Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentumsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / d) Verzicht auf Formen und Fristen, schriftliche Stimmabgabe

Rz. 159 Möglich ist der – auch konkludente – Verzicht auf Form und Frist der Einberufung, wenn in einer Vollversammlung alle Gesellschafter erschienen oder vertreten sind, § 51 Abs. 3 GmbHG. Nach h.M. können Gesellschafter(vertreter) trotz Anwesenheit der Beschlussfassung wegen eines Einberufungsfehlers widersprechen;[635] rügen müssen sie vor dem Beschluss.[636] Die Abhaltu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / 1. Kompetenzen

Rz. 102 Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre; diese üben nach § 118 Abs. 1 S. 1 AktG ihre Rechte in Angelegenheiten der Gesellschaft grundsätzlich, also soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, in der Hauptversammlung aus. Unter den Voraussetzungen des § 118 Abs. 1 S. 2 AktG und einer darauf beruhenden Satzungsbestimmung können die Aktionäre auch online a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Dr. Irini Ahouzaridi Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, Bonn Wolfgang Arens Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht, Bielefeld Dirk Benson Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin Dr. Lina Böcker Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, Berlin Sascha B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 5 In § 2 UmwG 1995 sind zwei Arten der Verschmelzung geregelt, nämlich die Verschmelzung "durch Aufnahme" und die Verschmelzung "durch Neugründung". Hier kommt die Verschmelzung "durch Aufnahme" in Betracht. Dabei wird das Vermögen eines oder mehrerer Rechtsträger (übertragende Rechtsträger) als Ganzes auf einen schon bestehenden Rechtsträger (übernehmender Rechtsträger)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Andere Rechte

Rz. 134 Neben den Grundstücken sind Gegenstände des Immobiliarzwangsvollstreckungsrechtes auch die Wohnungseigentumsrechte sowie grundstücksgleiche Rechte wie Erbbaurecht, Wohnungserbbau- und Teilerbbaurechte, Bergwerkseigentum, Jagd- und Fischereirechte (vgl. Art. 69 EGBGB) sowie Schiffe und Schiffsbauwerke, die im Schiffs- bzw. Schiffsbauregister eingetragen sind, und fern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 737 Aufgrund des Bestrebens des Gesetzgebers, dem "großen Familiengericht"[1086] weitgehend alle Verfahren zuzuordnen, welche im weitesten Sinne familienrechtliche Rechtsverhältnisse betreffen, wurde in § 266 FamFG ein Auffangtatbestand für alle von den §§ 111 ff. FamFG noch nicht erfassten Verfahren geschaffen. Hieraus folgt umgekehrt aber, dass solche Verfahren, welche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 2.1 Objekt im Sinne der 3-Objekt-Grenze

Jedes selbstständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt Objekt im Sinne der 3-Objekt-Grenze ist grundsätzlich jedes selbstständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem WEG).[1] Auf die Größe, den Wert oder die Nutzungsart des einzelnen Objekts kommt es nicht an[2], auch nicht darauf, ob es sich um bebaute...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 79. Auflage 2021 Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Auflage 2019 Enders, RVG für Anfänger, 19. Auflage 2019 Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 24. Auflage 2019 Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 4. Auflage 2017 Groß, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 12. Entlastung des Verwalters

Rz. 185 Die Entlastung des Verwalters hat zwei Zielrichtungen. Zum einen soll die Arbeit des vergangenen Abrechnungszeitraumes gebilligt werden und ein Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche erklärt werden. Gibt es Anhaltspunkte, dass bestimmte Positionen der Abrechnung oder des Verwalterverhaltens zu Schadensersatzansprüchen führen könnten, so sind diese für die Stre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 5. Bauliche Veränderung

Rz. 176 Beschließt die WEG die Durchführung von baulichen Veränderungen, den Rückbau baulicher Veränderungen oder verlangt dieses von einem oder mehreren Wohnungseigentümern, so bemisst sich der Streitwert gem. § 23 Abs. 1 RVG, 49 Abs. 1 Satz 1 GKG nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Ermittelt wird das Gesamtinteresse aller Wohnungseigentümer an der Durchführung bzw. Verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Außerordentliche (Delegierten-)Versammlung in Zeiten der Covid19-Pandemie

