Tagesordnung: Aufnahme von ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Grundsätzlich habe ein Wohnungseigentümer zwar einen Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunkts und Behandlung in der nächsten ordentlichen Versammlung, wenn sachliche Gründe vorlägen, den Gegenstand zu erörtern und zum Gegenstand der Abstimmung zu machen. Dieser Anspruch könne auch eingeklagt werden. Dieser Anspruch sei aber gegen die Gemeinschaft der Wohn...mehr

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Streitverkündung: Gegenüber... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Rahmen einer Anfechtungsklage dem Verwalter den Streit verkündet, um ihn an die Ergebnisse des Rechtsstreits zu binden. Konkret ging es darum, dass auch gegenüber dem Verwalter rechtskräftig feststeht, dass sein Tun im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan pflichtwidrig war. Probleme der Streitverkündung Im ...mehr

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Versammlung: Beschlussfähig... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Altvereinbarung zur Beschlussfähigkeit der Versammlung nach dem 30.11.2020 noch anwendbar ist. Beschlussfähigkeit Nach § 25 Abs. 3 WEG a. F. war eine Versammlung nur beschlussfähig, wenn die erschienenen stimmberechtigten Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile, berechnet nach der im Grundbuch eingetr...mehr

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Versammlung: Beschlussfähig... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 3 Wohnungseigentümer: Die Kläger (Wohnung Nr. 1, 21/100 MEA), die Eheleute A (Wohnung Nr. 2, 25 MEA) und den B (Wohnungen Nrn. 3 und 4, insgesamt 54 MEA). In einer Versammlung fasst allein B einen Beschluss. Andere Wohnungseigentümer sind nicht da und auch nicht vertreten. Gegen diesen Beschluss gehen die Kläger vor. Sie meinen, die V...mehr

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Beschwer: Anfechtung der Vo... / 1 Leitsatz

Wird die Anfechtungsklage eines Wohnungseigentümers gegen einen nach dem 30.11.2020 auf der Grundlage des Wirtschaftsplans gefassten Beschlusses über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen abgewiesen, bestimmt sich die Beschwer in aller Regel nach der Höhe der Vorschüsse, die dem Anteil aus dem Wirtschaftsplan entsprechen. Ein nach dem 30.11.2020 gefasster Bes...mehr

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Mängelrechte gegen Bauträge... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer, die ihre Wohnungseigentumsrechte im Jahr 1999 gekauft haben, haben das gemeinschaftliche Eigentum nie ausdrücklich abgenommen. Die Abnahmeklausel ("Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt für den Käufer in Gegenwart des Verwalters durch einen vereidigten Sachverständigen, der vom Verkäufer ausgewählt und bezahlt wird. Der Käufer beauftragt und ...mehr

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Bauliche Veränderung: Umwid... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten Wohnungseigentümer X, Eigentümer der WE Nr. 12, einen "Speicher", der in seinem Eigentum steht, zu Wohnzwecken auszubauen. Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor. Er meint, ein Ausbau wäre eine "zweckbestimmungswidrige Nutzung", da es sich bei dem Speicher um ein unselbstständiges Teileigentum handele, dessen Nutzung zu Wohnzwecken nicht zuläs...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Beleg... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Der Beschluss über die Anforderung von Nachschüssen bzw. die Anpassung von Vorschüssen i. S. d. § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. K als anfechtender Partei obliege nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich ergebe, dass der angefochtene Beschluss ordnu...mehr

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Bauträgervertrag: Abnahme d... / 4 Die Entscheidung

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei befugt, Vorschuss für Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln an der Bausubstanz des gemeinschaftlichen Eigentums zu verlangen. Bei einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestehe die Prozessführungsbefugnis, die sich, wie hier, aus einem vor dem 1.12.2020 erlassenen Vergemeinschaftungsbeschluss ergebe, auch nach der Neuregelung...mehr

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Steckersolargeräte (Balkonk... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fordern Wohnungseigentümer K durch Beschluss auf, ein Steckersolargerät abzubauen. Diesen Beschluss greift K an. Das AG weist die Klage ab. Es liege keine bauliche Veränderung vor, da das Steckersolargerät nicht fest mit dem Gebäude verbunden sei und das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht wesentlich beeinträchtigt werde. Im Übrigen sei zwar der Aufbau...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Beleg... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen die Anpassung der Vorschüsse bzw. die Einforderung von Nachschüssen für das Wirtschaftsjahr 2021. Dem Beschluss liegt unter anderem die "Heizkostenabrechnung 2021" zugrunde. Diese geht von einem Heizöl-Altbestand zum Schluss der vorherigen Abrechnungsperiode von 14.000 Litern aus. Als erster Zufluss im Abrechnungszeitraum ist eine Lieferung...mehr