Zusammenfassung Das Einberufungsverlangen für eine Delegiertenversammlung ist nicht rechtsmissbräuchlich, selbst wenn diese aufgrund von Kontaktbeschränkungen nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden kann. Zum Sachverhalt Hintergrund des Beschlusses vom OLG München war eine Auseinandersetzung über die Einberufung einer außerordentlichen Delegiertenversammlung bei einem einge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 175 AktG regelt die Vorbereitung der ordentlichen HV, Abs. 1 bestimmt die unverzügliche Einberufung und den Zeitpunkt, bis zu dem sie stattzufinden hat. Abs. 2 und 4 sollen das Entscheidungsrecht der Aktionäre in der HV sichern, indem zum einen Informationsrechte festgehalten werden und zum anderen Bindungswirkungen eintreten. Für den Fall, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / 4. Vereinigung aller Wohnungseigentumsrechte in einer Hand (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 WEG)

Rz. 44 Die sachenrechtlichen Voraussetzungen der Wohnungseigentümergemeinschaft fallen nicht automatisch weg, wenn sich alle Wohnungseigentumsrechte in einer Hand vereinigen. Deshalb werden die Wohnungseigentumsgrundbücher in diesen Fällen (wie nach früherem Recht) nur auf Antrag des Alleineigentümers geschlossen. Nur in diesem Fall findet auch die Wohnungseigentümergemeinsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / 1. Aufhebung der Wohnungseigentumsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 WEG)

a) Dingliche Voraussetzung Rz. 38 Von Amts wegen werden die Wohnungsgrundbücher nur dann gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 WEG geschlossen, wenn alle Sondereigentumsrechte gemäߧ 4 WEG aufgehoben werden. Dies ist selbstverständlich, da es dann an der dinglichen Voraussetzung für eine Mehrheit von Eigentümern auf einem Grundstück fehlt. In der Konsequenz wird auch die Wohnungseigentümerg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / a) Anteil nach dem Verhältnis des Wertes der Wohnungseigentumsrechte

Rz. 40 Darüber hinaus übernahm der Gesetzgeber in § 11 Abs. 3 WEG erstaunlicherweise die schon 2007 überholte Regelung des § 17 WEG a.F. zur Auseinandersetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft in das neue Recht.[39] Danach spricht er den Wohnungseigentümern einen "Anteil (…) nach dem Verhältnis des Wertes ihrer Wohnungseigentumsrechte zur Zeit der Aufhebung der Gemeinschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / d) Bezugnahme auf allgemein anerkannte Pauschalwerte (§ 555c Abs. 3 BGB)

Rz. 152 Erstaunlicherweise verweist § 15 Nr. 2 WEG auch auf § 555c Abs. 3 BGB, obwohl der Regelungsgehalt der Vorschrift für die Ankündigung baulicher Veränderungen irrelevant ist. Im Mietrecht will die Vorschrift die Ankündigung energetischer Sanierungen erleichtern, indem der Vermieter hinsichtlich der energetischen Qualität von Bauteilen auf allgemein anerkannte Pauschalw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / a) Kontinuität und Diskontinuität zum früheren Recht

Rz. 2 Diese Anordnung in § 9a Abs. 1 S. 2 WEG spiegelt den bisherigen Rechtszustand nur für eine Aufteilung mehrerer Eigentümer nach § 3 WEG a.F. wider. Bei dieser Aufteilung war schon bislang anerkannt, dass sogleich mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher sowohl die Wohnungseigentumsrechte als auch die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband entstehen.[3] Für die Aufte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / a) Gegenstand der Einwirkung

Rz. 157 Bereits der Mietgesetzgeber stellte in § 555c Abs. 4 BGB anders als in § 554 Abs. 3 S. 3 BGB a.F. nicht auf die "Einwirkung auf die vermieteten Räume" ab, sondern auf die "Mietsache". Dieser Unterschied ist bedeutsam, da die "Mietsache" anders als die "vermieteten Räume" eben nicht nur die vom Mieter angemieteten Räumlichkeiten, sondern die gesamte Liegenschaft einsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / a) Bedeutung der Ankündigung

Rz. 149 Der Inhalt der Ankündigung ist in § 15 Nr. 2 WEG i.V.m. § 555c Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 2 BGB geregelt. Demnach müssen zunächst Art und Umfang der Arbeiten erkennbar sein. Allerdings muss dies nur "in wesentlichen Zügen" erfolgen, was wie im Mietrecht bedeutet, dass "an den Inhalt der Modernisierungsankündigung insbesondere hinsichtlich Art und Umfang der Maßnahme keine üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / a) Dingliche Voraussetzung

Rz. 38 Von Amts wegen werden die Wohnungsgrundbücher nur dann gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 WEG geschlossen, wenn alle Sondereigentumsrechte gemäߧ 4 WEG aufgehoben werden. Dies ist selbstverständlich, da es dann an der dinglichen Voraussetzung für eine Mehrheit von Eigentümern auf einem Grundstück fehlt. In der Konsequenz wird auch die Wohnungseigentümergemeinschaft beendet.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / 4. Energieeinsparung und Klimaschutz

Rz. 170 § 15 Nr. 2 WEG verweist auch insoweit auf § 555d Abs. 2 S. 1 BGB, als dort die Berücksichtigung von Belangen des Klimaschutzes und der Energieeinsparung gefordert wird. Dies ist erstaunlich, da diese Aspekte im vorliegenden Zusammenhang des Wohnungseigentumsrechtes ansonsten keine Rolle spielen. Im Ergebnis kommt dem Umbauwilligen also eine Privilegierung in Form ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / b) Gemeinschaftsvermögen

Rz. 41 Nach einer Aufhebung der Gemeinschaft kommen als Gegenstand der Aufteilung nur Gemeinschaftsvermögen sowie Sonder- und Gemeinschaftseigentum in Betracht. Der Gesetzestext lässt wie schon § 17 WEG a.F. unklar, worauf sich der "Anteil" beziehen soll, den § 11 Abs. 3 WEG bestimmen will, obwohl das WEMoG das Gemeinschaftsvermögen an anderer Stelle durchaus differenziert b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / 3. Zerstörung des Gebäudes (§ 22 WEG)

Rz. 43 Auf dem Wege des § 11 Abs. 3 WEG müssen die Wohnungseigentümer auch nach der Zerstörung des Gebäudes vorgehen, da der Gesetzgeber die Sondervorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 2 WEG a.F. als entbehrlich ansah.[41] Die Zerstörung führt also nicht als solche schon zur Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft, da die Wohnungseigentumsrechte ebenso wie bei einer Aufteilung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / d) Widerspruch zur fortdauernden Insolvenzunfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 49 Letztlich wird es durch diese gesetzliche Regelung zu einem erheblichen Vertrauensverlust auf Seiten der Vertragspartner von Wohnungseigentümergemeinschaften kommen. Denn bislang sicherte ihre in § 11 Abs. 3 WEG a.F. geregelte und inhaltsgleich in § 9a Abs. 5 WEG übernommene Insolvenzunfähigkeit[46] nicht zuletzt ihre Kreditwürdigkeit. Der Gläubiger konnte darauf vert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / I. Neuerungen

Rz. 37 Das frühere Recht sah verschiedene Tatbestände vor, nach denen die Wohnungseigentümergemeinschaft beendet werden konnte. Sie waren sämtlich an die Aufhebung der Sondereigentumsrechte geknüpft. So sah § 9 Abs. 1 Nr. 2 WEG a.F. die Schließung der Wohnungsgrundbücher bei völliger Zerstörung des Gebäudes vor, ebenso § 9 Abs. 1 Nr. 3 a.F. auf Antrag des Eigentümers, in des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / b) Voraussetzung einer einvernehmlichen Aufhebung (§ 11 Abs. 3 WEG)

Rz. 39 Diese von Amts wegen erfolgende Schließung setzt nach § 4 WEG die einvernehmliche Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch alle Miteigentümer voraus. Dies kann etwa dann bedeutsam werden, wenn die Begründung von Wohnungseigentum an grundsätzlich selbständigen Einheiten (z.B. Doppel- oder Reihenhäusern) nur auf bauordnungsrechtliche Beschränkungen, etwa den A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / 1. Streichung von § 10 Abs. 7 Abs. 4 WEG a.F. als einzige Regelung

Rz. 45 Wie jedes Rechtssubjekt verfügt die Wohnungseigentümergemeinschaft über Vermögen und Verbindlichkeiten. Was mit beiden bei Beendigung der Wohnungseigentümergemeinschaft geschieht, regelt das WEMoG nicht. Es beschränkt sich auf die Streichung von § 10 Abs. 7 S. 4 WEG a.F., wonach das Verwaltungsvermögen bei Beendigung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf den Eigentüm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / Abschnitt 2 Begründung des Wohnungseigentums

§ 2 Arten der Begründung Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet. § 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum (1) Das Miteigentum (§ 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) an einem Grundstück kann durch Vertrag der Miteigentümer in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Miteigentümer abweichend von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 10 Allgemeine Grundsätze (1) Das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestimmt sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes und, soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthält, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gemeinschaft. Die Wohnungseigentümer können von den Vorschriften dieses Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 6.1.1.2 Neue Rechtslage