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Beschwer: Anfechtung der Vo... / 4 Die Entscheidung

Der BGH sieht das anders! Die Beschwer der K berechne sich nach dem auf sie entfallenden Anteil an dem Wirtschaftsplan. Dieser betrage 4.224 EUR. Denn die Höhe der Beschwer hänge nicht davon ab, welche Einwendungen ein Wohnungseigentümer mit der Anfechtungsklage gegen den Beschluss erhebe. Erstrebe der Anfechtungskläger, wie hier, dass der gesamte Beschluss für ungültig erkl...mehr

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Verwalterbestellung: Einstw... / 3 Das Problem

Das AG erlässt auf Antrag von Wohnungseigentümer K eine einstweilige Verfügung. Es bestellt am 21.12.2022 für 3 Jahre einen X ab Verkündung seiner Entscheidung zum Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage. Die Entscheidung wird angegriffen.mehr

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Versammlung: Beschlussfähig... / 1 Leitsatz

Haben die Wohnungseigentümer vor dem 1.12.2020 vereinbart, dass die Versammlung nur dann beschlussfähig ist, wenn sowohl mehr als die Hälfte der Miteigentümer als auch mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten sind, ist diese Vereinbarung weiterhin anwendbar.mehr

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Streitverkündung: Gegenüber... / 1 Leitsatz

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einem Verwalter in einer Anfechtungsklage nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG den Streit verkünden.mehr

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Tagesordnung: Aufnahme von ... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes und Behandlung in der nächsten ordentlichen Versammlung, wenn sachliche Gründe vorliegen, den Gegenstand zu erörtern und zum Gegenstand der Abstimmung zu machen.mehr

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Streitverkündung: Gegenüber... / 3 Das Problem

Der Verwalter B erstellt einen Wirtschaftsplan, der Vorgaben der Gemeinschaftsordnung widerspricht. Denn diese schreibt bei den Kosten eine Trennung nach Wohnungs- und Teileigentum vor. Ein Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG wird aus diesem Grund vom AG rechtskräftig für ungültig erklärt. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K hatte bereits vor dem AG-Urteil dem Verwal...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Heizk... / 4 Die Entscheidung

Das AG folgt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer! Diese trage substanziiert unter Vorlage entsprechender Unterlagen und im Übrigen mit einem Beweisangebot vor, ein Zähleraustausch sei zeitnah wegen der damit verbundenen hohen Kosten bei gleichzeitigem Haftungsausschluss des Auftrag nehmenden Unternehmens und wegen des Erfordernisses einer umfassenden Sanierung des Leitun...mehr

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Versammlung: Beschlussfähig... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das AG auch so! Die Versammlung sei nach der Gemeinschaftsordnung nicht beschlussfähig gewesen. Dem stehe § 47 WEG nicht entgegen. Denn die in der Gemeinschaftsordnung statuierten Anforderungen an die Vertretung von Personen und Miteigentumsanteilen in der Versammlung, um eine Beschlussfähigkeit zu begründen, stellten gegenüber der nach dem WEG in der alten Fassun...mehr

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Bauträgervertrag: Abnahme d... / 1 Leitsatz

Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums durch eine von ihm als Erstverwalter bestimmte, mit ihm wirtschaftlich verbundene (Tochter-)Gesellschaft ermöglicht, ist unwirksam. Macht eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Mängelansprüche wegen Mängeln an der Bausubsta...mehr

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Verwalterbestellung: Einstw... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Es gebe mittlerweile keinen Verfügungsgrund mehr. Ein Verfügungsgrund liege nämlich nur dann vor, wenn aus der Sicht eines vernünftig Denkenden zu besorgen sei, dass eine Veränderung des Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert oder die Abwendung wesentlicher Nachteile notwendig sei. Infolge einer Selbstwiderlegung ...mehr

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Mängelrechte gegen Bauträge... / 4 Die Entscheidung

Das OLG bejaht zunächst die Frage! Hierfür spreche die erhebliche Zeitdauer von etwa 20 Jahren, gemessen zwischen Übergabe im Jahr 2001 und den Beanstandungen der Mängel im Jahr 2021. Berücksichtige man die Wertung in § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sei das "Zeitmomentum" um das 4-fache der regulären Verjährungsfrist überschritten – und sogar im Strafrecht komme der doppelten Verjäh...mehr

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Beschwer: Abklemmen einer H... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümerin K lässt in das Bad und den Flur ihrer Wohnung eine Fußbodenheizung einbauen. Die Wohnungseigentümer weisen die Verwaltung an, mit einem Unternehmen einen Vertrag über das "Abklemmen" der Fußbodenheizung abzuschließen. Dies hält K nicht für richtig. Gestützt auf die Ansicht, die Fußbodenheizung gehöre zu seinem Sondereigentum, beantragt er, den Beschluss ...mehr