Neu: Auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer haftet geschädigten Wohnungseigentümern Da die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nach § 18 Abs. 1 WEG n. F. der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt, wird sie künftig auch als Anspruchsgegnerin für geschädigte Wohnungseigentümer infrage kommen, und zwar sowohl was Pflichtverletzungen des Verwalters betrifft, als au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 1.1 Verwaltung des Gemeinschaftseigentums

Neu: Verwaltung obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Künftig obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht mehr den Wohnungseigentümern, sondern der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Praktische Auswirkungen hat dieser Systemwechsel in erster Linie für das Haftungssystem und Individualansprüche der Wohnungseigentümer.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Untersagung einer Hauptversammlung aufgrund der Pandemie durch vorläufigen Rechtsschutz

Zusammenfassung Die Durchführung einer Hauptversammlung kann nicht im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren untersagt werden. Der Vorstand sollte von den Erleichterungen des COVID-19-Gesetzes Gebrauch machen. Versammlungsverbote und Schutz der Teilnehmer stehen Präsenzversammlung aktuell entgegen Im Wege des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens begehrte der sich selbst als "krit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2020, zfs Aktuell / Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Durch das Gesetz werden Erleichterungen für die Durchführung von Hauptversammlungen und sonstigen Versammlungen geschaffen. Hervorzuheben ist die vorübergehende Möglichkeit für die AG, KGaA und SE, dass der Vorstand auch ohne Satzungsermächtigung eine Online-Teilnahme an der Hauptversammlung ermöglichen kann, die Möglichkeit einer präsenzlosen Hauptversammlung mit eingeschrä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Wirtschaftliche Zusammengehörigkeit

Rz. 68 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit ist ein objektives Abgrenzungsmerkmal. Mehrere Wirtschaftsgüter gehören wirtschaftlich zusammen, wenn sie in einem objektiven Funktionszusammenhang stehen, der ihre gemeinsame Nutzung gebietet oder doch sinnvoll erscheinen lässt. Der Funktionszusammenhang wird seinerseits durch objektive Merkmale begründet, nämlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit beim Grundvermögen

Rz. 101 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens besteht aus dem Grund und Boden, und zwar aus dem Grund und Boden allein, wenn er nicht bebaut ist – unbebautes Grundstück –, oder aus dem Grund und Boden einschließlich der Bestandteile und des Zubehörs, wenn er bebaut ist – bebautes Grundstück. Rz. 102 [Autor/Stand] Auch beim Grundvermögen können wie beim ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2020, Zuständiges Be... / 2 Aus den Gründen

Die Kammer ist für die Entscheidung zuständig, denn das LG Frankfurt am Main ist in Hessen das zuständige WEG-Berufungskonzentrationsgericht gem. § 72 Abs. 2 GVG, weshalb das LG Darmstadt die Sache zu Recht an die Kammer abgegeben hat. Insoweit ist eine zentrale Zuständigkeit für Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten nach § 43 Nr. 1 bis 4 und 5 WEG begründet. Das Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Grundstücksart (Abs. 1 Sätze 2 und 3)

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Bestimmung der Grundstücksart (vgl. § 75 BewG) beurteilt sich bei allen bebauten Grundstücken nach der tatsächlichen baulichen Nutzung der zu bewertenden wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag. Dieser Rechtsgrundsatz gilt auch für das Wohnungseigentum und das Teileigentum. Bei diesen beiden Rechtsformen muss jedoch berücksichtigt werden, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wohnungseigentumsgemeinscha... / 3. Grundlagen des Wohnungseigentumsrechts

3.1 Gesetzliche Grundlagen Grundlage für das Wohnungseigentumsrecht bildet das "Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht", kurz Wohnungseigentumsgesetz (WEG) [1], welches zuletzt in 2007 maßgeblichen Änderungen unterworfen war.[2] An der Grundstruktur des Wohnungseigentumsrechts hat sich indes auch durch diese Novelle nichts geändert. Allerdings wurden die Kompe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wohnungseigentumsgemeinscha... / 3.1 Gesetzliche Grundlagen

Grundlage für das Wohnungseigentumsrecht bildet das "Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht", kurz Wohnungseigentumsgesetz (WEG) [1], welches zuletzt in 2007 maßgeblichen Änderungen unterworfen war.[2] An der Grundstruktur des Wohnungseigentumsrechts hat sich indes auch durch diese Novelle nichts geändert. Allerdings wurden die Kompetenzen der verschiedenen O...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wohnungseigentumsgemeinscha... / Zusammenfassung

Überblick Die Wohnungseigentumsgemeinschaft ist eine Art Zwangsgemeinschaft, die immer dann entsteht, wenn mehrere Eigentümer eine solche Gemeinschaft durch eine Teilungserklärung begründen. Dies kann geschehen durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder durch den Abschluss einer Teilungserklärung. Diese Gesellschaft kann dann nicht gekündigt werden. Aus dieser ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wohnungseigentumsgemeinscha... / 3.2 Wesentliche Inhalte des WEG

Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft kann gem. § 2 WEG begründet werden durch die Teilung eines Gebäudes [1] oder durch die Einräumung von Sondereigentum. [2] Bei der Teilung geben die Eigentümer eines Gebäudes in der sog. Teilungserklärung eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt ab, dass das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden soll. Hierbei mu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2020, Haftung des E... / 2 Gründe

Die Revision hat Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt: Der Beklagte sei Alleinerbe seines Bruders geworden. Soweit er seine Erbenstellung auch noch in der Berufungsinstanz bestreite, hätte es ihm im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast oblegen, substantiiert dazu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / 2. Wohnungseigentum und Teileigentum

Rz. 32 Wohnungseigentum und Teileigentum sind zwei besondere Arten des Miteigentums an einem Grundstück, die gesetzlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt sind. Grundsätzlich erstreckt sich gem. § 94 Abs. 1 BGB das Eigentum an einem Grundstück auf die aufstehenden Gebäude, so dass der Eigentümer des Grundstücks auch Eigentümer aller Wohnungen bzw. der nicht zu Wohnzwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2019, zfs Aktuell / Gesetzentwurf von Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen zur Förderung der Elektromobilität

Zur Förderung der Elektromobilität möchten Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen den privaten Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge erleichtern. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BGB und des WEG zur Förderung der Elektromobilität (BR-Drucks 347/19) schlagen sie Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht vor. Danach soll jeder Mieter einen Anspru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit beim Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 64 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum und jedes Teileigentum bildet eine wirtschaftliche Einheit, und zwar ein Grundstück i.S. des BewG (§ 68 Abs. 1 Nr. 3 und § 138 Abs. 3 Satz 1 BewG). Die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs- bzw. Teileigentums setzt sich aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum zusammen, zu dem es gehört. ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsmaßnahme: Ersatzanspruch

Leitsatz Einem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum durchführt, steht kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zu. Das gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen. Normenkette BGB § 687 Abs. 1, ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Öffnungsklausel: Reichweite?

Leitsatz Beschlüsse, die auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel gefasst werden, sind grundsätzlich nur insoweit materiell überprüfbar, als das "Ob" und das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen. Anders ist es bei Beschlüssen, die unverzichtbare oder unentziehbare, aber verzichtbare ("mehrheitsfeste") Rechte betreffen. Die unterliegen einer weiterreich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2019, Beck’sches Prozessformularbuch

Herausgegeben von Peter Mes. 14. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. LX, 3.000 S., 139,00 EUR Mit der nunmehrigen 14. Aufl. liefert der Verlag in seiner roten Prozessformularbuchreihe eine überarbeitete und nochmals erweiterte Fassung des allgemeinen Prozessformularbuchs. Die besten materiell-rechtlichen Kenntnisse nutzen bekanntlich nichts, wenn man nicht in der Lage ist...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Streitwert: Mehrere Kläger

Leitsatz Bei mehreren Klägern entspricht der Verkehrswert des Wohnungseigentums, der nach § 49a Abs. 1 Satz 3 GKG die absolute Obergrenze des Geschäftswerts bildet, der Summe der Einzelverkehrswerte der Wohnungseigentumsrechte aller klagenden Wohnungseigentümer. Die Wertgrenze des § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG bestimmt sich bei einer subjektiven Klagehäufung nach der Summe der Ein...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Prozesskostenhilfe

Leitsatz Die Voraussetzungen des § 116 Satz 1 Nummer 2 ZPO für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe liegen bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nur dann vor, wenn die Kosten des Rechtsstreits weder von ihr noch von den Wohnungseigentümern aufgebracht werden können. Normenkette WEG § 10 Abs. 6; ZPO § 114, § 116 Satz 1 Nummer 2 Das Problem Die beklagte Gemeinschaft der ...mehr